Prekäre Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Ursachen und Folgen


Hausarbeit, 2015

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Definition des Begriffes „Prekarität“

2. Prekäre Beschäftigungsformen
2.1 Unterbeschäftigung und sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit
2.1.1 Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung
2.2 Befristete Beschäftigung
2.2.1 Aktuelle Entwicklung
2.3 Geringfügige Beschäftigung – Mini-Jobs
2.3.1 Aktuelle Entwicklung
2.4 Leiharbeit – Arbeitnehmerüberlastung
2.4.1 Aktuelle Entwicklung

3. Warum steigen prekäre Beschäftigungen immer an?

4. Soziale Folgen unsicherer Beschäftigungsverhältnisse

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Zahl der „Normalarbeitsplätze“ in der deutschen Wirtschaft sinkt. Ein Normalarbeitsplatz in diesem Sinne ist eine unbefristete, sozialversicherte Vollzeitbeschäftigung. Zwar entstehen derzeit auch wieder Normalarbeitsplätze, dennoch nehmen längerfristig gesehen die atypischen Formen von Arbeit eher zu und die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung ab. Die Definition von prekären Beschäftigungsverhältnissen ist schwieriger. Nicht jede atypische Beschäftigung, wie z.B. Teilzeitarbeit, ist auch prekär. Prekär ist Erwerbsarbeit in der Regel dann, wenn der Lohn deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegt, keine zuverlässige Zukunftsplanung für den einzelnen möglich ist und Arbeitnehmerschutzrechte reduziert sind. Prekär sind die Jobs vor allem deswegen, weil sich die Risiken des Arbeitsmarktes hier besonders konzentrieren. Viele Jobs sind unsicher und/oder niedrig bezahlt; die Chance, erneut arbeitslos zu werden, ist besonders groß, Phasen der Beschäftigung und Nichtbeschäftigung wechseln einander ab.[1]

Die Ursachen für das Zurückdrängen des Normalarbeitsverhältnisses und die Zunahme prekärer Beschäftigungsformen sind vielfältig. Globalisierungsprozesse und die Internationalisierung der Märkte erzeugen einen hohen Konkurrenzdruck für Wirtschaft und Betriebe. Sie müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Die Lohnkosten spielen hierbei eine wichtige Rolle. Von Arbeitgeberseite werden deshalb prekäre Beschäftigungsverhältnisse oftmals auch als Brücke hin zu gesicherten Arbeitsplätzen verstanden.[2]

Welche Formen prekären Arbeitsverhältnissen gibt es? Welche Folgen und Ursachen haben prekäre Jobs? Und was bedeutetes überhaupt, sich in einer prekären Lage zu befinden?

Um diese Fragen beantworten zu können, ist es zuerst zweckdienlich, den Begriff zu definieren. Also, im ersten Abschnitt meiner Arbeit stellt sich die Frage nach der Definition des Begriffes „Prekarität“. Im weiteren Abschnitten beschäftige ich mich mit den Formen prekärer Arbeitsverhältnissen. Hierzu soll auf die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt eingegangen werden.

Im 4. Abschnitt soll die Frage „warum steigen prekäre Beschäftigungen immer an“ beantwortet werden. Mögliche soziale Folgen unsicherer Beschäftigungsverhältnisse sollten im 5. Abschnitt meiner Arbeit behandelt werden.

1. Definition des Begriffes „Prekarität“

Prekarität als soziologischer Begriff wird für eine inhomogene soziale Gruppierung, die durch Unsicherheiten der Erwerbstätigkeiten gekennzeichnet ist, verwendet. Dadurch können Lebensverhältnisse schwierig sein, bedroht werden oder zum sozialen Abstieg führen (Pelizzari 2009, S.49).

Das Wort Prekär wird zunächst einmal mit etwas unsicherem, heiklen oder auch ungewissen gleichgesetzt. Befindet man sich demnach in einer prekären Situation, ist diese von Ungewissheit und Instabilität gekennzeichnet. Man weiß nicht genau wohin einem diese Situation führen und wie sie ausgehen wird. Am häufigsten wird das Wort Prekär im Zusammenhang mit den aktuellen Arbeitsverhältnissen in Deutschland verwendet. Dabei werden Erwerbstätigkeiten einer Person als prekär eingestuft, wenn diese für instabile Lebensverhältnisse der Personen sorgen (Ducki 2010, S. 23).

Klaus Dörre definiert das Wort „prekär“ folgendermaßen: „Als prekär kann ein Erwerbsverhältnis bezeichnet werden, wenn die Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter ein Einkommens-, Schutz und soziales Integrationsniveau sinken, das in der Gegenwartsgesellschaft als Standard definiert und anerkannt wird. Und prekär ist Erwerbsarbeit auch, sofern sie subjektiv mit Sinnverlusten, Anerkennungsdefiziten und Planungsunsicherheit in einem Ausmaß verbunden ist, das gesellschaftliche Standards deutlich zu Ungunsten der Beschäftigten korrigiert (Dörre 2009, S.48).“

Prekäre Beschäftigung kann mit atypischer Beschäftigung einhergehen, ist mit dieser aber nicht gleichzusetzen. Beschäftigungsverhältnisse werden beim Statistischen Bundesamt als prekär bezeichnet, wenn sie nicht geeignet sind, auf Dauer den Lebensunterhalt einer Person sicherzustellen oder deren soziale Sicherung zu gewährleisten. Bei der Einstufung einer Erwerbstätigkeit als prekär sind auch persönliche Lebensumstände des Erwerbstätigen, wie der bisherige Verlauf des Arbeitslebens und der Haushaltskontext, zu beachten.

Häufig wird betont, dass bei der Frage nach der Prekarität einer Beschäftigung auch die persönliche Lebenssituation der Betroffenen zu berücksichtigen ist wie etwa die Dauer des Verbleibs in prekärer Beschäftigung und die individuellen Chancen des Ausbzw. Aufstiegs in nicht-prekäre Beschäftigung, die z.B. vom Qualifikationsniveau beeinflusst werden können (vgl. z.B. Keller/Seifert 2005, S. 133).

2. Prekäre Beschäftigungsformen

Im folgenden Kapitel werden unterschiedliche prekäre Beschäftigungsformen dargestellt. Dabei gehen wir auch auf den Umfang und die Entwicklung der jeweiligen Beschäftigungsform ein.

2.1 Unterbeschäftigung und sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit

Der Bereich der prekären Beschäftigung ist u. a. durch geringe Arbeitszeiten, geringfügiges Einkommen und ein geringes Maß an sozialer Sicherung geprägt. Unter dem Sammelbegriff „prekäre Beschäftigung“ fällt deshalb auch ein Teil der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeit. Entsprechend § 1 TzBfG soll Teilzeitarbeit gefördert werden, gemäß § 4 darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer und gemäß § 5 darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten benachteiligen.[3]

In der Literatur ist umstritten, ob sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit überhaupt (noch) als atypische Beschäftigung zu bezeichnen oder eher als (weibliches) Normalarbeitsverhältnis anzusehen ist, weil sie doch oft nur durch eine kürzere Wochenarbeitszeit von stabiler Vollzeitbeschäftigung abweiche. Allerdings führt das niedrigere monatliche Einkommen aufgrund der kürzeren Arbeitszeit bei den Transferleistungen, die einkommensabhängig gewährt werden, zu geringeren Ansprüchen – insbesondere bei der Rente sowie beim Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung. Trotzdem wird sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit häufig nur dann zur atypischen Beschäftigung gezählt, wenn sie nach Angaben der Betroffenen unfreiwillig ausgeübt wird oder wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 oder weniger Stunden umfasst (Statistisches Bundesamt 2011a). Diese Abgrenzung erscheint uns jedoch für die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Teilzeitarbeit als prekär anzusehen ist, als zu pauschal, weil hierbei auch der Verdienst und weitere Arbeitsbedingungen relevant erscheinen.

Eine besondere Form der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung sind die so genannten „Midijobs“, die im Zuge der Hartz-Reformen 2003 eingeführt worden sind. Hierfür wurde eine so genannte „Gleitzone“ geschaffen für monatliche Bruttoverdienste zwischen 400,01 und 800 €: Bei dieser "geringfügigen Beschäftigung" zahlt der Arbeitnehmer statt bis zu 325 Euro bis zu einem Verdienst von 400 Euro keine Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber eine Pauschale, die Beiträge werden erst ab 800 Euro voll berechnet. Die Arbeitnehmer/innen erwerben dennoch volle Ansprüche an die Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung). Der Arbeitgeber zahlt in jedem Falle den ungekürzten Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

[...]


[1]vgl. hinzu: Prekäre Beschäftigung. Herausforderung für die Gewerkschaften, S. 4, siehe Internetverzeichnis

[2]vgl. Brinkman/Dörre/Röbenack: Prekäre Arbeit, S.5, siehe Inenetverzeichnis

[3]Meynel/Heyn/Herms: Teilzeitund Befristungsgesetz: TzBfG, 4. neubearbeitete Auflage, 2012

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Prekäre Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Ursachen und Folgen
Hochschule
Hochschule Hannover
Note
1,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
15
Katalognummer
V339363
ISBN (eBook)
9783668290150
ISBN (Buch)
9783668290167
Dateigröße
586 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
prekäre Arbeitsverhältnisse, Prekariat, Arbeitsmarkt, Beschäftigungsverhältnisse
Arbeit zitieren
Maryna Haishynava (Autor:in), 2015, Prekäre Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Ursachen und Folgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339363

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