Übersicht über die Wohn- und Betreuungsformen älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Betrachtung dementiell Erkrankter


Studienarbeit, 2002

39 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Methode und Literaturrecherche

2. Betreutes Wohnen
2.1. Organisationsstruktur der betreuten Wohnformen
2.1.1. Servicemodelle
2.1.2. Betreuungsmodelle

3. Wohngruppen
3.1. Organisationsstrukturen von Wohngruppen
3.1.1. Integrierter stationärer Typ
3.1.2. Ausgegliederter stationärer Typ
3.1.3. Ambulanter Typus mit „Hausmutter“
3.1.4. Ambulanter Typ mit ausschließlicher Versorgung durch ambulante Pflegedienste

4. Cantou

5. Domus-Einheiten

6. Special Care Unit (SCU)
6.1. Pflegeattribute für die Entwicklung der Typologie
6.2. Definition nach Grant
6.3. Konzeptuelle Gestaltung

7. Special Dementia Unit (SDU)

8. Hausgemeinschaften
8.1. Organisationsstruktur von Hausgemeinschaften
8.1.1. Vollstationärer Typ
8.1.2. Hausgemeinschaften Typ (M)
8.1.3. Hausgemeinschaften (Wb)

9. Pflegeheim
9.1. Pflegeheim vollstationär
9.1.1. Definition der Langzeitpflege
9.1.2. Klientengruppe
9.2. Pflegeheim teilstationär
9.2.1. Entwicklung der Zahl der Tagespflegeeinrichtungen
9.2.2. Rechtslage
9.3. Kurzzeitpflege nach SGB XI
9.3.1. Organisationsformen der Kurzzeitpflege
9.3.1.1. Solitäreinrichtungen
9.3.1.2. Kurzzeitpflege im Verbund mit nicht-vollstationären Diensten
9.3.1.3. Verbund mit Betreutem Wohnen
9.3.1.4. Verbund mit vollstationären Einrichtungen
9.3.1.5. Kurzzeitpflege in umgewandelten Krankenhausabteilungen
9.3.2. Rechtslage zur Kurzzeitpflege
9.3.3. Personal

10. Hospize
10.1. stationäre Hospizarbeit
10.2.ambulante Hospizarbeit
10.2.1. Rechtslage
10.3. Palliativmedizin

11. Bewertung

Einleitung

Wie in anderen Industrienationen unterliegt auch die deutsche Gesellschaft einer demographischen Alterung. Es wird damit gerechnet, dass die Anzahl der älteren Menschen ab 60 Jahren in den nächsten fünf Jahrzehnten von gegenwärtig 19 Millionen auf ca. 25 Millionen ansteigt. (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002). Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung. Berlin, BMFSGJ, S. 49).

In Anbetracht dieser Veränderungen ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse innerhalb der Gesellschaft, auch bezüglich der Inanspruchnahme von Pflegearrangements verändern wird. Die Pflegewissenschaft und Pflegepraxis sollte auf die sich verändernden Ansprüche und Bedürfnisse vorbereitet sein.

Hierzu gehören auch die sich verändernden Wohn- und Betreuungsformen von Menschen aus dem dritten und vierten Lebensabschnitt. Die Berücksichtigung der demenziellen Erkrankungen ist notwendig, da davon auszugehen ist, dass der Anteil der Demenzkranken ebenfalls zunehmen wird. „Das Ausmaß der demenziellen Erkrankungen wird in den nächsten 40 bis 50 Jahren offenbar gravierend bleiben...( Pohlmann, S. (2001). Das Altern der Gesellschaft als globale Herausforderung - Deutsche Impulse. S. Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend. Stuttgart, W. Kohlhammer. Band 201, S.87) Die vorliegende Arbeit soll der Frage nachgehen, welche Wohn- und Betreuungsformen bereits vorliegen, welchen Ursprung sie haben und welche es davon in Deutschland gibt.

1. Methode und Literaturrecherche

Die Literaturrecherche wurde in verschiedenen Suchmasken in verschiedenen Datenbanken, im Internet und in der Bibliothek des Bundesministerium für Gesundheit durchgeführt. Der zeitliche Rahmen der Recherche wurde auf einen Zeitraum von 1998 bis 2002 festgelegt. Für die CD-Rom-Recherche wurde CareLit genutzt. Folgende Datenbanken und Schlagworte wurden verwandt:

- GeroLit (http://www.gerolit.de) mit den Schlagworten: Betreutes Wohnen (536), Wohngemeinschaft (255), Wohngruppen (117), Wohnstifte (31), Heime (2241), Altenwohnung (490), Altenwohnhaus (116), Stationäre Einrichtungen (383) und Sonderwohnformen (278).
- Google (http://www.google.de) mit den Schlagworten: Wohnformen und alte Menschen (2020), Betreutes Wohnen ( 2075), Wohngruppen und alte Menschen (675), Pflegeheime und Demenz (614), Special Care Unit (2400), Special Dementia Unit (34300) und Wohnformen und Demenz (2010).
- CareLit mit den Schlagworten: Betreutes Wohnen (76), Wohnform (150), Wohngemeinschaft (2), Pflegeheim (252) und Heim (46).

Des weiteren wurden der Zweite, Dritte und Vierte Altenbericht und Schriftreihen des Bundesministerium für Gesundheit genutzt.

Ergebnisse der Literaturrecherche:

Die qualitativen Unterschiede innerhalb der Artikel variierten sehr stark, es wurden zwölf Artikel, drei Altenberichte, eine Schriftreihe des Landesministeriums des Saarlandes, eine Studie und zehn Monographien verwendet. Für die Auswahl waren folgende Kriterien entscheiden:

1. Aussagen über die Bewohner und Personalstruktur
2. Aussagen über die bestehende Rechtslage
3. Aussagen über Pflegekonzepte und Theorien

2. Betreutes Wohnen (Assisted Living –AL)

Betreutes Wohnen wird im vierten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland als Übergang zur stationären Langzeitversorgung gesehen. (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002). Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen und Stellungnahme der Bundesregierung. Berlin, BMFSGJ, S.257). Der Begriff des „Betreuten Wohnens“ taucht erstmals 1992 im Zweiten Altenbericht auf ( Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1998). Zweiter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: S. 98).

Das Angebot „betreutes“ Wohnen gestaltet sich nach der Literaturanalyse sehr vielfältig: vom Minimalangebot, welches lediglich das Aufstellen von sogenannten „Notfalltelefonen“ (meist ist der zuständige Dienst nur tagsüber erreichbar) beinhaltet, bis hin zu umfangreichen Service- und Betreuungspaketen. „Der Begriff „Betreutes Wohnen“ bezeichnet eigentlich gar keine Wohnform“. (Bundesministerium für Familie, S., Frauen und Jugend (1998). Zweiter Bericht, S. 112, ebenda).

Der Terminus des betreuten Wohnens ist gesetzlich nicht geregelt. Hierzu zwei Anmerkungen aus der zum Heimgesetz 2002. (Vollmer, R. (2002). Das neue Heimgesetz. Leipzig, AOK-Verlag):

1.“ Das „echte“ Betreute Wohnen, bei dem der Vermieter lediglich allgemeine Betreuungsdienste, wie z.B. Notrufdienste oder Vermittlung von Pflegediensten anbietet, fällt nicht unter das Heimgesetz.“
2.“Auf eine Definition des „Betreuten Wohnens“ wird verzichtet. Es handelt sich beim „Betreuten Wohnen“ um unterschiedliche Wohnformen, die einer dynamischen Entwicklung unterliegen und einer Definition schwer zugänglich sind.“

Die Voraussetzungen für Einrichtungen, die der Wohnraumüberlassung und der Betreuung dienen, sind im Heimgesetz § 1 Abs. 2 geregelt.

2.1. Organisationsstruktur der betreuten Wohnformen:

Obwohl sich die betreuten Wohnformen im Einzelnen erheblich unterscheiden, lässt sich einige allgemeine Einteilung vornehmen. Die Unterscheidung ergibt sich aus der Organisation der angebotenen Leistungen und nach der Betreuungskonzeption. „Tendenziell lassen sie hier zwei Modelle unterscheiden“. (Bundesministerium für Familie, S., Frauen und Jugend (2000). Dritter Altenbericht: Alter und Gesellschaft. Berlin, BMFSFJ, S.249):

2.1.1.Servicemodelle

Bei den eigenständige Wohnanlagen werden durch ein Service-Büro Leistungen organisiert und durch Dritte erbracht, wie z.B. Einkaufsdienste, Reinigungsdienst und „Essen auf Rädern“. Werden Leistungen direkt vor Ort angeboten, spricht man von einer eigenständigen Wohnanlage mit integrierter Serviceleistung. Hierbei kann die Wohnanlage auch an eine Hotelinfrastruktur angebunden sein, im Vordergrund steht hier die hauswirtschaftliche Versorgung. Innerhalb von Wohnstiften oder auch Seniorenresidenzen haben die Bewohner die Wahl zwischen hauswirtschaftlicher Teil- oder Vollversorgung. Bei allen Organisationsformen ist die eigenständige Haushaltführungen ermöglicht.

2.1.2. Betreuungsmodelle (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2000). Dritter Altenbericht, S.249, ebenda)

Diese Einrichtungen sind räumlich und/oder organisatorisch mit einem Pflegeheim verbunden, welches Service- und Betreuungsleistung (z.B. auch Leistungen der Grundpflege) erbringt.

Bei den Betreuungsmodellen wird von der Notwendigkeit ausgegangen, dass ein besonderes sozialpädagogisches Angebot und Hilfemanagement vorliegen muss sowie ein pauschaler Grundservice, dessen zentraler Bestandteil die Bereitstellung qualifizierten Personals ist.

Im hier genannt vierten Bericht ist die Betreuung in Form von Einzel-Appartements erwähnt, in deren Rahmen die Bewohner bei Bedarf, bzw. auf Wunsch, bei ihren alltäglichen Verrichtungen durch ambulante Dienste versorgt werden. Die meisten Einrichtungen entwickelten zusammen mit dementen Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern während des Aufenthaltes geeignete Maßnahmen, um einen Verbleib von dementen Bewohnern zu ermöglichen.

Wie im vorangegangenen Kapitel erwähnt, liegen unterschiedliche konzeptionelle Ansätze von unterschiedlicher Qualität vor. „Das Betreute Wohnen ist in Deutschland immer noch ein „ Experimentierfeld“, denn es fehlen Qualitätsstandards, es besteht immer noch eine mangelnde Transparenz dieses Angebotes, es gibt noch rechtliche Unklarheiten, und es fehlen verlässliche Daten“. (Bundesminsterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2000). Dritter Altenbericht, S. 250). So gibt es etliche Anbieter, die den in ihren Werbeprospekten Leistungen nicht gerecht werden und Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können. „ Doch Werbung und Wirklichkeit klaffen weit auseinander“. (Winkel, R. (2000). "Mogelpackungen." ProAlter 2/2000: S.14-16).

Ein Angebot innerhalb dieser Anzeige der BIG –Anlagen GmbH lautete beispielsweise 24-Stunden-Notrufbereitschaft und lebenslanges Wohnrecht. „In der Wohnanlage selbst gibt es aber keinerlei Notrufbereitschaft“. (Winkel, R. (2000),ebenda) Auch das Versprechen des lebenslangen Wohnrechtes wird nicht eingehalten. „In §8 eines dem KDA vorliegenden Mietvertrages heißt es ausdrücklich: „Der Vermieter ist zur Kündigung berechtigt, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners nach ärztlichem Zeugnis ... verschlechtert hat,...“ (Winkel, R. (2000),ebenda). Von den von Winkel untersuchen „Werbeversprechen“ wurden genau die Hälfte erfüllt. Bis heute gibt es keine nationalen Standards. Zwar hat der KDA einen Katalog von Grundprinzipien und Mindeststandard für das „Betreute Wohnen“ herausgegeben (Preiß, U. (2001). "KDA-Mindeststandards für das Betreute Wohnen." ProAlter 1/2001: S.41-44); im Sinne unserer föderalistischen Staatsstruktur, gibt es jedoch unterschiedliche Zertifikate oder „Checklisten“ für die Qualitätssicherung innerhalb der Bundesländer. So bietet das saarländische Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Checkliste (Landesministerium des Saarlandes für Frauen, A., Gesundheit und Soziales (2001). Betreutes Wohnen- Entscheidungshilfen bei der Auswahl von Einrichtungen, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 04/2001) und 1997 erhielt die „Stadtsiedlung Heilbronn GmbH“ als erste Anlage das baden-württembergische Qualitätssiegel. (Raabe, H. (2000). "Betreutes Wohnen- für viele Senioren eine gute Entscheidung." ProAlter 02/2000: S. 8). In der Anlage „Wiesengrund“ im schwäbischen Aalen sind die Grundleistungen im Betreuungsvertrag festgelegt und für den Bewohner einsehbar. (Raabe, H. (2000), S. 10, ebenda) .

Die Frage des lebenslangen Wohnens regelt sich im Heimrecht in § 4 b Abs.3 HeimG und darauf sollte hingewiesen und entsprechend aufgeklärt werden. Wenn also die Anlage des „Betreuten Wohnens“ nicht unter das Heimgesetz fällt und kein entsprechend ausgelegter Betreuungsvertrag vorliegt, sondern nur ein normaler Mietvertrag, so ist die Kündigung alleine aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands rechtswidrig. „ Die Veränderungen des körperlichen Gesundheitszustandes rechtfertigen nur dann eine außerordentliche Kündigung des Heimvertrages nach §4 Abs.3 Ziffer 2 HeimG zum Schutze des Bewohners, wenn der Heimträger die körperlichen Defizite seines Bewohners nicht mehr ausreichend versorgen kann“. (Harsdorf-Gebhardt, H. A. (1999). "Rechtsfragen des Betreuten Wohnens." PflegeRecht 8-9/99: 214-215).

Eine Studie in 27 Einrichtungen eines größeren Trägers der freien Wohlfahrtspflege „Betreuten Wohnens“ bestätigte die Ergebnisse des Dritten Altenberichtes, dass heterogene Strukturen, unterschiedliche Konzepte und vielfältige Formen bestehen. So variieren die Mietpreise innerhalb der untersuchten Mietzinse zwischen 5 und 12,25 Euro pro qm monatliche Kaltmiete und die Versorgung der Bewohner durch den Pflegedienst ist unterschiedlich. So haben 22% der hier untersuchten Einrichtungen einen eigenen Pflegedienst im Haus und 44% nutzen den ambulanten Pflegedienst des selben Verbandes der freien Wohlfahrtpflege, während 17% einen anderen ambulanten Dienst nutzen. „Die Spanne der Auslegung, was „Betreutes Wohnen bedeutet ist groß.“ (Fleßa, S. (2000). "Ein komplexes Bild." Altenheim 10/2000: 18-20).

Bezugnehmend auf die demente Klientel bedeutet dies: „ Die Lebensqualität der demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“ hängt entscheidend vom individuellen Betreuungssatz und der Übereinstimmung zwischen persönlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner und entsprechenden Angeboten der Einrichtung ab. (Bundesministerium für Familie, S., Frauen und Jugend (2002). Vierter Bericht, S.258, ebenda). Im Rahmen ihres Modellprogramms „Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger“ plant das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit dem KDA in der Zukunft Einzelprojekte zu erproben, die sich speziell mit der Problematik demenziell Erkrankter auseinandersetzen. Auf einem KDA -Experten-Workshop im November 2001 wurde von ersten „Experimenten“ mit unterschiedlichen Betreuungskonzepten berichtet. Diese Betreuungskonzepte wurden in drei Gruppen eingeteilt. So wird von einem „voll-integrativen“, „segregativen“ und „teil-integrativen Ansatz“ gesprochen: „Für Bewohner, die nach ihrem Einzug an Demenz erkranken, werden sukzessive zusätzliche Hilfsangebote entwickelt, um ein weitgehendes Verbleiben in der Wohnanlage zu ermöglichen...( Stolarz, H. (2002). "Demenzbewältigung in den eigenen vier Wänden." ProAlter 01/2002: S.45-48). Die meisten Einrichtungen entwickeln zusammen mit dementen Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern während des Aufenthaltes geeignete Maßnahmen, um einen Verbleib von dementen Bewohnern zu ermöglichen. (Bundesministerium für Familie, S., Frauen und Jugend (2002). Vierter Bericht, S.257, ebenda).

3. Wohngruppen (Group Living Facilities – GL)

Der Begriff der Wohngruppe ist im Alltäglichen definiert als familienähnliche Gruppe, die sich Wohnraum unterschiedlicher Raumgröße und Struktur teilt, wobei die Individualität des Einzelnen gewahrt bleiben soll. Entstanden sind sie Mitte der 80er- Jahre u.a. in Schweden. Angesprochener Klientenkreis sind Demenzkranke, die kommunizieren können, keine schweren Verhaltensstörungen aufweisen und in eine Gruppe integriert werden können. Die pflegerische Unterstützung bei der Grundpflege findet im ambulanten Rahme statt, in Einheiten von sechs bis neun Demenzkranken. (Bundesministerium für Familie, S., Frauen und Jugend (2002). Vierter Bericht, S. 258)

3.1. Organisationsstrukturen von Wohngruppen (Pawletko, K. (2001). Wohngruppen und Wohngemeinschaften, "Freunde alter Menschen e.V. Berlin. 2001)

Im wesentlichen liegen vier Organisationstypen von Wohngruppen oder auch Wohngemeinschaften vor:

[...]

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Übersicht über die Wohn- und Betreuungsformen älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Betrachtung dementiell Erkrankter
Hochschule
Universität Witten/Herdecke
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
39
Katalognummer
V34086
ISBN (eBook)
9783638344036
ISBN (Buch)
9783638687263
Dateigröße
525 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wohn-, Betreuungsformen, Menschen, Bundesrepublik, Deutschland, Betrachtung, Erkrankter
Arbeit zitieren
Pflegewissenschaftlerin BScN Sabine Fiedler (Autor:in), 2002, Übersicht über die Wohn- und Betreuungsformen älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Betrachtung dementiell Erkrankter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34086

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