Das Verhältnis von Staat und Kirche in Moses Mendelsohns Schrift 'Jerusalem'


Seminararbeit, 2005

15 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Kapitel I Das alte Paradigma der Herrschaftsbereiche von Staat und Kirche

Kapitel II Ein neues Paradigma oder Versuch einer religiösen Revolution

Kapitel III Der Naturzustand des Menschen und die Erschaffung des Staates

Kapitel IV Staat und Kirche – Aufgaben und Handlungsbefugnisse

Resümee

Einleitung

Moses Mendelsohn beginnt seine Schrift „Jerusalem“ mit einer Kritik des Verhältnisses der beiden wichtigsten Stützen der Gesellschaft zueinander, Staat und Religion.[i] Diese verfügen beide über Macht- und Herrschaftsansprüche, können aber beide ihre Ansprüche nicht durch eine allgemeine Theorie legitimieren. Der Staat, so scheint es, habe eher Anspruch auf die Zuständigkeit im Diesseits, die Kirche eher auf die im Jenseits. Doch die genaue Abgrenzung der Herrschaftsbereiche ist weitestgehend unklar und die Grenzen der Gebiete, für die sich Staat oder Kirche zuständig fühlen dürfen, sind fließend. Alle Unklarheiten lassen sich dabei auf zwei fundamentale Irrtümer zurückführen: Zum einen auf die strikte Trennung von zeitlich begrenztem Diesseits und ewigem Jenseits mit einer Zuordnung, die dem Staat die Zeitlichkeit und der Kirche die Ewigkeit zuschreibt, zum anderen auf eine Verkennung der wahren Rechte, Pflichten und Bedürfnisse des Menschen, die bereits vor Erschaffung des Staates bestehen.

Damit Mendelsohn eine Staatsphilosophie unter den Prämissen der Aufklärung gestalten kann, muss er zunächst die strikte Trennung von zeitlichem Diesseits und ewigem Jenseits beseitigen und in einem zweiten Schritt die von Gott gegebenen generellen Rechte und Pflichten des Menschen benennen. Auf diesem Fundament kann Mendelsohn dann seine Staatsphilosophie aufbauen. Staat und Kirche erhalten so deutlich umrissene Aufgaben bzw. Befugnisse und klare Handlungsgrenzen. Im Sinne der Aufklärung ist Mendelsohn zusätzlich bemüht, die Freiheit des Gewissens zu bewahren. Sie darf im Gefüge von Staat und Kirche nicht zu Gunsten einer der beiden abgeschafft oder beschnitten werden.

Es wird sich zeigen, dass Mendelsohn ein schlüssiges Konzept für eine konfliktfreie Nebeneinanderstellung von Staat und Kirche gelingt, in dem die Gewissensfreiheit unangetastet bleibt.

I. Das alte Paradigma der Herrschaftsbereiche von Staat und Kirche

Moses Mendelsohns Schrift „Jerusalem“ ist nicht nur eine Staatsphilosophie, sondern auch eine Gesellschaftskritik. Gegenstand der Kritik ist die Organisation der Gesellschaft in Bezug auf ihre zwei mächtigsten und damit wichtigsten Stützen, Staat und Religion. Beide beziehen ihre Macht aus ihnen im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung eingeräumten Rechten, die ihnen vorrangig das Recht auf Eigentum und Gewaltanwendung garantieren. Das Problem, das diesem Aufbau der Gesellschaft entspringt, ist die unklare Abgrenzung der Macht- und Handlungsbefugnisse von Staat und Kirche. Mendelssohn erhebt diese Unklarheit zum zentralen Missstand der Gesellschaft und zur schwierigsten Aufgabe der Politik, wodurch sie gleichzeitig der Ausgangspunkt seiner Staats- und Kirchentheorie wird.[ii]

Im Zuge der Reformation entstehen zahlreiche Schriften, deren thematischer Gegenstand die Rechte und Befugnisse der Kirche betreffen, doch eine Festsetzung der kirchlichen Gewalt in Abgrenzung zur staatlichen gelingt nicht.[iii] Mendelsohn merkt an, dass zwar beizeiten eine praktische Beilegung des Abgrenzungsstreits geschieht, es dafür aber keine anerkannte, zu Grunde liegende Theorie gibt, so dass Kirche und Staat ihre Machtbefugnisse häufig auf die selben Gebiete ausdehnen und somit in einen Konflikt miteinander geraten.[iv] Das hat weitreichende Konsequenzen für den Menschen. Fordern Staat und Kirche zugleich die alleinige Treue ihrer Untergebenen, gerät der Mensch in ein Dilemma, wem er vorrangig zu dienen hat. Entscheidet er sich für den Staat, verneint er damit den Anspruch der Kirche und umgekehrt. Da aber beide Institutionen mit Macht ausgestattet sind, muss der Mensch unabhängig von seiner Entscheidung mit Repressalien rechnen, entweder von Kirchen oder von Staats wegen.

Anders, wenn auch nicht besser, verhält es sich, wenn sich Kirche und Staat einig sind, bzw. der selbe Kreis von Personen beide Institutionen kontrolliert, wie es unter einem katholischem Despoten oder unter der Despotie der Kirche selbst geschieht. Dann nämlich kann die Aufklärung, die sich die Freiheit des Gewissens auf die Fahnen geschrieben hat, nicht Fuß fassen und die Gewissensfreiheit, von Mendelsohn zum „edelsten Kleinod der menschlichen Glückseligkeit“[v] bestimmt, wird verhindert. Freiheit des Gewissens und Anerkennung der Herrschaft von Staat und Kirche zugleich wird somit unmöglich.

Das noch stark religiös geprägte Weltbild der Gesellschaft zur Zeit Mendelsohns mit seiner Zweiteilung der Existenz in eine diesseitige und eine jenseitige schafft ein weiteres Problem, das seinerseits wiederum der Ursprung der Streitigkeiten um Macht- und Handlungsbefugnisse von Staat und Kirche ist. Der Staat wird als Gesellschaft von Menschen verstanden, die „sich vereinigen, um ihre zeitliche Wohlfahrt gemeinschaftlich zu befördern.“[vi] Diese Definition stammt von John Locke, und trägt durch die Wörter „Wohlfahrt“ und „gemeinschaftlich“ bereits den Keim aufklärerischen Gedankenguts in sich, drückt durch das Wort „zeitlich“ aber zugleich auch die traditionell religiöse Weltauffassung aus. Die Kompetenz des Staates endet mit der Zeitlichkeit des Menschen, mit seinem Erdendasein, für das der Zeitlichkeit folgende Existenzstadium, der Ewigkeit, ist die Kirche verantwortlich. Als deutliche Zäsur zwischen beiden Stadien, Zeitlichkeit und Ewigkeit, steht der Tod.

Kardinal Bellarmin, streng gläubiger Katholik und Vertreter der Gegenreformation, zieht aus dieser Einteilung den zulässigen Schluss, dass die Autorität der Kirche sich zur Autorität des Staates verhalte, wie die Ewigkeit zur Zeitlichkeit. Mathematisch betrachtet, ergibt sich daraus eine unendliche Überlegenheit der Kirche gegenüber dem Staat.[vii] Diesem Gedankengang folgt die Schlussfolgerung, dass die Kirche in jedem Fall eines Konfliktes mit dem Staat die Oberhand behält, da sie für ein zeitlich unendliches Existenzstadium des Menschen zuständig ist und nicht für ein zeitlich äußerst begrenztes, wie der Staat. Als praktische Folge davon dürfte jeder offizielle Kirchenvertreter Könige absetzen, Staaten auflösen oder Kaiser küren.[viii] Die weltliche Macht wäre somit nur eine Unterorganisation der Kirche, was praktisch einer Despotie der Kirche gleichkommt. Wie oben ausgeführt, wäre die Freiheit des Gewissens, die Mendelsohn im Sinne der Aufklärung zu retten gedenkt, damit dauerhaft verhindert.

Resümierend lässt sich die Folge der Einteilung, der Staat sei zuständig für das Zeitliche, die Kirche für das Ewige, folgendermaßen zusammenfassen: Da weltliche Herrscher im Allgemeinen nicht geneigt sind, ihre Macht an die Kirche abzugeben und deren Alleinherrschaftsanspruch anzuerkennen, wird eine permanente Konfliktsituation geschaffen. Kirche und Staat sind unter dem Dogma der Trennung von Zeitlichkeit und Ewigkeit nicht miteinander zu versöhnen, sofern sie beide (der Freiheit des Gewissens wegen) als voneinander unabhängige Institutionen bestehen sollen.

II. Ein neues Paradigma oder Versuch einer religiösen Revolution

Um den permanenten Konflikt von Staat und Kirche, der zu Lasten des Menschen ausgetragen wird, zu vermeiden und zugleich die Freiheit des Gewissens zu bewahren, ist Mendelsohn gezwungen, die Zweiteilung der menschlichen Existenz in ein zeitliches Diesseits und ein ewiges Jenseits zu beseitigen. Mendelsohn erweist sich hierbei als kühner Denker, denn ein Sturz dieser uralten Lehrmeinung kommt in ihren Folgen einer religiösen Revolution gleich. Deutlich formuliert Mendelsohn die erwünschte Konsequenz seiner Überlegung: Der Staat darf die Sorge für die Ewigkeit nicht der Kirche allein überlassen.[ix] Um diese Konsequenz herbeizuführen, muss Mendelsohn den Herrschaftsanspruch der Kirche auf die Ewigkeit beseitigen und durch einen staatlichen ersetzen. Dies ist kein einfaches Unterfangen: Da sich in der Philosophie Mendelsohns die Aufgaben und Befugnisse des Staates (unter anderem) erst aus der angenommenen „Sorge für die Ewigkeit“[x] ergeben und diese somit einen Anfangspunkt in Mendelsohns Staatsphilosophie bildet, darf die Zuständigkeit des Staates für die Ewigkeit weder dogmatisch gesetzt, noch mit den Staatsaufgaben begründet werden, da ansonsten eine dogmatische oder zirkuläre und damit unseriöse Argumentationsweise vorliegen würde.

Mendelsohn begreift das Problem mit der Ewigkeit deshalb vom Standpunkt menschlicher Erfahrung her. Das Wort „Ewigkeit“ sei irreführend, argumentiert Mendelsohn, da es im Gegensatz zum Wort „Zeitlichkeit“ keine menschliche Erfahrungsmöglichkeit beschreibt. Vom Standpunkt des Menschen her kann Ewigkeit nur als ein „unaufhörliches Zeitliches“[xi] gedacht werden, denn auch, wenn ein Seinszustand ewig anhält, erscheint er dem Menschen doch als Abfolge einzelner Momente. Da in der Philosophie Mendelsohns das Zukünftige immer aus dem Gegenwärtigen entspringt, wird der Tod als trennende Zäsur zwischen Dies- und Jenseits entmachtet. Der Unterschied dieser Sichtweise mit der bis dato traditionellen liegt also in der Abschaffung des schroffen Gegensatzes von dies- und jenseitigem Leben. Es ist nicht mehr nötig, das Diesseits in Askese zu verbringen, in der Hoffnung, im Jenseits entschädigt zu werden, ebenso wie eine willenlose Unterordnung unter die Herrschaft der Kirche mit Aussicht auf Entlohnung im Jenseits nicht mehr sinnvoll erscheint.

Für Mendelsohn ist der Mensch, sobald er sich zu einer Gesellschaft zusammenfindet, bestrebt, das „gemeinsame Beste“[xii] zu erreichen und dies schließt immer Gegenwart und Zukunft mit ein. Wenn der Mensch in Gegenwart und Zukunft seine Pflichten nicht erfüllt, hat er auch nach dem Tod kein Glück zu erwarten. Des Menschen Pflichten sind aber – wie wir in Kapitel III und IV noch sehen werden – in erster Linie an den Staat gebunden. Damit hat Mendelsohn den Anspruch der Kirche, für die „Ewigkeit“ alleinige Sorge zu tragen, bereits stark erschüttert.

Es wird sich zeigen, dass mit der Abschaffung der scharfen Diesseits/Jenseits-Trennung und einer Neudefinition der Pflichten und Rechte des Menschen, die Kirche sämtliche Herrschaftsgewalt sowohl für das Jenseits als auch für das Diesseits einbüßt. Erst nachdem dieser Gedankenschritt vollzogen und damit die Angst vor einer Bestrafung im Jenseits genommen ist, kann die Aufgabe der Kirche neu bestimmt werden.

[...]


[i] Mendelsohn versteht unter dem Begriff „Kirche“ alle anerkannten Vertreter der jüdischen und christlichen Religionen. Die Wörter „Religion“ und „Kirche“ beziehen sich beide auf ihre Stellung in der Gesellschaft, werden also beide als Institutionen verstanden. „Kirche“ und „Religion“ wird somit weitestgehend synonym benutzt.

[ii] Alle Textbelege beziehen sich auf das Buch: Moses Mendelsohn. Schriften über Religion und Aufklärung. Hrsg: Martina Thom. 1. Auflage. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft. 1989. (fortan: Mendelsohn) Seite 353

[iii] Mendelsohn S. 354

[iv] Mendelsohn S. 353

[v] Mendelsohn S. 353

[vi] zitiert nach Mendelsohn S.357; ursprünglich aus: John Locke. Briefe über Toleranz.

[vii] Zur Veranschaulichung: Teilt man der Zeitlichkeit eine Zahl zu, beispielsweise die Anzahl der Lebensjahre, die der Mensch durchschnittlich unter staatlicher Kontrolle verbringt, so ist es ersichtlich, dass der Ewigkeit im Jenseits die Zahl „unendlich“ zugeordnet werden muss. Dividiert man nun „unendlich“ durch die der Zeitlichkeit zugeordnete Zahl, so ist das Ergebnis in jedem Fall erneut „unendlich“.

[viii] Mendelsohn S. 358

[ix] Mendelsohn S. 358f

[x] Mendelsohn S. 359

[xi] Mendelsohn S. 359

[xii] Mendelsohn S. 360

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Das Verhältnis von Staat und Kirche in Moses Mendelsohns Schrift 'Jerusalem'
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  (Philosophisches Institut)
Veranstaltung
Proseminar
Note
2
Autor
Jahr
2005
Seiten
15
Katalognummer
V34216
ISBN (eBook)
9783638345101
ISBN (Buch)
9783640319077
Dateigröße
450 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Hausarbeit behandelt das Verhältnis von Staat und Kirche in Mendelsohns Schrift "Jerusalem" - dargestellt wird das Menschenbild bei Mendelsohn, die Diesseits/Jenseits-Debatte und die Aufgaben und Befugnisse von Staat und Kirche in einem utopischen Staat
Schlagworte
Verhältnis, Staat, Kirche, Moses, Mendelsohns, Schrift, Jerusalem, Proseminar, Mendelsohn
Arbeit zitieren
Maik Lehmkuhl (Autor:in), 2005, Das Verhältnis von Staat und Kirche in Moses Mendelsohns Schrift 'Jerusalem', München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34216

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das Verhältnis von Staat und Kirche in Moses Mendelsohns Schrift 'Jerusalem'



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden