Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe


Hausarbeit, 2016

23 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das private Sicherheitsgewerbe
2.1. Das gegenwärtige private Sicherheitsgewerbe
2.1.1. Verantwortungsbereiche und Einsatzkomplexe
2.1.2. Sicherheitswirtschaft und die Unternehmenssicherheit
2.2. Unternehmenskultur

3. Öffentlich private Sicherheitspartnerschaft
3.1. Motive der öffentlichen und privaten Akteure
3.2. Die Kooperationsvereinbarung
3.3. Kooperationsformen
3.4. Die „Junior – Partner Theorie“

4. Ergebnisse und Hypothesen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1.: Einsatzgebiete und Tätigkeiten

Abbildung 2.: Der Sicherheitsmarkt

Abbildung 3.: Architektur des privaten Sicherheitsgewerbes

Abbildung 4.: Sicherheitswirtschaft & Unternehmenssicherheit

Abbildung 5.: Aufgabenübertragung

Abbildung 6: "Junior - Partner Theorie“

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis und beschreibt einen Zustand über Raum und Zeit der frei von Masse, beispielsweise ein Staatsgebiet in der Gegenwart, welches frei von Risiken und Gefahren ist. Wie fragil dieses Rechtsgut ist und welchen politischen Wert Sicherheit hat, illustrieren die Bilder vom einstürzenden Turm des Word Trade Centers in New York. Metaphorisch lassen sich aus diesem Präzedenzfall viele weitere Bilder von sicherheitsrelevanten Ereignissen ableiten. Es ist unverzichtbare Staatsaufgabe, für den ausgewogenen Zustand Sicherheit zu sorgen. Denn Sicherheit ist eine der elementaren Bedingungen für Freiheit, autonome Entfaltung, Recht und Ordnung. Um dies durchzusetzen verfügt der Staat über das Gewaltmonopol. Das Gewaltmonopol wiederum wird überwiegend auf die Polizei delegiert, jedoch ist die heutige Arbeitssituation in Zeiten des Datenschutzes so, dass vor allem die Aufgaben der Verwaltung stark zunehmen, das Sicherheitsgefühl trotz der Leitidee der heutigen Politik Sicherheit - jederzeit und überall innerhalb der Bevölkerung abnimmt und die Kriminalitätsfurcht zu nimmt. Hinzu kommt, dass durch das Volum der Staatskassen Ausgaben minimiert werden müssen, was dazu führt das ausgerechnet beim Personal der Polizeibeamten gespart wird.

Allerdings geht aus dem GG und aus dem PolG die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Privatpersonen und privat rechtlichen Unternehmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit hervor. Denn „der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde“ (§ 1 Abs. 2 NWPolG). Auch die verfassungsgemäße Ordnung besagt, dass es möglich ist „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ (Art 20 Abs. 4). Dies bietet die Annahme des Subsidiaritätsprinzips und die der daraus resultierenden Verantwortungsbereiche, Staatsverantwortung, Mitverantwortung und Eigenverantwortung bezüglich Sicherheit. Die Rechtsordnung fordert somit die Zusammenarbeit von Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe als auch das Wirken jedes einzelnen.

In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird folgende Frage beantwortet: Welche Strukturen ergeben sich aus dem Privaten Sicherheitsgewerbe und aus der Kooperation mit der Polizei? Die Arbeit ist in verschiedene Themenbereiche gegliedert und zur Beantwortung der Frage werden diese im Einzelnen aufgeführt.

Das erste Kapitel widmet sich ganz dem Privaten Sicherheitsgewerbe und allen Strukturen, die diese Branche mit der Zeit zu seiner gegenwärtigen Existenz geführt hat.

Das zweite Kapitel geht zunächst auf die Geschichte der Zusammenarbeit von öffentlicher und privater Sicherheit ein, die sich in dem Fall signifikant Öffentlich Private Sicherheitspartnerschaft nennt. Dem zugrundeliegend fungieren die Motive der Akteure und die Kooperationsvereinbarung als Unterthemenbereich. Darauf folgen Beispiele für die Zusammenarbeit bzw. Kooperationsformen und abschließend die Darstellung der „Junior – Partner Theorie“, die das Verhältnis der beiden Akteure empirisch erläutern soll.

Da das Zusammentreffen beider Parteien kein Konkurrenzverhältnis darlegen darf, sondern im Gegenteil einen Synergieeffekt hervorrufen soll.

2. Das private Sicherheitsgewerbe

In der Geschichte hat es Wachpersonal schon im antiken Griechenland und Rom gegeben. Auch aus dem Alten Testament lässt sich Wachpersonal erlesen. Wann es in Deutschland erstmals vergleichbares Personal ergeben hat, lässt sich nicht genau festhalten (Gollan 1999, S.23). Immerhin weiß man aus einem urkundlichen Befund, in Form einer Nürnberger Haushaltsrechnung, dass ab dem vierten Jahrzehnt des 15. Jahrhundert in Deutschland „Nachtwächter“ vertreten waren. Sie hatten einen geringen Verdienst und gingen nach ihrer Tätigkeit weiteren Erwerbsmöglichkeiten nach. Zum einen haben sie Mietern und Hauseigentümern gegen Entgelt nachts ihre Behausung zugeschlossen. Zudem bedienten sie sich, nicht ganz legitim und nach eignen Ermessen an Strafgelder von Hauswirten, deren Türen nachts nicht verschlossen waren. Trotz der zusätzlichen Erwerbsmöglichkeiten gingen einige tagsüber einer weiteren Tätigkeit nach, weil auch diese das Einkommen zu gering ausfallen lassen haben (Gollan 1999, S.29). Da sie uniformierte Bedienstete einer Kommune waren und der Sozialkontrolle Zweck leisteten, kann man nicht mit voller Sicherheit behaupten, dass die Nachtwächter der historische Ausgangspunkt für das Private Sicherheitsgewerbe seien. Jedoch geben sie den ersten möglichen Anhaltspunkt. 1892 beschloss man, die Nachtwächter und ihre mittlerweile erlangte Funktion als Schließdienst abzuschaffen. Dies war nicht aufgrund von gestiegener Straßenkriminalität zu bedauern, sondern trotz Personalvermehrung der Polizei gab es in großen Städten eine hohe Nachfrage um private Wachmänner (Gollan 1999, S.31). Als Folge darauf entstanden vier private Organisationen in Berlin, die innerhalb von Wohngebieten und in der Aufgabe der vorherigen Schließdienste bzw. an Position der Nachwächter tätig wurden. 1895 wurden schließlich die letzten Nachtwächter von den königlichen Schutzmännern abgelöst. Mit anderen Worten hat die Polizei die Nachwachdienste größtenteils übernommen und die Bevölkerung bedauerte dies, da die Polizei nicht denselben kooperativen und serviceorientierten Umgang mit der Bevölkerung pflegte (Gollan 1999, S.32).

Da die Polizei keinen Dienst nach den Wünschen des Individuums leistet und nur in Notfallsituationen tätig wird, wurden am Anfang des 20. Jahrhunderts mehrere „Wach- und Schließgesellschaften“ gegründet, die 1905 in 60 Städten vertreten waren. Ein Grund für die rasche Expansion war die finanzielle Unterstützung durch Kommunen. Darauf folgten die ersten Richtlinien für das Gewerbe, z.B. wurde 1927 die Erlaubnispflicht für das Betreiben des Sicherheitsgewerbes gefordert. Zudem wurde es im Dezember 1937 der Sicherheitspolizei unterstellt und gleichzeitig wurde eine Zuverlässigkeitsprüfung durch eine Verordnung verlangt.

2.1. Das gegenwärtige private Sicherheitsgewerbe

Nach dem Zweiten Weltkrieg 1948, wurde der Bundesverband deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) gebildet (Gollan 1999, S.40 u. 41), dieser nennt sich heute Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW). Dessen Zahlen, Daten und Fakten über das heutige private Sicherheitsgewerbe veranschaulichen einem immer den aktuellsten Stand der Branche und lassen sich aus zahlreichen Darstellungen und Berichten entnehmen. Beispielweise zeigt die folgende Grafik alle heutigen Einsatzgebiete und Tätigkeiten, die sich aus der Sicherheitsdienstleistung ergeben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Einsatzgebiete und Tätigkeiten (BDSW, Zahlen Daten Fakten)

Auffällig ist das es keine Sparte für den Wach- und Schließdienst gibt. Dieser ist höchstwahrscheinlich dem Objekt- und Werkschutz, als auch dem Revier- und Streifendienst zuzuordnen.

Ebenso ist die Anzahl der Beschäftigten von einst 168.000 im Jahre 2005 auf etwa 233.000 Beschäftigte im Jahre 2015 gestiegen (BDSW, Zahlen Daten Fakten). Im Gegenzug und im aktuell letzten mittelbaren Stand hat die Anzahl der Polizeibeamten 2012: 243.982 betragen und war in der Tendenz eher fallend (Statista, Anzahl der Polizeibeamten). Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass aktuell im Jahre 2016 genau so viel Personal im privaten Sicherheitsgewerbe vorhanden ist wie bei der Polizei.

Die Umsatzzahlen der Branche steigen mit jedem Jahr und mit ihnen kommen stetig weitere Sparten hinzu, die den Sicherheitsmarkt expandieren lassen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Der Sicherheitsmarkt (BDSW, Zahlen Daten Fakten)

Generell „boomt: [der Markt, denn] neben dem privaten Objekt- [und] Personenschutz übernehmen private Sicherheitsdienste zunehmend auch öffentliche Sicherheitsaufgaben“ (Braun 2012, Private Sicherheitsdienste). Aus den zunehmenden Sicherheitsaufgaben sind die Verantwortungsbereiche und Einsatzkomplexe im folgenden Unterthemenbereich entstanden.

2.1.1. Verantwortungsbereiche und Einsatzkomplexe

Das Private Sicherheitsgewerbe ist grundsätzlich auf zwei Einsatzkomplexe, auch als Verantwortungsbereiche bezeichnet, zu differenzieren. Die Einsatzkomplexe ergeben sich aus einem räumlichen und organisatorischen Faktor.

Ist die Aufgabe, die das jeweilige Sicherheitsgewerbe verübt, von öffentlichem Interesse oder wurde gar von öffentlichen Amtsträgern übergeben, wird der Einsatzkomplex der Mitverantwortung zugeordnet, d.h. das jeweilige Sicherheitsunternehmen ist eine Kooperationsvereinbarung mit der Polizei, zum Ausüben öffentlicher Aufgaben mit Sicherheitsrelevanz eingegangen. Diese Kooperation wird unter anderem „Public Private Partnership“, „Police Private Partnership“ in Kurzfassung PPP genannt oder auch mit dem gegenwärtig zutreffendsten Begriff Öffentlich Private Sicherheitspartnerschaft bezeichnet, doch hierzu im folgenden Kapitel mehr.

Zum anderen gibt es für das Sicherheitsgewerbe den schlicht privaten und originären Einsatzkomplex, der mit dem Verantwortungsbereich Eigenverantwortung zu erklären ist. Dieser Einsatzkomplex ergibt sich aus der Unternehmenssicherheit (Corporate) und der Sicherheitswirtschaft (Private) und wird durch die Nachfrage von Privatverbrauchern gesteuert (Gollan 1999, S.73) (Stober 2012, S.11). Die folgende Darstellung zeigt die Verantwortungsbereiche, Einsatzkomplexe und Teileinsatzkomplexe, welche sich aus der Architektur des heutigen privaten Sicherheitsgewerbes ergeben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus den jeweiligen Einsatzkomplexen und Teileinsatzkomplexen ergeben sich wiederum die einzelnen konzentrierten Aufgaben, die das Sicherheitsgewerbe gegenwärtig mit sich bringt.

Der Einsatzkomplex Öffentlich Private Sicherheitspartnerschaft wird in dieser Arbeit in einem separaten Kapitel dargestellt, da dieser eine besonders erwähnenswerte Form der Zusammenarbeit von Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe bestimmt. Deshalb werden vorab im nächsten Unterthema die Aufgaben der Sicherheitswirtschaft und die der Unternehmenssicherheit vorgestellt.

2.1.2. Sicherheitswirtschaft und die Unternehmenssicherheit

Die zwei Begriffe in der Überschrift bezeichnen die Teileinsatzkomplexe, die sich speziell aus dem Verantwortungsbereich des Privaten Sicherheitsgewerbes und aus dessen eigen Bereich Eigenverantwortung ergeben. Zwar ist der Staat für innere Sicherheit verantwortlich, jedoch ist die Polizei für private Belange nur hilfsweise zuständig. Das wiederum setzt ein Subsidiaritätsprinzip voraus, aus dem sich die Verantwortungsbereiche herleiten lassen (Stober 2012, S.12).

Eine Möglichkeit, die beiden Teileinsatzkomplexe und ihre Interdependenz zu erläutern, ist die folgende Darstellung herbeizuführen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Sicherheitswirtschaft & Unternehmenssicherheit (Stober 2012, S. 24)

Der wesentlichste Punkt, der die beiden Teileinsatzkomplexe unterscheidt, bezieht sich auf den Geschäftsbereich bzw. auf die Beschaffungspolitik, die ein Sicherheitsbedürftiger anstrebt. So ist die Unternehmenssicherheit für die interne Sicherheit zuständig, daher würde diese Sicherheit in Eigenfertigung produziert werden.

Die Sicherheitswirtschaft ist hingegen durch den Fremdbezug Externer beständig. Ein nachfragendes Unternehmen stellt sich so die Frage „Make-or-Buy“? (Stober 2012, S. 38). Somit umfasst die Sicherheitswirtschaft all die Unternehmen, Einrichtungen und Märkte, die mit ihren Produkten bzgl. der Sicherheit das Bedürfnis vom Konzern bis hin zum Einzelverbraucher befriedigt.

Die Schnittmenge der beiden Teileinsatzkomplexe oder der beiden Kreise, wie sie hier graphisch dargestellt sind, ergeben einen Bereich der Zusammenarbeit. Mögliches Beispiel für diese Schnittmenge wäre, dass ein Unternehmen einen SiMa beschäftigt, der für das Unternehmen die Sicherheit eines eignen Events planen soll. Dabei bezieht dieser von einem externen Sicherheitsdienstleister Personal für den Objektschutz, woraus dann schließlich aus der Zusammenarbeit, zwangsläufig die Schnittmenge entsteht. Ein weiteres Beispiel dafür wäre, dass eine Konzernsicherheitsabteilung Sicherheitstechnik von externen einkauft und verbauen lässt.

Ein typisches Beispiel für die Unternehmenssicherheit ist die Sicherheitsabteilung eines Konzerns, die sich unter anderem mit der Risikoanalyse und Risikobewältigung befasst, die sich auf die Umstände des eigenen Konzerns beziehen (RWE AG, Konzernsicherheit). Hingegen ist die Sicherheitswirtschaft mit Sicherheitsdienstleistern versehen. Bieten die Unternehmen des gegenwärtigen Privaten Sicherheitsgewerbes auch serviceorientierte Produkte an, so fallen diese auch in den Bereich der Sicherheitswirtschaft, ein Beispiel wäre die Unternehmensberatung zum Thema Sicherheit. Jedoch ist dies von den unterschiedlichsten Unternehmenskulturen, die ein Sicherheitsdienstleister an den Tag legt, abhängig.

2.2. Unternehmenskultur

Nimmt man sich die „Lünendonk® - Studie 2015: [, die] die 25 führenden Sicherheitsdienstleister in Deutschland 2014“ präsentiert an die Hand, so findet man verschiedenste Unternehmen, die die unterschiedlichsten Unternehmenskulturen aufweisen.

Die Studie hält Sicherheitsunternehmen, ihren Umsatz und ihre Anzahl an Sicherheitsmitarbeitern, in Form einer Tabelle mit einer Rangfolge fest. Die Werte wurden über „kontrollierte Selbstauskünfte der Unternehmen und Schätzungen der Lünendonk GmbH über in Deutschland bilanzierte/ erwirtschaftete Umsätze“ (Lünendonk, 2015) erhoben.

An oberster Stelle steht die „Securitas Holding GmbH, Berlin“. Dieses Unternehmen verwendet eine ganze Broschüre, um ihren Mitarbeitern die Unternehmenskultur nahezubringen. „Im Mittelpunkt stehen dabei die drei Grundwerte von Securitas“, Ehrlichkeit, Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft (Göransson 2012, S.8).

Dies weißt eine Unternehmenskultur auf, die genau zu wissen scheint, welche Werte von größter Bedeutung sind, um erfolgreich am Markt sein zu können. Zudem lässt sich anhand der Tatsache, dass Securitas in vielen Ländern dieser Welt vertreten ist und mit Abstand den größten Teil des Deutschen Sicherheitsmarktes innehält, mutmaßen, dass Securitas ein Unternehmen ist, welches großen Wert auf den relativen Marktanteil legt und vor allem auch auf Umsatzzahlen.

Ganz anders ist da die „KÖTTER GmbH & Co. KG“, welches ein Familienunternehmen ist und in dessen Philosophie bzw. Unternehmenskultur sich mehr Wirkungsräume für alle Mitarbeiter erschließen lassen. Denn zu dessen Werten, die im Mittelpunkt stehen, gehören „Immer kreativ, Immer im Dialog und Immer individuell“ (KÖTTER, Philosophie). Hier kann man sich tatsächlich ein Bild vorstellen, wo alle Mitarbeiter gemeinsam an einem Strang ziehen.

Ein weiteres nennenswertes Unternehmen ist „Dussman Service Deutschland GmbH“. Dieses Unternehmen setzt alles auf Engagement und Einfühlungsvermögen (Dussmann, Unternehmenskultur). Da es generell sehr serviceorientiert ist, knüpft es an den Ursprung des Sicherheitsgewerbes an. Denn schon zu Zeiten der Nachtwächter wurde die Servicebereitschaft und auch das erhöht serviceorientierte Portfolio angefragt und geschätzt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
Autor
Jahr
2016
Seiten
23
Katalognummer
V338357
ISBN (eBook)
9783668280939
ISBN (Buch)
9783668280946
Dateigröße
1170 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Polizei, Sicherheitsdienst, Unternehmenskultur, Öffentlich Private Sicherheitspartnerschaft, Kooperationsvereinbarung, Junior - Partner Theorie, Junior Partner Thoery, Kooperationsformen, Sicherheitswirtschaft, Nachtwächter, wachdienst, Unternehmenssicherheit, Public Private Partnership, Police Private Partnership, Sicherheitsmanager, Sicherheitsmanagement, Luftsicherheitsgesetz, Atomgesetz, Unmittelbares Zwangsgesetz der Bundeswehr, Gewaltmonopol, Securitas, Kötter, Dussmann, Sicherheitsdienstleister, Fortschreibung, Privatautonome Befugnisse, LKA, BKA, Grundgesetz, Treueverhältis
Arbeit zitieren
Bruno Merkel (Autor:in), 2016, Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338357

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