John Locke und Krieg und Frieden


Hausarbeit, 2004

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Naturzustand

2. Der Begriff „property“

3. Die Entstehung von politischen Gesellschaften
3.1. Die Grenzen staatlicher Macht innerhalb einer politischen Gemeinschaft
3.2. Recht auf Widerstand

4. Der Kriegszustand und das Recht zum Krieg
4.1. Die Rechte eines Eroberers – ‚Of Conquest’

5. Die Unmöglichkeit der Überwindung des internationalen Naturzustandes

6. Rezeption und Wirkung

Literaturverzeichnis

Einleitung

John Locke, der am 26. August 1632 in Wrington, Somerset, geboren wurde, gilt als Philosoph der Emanzipation des Bürgertums. Nachdem John Locke am Christ Church College in Oxford unter anderem Medizin, Chemie und Philosophie studiert hatte, machte er 1667 die Bekanntschaft mit Lord Ashley, dem Earl of Shaftesbury, der in der Opposition zu den Stuarts stand und auf dessen Anregung Locke seine berühmte Schrift „Two Treatises of Governement“ verfasste.[1]

In der ersten seiner „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ setzt sich Locke mit Sir Robert Filmer auseinander und entkräftet dessen These von der göttlich gewollten katholischen Thronfolge. Insbesondere Filmers These, dass Menschen nicht von Natur aus frei seien, wollte Locke widerlegen.

Allerdings kommt er erst in seiner zweiten Abhandlung der Klärung der Frage nach, worin seiner Meinung nach Freiheit bestehe und wie eine Gesellschaft, die ihre Freiheit bewahren möchte, aussehen solle.[2] Darüber hinaus wollte Locke darstellen, worin der rechtmäßige Ursprung der Herrschaft liege.

Ähnlich wie Thomas Hobbes und andere Naturrechtler geht John Locke von einem fiktiven vorgesellschaftlichen Status quo, dem Naturzustand, aus, auf dem die Konstruktion seines Herrschaftsvertrages fußt.[3]

Locke beschäftigte sich in seinen „Two Treatises of Governement“ fast ausschließlich mit der inneren Ordnung einer politischen Gesellschaft und nur ein einziges Kapitel – das sechzehnte Kapitel der zweiten Abhandlung mit dem Titel „Of Conquest“ – handelt von den Beziehungen eines Gemeinwesens (commonwealth) zu seinen Nachbarn.[4]

Neben der Bildung eines Staates zur Bewahrung der Freiheit schildert Locke zudem die Rechte, die den Bürgern im Kriegszustand zustehen und in welchen Fällen sie ein Recht auf Widerstand gegen einen Herrscher haben.

Um eben diese Rechte, die den Bürgern zugesprochen werden, erläutern und Lockes Argumentation richtig nachvollziehen zu können, muss man sich zunächst mit dem lockeschen Naturzustand auseinandersetzen.

1. Der Naturzustand

Locke schildert den Naturzustand nicht nur als einen Zustand vollkommener Freiheit, sondern auch der Gleichheit aller Menschen, da diese darin rechtlich gleichstehen und von der Natur mit ungefähr gleichen Vorteilen und Fähigkeiten ausgestattet worden sind.[5]

Allerdings ist Freiheit hier nicht mit Zügellosigkeit gleichzusetzen, da im Naturzustand das Gesetz der Natur gilt, aus dem hervorgeht, dass der Einzelne weder sich noch andere vernichten dürfe und dass jeder sowohl sein „property“[6], worunter Locke neben Besitz auch Leben, Freiheit und Gesundheit versteht, als auch das „property“ seiner Mitmenschen erhalten soll.[7]

Der Mensch besitzt somit ein Recht auf Selbsterhaltung und – da im Naturzustand eine Obrigkeit mit Sanktionsgewalt fehlt – ein Recht auf Bestrafung von Rechtsbrechern, wobei diese nur in dem dazu notwendigen Maße zu bestrafen sind und eine Bestrafung nur dem Schadensersatz (repartition) und der Abschreckung (restraint) dienen soll.[8]

„§ 8. So kann im Naturzustand ein Mensch die Macht über einen anderen erlangen. Er hat jedoch keine absolute und willkürliche Gewalt, einen Verbrecher, der in seine Hände gefallen ist, so zu behandeln, wie es seiner hitzigen Leidenschaft und der unbegrenzten Zügellosigkeit seines Willens vielleicht entspricht, sondern er darf nur so weit Vergeltung an ihm üben, wie es ihm ruhige Überlegung und sein Gewissen vorschreiben und wie es in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Übertretung steht, d.h. wie es der Wiedergutmachung und der Abschreckung dienen kann.“[9]

In einem idealen Naturzustand treten die Prinzipien der Selbstverteidigung und Strafkompetenz nicht in Kraft, da entsprechende Verstöße gegen das Naturgesetz nicht auftreten und ein idealer Naturzustand die vollständige Befolgung der „(right) reason“, die das Naturgesetz widergibt, darstellt.[10] Sofern das Naturgesetz eingehalten wird, ist der Naturzustand ein Zustand des Friedens, Wohlwollens und der gegenseitigen Hilfe.

Dieser idealen steht bei Locke die Beschreibung einer realistischeren Schilderung des Naturzustandes gegenüber, in dem die Prinzipien der Bestrafung und der Selbstverteidigung zur Geltung kommen, da die Menschen nicht nur von „reason“, sondern auch von „passions“ getrieben werden.[11]

2. Der Begriff „property“

Wie bereits erwähnt, spielt der Begriff „property“ bei John Locke eine zentrale Rolle. Dabei gibt er ihm an verschiedenen Textstellen unterschiedliche Bedeutungen. So heißt es in § 173. in der zweiten Abhandlung:

„…Unter Eigentum verstehe ich hier wie auch an anderen Stellen jenes Eigentum, das die Menschen sowohl an ihrer Person als auch an ihren Gütern haben.“[12]

Demnach versteht Locke unter dem Begriff „property“ das Leben, die Freiheit und den Besitz einer Person. In zahlreichen anderen Passagen wird unter „property“ jedoch nur der materielle Besitz verstanden und ist somit den Begriffen „possession“ und „estate“ nicht mehr übergeordnet, sondern gleichgestellt.[13]

Da jedoch sowohl Leben und Freiheit als auch Besitz unverzichtbare Bedingungen für die menschliche Selbsterhaltung darstellen, ist es für Locke nur konsequent, den Anspruch auf Leben und Freiheit mit dem auf Besitz ohne Einschränkung oder Andeutung eines Vorrangs von Leben und Freiheit gleichzusetzen.[14] Wie im Kapitel 4.1 - „Die Rechte eines Eroberers – Of Conquest“ - noch deutlich werden wird, hat laut John Locke das Eigentum unter Umständen sogar einen vorrangigen Stellenwert gegenüber dem persönlichen Leben und der Freiheit.

Leben und Freiheit sind dem Menschen von Natur aus gegeben worden, wohingegen sie von Geburt aus ohne Besitz sind, also ohne „property“ im engeren Sinne. Daher misst Locke in seinen beiden Abhandlungen dem Recht auf Aneignung und seinen Einschränkungen große Bedeutung bei.[15]

Locke betrachtet im fünften Kapitel seiner „Second Treatise“ das Eigentum als notwendiges Derivat des Selbsterhaltungstriebs und schafft somit eine völlig neuartige Begründung der Legitimität des Privateigentums.[16]

Dabei geht er zunächst davon aus, dass die Erde den Menschen von Gott als Gemeineigentum gegeben wurde. Zudem habe Gott den Menschen Vernunft verliehen, die Erde durch ihre Arbeit zum größten Vorteil und zur Annehmlichkeit ihres Lebens zu nutzen, wobei Locke das puritanische Arbeitsethos mit seiner bürgerlich-hedonistischen Weltsicht kombiniert.[17]

Nach Ansicht von Locke hat jeder Mensch Eigentum an seiner Person sowie an der Arbeit seines Körpers.

„Was immer er also dem Zustand entrückt, den die Natur vorgesehen und in dem sie es belassen hat, hat er mit seiner Arbeit gemischt und ihm etwas Eigenes hinzugefügt. Er hat es somit zu seinem Eigentum gemacht.“[18]

Somit entsteht durch die Arbeit aus Gemeineigentum Privateigentum. Allerdings darf man Locke nicht so interpretieren, als gehe er hierbei von individuellen Akteuren aus, die durch ihre eigens verrichtete Arbeit Eigentum erwürben. In Wirklichkeit besteht für John Locke bereits im Naturzustand das Rechtsverhältnis der abhängigen Arbeit, was dazu führt, dass die Arbeit eines Knechtes und Dieners in das Eigentum des Herrn übergeht.[19]

Die Anhäufung von Eigentum ist jedoch begrenzt, da eine unbegrenzte Aneignung auf Kosten der anderen Menschen gehe und somit dem naturrechtlichen Gebot widerspreche, andere Menschen nicht zu schädigen. Demnach sollen die Menschen sich einerseits nicht mehr verderbliche Dinge aneignen, als sie auch verbrauchen können (Verderblichkeitsschranke) und andererseits darauf achten, dass sie ihren Mitmenschen genügend andere Gegenstände gleicher Qualität übriglassen (Gleichwertigkeitsschranke).[20]

Diese naturrechtlichen Schranken ließen also eine Entstehung großer Besitztümer nicht zu. Dennoch hatten alle Menschen genügend Güter für ihren Lebensunterhalt.[21]

[...]


[1]Vgl. John Lo>

[2] Vgl. Hardy Bouillon: John Locke, Sankt Augustin 1997, S. 16-17

[3] Vgl. Jürgen Hartmann, Bernd Meyer, Birgit Oldopp: Geschichte der politischen Ideengeschichte, Wiesbaden 2002, S. 70

[4] Vgl. Richard Cox: Locke on War and Peace, Oxford 1960, S. 15

[5] Vgl. Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 1996, S.81

[6] Das „property“ spielt in dem Werk „Two Treatises of Government“ eine zentrale Rolle, siehe Kapitel 2: Der Begriff „property“

Vgl. John Lo>

[7] Vgl. Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 1996, S.81

[8] Ebd., S.82

[9] John Lo>

[10] Vgl. Johannes Hahn: Der Begriff des property bei John Locke. Zu den Grundlagen seiner politischen Philosophie, Frankfurt am Main 1984, S.48

[11] Vgl. Johannes Hahn: Der Begriff des property bei John Locke. Zu den Grundlagen seiner politischen Philosophie, Frankfurt am Main 1984, S.49

[12] John Lo>

[13] Vgl. Rolf Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von John Locke, Frankfurt am Main 1991, S. 52

[14] Ebd.

[15] Ebd. S. 53

[16] Vgl. Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 1996, S. 88

[17] Ebd. S. 89

[18] John Lo>

[19] Vgl. Walter Euchner: John Locke zur Einführung, Hamburg 1996, S. 90

[20] Ebd. S. 91

[21] Vgl. Rolf Meyer: Eigentum, Repräsentation und Gewaltenteilung in der politischen Theorie von John Locke, Frankfurt am Main 1991, S. 58-59

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
John Locke und Krieg und Frieden
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
17
Katalognummer
V33932
ISBN (eBook)
9783638342780
ISBN (Buch)
9783638811712
Dateigröße
487 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
John, Locke, Krieg, Frieden
Arbeit zitieren
Cornelia Laufer (Autor:in), 2004, John Locke und Krieg und Frieden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33932

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