Jugendhilfeplanung


Hausarbeit, 2004

13 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Aufgaben, Ziele und Zielgruppen der Jugendhilfe(-planung)

3. Rechtliche Grundlagen

4. Der Planungsprozess
4.1 Die Zielentwicklung
4.2 Auswahl eines Konzepts
4.3 Festlegung der Beteiligungsform
4.4 Informations- und Datenbeschaffung
4.4.1 Bestandsaufnahme
4.4.2 Bedarfsermittlung
4.5 Maßnahmeplanung mit anschließender Durchführung

5. Qualitätssicherung in der Jugendhilfeplanung

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„ Planung kommt häufig dann ins Gespräch, wenn die Praxis sozusagen außer Kontrolle gerät […].“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz e.V. 1996, S. 9).

Diese Art von Formulierung stellt die Auswirkungen von unstrukturiertem Vorgehen zwar überspitzt dar, betont jedoch die Notwendigkeit des Erstellens einer Orientierungshilfe in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Besonders im sozialen Sektor spielt dies eine große Rolle, da die ohnehin wenigen zur Verfügung stehenden Mittel durch willkürliches Einsetzen eher verschwendet als verwendet würden.

In der Jugendhilfe, die, wie der Name schon sagt, Unterstützung für Kinder- und Jugendliche bieten soll, ist Planung insbesondere für den sinnvollen und auf niedrige Kosten bedachten Einsatz unerlässlich (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz e.V. 1996, S. 11). Die Relevanz dieses Themas ist somit sehr groß, da gezielt eingesetzte und qualitative Jugendhilfe sich nicht nur positiv auf die direkten Nutzer, nämlich Kinder und Jugendliche, sondern indirekt auf die gesamte Gesellschaft auswirkt.

Diese Arbeit soll einen Überblick über die Aufgaben der Jugendhilfe, den Planungsprozess und die an ihm beteiligten Organe geben. Im abschließenden Fazit werden die bisherigen Entwicklungen und Erfolge in der Jugendhilfeplanung dargestellt und ihre verbesserungswürdigen Bereiche aufgezeigt.

2. Aufgaben, Ziele und Zielgruppen der Jugendhilfe(-planung)

Das allgemein gefasste Ziel der Jugendhilfe ist es, positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und deren direktes Umfeld zu schaffen (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 57).

Im Einzelnen gliedert sich dieser Grundsatz in Zielsetzungen wie die „Erziehung jungerMenschenzueigenverantwortlichenundgemeinschaftsfähigenPersönlichkeiten“ (Jordan, Schone 2000, S. 105), die „ Vermeidung und [den] Abbau von Benachteiligungen“ (Jordan, Schone 2000, S. 105) und die „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen“ (Jordan, Schone 2000, S. 105).

Die sich aus diesen Zielen ergebenden Aufgaben reichen von der Bereitstellung von Kindertagesstätten und Kindergärten über das Angebot von Familien- und Partnerschaftsberatungen bis hin zur Jugendgerichtshilfe. Des Weiteren zählen die Jugendarbeit, der Kinder- und Jugendschutz und auch die Bereitstellung von Heimen für Waisenkinder zum Aufgabenfeld der Jugendhilfe (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 91).

Um all diese Aufgaben erfüllen zu können und damit oben genannte Ziele zu erreichen, muss, wie bereits erwähnt, sorgfältig geplant werden. Das Ziel der Planung liegt somit auf der Hand: Man versucht, ein Konzept auszuarbeiten, mit dem es gelingt, die Maßnahmen der Jugendhilfe sinnvoll und geordnet einzusetzen (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 57).

Die Aufgaben, die hiermit verbunden sind, gliedern sich in drei Teile. Der erste Baustein im System der Jugendhilfeplanung ist die Ermittlung des Bestands, des Bedarfs und die darauf folgende Maßnahmenplanung. Der zweite Schritt ist der Versuch, die Öffentlichkeit für das Thema Jugendhilfeplanung zu sensibilisieren und Interesse zu wecken. Der letzte Schritt ist das Einbringen der Jugendhilfeplanung in die Kommunalpolitik, bzw. der Versuch, die Relevanz des Themas auch auf kommunaler Ebene deutlich zu machen. Die Aufgabe der Jugendhilfe ist außerdem keine einmalige Angelegenheit, sondern ein ständiger Prozess, in dem immer wieder neu auftretende Probleme und Änderungen berücksichtigt werden müssen (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 61-62).

Die hauptsächlichen Zielgruppen der Jugendhilfe und damit auch der Jugendhilfeplanung sind unter anderem Jugendliche und Kinder in Ein-Elternteil- und kinderreichen Familien oder in Familien, die einer schwachen sozialen Schicht zugehörig sind. Des Weiteren gehören z.B. Aussiedler- und Flüchtlingskinder, sowie drogenabhängige und obdachlose Jugendliche zur Zielgruppe (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 93).

3. Rechtliche Grundlagen

Die Jugendhilfe und ihre Planung ist gesetzlich vorgeschrieben, d.h., sie gilt als Pflichtaufgabe. Sie unterliegt dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, kurz KJHG, welches seit dem 26.06.1990 besteht und sich aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahre 1961 entwickelte (vgl. Kilb, 2000, S. 47). Zusätzlich bestehen in vielen Bundesländern so genannte Landesgesetzgebungen, in denen gesonderte Bestimmungen aufgeführt sind (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 80).

Kommen die Träger der Jugendhilfe, die Städte und Kreise, der Pflicht, Jugendhilfe zu planen, nicht nach, so kann dies entsprechend sanktioniert werden (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz e.V. 1996, S. 15).

Neben dem Grundsatz des KJHG „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz e.V. 1996, S. 14), besteht die Pflicht der Träger zur Gewährleistung, „daß die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen […].“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz e.V. 1996, S. 14-15).

Auch die Aufgaben der Jugendhilfeplanung sind im KJHG grob festgelegt. So muss dafür gesorgt werden, dass die drei Planungsschritte Bestandserhebung, Bedarfsermittlung (auch mit Hilfe von Betroffenen) und Bedarfsdeckung eingehalten werden. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass die Träger der freien Jugendhilfe, z.B. Vereine, frühzeitig in die Planung mit einbezogen und daran beteiligt werden (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 72-73). Auch andere öffentliche Einrichtungen wie Arbeitsämter, Polizeibehörden und Schulverwaltungen sind hinzu zu ziehen, da die Jugendhilfeplanung den Anspruch hat, nicht abgekapselt als Fachplanung zu bestehen (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 78).

Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt jedoch in der Hand der Träger der Jugendhilfe (-planung). Sie bestimmen, in welchem Umfang und mit welchem Personal den Aufgaben nachgegangen wird (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 60).

Bedingt durch die finanzielle Notlage im sozialen Sektor gelingt es nicht immer, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. So besteht in der BRD beispielsweise zwar rein rechtlich gesehen der Anspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind ab drei Jahren, jedoch ist die Bereitstellung eines solchen Platzes oft nicht rechtzeitig möglich (vgl. Jordan, Schone 2000, S. 85).

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Jugendhilfeplanung
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Praxisorientierte Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Kleinstmögliche Eingriffe- Einführung in die Stadt- und Regionalentwicklung
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
13
Katalognummer
V34078
ISBN (eBook)
9783638343961
Dateigröße
466 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jugendhilfeplanung, Kleinstmögliche, Eingriffe-, Einführung, Stadt-, Regionalentwicklung
Arbeit zitieren
Jasmin Kollé (Autor:in), 2004, Jugendhilfeplanung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34078

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Jugendhilfeplanung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden