Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen


Hausarbeit, 2002

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Definitionen nach Anette Engfer

3. Zwei Deutungsmuster nach Michael Schetsche

4. Täter-Opfer-Verhältnis

5. Hinweise des Kindes

6. Folgen des sexuellen MissbrauchsS

7. Ausmaß des sexuellen Missbrauchs

8. Prävention

9. Zusammenfassung

10. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Übung „Soziologie der Sexualität“ behandelt das Thema der menschlichen Sexualität als einen Gegenstand sozialer Konstruktion. Dabei werden ihre Entwicklung, der heutige gesellschaftliche Umgang sowie unterschiedliche Einstellungen zu ihr betrachtet. Außerdem führt man die Sexualität als einen Gegenstand empirischer Forschung an und betrachtet die Methoden und Ergebnisse aktueller Untersuchungen.

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigt eine ganz spezifische Seite der Sexualität, die nicht selten mit Gewalt verbunden ist und in der Regel schwerwiegende Folgen beim Opfer hinterlässt. Der sexuelle Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern ist in unserer Gesellschaft gesetzlich untersagt. Daraus resultiert auch die starke Tabuisierung dieses Sachverhalts, die dieses Thema umso reizender erscheinen lässt. Seit etwa zwanzig Jahren wird dieses Thema sehr intensiv diskutiert.

Inhalt der vorliegenden Arbeit ist die Ausarbeitung der Grundmerkmale und Umstände dieser Gewalttat.

Zuerst soll der Begriff sexueller Missbrauch mit Hilfe der Definitionen von Anette Engfer klar ausgelegt werden. Dabei wird versucht ihn von anderen Unterbegriffen des Kindesmissbrauchs, wie von der körperlichen und der psychischen Misshandlung sowie von der Vernachlässigung, deutlich zu unterscheiden. Im nächsten Schritt werden zwei Deutungsmuster nach Michael Schetsche beschrieben. Er unterscheidet zwischen zwei gegensätzlichen Mustern der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen: erstens den Trieb- oder Sittlichkeitsverbrechen und zweitens dem Missbrauch. Anschließend wird das Verhältnis zwischen dem Opfer und dem Täter fokussiert. Im weiteren Verlauf wird auf die Hinweise des Opfers, welche auf ein Gewaltverbrechen hinweisen könnten, eingegangen wobei auch die daraus resultierenden Folgen beschrieben werden. Auch das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs und die Präventionsmaßnahmen werden in dieser Arbeit als sehr wichtige Aspekte angesprochen.

2. Definitionen nach Anette Engfer

Um sich mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu beschäftigen ist es zunächst sinnvoll einzelne wesentliche Begriffe zu definieren. Anette Engfer versucht diese Definitionsprobleme zu lösen.

Zunächst geht sie auf Kindesmisshandlung in allgemeiner Form ein und nennt folgende Definition: Die Kindesmisshandlung ist „(…) eine gewaltsame physische oder psychische Beeinträchtigung des Kindes durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Diese Beeinträchtigungen können durch elterliche Handlungen (wie z. B. bei körperlichen Misshandlungen, sexuellem Missbrauch) oder Unterlassungen (wie z. B. bei emotionaler und physischer Vernachlässigung) zustande kommen.“ (Engfer 1993, S. 617).

Als nächstes wird die körperliche Misshandlung des Kindes genauer betrachtet. Dabei wird sie folgendermaßen definiert: “Körperliche Misshandlung sind Schläge oder andere gewaltsame Handlungen (Stöße, Schütteln, Verbrennungen, Stiche usw.), die beim Kind zu Verletzungen führen können.“ (Engfer 1993, S. 618). Dabei ist nicht nur die Intensität der Gewalthandlung, sondern auch die Verletzbarkeit des Kindes und die Umstände während der Situation von großer Bedeutung.

Die Vernachlässigung ist ebenfalls ein Unterbegriff der Kindesmisshandlung. „Kinder werden vernachlässigt, wenn sie von Eltern oder Betreuungspersonen unzureichend ernährt, gepflegt, gefördert, gesundheitlich betreut, beaufsichtigt und/oder vor Gefahren geschützt werden.“ (Engfer 1993, S. 621). Die Vernachlässigung des Kindes hängt oft mit der Armut und sozialen Randständigkeit, aber auch mit psychischen Erkrankungen der Eltern zusammen.

Neben den körperlichen spricht Anette Engfer auch von den psychischen Formen der Kindesmisshandlung. „Unter psychische Misshandlungen subsumiert man alle Handlungen oder Unterlassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen, überfordern, ihnen das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit vermitteln und in ihrer psychischen und/oder körperlichen Entwicklung beeinträchtigen können.“ (Engfer 1993, S. 622).

Die sexuelle Misshandlung von Kindern oder Jugendlichen wird folgendermaßen von anderen Arten der Misshandlung abgegrenzt: „Unter dem sexuellen Missbrauch versteht man die Beteiligung noch nicht ausgereifter Kinder und Jugendlicher an sexuellen Aktivitäten, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie deren Tragweite noch nicht erfassen.“ (Engfer 1993. S. 622). Sexueller Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen wird häufig mit Vergewaltigung gleichgesetzt. Doch zwischen Erwachsenen und Kindern ist nicht nur Geschlechtsverkehr sexueller Missbrauch, sondern alle Handlungen eines erwachsenen Täters, die er mit der Absicht ausführt, sich oder andere Erwachsene sexuell zu stimulieren. Dem zu Folge wird eine ganze Reihe von direkten und indirekten sexuellen Handlungen dem sexuellen Missbrauch zugeordnet. “Sexueller Missbrauch umfasst alle möglichen vaginalen, oralen und analen Praktiken, anzügliche Bemerkungen, Berührungen, Exhibitionismus, Missbrauch von Kindern zur Herstellung pornographischen Materials, auch die Anleitung zur Prostitution.“ (Engfer 1993, S. 622). Fraser liefert eine kürzere Definition: „Die Ausbeutung eines Kindes zum sexuellen Lustgewinn eines Erwachsenen.“ (Fraser 1981 zit. n. Jones 1996, S. 1). Bei sexuellem Missbrauch handelt es sich auch immer um Macht- und Vertrauensmissbrauch eines Täters zur eigenen sexuellen Befriedigung.

3. Zwei Deutungsmuster nach Michael Schetsche

Aus Michael Schetsches durchgeführter empirischer Untersuchung über das fachöffentliche Interesse der letzten vierzig Jahre zum Thema Kind und Sexualität ergibt sich, dass während dieser Zeitspanne ein deutliches An- und Abschwellen des Interesses an dem Thema existiert. Wobei man früher von einem Sittlichkeitsverbrechen oder Triebverbrechen sprach, referiert man seit den achtziger Jahren überwiegend vom sexuellen Missbrauch des Kindes. Hierbei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Deutungsmuster. „Bei einer systematischen Inhaltsanalyse schälen sich tatsächlich zwei disjunkte Konzeptionen in der Wahrnehmung und Interpretation sexueller Kontakte zwischen erwachsenen und Kindern heraus (…).“ (Schetsche 1993, S. 33).

Triebverbrechen

Ein Triebverbrecher gilt als ein Mensch mit abnormer Persönlichkeit, da es als abartig und pervers empfunden wird, wenn ein Erwachsener sexuelles Interesse gegenüber einem Kind verspürt. Der Triebverbrecher kennt sein Opfer nicht persönlich und sucht den einmaligen sexuellen Kontakt zu ihm. Die Störung des Triebes vom Täter wird dafür verantwortlich gemacht. Doch gerade bei einem Triebverbrechen wird dem Kind vom Täter oft eine Mitschuld am Geschehen oder sogar eine aktive Rolle zugeschrieben. Das Opfer soll eigene Interessen, wie eine allgemeine oder spezielle Neugier, Spaß am Sexualkontakt oder materielle Wünsche, haben.

Bei einem Trieb- oder Sittlichkeitsverbrechen ist der sexuelle Kontakt zum Kind ein Verbrechen nicht nur im moralischen, sondern auch im strafrechtlichen Sinne. Die Begriffe heben die Schädlichkeit des Kontaktes deutlich hervor. Dadurch werden die massiven Eingriffe des Staates legitimiert und es ergibt sich die Selbstverständlichkeit der Verurteilung. Bei einem Sittlichkeitsverbrechen geht man von Störungen primär sittlich-sexueller Natur als Folge des Verbrechens aus. Dabei wird die Sittlichkeit in doppelter Weise beschädigt. Einmal ist es die Sittlichkeit des Kindes, wodurch seine sexuelle Entwicklung stark beeinträchtigt wird. Der Geschlechtstrieb wird unabhängig von seinem Entwicklungsstand durch solchen Kontakt beeinflusst. Die wahrscheinlichste Folge ist die Verwahrlosung des Kindes, die später wiederum zu einem von den Sexualnormen der Gesellschaft abweichenden Verhalten führt. Außerdem wird auch die Sittlichkeit der Gesellschaft verletzt. Die Sexualordnung schreibt die Sexualität den Erwachsenen zu. Durch ein sexuelles Verhältnis zwischen einem Kind und einem Erwachsenen vergeht sich der Täter automatisch an den sexuellen Pflichten gegenüber seiner Gesellschaft.

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Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Übung "Soziologie der Sexualität"
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
14
Katalognummer
V33950
ISBN (eBook)
9783638342926
ISBN (Buch)
9783640278121
Dateigröße
469 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sexueller, Missbrauch, Kindern, Jugendlichen, Soziologie, Sexualität
Arbeit zitieren
Alena Scherer (Autor:in), 2002, Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33950

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