Macht in der Psychiatrie. Ist die Machtbeschreibung von Foucault vergleichbar mit der Arbeit der heutigen Psychiatrie?


Hausarbeit, 2014

12 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Foucault und sein Denken
2.1 Kurzbiographie von Foucault
2.2 Die Behandlung des Wahnsinns
2.3 Die Macht der Psychiatrie

3. Die Macht in der heutigen Psychiatrie
3.1 Die Arbeit in der Psychiatrie
3.2 Einweisung in eine Geschlossene Station
3.3 Behandlung gegen Willen

4. Gegenüberstellung & Resümee

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Psychische Krankheiten werden in der heutigen Gesellschaft immer noch zu den Tabuthemen gezählt. Man spricht nicht darüber. Man setzt sich nicht mit der Thematik auseinander. Man möchte auch keinen Menschen mit Wahnvorstellungen in seiner Mitte haben - dieser könnte ja für einen oder sein Umfeld gefährlich sein oder sogar angreifen wegen seinen kranken Gedanken. Aber Einsperren sollte man denjenigen auch nicht, das wäre unmenschlich.

Dies ist wohl die allgemeine Ansicht zur Behandlung von psychisch kranken Mitmenschen. Niemand redet wirklich offen über eine Störung der Psyche, über Wahnvorstellungen, Suizidversuche oder Fremdaggression. Damit sollen sich nur Spezialisten beschäftigen. Diese Spezialisten sollen jedoch menschlich mit den Betroffenen umgehen und nicht mit Zwang und Gewalt handeln.

Foucault hat eine Vielzahl von Werken verfasst und Vorlesungen gehalten. Er zählt zu einer der bedeutendsten Philosophen des 20. Jahrhunderts. Vor allem das Thema Macht und dessen Beziehungen tauchen immer wieder auf. Foucault vertritt einen eindeutigen Standpunkt gegenüber der Arbeit und dem Machtverhältnissen in der Psychiatrie.

Daher möchte ich mich in dieser Arbeit mit dem Vergleich von Foucaults Ansicht zu psychiatrischen Anstalten beschäftigen und diese mit der Arbeit in der heutigen Psychiatrie vergleichen. Wie beschreibt Foucault die Arbeit mit psychischen Kranken und welche Macht und in welchem Maße herrscht diese auf die Betroffenen in solchen Einrichtungen.

Sind die Machtverhältnisse wie Foucault sie damals beschrieben hat heute noch spürbar? Wie ist die Arbeit heute in einer Psychiatrie, wie kommt es zu einer Einweisung in eine geschlossene Station und wer entscheidet dies? Wie ist der Umgang mit den Patienten und welche Behandlungsmethoden gibt es noch? Was wird getan, wenn die psychotischen Patienten nicht mit der Therapie einverstanden sind - kann man den Willen des Betroffenen einfach ignorieren?

Zunächst wird auf Foucault und seine Ansicht zur Psychiatrie eingegangen. Anschließend wird die heutige Arbeit von psychiatrischen Institutionen betrachtet, um schlussendlich eine Gegenüberstellung zu erzielen.

2. Foucault und sein Denken

Im ersten Teil dieser Arbeit wird zunächst ein kurzer Überblick über das Leben des Philosophen verschafft. Anschließend werden die Ansichten von Foucault zur Psychiatrie und ihre Machtverhältnisse wiedergegeben.

2.1 Kurzbiographie von Foucault

Michel Foucault wurde 15. Oktober 1926 in Poitiers geboren (Schmidt, 1996). Ab 1946 studierte er in Paris an der Ecole Normale Supérieure und in Sorbonne (Marcy, 1993, zitiert nach Schneider, 2004). An der Hochschule in Paris absolvierte er sein Examen in Philosophie und zusätzlich einen Abschluss in Psychologie. Anschließend wurde er für eine Stelle als Assistent der Psychologie an die Universität von Lille geholt. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich Foucault mit der Psychopathologie und der Psychologie auseinander. Mitte des 20. Jahrhunderts arbeitete er zwei Jahre lang in einem psychiatrischen Krankenhaus als Psychologe in Paris (Schmidt, 1996). Zwischen 1960 bis 1966 lehrte er als Psychologe in Clermont-Ferrand. Im Jahre 1966 ging Foucault nach Tunis um an der dortigen Universität zu unterrichten. Zwei Jahre später ging er wieder zurück nach Frankreich. Mitte der sechziger Jahre hatte der Psychologe an einer Ministerialkommission für eine Neugestaltung des Unterrichtswesens mitgewirkt. Dabei hatte er die Leitung der philosophischen Abteilung an der neuen Universität im Osten von Paris. 1970 gab es dort einen neuen Lehrstuhl mit der Bezeichnung nach Foucault die Geschichte der Systeme des Denkens. Anfang Oktober 1970 hatte er seine berühmte Vorlesung über Die Ordnung des Diskurses und lehrte regelmäßig bis zu seinem Tod 1984 am Collège de France. Dabei war die Anzahl der Vorlesungsbesucher meist groß (Marcy, 1993, zitiert nach Schneider, 2004). Laut Schneider (2004) kann Foucault als ein gewöhnlicher Professor der Philosophie gesehen werden, der fünf Jahre von seinen beruflichen Werdegang als Leiter von französischen Instituten in Uppsala (1955 bis 1958), Warschau (1955 bis 1959) und Hamburg (1958 bis 1960) in Erscheinung trat. Außerdem war dieser auch auf politischer Ebene aktiv (zum Beispiel durch Demostationen oder öffentliche Erklärungen).

2.2 Die Behandlung des Wahnsinns

Bis zum 18. Jahrhundert wurden psychisch Kranke nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Irre hatte die Erlaubnis in der Gemeinschaft zu leben und wurde nur weggesperrt, wenn sein Wahn gefährliche oder extreme Formen annahm. Der Wahnsinn galt zu dieser Zeit als eine Art der Täuschung oder Irrtum. Man ging damals davon aus, dass der einzige Ort für die Heilung die Natur war, denn dort konnten die Trugbilder verscheucht und die Irrtümer zerstört werden. Die ärztliche Empfehlung lag daher auf Ruhe, Spaziergänge und Reisen. Bis zum 19. Jahrhundert wurde zudem das Theater als Therapieplatz genutzt. Ein Ort des Gegensatzes zur Natur. Es wurde versucht den Wahn zu inszenieren. Man spielte dem Betroffenen den eigenen Wahnsinn mit Verkleidungen und Kulissen als Komödie vor, um den Kranken zu zeigen, dass dies alles fiktiv sei, er dabei die Opferrolle habe und in die Realität zurück kehren soll (Foucault, 2005, Zusammenfassung).

Anfang des 19. Jahrhunderts veränderte sich diese Ansicht. Man ging nun nicht mehr davon aus, dass der Wahnsinn seinen Ursprung im Irrtum bzw. einem gestörten Urteilsvermögen hat, sondern vielmehr eine Störung des Verhalten, Handels und Empfinden des Betroffenen ist (Foucault, 2005, Zusammenfassung).

Im ersten Drittel der 19. Jahrhunderts gab es zwei Behandlungsmöglichkeiten. Zum einen die medikamentöse Therapie des Wahnsinns und zum anderen die moralische Therapie. Bei dieser moralischen Behandlung geht es um die Konfrontation von zwei Willensabsichten, zum einen der Wille des Patienten und zum anderen der Wille des Arztes (Foucault, 2005, Vorlesung 1). Bei dieser moralischen Behandlung ging es im Grunde genommen darum, den Willen des Patienten zu brechen, damit dieser von seinem Wahnsinn ablässt und gesund werden kann. Das Hauptziel der Psychiatrie ist demnach die von dem Irren geleugnete Identität wiederherzustellen – notfalls auch mit Gewalt (z.B. eiskaltes Abduschen). In der psychiatrischen Praxis im 19. Jahrhundert hatte diese Einsicht des Kranken zu seinem Wahn einem hohen Stellenwert für die Heilung. Leugnete er seine Störung, so konnte auch keine Heilung für ihn eintreten, denn die Einsicht sei der Ursprung der Krankheit. Normale Bestrafungen seien beim Wahnsinn nicht ausreichend. Der Betroffene muss in einer fiktiven Realität – die Psychiatrie – untergebracht werden. Dadurch soll bei dem Irren ein Schockzustand ausgelöst werden, durch welchen er von seinem Wahn ablässt (Ruffing, 2008).

2.3 Die Macht der Psychiatrie

Zwischen Ende des 18. Jahrhunderts und Anfang des 19. Jahrhunderts galt die Psychiatrie als Ausläufer der Allgemeinmedizin. Sie war ein spezieller Bereich, der sich um die gesellschaftliche Fürsorge kümmerte und als Schutzfunktion für die Öffentlichkeit gegenüber den möglichen Gefahren ausgehend einer psychischen Störung diente. Daher galt diese als Wächter der öffentlichen Hygiene (Foucault, 2003, Vorlesung vom 5. Februar 1975). Foucault beschreibt den Irren als „sozialer Widersacher“ (vgl. S. 145). In diesem Zusammenhang erläutert er die Entmündigungen des Betroffenen. Diese Entmutigung sei notwendig, da vom ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausginge und sollte daher nicht mehr als Individuum angesehen werden. Seine Rechte, Güter und Privilegien müssen aberkannt werden, damit dieser eingewiesen und somit geheilt werden kann (Foucault, 2005, Vorlesung 5). Denn entspricht ein Individuum nicht der üblichen Norm, so werden Psychologen herangezogen und notfalls mit Disziplin und Zwang dafür gesorgt, dass der Betroffene wieder ein nützlicher Bürger der Gesellschaft wird (Foucault, 2003, Vorlesung vom 15. Januar 1975).

Die Aufgabe der Psychiatrie und ihrer Mitarbeiter liegt darin, den Wahnsinn als krankhaftes Verhalten zu bewerten und die davon ausgehende Gefahr für das gesellschaftliche Leben zu sehen - wenn dieser Irre unter ihnen bleiben würde. Daher leitet die Psychiatrie Vorsichtsmaßnahmen ein, um den Wahnsinn entschlüsseln und benennen zu können. Die Encodierung des Wahnsinns eines Betroffenen erfolgt unter anderem mittels Beobachtungen, Prognoseerstellung und klinischen Gutachten (Foucault, 2005, Vorlesung 5).

Foucault beschreibt dabei, dass die absolute Macht über den Irren beim Arzt lag. Dieser konnte mittels seiner Kompetenz die Wahrheit über die Störung herausfinden. Diese Kompetenz befähigte den Arzt über die Behandlungen des Betroffenen zu entscheiden. Die Techniken wie die Ärzte an diese Wahrheit kamen umfassten die Isolation, strenge Disziplin, Arbeitspflicht, Befragungen, Strafbehandlungen, Belohnungen und Vorzugsbehandlungen (Foucault, 2005, Zusammenfassung). Beispielsweise bei der Isolation wurden jegliche soziale Kontakte unterbunden, damit der Betroffene die Möglichkeit bekommt, sich und sein Verhalten bzw. Denken zu reflektieren, um gesund zu werden (Foucault, 2005, Vorlesung 5).

Foucault vergleicht die Psychiatrie mit einem modernen Machtsystem (Ruffing, 2008). Der Arzt als solcher entscheidet über ein menschliches Wesen, ob und wie weit dieser gestört ist und danach richtet sich die Behandlung. Egal was der Betroffene darüber denkt oder wie er diese Therapie empfindet. Er wird in die Psychiatrie eingewiesen und bleibt dort so lange bis er einsieht, dass er vom Wahnsinn besessen ist und vom Arzt geheilt werden muss.

3. Die Macht in der heutigen Psychiatrie

Da in Punkt 2 die Ansicht von Foucault dargestellt worden ist, soll nun die heutige Psychiatrie und ihre Arbeit beleuchtet werden.

3.1 Die Arbeit in der Psychiatrie

Innerhalb der psychiatrischen Einrichtung wird versucht, dass die Lebenssituation auf der Station mit der Außenwelt vergleichbar sein soll. Die Patienten tragen ihre eigene Kleidung und dürfen sich je nach Station am Klinikgelände frei bewegen. Die Mitarbeiter tragen meist auch Zivilkleidung und kennzeichnen sich nur mithilfe eines Namensschildes. Damit soll die Distanz zwischen den Mitarbeitern und den Patienten zwar professionell, aber nicht absichtlich autoritär dargestellt werden, was durch die weiße Dienstkleidung dem Patienten vermittelt werden könnte. Die Betroffenen bekommen die Möglichkeit ihre Zimmer kreativ und individuell zu gestalten, daher wirken sie weniger als Krankenzimmer – ausgenommen sind hier geschlossene Akutstationen. Der Patient soll an seinem Alltag mitwirken können, weswegen es speziell ausgebildete Therapeuten gibt, die mit ihnen ihre Fähigkeiten ausbauen, um nach einer Entlassung den Tag strukturieren und bewältigen zu können. Bei der Arbeit mit psychisch kranken Patienten ist ein interdisziplinäres Team, welches aus Pflegekräften, Therapeuten, Ärzten, Psychologen und Sozialarbeitern besteht, unausweichlich. Es ist wichtig dass die einzelnen Fachbereiche eng zusammen arbeiten um den Patienten effektiv und umfassend behandeln zu können (Macek-Bitter, 1993).

Heute weiß man, dass eine psychische Störung eine krankhafte Beeinträchtigung der Wahrnehmung, Kognition, Empfindung sowie des Verhaltens und oder des Handelns ist (Birker & Gühne, 2007).

Ziel der pflegerischen Arbeit ist der Ausbau bzw. die Wiederherstellung einer Beziehung zu sich selbst und seiner Umgebung, sowie eine Erweiterung der sozialen Kompetenzen, um vor allem alltagsbezogene Probleme bewältigen zu können. Außerdem sollen Werte wie Selbstbestimmung und Eigenverantwortung vermittelt werden. Zudem soll während des Aufenthalts in einer Psychiatrie der Betroffene Bewältigungsstrategie erlernt bekommen. Ansatzpunkte zur Zielerreichung umfassen dabei die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- und Krankengeschichte, sowie das Aufzeigen der eigenen Fähigkeiten und Grenzen. Zudem soll ein Blick auf den eigenen Alltag mit seiner Umgebung gelegt werden (Schädle-Deininger, 2010).

Die Arbeit der Psychiatrie umfasst jedoch nicht nur eine Behandlung der Psyche mittels Gesprächen sondern auch die medikamentöse Therapie. Die Verschreibung von Psychopharmaka liegt in der Verantwortung des behandelten Arztes. Die Pflegekraft ist für die Ausführung seiner Anordnungen verantwortlich. Sie beobachtet die Wirkungen und Nebenwirkungen des verabreichten Mittels und gibt diese an den Arzt weiter. Die Medikamentenverabreichung ist meist eine heikle Situation, da die Patienten nicht selten Unverständnis gegenüber der Einnahme zeigen. Dabei haben aufklärende Gespräche durch den Arzt einen hohen Stellenwert. Die Pflegeperson soll die vom Arzt gegebenen Informationen notfalls vertiefen und auf die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen hinweisen (Macek-Bitter, 1993).

3.2 Einweisung in eine Geschlossene Station

Die Unterbringung in eine geschlossene Station erfüllt den Tatbestand der Freiheitsberaubung. Damit diese Einweisung nicht gesetzeswidrig ist, benötigt man dafür eine richterliche Genehmigung (Mürbe & Stadler, 2010). Eine Zwangsunterbringung ist vor dem Gesetz nur dann vertretbar, wenn bei dem Betroffenen eine psychische Störung vorliegt und dieser dadurch erheblich selbst- oder fremdgefährdend agiert. Zu seinem eigenen Schutz wird daher ausschließlich von einem Richter die Notwendigkeit für eine Behandlung entschieden. Dieser stützt seine Entscheidung auf eine persönliche Anhörung des Erkrankten und ein ärztliches Zeugnis. Des Weiteren muss im Vorfeld abgeklärt sein, ob die Gefahr nicht durch eine andere (behutsamere) Maßnahme (z. B. eine ambulante Behandlung) verhindert werden kann (Birker & Gühne, 2007).

In einer Notfallsituation ist jeder Arzt bemächtigt ein Einweisungszeugnis zu erstellen, in welchem er auf die erhöhte Dringlichkeit einer Einweisung in eine geschlossene Einrichtung hinweist, da dieser davon ausgeht, dass die Gefahr eines Suizidversuches oder einer Fremdaggressivität allgegenwärtig ist. Der eingewiesene Betroffene muss umgehend auf der Station von einem Arzt untersucht werden und von diesem muss die Dringlichkeit bestätigt werden – ansonsten wird der Kranke wieder entlassen. In einigen Fällen kann auf eine richterliche Genehmigung verzichtet werden, da der Betroffene Einsicht für die Behandlungsnotwenigkeit zeigt und zustimmt in eine geschlossene Psychiatrie zu gehen (Brunnhuber & Lieb, 1993).

In einer geschlossenen Abteilung erfährt die Pflegeperson ab dem ersten Tag, dass sie eine große Machtposition einnehmen muss, da sie einen Schlüssel für die Türen erhält. Sie hat nun die Macht einfach zu gehen und entscheidet darüber wer wann die Station verlässt. Dies ist oft eine unangenehme Situation für die Pflegekraft, welche sie erst lernen muss anzunehmen sowie den verantwortungsvollen Umgang damit (Macek-Bitter, 1993).

3.3 Behandlung gegen Willen

Der zentrale Angriffspunkt der heutigen Psychiatrien betrifft die Zwangsbehandlung in geschlossenen Stationen und die Medikamentenverabreichung gegen den Willen des Patienten. Jedoch muss hier erwähnt werden, dass psychisch Kranke in der Gesellschaft als störend empfunden werden. Daher kann gesagt werden, dass die Gesellschaft den Auftrag für psychisch kranke Personen an die Psychiatrie delegiert, damit diese dort in irgendeiner Form behandelt werden, um diese wieder gesellschaftsfähig zu machen. Somit kann die Tätigkeiten der Psychiatrie als eine staatliche Anordnung gesehen werden, um die Allgemeinheit vor einer Selbst- oder Fremdaggression zu beschützen. Übt man eine Behandlung gegen den Willen des Patienten aus, so werden gleichzeitig die persönlichen Rechte und das Recht auf freie Willensentscheidung angegriffen. Steht allerdings das Leben des stark psychisch Kranken auf dem Spiel, so müssen diese Rechte zeitweilig umgangen werden. Jedoch unterliegt diese Umgehung strengen Vorgaben, welche vorhanden sein müssen. Zum einen muss eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegen und es muss die Chance des Erfolgs der Behandlung vorhanden sein. Zum anderen muss eindeutig bekannt sein, welche psychische Erkrankung bei dem Betroffenen angezeigt ist, welche eine objektive Entscheidungsfähigkeit einschränkt bzw. aufhebt (Schädle-Deininger, 2010).

Zu den Behandlungsmethoden wider Willen kann vor allem die Fixierung gezählt werden, denn die Fixierung ist eine Verletzung des Grundgesetzes eines Individuums (Schädle-Deininger, 2010).

Als Fixierung wird jede Maßnahme bezeichnet, welche die körperliche Bewegungsfreiheit eines betroffenen Menschen einschränkt und entzieht. (vgl. Schädle-Deininger, 2010, S. 219)

Die Art der Freiheitsberaubung unterliegt strenger Richtlinien. Diese darf nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene einwilligt, wenn für ihn oder seine unmittelbare Umwelt Gefahr im Verzug ist oder diese durch eine richterliche Anordnung genehmigt wurde. Nach einer Fixierung ist eine lückenlose Überwachung des fixierten Pateinten notwendig, um Sicherzustellen, dass es trotzdem dem Betroffenen körperlich gut geht. Nach einer Fixierung ist eine Aufarbeitung zwingend erforderlich. Diese sollte mit dem Patienten selbst (sobald dieser klare Gedanken hat), mit eventuell beteiligten Patienten und mit dem Team stattfinden. Die Pflegekraft die eine Fixierung durchführt, muss sich bewusst sein, was dies für den Betroffenen bedeutet und dabei ihre ganze fachliche Kompetenz einsetzen, damit der Ablauf so weit wie möglich human ablaufen kann (Schädle-Deininger, 2010). Wichtig dabei ist es, den Patienten höflich anzusprechen und im Vorfeld (falls dies möglich ist) versuchen zu erklären warum eine Fixierung in dieser Situation die einzig mögliche Behandlungsmethode ist. Außerdem sollte versucht werden, dass die anderen Patienten auf Station nicht die Zuschauerfunktion einnehmen und auch die Mitarbeiter in der minimalen Anzahl bei der Fixierung vor Ort sein sollen. Wichtig ist auch den Patienten darauf hinzuweisen, für welche Zeitspanne er fixiert wird (Macek-Bitter, 1993).

Neben der Fixierung, welche zu der direkten Ausübung von Zwang gegenüber Patienten zählt, gibt es auch den subtilen Zwang. Dabei wird bewusst oder unbewusst auf den Patienten durch einen Mitarbeiter der Einrichtung Macht ausgeübt, zum Beispiel durch rigorose Ausgangsregelungen, ein strenger Tagesablauf der ausnahmslos eingehalten werden muss (als ein Eingriff in die individuelle Freiheit) oder jede Form von Ignorieren des Patienten. Mit diesen Tätigkeiten wird die Machtposition über den Patienten vom Personal immer wieder deutlich vermittelt. Die Ursache dieser Reaktionen der Mitarbeiter sollen Überforderung, Frustration und Hilflosigkeit sein (Hoffmänner & Schlatter, 1992, zitiert nach Macek-Bitter, 1993).

[...]

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Macht in der Psychiatrie. Ist die Machtbeschreibung von Foucault vergleichbar mit der Arbeit der heutigen Psychiatrie?
Hochschule
Fachhochschule Regensburg  (FAKULTÄT ANGEWANDTE SOZIAL- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN)
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
12
Katalognummer
V339679
ISBN (eBook)
9783668291898
ISBN (Buch)
9783668291904
Dateigröße
525 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Psychiatrie, Macht, Foucault
Arbeit zitieren
BScN Lisa Adlhoch (Autor:in), 2014, Macht in der Psychiatrie. Ist die Machtbeschreibung von Foucault vergleichbar mit der Arbeit der heutigen Psychiatrie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339679

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Macht in der Psychiatrie. Ist die Machtbeschreibung von Foucault vergleichbar mit der Arbeit der heutigen Psychiatrie?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden