Zwangsverheiratung in Deutschland. Ein Einblick in die Problematik bei türkischstämmigen Mädchen


Diplomarbeit, 2009

93 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
2. Einführung in das Thema der Zwangsverheiratung
2.1 Datenlage zur Zwangsverheiratung
2.2 Zwangsverheiratung: ein Verstoß gegen Menschenrechte
2.3 Abgrenzung von Zwangsverheiratungen und arrangierten Ehen
2.4 Folgen von Zwangsverheiratung

3. Die Motivation der Eltern
3.1 Die Bedeutung der Partnerwahl
3.2 Zwangsverheiratung als Disziplinierung oder zum Schutz
3.3 Verwandtschaftliche und gesellschaftspolitische Hintergründe
3.4 Zwangsverheiratung als Einwanderungsmöglichkeit für Familienmitglieder
3.5 Zwischenergebnis

4. Auslösende Faktoren für eine Zwangsverheiratung
4.1 Der Einfluss der ökonomischen Situation in der Familie
4.2 Gestörte Eltern-Kind-Beziehung
4.3 Zwischenergebnis

5. Die Bedeutung des Ehrbegriffs in der türkischen Gesellschaft
5.1 Der Wert Ehre (namus)
5.1.1 Die Ehre des Mannes
5.1.2 Die Ehre der Frau
5.2 Der Wert Achtung (saygi)
5.3 Der Wert Ansehen, Würde (seref)
5.4 Die Bedeutung der Familie und Ehe
5.5 Die islamische Eheschließung
5.6 Zwischenergebnis

6. Lebenssituation türkischer Mädchen
6.1 Die Sozialisation der in Deutschland lebenden türkischen Mädchen
6.2 Fehlende Jugendphase
6.3 Zerissenheitsgefühl der Mädchen
6.4 Die Chance auf eine positive Persönlichkeitsentwicklung
6.5 Die Bedeutung und die Erziehung der Kinder
6.6 Zwischenergebnis

7. Die rechtliche Situation zum Opferschutz
7.1 Zwangsverheiratung im Zivilrecht
7.2 Zwangsverheiratung im Strafrecht
7.3 Problematik und Reformbedarf im Zivil- und Strafrecht
7.3.1 Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz
7.3.2 Beweislast
7.3.3 Antragsberechtigung
7.3.4 Antragsfrist
7.3.5 Unterhaltsrecht
7.4 Aufenthaltsrechtlicher Aspekt der Zwangsheirat und die Problematik
7.4.1 Aufenthaltsrecht bei einer Heiratsverschleppung
7.4.2 Aufenthaltssituation der Importbräute
7.4.3 Aufenthaltssituation bei einer Zwangsverheiratung zum Zwecke eines „Einwanderungstickets“
7.5 Schutzmaßnahmen der Jugendhilfe bei einer Zwangsverheiratung
7.5.1 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
7.5.2 Hilfe zur Erziehung
7.5.3 Inobhutnahme
7.6 Notwendige Änderungen in der Jugendhilfe
7.7 Zwischenergebnis

8. Präventionsmaßnahmen und Interventionsarbeit
8.1 Fortbildungsmaßnahmen
8.2 Die Notwendigkeit der interinstitutionellen Kooperation
8.3 Der Bedarf an niedrigschwelligen Angeboten
8.4 Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit
8.5 Aufklärung und Thematisierung in und durch muslimische Organisationen
8.6 Pädagogische Aufklärungsarbeit an Schulen und in Jugendeinrichtungen
8.6.1 Die Bedeutung der pädagogischen Aufklärungsarbeit
8.6.2 Die Sensibilisierung der Pädagogen
8.7 Deutsch- und Integrationskurse
8.8 Zwischenergebnis

9. Sozialpädagogische Unterstützung bei geplanter und erfolgter Zwangsverheiratung
9.1 Projektvorstellung Papatya
9.2 Einblick in die Problemlage der Mädchen
9.3 Voraussetzung: Interkulturelle Sensibilität
9.4 Interventionsmöglichkeiten und Betreuungsverlauf
9.5 Die Suche nach einer innerfamiliären Lösung
9.6 Ambivalenz der Mädchen
9.7 Wo bleiben die Mädchen?
9.8 Das Leben in der Anonymität
9.9 Zwischenergebnis

10. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

"Wer keinen Sinn im Leben sieht, ist nicht nur unglücklich, sondern kaum lebensfähig."

Albert Einstein

Diese Arbeit widme ich meiner Familie. Ohne Euren Glauben an mich hätte ich es nicht geschafft. Ihr seid der Sinn meines Lebens.

„[Da] sagte mein Vater: ,Wir fahren in die Türkei. ′Ich freute mich, weil ich meine Großeltern wiedersehen würde. Der Haken war, dass meine Eltern nur mich mitnahmen. Bis zur vierten Woche lief alles perfekt, bis auf einen Abend die Schwester von meiner Mutter uns besuchen kam. Ich wunderte mich, blieb trotzdem in meinem Zimmer; nach langer Zeit kam meine Tante weinend ins Zimmer und sagte: ,Sie wollen dich verloben.′ Ich war geschockt, und mir flossen die Tränen. Mein Vater rief mich auf den Balkon und versuchte mich zu überreden, damit ich mein Einver- ständnis gebe. Ich sagte immer wieder: ,Nein, nein, nein′, doch für ihn klang es wie Ja! Mein Satz war nur noch: ,Egal was ich sage, am Ende wirst du mich sowieso verloben′, und das tat er wirklich.“

(Strobl, Rainer / Lobermeier, Olaf 2007, S. 50)

1. Einleitung

Schwere Schicksalsschläge dieser Art werden von Mädchen aus aller Welt berichtet. Dieser Ausschnitt einer Lebensgeschichte soll exemplarisch die Problemsituation von zwangsverheirateten oder davon bedrohten Mädchen und jungen Frauen näher bringen.

Zunächst möchte ich meine Beweggründe für die Auswahl des Themas „Zwangsverheiratung in Deutschland“ nennen. Im Rahmen meines Prak- tikums im 7. Semester bin ich mit dem Thema der Zwangsverheiratung konfrontiert worden. Eine 11-jährige Besucherin der Mädcheneinrichtung MaDonna Mädchenkult.Ur e.V., in der ich als Praktikantin arbeitete, er- zählte mir die Geschichte ihrer Mutter. Diese wurde mit 13 Jahren mit ei- nem ihr unbekannten und viel älteren Mann, den ihre Familie für sie aus- wählte, verheiratet. Diese Frau ist heute so alt wie ich, sie hat fünf Kinder und das sechste Kind ist unterwegs. Das war das erste Mal in meinem Leben, dass ich persönlich mit dem Problem der Zwangsverheiratung konfrontiert worden bin. Aus den Medien und von Bekannten hatte ich schon über Verheiratungen von Mädchen und jungen Frauen gehört, je- doch kannte ich keine dieser Frauen persönlich. Durch den persönlichen Kontakt zu der Mutter fühlte ich mich emotional betroffen. Mich ver- wunderte die Selbstverständlichkeit, mit der dieses junge Mädchen über die Geschichte ihrer Mutter sprach. Mir gingen viele Fragen durch den Kopf: Wie kann es möglich sein, dass Frauen noch gegen ihren Willen verheiratet werden und somit eine lebenswichtige Entscheidung für ihr Leben von Dritten getroffen wird? Was bewegt die Eltern zu solch einem Schritt? Und wie kann unsere Gesellschaft diese Ungerechtigkeit zulas- sen? Wie kann die Situation geändert werden?

Die Geschichte dieser Frau hat mir die Problematik der Zwangsverheiratung bewusst gemacht. Deshalb habe ich begonnen, mich mit diesem Thema intensiver zu befassen.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werde ich den Schwerpunkt auf den Bereich der Zwangsverheiratung in der türkischen Gesellschaft bei Mäd- chen und Frauen legen. Meine Gründe hierfür sind die reichlich vorhan- dene Literatur, die sich speziell mit türkischen Familien und türkischen Mädchen befasst. Leider lassen sich die Erkenntnisse aus dieser Literatur nur bedingt auf Mädchen aus anderen Ländern anwenden. Der Grund, dass ich mich mit der Zwangsverheiratung von Mädchen beschäftigen möchte, liegt nicht darin, dass ich keine Problematik bei Jungen sehe, sondern in dem Umstand, dass zur Zwangsverheiratung von Mädchen umfangreichere Literatur vorhanden ist und meines Erachtens auch das Ausmaß von Gewalt und dadurch resultierender physischer und psychi- scher Belastung für Mädchen und Frauen im Falle einer Zwangsverheira- tung viel höher ist. Das bedeutet aber nicht, dass die Arbeit mit Jungen, die von Zwangsheirat betroffen sind, nicht ebenfalls wichtig und eine weitere und intensivere Arbeit hinsichtlich ihrer Situation notwendig ist. Ein Teil der verwendeten Literatur ist vor dem Jahr 2000 erschienen. Ich habe diese Quellen trotzdem für meine Diplomarbeit verwendet, da sie zur Basisliteratur zählen und die dort enthaltenen Fakten sich nicht oder kaum verändert haben.

Inhaltlich orientiert sich die Arbeit an folgenden Arbeitshypothesen:

- Die Ehrvorstellungen der Frau und des Mannes in der türkischen Gesellschaft sind ein Schwerpunkt für die Zwangsverheiratung von Mädchen und Frauen.
- Eine Erziehung der Mädchen, die darauf gerichtet ist, dass sie den Wünschen der Eltern und Gesellschaft gerecht werden und sich für die Ehre der Familie aufopfern, ist ein wichtiger Grund dafür, dass Mädchen kaum eigene Kraft finden, sich gegen eine drohen- de Zwangsverheiratung zu wehren.

In der Fachliteratur wird häufig die Ehrvorstellung als grundlegender Faktor für eine Zwangsverheiratung benannt. Dieser Behauptung möchte ich auf den Grund gehen. Außerdem sehe ich die familiäre Erziehung als einen Bestandteil des Konzeptes der Ehre. Sie gibt den Kindern gewisse Normen und Werte weiter, die stark mit den in der türkischen Gesell- schaft anerkannten Vorstellungen der Ehre des Mannes und der Frau ver- knüpft sind. In der türkischen und der deutschen Gesellschaft kommt der Familie eine unterschiedliche Bedeutung zu. Infolgedessen werde ich die Bedeutung der Familie in der türkischen Community darstellen.

Durch meine Recherchen zum Thema Zwangsverheiratung ist mir be- wusst geworden, dass es ohne den rechtlichen Rahmen, der die betroffe- nen Frauen bei einem Ausbruch aus einer Zwangsehe unterstützt und schützt, noch mehr Fälle der Zwangsverheiratung geben würde und Frau- en ihre Situation weiterhin stillschweigend hinnehmen würden. Der Grund liegt darin, dass die Frauen sich keine Unterstützung erhoffen kön- nen und der allein geführte Ausbruch aus solch einer schwierigen Situati- on nur von wenigen geschafft werden kann. Daher habe ich folgende These aufgestellt:

- Es besteht politischer und somit gesetzlicher Handlungsbedarf, d.h. es müssen Maßnahmen zum Schutze der Opfer von Zwangs- verheiratung erfolgen.

Diesen Thesen werde ich in den einzelnen Kapiteln meiner Diplomarbeit nachgehen.

Im folgenden Kapitel gebe ich eine Einführung in das Thema der Zwangsverheiratung. Dabei weise ich insbesondere darauf hin, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die Menschenrechte handelt, und grenze den Begriff der Zwangsverheiratung von den arrangierten Ehen ab. Außerdem stelle ich die Folgen dar, die eine Zwangsverheiratung für die betroffenen Frauen hat.

Kapitel drei widmet sich den Motiven der Eltern, die ihre Töchter zwangsverheirateten. In diesem Zusammenhang wird zunächst die Be- deutung der Partnerwahl in der traditionellen türkischen Gesellschaft er- läutert. Des Weiteren werden verwandtschaftliche und gesellschafts- politische Hintergründe aufgezeigt, die für das Verständnis des Phäno- mens relevant sind.

Im vierten Kapitel dieser Arbeit lege ich dar, dass eine angespannte öko- nomische Situation in der Familie sowie eine gestörte Eltern-Kind-Bezie- hung oftmals auslösende Faktoren für eine Zwangsverheiratung sind. Das fünfte Kapitel stellt die Bedeutung des Ehrbegriffs in der türkischen Gesellschaft heraus. Hier gehe ich insbesondere auf die drei Begriffe na- mus, saygi und seref ein. Des Weiteren erläutere ich die Bedeutung der Familie und der Ehe.

Auf die Sozialisation türkischer Mädchen in Deutschland gehe ich im sechsten Kapitel ein. Hier wird sich zeigen, dass die Mädchen aufgrund der Erziehungsvorstellungen ihrer Eltern, die sich zum Teil stark von deutschen Wert- und Normvorstellungen unterscheiden, in zwei Parallelwelten heranwachsen, was zu Verhaltensunsicherheiten und einem Gefühl der Zerrissenheit führen kann.

In Kapitel sieben werden rechtliche Aspekte der Zwangsverheiratung thematisiert. Angesprochen werden relevante Bereiche des Zivilrechts, Strafrechts, Ausländerrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts. Das achte Kapitel behandelt Präventionsmaßnahmen und Interventions- möglichkeiten. Dazu zählen Fortbildungsmaßnahmen, interinstitutionelle Kooperation, niedrigschwellige Angebote von Beratungsstellen, die Sen- sibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit sowie die pädagogische Aufklärungsarbeit an Schulen und in Jugendeinrichtungen.

In Kapitel neun stelle ich anhand der Berliner Kriseneinrichtung Papatya die sozialpädagogische Unterstützung bei geplanter oder erfolgter Zwangsverheiratung vor. Eine kurze Schlussbetrachtung rundet diese Ar- beit ab.

2. Einführung in das Thema der Zwangsverhei- ratung

Das Phänomen der Zwangsverheiratung ist weltweit verbreitet und kommt in verschiedenen Ländern und Kulturen vor. Zwangsverheiratung kann und sollte nicht einer bestimmten Religion als charakteristisch zu- geordnet werden. Die Zuweisung dieses Problems zu einer bestimmten Kultur oder Religion würde nur bestehende Stereotypen bestärken. Die Ursache liegt vielmehr in Traditionen und Bräuchen, die eng mit dem Verständnis der Ehre verbunden sind. Zwangsverheiratung kommt be- sonders in patriarchalisch geprägten Gesellschaften vor (vgl. Berliner Ar- beitskreis gegen Zwangsverheiratung 2007, S. 2). In diesem Zusammen- hang ist es erwähnenswert, dass ebenso bis ins frühe 20. Jahrhundert in Europa Formen der arrangierten Ehe und Zwangsverheiratung regulär waren. Im europäischen Adel waren arrangierte Ehen, die auch teilweise gegen den Willen der Betroffenen geschlossen worden sind, üblich (vgl. Strobl, R./ Lobermeier, O. 2007, S. 28).

In Deutschland ist Zwangsverheiratung in den letzten Jahren verstärkt im öffentlichen Diskurs aufgetreten. Betroffen sind Mädchen und Jungen aus Migrantenfamilien, die an traditionellen Überlieferungen ihres Herkunftslandes festhalten.

2.1 Datenlage zur Zwangsverheiratung

Die Bundesrepublik Deutschland hat kaum sichere Daten und Infor- mationen zum Phänomen der Zwangsverheiratung. Unter Experten be- steht jedoch Einigkeit in der Einschätzung, dass die Dunkelziffer in die- sem Bereich sehr hoch ist (vgl. Schewe-Gerigk, I. 2004, S. 3). Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland, die auf Teilstichproben1 unter türkischen Migrantinnen beruht, kommt zu der Sicht, dass bei der Hälfte der Frauen der Partner von Verwandten ausgesucht worden ist.

Ungefähr 25% der Frauen, deren Partner von der Verwandtschaft ausgewählt worden ist, wurden nicht nach ihrer Meinung gefragt. Zum Zeitpunkt der Trauung hatten 17% der Frauen das Gefühl, zu der Ehe gezwungen worden zu sein (vgl. Müller, U. et al. 2004, S. 27).

2.2 Zwangsverheiratung: ein Verstoß gegen Menschen rechte

Sowohl Männer und als auch Frauen können von Zwangsverheiratungen betroffen sein, wobei mehrheitlich Frauen betroffen sind und die Kon- sequenzen im Hinblick auf weitere Menschenrechtsverletzungen für sie erheblicher sind (vgl. Bielefeldt, H. / Follmar-Otto, P. 2007, S. 13). In Art. 16 Abs. 2 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wird das freie Recht der Eheschließung garantiert. Da heißt es wie folgt:

„Eine Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“

Demnach verweigert eine erzwungene Verheiratung die freie Selbst- bestimmung, die Betroffenen haben keine Chance, sich frei zu entfalten. Außerdem ist ihnen ihr Recht auf ein gleichberechtigtes Leben ge- nommen.

Des Weiteren wird mit der Zwangsverheiratung gegen Art. 16 Abs. 1 lit.

b. des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau verstoßen, welcher sich auch in Art. 12 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wiederfindet.

Im „Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken“ der Vereinten Nationen wurde bereits 1956 in Art. 1 lit. c die Zwangs- verheiratung zu den „sklavereiähnlichen Einrichtungen und Praktiken“ gezählt (vgl. ebd., S. 14). Ebenso wurde im Jahre 2001 die Zwangs- verheiratung von der UN-Arbeitsgruppe für „Zeitgenössische Formen der Sklaverei“ als eine moderne Form der Sklaverei bezeichnet (vgl. Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung, S. 4).

Mit einer Zwangsehe werden weitere Menschenrechte verletzt. Frauen erleben ihr erzwungenes Eheleben als eine Vergewaltigung, damit wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit verletzt. Als Folge dessen kann ihr Recht auf physische und psychische Gesundheit beeinträchtigt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die in einer Zwangsehe lebenden Frauen in ihrem Bildungsrecht und ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden, da ihnen möglicherweise von Seiten des Ehepartners der weitere Besuch der Schule verweigert wird oder die Frauen ihren Beruf aufgeben müssen (vgl. Bielefeldt / Follmar- Otto, S. 14).

2.3 Abgrenzung von Zwangsverheiratungen und arrangierten Ehen

Von einer Zwangsverheiratung ist die Rede, wenn die betroffene Person sich „zur Ehe gezwungen fühlt und entweder mit ihrer Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen...“ (Berliner Ar- beitskreis gegen Zwangsverheiratung, S. 5 und Straßburger, G. 2008, S. 72) und körperliche und psychische Gewalt angewendet werden, um die Person gegen ihren Willen zur Ehe zu zwingen (vgl. Straßburger, S. 72). Mit dieser Definition lässt sich eine Zwangsverheiratung klar erkennen. Bei einer arrangierten Ehe wird durch die Familie ein geeigneter Ehe- partner ausgewählt. Die Tochter oder der Sohn hat die Möglichkeit zur Zustimmung oder Ablehnung des Heiratskandidaten. Zu einer arran- gierten Ehe gehört die freiwillige Zustimmung beider Heiratswilligen. Demnach werden beide Heiratskandidaten als eigenständige Personen an- erkannt, die die Partnerwahl beeinflussen können, indem ihnen ein Recht auf Ablehnung zuerkannt wird.

Straßburger bezeichnet eine arrangierte Ehe als eine bestimmte Form der Partnerwahl, die nichts mit Unterdrückung oder mit häuslicher Gewalt zu tun hat und die wie die selbstorganisierte Ehe auf einer freien Entschei- dung beruht. Bei einer arrangierten Ehe kommt der Entschluss zum Hei- raten erst, nachdem der Heiratskandidat gemeinsam mit den Eltern die Kriterien zu einer glücklichen und soliden Ehe gut durchdacht und geprüft hat (vgl. ebd., S. 73ff.).

Einige Fälle liegen im Graubereich, der von der arrangierten Ehe in eine Zwangsehe übergeht. Davon berichtet Rahel Volz, Leiterin der Kam- pagne „Stoppt Zwangsheirat“ von TERRE DES FEMMES2. Sollten von Seiten der Familie wirtschaftliche Interessen oder Druck bei den Ver- handlungen von Bedeutung sein, dann wird der Entscheidungsspielraum der Heiratskandidaten kleiner. Die Eltern und / oder der Verwandtenkreis glauben, dass ihre Ehre und ihr Ansehen ihnen das Recht gibt, Gewalt auszuüben, um ihr Ziel der Verheiratung zu erreichen. Damit ist physi- sche und psychische Gewalt gemeint (vgl. Volz, R. 2004, S. 8f.). Auf diesen Graubereich geht auch Straßburger ein. Sie macht auf die Gefahr eines Machtmissbrauches aufmerksam, der sich unter dem Deckmantel der arrangierten Ehe in Form von Druckausübung auf das Mädchen ver- bergen kann. Die Ursache für einen subtil ausgeübten Druck liegt nicht in dem System der arrangierten Ehe, sondern in den in der Familie herr- schenden Machtverhältnissen, die so gestaltet sind, dass nachgegeben wird, statt sich dem Druck zu widersetzten. Es erscheint problematisch sich zu wehren, weil Außenstehende in den ganzen Ablauf involviert sind und nach außen hin das Ansehen der Familie gefährdet werden könnte (vgl. Straßburger, G. 2006, S. 58f.).

Eine Gleichsetzung von arrangierter Ehe und Zwangsverheiratung bringt Probleme mit sich. Denn wie schon oben benannt stellt die Zwangsverheiratung eine Menschenrechtsverletzung dar und sie unterscheidet sich per Definition von einer arrangierten Ehe. Eine Gleichsetzung würde diese Form der Partnerwahl marginalisieren und das Gefühl vermitteln, nicht angenommen und diskriminiert zu werden.

Folgende Formen der Zwangsverheiratung werden in Deutschland unter- schieden:

- Zwangsverheiratung in Deutschland, d.h. in Deutschland lebende, aufgewachsene und / oder geborene Mädchen und Jungen werden miteinander verheiratet.
- Heiratsverschleppung ins Herkunftsland der Familie: diese Form von Zwangsverheiratung wird auch als Urlaubsehe bezeichnet. Beispielsweise wird das Mädchen im Urlaub, meist ohne sein vorheriges Wissen, vor Ort verlobt oder gleich verheiratet. Die Betroffenen sind im Herkunftsland der Eltern orientierungslos und hilflos, da sie in eine ihnen in vieler Hinsicht fremde Kultur geschickt werden. Meist werden sie aus der Ausbildung gerissen oder haben nicht die Möglichkeit, die Schule zu beenden. Ihre Handlungsmöglichkeiten sind massiv eingeschränkt, sie müssen die Rolle der Ehefrau, Hausfrau und Mutter erfüllen.
- Als Importbräute werden aus der alten Heimat her geholte und zwangsverheiratete junge Frauen bezeichnet, die mit in Deutsch- land lebenden Männern verheiratet werden. Sie leben größtenteils im Haushalt ihrer Schwiegerfamilien. Sie bedienen die Schwie- gerfamilie, führen den Haushalt und haben kaum ein eigenes und selbstständiges Leben. Sie kommen in ein neues Umfeld, ohne die Sprache und die in der Gesellschaft herrschenden Normen, Rech- te und Pflichten zu kennen und sind somit meist hilflos und orien- tierungslos.
- Zwangsverheiratungen für ein „Einwanderungsticket“ sind Zwangsehen, die geschlossen werden, um ein Familienmitglied nach Deutschland zu holen. Die Frauen werden im Rahmen des Ehegattennachzuges als legaler Einwanderungsweg nach Deutschland benutzt. Auch hier können Probleme aufgrund der sprachlichen und kulturellen Unterschiede auftreten.

2.4 Folgen von Zwangsverheiratung

Die Folgen einer Zwangsheirat sind für die betroffenen Frauen massiv. In der Regel sind die Frauen absolut von ihren Männern abhängig. Sie wer- den in ihrer Lebensart eingeschränkt, ebenso bei der Ausbildungs- und Berufswahl. Oft werden sie von den Männern überwacht, ausgenutzt und gedemütigt. Seelische Schäden sind meist eine Folge davon. Nicht außer Acht zu lassen sind die psychische und / oder physische Gewalt, die sie täglich erleiden müssen. Die Lebenssituation der Mädchen und Frauen wird im Falle einer ungewollten Schwangerschaft noch schwieriger. Die ungewollten Kinder, die aus einer Zwangsehe entstehen, leiden mit höchster Wahrscheinlichkeit auch unter dieser Zwangssituation. Aus der Sicht der Familie und des Umfeldes hingegen beschmutzen oder verletzen die Frauen und Mädchen bei der Flucht aus solch einer Zwangsehe die „Ehre“. Die familiäre Ehre kann nur unbefleckt bleiben, indem die Frauen sich den Anordnungen und Anforderungen des Vaters, des Ehemannes bzw. der Familie widerspruchslos unterwerfen. Vielen der Mädchen und jungen Frauen bleiben nur Verzweiflung, Un- terwerfung, Demütigung, nicht selten auch Suizid oder Suizidversuche. In Extremsituationen, die nur in sehr problematischen Familien vor- kommen, wird das Mädchen Opfer eines Mordes (vgl. Bericht der Fach- kommission Zwangsheirat der Landesregierung, S. 23).

3. Die Motivation der Eltern

Die Beweggründe der Eltern, ihre Töchter zwangszuverheiraten, sind vielschichtig. Eltern sind meist der Überzeugung, dass die Verheiratung ihrer Töchter nur zu ihrem Wohl geschieht. Sie haben meist die Ansicht, dass sie ihre Tochter in Hände geben, die sie versorgen und ihre Zukunft somit gesichert ist. Für die Eltern wird meist der verwandtschaftliche Druck zu groß und sie geben ihm nach. Hier ist dann für sie die Tradition wichtiger als eine von der Tochter frei ausgesuchte Ehe.

3.1 Die Bedeutung der Partnerwahl

In der traditionellen türkischen Gesellschaft wird der Sinn für eine Ehe- schließung zwischen zwei Menschen nicht in Liebe und Zuneigung gese- hen. Es steht vielmehr die Verbindung zwischen zwei Familien, die wirt- schaftliche und sexuelle Gemeinschaft im Vordergrund (vgl. Wei- sche-Alexa, Pia 1982, S. 93). Demnach wird bei der Wahl viel Wert auf den Ruf des Bräutigams oder der Braut gelegt. Der Heiratskandidat bzw. die Heiratskandidatin sollten aus einem guten, „sauberen“ Elternhaus stammen. Die Eltern vertrauen bezüglich der Erziehung nicht jedem. Aus diesem Grund wird die Ehe mit Männern und Frauen aus der Heimatregi- on und innerhalb der Verwandtschaft bevorzugt geschlossen. Ebenso wird aus Gründen des Zusammenhalts der Familie und um die materiel- len Güter innerhalb der Familie zu sichern, eine solche Form der Partner- wahl bevorzugt (vgl. Atabay, Ilhami 1998, S. 43).

Bei der Eheschließung spielen kulturelle, religiöse, ökonomische, famili- äre und soziale Aspekte der beiden Herkunftsfamilien eine Rolle. Sollten diese Faktoren erfüllt sein, dann wird einer solchen Heiratsbeziehung zu- gestimmt. Heiratskandidaten, die in Deutschland leben, gelten als gute Partie, sofern die religiösen und kulturellen Bedingungen erfüllt sind. Deutschland wird als ein Land betrachtet, welches einen besseren Le- bensstandard und wirtschaftliche Vorteile verspricht (vgl. Toprak 2002, S. 148f.).

Aus dem Ehrverständnis in der türkisch-traditionellen Gesellschaft ergibt sich die Notwendigkeit der Heirat. Frauen werden sozial ausgegrenzt, wenn sie eine voreheliche sexuelle Beziehung haben (vgl. Schiffauer 1983, S. 74ff.). Für Frauen ist die Ehe die einzige Möglichkeit, ihre sexu- ellen Bedürfnisse zu befriedigen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müs- sen (vgl. Atabay, S. 42).

3.2 Zwangsverheiratung als Disziplinierung oder zum Schutz

Wie bereits beschrieben, hängt die Familienehre von dem anständigen Verhalten der weiblichen Familienmitglieder ab. Daher wird beim Ein- tritt der Geschlechtsreife eines Mädchens an ihre Verheiratung gedacht, um möglichen Gefahren des vorehelichen Geschlechtsverkehrs oder einer Schwangerschaft zu entgehen. Eine Heirat erleichtert den Eltern und den anderen Familienangehörigen den Schutz der Töchter. Sie entlastet sie eventuell vor dem Druck der Kontrolle (vgl. Lehnhoff, L. 2006, S. 12). Die Eltern haben die Befürchtung, ihre Tochter könnte sich ihnen entzie- hen. Mit einer Verheiratung möchten sie ihren Status und den ihrer Toch- ter sichern. Sie geben die Verantwortung aus ihren Händen in die Hände des Ehemannes, der nach der Hochzeit die Verantwortung für ihr Han- deln trägt. Demzufolge kann eine Zwangsverheiratung aus Gründen der Disziplinierung der Tochter erfolgen. Das Gerücht oder die Tatsache, dass die Tochter einen Freund hat, kann der Auslöser sein (vgl. Ter-Ned- den 2005a, S. 11). Einige Eltern verheiraten auch ihre Töchter unter Zwang mit den Gedanken, dass ein Cousin besser von der Familie kon- trollierbar ist als ein Fremder. Sie sind der Ansicht, dass der Tochter so- mit ein sicheres und glückliches Leben gewährleistet ist und sie vor einer unglücklichen Ehe bewahrt wird. Ein unsicherer Aufenthaltsstatus der Familie kann dazu führen, dass durch eine Verheiratung das Bleiberecht in Deutschland gesichert werden soll (vgl. ebd.).

3.3 Verwandtschaftliche und gesellschaftspolitische Hin tergründe

In türkischen Familien sind auch oft Verwandtschaftsehen zu beobachten. Serap Cileli meint, dass der Hauptgrund darin liegt, dass das Vermögen und der Grundbesitz dadurch innerhalb der Familie bleiben. Die Importbräute, die aus dem Heimatland der Eltern mit in Deutschland lebenden Männern verheiratet werden, zählen unter diese Form der Verwandtschaftsehen (vgl. Cileli, S. 2006, S. 18).

Zwangsverheiratungen aus verwandtschaftlichen und gesellschafts- politischen Hintergründen treten bei Migranten häufig auf. Die Verhei- ratung der Kinder untereinander soll dazu dienen, die Beziehung zur Ver- wandtschaft und engen Familienfreunden zu stärken und zu festigen. Au- ßerdem soll die Bindung zur ethnischen Gruppe und zum Herkunftsland gefestigt bzw. beibehalten werden. Mit der Heirat wird der in der türki- schen Community politische und gesellschaftlich anerkannte Grundstein zur familiären Fortpflanzung gelegt (vgl. Eisenrieder, C. 2006, S. 20).

Da die in Deutschland lebenden türkischstämmigen Bürger zu den Min- derheiten gehören, tendieren sie im Allgemeinen dazu, wie viele andere Minderheiten auch, „unter sich zu bleiben“. Sie versuchen, die in ihrem Herkunftsland herrschenden kulturellen und religiösen Werte aufrecht zu erhalten. In der Migration treten deshalb häufig Verheiratungen mit Part- nern aus dem Herkunftsland auf, damit die traditionellen Gebote weiter bestehen und um weiterhin den familiären Einfluss im Herkunftsland zu sichern oder familiäre Bindungen wiederzubeleben. Auch die Kinder sol- len einen Bezug zur Heimat der Eltern und zu den kulturellen Wurzeln aufbauen. Um eine Heirat mit einem Mitglied der Mehrheitsgesellschaft oder einer anderen nicht zu ihnen gehörenden Minderheit zu verhindern, wird eine erzwungene Ehe vorgezogen. Dies ist u.a. auch ein Grund für ein frühes Versprechen der Kinder im Familienkreis (vgl. Lehnhoff, S. 12f.).

Die Migration bringt für die Betroffenen eine Veränderung der Lebens- situation mit sich, was mit einer hohen Unsicherheit verbunden ist. Aus diesem Grund ist es für die in Deutschland lebenden Migranten einfacher und sicherer, wenn sie an bekannten Werten und Strukturen festhalten. Die Heirat kann in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung sein, sie kann in diesem Prozess der Veränderung und der vielen kulturellen Einflüsse eine Garantie für soziale Stabilität, ethnische Zugehörigkeit und kulturelle Ordnung vermitteln (vgl. Eisenrieder, S. 22).

3.4 Zwangsverheiratung als Einwanderungsmöglichkeit Ola El-Khatib 1

Eine Zwangsverheiratung mit einem Familienmitglied aus dem Herkunftsland der Eltern soll in einigen Fällen auch dazu dienen, diesem die legale Einwanderung zu ermöglichen. Die in Deutschland lebenden Familien fühlen sich den in der Heimat lebenden Familienmitgliedern aufgrund der dort herrschenden schlechten finanziellen Situation und unsicheren Lebenssituation verantwortlich. Für sie ist es aufgrund dieser Tatsachen gerechtfertigt, sich über die Ablehnung der Tochter hinwegzusetzen (vgl. Ter-Nedden, C. 2004, S. 11).

3.5 Zwischenergebnis

Durch die Darstellung der Motivationen der Eltern hat sich gezeigt, dass es für eine Zwangsverheiratung der Töchter unterschiedliche Beweg- gründe gibt. Der Partnerwahl kommt in der traditionellen türkischen Ge- sellschaft eine hohe Bedeutung zu. Bei der Partnerwahl für die Kinder spielen kulturelle, religiöse, ökonomische, familiäre und soziale Aspekte eine große Rolle. Die Heiratskandidatin oder der Heiratskandidat sollte aus einem guten und „sauberen“ Elternhaus stammen. Um das Risiko zu vermeiden, dass die Tochter vorehelichen Geschlechtsverkehr hat, sollte aus der familiären Sicht die Tochter so früh wie möglich verheiratet wer- den. Durch die Verheiratung entledigen sich die Eltern von diesem Druck und bürgen ihn dem Ehemann auf.

Zwangsverheiratung aus verwandtschaftlichen und gesellschaftspoliti- schen Hintergründen treten sehr häufig auf. Die Beziehung zu anderen Familien soll aufrecht erhalten oder vertieft werden. Bei der verwandt- schaftlichen Eheschließung geht es darum, die Besitzgüter innerhalb der Familie zu belassen. Die Verheiratung der Mädchen mit einem Familienmitglied ist mit einem Gefühl der Verpflichtung der Eltern gegenüber der Familie in der Türkei verbunden.

4. Auslösende Faktoren für eine Zwangsverhei- ratung

Rainer Strobl und Olaf Lobermeier untersuchten in einer Studie die Risi- kofaktoren, die zu einer Zwangsverheiratung führen können. Die Studie basiert auf quantitativen Daten einer Gesamtstichprobe von 331, und ei- ner darauf aufgebauten qualitativen biographischen Analyse von 100 jun- gen Frauen, die von Zwangsverheiratung betroffen sind und bei der Kri- seneinrichtung Papatya betreut wurden. Die 100 Fälle der qualitativen Biographiestudie wurden zufällig aus der Gesamtzahl der 331 Fälle aus- gewählt. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der Untersuchungen durch Befragungen von bundesweit im Problembereich tätigen und erfahrenen Expertinnen ergänzt. Nicht außer Acht zu lassen ist jedoch die Tatsache, dass die Lebensbedingungen der untersuchten Frauen nicht auf alle von Zwangsheirat Bedrohten und Betroffenen übertragen werden kann.

Zu dieser Studie ist anzumerken, dass sie sich nicht ausschließlich mit Mädchen mit türkischem Migrationshintergrund befasst. Sie ist jedoch die einzige mir bekannte Untersuchung, die sich mit Zwangsverheiratung befasst. Aus diesem Grund möchte ich trotz dessen auf diese Studie ein- gehen.

Von den 100 Biographiestudien konnten 35 Fälle der zwangsver- heirateten Frauen dem Muster der traditionellen Heiratspolitik zuge- ordnet werden.

Um die Familienehre vor der Tatsache zu schützen, dass die Tochter einen Freund haben könnte oder sich diesbezüglich Gerüchte entwickeln oder um eine Vergewaltigung innerhalb der Familie zu vertuschen, wird das Mädchen schnell verheiratet. Im letzteren Fall wird das Mädchen mit ihrem Vergewaltiger verheiratet. Dies ließ sich bei 18 Fällen als ein Aus- löser für eine Zwangsverheiratung erkennen. Ein anderer Faktor, der zu einer Verheiratung führen kann, ist eine schwierige finanzielle Situation. Bei der Studie sind es fünf Fälle, die explizit auf eine Verheiratung zur Rettung der finanziellen Notlage hinweisen. In 63 Biographien ließen sich Hinweise für eine Zwangsverheiratung aus dem Grund finden, dass ein Familienmitglied nach Deutschland geholt werden kann. In 56% der Fälle spielt die traditionelle Familien- und Heiratspolitik die bedeutendste Rolle. Als akuten Anlass hat die Gefährdung der Familienehre mit 29% den höchsten Anteil (vgl. Strobl / Lobermeier, S. 43ff.).

4.1 Der Einfluss der ökonomischen Situation in der Familie

Die ökonomische Situation in den Familien, in denen Mädchen und junge Frauen mit Zwangsheirat konfrontiert wurden, war eher schwierig. Bei 48,6% aus der Gesamtstichprobe und 53% aus der Biographiestudie wa- ren die wirtschaftlichen Verhältnisse mittelmäßig. 50,2% der 331 Betrof- fenen und 43% der in der Biographiestudie untersuchten Personen be- nannten ihre Situation als schlecht. 36,6% aus der Gesamtstichprobe und 33,7% aus der Biographiestudie teilten mit, dass ihre Väter von staatli- cher Unterstützung wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe lebten. Der auslösende Faktor für die finanzielle Misere war in vielen Fälle eine Sucht. Dies ergab sich bei 23,3% aus der Gesamtstichprobe und 28% bei der Teilstichprobe. Bei den 100 Biographiestudien ging es in 15 Fällen um Alkoholabhängigkeit, in fünf Fällen um Spielsucht und in drei Fällen um eine Drogensucht des Vaters (vgl. Strobl / Lobermeier, S. 35ff.).

4.2 Gestörte Eltern-Kind-Beziehung

Eine emotional gestörte Beziehung zwischen Eltern und Kind ist ebenso ein ausschlaggebender Faktor für eine Zwangsverheiratung. Die Bio- graphiestudien erweckten oft den Anschein, als herrsche eine emotionale Kälte in der Beziehung. Bei Widerstand und somit Zerstörung der elterli- chen Pläne führt diese gefühlsmäßig kalte Stimmung in der Familie eher zu Aggressionen gegenüber der Tochter, als das nach einer alternativen Lösung gesucht wird. In vielen Fällen liegt der Grund darin, dass der Kontakt in wichtigen Entwicklungsphasen nicht gegeben war. Zahlreiche Betroffene berichten darüber, dass sie gleich nach der Geburt in das Her- kunftsland der Eltern geschickt worden sind. Die Gründe liegen in der Arbeitsbelastung der Eltern oder in familiären Problemen (z.B. Schei- dung), die ihnen keine Zeit für die Erziehung der Kinder ließ. Manche Mädchen erlebten durch das Hin- und Herschieben innerhalb der Familie starke Entwurzelungen (vgl. ebd., S. 41ff.).

Das Vertrauensverhältnis der Mädchen gegenüber ihrer Familie bzw. ih- ren Eltern sagt viel über das Verhältnis der Tochter-Eltern-Beziehung aus. Infolgedessen möchte ich Zahlen aus einer Studie darstellen, die das Vertrauensverhältnis innerhalb der Familie aufzeigen. Wie schon bereits erwähnt ist die Gefahr der Zwangsverheiratung bei den Mädchen höher, die keine oder kaum eine Bindung zu den Eltern haben. Die Befragung der Mädchen in der Studie von Boos-Nünning und Karakasoglu hat fol- gendes Resultat gezeigt: Mit der höchsten Angabe von 35% gaben Mäd- chen mit türkischem Hintergrund an, Sorgen und Nöte mit den Eltern be- sprechen zu können. 28% der Mädchen sehen die Mutter als Vertrauens- person, 65% betrachten keinen von beiden Elternteilen als Vertrauten. Bei der Frage nach der Vertrauensperson für Gesprächsthemen nannten 59% „Familienmitglieder und fester Partner bzw. Freunde / Freundinnen“, nur 3% gaben „nur Familienmitglieder“ an (vgl. Boos- Nünning / Karakasoglu, S. 126f.).

Die Zahlen der Studie von Boos-Nünning und Karakasoglu zeigen eine hohe Prozentzahl von 65% der Mädchen, die bei Problemen kein Ver- trauen in die Eltern haben. Daran zeigt sich, dass die Beziehung zu den Eltern bei diesen Mädchen nicht intensiv genug ist, um eine Vertrauens- basis aufzubauen. Bei einigen befragten Mädchen ist die Mutter die Ver- traute. Das kann daran liegen, dass zu ihr der alltägliche Kontakt eher vorhanden ist als zu dem Vater. Ein Vertrauensverhältnis basiert meines Erachtens auf einer emotionalen Bindung zwischen Eltern und Tochter. Wenn diese nicht gegeben ist, so ist es schwierig, trotzdem ein Vertrauen aufzubauen. Eine fehlende emotionale Bindung kann demnach zu leich- ten Entscheidungen führen, die nicht immer im Sinne der Tochter liegen. Darauf deutet auch der mit 59% hohe Anteil derjenigen hin, die bei wich- tigen Gesprächsthemen Freunde, Partner oder sonstige Familien- mitglieder (z.B. Cousinen) als Vertraute angeben.

4.3 Zwischenergebnis

Die auslösenden Faktoren für eine Verheiratung der Mädchen haben sich in der Studie von Strobl und Lobermeier gezeigt. Die Gründe für eine Verheiratung sind Schutz der Familienehre oder die Vertuschung einer innerfamiliären Vergewaltigung. Ebenso ist eine schlechte finanzielle Si- tuation ein Auslöser für eine erzwungene Ehe. Gründe für die öko- nomisch schlechte Situation können Arbeitslosigkeit und Sucht des Va- ters sein. Eine fehlende emotionale Beziehung zu der Tochter veranlasst die Eltern eher dazu, sie zu verheiraten.

5. Die Bedeutung des Ehrbegriffs in der türkischen Gesellschaft

Bei dem Thema der Zwangsverheiratung ist die traditionelle Vorstellung von Geschlechterehre ein zentraler Punkt. Um das traditionelle Rollen- verständnis innerhalb der türkischen Gesellschaft nachvollziehen zu kön- nen, ist es wichtig, den Begriff Ehre im gesamten Kontext zu betrachten. Das Ehrverständnis ist ausschlaggebend für die Handlungen der einzel- nen Person. Aus diesem Grund werde ich im folgenden Kapitel die Be- deutung der Ehre namus im traditionellen türkischen Kontext darstellen. Mit dem Wert der Ehre namus sind noch zwei weitere zentrale Werte verbunden, die für das Verständnis des Ehrkonzepts ebenfalls berück- sichtigt werden müssen. Es sind die Werte saygi (Achtung) und seref (Würde, Ansehen). Saygi regelt die Beziehung zwischen Alt und Jung, seref steht für die persönliche Würde des Einzelnen. Namus hingegen legt die geschlechtsspezifischen Rollen von Mann und Frau fest und re- gelt somit das Verhältnis zwischen Mann und Frau. Diese drei Werte re- gulieren das soziale Handeln in der Gemeinschaft (vgl. Kehl, K. / Pflu- ger, I. 1997, S. 16). Die unterschiedlichen Dimensionen des Ehrkonzepts zeigen sich in den von der sozialen Gemeinschaft festgelegten Verhal- tensvorschriften und der sozialen Kontrolle durch diese. Sie dienen zur Gewährleistung stabiler Familienbeziehungen, die nach außen hin die So- lidarität der Familienmitglieder deutlich machen soll (vgl. Kondzialka, H. 2005, S. 29).

5.1 Der Wert Ehre (namus)

Die Ehre gilt als ein abstraktes Gut, über das jede Person in der Gemein- schaft verfügt. Sie kann durch regelwidriges Verhalten verloren werden. Gemäß den traditionellen Gesellschaftsvorstellungen kann eine Person - ob Mann oder Frau - diese Ehre nicht erwerben, sondern sie nur verteidi- gen oder verlieren.

[...]


1 150 türkischstämmige Migrantinnen, die verheiratet sind oder waren, wurden mit einem zusätzlichen Frage- bogen befragt.

2 Der Verein TERRE DES FEMMES ist eine Menschenrechtsorganisation für die Rechte von Frauen und Mädchen.

Ende der Leseprobe aus 93 Seiten

Details

Titel
Zwangsverheiratung in Deutschland. Ein Einblick in die Problematik bei türkischstämmigen Mädchen
Hochschule
Evangelische Fachhochschule Berlin
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
93
Katalognummer
V338862
ISBN (eBook)
9783668283961
ISBN (Buch)
9783668283978
Dateigröße
1052 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwangsverheiratung, Zwangsehe, Soziale Arbeit, Sozial
Arbeit zitieren
Ola El-Khatib (Autor:in), 2009, Zwangsverheiratung in Deutschland. Ein Einblick in die Problematik bei türkischstämmigen Mädchen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338862

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Zwangsverheiratung in Deutschland. Ein Einblick in die Problematik bei türkischstämmigen Mädchen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden