Das Bayerische Konkordat von 1817. Vorgeschichte um die Konkordatsbemühungen Dalbergs und die Beschlüsse des Konkordats


Referat (Ausarbeitung), 2016

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung

2 Vorgeschichte
2.1 Entwicklungen nach dem ersten Koalitionskrieg
2.2 Säkularisation und Neuordnung
2.3 Die Bemühungen Dalbergs um ein Reichskonkonkordat

3 Das Bayernkonkordat von 1817
3.1 Erste Verhandlungen und Abschluss des Konkordates
3.2 Der Inhalt des Konkordats von 1817

4 Folgen des Bayernkonkordats

5 Bewertung des Bayernkonkordats.

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Bayerischen Konkordat vom 24. Oktober 1817.

Anhand eines kursorischen Durchgangs durch die kirchenpolitische Situation zur Zeit Napoleons wird auf einige Voraussetzungen hingewiesen, die für den Abschluss des Konkordates erst nach dem Wiener Kongress bedeutsam waren. Anhand des Bayerischen Konkordats von 1817 lässt sich besonders gut zeigen, wie sehr einzelne Persönlichkeiten und ihre politischen Interessen prägend waren für die Möglichkeiten eines Übereinkommens zwischen Kirche und Staat. Hier spielen einzelne Personen, der Mainzer Fürstbischofs Karl Theodor von Dalberg (1744-1817) auf der einen Seite und Kurfürst Maximilian Joseph IV.1 von Bayern auf der anderen Seite, eine besondere Rolle. Die Notwendigkeit zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ergab sich, wie zu zeigen sein wird, aus den sich verändernden politischen Verhältnissen insbesondere aus der Säkularisierung und Mediatisierung zur Zeit Napoleons wie aber auch - von kirchlicher Seite aus - aus dem Bestreben der Kirchen, die aufkommenden Wünsche nach einer Nationalkirche bei vielen Landesfürsten nach dem Vorbilde Österreichs (Josephinismus) zu verhindern, da auf diese Weise eine Unterordnung bzw. Eingliederung der Kirche in den Staatsapparat drohte, was den römischen Einfluss auf die Kirchen wie auch die kirchliche Unabhängigkeit verringert, wenn nicht gar unmöglich gemacht hätte.

Zum Schluss der Arbeit werden kurz die Folgen des Bayernkonkordats genannt und eine Bewertung geliefert.

2 Vorgeschichte

In diesem Kapitel wird die kirchliche Situation in Deutschland bzw. im ehemaligen Heiligen Römischen Reich deutscher Nation beschrieben. Für die Entstehung des Konkordats ist die Rolle Dalbergs von besonderer Bedeutung. Dalberg war, aufgrund seiner Bemühungen um ein Reichskonkordat, prägend für die kirchenpolitische Situation.

2.1 Entwicklungen nach dem ersten Koalitionskrieg

Im Jahr 1792 begann der erste Koalitionskrieg zwischen dem revolutionären Frankreich der Koalition aus Österreich, Preußen und anderen Partnern. Aufgrund des aus ihrer Sicht schlechten Verlaufs waren die Koalitionspartner zum Friedensschluss mit Frankreich gezwungen. Während Preußen bereits 1795 mit dem Friedensvertrag von Basel aus dem Krieg ausgeschieden war2, musste Österreich schließlich im Oktober 1797 ebenfalls Frieden schließen (17. Oktober 1797, Campo Fòrmio)3. Habsburg verpflichtete sich bei einem erfolgreichen Friedensschluss zwischen Frankreich und dem Reich, das linke Rheinufer von Basel bis an die Nette bei Andernach an Frankreich abzutreten, einem Gebiet von 63 000 km². Nach erneuten Feindseligkeiten und der Niederlage Österreichs und Bayerns in der Schlacht bei Hohenlinden (3. Dezember 1800) war der Kaiser für das gesamte Reich zum Friedensschluss gezwungen, womit der Zweite Koalitionskrieg zum Ende kam. Im Frieden von Lunéville willigten Kaiser und Reich in die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich ein4.

Der Friedensvertrag trat am 16. März 1801 in Kraft. Schon nach dem Frieden von Campo Fòrmio hatte Frankreich besetzte linksrheinische Gebiete, politisch und administrativ zu reorganisieren begonnen. Die in diesen Gebieten gelegenen Reichsstände besaßen seitdem faktisch keine Hoheitsgewalt mehr in ihren linksrheinischen Territorien.5

2.2 Säkularisation und Neuordnung

Die kirchlichen Verhältnisse in den 6 linksrheinischen Gebieten blieben bis zum Frankreichkonkordat von 1801 (16. Juli 1801) unverändert und erst danach wurden sie mit der Bulle Qui Christi Domini in das französische Diözsesansystem eingegliedert.

Der Reichsdeputationshauptschluss vom 27. April 1803 legte fest, dass diejenigen weltlichen Fürsten abgefunden werden sollten, denen im Rahmen der Revolutionskriege Besitz verloren gegangen war. Durch Mediatisierung, also die Übergabe von Herrschaftsansprüchen und Besitzungen kleinerer weltlicher Herrscher und Stände an die abzufindenden Landeshoheiten, wurde dieser Beschluss auf weltlicher Ebene umgesetzt. Außerdem wurden kirchliche Besitztümer säkularisiert. Mit Ausnahme von Mainz wurden die linksrheinischen Fürstentümer aufgelöst. Die rechtsrheinischen Gebiete des Bistums gingen auf das Fürstentum Aschaffenburg über. Andere Besitztümer der Kirche, darunter auch Klöster und Residenzen, wurden enteignet und weltlichen Landesherren zugesprochen.

Karl Theodor von Dalberg behielt als Erzbischof von Mainz den Titel eines Kur-Erzkanzlers und blieb somit der einzige „Repräsentant der Reichskirche mit voller politischer utorität.“7 Bischöfliche Jurisdiktionsgewalt hatte Dalberg allerdings nur über die rechtsrheinischen Teile des Bistums Mainz, da die linksrheinischen Gebiete, einschließlich des Mainzer Bischofssitzes, zum bereits seit der Neuordnung 1801 zum französischen Teil gehörten. Der Mainzer Erzstuhl war auf die Domkirche von Regensburg übertragen worden. Dalberg wurde somit aufgrund dieser Neuordnungen der Bistümer zum Primas von Deutschland und Metropoliten aller Diözesen des Reiches, außer in den österreichischen und preußischen Gebieten.8

Aufgrund der Säkularisation der kirchlichen Besitztümer und der Mediatisierung kirchlicher Reichsstände sowie der genannten Neuordnungen im Jahr 1803 war es also dringend nötig geworden, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche in den Staaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation neuzuordnen.

2.3 Die Bemühungen Dalbergs um ein Reichskonkordat

Die Neuordnung der Reichskirche war Dalbergs oberstes Ziel, um den Erhalt der Kirche in Deutschland gewähren zu können. Aufgrund dessen bemühte er sich um ein Reichskonkordat nach Vorbild des französischen Konkordats von 1801.9 Auch, weil Kaiser Franz II. seine Gebiete nicht in eine reichskonkordatäre Regelung verwickelt sehen wollte, scheiterten erste Versuche im August 1804. Die römische Kurie hingegen lehnte einen österreichischen Konkordatsentwurf ab, da dieser im Widerspruch zum kanonischen Recht gestanden habe. 10 Weiterhin waren Dalbergs Beweggründe Rom zu suspekt und die Kurie „wegen seiner reichskirchlichen Pläne äußerst ungünstig gegen ihn gestimmt.“11 Sein Streben das Amt eines Fürstprimas, der das kirchliche Leben in Deutschland bzw. dem Reich beaufsichtigt um das geistliche Leben in Deutschland unter seinen Schutz zu stellen, konnte als Machtstreben denn als Einigungsgedanke im Sinne der Kirche gedeutet werden. Außerdem wollte sich die Kurie die Option auf Länderkonkordate vorbehalten und befürchtete eine Loslösung der Reichskirche von Rom. Überdies hinaus strebte der Münchener Hof ohnehin eine eigene Landeskirche mit Erzbischof an und stemmte sich gegen ein Reichskonkordat.

[...]


1 Anm. v. mir: Der spätere König Maximilian I. von Bayern.

2 Gehlhoff, Beatrix: Deutsche Fürsten gegen revolutionäres Frankreich. In: Beyer, Brigitte: Die Chronik der Deutschen. Gütersloh/ München 2007, S.184

3 Ebd.

4 Ebd.

5 GEHLHOFF, Beatrix: Deutsche Fürsten gegen revolutionäres Frankreich. In: BEYER, Brigitte: Die Chronik der Deutschen. Gütersloh/ München 2007, S.184

6 Vgl. Abschnitt: BISCHOF, Franz Xaver: Die Konkordatspolitik des Kurerzkanzlers und Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg und seines Konstanzer Generalvikars Ignaz Heinrich von Wessenberg in den Jahren 1803 bis 1815. In Zeitschrift für Kirchengeschichte 108 (1997), S. 75-92.

7 BISCHOF, Franz Xaver: Die Konkordatspolitik des Kurerzkanzlers und Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg und seines Konstanzer Generalvikars Ignaz Heinrich von Wessenberg in den Jahren 1803 bis 1815. In Zeitschrift für Kirchengeschichte 108 (1997), S. 76.

8 BISCHOF, Franz Xaver: Die Konkordatspolitik des Kurerzkanzlers und Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg und seines Konstanzer Generalvikars Ignaz Heinrich von Wessenberg in den Jahren 1803 bis 1815. In Zeitschrift für Kirchengeschichte 108 (1997), S. 76f.

9 Ebd.: S. 78

10 Ebd.: S. 79

11 WESSENBERG, Ignaz Heinrich von: Unveröffentlichte Manuskripte und Briefe. I/1: Autobiographische Aufzeichnungen, hg. Von ALAND, Kurt. Freiburg u.a. 1968, S. 158.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Das Bayerische Konkordat von 1817. Vorgeschichte um die Konkordatsbemühungen Dalbergs und die Beschlüsse des Konkordats
Hochschule
Universität Münster  (Katholisch-Theologische; Fakultät Seminar für Kirchenrecht)
Veranstaltung
„Konkordate in Geschichte und Gegenwart“
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
16
Katalognummer
V337508
ISBN (eBook)
9783668269118
ISBN (Buch)
9783668269125
Dateigröße
760 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konkordat, Dalberg, Bayerisches Konkordat, Säkularisation, 1817, Wiener Kongress, Maximilian Joseph IV., Napoleon, Koalitionskriege, Fürstprimas, Rheinbund, Rheinbundakte, Reichsdeputationshauptschluss, Wessenberg
Arbeit zitieren
cand. theol. Klaus Bruns (Autor:in), 2016, Das Bayerische Konkordat von 1817. Vorgeschichte um die Konkordatsbemühungen Dalbergs und die Beschlüsse des Konkordats, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337508

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