Der politische Einflussverlust des attischen Adels in der Zeit von Solon bis Kleisthenes


Hausarbeit (Hauptseminar), 2015

18 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Solonische Gesetzeswerk und dessen Auswirkungen auf das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Aristokratie und Volk

3. Die Äkonservierende“ Wirkung der Peisistratiden - Tyrannis als Grundlage für den Einflussverlust des Adels

4. Selbstloser Staatsmann oder berechnender Machthungriger? - Kleisthenes‘ Phylenreform als Reaktion eines Adligen auf den zunehmenden Machtverlust seiner Klasse

5. Zusammenfassung

6. Quellenverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Seit die Athener ihre politische Ordnung als eine ganz neuartige erkannt hatten, begannen sie diese als „Demokratie“ zu bezeichnen, also als eine Ordnung, in welcher der ganze Demos (anstatt nur die Adligen und Reichen) die politische Macht in Händen hielt.“1

Die Athenische Demokratie der Antike ist das inhaltliche Grundgerüst des modernen Demokratiebegriffes und über ihre Bedeutung für das heutige verfassungspolitische Denken herrscht nahezu geschlossene Einigkeit. BLEICKEN datiert die Entstehung des Begriffes ÄDemokratie“ und seine Durchsetzung im alltäglichen athenischen Sprachgebrauch auf die 30er Jahre des 5. Jahrhunderts v. Chr.2 Der Ursprung der sich hinter diesem Begriff verbergenden gesellschaftlichen Ordnung liegt jedoch über ein Jahrhundert weiter zurück: Der Staatsmann und Lyriker Solon, laut Plutarch aus vornehmer Abstammung aus der Linie des Kodros, dem ersten mythischen Königs von Athen3, wurde 594 v. Chr. von den in verschiedene Lager zerfallenen Athenern als Mittler und Versöhner eingesetzt und schuf ein Gesetzeswerk von bis dahin noch unbekanntem Ausmaß, das nahezu alle Lebensbereiche der attischen Gesellschaft umfasste.4 Besonders bedeutend hierbei waren die Gesetze, die sich mit der politischen Ordnung Athens auseinandersetzten, da sie die bestehende weitestgehend reformierten, indem der bis dahin mit allen politischen Privilegien ausgestattete Adel seiner alleinigen Machtstellung beschnitten wurde. Nicht mehr familiäre Herkunft, sondern allein das Vermögen entschied nun über die politische Handlungsfähigkeit. Dieser Schritt war der Grundstein der Adelsentmachtung in Athen und gleichzeitig Ausgangspunkt des bald aufkeimenden Demokratiegedankens. Dank der Konservierung der Solonischen Gesellschaftsnormen während der Tyrannis der Peisistratiden gingen wesentliche Adelstraditionen verloren und innerhalb des attischen Bürgertums wuchs ein Selbstbewusstsein der eigenen Stärke, das sich schließlich wiederum ein Adliger zunutze zu machen wusste. Kleisthenes, attischer Staatsmann aus der Familie der Alkmäoniden, reformierte die attische Staatsordnung nach der Tyrannis umfangreich zugunsten des gemeinen Bürgertums durch die politische Degradierung des Adels und wird deshalb gern als der Begründer der Athenischen Demokratie bezeichnet.5

In dieser Arbeit soll sich mit dem politischen Bedeutungsverlust des Adelsstandes in der Zeit von Solon bis Kleisthenes auseinandergesetzt werden. Auf Grundlage der Solonischen Gesetzesaufzeichnungen, die in Fragmenten überliefert sind und deren Inhalt zunächst in Auszügen bezüglich des Umgangs mit dem Adel untersucht werden soll, wird der Fokus besonders auf die Frage gelenkt, inwiefern sich der von Solon in Gang gesetzte Einflussverlust der Aristokratie während der Peisistratiden - Tyrannis und mit der Kleisthenischen Reform fortgesetzt hat. Dabei soll auch kurz auf mögliche Handlungsanreize von Kleisthenes eingegangen werden.

2. Das Solonische Gesetzeswerk und dessen Auswirkungen auf das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Aristokratie und Volk

Solons politische Hinterlassenschaft kann in ihrer Bedeutung für die Entwicklung der Athenischen Demokratie im folgenden Jahrhundert kaum überschätzt werden. Neben der politischen Neuordnung in Athen lag die Bedeutsamkeit seines Vermächtnisses darin, dass er die gültigen Regelungen schriftlich festhielt und öffentlich aufstellte und somit nicht nur seinen Zeitgenossen, sondern auch folgenden politischen Generationen zugänglich machte. RUSCHENBUSCH behauptet hierzu, die Holztafeln auf denen 594 v. Chr. die Gesetze geschrieben wurden - die sogenannten Axones - seien 403 v. Chr. mit Sicherheit noch vollständig vorhanden gewesen, da sie in diesem Jahr, wie schon einmal 410 v. Chr. einer Überarbeitung unterlagen. Er ist weiterhin der Annahme, dass sie 130 beziehungsweise 50 v. Chr., spätestens aber zu Lebzeiten Plutarchs, nur noch in Fragmenten vorhanden waren.6 Somit waren Solons Regelungen mit großer Wahrscheinlichkeit knapp 200 Jahre die gesetzliche Grundlage der attischen Gesellschaftsordnung7 und stellten wohl die rechtliche Grundlage bei der Entwicklung der Athenischen Demokratie dar. Solon wird, trotz seiner politischen und intellektuellen Fähigkeiten, mit Sicherheit nicht die Weitsicht gehabt haben, dass er mit seinen Gesetzen den Grundstein für eine neue, wegweisende politische Ordnung legte. Tatsächlich finden sich in den erhaltenen Fragmenten aber Ansätze, die für die spätere Demokratieentwicklung zumindest zuträglich waren, da sie an entscheidenden Stellen im Gesellschaftsgefüge wichtige Neuerungen mit sich brachten.

Eine der für das Zusammenführen der attischen Gesellschaft entscheidende Zielsetzung Solons stellte die Verringerung des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen der Nobilität und der untersten verarmten Bürgerklasse dar. Ein erster Schritt hierbei war die Abschaffung der Möglichkeit eines Darlehens auf die Person und den Erlass aller privaten und öffentlichen Schulden.8 Damit erreichte Solon, dass viele vor der Leibeigenschaft geflohene Athener zurückkehrten und in Leibeigenschaft geratene freigekauft und wieder Teil der attischen Gemeinschaft wurden.9 Doch dies war nicht die einzige Konsequenz dieser Reform. Laut STAHL war für Solon die Gesamtheit der attischen Gemeindeglieder selbst verantwortlich für die Ordnung im Staate. Dabei schließt er alle, egal aus welcher sozialen Schicht sie stammten, in diese Verantwortung mit ein, weshalb kein Teil der Gesellschaft ausgegrenzt sein sollte.10 Die durch die Abschaffung des Darlehens auf die Person wieder frei werdenden Glieder der attischen Gesellschaft bildeten nun die Masse der untersten der von Solon mit seinen Gesetzen ebenfalls erneuerten vier Gesellschaftsklassen und sicherten und verstärkten den Bestand der Mittelschicht der Hopliten.11 Die Einteilung in die jeweilige Klasse wurde laut den überlieferten Fragmenten der Axones nun nach Gesetz ausschließlich durch das privat erwirtschaftete Vermögen bestimmt, über das jeder jährlich eine Erklärung abzugeben hatte.12 Wenngleich in den Fragmenten keine konkreten Angaben zu den einzelnen Klassen zu finden sind, so wird diesbezüglich allgemein den etwas umfangreicheren Überlieferungen der Athenaion Politeia, einem der wichtigsten erhaltenen historischen Überblicke über die Zeit von Solon bis zur Herrschaft der Dreißig, Glauben geschenkt, die Aristoteles zugeschrieben wird. Dieser berichtet, dass die Bevölkerung in die vier Klassen pentakosiomedimnoi, hippeis, zeugiten und theten eingeteilt wurde. In die oberste Klasse konnte nur derjenige, der „aus seinem Eigentum zusammen fünfhundert Maß an trockenen und flüssigen Ernteprodukten erwirtschaftete; zu den Hippeis, wer dreihundert Maß einbrachte, beziehungsweise, wie einige behaupten, wer ein Pferd halten konnte. […] Zur Klasse der Zeugiten gehörte, wer insgesamt zweihundert Maß erwirtschaftete. Die übrigen zählten zur Thetenklasse und durften kein Amt übernehmen“13.

In dieser Überlieferung stecken mehrere interessante Informationen. Zum Einen wird hier die Grenze zwischen den einzelnen Klassen deutlich, die an einer berechenbaren Größe festgemacht und damit eindeutig festgelegt wurde. Zum Anderen finden wir hier den wichtigen Hinweis, dass die Verteilung der politischen Ämter von der Klassenzugehörigkeit abhängig war. So wurden laut Aristoteles die hohen Ämter auf die drei oberen Klassen verteilt, wobei die theten lediglich an der Volksversammlung und den Gerichten teilhaben konnten.14

FORREST vertritt die Ansicht, dass Solon, der wohl selbst aus verarmten Verhältnissen stammte, die Ungerechtigkeit, Habgier und den Stolz des attischen Adels - der Eupatridai - brechen wollte, indem er mit der Neuregelung über die Verteilung der Ämter deren politische Alleinmachtstellung angriff.15 Es ist durchaus denkbar, dass dies der Anreiz Solons war, wenngleich sich das mit der vorhandenen Quellenlage nicht stichhaltig klären lässt. Bei genauerer Betrachtung der Konsequenzen der Reform wird allerdings deutlich, dass Solon eine völlige Entmachtung der attischen Adelskaste keineswegs angestrebt haben kann. So waren den pentakosiomedimnoi wohl die wichtigsten Aufgaben in der Finanzverwaltung vorbehalten, da sie mit ihrem eigenen Vermögen hafteten und somit ihrerseits diesbezüglich von der größtmöglichen Gewissenhaftigkeit auszugehen war.16 Und auch zu den höchsten Magistratenämtern - denen der Archonten - hatte wohl ausschließlich die oberste Schatzungsgruppe Zugang.17 Laut VAN WEES umfassten die oberen drei Klassen in etwa die reichsten 15 Prozent der Bevölkerung, während der Rest der Bevölkerung zur Klasse der Arbeiter und Kleinbauern, also der theten, gehörte.18 Diese Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Klassen zeigt, dass trotz der Neuerung der Klasseneinteilung die politische Machtverteilung weiterhin sehr einseitig war. Die höchsten Ämter im Staat konnten sich die reichsten 15 Prozent der Bevölkerung unter sich aufteilen, wobei es - wie oben schon erwähnt - auch innerhalb dieser drei oberen Klassen Abstufungen hinsichtlich des Zugangs zu den verschiedenen Ämtern gab. Und auch der wohl von Solon geschaffene Rat der Vierhundert, der mehr Athenern zu politischer Mitbestimmung verhelfen sollte, war vermutlich den theten versperrt geblieben.19 Hierin kann man ablesen, dass der Adel auch nach der Solonischen Reform noch den größten politischen Einfluss in Athen besessen haben wird, da anzunehmen ist, dass aufgrund der lange gewachsenen Familientraditionen alle dem attischen Adel Angehörenden innerhalb der oberen drei Vermögensklassen anzutreffen und vor allem innerhalb der pentakosiomedimnoi weit in der Überzahl waren. Des Weiteren wurden die Phratrien als soziale und militärische Organisationseinheiten von der Reform nicht berührt und sicherten den an deren Spitze stehenden Adligen weiterhin einen wesentlichen politischen Einfluss zu.20 Damit ist anzunehmen, dass Solon zwar die politische Vormachtstellung des Adels brechen, jedoch dessen einflussreiche Rolle im gesellschaftlichen Gefüge nicht vollends zerstören wollte. Schließlich war es seine Aufgabe, die gespaltene attische Bevölkerung zu einen und nicht durch neuen politischen Aufruhr eine noch tiefere Kluft zu verursachen. Sonst wäre wahrscheinlich in den bekannten Überlieferungen auch eher von Solons Revolution als von seinen Reformen die Rede. Nichtsdestotrotz machte er mit der neuen Klasseneinteilung die hohen politischen Ämter formal auch nichtadligen Athenern zugänglich und leitete damit - wie in den folgenden Kapiteln deutlich gemacht werden soll - eine stetige politische Entmachtung des Adels in Athen ein.

3. Die „konservierende“ Wirkung der Peisistratiden - Tyrannis als Grundlage für den Einflussverlust des Adels

Auf die Zeit der Solonischen Reformen folgte die Tyrannis des Peisistratos. Dieser stammte aus einem Adelsgeschlecht, war mütterlicherseits mit Solon verwandt und erlangte durch seine militärischen Erfolge so viel Ansehen, dass es ihm gelang in Athen eine große Unterstützerzahl anzusammeln. So scharte er vor allem Unzufriedene aus der untersten Vermögensklasse um sich - laut Herodot vor allem Bewohner der Bergregionen, laut Aristoteles außerdem diejenigen, die durch Solons Gesetze von ihren Schulden befreit und in schlechter finanzieller Lage waren, als auch solche, deren Herkunft nicht makellos war.21 Diese machten zahlenmäßig die größte Gruppe innerhalb der Volksversammlung aus, wodurch Peisistratos erreichte, dass ihm eine Leibwache zugeteilt wurde22, mithilfe derer er wohl in den 60er Jahren des 6. Jahrhunderts v. Chr. die Akropolis besetzen und so seine Tyrannis einleiten konnte.23

[...]


1 Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie (4. überarb. und erw. Aufl.), Paderborn 1995, S. 68.

2 Vgl. ebd., ebd.

3 Vgl. Plutarch, Solon 1, in: Plutarch: Große Griechen und Römer (Bd. 1, übers. v. Konrat Ziegler), Zürich 1954, S. 211.

4 Vgl. Bleicken: Demokratie, 1995, S. 24f.

5 Vgl. Rhodes, Peter J.: Kleisthenes, in: Cancik, Hubert / Schneider, Helmuth (Hrsg.): Der neue Pauly. Enzyklopädie der Antike (Bd. 6), Stuttgart 1999, Sp. 569f.

6 Vgl. Ruschenbusch, Eberhard: Solonos nomoi. Die Fragmente des Solonischen Gesetzeswerkes mit einer Textund Überlieferungsgeschichte, in: Historia 9 (Einzelschriften), Wiesbaden 1966, S. 32-37.

7 Ruschenbusch ist diesbezüglich der Ansicht, Behauptungen, die Gesetze seien bis 410/403 v. Chr. schon mehrfach wegen ihrer Veraltung überarbeitet oder zumindest wegen Zerstörung der Holztafeln neu aufgezeichnet worden, sind historisch nicht tragfähig, da für diese Zeit jegliche sichere Überlieferung fehlt. Er interpretiert jedoch einige indirekte Hinweise so, dass sie in Athen bis zu ihrer Überarbeitung 403 v. Chr. tatsächlich als gesetzliche Norm anerkannt waren, vgl. Ruschenbusch: Solonos nomoi, 1966, S. 32-36.

8 Vgl. F 69 a-c, in: Ruschenbusch, Eberhard: Solon: Das Gesetzeswerk - Fragmente (hrsg. von Klaus Bringmann), Stuttgart 2010, S. 134f.

9 Vgl. Bleicken, Demokratie, 1995, S. 25.

10 Vgl. Stahl, Michael: Aristokraten und Tyrannen im archaischen Athen, Wiesbaden 1987, S. 192.

11 Vgl. Spahn, Peter: Mittelschicht und Polisbildung, Frankfurt / Main 1977, S. 150.

12 Vgl. F 77, F 78a-c, in: Ruschenbusch: Solon, 2010, S. 146f.

13 Aristoteles: Athenaion Politeia 7, in: Aristoteles: Der Staat der Athener, ins Deutsche übersetzte von Martin Dreher (rev. und erg. Ausg.), Stuttgart 2009, S. 38f.

14 Vgl. Aristoteles: Athenaion Politeia 7, in: Aristoteles: Staat, übers. v. Dreher, 2009., S. 38.

15 Vgl. Forrest, W. G.: Wege zur hellenischen Demokratie. Staatsdenken und politische Wirklichkeit von 800 - 400 v. Chr., München 1966, S. 158-161.

16 Vgl.. ebd., S. 161ff.

17 Vgl. van Wees, Hans: Mass and elite in Solon’s Athens: The property classes revisited, in: Blok, Josine H. / Lardinois, André P. M. H. (Hrsg.): Solon of Athens. New historical and philological approaches, Leiden 2006, S. 367.

18 Vgl. ebd., S. 376.

19 Vgl. Welwei, Karl-Wilhelm: Die griechische Polis (2. erw. Aufl.), Stuttgart 1998, S. 151.

20 Vgl. Forrest, Demokratie, 1966, S. 163f.

21 Vgl. Herodot: Historien 1, 59, in: Herodots Historien, übersetzt von August Horneffer, Leipzig 1910, S. 32; Aristoteles: Athenaion Politeia 13, 5, in: Aristoteles: Staat, übers. v. Dreher, 2009, S. 45.

22 Hierin sieht MEIER - wie auch bei der Ernennung Solons zum Schlichter - eines der bis dahin als Ausnahme geltenden Beispiel dafür, dass sich die Bürger Athens mittels der Volksversammlung gegen den Adel wendete, als sie Peisistratos eine Leibwache verschafften; vgl. Meier, Christian: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt / Main 1980, S. 102.

23 Vgl. Berve, Helmut: Die Tyrannis bei den Griechen (1. Bd, Darstellung), München 1967, S. 47f.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Der politische Einflussverlust des attischen Adels in der Zeit von Solon bis Kleisthenes
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Geschichte)
Veranstaltung
Hauptseminar Athenische Demokratie
Note
1,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
18
Katalognummer
V341523
ISBN (eBook)
9783668312920
ISBN (Buch)
9783668312937
Dateigröße
674 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kleisthenes, Solon, Reform des Kleisthenes, Peisistratiden, athenischer Adel, athenische Demokratie, Entstehung der athenische Demokratie
Arbeit zitieren
Simon Thiele (Autor:in), 2015, Der politische Einflussverlust des attischen Adels in der Zeit von Solon bis Kleisthenes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341523

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