Haftung für Suchmaschinen. Potentielle Probleme und Lösungsmöglichkeiten


Seminararbeit, 2007

34 Seiten, Note: 17,0 von 18 mögl. Punkten


Leseprobe


INHALTSÜBERSICHT

B. QUELLENVERZEICHNIS
I. LITERATUR
II.INTERNET

C. HAFTUNG FÜR SUCHMASCHINEN
I. DIE PROBLEMSTELLUNG
1. VERANTWORTLICHKEIT ALS ZENTRALE PROBLEMATIK IM RECHT DER „NEUEN DIENSTE“
2. DIE FRAGE DER HAFTUNG FÜR SUCHMASCHINEN ALS BEDEUTSAMES BEISPIEL FÜR DIE PROBLEMATIK
II. GRUNDLAGEN
1. ARTEN VON SUCHMASCHINEN
2. FUNKTIONSWEISE VON SUCHMASCHINEN IM ENGEREN SINN
3. MISSBRAUCHSMÖGLICHKEIT UND RISIKEN
4. TECHNISCHE MÖGLICHKEITEN MISSBRÄUCHE ZU VERHINDERN
III. MÖGLICHE HAFTUNGSGRUNDLAGENXVI
1. ALLGEMEINES
2. ALLGEMEINES PERSÖNLICHKEITSRECHT
3. URHEBERRECHT
a) Urheberrechtsverletzung durch die Suchmaschine selbst
b) Urheberrechtsverletzung durch Andere
4. KENNZEICHENRECHT
a) Metatags
b) Keyword Advertisement
5. WETTBEWERBSRECHT
a) Allgemeines
b) Zu Metatags und Keyword Advertisement im Besonderen
IV. DIE STÖRERHAFTUNG UND IHRE EINSCHRÄNKUNG
1. DAS HAFTUNGSSYSTEM DES TDG/p> a) Grundlagen und direkte Anwendbarkeit
b) Analoge Anwendung des § 11 TDG
c) Einschränkung aufgrund mangelnder (zumutbarer) Prüfungspflichten (und den Wertungen der §§ 9- 11 TDG)
2. EINSCHRÄNKUNGEN AUFGRUND VON ART. 5 I GG
V. HAFTUNG DES „VERLETZENDEN INHALTEANBIETERS“
VI. AUSBLICK UND RECHTSPOLITISCHE ERWÄGUNGEN
VII. ERGEBNISSE

B. QUELLENVERZEICHNIS

I. Literatur

- Bahr, Martin:

The Wayback Machine und Google Cache, eine Verletzung deutschen Urheberrechts?, JurPC Web-Dok. 29/2002.

- Buckenberger, Hans-Ulrich:

Anmerkung zum Urteil des Kammergerichts vom 19.05.2000 ( 5 U 727/00), JurPC Web-Dok. 190/2000.

- Ernst, Stefan / Vassilaki, Irini / Wiebe, Andreas:

hyperlinks, Rechtsschutz Haftung Gestaltung, Köln, 1. Aufl. 2002.

- Fechner, Frank:

Medienrecht, Tübingen, 7. Aufl. 2006.

- Gabel, Detlev:

Die Haftung für Hyperlinks im Lichte des neuen UWG, in: WRP 2005, S. 1102 ff.

- Geiseler-Bonse, Sebastian:

Internet-Suchmaschinen als rechtliches Problemfeld, Die rechtliche Beurteilung von Meta-tags, Keyword Advertisement und Paid Listings, Frankfurt am Main, 1. Aufl. 2003.

- Götting, Horst-Peter:

Wettbewerbsrecht, München, 1. Aufl. 2005.

- Hoeren, Thomas:

Internetrecht, Stand: Juni 2006, abrufbar unter: www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/material/Skript/skript_Juni2006.pdf.

- Hartl, Robert:

Keyword-Advertising mit geschützten Kennzeichen, Eine Kennzeichenrechtsverletzung?, in: K&R 2006, S. 384 ff.

- Hefermehl, Wolfgang / Köhler, Helmut / Bornkamm, Joachim:

Wettbewerbsrecht, München, 24. Aufl. 2006.

- Heim, Andreas:

Die Einflussnahme auf Trefferlisten von Internet-Suchdiensten aus marken- und wettbewerbsrechtlicher Sicht, Münster, 1. Aufl. 2004 (zitiert als Heim, Die Einflussnahme auf Trefferlisten).

- Ders.:

Zur Markenbenutzung durch Meta-Tags, Bisheriger Trends und ein neuer differenzierender Ansatz zur Beurteilung markenrechtlicher Zulässigkeit von Meta-Tags, in: CR 2005, S. 200 ff.

- Heydn, Truiken:

Deep Link, Feuerprobe bestanden, Das Aus für den Schutz von Web Content oder die Rettung des World Wide Web?, in: NJW 2004, S. 1361 ff.

- Hörnle, Tatjana:

Pornographische Schriften im Internet, Die Verbotnormen im deutschen Strafrecht und ihre Reichweite, in: NJW 2002, S. 1008 ff.

- Hüsch, Moritz:

Der Gebrauch geschützter Kennzeichen als Advertising Keywords (AdWords), Ein Fall für das Marken- oder Wettbewerbsrecht?, in: K&R 2006, S. 223 ff.

- Kaufmann, Arthur:

Rechtsphilosophie, München, 2. Aufl. 1997.

- Kaufmann, Noogie C.:

Metatagging, Markenrecht oder reformiertes UWG?, in: MMR 2005, S. 348 ff.

- Koch, Alexander:

Zur Einordnung von Internet-Suchmaschinen nach dem EGG, Zugleich ein Beitrag zum Haftungsrecht nach der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie, in: K&R 2002, S. 120 ff.

- Köster, Oliver / Jürgens, Uwe:

Haftung professioneller Informationsvermittler im Internet, Eine Bestandsaufnahme nach der Novellierung der Haftungsregelungen, in: MMR 2002, S. 420 ff.

- Dies.:

Die Haftung von Suchmaschinen für Suchergebnislisten, Anmerkung zu LG Berlin, K&R 2005, 334, in: K&R 2006, S. 108 ff.

- Konzelmann, Alexander / Neuhorst, Wolfgang:

Tagungsbericht Internationales Rechtsinformatik Symposion Salzburg (IRIS) 2003, JurPC WebDok. 110/2003.

- Kotthoff, Jost:

Fremde Kennzeichen in Metatags, Marken- und Wettbewerbsrecht, in: K&R 1999, S. 157 ff.

- Kröger, Detlef:

Informationsfreiheit und Urheberrecht, München, 1. Aufl. 2002.

- Lackum, Jens von:

Verantwortlichkeit der Betreiber von Suchmaschinen, in: MMR 1999, S. 697 ff.

- Laga, Gerhard:

Neue Techniken im World Wide Web, Eine Spielwiese für Juristen?, JurPC Web-Dok. 25/1998.

- Larenz, Karl (Begr.)/ Canaris, Claus-Wilhelm:

Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Berlin, 3. Aufl. 1995.

- Linden-Smith, Tina van der:

Google, Searching a legal context, JurPC Web-Dok. 259/2004.

- Meyer, Sebastian:

Google AdWords, Wer haftet für vermeintliche Rechtsverletzungen?, Zur Zulässigkeit der Nutzung fremder Kennzeichen als AdWords, in: K&R 2006, S. 557 ff.

- Ott, Stephan:

Linking und Framing, Ein Überblick über die Entwicklung im Jahre 2002, JurPC Web-Dok. 14/2003.

- Ders.

Ich will hier rein!, Suchmaschinen und das Kartellrecht, in: MMR 2006, S. 195 ff.

- Ders.:

Haftung für Hyperlinks, Eine Bestandsaufnahme nach 10 Jahren, in: WRP 2006, S. 691 ff.

- Rath, Michael:

Das Recht der Internet-Suchmaschinen, Stuttgart, 1. Aufl. 2005.

- Ders.:

Zur Haftung von Internet-Suchmaschinen, in: AfP 2005, S. 324 ff.

- Ders.:

Suchmaschinen sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren, in: WRP 2005, S. 826 ff.

- Schaefer, Matthias:

Kennzeichenrechtliche Haftung von Suchmaschinen für AdWords, Rechtsprechungsüberblick und kritische Analyse, in: MMR 2005, S. 807 ff.

- Schmittmann, Jens:

Werbung im Internet, München, 1. Aufl. 2003.

- Schneider, Jochen:

Handbuch des EDV-Rechts, Köln, 3. Aufl. 2003.

- Schubert, Stefanie:

Das Verständnis des aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers über Meta-Tags, JurPC Web-Dok. 86/2006.

- Schwarz, Mathias / Poll, Karolin:

Haftung nach TDG und MDStV, JurPC Web-Dok. 73/2003.

- Schweibenz, Werner:

Die Verwendung von Metadaten und Metatag-Generatoren am Beispiel der Homepage des Juristischen Internet-Projekts Saarbrücken, JurPC Web-Dok. 159/1999.

- Sieber, Ulrich:

Informationsrecht und Recht der Informationstechnik, Die Konstituierung eines Rechtsgebietes in Gegenstand, Grundfragen und Zielen, in: NJW 1989, S. 2569 ff.

- Ders.:

Verantwortlichkeit im Internet, Technische Kontrollmöglichkeiten und multimediarechtliche Regelungen, München, 1. Aufl. 1999 (zitiert als Sieber, Verantwortlichkeit).

- Spindler, Gerald / Schmitz, Peter / Geis, Ivo (Hrsg.):

TDG, Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Signaturgesetz, Kommentar, München, 1. Aufl. 2004 (zitiert als Spindler/Schmitz/Geis, TDG).

- Stenzel, Igor:

Haftung für Hyperlinks, Deliktische Verantwortung für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch fremde, rechtswidrige Äußerungen, Baden-Baden, 1. Aufl. 2006.

- Terhaag, Michael:

Kennzeichen in Metatags, in: K&R 2006, S. 574 ff.

- Volkmann, Christian:

Der Störer im Internet, München, 1. Aufl. 2005.

- Wiebe, Andreas:

Zulässigkeit von Hyperlinks aus der Sicht von Urheber-, Wettbewerbs- und Datenbankherstellerrecht - Paperboy, in: LMK 2003, S. 211 f.

- Ders.:

Anmerkung zu BGH - Paperboy, in: MMR 2003, S. 774 f.

- Wurster, Bettina:

Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, JurPC Web-Dok. 249/2001.

- Ziem, Claudia:

Die Bedeutung der Pressefreiheit für die Ausgestaltung der wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Haftung von Suchdiensten im Internet, Frankfurt am Main, 1. Aufl. 2003 (zitiert als Ziem, Die Bedeutung der Pressefreiheit).

II. Internet

- www.abendblatt.de1
- www.alltheweb.de
- www.altavista.de
- www.archive.org
- www.bildungsserver.de
- www.bmj.bund.de
- www.doppelklicker.de
- www.Dr-Bahr.com
- www.google.de
- www.heise.de
- www2.inf.fh-rhein-sieg.de
- www.internet.vonmann.de
- www.jurpc.de2
- www.medien-internet-und-recht.de
- www.metager.com
- www.perlentaucher.de
- www.spiegel.de
- www.uni-muenster.de
- www.web.de
- www.web-zweinull.de

C. HAFTUNG FÜR SUCHMASCHINEN

I. Die Problemstellung

1. Verantwortlichkeit als zentrale Problematik im Recht der „neuen Dienste“

Die wirtschaftliche Bedeutung der neuen Medien und neuen Dienste, insbesondere des Internets und der darin enthaltenen Angebote ist auch nach dem Platzen der sog. Dotcom-Blase offenkundig3. Daneben steht die überragende kulturelle Bedeutung der „neuen“ und sich ständig weiterentwickelnden Informationstechnologien, insbesondere des Internets für die Informationsgesellschaft. Information ist ein verfassungspolitischer Wert4 und ein kulturelles Gut5. Die modernen Technologien sind daher ein „kulturtechnisches Werkzeug“, das momentan zu einer grundlegenden Weiterentwicklung wie zuvor die Entwicklung der Schrift und der Buchdruckerkunst führt6.

Ebenso wie mit jedem technischen Fortschritt entstehen hier aber auch neue (Missbrauchs-)Risiken und Gefahren, die ebenso die öffentliche Diskussion prägen, wie aktuell am Beispiel der „Schulamokläufer“7 deutlich wird. Altbekannt sind das Hacking, die Wirtschaftsspionage und weitere Probleme der Datensicherheit und des Datenschutzes, Computermanipulation und Computersabotage, genauso wie die Verbreitung von strafbaren Inhalten über das Internet. Hinzu kommen Urheber- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie ehrverletzende Äußerungen im Internet.

So entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen der Sozialnützlichkeit und (potentiellen) Sozialschädlichkeit der neuen Dienste, das sich in das - in Recht, Philosophie und Politik altbekannte - Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit eingliedert, in dem je nach aktuellen Entwicklungen, Zeitgeist und politischer Ausrichtung die Nadel mal auf die eine, mal auf die andere Seite ausschlägt. Spezieller entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet und seiner Zensur. Das ergibt sich zum einen allgemein daraus, dass Kommunikations- und Informationstechnologien in Rede stehen und zum anderen daraus, dass der Versuch einer Sperrung rechtswidriger Inhalte oft auch den Zugang zu anderen, rechtmäßigen Inhalten versperrt8.

Als aktuelles Beispiel hierfür mag das Klagebegehren des Lebensabschnittsgefährten des brasilianischen Medienstars Daniela Cicarelli dienen, der wegen eines „intimen Videos“ beantragt, dass youtube dazu verurteilt wird, seinen Dienst vollständig einzustellen bis es z.B. durch den Einsatz entsprechender Filter in der Lage ist die Veröffentlichung des Videos dauerhaft zu verhindern9. Hier wird das sog. web 2.0, d.h. (verkürzt) das Erstellen von Inhalten von Nutzern für Nutzer10, in dem youtube ein Branchenführer ist, auf der Grundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I, 1 I GG) nahezu komplett in Frage gestellt.

Die notwendigen Einschränkungen der Missbrauchsgefahr, bzw. die Bekämpfung von Missbräuchen ist vor allem in technischen (Schutz-)Maßnahmen und in der Aufklärung der Bevölkerung zu suchen11. Das muss durch rechtliche Rahmenbedingungen gefordert und ergänzt werden12.

Rechtspolitisch, aber auch in der Rechtsanwendung geht es darum Missbräuche des Internets zu verhindern ohne seine positiven, grundrechtsrelevanten13 Wirkungen zu beeinträchtigen14.

In diesem Kontext sind die Regelung der Verantwortlichkeit von zentraler Bedeutung. Das zeigt sich u.a. darin, dass Haftungsrisiken von der Betätigung von Freiheiten abhalten können und wirtschaftliche Risiken darstellen, die z.B. bei der Standortwahl berücksichtigt werden. Die Problematik ist aber nicht nur von grundrechtlicher und wirtschaftlicher Relevanz, sondern berührt - den Charakter des Medien- und Informationsrechts als Querschnittsmaterie deutlich aufzeigend - zentrale dogmatische Probleme verschiedener Rechtsgebiete. Zu nennen ist insbesondere die Frage nach der Haftung (für Fremdverhalten)15.

2. Die Frage der Haftung für Suchmaschinen als bedeutsames Beispiel für die Problematik

Die Frage der Haftung für Suchmaschinen ist ein Teil dieser Problematik. Sie dient daher zum Aufzeigen der angesprochenen Probleme und von Lösungsmöglichkeiten. Zugleich ist sie selbst im Kontext verwandter Probleme - insbesondere der Haftung für Hyperlinks und Beiträgen im web 2.0 16 - zu sehen. Sie kann gleichsam als Paradigma der allgemeinen Problematik angesehen werden, berührt sie doch alle relevanten Themen und ist sie darüber hinaus in besonderem Maße von Relevanz.

Das liegt an der besonderen Rolle von Suchmaschinen im WWW17. Suchmaschinen sind faktisch die Gatekeeper des WWW18 und damit zu den dort enthaltenen, immensen Informations- und Wirtschaftsangeboten. Aufgrund der dezentralen Struktur des Internets ist außer durch vorherige Kenntnisse oder durch Erraten der „Adresse“ das Auffinden eines Angebots ohne Suchmaschinen nicht möglich. Ein Vergleich zu Telefonbüchern und sonstigen Adressverzeichnissen liegt nahe19. Was nicht in Suchmaschinen zu finden ist, existiert faktisch nicht (im WWW)20. Aufgrund der Flüchtigkeit oder des Zeitmangels der Nutzer geht das sogar noch weiter: Was nicht auf den ersten Plätzen eines Suchergebnisses angezeigt wird, existiert nicht21.

Die Marketing-Bedeutung von Suchmaschinen ist daher offenkundig22.

Daher sind Suchmaschinen aber auch der ideale Ansatzpunkt für eine Bekämpfung von Missbräuchen23. Auf der anderen Seite wirken die hier vorgenommenen Eingriffe besonders schwer. Als Korrelat zu ihrer herausragenden Bedeutung, kommt Suchmaschinen eine ebenso große (faktische) Verantwortung (für die Freiheitsverwirklichung) zu. Fraglich ist aber inwieweit diese Verantwortung sich in eine Verantwortlichkeit übersetzen lässt.

Die vorliegende Arbeit untersucht die Haftung für Suchmaschinen als Beispiel für die Problematik der Verantwortlichkeit im Internet und will dementsprechend die großen Linien und zentralen Kriterien aufzeigen. Entsprechend der Praxisrelevanz wird die Darstellung auf das Zivilrecht beschränkt. Viele Streitfragen können hier nicht erörtert werden. Insbesondere wird nur in beschränktem Maße auf spezielle Fragestellungen der einzelnen, relevanten Rechtsgebiete eingegangen24. Zunächst wird der maßgebliche technische Hintergrund dargestellt (II), um anschließend einen Blick auf rechtlich relevante Fallgestaltungen, sowie ihre Bewertung werfen zu können (III). Danach wird die die Haftung von Suchmaschinen für Fremdangebote (IV) und - umgekehrt - von „verletzenden Inhalteanbietern“ für Suchmaschinen (V) untersucht.

1 Die zitierten Webseiten wurden zuletzt am 22. Januar 2007 besucht.

2 Die bei JurPC erschienen Aufsätze wurden im Literaturverzeichnis zitiert.

3 Aktuell werden z.B. Rekordumsätze im Internethandel erwartet (heise Newsticker Meldung Nr. 81632 vom 27.11.2006, www.heise.de/newsticker/meldung/81632, speziell zur Werbung heise Newsticker Meldung Nr. 83405 vom 09.01.2007, www.heise.de/newsticker/meldung/83405), vgl. zur wirtschaftlichen Bedeutung des Internet Sieber, Verantwortlichkeit, Rn. 1 und schon ders., NJW 1989, 2569 (2569 f.).

4 Sieber, ebda. m.w.N.

5 Kröger, Informationsfreiheit und Urheberrecht, S. 17, Sieber, NJW 1989, 2569 (2570).

6 Kröger, a.a.O., S. 18, vgl. auch Sieber, a.a.O., 2569 (2570), ders., Verantwortlichkeit, Rn. 1. Die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Internets wird auch dadurch immer größer, dass immer mehr Menschen sich seiner bedienen (s. für Deutschland, heise Newsticker Meldung Nr. 83774 vom 16.01.2007, www.heise.de/newsticker/meldung/83774).

7 Vgl. hierzu www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,449622,00.html, www.abendblatt.de/daten/2006/11/22/642716.html.

8 Vgl. zum Ganzen grundlegend und instr. Sieber, Verantwortlichkeit, Rn. 6 und unten unter II 4.

9 heise Newsticker Meldung vom 05. Januar 2007, www.heise.de/newsticker/meldung/83249.

10 Vgl. ausführlich www.web-zweinull.de/index.php/was-ist-web-2/ m.w.N..

11 Vgl. hierzu unten unter V.

12 S. zum ganzen Sieber, Verantwortlichkeit, Rn. 3.

13 Vgl.. oben und speziell zu Suchmaschinen unten unter IV 2.

14 Sieber, Verantwortlichkeit, Rn. 3.

15 S. zum Ganzen ders., a.a.O., Rnn. 5 f.

16 Vgl. auch das oben genannte Beispiel zu youtube (bei Fn. 9). Nicht nur die Problematiken sind verknüpft, sondern auch die beteiligten „Personen“. Youtube ist eine „Tochter“ von google (s. zum Kauf heise Newsticker Meldung Nr. 79216 vom 10.102006, www.heise.de/newsticker/meldung/79216). Yahoo hat MyBlogLog gekauft (heise Newsticker Meldung Nr. 83425 vom 09.01.2007, www.heise.de/newsticker/meldung/83425).

17 Hierzu statt aller: Rath, AfP 2005, 324 (324) m.w.N.

18 Hierzu instr. Ott, MMR 2006, 195 (195).

19 Vgl. LG München I, MMR 2001, 56 (57).

20 Daraus resultiert auch die Frage nach einem kartellrechtlichen „Anspruch“ auf Aufnahme in eine Suchmaschine (s. hierzu Ott, MMR 2006, 195 (195 ff. und www.suchmaschinen-und-recht.de/rechtsanspruch-auf-aufnahme-in-den-suchmaschinen-index.html). Besonders problematisch vor dem Hintergrund des Zieles einer möglichsten umfassenden Information ist auch das sog. invisible web, der Teil des Internets, der nicht durch Suchmaschinen auffindbar ist und wohl ca. einen Anteil von 4/5 einnimmt (s. hierzu Rath, Das Recht der Internet-Suchmaschinen, S. 70).

21 Vgl. statt aller: Rath, Das Recht der Internet-Suchmaschinen, S. 74 f., Ott, MMR 2006, 195 (195). Das liegt aber auch daran, dass meistens bereits unter den ersten zehn Ergebnissen etwas „Passendes“ zu finden ist, Linden-Smith, JurPC Web-Dok. 259/2004, Abs. 2.

22 Eine Internetpräsenz ist heute (größtenteils) zwingend (vgl. schon Sieber, Verantwortlichkeit, Rn. 1). Was nützt aber eine Präsenz, wenn sie (nicht in den vorderen Plätzen einer entsprechenden Suchmaschinenfrage auftaucht und damit) nicht sichtbar ist? Vgl. hierzu Schneider, Handbuch des EDV- Rechts , B 901), speziell zum Anwaltsmarketing Schiffer/Schubert, JurPC Web-Dok. 17/2003, Abs.14 ff . Ein Teil des Erfolgs des Internets basiert auf der Leistungsfähigkeit von Suchmaschinen (Schneider, Handbuch des EDV-Rechts , B 900). Zur wirtschaftlichen Bedeutung von Suchmaschinen s. auch LG Essen, Urteil vom 26.05.2004, Az. 44 O 166/03, abrufbar bei www.jurpc.de. Die Werbung in oder über Suchmaschinen ist der interessanteste und wichtigste Online-Werbemarkt, da die absolute Mehrheit der Internetnutzer, wenn nicht nahezu alle, sich Suchmaschinen bedienen (so Schauer, Werbeformen im Internet, Vortrag im Rahmen des Internationales Rechtsinformatik Symposion Salzburg (IRIS) 2003, zitiert nach Konzelmann/Neuhorst, JurPC Web-Dok. 110/2003 , Abs. 27). Hier liegt die Einnahmequelle für Suchmaschinen. Aufgrund der Nutzerdaten, über die sie verfügen, eröffnen sich hier auch neue Möglichkeiten für die Werbewirtschaft. Auf die datenschutzrechtlichen Risiken und Probleme kann hier nur hingewiesen werden. Hinzuweisen ist auch darauf, dass Suchmaschinenbetreiber auch die Werbung in traditionellen Medien für sich entdecken, vgl. New York Times Beilage der Süddeutschen Zeitung vom 04. Dezember 2006, S. 5.

23 Das zeigt auch das Vorgehen der chinesischen Behören. Nachdem zunächst versucht wurde google zu verbieten, kooperieren nun yahoo und google mit ihnen (s. www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,413805,00.html). Auch hier sei wieder auf das obige youtube -Beispiel (bei Fn. 9) verwiesen. Die Fälle sind vergleichbar. Es macht keinen Sinn die einzelnen Verletzer anzugreifen. Effektiver und leichter ist es gegen den „Forenbetreiber“ vorzugehen.

24 Diesbezüglich ist auf die ausführlichen Darstellungen, insbesondere von Rath (Das Recht der Internetsuchmaschinen) und Heim (Die Einflussnahme auf Trefferlisten) zu verweisen.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Haftung für Suchmaschinen. Potentielle Probleme und Lösungsmöglichkeiten
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
17,0 von 18 mögl. Punkten
Autor
Jahr
2007
Seiten
34
Katalognummer
V339119
ISBN (eBook)
9783668287013
ISBN (Buch)
9783668287020
Dateigröße
865 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
haftung, suchmaschinen
Arbeit zitieren
Michael Peller (Autor:in), 2007, Haftung für Suchmaschinen. Potentielle Probleme und Lösungsmöglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339119

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