Rechtsformen von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen und deren Vor- und Nachteile


Fachbuch, 2016

79 Seiten, Note: sehr gut 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Vorgehensweise

2 Definition und Abgrenzung der Nonprofit-Organisationen
2.1 Geschichte des deutschen Nonprofit-Sektors
2.2 Der Nonprofit-Sektor in Deutschland

3 Nonprofit Organisationen in Recht, Wirtschaft und Gesellschaft
3.1 Tätigkeitsfelder von NPOs
3.2 Bedeutung und Bindungen durch den Gemeinnützigkeitsstatus
3.3 Organisationsformen und Organisationstypen
3.4 Der Nonprofit-Sektor, Staat und die Gesellschaft

4 Der eingetragene Verein (e. V.)
4.1 Charakteristika von Vereinen
4.1.1 Definitionen eines Vereins
4.1.2 Unterscheidung von Vereinen und Verbänden
4.1.3 Vereinslandschaft inDeutschland
4.2 Der Aufbau und die Rechtsgrundlagen eines Vereins
4.2.1 Gründung, Satzung und Vereinsrecht
4.2.2 Rechte und Pflichten der Mitglieder
4.2.3 Der Vorstand
4.2.4 Die Mitglieder- oder Hauptversammlung
4.2.5 Weitere Vereinsorgane
4.3 Rechtsformwahl eingetragener Verein: Vor- und Nachteile

5 Die Stiftung
5.1 Charakteristika von Stiftungen
5.1.1 Der Stiftungsbegriff
5.1.2 Gründung einer Stiftung
5.1.3 Stiftungslandschaft Deutschland
5.1.4 Alternativen zur Stiftungsgründung
5.2 Stiftungstypen
5.2.1 Rechtsfähige Stiftung (BGB-Stiftung)
5.2.2 Familienstiftungen
5.2.3 Gemeinschaftsstiftungen
5.2.4 Unternehmensnahe Stiftungen
5.2.5 Treuhandstiftungen
5.2.6 Stiftungen der öffentlichen Hand
5.2.7 Kirchliche Stiftungen
5.2.8 Stiftungs-GmbH, Stiftungs-AG und Stiftungsverein
5.3 Rechtsformwahl Stiftung: Vor- und Nachteile

6 Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
6.1 Charakteristika einer gGmbH
6.2 Stadien der Gründung einer gGmbH
6.3 Organe einer gGmbH
6.4 Rechtsformwahl gGmbH: Vor- und Nachteile

7 Die gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG)
7.1 Charakteristika der gAG
7.2 Gründungsstadien und Unterschiede zur AG
7.3 Organe einer gAG
7.4 Rechtsformwahl gAG: Vor- und Nachteile

8 Gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (geG)
8.1 Charakteristika einer geG
8.2 Gründungsvorgang einer geG
8.3 Organe und Struktur der eG
8.4 Mögliche Probleme zwischen der Rechtsform einer eGund der Gemeinnüzigkeit
8.5 Rechtsformwahl geG: Vor- und Nachteile

9 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
9.1 Charakteristika einer GbR
9.2 GbR an einem fiktiven Praxisbeispiel
9.3 Rechtsformwahl GbR: Vor- und Nachteile

10 Eignung bei unterschiedlicher Sachzieldominanz

11 Fazit

Literaturverzeichnis

Vorwort

Der Inhalt des Buches basiert auf einer mit sehr gut beurteilten Bachelorarbeit von Kilian Heigert an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen / Geislingen (HfWU), die vom Erstbegutachter Dieter Neumann ergänzt und überarbeitet wurde.

Die Autoren

Kilian Heigert B.Sc. studierte Volkswirtschaftslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. In seinem Studiengang vertiefte er die Themengebiete der Weltwirtschaft und des Non-Profit-Wesens. Neben seiner studentischen Tätigkeiten, brachte er sich als gewählter studentischer Vertreter für zwei Amtsperioden im Fakultätsrat mit viel Engagement ein. Im Verlauf seines Studiums absolvierte er ein Auslandssemester an der California State University Monterey Bay mit den Schwerpunkten Management, Global Economics und Research Methods. In dem Jahr 2015 absolvierte er ein halbjähriges Praktikum bei der Alfred Kärcher GmbH & Co. KG in den Bereichen Business Intelligence und Market Intelligence. Zum Abschluss seines Studiums veröffentlichte er seine Bachelorarbeit mit dem Fokus auf die unterschiedlichen Rechtsformen im Nonprofit-Sektor und deren Vor- und Nachteile.

Dieter Neumann M.A. studierte Volkswirtschaft, Soziologie und Politologie an der Universität Bonn. Im Anschluss übernahm er mehrere journalistische Tätigkeiten in der Redaktion (Bonner Rundschau) und Öffentlichkeitsarbeit. Von 1978 bis 1986 war er Pressesprecher bei der Landesvereinigungder Niedersächsischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände e.V. (seit 1980 Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.) und übernahm 1980 als Mitglied der Geschäftsführung die Leitung der Abteilungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bildungswesen und Volkswirtschaft/Statistik.

Als Verlagsleiter beim Dr. Curt Haefner-Verlag in Heidelberg (gehört seit 2005 zurKonradin Mediengruppe) hatte er bis zum Jahr 2013 die Chefredaktion unterschiedlicher Publikationen im Themenbereich Journalistik, Öffentlichkeitsarbeit, Verbandswesen (Non-Profit-Organisationen) inne. Bis zum Jahr 2011 war er darüber hinaus Pressesprecher der Vereinigung der Arbeitgeberverbände der Deutschen Papierindustrie e.V. (VAP).

Als Lehrbeauftragter und Ehrensenator an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist er in den Themenbereichen Journalistik, Öffentlichkeitsarbeit undNon-Profit-Organisationen tätig.

Seit dem Jahr 2013 ist er außerdem Verleger eines eigenen Verlages in Weinheim.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufbau der deutschen Vereinslandschaft

Abbildung 2: Anzahl der Vereine je Bundesland

Abbildung 3: Verteilung nach Vereinsarten

Abbildung 4: Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts 2001-

Abbildung 5: Muster-Gesellschaftsvertrag an einem eigen ausgedachten Beispiel

Abbildung 6: Vereinfachter Merksatz zur Rechtsformwahl

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Zusammensetzung nach Branchen

Tabelle 2: Vor- und Nachteile eines e. V

Tabelle 3: Gewichtete Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen

Tabelle 4: Vor- und Nachteile einer Stiftung 42 -

Tabelle 5: Vor- und Nachteile einer gGmbH

Tabelle6: Vor- und Nachteile einer gAG

Tabelle 7: Vor- und Nachteile einer geG

Tabelle 8: Vor- und Nachteile einer GbR

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Der Nonprofit-Sektor in Deutschland stellt einen bedeutenden Teilunseres heutigen Wirtschaftslebens dar. Nonprofit-Organisationen sind in nahezu jedem Bereich tätig, wobei deren rechtliche Ausgestaltung und Fülle von dem jeweiligen Gebiet abhängig ist. Vor allem in den Bereichen des Gesundheitswesens, des Bildungs- und Erziehungswesens, der Sozialen Dienste, des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes, des lokalen Entwicklungs- und Wohnungswesens, der Interessensvertretung und vielen weiteren Tätigkeitsfeldern sind Nonprofit-Organisationen häufig anzutreffen. Neben den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechts- formen, die sich in den Nonprofit-Sektor integriert haben. Bei den wichtigsten Rechtsformen handelt es sich um Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und AGs, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Für den Erfolg einer gemeinnützigen Einrichtung ist jedoch neben der Motivation und den benötigten Ressourcen auch die Wahl der Rechtsform von grundlegender Bedeutung. Die rechtliche Ausgestaltung einer NPO legt die Haftungsverhältnisse, die Finanzierungsmöglichkeiten, die Besteuerung, die Gründungsanforderungen und die Entscheidungsmöglichkeiten fest. Dadurch haben die Rechtsformen einen großen Einfluss auf den Gründungsablauf, den Betrieb und die Auflösung der betroffenen Organisation. Für die Entscheidung, welche Rechtsform am besten geeignet ist, spielt auch die jeweilige Sachzieldominanz eine entscheidende Rolle, denn nicht jede Rechtsform eignet sich für die entsprechenden Sachziele gleich gut. Unter einer Sachzieldominanz wird das Verhältnis zwischen Formalzielen und Sachzielen verstanden. Das Sachziel kann über das Formalziel dominieren. Dadurch kommt es zu einer Sachzieldominanz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Formalziel verdrängt wurde, sondern dieses nimmt lediglich einen dienenden Charakter an. Unter einem Sachziel versteht man bspw. die Erfüllung einer Mission oder bestimmte von den Mitgliedern vorgegebene Ziele und Leistungswünsche. So steht in etwa die Mitgliederförderung im Zentrum der Leistungen einer Gewerkschaft. (Vgl. Helmig (Hrsg.) 2007, S. 377 f.; Neumann WS 2014, S. 1 ff.)

1.2 Ziel der Arbeit

Der Nonprofit-Sektor in Deutschland gestaltet sich vielfältiger als je zuvor. Wie bereits in der Problemstellung erklärt, gibt es zahlreiche Rechtsformen für die unterschiedlichsten Tätigkeitsfelder. Das Ziel der Bachelorarbeit mit dem Arbeitstitel „Rechtsformen von Nonprofit-Organisationen und deren Vor- und Nachteile“ ist, einen Überblick über die rechtlichen Ausgestaltungen, Besonderheiten und Eignungen der jeweiligen Rechts-und Erscheinungsformen zu geben. Im Laufe der Bachelorarbeit sollen folgende Fragestellungen geklärt werden:

- Was ist eine Nonprofit-Organisation und wie gestaltet sich der Gemeinnützigkeitsstatus?
- Wie ist der deutsche Nonprofit-Sektor aufgebaut?
- Welche Rechtsformen gibt es?
- Welche Vor- und Nachteile bietet die jeweilige Rechtsform?
- Wie verhält sich die rechtliche Ausgestaltung der jeweiligen Rechtsform?
- Warum sind Rechtsformen so wichtig?
- Welche Sachzieldominanz ist für die jeweilige Rechtsform besonders geeignet?

1.3 Vorgehensweise

In der vorliegenden Bachelorarbeit wird zum einen dargestellt, wie der Nonprofit-Sektor in Deutschland aufgestellt und vertreten ist. Zum anderen werden die unterschiedlichen Rechtsformen mit allen ihren Besonderheiten aufgezeigt. Zusätzlich werden auch die Vor- und Nachteile, Rechtsgrundlagen, Eignungen und die Gründungsabläufe der jeweiligen Rechtsformen aufgezeigt.

Der erste Teil dieser Bachelorarbeit ist als theoretischer Grundlagenteil aufgebaut. In Kapitel 2 werden die Nonprofit-Organisationen definiert und von Profit-Organisationen durch die „harten“ und „weichen“ Kriterien abgegrenzt. Ebenfalls wird auf den deutschen Nonprofit-Sektor, dessen Geschichte und die Abgrenzung zum etatistischen Entwicklungsmodell eingegangen.

In Kapital 3 werden Grundlagen über die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Organisationen und deren Gemeinnützigkeitsstatus geklärt. Zusätzlich enthält das Kapitel einen umfassenden Überblick zu den Beziehungen zwischen Nonprofit-Sektor, Staat und der Gesellschaft.

Nachdem die wichtigsten Grundlagen geklärt wurden, wird in den Kapiteln 4 bis 9 auf die jeweiligen Rechtsformen eingegangen. Diese umfassen den eingetragenen Verein (e. V.), die Stiftung, die gemeinnützige GmbH (gGmbH), die gemeinnützige AG (gAG), die eingetragene Genossenschaft (geG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dabei werden folgende Punkte bearbeitet:

- Charakteristika der Rechtsform
- Unterschiedliche Erscheinungsformen der Rechtsform
- Gründungsabläufe und deren Voraussetzungen
- Organe der Rechtsform
- Vor- und Nachteile der Rechtsformwahl
- Alternative Wege und Rechtsformen
- Praxisbeispiele und Abbildungen zur Veranschaulichung

Der Schwerpunkt liegt darin, die unterschiedlichen Rechtsformen verständlich und praxisnah zu vermitteln.

In Kapitel 10wird erklärt, warum die Rechtsformwahl einen so wichtigen Punkt für die Zukunft einer Nonprofit-Organisation darstellt. Dabei wird gezeigt, wieso eine Rechtsform für eine bestimmte Sachzieldominanz besonders geeignet ist und für eine andere eher ungeeignet. Die Bachelorarbeit schließt mit einem Fazit zum Hauptteil der Arbeit ab.

2 Definition und Abgrenzung der Nonprofit-Organisationen

Zum grundlegenden Verständnis muss zunächstgeklärt werden, was einenNonprofit-Sektor und deren Organisationen ausmacht. Als Nonprofit-Sektor wird in der Fachliteratur und dem politischem Umfeld der Bereich einer Volkswirtschaft bezeichnet, welcher sich sowohl von dem öffentlichen als auch dem gewinnorientierten Bereich absetzt und stattdessen als Anbieter von gemeinwirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen am Markt auftritt. (Vgl. Springer Gabler (Hrsg.) 2013, S. 320)

Die Situation des Nonprofit-Sektors in Deutschland lässt sicherstens durch drei NPO typische Prinzipien, die so genannten „weichen Abgrenzungskriterien“ darstellen:

1. Das Subsidiaritätsprinzip, welches ursprünglich im Kontext religiöser Spannungen entstand, setzt auf die persönlichen Fähigkeiten, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung eines Individuums. Tritt der Fall ein, dass die Fertigkeiten und Möglichkeiten der Gesellschaft oder des Einzelnen nicht ausreichen und die Daseinsgestaltung somit gefährdet ist, liegt es am Staat,unterstützend einzugreifen(Vgl. Springer Gabler (Hrsg.) 2013, S. 422).Dabei hat die Hilfe zur Selbsthilfe Vorrang vor dem direkten Eingriff eines Staates. Das Subsidiaritätsprinzip ist mit Abstand das ökonomisch bedeutungsvollste Prinzip für den deutschen Nonprofit-Sektor, welches die Grundlage für die deutsche Sozialpolitik darstellt. (Vgl. Roder(Hrsg.) 2010, S. 10, Badelt(Hrsg.) 2007, S. 18).
2. Solidarität, das bedeutet eine enge Verbundenheit und ein so genanntes „Wir Gefühl“ innerhalb einer NPO. (Vgl. Neumann SS 2009, Seite 30 ff. ).
3. Freiwilligkeit, dies bedeutet keine Zwangsmitgliedschaft und häufig ehrenamtliche Tätigkeit in einer NPO. (Vgl. Neumann SS 2009, Seite 30 ff. ).

Des Weiteren spricht man auch noch von den so genannten „harten“Abgrenzungskriterien. Hierzu zählen:

1. Sachzieldominanz.
2. Nicht gewinnorientiert.
3. Autonom, das bedeutet ein Selbstverwaltungsprinzip. Es ging aus dem 19. Jahrhundert hervor und ermöglichte es, trotz der teilweise eingeschränkten Vereinigungsfreiheit, NPOs aus der kommunalen Ordnung heraus entwickeln zu können (Vgl. Springer Gabler (Hrsg.) 2013, S. 394). Dieser Grundsatz der Selbstverwaltung ermöglichte es, staatliche Aufgaben an NPOs zu delegieren, jedoch stets innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen oder mit staatlicher Kontrolle. Dieses Prinzip führte schließlich auch zu dem starken Verbändesystem in Deutschland.(Roder (Hrsg.) 2010, S. 10, Badelt (Hrsg.) 2007, S. 18)
4. Formal organisiert.
5. Privat, das heißt kein Teil der staatlichen Verwaltung und keine Kontrolle durch den Staat. Eine Finanzierung durch den Staat ist jedoch möglich.
6. Nicht marktlich finanziert.

(Vgl. Neumann SS 2009, Seite 30 ff.)

Eine einheitliche und exakte Definition des Nonprofit-Sektors existiert derzeit noch nicht, so dass Unterscheidungen mit anderen Bereichen und auch internationale Gegenüberstellungen regelmäßig mit Schwierigkeiten verbunden sind. (Vgl. Springer Gabler (Hrsg.) 2013, S. 320)

Bei vielen Nonprofit-Organisationen gilt das Prinzip der Gemeinwirtschaft. Es entstand aus der Suche nach einem alternativen Weg zwischen Kapitalismus und Sozialismus. Es beinhaltet die Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfe und das Verbot der Gewinn- oder Vermögensmaximierung eines Individuums. Die Preise sollten nur die Kosten decken, da die Bedarfsdeckung im Vordergrund steht. Durch das Prinzip der Gemeinwirtschaft entstand bspw. die Genossenschaftsbewegung, welche sich aufgrund der Bedarfsdeckung besonders im Wohnungswesen etablierte. (Roder (Hrsg.) 2010, S. 10, Badelt (Hrsg.) 2007, S. 18)

Nachdem die grundlegende Bedeutung des Nonprofit-Sektors geklärt wurde, sollte auch ein Verständnis für die Begrifflichkeit der Nonprofit-Organisationen vorliegen.Nonprofit-Organisationen (NPO) spielen im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umfeld moderner Gesellschaften eine bedeutende Rolle. NPOs gibt es in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen und Bereichen. So gibt es zum Beispiel Museen, Feuerwehren, Sportvereine, Wohlfahrtsverbände, Interessenvertretungen oder Parteien. In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur gibt es jedoch keine allein- und allgemeingültige Definition des NPO-Begriffs. (Scheider 2007, S. 16)

„Mit NPOs sind alle jene privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen angesprochen, welche weder dem Markt noch dem Staat zugerechnet werden, und die damit eine Art „dritte institutionelle Form“ darstellen (Vgl. Ruth 2001, S.1).Durch die große Vielfalt an Definitionen und Charakteristika fällt es häufig schwer, geeignete Definitionen ausfindig zu machen.

Trotz alledem lassen sich mehrere Charakteristika erschließen, welche nach Anheier und Salamon für einebessere internationale Klassifizierung von Nonprofit-Organisationen zusammengefasst werden. Die „International ClassificationofNonprofitOrganizations, ICNPO“ stellt fünf Kriterien auf, welche für eine bessere Vergleichbarkeit von NPOs weltweit sorgen sollen. (Vgl. Salamon, Anheier 1999, S.40)

Zum einen müssen die entsprechenden Organisationen organisiert sein, das heißt, dass sie zu einem gewissen Grad einen institutionellen Aufbau haben und ein organi satorisches Leben aufweisen.Durch diese Voraussetzung werden ad-hoc-Vereineoder spontane Versammlungen, die lediglich kurzfristig und anlassbezogen in Erscheinung treten, ausgeschlossen.Zum anderen müssen die betroffenen Organisationen privat sein, d. h. sie sind institutionell vom Staat getrennt. Durch dieses Kriterium können NPOs von staatlichen Organisationen und Institutionen abgegrenzt werden. Diese Trennungslinie sorgt dafür, dass die Organisationen weder eine staatliche Hoheitsgewalt ausüben, noch strukturell mit den Organen des Staates verbunden sind. Das bedeutet aber nicht, dass gemeinnützige Organisationen keine Gelder von öffentlichen Stellen bekommen können oder durch diese finanziert werden dürfen. (Vgl. Badelt(Hrsg.) 2007, S. 7-8; Salamon, Anheier 1999, S.40-42)

Als drittes Kriterium ist die Autonomie zu nennen, das heißt, dass die gemeinnützigen Einrichtungen die Kontrolle über ihre eigenen Geschäfte behalten müssen. Daraus folgt, dass bspw. die Entscheidungen zur Mittelverwendung bei der Organisation liegen oder diese zumindest in die Entscheidungen miteinbezogen werden. Des Weiteren dürfen Nonprofit-Organisationen, wie sich bereits aus dem Namen ableiten lässt, nicht gewinnorientiert handeln.Das bedeutet, es ist Ihnen auch nicht gestattet, Gewinne an Angestellte oder Inhaber auszuschütten. Trotz alledem dürfen gemeinnützige Einrichtungen Überschüsse erwirtschaften, aber die Gewinne bzw. Überschüsse müssen wieder in den Organisationszweck zurückfließen. Eine Nonprofit-Organisation bleibt also trotz eines Gewinns bestehen, solange diese die Überschüsse reinvestiert oder auf eine andere Weise dem Satzungszweck zukommen lässt. In diesem Sinne sind NPOs mit privaten Organisationen gleichzusetzen, jedoch mit dem Unterschied, dass diese nicht primär zur Profiterzeugung bestehen. Das fünfte Kriterium,welches der Klassifizierung von NPOs dient, ist das Charakteristikum der Freiwilligkeit. Dieses Kennzeichen sagt aus, dass ein Mindestmaß an Freiwilligkeit vorliegen muss, was sich bspw. durch ehrenamtliche Tätigkeiten, freiwillige Mitgliedschaften oder Spenden ausdrücken kann. (Vgl. Badelt (Hrsg.) 2007, S. 7-8; Salamon, Anheier 1999, S.40-42)

Sind diese fünf Kriterien jeweils zu einem Mindestmaß erfüllt, handelt es sich um eine Nonprofit-Organisation. Hierbei spielt es keine Rolle, in welchem Ausmaß die Punkte jeweils erfüllt sind, solange diese ein Mindestmaß erreichen. (Vgl. Badelt (Hrsg.) 2007, S. 8)

2.1 Geschichte des deutschen Nonprofit-Sektors

In der deutschen Geschichte nimmt der Nonprofit-Sektor schon seit längerem eine bedeutende Stellung ein. Dieses Kapitel soll einen kurzen Einblick in die geschichtliche Entwicklung des Nonprofit-Sektors geben, welcher besonders in den vergangenen drei Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen hat. (Vgl. Badelt, Meyer,Simsa2007,S.15 f.) Vor allem die deutsche Geschichte weist eine hohe Kontinuität in der Entwicklung des Nonprofit-Sektors auf, die weit in das 19. Jahrhundert reicht und insbesondere in der Nachkriegszeit durch die aufkommende Sozialpolitik maßgebend beeinflusst wurde (Vgl. Neumann 2014, S.16).

Eine Vielzahl der heutigen Wert- und Normvorstellungen des Nonprofit-Sektors gab es bereits in der griechisch-römischen Antike, wie bspw. Sportvereine oder Stiftungen mit sozialen oder bildungspolitischen Zielen. Die damaligen Stiftungen pdienten aber vor allem der Verehrung von Göttern oder Helden und hatten mit den heutigen Prinzipien des Nonprofit Bereichs wenig zu tun. Der heutige Nonprofit-Sektor als ein Ganzes hatte seine Blütezeit in dem 19. Jahrhundert. (Helmig, Boenigk 2012, S. 35 f.)

Einer der ausschlaggebenden Punkte war die Ablösung der mittelalterlich ständischen Gesellschaft durch die moderne Gesellschaft. Aufgrund der neuen Erscheinungen der modernen Gesellschaft wie freiwillige Vereinigungen und den Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie den bereits bestehenden Gilden, Zünften und kirchlichen Stiftungen brach die Blütezeit des Nonprofit-Sektors an. Diese Vermischung des alten und neuen gilt als Hauptauslöser. (Vgl. Helmig, Boenigk 2012: S.35-37) Durch die Vielzahl der neuen Rechtsformen entstand eine deutlich höhere institutionelle Elastizität, stärkere Verknüpfung von privaten Wirtschaftseinheiten und öffentlichen Stellen sowie ein breiter gefächertes Spektrum für unterschiedliche politische Interessen und Kräfte (Vgl. Badelt; Meyer; Simsa 2007, S.19).

2.2 Der Nonprofit-Sektor in Deutschland

In Deutschland nimmt der Nonprofit-Sektor schon seit längerem eine wichtige Rolle in Gesellschaft und Politik ein. Dies liegt hauptsächlich an der langfristigen historischen Kontinuität, welche den Nonprofit-Sektorzu einem bedeutenden Wirtschaftszweig in Deutschland werden ließ. (Vgl. Badelt (Hrsg.) 2007, S.17)

Wann in der Bundesrepublik Deutschland Organisationen als gemeinnützig gelten und wie sich diese gegenüber den For-Profit Organisationen abgrenzen, lässt sich anhand der „weichen“ und „harten“ Abgrenzungskriterien zeigen (siehe Seite 3 und 4).Das frühere Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und heutige Sozialgesetzbuch bauen auf dem Subsidiaritätsprinzip nach § 75 Abs. 2 Satz 1 auf. Das BSGH von 1961 schrieb den Vorrang der freien Wohlfahrtsverbände gegenüber dem Staat bei der Erstellung sozialer Dienstleistungen fest. Der Staat hat die Wohlfahrtsverbände hierbei finanziell angemessen zu unterstützen. Dieses Vorgehen hatte zur Folge, dass sich ein ökonomisches Fundament für freie Wohlfahrtverbände entwickelte. Durch die Ablösung des BSHG durch das Sozialgesetzbuch wurden die freien Wohlfahrtsverbände mit anderen, nicht staatlichen Organisationen nach § 75 Abs. 2 Satz 1 gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass NPO´s grundsätzlich auch mit For-Profit Organisationen konkurrieren müssen. Die Solidarität drückt sich durch das „Wir-Gefühl“ und die Verbundenheit und die Freiwilligkeit neben der Ehrenamtlichkeit durch das Wegfallen von Zwangsmitgliedschaften aus.(Vgl. Neumann SS 2009, S. 25 ff.)

Für die „harten“ Abgrenzungskriterien gibt es insgesamt sechs Merkmale (siehe Seite 3 und4). Die Sachzieldominanz stellt die Ausrichtung und Bedarfsdeckung einer NPO dar. Die NPO´s erfüllen meist von den Mitgliedern vorgegebene Leistungswünsche („Missionen“), die i.d.R. qualitative Ansprüche stellen. Die Gewinne gelten als Mittel zum Zweck der Missionserfüllung im Zusammenhang mit dem Effizienzgebot. Des Weiteren findet eine Abgrenzung zu den For-Profit Organisationen durch die fehlende Gewinnorientierung statt. Es dürfen zwar Gewinne erwirtschaftet werden, jedoch kommt es zu keiner Ausschüttung und die Gewinne verbleiben in der Organisation selbst. Die Autonomie drückt sich durch die institutionelle Unabhängigkeit, die Selbstverwaltung und eigene interne Entscheidungsfindungsprozesse aus. Die formale Organisation gilt durch den gewissen Grad an Institutionalisierung und den Ausschluss von spontanen Zusammenschlüssen als ein weiteres „hartes“ Kriterium. Das Kriterium der Privatheit besagt, dass die NPO keinen Teil der staatlichen Verwaltung darstellen sollte, jedoch durchaus durch diesen finanziert werden kann. Der NPO-Sektor gilt also als eine Alternative zu Staat und Markt. Die Finanzierung außerhalb des Marktes gilt als letztes der sechs „harten“ Abgrenzungskriterien. Der Finanzierungsmarkt im NPO-Sektor lässt sich in vier Großbereiche aufteilen: Spenden, (Mitglieds-)Beiträge, Entgelte sowie Zuschüsse, Preise oder Gebühren. (Vgl. Neumann SS 2009, S. 30 ff.)

Im Jahr 1995 waren rund 2,1 Millionen Bürger im Nonprofit-Sektor der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt, was einer Gesamtbeschäftigung von etwa fünf Prozent entsprach. Zieht man Vergleiche zu anderen Wirtschaftszweigen anhand der Beschäftigtenzahl, fällt auf, dass z. B. die gesamte chemische Industrie in Deutschland einen geringeren Anteil an der Gesamtbeschäftigung hat. Im internationalen Vergleich der wirtschaftlichen Bedeutung des deutschen Nonprofit-Sektors nimmt dieser jedoch eher eine mittlere Position ein. (Vgl. Fundraising Akademie (Hrsg.) 2001, S. 156-160).

Gerade kleinere westeuropäische Länder wie die Niederlande oder Belgien haben einen deutlich höheren Anteil an der Gesamtbeschäftigung als Deutschland. Dieser lag im Jahr 2014 in den Niederlanden bei 14,4 Prozent und in Belgien bei 10,9 Prozent, auf der anderen Seite gibt es aber auch relativ kleine Arbeitsmärkte wie in Polen mit 0,8 Prozent und in Ungarn mit 1,1 Prozent. (Vgl. Helmig et al. (Hrsg.) 2007, S. 151)

Die Gründe für diese Unterschiede liegen vor allem in den verschiedenen Kooperationsstärken zwischen Staat und Nonprofit-Sektor, die sich in den ebengenannten Ländern auf alle Tätigkeitsfelder des Sektors erstrecken. Im Gegensatz dazu ist diese Kooperation zwischen dem Nonprofit-Sektor und dem Staat in Deutschland deutlich differenzierter und beschränkt sich im Wesentlichen auf die zwei Kernbereiche des Staates, die Sozialen Dienste und das Gesundheitswesen. Etwa 70 Prozent der deutschen Beschäftigten arbeiten in diesen zwei Bereichen des Nonprofit-Sektors.(Vgl. Helmig et al. (Hrsg.) 2007, S. 151)

Um diese Wechselbeziehungen zwischen Staat und NPO´s einfacher zu differenzieren, haben Salamon und Anheier auf Grundlage des „Johns Hopkins ComparativeNonprofitSector Projects“ die beteiligten Länder nach vier unterschiedlichen Entwicklungsmodellen unterteilt. Danach zeichnet sich für Deutschland das korporatistischeModell durch die zentrale Bedeutung der NPO´s, die privat-staatliche Finanzierung, die staatliche Regelung und die hohen staatlichen Sozialausgaben aus. Gegenteilig dazu herrscht bspw. in Japan ein etatistisches Modell mit geringen staatlichen Sozialausgaben und einem kleinen Nonprofit-Sektor.Diese beiden Modelle werden laut Salamon und Anheier als Mitte zwischen den beiden anderen Modellen bezeichnet. Hierbei handelt es sich um das liberale Modell (USA, Großbritannien) und das sozialdemokratische Modell ( Schweden ). (Vgl. Neumann SS 2009, S. 2; Biesecker 2003, S. 398 f.)

3 Nonprofit Organisationen in Recht, Wirtschaft und Gesellschaft

3.1 Tätigkeitsfelder von NPOs

Das Spektrum der Tätigkeitsfelder von NPOs ist sehr vielfältig und reicht von Hilfen für Bedürftige bis hin zu Museen. So gehört eine bürgerliche Interessenvertretung genauso zum Tätigkeitsfeld der NPOs wie ein kleiner Sportverein auf dem Land. Die Tätigkeitsfelder einer NPO können im Sportbereich, im Kultur- und Ehrholungsbereich, im Bildungs- und Erziehungswesen, im Sozialwesen, im Gesundheits- und Katas-trophenhilfswesen, in Umweltschutzorganisationen oder Interessensvertretungen liegen. Durch diese Bandbreite an Tätigkeitsbereichen spielen die NPOs für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland eine entscheidende Rolle. (Vgl. Keil 2014, S.9-11)Um die Verschiedenartigkeit der Tätigkeitsfelder des Nonprofit-Sektors aufzuzeigen, ist es übersichtlicher, diese nach staatlicher und privater Trägerschaft zu ordnen:

1. Staatliche NPO:

Staatliche NPOs, die gemeinwirtschaftlich handeln, haben das Ziel, sich für die Erfüllung demokratischer öffentlicher Aufgaben einzusetzen. Dies kann auf Bundes-, Kantons-, oder Gemeindeebene durch die Erbringung konkreter Leistungen für die Bürger stattfinden. Zu staatlichen NPOs gehören beispielsweise öffentliche Verwaltungen, öffentliche Betriebe, Post, Energie, Museen oder Bibliotheken. (Vgl. Brauner 2013, S.22-25, Badelt, (Hrsg.) 2007, S.202)

1. Halbstaatliche NPO:

Halbstaatliche NPOs sind Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die es sich zur Aufgabegemacht haben, übertragene Aufgaben von Seiten des Staates auf einer gesetzlichen Grundlage zu erfüllen. Eine Besonderheit ist, dass hier oft Pflichtmitgliedschaften herrschen. Zu den halbstaatlichen NPOs gehören bspw. die Industrie- und Handelskammern und die gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland.(Vgl. Brauner 2013, S.22-25; Keil 2014, S.9-11)

2. Private NPO:

Die privaten NPOs lassen sich in mehrere Unterbereiche je nach Tätigkeitsfeld unterteilen. So gibt es die wirtschaftlichen NPOs, soziokulturelle NPOs,politische NPOs und soziale NPOs, welche alle unterschiedliche Zwecke und Aufgaben verfolgen. Die wirtschaftlichen NPOs setzten sich für die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder anhand von Förderungen und Vertretungen ein. Beispiele für wirtschaftlich agierende NPOs sind die Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften), Arbeitgeberverbände, Wirtschaftsverbände, Genossenschaften oder Konsumentenorganisationen. Die soziokulturellen oder auch gesellschaftlich-kulturelle NPOs setzten sich für die Befriedigung der kulturellen und gesellschaftlichen Interessen der Mitglieder ein. In Erscheinung treten diese häufig als Sportvereine, Freizeitvereine, Kirchen oder Sekten. Neben den soziokulturellen gibt es die politischen NPOs, welche sich für die Durchsetzung von politischen oder ideellen Interessen einsetzen. Politische NPOs sind bspw. Natur- und Umweltschutzorganisationen, Bürgerinitiativen oder politische Parteien. Einer der größten Tätigkeitsbereiche der sozialen NPOs ist das Erbringen von karitativen Unterstützungen für Bedürftige im Sozial- und Gesundheitsbereich. Die Akteure in diesem Bereich sind z. B. Hilfsorganisationen, Entwicklungshilfe-Organisationen oder Selbsthilfegruppen. (Vgl. Brauner 2013, S.22-25, Keil 2014; S.9-11)

Um die Tätigkeitsbereiche der NPOs in Deutschland genauer nach deren Wichtigkeit sortieren zu können, ist es nötig, diese bspw. mit den Beschäftigungszahlen in den jeweiligen Bereichen zu vergleichen. Dies lässt sich am besten anhand einer geeigneten Tabelle darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Zusammensetzung nach Branchen

Anhand der oben dargestellten Tabelle lassen sich die Gewichtungen der verschiedenen Sektoren gemäß der INCPO-Richtlinien gut ablesen. Das „John Hopkins Project“ (CNP) ist die größte systematisch durchgeführte Analyse des dritten Sektors weltweit. Das Projekt startete im Jahr 1991 und entstand ursprünglich aus dem Verlangen nach einer wissenschaftlichen Analyse des internationalen Nonprofit-Sektors. Während dieses Zeitraumes wurden 45 Länder erfasst und ausgewertet. Obwohl die Zahlen aus dem Jahr 1995 stammen, sind diese immer noch auf die aktuelle Situation im Ganzen anwendbar, jedoch mit einem Wachstum der Zahlen in allen Bereichen. Vor allem in dem Bereich Umwelt und Naturschutz gab es starke Wachstumsraten. (Vgl. Johns Hopkins ComparativeNonprofitSector Project (1995), S.5-10).

Die Tabelle zeigt sehr schön, dass die Bereiche Soziale Dienste und Gesundheitswesen mit Abstand die zwei größten Bereiche bei den bezahlten Beschäftigten darstellen. Zusammen besitzen diese knapp 50 Prozent der Beschäftigung. Im Gegensatz dazu stehen bei den Ehrenamtlichen die Punkte Sonstige und Kultur/Erholung ganz oben. Der Bereich „Sonstige“ deckt bspw. auch die Bereiche der Kirchengemeinden ab. Zusammen kommen diese auf etwa 65 Prozent der ehrenamtlichen Helfer. Der Bereich der Stiftungen fällt durch die sehr niedrige Beschäftigung von nur 0,4 Prozent auf, was auch damit zusammenhängt, dass Stiftungen zwar hohe Summen an Geldern verwalten. Sie kommen jedoch mit einer geringeren Anzahl an Mitarbeitern aus, da diese bei weitem nicht so arbeitsintensiv sind als andere Bereiche des Dritten Sektors. Die Kategorie Umwelt- und Naturschutz hatte in dem Zeitraum von damals bis heute am meisten zulegen können und spielt nicht mehr eine so untergeordnete Rolle wie 1995. Große Unterschiede gibt es auch in den Bereichen Wohnungswesen sowie Bildung und Forschung, in welchen hauptsächlich bezahlte Arbeitnehmer arbeiten (relativ wenige ehrenamtliche Mitarbeiter). Insgesamt lässt sich erkennen, dass die Verteilung zwischen Ehrenamtlichen und bezahlten Arbeitnehmern im Großen und Ganzen ausgeglichen ist. Das liegt daran, dass die Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter/Helfer in dieser Tabelle als Vollzeitäquivalent umgerechnet wurde.

Ein weiteres sehr wichtiges Tätigkeitsfeld neben dem Gesundheitswesen und den Sozialen Diensten ist die Tarifgestaltung oder die sozialdienstliche Leistungserstellung. Das deutsche Verbandssystem (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) regulieren und gestalten maßgeblich die Tarifgestaltung und sichern so die Tarifautonomie. Die Tarifautonomie bedeutet, dass Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände gemeinsam mit den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen und Verträgen eine Vielzahl an Arbeitsbedingungen regeln. Dies kann einzelne Betriebe oder ganze Branchen betreffen.Tariflöhne werden unter Ausschluss des Staates von NPOs, nämlich von branchenspezifischen Arbeitgeberverbänden oder Einzelunternehmen (Haustarif) und Gewerkschaften, ausgehandelt. Die Tarifautonomie ist als ein Teil der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt. Die Koalitionsfreiheit steht allen Staatsbürgern und damit auch ausländischen Mitbürgern zu. Sie gewährleistet das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Hierdurch sind also auch die Gewerkschaften, branchenspezifische Arbeitgeberverbände und damit auch die Tarifautonomie verfassungsrechtlich gesichert. (Vgl. Neumann 2011, S. 26)

Daher verfügen Wohlfahrtsverbände und große NPOs übereinen erheblichen Einfluss auf die Politik, Tarifverhandlungen, neue gesetzliche Regelungen und staatliche Maßnahmen. (Vgl. Fundraising Akademie (Hrsg.) 2008, S. 64)

3.2 Bedeutung und Bindungen durch den Gemeinnützigkeitsstatus

Bei gemeinnützigen Organisationen gilt ein gesondertes Steuerrecht. Verfolgen diese Rechtsformen mit ihren Tätigkeiten unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke und erhalten den Gemeinnützigkeitsstatus, dann gelten andere Besteuerungen wie bei gewinnorientierten Unternehmen. So genießen gemeinnützige Unternehmen steuerliche Vorteile nach der Abgabenordnung (AO) und nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG). Gemeinnützige Zwecke gelten vor den Behörden als gemeinnützig, sobald durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit gefördert wird. Die Allgemeinheit muss auf „materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos gefördert werden“ (Vgl. Gabler Kompakt-Lexikon Wirtschaft 2012, S.171). Dazu gehört vor allem die Förderung der Bereiche, welche bereitsin den vorherigen Kapiteln besprochen wurden. Zu diesen gehört zum Beispiel konkret die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Religion, Völkerverständigung oder Altenhilfe. (Vgl. Gabler Kompakt-Lexikon Wirtschaft 2012, S.171)

Weitere Vorteile, die sich durch denGemeinnützigkeitsstatus ergeben, sind die Steuerbefreiungen von der Gewerbe, Körperschafts- und Vermögensteuer, die Steuerfreiheit bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie bei der Grundsteuer. Zusätzlich zu den Steuervorteilen kommen auch Befreiungen von staatlichen Gebühren oder anderweitigen Kosten. (Vgl. Schauhoff 2000, S.16-21)

Die Gründe für diese von Seiten des Staates gewährten Vergünstigungen haben unterschiedliche Ursachen. Zum einen ist es für den Staat leichter möglich unter Hilfenahme dieser gewährten Vorteile, eigene Aufgaben an gemeinnützige Einrichtungen abzugeben und eine Entlastung herbeiführen. Durch die Weitergabe dieser Aufgaben an die Organisationen verwenden diese ihre Mittel für die Zwecke, bei denen der Staat sonst seine Steuergelder aufwenden müsste. Durch das Wegfallen der Steuervorteile würde die Bereitschaft für selbstloses Handeln von gemeinnützigen Organisationendeutlich geschmälert werden.

Um den Status der gemeinnützigen Körperschaft zu erreichen, ist es nötig, zahlreiche Bindungen einzugehen und diese stetig zu beachten. Eine dieser Verpflichtungen ist es -wie bereits erwähnt-,sich ausschließlich für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Dadurch ist es der betreffenden Körperschaft nicht mehr möglich, anderweitige ideelle Tätigkeiten zu vollziehen, auch wenn diese das gemeinnützige Ziel ergänzen würden. Gesellschafter sowie nahestehende Personen dürfen nicht besonders begünstigt werden, da es schädlich für eine gemeinnützige Körperschaft wäre, zwar der Allgemeinheit zu dienen, zusätzlich jedoch die eigenen Mitglieder bevorzugt zu behandeln, um ihnen Vorteile zu ermöglichen. In beschränktem Umfang ist es einer gemeinnützigen Körperschaft möglich, die Geselligkeit ihrer Mitglieder zu fördern. (Vgl. Schauhoff 2000: S.18-21) In § 58 Nr. 5 AO ist bspw. vorgesehen, dass das „Einkommen einer gemeinnützigen Körperschaft nicht ausschließlich für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden muss, sondern bis zu zur Versorgung des Stifters und seiner Angehörigen verwendet werden darf“. (Schauhoff 2000, S.19)

Eine weitere Bindung, welche speziell für wirtschaftlich tätige Organisationen mit dem Gemeinnützigkeitsstatus besteht, setzt voraus, dass alle wirtschaftlich ausgeübten Tätigkeiten stets dem Zweck dienen sollen, die Mittel für die gemeinnützigen Zwecke zu erwirtschaften. Darüber hinaus ist es für gemeinnützige Körperschaften sehr wichtig, sich an deren Festlegungen und Bestimmungen in der Satzung zu halten.Zu beachten ist, dass auch die Durchführung anderer gemeinnütziger Tätigkeiten als in der Satzung festgelegt zu einem Verlust der Steuerbefreiung führt. Des Weiteren ist es gemeinnützigen Körperschaften vorgeschrieben, die erwirtschaften Mittel zeitnah für gemeinnützige Zwecke auszugeben. Der Grundsatz in diesem Fall besagt, dass die Mittel des ersten Jahres bereits im zweiten Jahr ausgegeben werden müssen. Diese Bindung ist vor allem für gemeinnützige Stiftungen relevant, da diese aufgrund besagter Vorschrift Mittel nur begrenzt ansparen können, um ihr Stiftungsvermögen bei seinem Wert erhalten zu können. (Vgl. Schauhoff 2000, S.20)

Verstößt eine gemeinnützige Einrichtungen gegen diese Bindungen, wobei die wichtigsten bereits geklärt wurden, so drohen nicht unerhebliche Sanktionen. Einige Beispiele für besagte Sanktionen sind:

- Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder bei zweckwidriger Spendenverwendung.
- Besteuerung des Einkommens der betroffenen Körperschaft, dies kann auch rückwirkend geschehen.
- Umsatzsteuerbefreiung geht verloren, dies kann zu sehr hohen Kosten führen, vor allem bei einer rückwirkenden Besteuerung.
- Erbschaftsvermögen, das einer gemeinnützigen Organisation zugeflossen ist und dieses innerhalb von 10 Jahren den Gemeinnützigkeitsstatus verliert, werden nachträglich besteuert.
- Eine zweckwidrige Mittelverwendung kann zu persönlichen Haftungen der Entscheidungsträger nach dem Stiftungs-und Vereinsrecht führen, besonders harte Fälle werden auch strafrechtlich verfolgt. (Vgl. Schauhoff 2000, S.19-22)

3.3 Organisationsformen und Organisationstypen

In Deutschland gibt es ein großes Spektrum an Organisationsformen, die unterschiedlicheRechtsformen haben. Der deutsche Nonprofit-Sektor ergibt sich aus der privatrechtlichen Unterscheidung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragenen Vereinen (e. V.), Aktiengesellschaften (AG), Genossenschaften und Stiftungen. Öffentlich-rechtliche Anstalten, Körperschaften und Stiftungen sowie die Kirchen werden bei dieser Unterscheidung nicht berücksichtigt. Intern lässt sich der Nonprofit-Sektor durch den Status der Gemeinnützigkeit differenzieren, welchervon denzuständigen Finanzämtern vergeben wird. (Vgl. Neumann 2014: S.17-18)
In Deutschland werden normalerweise folgende Organisationsformen und Organisationstypen dem Nonprofit-Sektor zugerechnet(Vgl. Neumann 2014: S.17-18):

- eingetragene sowie gemeinnützige Vereine
- Geselligkeitsvereine
- Stiftungen (z. B. Bertelsmann Stiftung)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. Kirchen, politische Parteien)
- Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege (z. B. Arbeiterwohlfahrt (AWO))
- Verbände des Wirtschafts- und Berufslebens (z. B. Ethikverband der Deutschen Wirtschaft e. V.)
- Gewerkschaften (z. B. IG Metall)
- Verbraucherorganisationen (z. B. Deutscher Konsumentenbund, Verbraucherzentrale Bundesverband))
- Selbsthilfegruppen
- Bürgerinitiativen
- Umweltschutzgruppen
- Staatsbürgerliche Vereinigungen

(Vgl. Neumann 2014, S.17-18)

3.4 Der Nonprofit-Sektor, Staat und die Gesellschaft

Die Wohlfahrtsverbände, die umfangreiche Vereinslandschaft, das Stiftungswesen und weitere gemeinnützige Körperschaften zeigen die vielfaltigen Funktionen des Nonprofit-Sektors als Einheit der Dienstleistungserstellung, der Interessenvertretung sowie der politischen Integration auf. Der Staat dient in diesem Fall als Geldgeber und Garant für politische und rechtliche Sicherheiten. Durch diese Verbindungen hat sich eine vielfältige Symbiose zwischen dem Staat und dem Nonprofit-Sektor gebildet. Der deutsche Staat und die Kommunen bieten monetäre Unterstützung sowie rechtlicheZusicherungen gegenüber dem Nonprofit-Sektor, da diese im Gegenzug entlastet werden. Vor allem in den Bereichen Soziale Dienste sowie dem Gesundheitswesen wird der Staat stark durch die gemeinnützigen Organisationen entlastet, aber auch in den anderen Bereichen wie Kultur, Sport usw. findet diese Entlastung statt. Durch diese starke Symbiose gilt Deutschland in monetärer Hinsicht als eines der staatszentriertesten und staatsabhängigsten Nonprofit-Länder weltweit.(Vgl. Neumann 2014, S.19)

Damit diese Symbiose aufrechterhalten bleiben kann, nehmen im Wesentlichen die Parteien die Rolle des Vermittlers zwischen dem öffentlichen Sektor und dem Nonprofit-Sektor ein. Dies geschieht hauptsächlich durch Doppelmitgliedschaften der Vertreter in den Instanzen und Gremien beider Sektoren. Auf der anderen Seite stellen die Parteien durch die Anbindung der Vereine an die regionalen und bundeszentralen Instanzen von Parlament und Regierung für den Nonprofit-Sektor einen verhältnismäßig starken Einfluss auf die politische Willensbildung dar.Die geschichtliche Entwicklung sowie die aktuelle institutionelle Situation der gemeinnützigen Körperschaften verweisen auf die hohe Abhängigkeit von gesellschaftlicher Unterstützung. Der Nonprofit-Sektor in Deutschland hat eine besonders problematische Ressourcenabhängigkeit in Bezug auf die öffentlichen Gelder und Zuschüsse, dessen Grundlage verschiedene Ursachen hat. Zum einen ist der gemeinnützige Sektor weder in die regulären öffentlichen Haushalte integriert, noch in das gewinnorientierte System der freien Marktwirtschaft. Zusätzlich kann sich der Nonprofit-Sektor in Deutschland auch nicht alleine über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanzieren. Diese spezifische Ressourcenabhängigkeit wurde durch die intensive Verknüpfung mit dem öffentlichen Sektor stark kompensiert. Aus den eben genannten Gründen lässt sich auch die Tatsache ableiten, dass der Anteil der öffentlichen Gelder und Zuschüsse in Deutschland so hoch ausfällt. (Vgl. Badelt (Hrsg.) 2007, S.20-22)

4 Der Verein (e. V.)

4.1 Charakteristika von Vereinen

Der eingetragene Verein stellt in Deutschland eine der am meisten verbreiteten Rechtsformen dar. Hierzulande gibt es in etwa 600.000 eingetragene Vereine, wobei es sich bei dem Großteil um nicht gewinnorientierte Vereine handelt. Diese werden auch als Idealvereine bezeichnet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwischen den §§ 21 bis 79 festgelegt. Für welche Beweggründe und Motive die Rechtsform des Vereins am besten geeignet ist, soll in den nächsten Abschnitten erklärt werden.

4.1.1 Definitionen eines Vereins

In Deutschland gilt die Vereinsfreiheit, welche in Art.9 Abs. 1 GG geregelt ist und den Deutschen das Recht einräumt, einen Verein oder eine Gesellschaft zu gründen. Das Vereinsrecht wird durch das BGB §§ 21 ff geregelt und gesteuert, jedoch definiert das BGB den Begriff des „Vereins“ nicht genauer und kennt somit keine Legaldefinition. 1934 wurde jedoch der Begriff des Vereins durch das Reichsgericht definiert:

„Der Verein ist eine auf Dauer berechnete Verbindung einer größeren Anzahl von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, die nach ihrer Satzung körperschaftlich organisiert ist, einen Gesamtnamen führt und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist“ (Brinkmeier 2008, S.17, Badelt (Hrsg.) 2007, S. 215).

Für den Bereich des öffentlichen Vereinsrechts definiert das Gesetz in §2 Abs. 1 VereinsG den Verein als eine Vereinigung, „zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben“ (Schauhoff 2000, S.35).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Aufbau der deutschen Vereinslandschaft
(Quelle: Eigene Darstellung nach Schauhoff 2000, S. 35; Brinkmeier 2008, S. 17 ff.)

Die obige Darstellung der verschiedenen in Deutschland vorherrschenden Vereinsformen zeigt die unterschiedlichen Ausprägungen der Vereinstypen. Von Seiten des Gesetzes werden diese nach wirtschaftlich und nichtwirtschaftlich arbeitenden Vereinen differenziert. In Deutschland treten Vereine mit einem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb eher selten auf, da für diese das sogenannte Konzessionssystem gilt. Das bedeutet, dass die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlich agierenden Vereins nur durch Verleihung von staatlicher Seite möglich ist. Dies ist notwendig, da ein wirtschaftlicher Verein wie ein anderes wirtschaftliches Unternehmen, z. B. die AG, agiert, jedoch in den §§ 21 ff. BGB die Schutzvorschriften zugunsten der Gläubiger - wie sie in anderen Unternehmen gelten – fehlen, sind diese von der staatlichen Anerkennung abhängig. Diese Zulassung durch den Staat soll nur erfolgen, wenn es für den wirtschaftlichen Verein unzumutbar ist, sich als AG, Genossenschaft oder GmbH zu organisieren.(Vgl. Schauhoff 2000, S.35;Waldner, Wörle-Himmel 2010: Rdn.1) Beispiele für den seltenen Fall der wirtschaftlichen Vereine sind:

- Sterbekassenvereine
- Rentenvereine
- Einkaufkooperationen

(Vgl. Brinkmeier 2008, S.17,18)

Der Gegensatz zum wirtschaftlichen Verein ist der sogenannte nichtwirtschaftliche Verein oder auch Idealverein, welcher sich wiederum - wie in der Darstellung bereits erkennbar - in einen rechtsfähigen Idealverein („e. V.“) und einen nichtrechtsfähigen Idealverein aufteilt. Bei dieser Erscheinungsform stehen wirtschaftliche Betätigungen nicht im Vordergrund, außerdem gelten sie als juristische Personen und sind somit Träger von Rechten und Pflichten im Rechtsverkehr. Dadurch wird ein gewisser Grad an Selbständigkeit erreicht. Im Gegensatz zu den wirtschaftlichen Vereinen und dem Konzessionssystem erhält der Idealverein seine Rechtsfähigkeit durch den Eintrag in das Vereinsregister. Lässt sich ein Verein nicht in das Vereinsregister eintragen, so erhält dieser auch nicht seine Rechtsfähigkeit. In diesem Fall gelten für den nichtrechtsfähigen Verein die Vorschriften einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts §§705 ff. BGB gemäß §54 BGB. (Vgl. Schauhoff 2000, S.34-37;Gabler Kompakt-Lexikon Wirtschaft 2012, S.456)

Der nichtrechtsfähige Verein stellt also keine Körperschaft dar, sondern eine Personenvereinigung. Wesentliche Merkmale eines nichtrechtsfähigen Vereins, welche der rechtfähige Verein jedoch besitzt, sind:

- Träger der Rechte und Pflichten sind die Mitglieder und nicht der Verein
- Persönliche Haftung der Vereinsmitglieder
- Keine Erbfähigkeit
- Kein Klagerecht
- Keine Grundbuchfähigkeit

(Vgl. Waldner, Wörle-Himmel 2010,Rdn. 3-7)

4.1.2 Unterscheidung von Vereinen und Verbänden

Verbände stellen meist eine Zweckersetzung des klassischen Vereines dar, jedoch bleiben diese immer bei der Rechtsform des Vereins und deren rechtlichen Anforderungen wie in den §§28 ff. des BGBs geregelt. Oft nennen sich Vereine in Verbände um, wenn diese das Ziel einer gemeinsamen Interessensvertretung haben. Politisch gesehen sind Verbände Vereinigung, welche versuchen, für das Interesse der Mitglieder den politischen Entscheidungsfindungsprozess zu beeinflussen (z. B. Lobbyarbeit). In Deutschland gibt es etwasüber 500.000 Vereine, unter denen ca. 14.000 Verbände existieren. (Vgl. Neumann 2014, S.23). Die modernen Verbände bieten ihren Mitgliedern branchenspezifische Dienstleistungen wie bspw. Vertretungs-, Informations-, Koordinations- und Beratungsleistungen.

Laut dem deutschen Verbände Forum gibt es fünf unterschiedliche Handlungsfelder, nach denen sich Verbände unterscheiden lassen: 1. Arbeit und Wirtschaft, 2. Gesellschaft und Politik, 3. Freizeit und Kultur, 4. Bildung sowie Wissenschaft, 5. Gesundheit und Soziales. (Vgl. DGVM (Hrsg.) 2011, S.1)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Anzahl der Vereine je Bundesland
(Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der Vereinsregister 2014, NPO-Info.de)

4.1.3 Vereinslandschaft inDeutschland

Deutschland hat eine sehr ausgeprägte Vereinslandschaft, wie sich in der oben dargestellten Grafik schnell erkennen lässt. Die auf der Basis der Vereinsregister erhobenen Zahlen beziehen sich nur auf die Rechtsform der eingetragenen Vereine (e. V.), da bspw. die nicht rechtsfähigen Vereine keinen Eintrag in das Vereinsregister beantragen. Die deutsche Vereinslandschaft bietet ein breites Spektrum an unterschiedlichen Vereinstypen, so gibt es z. B. Sport-, Musik-, Gesellschafts-, Naturschutz-,Kultur-, Wirtschafts-, und Freizeitvereine. Insgesamt wurden in Deutschland 588.801 Vereine gelistet, welche sich über alle Bundesländer verteilen. Spitzenreiter mit den meisten Vereinen sind Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Jedoch muss dies auch mit dem Umfang der Bevölkerung in den jeweiligen Bundesländern verglichen werden. So haben Sachsen und Rheinland-Pfalz die höchste Vereinsdichte pro Kopf, weit vor Baden-Württemberg und Bayern. Bei den Schlusslichtern handelt es sich um das Saarland, Hamburg und Bremen, wobei das Saarland nicht als Schlusslicht bei den Vereinen pro Einwohner gezählt werden kann. Die deutsche Vereinslandschaft hat sich geschichtlich auf bestimmte Vereinsarten fokussiert, welche sich gut an einem Kreisdiagramm ablesen lassen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 79 Seiten

Details

Titel
Rechtsformen von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen und deren Vor- und Nachteile
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen  (Volkswirtschaft)
Veranstaltung
Bachelorarbeit
Note
sehr gut 1,3
Autoren
Jahr
2016
Seiten
79
Katalognummer
V337705
ISBN (eBook)
9783668272859
ISBN (Buch)
9783668272866
Dateigröße
1476 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Inhalt des Buches basiert auf einer mit sehr gut beurteilten Bachelorarbeit von Kilian Heigert an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen / Geislingen (HfWU), die vom Erstbegutachter Dieter Neumann ergänzt und überarbeitet wurde.
Schlagworte
NPO, Gemeinnützige Organisationen, Non-Profit-Organisationen, Rechtsformen
Arbeit zitieren
Dieter Neumann (Autor:in)Kilian Heigert (Autor:in), 2016, Rechtsformen von gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen und deren Vor- und Nachteile, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337705

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