Die Juden im Sächsischen Königreich

Von 1806 bis zum Vorabend des Ersten Weltkrieges


Fachbuch, 2016

93 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

Das Königreich Sachsen

Sachsens Juden

Juden in Sachsen - der rechtliche Rahmen

Jüdisches Leben

Sprache

Synagogen

Krankenpflege und Bestattung

Oberrabbiner Zacharias Frankel in Dresden

Vereine

Juden im sächsischen Wirtschaftsleben

Leipziger Messe

Antisemitismus im Königreich Sachsen

Ostjuden

Zusammenfassung

Quellen- und Literaturverzeichnis

DIE JUDEN IM SÄCHSISCHEN KÖNIGREICH -VON 1806 BIS ZUM VORABEND DES ERSTEN WELTKRIEGES

Einleitung

Die Juden stellten in der Zeit des sächsischen Königreiches1 während der Jahre 1806 bis zum Vorabend des Ersten Weltkrieges eine Minderheit der Bevölkerung des Landes dar. Ziel des vorliegenden kleinen Buches ist es, den Werdegang der in Sachsen siedelnden Juden von den Judenordnungen des 18. Jahrhunderts ausgehend, hin zur Emanzipation, sowie darüber hinaus in der Phase des Deutschen Kaiserreiches nachzuzeichnen. Die Autorin geht dabei von der These aus, dass es sich bei den Juden Sachsens2 keineswegs um eine homogene Gemeinschaft handelte, vielmehr um eine Minderheit mit einer Vielzahl jüdischer Identitäten, die sich in ei- nem einig war: ihrem Bekenntnis zum Judentum. Gesprengt wurde dieses Prinzip nur durch die völlige Abkehr von jeglicher Religion oder die Konversion und damit die Abkehr vom Jüdi- schen. Jenseits dieser gemeinsamen, das Zusammenleben regelnden Basis des jüdischen Glau- bens, reichten die Varianten des Judentums von den assimilierten3, so z.B. der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“4 oder in Mischehen lebender Juden, zu den akkul- turierten Vertretern des deutsch-jüdischen Bürgertums, hin zu den Zionisten oder den Orthodo- xen, den Chassidim und den Misnagdim während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs.5 Dabei ist zwischen politischen und religiösen Definitionen des und Unterschieden im Judentum selbst zu differenzieren. Um jedoch eine solche Diskussion jenseits des rein Religiösen und dessen immanenter Vielfalt überhaupt erst führen zu können, bedurfte es eines weiten Weges, eines Prozesses weg von den mittelalterlich bis ins frühe 19. Jahrhundert wirkenden Judenordnungen,

hin in die Moderne, hin zur Emanzipation6, zur rechtlichen Gleichstellung der Juden entweder als Staatsbürger und/ oder aber als Religion. Wie gestaltete sich dieser Weg? Das Postulat der „Verbürgerlichung“7 der Juden stellt dabei eine Variante eines Werdeganges dar, der für zahl- reiche Juden neben der staatsbürgerlichen Gleichstellung auch den wirtschaftlichen Auf- schwung bedeutete. Für Juden war Bildung, Erziehung und Akkulturation die Vorbedingung zum Eintritt ins Bürgertum. Während bis zur Revolution 1848 in Deutschland nur etwa 15 Pro- zent der erwerbstätigen Juden dem Bürgertum zuzurechnen waren, erhöhte sich deren Anteil eine Generation später 1871 bereits auf über 60 Prozent.8 Einige wagten es sogar, dem Juden- tum den Rücken zuzudrehen. Andere blieben ihrem Glauben verpflichtet. Die sogenannten aus- ländischen Juden Sachsens hingegen wurden erst relativ spät als rechtlich gleichberechtigt zu ihren Glaubensgenossen anerkannt und in die deutsche bzw. sächsische Gesellschaft integriert, sofern dies überhaupt und immer gelang. Lange Zeit unterschied auch die sächsische Gesetz- gebung zwischen inländischen und ausländischen in Sachsen siedelnden Juden, zunächst auch ohne Rücksicht auf ihre gegebenenfalls deutsche Herkunft. Als Grenzgebiet und mit Leipzig als Handelszentrum war ein sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Austausch zwischen Sach- sen und anderen Regionen kennzeichnend für die Juden des Königreiches. Soweit nicht säch- sisch bzw. später deutsch, durften die in Sachsen siedelnden Juden bleiben und stellten trotz ihres Minderheitenstatus ein bemerkenswertes Stück sächsischer Geschichte dar, der auch eine Phase des Antisemitismus9 während des Kaiserreiches keinen Abbruch tun konnte.

Von unterschiedlicher Qualität können die der Nachwelt erhaltenen Quellen beschrieben werden. Während der Weg der Emanzipation der sächsischen Juden relativ gut auch in öffentlich zugänglichen Quellen dokumentiert ist, lässt sich das jüdische Gemeindeleben während des deutschen Kaiserreiches jenseits des Antisemitismus weniger gut nachzeichnen. Als Quellen dienten Gesetzestexte, Dokumente von Zeitzeugen und Zeitungen.

Nachdem in dem vorliegenden Büchlein das sächsische Königreich dieser Jahre in seinen wesentlichen Elementen dargestellt wird, werden Sachsens Juden allgemein, der rechtliche Rahmen jüdischen Lebens in Sachsen, jüdisches Leben in einzelnen seiner Facetten, die Juden im Wirtschaftsleben Sachsens, der Antisemitismus im Königreich und schließlich die Ostjuden, sofern sie für Sachsen von Bedeutung gewesen sind, näher beschrieben und charakterisiert. Das kleine Buch versteht sich als Überblicksdarstellung sowie Einführung in das Thema und erhebt nicht den Anspruch einer abschließenden wissenschaftlichen Monographie. Möge es interessierten Lesern einen ersten Eindruck jüdischen Lebens in der Zeit des sächsischen Königreiches bis zum Vorabend des Ersten Weltkrieges vermitteln.

Das Königreich Sachsen

Das Königreich Sachsen,10 Rechtsnachfolger des Kurfürstentums Sachsen, existierte bis 1918. Während der Jahre 1806 bis 1815 gehörte es nach der Niederlage bei Jena und Auerstedt gegen Napoleon dem Rheinbund, von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. 1806 war es unter Napoleon zum Königreich erhoben worden.

Mit einer Anfrage der Ältesten der Dresdner Juden vom April 1808 „begannen die jahrzehn- telangen Bemühungen der sächsischen Juden um Gleichberechtigung.“11 Erst 1807, nur ein Jahr vor dem jüdischen Antrag, wurden vergleichsweise die Katholiken in Sachsen, die hier gegen- über den Protestanten ebenfalls in der Minderheit waren, rechtlich gleichgestellt und damit gleichberechtigte Staatsbürger. Diese Tatsache dürfte die jüdische Bittschrift wesentlich mit motiviert haben, befanden sich Katholizismus und Protestantismus sowie Herrscherhaus und Bevölkerung im Königreich Sachsen in einem speziellen Verhältnis zueinander.

Sachsen unterstand nach dem Sieg gegen Napoleon und im Vorfeld des Wiener Kongresses, solange der König in Preußen gefangen war, dem russischen Generalgouverneur Fürst Repnin- Wolkonski.12 Der Wiener Kongress13 besiegelte mit der Teilung Sachsens sein Ende als euro- päische Mittelmacht.14 Immerhin durfte Sachsen in der Folge weiterhin eigene Streitkräfte un- terhalten. Nachdem der König aus der Gefangenschaft zurückgekehrt war, erklärte er die Far- ben Weiß Grün zu den neuen sächsischen Landesfarben. Unter dem Zug von Passanten, die den König Friedrich August den Gerechten im Juni 1815 bei seiner Rückkehr begrüßten, befand

sich auch eine Abordnung von 40 Juden unter der Führung von Oberrabbiner David Wolf Landau.15

Sein Nachfolger König Anton führte infolge der Revolution 1830 eine Regierung bestehend aus Ministern, zunächst mit Innenminister von Lindenau an der Spitze, ein, die den bisherigen Geheimen Rat ablöste. Gekrönt wurde das Reform- und Modernisierungswerk mit der Einfüh- rung einer sächsischen Verfassung am 4. September 1831. Das Königreich Sachsen war eine konstitutionelle Monarchie. Formell blieb der König bis 1918 Chef der Exekutive. Das Amt eines Ministerpräsidenten gab es nicht, nur das des „vorsitzenden Ministers im Gesamtminis- terium“16.

Nach der Verabschiedung der sächsischen Verfassung 1831 trat Sachsen in der Folge dem Zollverein bei und unterstrich mit der Eröffnung der Eisenbahnlinie der Strecke Dresden Leipzig 1839 seinen Willen zu wirtschaftlichem Aufschwung und zu Innovation. Infolge einer Verordnung vom 20. Dezember 1834 wurde der jüdische Kultus und jüdische Schulen dem Ministerium für Kultus und öffentlichen Unterricht unterstellt.17 1834 wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt, der auch die sächsischen Juden unterlagen.18 Die neue sächsische Ver- fassung hatte zwar jedem Sachsen Gewissensfreiheit zugebilligt, gleiche politische und bürger- liche Rechte gewährte sie nur den Christen unter ihnen, währenddessen für Andersgläubige gesonderte Regeln erarbeitet werden mussten.19 Erste Veränderungen im Hinblick auf die recht- liche Gleichstellung der Juden brachten die Gesetze der Jahre 1837/38.

1848 wurde das erste deutsche Parlament in Frankfurt am Main vom ganzen Volk gewählt. An den Wahlen konnten Juden teilnehmen. Die Nationalversammlung hatte sich in der Folge mit der Arbeit an einem deutschen Grundgesetz befasst. „Die Grundrechte des deutschen Vol- kes“20 wurden in Sachsen veröffentlicht und traten am 2. März 1849 in Kraft. Gemäß §144 hatte jeder Deutsche volle Glaubens- und Gewissensfreiheit, wobei niemand verpflichtet war, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. § 145 sicherte die Freiheit der Religionsausübung zu, §146 erklärte, dass durch das religiöse Bekenntnis der Genuss der bürgerlichen und staatsbür- gerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt werde. Weiterhin wurde festgelegt, dass Re- ligionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten hätten,

alle Religionsgemeinschaften vor dem Staate gleich seien und keine Staatskirche bestünde. Nie- mand durfte zu einer kirchlichen Handlung gezwungen werden , die Eidesformel sollte sich auf „So wahr mir Gott helfe“ beschränken, die Zivilehe eingeführt werden und Standesbücher von bürgerlichen Behörden geführt werden. Zu den Grundrechten erließ Sachsen eigens eine Aus- führungsverordnung, in der es hieß, dass die völlige Gleichstellung der sächsischen Juden und Christen hinsichtlich ihrer bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ausgesprochen worden sei.21 Die Grundrechte wurden im Rahmen der Reaktion wieder aufgehoben, so dass es weder zur Trennung von Staat und Kirche noch zur Einführung der Zivilehe oder zu einer einheitlichen Eidesformel zu diesem Zeitpunkt gekommen ist. Sachsen behielt die gesetzliche Emanzipation der Juden in den Folgejahren allerdings ausdrücklich bei. Die Emanzipation forderte die Gleich- berechtigung und nicht mehr nur Duldung oder Toleranz der Juden wie noch 1772.22

Sachsen trat dem Norddeutschen Bund bei, bevor es 1871 schließlich im Deutschen Reich aufging. Noch kurz vor dem Beitritt zum Norddeutschen Bund hatte Sachsen im Dezember 1868 die volle staatsbürgerliche Gleichstellung verfassungsmäßig garantiert.23 Mit dem Beitritt zum Norddeutschen Bund und nach der Niederlage im Deutschen Krieg an der Seite Österreichs war die staatliche Souveränität Sachsens beendet, die Juden den Christen mit Gesetz vom 3.Juli 1869 staatsbürgerlich gleichgestellt worden. Gesetzeskompetenzen wie Eisenbahn, Zollwesen, Post und Telegrafie, aber auch Außenpolitik betreffend, gingen auf den Bund über. Die sächsi- sche Armee wurde Bestandteil des Reichsheeres. Polizeirecht, Gemeinderecht, Schul- und Hochschulrecht sowie Staatskirchenrecht unterlagen auch weiterhin sächsischen Entscheidun- gen.

Verwaltet wurde das Land während des Kaiserreiches mittels der fünf Kreishauptmann- schaften Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau und siebenundzwanzig Amts- hauptmannschaften.24 Das Länderparlament des Königreiches bestand aus zwei Kammern, ei- ner ersten, ständisch organisierten und einer zweiten, einem Abgeordnetenhaus. Während des Kaiserreiches hatte Sachsen mehrere Wahlrechtsänderungen. Bis 1896 verfügte das Königreich über ein geheimes Zensuswahlrecht, welches 1896 durch ein Dreiklassenwahlrecht und 1909 schließlich durch ein Pluralwahlrecht ersetzt wurde.25 Die erste Kammer wurde von den Kon- servativen klar beherrscht. Bis 1909 wurde die 2. Kammer Sachsens (Abgeordnetenhaus) von Konservativen dominiert. Dies änderte sich nunmehr zugunsten der Nationalliberalen, gefolgt von den Sozialdemokraten. Deren Gründer August Bebel und Wilhelm Liebknecht hatten zeit- weise in Sachsen gelebt. Leipzigs jüdische Gemeinde war die einzige Gemeinde in Deutsch- land, welche am Vorabend des Ersten Weltkrieges ein größeres jüdisches Proletariat kennzeich- nete und eine starke Verarmung ihrer Mitglieder.26 Da die in Sachsen lebenden Juden nur zu einem gewissen Teil sächsische bzw. deutsche Staatsbürger gewesen sind, waren sie auch nur anteilig an der Gesamtzahl der hier lebenden Juden in den für Sachsen verbindlichen Wahlen nach Erwerb gleicher politischer Rechte repräsentiert.27 Eine etwaige jüdische „Bedrohung“28 Sachsens, sächsischer Bevölkerung oder in Sachsen abgehaltener Wahlen hat es allein aufgrund des Minderheitenstatus der in Sachsen lebenden Juden nie gegeben.

Regiert wurde Sachsen während des Untersuchungszeitraumes von König Friedrich August I., der Gerechte (1806-1827), zuvor schon seit 1763 als Friedrich August III. Kurfürst, seinem Nachfolger Anton der Gütige (1827-1836), Friedrich August II. (1836-1854), Johann der Wahrhafte (1854-1873), König Albert (1873-1902), weiterhin Georg (1902-1904) und schließlich Friedrich August III. (1904-1918). Sachsens Juden Die sächsischen Juden lebten in ihrer überwiegenden großen Mehrzahl v.a. in Städten. Ihr Leben war urban geprägt. Es fehlte in der Tradition das in anderen Gegenden Deutschlands so typische Landjudentum. Erst 1814 erhielt Leipzig einen jüdischen Friedhof. Währenddessen in anderen Teilen Deutschlands das jüdische Leben am Anfang des 19. Jahrhunderts durch die Haskala oder jüdische Aufklärung beeinflusst wurde, fehlten hier in Sachsen Zentren der Mas- kilim.29 Der spätere Mendelssohn Verein in Dresden, dem auch nichtjüdische Mitglieder zuzu- ordnen waren, mit seiner zentralen Figur Bernhard Beer,30 wurde erst 1829 gegründet.31 Auch eine an anderen Orten gepflegte Salonkultur von Juden vermisste man hier. Die Emanzipation der Juden erfolgte in Sachsen vergleichsweise spät. Ein im Juli 1818 erlassenes Rescript, wo- nach den Juden z.B. das Erlernen zünftiger Handwerksberufe gestattet werden sollte, wurde wenig später infolge dringender Beschwerden der Innungen wieder zurückgenommen. So wurde die bürgerliche Gleichstellung der Juden nicht zuletzt auch dadurch verzögert, weil man glaubte, den Ansprüchen und Wünschen der Innungen gerecht werden zu müssen.32

Zunächst existierte im engeren Sinne des Wortes keine jüdische Gemeinde. Die Dresdner jüdische Religionsgemeinde konstituierte sich erst 1837. Der gemeinschaftliche Gottesdienst war bis dahin verboten. Man fand sich stattdessen zuvor in Betstuben bzw. Privatsynagogen zusammen, die für die jüdische Religion allerdings typisch sind sowie die Pluralität seiner Strö- mungen charakterisieren. Sie können weniger als Gratmesser eines vermeintlichen jüdischen Zusammengehörigkeitsgefühls oder religiöser Verpflichtung betrachtet werden.33 Allerdings wird hier das Ausmaß der Akkulturation der Juden in einem frühen Stadium während des Kö- nigreichs sichtbar, welches sich gerade eben an der jüdischen Tradition orientierte. Inwieweit es den sächsischen Juden zu dieser frühen Zeit bereits um soziale Mobilität und Verbürgerli- chung gegangen ist, ist spekulativ, stand der Aufstieg ins Bürgertum in den allermeisten Fällen noch bevor. 1836 hatte Dresden noch vier Privatsynagogen, Leipzig keinen eigenen Rabbiner. Der konservative Oberrabbiner Zacharias Frankel34, vormals in Teplitz wirkend, war in dieser Zeit für beide Städte zuständig. Die Hälfte der Dresdner jüdischen Kinder ging sogar auf eine christliche Schule, da die erste moderne Schule für jüdische Kinder erst im August 1836 mit

drei Klassen eröffnet wurde und ab 1843 einen jährlichen Zuschuss vom Kultusministerium erhielt.35 Zuvor waren einige der Kinder auf jüdische Privatschulen gegangen, die dem traditionellen Cheder in etwa entsprachen. Die 1836 eröffnete Gemeindeschule ging aus der Vereinigung zweier Privatschulen, der des Markus Landau und der des Ruben Aaron hervor.36 Bereits 1798 hatte der Dresdner Stadtrat Bericht zum bisherigen Zustand des Religionsunterrichts aus Anlass der in Österreich und nachher in anderen Staaten gegründeten Elementarschulen erstattet. Die Dresdner Judenschaft entwickelte in diesem Stadium noch keinen Ehrgeiz für ein solches Projekt.37 Ende des 18. Jahrhundert waren fünf von sechs jüdischen Lehrern über 62 Jahre alt.38 Sie unterrichteten Hebräisch, die fünf Bücher Moses, die Propheten und den Talmud. Von einer modernen Schule konnte noch nicht die Rede sein. In Leipzig wurde die Religionsschule erst 1848 unter Adolf Jellinek gegründet, der ein Jahr später seine Approbation als Prediger der Leipziger jüdischen Gemeinde erhielt.39 Auf dem Landtag 1837 glaubte Prinz Johann von Sachsen, sich für die Juden verwenden zu müssen, weil man es dem Juden nicht nur als Mensch, sondern als Mitbürger schuldig sei. Er betonte hier, dass er für die Juden keine anderen Sympathien hege, als für alle seiner Mitmen- schen, man ihnen diese jedoch nicht verweigern könne.40 1837 wurden die Judenschaften in Leipzig und Dresden in Religionsgemeinden, der bestehende Kultus in Privatsynagogen in ei- nen öffentlichen umgewandelt und die jüdische zu einer gesetzlich zugelassenen Religion. Die Grundsteinlegung für die von Gottfried Semper erbaute Dresdner Synagoge erfolgte am 21. Juni 1838, deren Einweihung am 8. Mai 1840. Die Privatsynagogen wurden damit auch erst im Frühjahr 1840 geschlossen. Die jüdischen Besucher der einzelnen Bethäuser versammelten sich nun gemeinsam in einem deutlich größeren Gotteshaus. Erst 1869/70 wurden die Gemein- deschule, nachdem die Gemeinde 1865 bereits eine Religionsschule errichtet hatte41 geschlos- sen und eine Orgel in der Synagoge eingebaut, der sich der konservative Oberrabbiner Frankel vehement widersetzt hatte. Frankel verdiente mit seinem vom Kultusministerium bezuschuss- ten Gehalt pro Jahr mehr als Gottfried Semper nach Abschluss der Bautätigkeiten für die Syna- goge erhielt.42 Er besaß also als Rabbiner ein vergleichsweise sehr gutes Auskommen. Seine Nachfolger nach seinem Weggang nach Breslau 1854 als Oberrabbiner in Dresden waren Dr.

Wolf Landau43 bis 1886 und Dr. Jakob Winter.44 Zudem wirkte Dr. Leopold Stein zwischen 1905 und 1916 als Religionslehrer und Rabbiner in Dresden.45 Ab 1886 infolge einer weiteren Änderung des Gemeindestatuts46 wählten 12 Gemeindemitglieder anstelle der Gemeinde den Rabbiner. Eine Bestätigung der Gemeinderatswahlen durch das Kultusministerium wurde auf- gehoben.

In Chemnitz wirkten 1880-1885 Dr. Chotiner, 1885-1906 Dr. Mühlfelder und 1907-1938 Dr. Hugo Fuchs als Rabbiner. Unter Mühlfelder und Fuchs unterhielt die Chemnitzer Gemeinde ab 1895 eine jüdische Religionsschule, deren Schülerzahlen zwischen 143 (1895), 185 (1900) und 190 (1912) schwankte.47

Die Leipziger Synagoge, erbaut vom Semper Schüler Otto Simonson, wurde am 10. September 1855 geweiht. Der Einbau einer Orgel erfolgte hier 1868. Die daneben existierenden kleinen Synagogen die Brodyer, die Tiktiner und die Jassyrer verrichteten ihren Gottesdienst ohne Orgel.48 Trotz Einführung der deutschen Predigt, konnte das Hebräische nicht ganz aus dem Gottesdienst zurückgedrängt werden.

Mehr als eine Gemeinde je Ort war nach deren Konstituierung in Sachsen verboten, was zu entsprechenden Auseinandersetzungen in den Gemeinden selber im Verlaufe des Untersu- chungszeitraumes führte. Hierbei hatten die jüdischen Gemeinden, wollten sie z.B. der Ortho- doxie keine Absage erteilen und sich nicht zu sehr der christlichen Liturgie anpassen, ein ge- wisses religiöses Spagat zu leisten. Letztlich gelang gerade dieses nicht, da es konsequent zu Ende gedacht entweder das Ende des Jüdischen und die Konversion bedeutete, oder aber den Weg in die Orthodoxie wies, die gerade nicht bestimmend für die jüdischen Gemeinden wurde, aber dennoch ihr Profil bewahrte. Erst verhältnismäßig spät, nämlich 1904, erhielten die jüdi- schen Gemeinden den Status einer juristischen Person öffentlichen Rechts.49 Im selben Jahr richtete Sachsen infolge einer Anordnung des Innenministeriums eine Kontrollstelle für die durch Sachsen reisenden fremdländischen Auswanderer ein, unter ihnen auch zahlreiche Juden. Unter anderem infolge der russischen Pogrome gegen Juden wanderten diese via Sachsen nach Amerika aus, sofern sie nicht in Sachsen ihren Wohnsitz nahmen. Die Auswanderer-Registra- tur befand sich zunächst auf dem Dresdner, bevor sie 1912 schließlich auf den Leipziger Haupt- bahnhof verlegt wurde. Die Hamburg-Amerika-Linie und die Norddeutschen Lloyd unterhiel- ten diese.50

Bereits 1853 bemerkte man in Leipzig Ströme von auswandernden Juden, vor allem jungen Leuten, welche die Sucht über das Meer führte. Die Auswanderung dezimierte dabei die ein- heimische jüdische Bevölkerung der Herkunftsregion sichtlich, so z.B. im Großherzogtum Po- sen.51

1869 hatten sich 384 deutsche jüdische Gemeinden mit ca. 300.000 Mitgliedern zum Deutsch-Israelitischen Gemeindebund auf der Leipziger Synode zusammengeschlossen. Dem Bund gehörten mehr als die Hälfte aller deutschen Juden an.52 Aus Anlass des 150 jährigen Geburtstages von Mendelssohn 1879 rief der Deutsch-Israelitische Gemeindebund zur Grün- dung gleichnamiger Vereine in Deutschland auf. Neu war diese Idee nicht, sollte sie jedoch eine alte Tradition wieder auffrischen bzw. am Leben erhalten. Durch Vorträge mit religions- geschichtlichem, religionswissenschaftlichem Hintergrund oder artverwandter Gebiete sollte das Interesse am Judentum, v.a. in der Jugend, und das Gefühl der Zusammengehörigkeit ge- weckt werden.53 1879 war gleichfalls das Jahr des 150. Geburtstages Lessings und das hun- dertste seit Erscheinen des „Nathan des Weisen“, derer durch den Deutsch-Israelitischen Ge- meindebund ebenso gedacht wurde.54 Schwerpunkte in der Arbeit des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes bildeten in jenen Jahren zudem die Bekämpfung der Wanderbettelei in Mit- teldeutschland, die Bekämpfung des Antisemitismus, die soziale Sicherung von Frauen oder Fragen des jüdischen Religionsunterrichtes.55 1882 wurde der Sitz des Gemeindebundes von Leipzig nach Berlin verlegt.56 Die sächsische Staatsregierung hatte dem Gemeindebund zuvor die Rechte einer juristischen Person verweigert.57

Geprägt wurde das Leben jüdischer Gemeinden im 19. Jahrhundert jahrzehntelang vom dem typischen sächsischen Gegensatz von Dresden als Residenz- und Leipzig als Handels- und Mes- sestadt. Dieses Merkmal blieb auch den jüdischen Gemeinden in beiden Städten spiegelbildlich zu eigen, die zu Zentren ihrer Religion im Königreich Sachsen wurden. Knapp ein Jahrhundert zuvor war Dresden judenfrei, bis schließlich August der Starke dem Hofjuden Berend Lehmann 1708 einen Schutzbrief ausstellte.58 In dem Moment, als der Kurfürst von Sachsen bzw. König von Polen die Religion des Landes nicht mehr als die seinige anerkannte, sondern zum römisch- katholischen Glauben wechselte, wurden Juden nunmehr in den Landesgrenzen geduldet. Sol- che Schutzbriefe für Juden blieben in Sachsen die Ausnahme. Man stellte sie rechtlich nicht gleich. Anderweitige Versuche der sächsischen Regierung, die Rechte der Juden zu erweitern, scheiterten am Widerstand der Stände und den Beschwerden christlicher Krämer und Hand- werksmeister, die persönliche Einbußen durch eine Besserstellung der Juden befürchteten.59 Bindend für die Juden in Dresden blieben bis in das 19. Jahrhundert hinein zunächst das Mandat von 1746 und die Judenordnung von 1772.60 Mit letzterer hatte Kurfürst Friedrich August III. verfügt, dass ohne seine Genehmigung kein Jude in Sachsen geduldet werden durfte. Jeden Monat musste ein dreifaches Verzeichnis der jüdischen Familien zu ihrer besseren Überwa- chung eingereicht werden. Das Wohnrecht von Juden war auf die Altstadt von Dresden be- grenzt.61 Ein ärztliches Attest war notwendig, wenn sich ein Jude in der Umgebung der Stadt Dresden erholen wollte. Selbst 1830 noch bedurfte es einer polizeilichen Genehmigung, um als Jude in die „Vorstadt“ zu ziehen.62 Nur wenige Jahre später kam es zur Aufhebung dieser Re- gelung, wonach Juden nunmehr auch in den Vorstädten Dresdens und in der Neustadt wohnen durften.63 1833 brachte die israelitische Gemeinde ihr Gesuch in der Ersten Kammer des Säch- sischen Landtages „um Gewährung gleicher staatsbürgerlicher Rechte mit den christlichen Un- terthanen“ ein. Professor Krug, Abgeordneter und Hochschullehrer an der Leipziger Universität beantwortete diese Petition im März 1833. Am 26. Juni beschloss die Erste Kammer daraufhin, die bisherige, Juden betreffende Gesetzgebung einer Revision zu unterziehen und ein Gesetz

zu ihrer bürgerlichen Verbesserung und zur Beseitigung ihrer berechtigten Beschwerden zu erarbeiten. Prinz Johann hatte sich in dem Sinne geäußert, dass er bedaure in einem Land leben zu müssen, wo Einwohner desselben noch um Gleichstellung bitten müssten. Im Anschluss wurde die Frage in der Zweiten Kammer beraten und 1834 die daraus resultierenden ministeri- ellen Verordnungen betreffend jüdischer Lehrlinge, Neuvermählter, Wohnrecht, Feuerwehr und Militärpflicht, jüdischem Unterricht und Kultus und zu den Bergstädten erlassen, wonach Juden nunmehr nicht mehr in einer Begleitung einer Wache umhergehen mussten.64 1834 ent- fiel so auch die Konzessionsabgabe für jüdische Neuvermählte in Höhe von 30 bis 40 Talern.65

Noch Ende des Siebenjährigen Krieges lebten in Dresden etwas mehr als 800 Juden. Nach einer Steigerung der jüdischen Einwohnerzahl in Dresden um 1800 mit ca. 1031 Juden, schwankten die Zahlen in den folgenden Dekaden zwischen 836 (1816), 647 (1837), 700 (1855) und 870 (1867) Juden. Dabei machten sie nie mehr als 1,6% (1816) und nicht weniger als 0,56% (1867) der Bevölkerung Dresdens aus. In Leipzig stellten die Juden mit 76 Personen selbst 1818 noch nur 0,2% der Bevölkerung von 36.093 Einwohnern. Geprägt wurde Leipzigs jüdisches Leben zunächst durch die proportional teilweise hohe Zahl der jüdischen Händler auf den Leipziger Messen, die durchaus dem Wohle der Entwicklung des Messestandorts dienten. Wur- den Juden jenseits der Messen durch Innungen als potentielle Konkurrenz teilweise argwöh- nisch beobachtet, prägten diese andererseits das Gesamtbild der Messen entscheidend mit und waren zu diesen Zeitpunkten gern gesehene Gäste. In späteren Jahren, nicht zuletzt durch die erfolgte Emanzipation der Juden, wuchs die Zahl der Leipziger Juden auf 1148 Juden 1867 bei 1,26% an der Bevölkerung. Insgesamt66 blieben die Juden zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Sachsen mit 0,08% der Bevölkerung eine verschwindend kleine, da sie durch eigene Traditio- nen teilweise auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild geprägt war, eine deutlich unterscheid- bare Minderheit. Die Zahl der Gemeindemitglieder, gerade in Leipzig, lag offiziellen Presse- mitteilungen der Zeit zufolge deutlich unter der Zahl jüdischer Einwohner in der Stadt.67

Mit dem Beitritt Sachsens zum Norddeutschen Bund und dem Wegfall rechtlicher Sonder- regelungen (so die Änderung der sächsischen Verfassung oder im Zuge der Gründung des Deut- schen Reiches) für Juden in der Folge wuchs die Einwanderung von Juden nach Sachsen sprunghaft an. Bis 1867 entsprach die Zunahme der Juden in Sachsen der allgemeinen Bevöl- kerungszunahme. Mit der Einführung der Freizügigkeit bei der Niederlassung in Sachsen bzw. der freien Wohnortwahl nahm die jüdische Bevölkerung schlagartig zu. Nachdem Sachsen viele Jahrhunderte hindurch, fürchtend, dass die Zahl der Juden nicht überhandnehme, eine restrik- tive Judenpolitik verfolgt hatte, erfreute es sich nun unter den jüdischen Zuwanderern erfreuli- cher Beliebtheit. Während sich protestantische und katholische Bevölkerung in den Jahren 1834 bis 1875 noch nicht einmal verdoppelt bzw. verdreifacht hatte, versiebenfachte sich die jüdische Bevölkerung im selben Zeitraum.68 Die bisherigen Zentren jüdischen Lebens in Dresden und Leipzig blieben nicht mehr die einzigen Jüdischen Gemeinden. Während des Kaiserreiches wurden in Annaberg, Bautzen, Chemnitz, Plauen69, Zittau und Zwickau kleinere jüdische Ge- meinden gegründet. Plauen hatte sich z.B. bereits 1837 für die Emanzipation der Juden ausge- sprochen.70 Der jüdischen Gemeinde Bautzen waren die Juden von Bischofswerda und Kamenz angeschlossen. Sie besaß im Jahr 1905 etwa 65 Mitglieder. Neben einem ständigen Betraum, unterhielt die Gemeinde einen Friedhof. Den Kindern wurde Religionsunterricht erteilt.71 In Annaberg wurde 1890 eine jüdische Gemeinde gegründet. Im Unterschied zu vielen anderen Gemeinden, besaßen ausländische Juden innerhalb der Gemeinde das gleiche Stimmrecht wie inländische Juden. 1897 fand die Einweihung einer Synagoge statt. Etwa zu dieser Zeit bestand die Gemeinde aus ca. 95 Mitgliedern. Bekannt war in Annaberg die 1888 gegründete Posamen- tenfabrik des Moritz Türk Türk & Karger, das größte Unternehmen seiner Art im Osterzge- birge. Dessen Freund Issak Chanange war ebenfalls Posamentenfabrikant. 1897 stellte die Ge- meinde einen Religionslehrer für die Kinder ein. Es folgte ein gemeindeeigener Prediger und der Erwerb eines Friedhofareals 1902.72 Auch in anderen, kleineren Orten lebten Juden, deren Existenz dort allerdings nicht zu Gemeindegründungen geführt hatte. Beispiele hierfür sind Freiberg, Mittweida, Wurzen, Meißen, Reichenbach, Merane, Löbau, Löbtau, Pirna, Döbeln, Blasewitz, Werdau oder Möckern.73 Zählte Dresden zum Zeitpunkt der Reichsgründung noch 1246 Juden und 1910 bereits 3734 Juden, wuchs auch die Leipziger jüdische Bevölkerung deut- lich von 1768 (1871) Juden auf 6736 Juden 1905. Damit überschritt die jüdische Bevölkerung in Dresden niemals die ein Prozent Hürde. In Leipzig war sie mit 3,57% eine etwas größere Minderheit. Insgesamt stellten die Juden 1871 mit 3346 und 1910 mit 17.587 Juden gerade einmal 0,13% bzw. 0,37% der sächsischen Bevölkerung.74

Über die Hälfte aller jüdischen Einwohner Sachsens waren ausländische Juden. Neben Preu- ßen und Bayern lebten hier die meisten ausländischen Juden, die über die Ostgrenze des Reiches dahingelangen konnten.75 In Dresden stellten sie noch 1910 53,11% aller hier siedelnden Juden. 46,84% besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft nur 20,78% von ihnen waren einheimische Dresdner Juden. In Leipzig stellten die ausländischen Juden sogar 68,11% der Bevölkerung. 31,89% besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft, nur 12,51% waren einheimische jüdische Leipziger. In Plauen lag dieser Prozentsatz gerade einmal bei 9,48%, in Chemnitz um 1910 dafür bei 23,3%. Die Mehrheit der Ausländer waren Österreicher, dicht gefolgt von Russen und schließlich, mit deutlichem Abstand, Ungarn.76 Die Gleichberechtigung aller Staatsbürger un- abhängig von ihrer Konfession war seit der Reichsgründung Verfassungsgrundsatz. Anstatt al- lerdings ausländischen Staatsbürgern die sächsische bzw. deutsche Staatsangehörigkeit zu ge- währen, wurde ihnen ein unbefristetes Bleiberecht unter der Bedingung zuerkannt, dass sie gül- tige Heimatpapiere besaßen. So siedelten in Sachsen schließlich mehr Juden, als sie sächsische Juden gewesen sind. Dies sorgte v.a. in Leipzig, aber auch in Dresden für ein ungeheures Po- tential an Pluralität aber auch Streit in den jüdischen Gemeinden. Zu Beginn des 20. Jahrhun- derts gab es sowohl in Dresden als auch in Leipzig orthodoxe jüdische Gruppen und Vereine. Die Gemeinden hatten allerdings den traditionelleren osteuropäischen Juden (nicht immer de- ckungsgleich mit orthodox) die Einflussmöglichkeiten in den Gemeindegremien vorenthalten. Das Wahlrecht innerhalb der Gemeinden blieb so auf Juden mit sächsischer oder deutscher Staatsangehörigkeit beschränkt.

Noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts interessierte sich Dresdens Judenschaft für koschere Ernährung zumindest an den Hohen Feiertagen. Zu Pessach durften nach Auskunft des Ober- rabbiners Frankel Reis, Erbsen, Bohnen und Linsen unter der Bedingung verzehrt werden, dass diese bereits vor Pessach angeschafft und gelesen werden mussten. Auf Graupen oder Gries dehnte sich die Erlaubnis nicht aus.77 Während der Jahre 1892 und 1910 war das rituelle Schächten in Sachsen durch das königlich sächsische Innenministerium verboten worden. Aus- nahme von der Regelung, welche die Betäubung des Viehs beim Schlachten näher ausführte, blieb das Federvieh. Mit der Verordnung sollte Tierquälerei verhindert werden. Tatsächlich sollte infolge der Regelung kein Anreiz zur Einwanderung von ausländischen Juden nach Sach- sen gegeben werden, traf das Verbot v.a. die streng gläubigen Juden, die dieses als bitter emp- funden haben mögen. Auf die sogenannten Reformjuden allerdings wirkte sich dieses Verbot nicht nachhaltig aus.78 Diese Regelung stellte eine Ausnahme im Deutschen Reich dar.79 Die „Internationale Fleischer-Zeitung“, welche in Dresden erschien, hatte sich 1882 beispielsweise zugunsten des Schächtens der Juden ausgesprochen und das Argument der vermeintlichen Tier- quälerei abgelehnt, denn die Jagd sei immer noch die größte.80 1883 boten noch drei christliche Dresdner Fleischereimeister koscheres Fleisch zum Verkauf an.81 Das Verbot des rituellen Schächtens wurde infolge einer Verordnung des sächsischen Innenministeriums vom Januar 1910 und eines Treffens zwischen dem Verband der israelitischen Religionsgemeinden im Kö- nigreich Sachsen und dem Kultusministerium am 18. März 1910 aufgehoben. An dem Treffen nahmen u.a. Rabbiner Dr. Winter, die Herren Ladewig aus Chemnitz, Elb aus Dresden und Magnus aus Leipzig teil. Kultusminister war Dr. Beck. 1888 war in Leipzig bereits ein Schäch- ter infolge einer Anklage wegen Tierquälerei vom Schöffengericht freigesprochen worden, da rituelles Schächten keine Tierquälerei darstelle. Infolge des Beschlusses von 1910 eröffneten in Chemnitz z.B. zwei koschere Metzgereien.82 1871 war die Fleischsteuer abgeschafft worden.

Emil Lehmann zufolge wurde in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts kein jüdischer Vater mehr gezwungen, seine Söhne der Beschneidung zu unterwerfen. Ursprünglich war die israelitische Gemeinde verpflichtet gewesen, die Beschneidung eines Knaben auch gegen den Willen des Vaters durchführen zu lassen. Ein nicht beschnittener Jude galt demzufolge wie ein getaufter Jude nur als Stammesgenosse, nicht hingegen als Religionsgenosse. Der Synagogenname wurde erst nach der Beschneidung erteilt.83

Freimaurerlogen in Sachsen standen Juden im Unterschied zu Preußen offen.84

Im Unterschied zu den wenigen vermögenden Hof- oder Schutzjuden des 18. Jahrhunderts oder aber auch den vermögenden jüdischen Großhändlern aus zum Beispiel Hamburg oder Ber- lin auf den Leipziger Messen, auch zu späteren Zeiten, stellten die Juden Dresdens um 1835 noch einen verhältnismäßig mittellosen Sozialverband dar. Ein Aufstieg in das Wirtschaftsle- ben Sachsens bzw. in das sächsische Bürgertum war trotz vereinzelter Akkulturationsbestre- bungen der 1830er Jahre noch nicht erfolgt. Mit Geldgeschäften verdienten ganze 4%, mit Lu- xusgeschäften 2% und mit Handel 21% der Dresdner Juden ihren Unterhalt. Demgegenüber lebten 17% von Trödel, 8% von Kultus, 8% von Lotterie; 12% von anderen Gewerben, 8% von

Kochen und Stricken und 20% gar von Almosen.85 Die später erfolgte Akkulturation und Ver- bürgerlichung (Lässig) dürfte in Sachsen infolge des hohen Anteils an ausländischen Juden immer nur eine unvollständige in Bezug auf die Anzahl der Juden gewesen sein. Beispiel einer nur teilweise zu verzeichnenden Assimilation ist die von der Mehrheit der Juden beibehaltene Endogamie im Vergleich zu Mischehen, die während des sächsischen Königreiches niemals die Mehrheit stellten.86 Auch sprachliche und kulturelle Unterschiede unter den Juden hinterließen mit Sicherheit auch weiterhin Diskussionsstoff in den Gemeinden selber. Wie integrativ Jid- disch unter den Juden dieser Zeit in der jüdischen Gemeinde selber war, bleibt zu untersuchen. Um vom Jiddischen überhaupt erst zum Deutschen87 zu gelangen, musste die Akkulturation zumindest eine teilweise sein, die gerade wegen ihrer Nähe eine besonders schwierige gewesen sein könnte. Prinzipiell besser wäre es hier, die Begriffe der Transnationalität und der Transter- ritorialität als Erklärungsmuster sächsisch jüdischer Geschichte einzubeziehen, lebte gerade diese Gruppe nicht unerheblich nach innen wie außen vom Austausch jenseits der eigenen Iden- tität und geographischen Region.88

Dass die Verbürgerlichung der Juden insbesondere auch nach ihrer Emanzipation tatsächlich erfolgte, dafür sprechen die Fakten. Während die Juden in Sachsen auch 1882 traditionell nur mit 0,1% in der Landwirtschaft vertreten waren, belief sich ihre Anzahl in der Industrie auf 19,6%, im Handel auf 51,5 % (Dresden 43,8 %; Leipzig 59,6 %), im Verkehr auf 1 %, in den freien Berufen und im öffentlichen Dienst nur auf 6 %, bei Selbständigen ohne Beruf auf 20 % und im häuslichen Dienst oder wechselnder Lohnarbeit auf 1,7 %. Auch 1907 waren 52,9 % der Juden im Handel/Verkehr, gefolgt von der Industrie mit 23 % tätig.89 Beinahe vollständig blieben die Juden Sachsens trotz deutlicher Erfolge in anderen Bereichen von den Anstellungen als Lehrer, Juristen90 und Professoren ausgeschlossen. Sie stellten nur vereinzelt Richter oder

Reserveoffiziere. Jüdische Unternehmer z.B. in der Rauchwarenindustrie, das Warenhaus Sal- man und Simon Schocken91, die Filiale des Warenhauses H. u. C. Tietz in Chemnitz oder das Bankhaus Arnhold92 sind nur wenige Beispiele jüdischen Erfolges in der Zeit des Kaiserreiches. Dresden besaß um 1900 gleich mehrere jüdische Millionäre. Zu ihnen zählte Freifrau von Kas- kel, geborene Oppenheim, der Verlagsbuchhändler Salomon Zickel, Generalkonsul Alfred Gut- mann, Inhaber der Bank Gutmann, der Kaiserlich Persische Generalkonsul Siegfried Schlesin- ger, Generalkonsul Gustav von Klemperer oder die gleich mehreren Bankiers Maron, um nur einige zu nennen.93 Doch waren diese Erfolge ambivalenter Natur. Während einerseits eine weitgehende Integration der jüdischen Mittel- und Oberschicht während der Zeit des Kaiser- reichs in das Bürgertum erfolgte, feierten Antisemiten das sächsische Königreich dieser Zeit als frei von jüdischer Presse und jüdischen Staatsdienern.94 Das sächsische Königreich war während des Kaiserreiches eine Hochburg des deutschen Antisemitismus. Neben Marr, Treit- schke und dem Hofprediger Stoecker in Berlin, konnte auch Sachsen95 mit Oswald Zimmer- mann, Theodor Fritsch, Max Liebermann von Sonnenberg oder Alexander Pinkert auf eigene Größen antisemitischer Provenienz verweisen. Mit den Häusern Glöß in Dresden und Fritsch in Leipzig unterhielten diese sogar eigene Verlage. So hatte letzterer in einer Flugblattaktion 1887 aus Anlass bevorstehender Konfirmationen dazu aufgerufen, zu diesem oder zum Zwecke hoher christlicher Feiertage nicht bei Juden mit deren frivolen jüdischen Geschäftsgebaren ein- zukaufen. Das aus dem Orient stammende Judenvolk habe in Deutschland Gastrecht. Es habe sich in keiner Weise an die deutschen Volksgebräuche und Sitten angepasst. Seine Sittenlehre sei nach wie vor von Talmud und Schulchan aruch96 geprägt. Zudem beteiligten sich die jüdi- schen Bürger nicht daran, den Acker zu pflügen, Häuser zu bauen, Schächte zu graben oder Maschinen zu erfinden. Es sei unproduktiv und betreibe Schacher. Deswegen kaufe man Kon- firmandenanzüge und Festgeschenke nicht bei Juden, damit das Geld im eigenen Volke bleibe.97 Ab 1909 wurde von Fritsch zudem versucht, Handwerk und Kleinhandel „für die radikale Rechte zu mobilisieren“, ein Versuch der in die Gründung der Reichdeutschen Mittel- standsvereinigung (RDMV) mündete. Diese hatte sich dem Kampf gegen die rote und goldene Internationale und gegen „die zersetzende Wühlarbeit eines undeutschen Volkes“98 verschrie- ben.

Doch gegen Schulchan aruch votierte auch der Jude Emil Lehmann, der den Gebrauch des- selben den orthodoxen unter den Juden zuschrieb. Im Unterschied zur gebildeten Mehrzahl deutscher Juden, die etwa den Lehren Riessers und Geigers, eines Gegners Frankels folgten, genieße dieser Kodex bei den Orthodoxen dieselbe Verehrung wie gewisse symbolische Bücher bei den orthodoxen Lutheranern. Lehmann verglich das Judentum mit dem Christentum direkt. Dabei spielten die Chassidim im Judentum die Rolle der griechisch-katholischen Glaubensge- meinschaft im Christentum, die orthodoxen Juden die Rolle der römisch-katholischen und or- thodox-lutherischen Christen. Die Neuorthodoxie unter den Juden hatte es in Preußen gar fertig gebracht, der Gemeinde den Rücken zu kehren und trotzdem oder gerade deswegen Juden zu bleiben. Die Neuorthodoxie rekrutierte sich aus strenggläubigen Juden, die in Sondergemein- den auf den Schulchan aruch Bezug nahmen und den Umgang mit Juden mieden, ja gar die Verschwägerung mit jenen, die das anders sahen. Deutlich jenseits der Neuorthodoxie, aber auch jenseits von Frankel attestierte Emil Lehmann als Rechtsanwalt dem Christentum und dem Judentum im Sinne Lessings Nathan des Weisen die beiderseitige Verwandtschaft. Das Vater- unser sei hebräischen Gebeten entnommen, das Abendmahl etwa aus dem jüdischen Seder- abend hervorgegangen. Zwar schloss Lehmann die Taufe für Juden aus, zeigte sich aber hin- sichtlich anderer jüdischer Traditionen deutlich konzilianter. Galt das Hebräische noch 70 Jahre zuvor als die Sprache, in der Gott redete, verlor es, da nicht Muttersprache, allmählich seine emotionale Bedeutung für Juden. Eine direkte, wörtliche Übersetzung hebräischer Gebete ins Deutsche mache diese zu einem beachtlichen Teil unbrauchbar. Es sei Lehmann zufolge nur eine Frage der Zeit, bis die Juden und die Christen dieselben Feiertage begingen, denn jüdische Sabbate und Feste störten gemeinhin das bürgerliche Berufsleben. Mit dieser Auffassung, nicht repräsentativ für die Gesamtheit der Juden, attestierte Lehmann den Orthodoxen, auch in Zu- kunft einer gemeinsamen Leidensgenossenschaft, gerade mit Blick auf den noch jungen Anti- semitismus, anzugehören. Dogmatisch gehe man allerdings getrennte Wege. Die Reformpartei

(!) lehne alle asiatischen und orientalischen Bräuche, Hebräisch als Gebetssprache, die Zeit- rechnung nach dem Mondjahr, eine chauvinistische Betonung der Erwählung Israels, die bis- herige Art der Sabbate und Feiertage durch Verlegung derselben auf die christlichen Sonn- und

Feiertage und die Beschneidung ab. Nur in der Taufe unterschieden sich die Juden und die Christen Lehmann zufolge deutlich voneinander.99

Zu einem Höhepunkt politischen Antisemitismus kam es 1893, als dessen Anhänger bei den Reichstagswahlen sechs der 23 sächsischen Reichstagsmandate gewannen. Nichtsdestotrotz blieben die „Antijüdischen Kongresse“ in Dresden 1882 mit 150 und in Chemnitz 1883 mit gerade einmal 35 Teilnehmern letztlich ein kläglicher Reinfall.100 Spätestens zur Reichstags- wahl 1903, als die SPD 22 der insgesamt 23 sächsischen Reichstagswahlkreise für sich gewann, wurde der Niedergang und Ansehensverlust des politischen Antisemitismus im Königreich Sachsen für jedermann sichtbar.

Auch der Antisemitismus änderte nichts am Patriotismus vieler deutscher Juden, von denen z.B. Hermann Bodek als erster sächsischer Juden das Eiserne Kreuz erhielt.101 Die Juden Sachsens nahmen wie andere Männer ihres Alters nicht nur am Krieg gegen Frankreich sondern einige Jahrzehnte später auch am Ersten Weltkrieg teil. Wäre nicht die Judenzählung des deutschen Heeres des Jahres 1916 gewesen, wäre die deutsche Uniform vielleicht eines der gemeinsamen identitätsstiftenden Merkmale geworden.

Juden in Sachsen - der rechtliche Rahmen

Das „Mandat, Die Einschränkung derer Juden, und ihres Handels, betreffend“ vom 16. Au- gust des Jahres 1746102 und die Judenordnung „für die Residenz-Stadt Dresden, vom 15. Sep- tember 1772“103 blieben für das Königreich Sachsen auch nach der Napoleonischen Zeit bis 1837 bindendes Gesetz. Das Mandat von 1746 sprach so ausdrücklich von der Beschränkung des Aufenthaltes von Juden in der Residenz-Stadt Dresden. Galten die wenigen Schutzbriefe augusteischer Zeit vor allem den Hofjuden, die für die eigene Politik nicht zuletzt dank der Vermittlung von Finanzquellen für das Herrscherhaus eine gewisse Bedeutung hatten, erwuchs mit der zunehmenden Zahl der Juden in der Stadt auch die Einsicht, dass es sich bei der Mehr- heit dieser um Personen mit einer verhältnismäßig armen Sozialstruktur, zudem noch mit eige- ner Sprache, eigener Kleidung, eigenen Namen und eigenen Sitten bzw. Bräuchen handelte, deren Einfluss auf den Handel keineswegs dem etwa der Großhändler auf den Messen in

Leipzig glich. Gemäß des Mandats von 1746 sollten demnach keine Juden im Kurfürstentum leben, außer jenen, die entweder über eine entsprechende Konzession verfügten oder einen vom Kammer-Kollegio ausgestellten Pass zu ihrer Legitimation vorlegen konnten. Diese Juden wur- den ausdrücklich geduldet, ihnen zudem Handel geringen Umfanges erlaubt. Zuwiderhandlung wurde mit Strafe belegt. Durchreisende Juden hatten sich auf den Landstraßen des Kurfürsten- tums zu bewegen. Ein Jude mit entsprechender Konzession bzw. Pass für sich oder die seinen hatte in Dresden Meldepflicht. Das Hausieren blieb ihnen genauso untersagt wie der Handel in offenen Gewölben. Der Besuch der örtlichen Jahrmärkte durch Juden war erlaubt. Die Melde- pflicht bestand. Betteljuden wurde unter Strafandrohung das Einreisen in die Stadt verwehrt. Die Teilnahme an den Leipziger und Naumburger Messen wurde den Juden zugesichert, in diesem Zusammenhang zusätzlich auf die Leipziger Judenordnung von 1682 verwiesen. Das Mandat sollte die sächsischen Untertanen vor überhand nehmendem jüdischem Gewerbe und Wucher, der sich zum Nachteil der Untertanen ausgewirkt hatte, schützen.

Nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges war es 1763 zu einer Ausweisung von „bey den Kaiserl. Königl. Truppen gebrauchten fremden Juden“ und schließlich auch zur Auswei- sung von Juden ohne Konzessionen gekommen.104 Mit der Judenordnung des Jahres 1772 wurde der Leitsatz der Duldung der Juden mit Konzessionen bzw. Pässen in der Residenzstadt Dresden bekräftigt, allerdings sollte ein Überhandnehmen von Juden ebenso vermieden wer- den, wie ein Missbrauch der Konzessionen bzw. Pässe. Solange Söhne im väterlichen Heim lebten und kein eigenes begründet hatten, Töchter bis zu ihrer Heirat, waren sie in der Konzes- sion des jüdischen Hausvaters inbegriffen. Wenn ein privilegierter Jude entweder sein Domizil änderte, an einen anderen Ort zog oder gar verstarb, erlosch die erhaltene Konzession. Zustän- dig blieb für den Rest der Familie und der Bediensteten der nächststehende männliche Ver- wandte mit einer eigenen Konzession. Juden hatten Personensteuer zu zahlen. Das Hausieren und unerlaubter Handel mit Waren oder der in offenen Gewölben blieb auch weiterhin unter Strafandrohung untersagt. Der Sonn- und Feiertag der Christen war durch die Juden anzuerken- nen und der sonntägliche Gottesdienst zu respektieren. Mit Blick auf die Gerichtsbarkeit, derer die Juden unterworfen waren, bedurfte es zu dieser Zeit noch jüdischer Dolmetscher. Den Juden wurde ausdrücklich der Bau einer Synagoge, ferner ein besonderer Ort zur Verrichtung ihrer jüdischen Zeremonien untersagt. Demgegenüber hatten solche durch den Hausvater und die Seinigen in möglichster Stille verrichtet zu werden.

[...]


1 Grundlegend Shulamit Volkov, Die Juden in Deutschland, 1780-1918, 2. verbess. Aufl. München 2000 (Enzyklopädie deutscher Geschichte; Bd.16); Michael Brenner/ Stefi Jersch-Wenzel/ Michael A. Meyer, Emanzipation und Akkulturation, 1780-1871, München 1996 (Deutsch Jüdische Geschichte der Neuzeit; Bd.2); Steven M. Lowenstein/ Peter Pulzer/ Monika Richarz, Umstrittene Integration, 1871-1918, München 1997 (Deutsch Jüdische Geschichte der Neuzeit; Bd.3).

2 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen - Jüdische Sachsen? Emanzipation, Akkulturation und Integration 1700-1914, Hannover 2006 (Forschungen zur Geschichte der Juden; Abteilung A: Abhandlungen; Bd.18).

3 „An der westlichen Assimilation verarmt der jüdische Geist weniger; an der östlichen verarmt das Judentum.“ Vgl. Arnold Zweig, Das ostjüdische Antlitz, Wiesbaden 1988 (Orig. 1920), S.117.

4 Vgl. Clemens Vollnhals, Jüdisches Leben in Sachsen: Von der Emanzipation zur Judenverfolgung, in: Gerard Besier/ Katarzyna Stokłosa (Hrsg.), Lasten diktatorischer Vergangenheit - Herausforderungen demokratischer Gegenwart. Zum Rechtsextremismus heute, Berlin 2006 (Mittel- und Osteuropastudien; Bd.1), S.89.

5 Zu Dissimilation und ostjüdischen Einwanderern siehe Shulamit Volkov, Jüdisches Leben und Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, München 1990, S.166-180.

6 Noch 1841 hieß es zur Emanzipation der Juden in der Allgemeinen Zeitung des Judentums (AZJ) „Jedenfalls war die sächsische Emanzipation aber noch ein zu schwächliches und schwaches Stärkungsmittel, um als ein solches für das Leben der Israeliten gelten zu können. Sie war zu sehr verwässert worden, und kam zu wenig vom Herzen, um bis zur Seele zu dringen.“ Allgemeine Zeitung des Judent(h)ums (AZJ). Ein unpart(h)eiliches Organ für alles jüdische Interesse in Betreff von Politik, Religion, Literatur, Geschichte, Sprachkunde und Belletristik, Nr.6, vom 6.2.1841, S.76.

7 Simone Lässig: Jüdische Wege ins Bürgertum. Kulturelles Kapital und sozialer Aufstieg im 19. Jahrhundert, Göttingen 2004 (Studien zur Zivilgesellschaft, Bd.1).

8 Vgl. Abraham Barkai, „Wehre dich!“ Der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (C.V.) 1893-1938, München 2002, S.13.

9 Vgl. Rudolf Kötzschke/ Hellmut Kretzschmar, Sächsische Geschichte, Augsburg 1995, S.377.

10 Vgl. Reiner Groß, Geschichte Sachsens, 2. durchg. Aufl. Leipzig 2002, S.159-252; Frank-Lothar Kroll, Geschichte Sachsens, München 2014, S.69-103; Karlheinz Blaschke, Das Königreich Sachsen 1815-1918, in: Klaus Schwabe (Hrsg.), Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten 1815-1933, Boppard am Rhein 1983 (Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit; Bd.4), S.81-102. Karlheinz Blaschke, Grundzüge sächsischer Geschichte zwischen der Reichsgründung und dem Ersten Weltkrieg, in: Simone Lässig/ Karl Heinrich Pohl (Hrsg.), Sachsen im Kaiserreich. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im Umbruch, Weimar u.a. 1997, S.11-26.

11 Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.59.

12 Vgl. Gustav Niemetz, Geschichte der Sachsen, vom germanischen Stamm bis zum Freistaat, 5. Aufl. Waltersdorf 1993, S.86; Rudolf Kötzschke/ Hellmut Kretzschmar, Sächsische Geschichte, S.305.

13 Siehe Heinz Duchhardt, Der Wiener Kongreß. Die Neugestaltung Europas 1814/15, München 2013. Weiterhin Reiner Marcowitz, Finis Saxoniae? Frankreich und die sächsisch-polnische Frage auf dem Wiener Kongreß 1814/15, in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 68 (1997), 1998, S.158-184.

14 Sachsen besaß 1890 14.992 qkm Territorium und etwa 3.5 Mio., 1918 bereits ca. 5 Millionen Einwohner.

15 Vgl. Alphonse Levy, Geschichte der Juden in Sachsen, Berlin 1900, S.77.

16 Karlheinz Blaschke, Das Königreich Sachsen 1815-1918, S.84.

17 Vgl. Isidor Kaim, Geschichte der Juden in Sachsen mit besonderer Rücksicht auf ihre Rechtsverhältnisse. Zum Theil nach archivalischen Quellen bearbeitet von K. Sidori [Pseud.], Leipzig 1840, S.123.

18 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.107.

19 Vgl. Simone Lässig, Staat und liberales Bürgertum im Emanzipationsdiskurs des 19. Jahrhunderts - das Beispiel Sachsen, in: Ephraim Carlebach Stiftung / Sächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Antisemitismus in Sachsen im 19. und 20. Jahrhundert, Dresden 2004, S.49.

20 Vgl. Rudolf Schuster (Hrsg.): Deutsche Verfassungen, völlig neu bearb. Aufl. München 1992, S.111f.

21 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.195.

22 Kurze Zeit später bereits schrieben 1781 Christian Wilhelm Dohm sein Werk „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ oder Moses Mendelssohn 1783 „Jerusalem oder über die religiöse Macht und Judentum“. 1782 war das Toleranzpatent Joseph II. ergangen.

23 Vgl. Simone Lässig, Staat und liberales Bürgertum, S.63.

24 Vgl. Hansjörg Pötzsch, Antisemitismus in der Region. Antisemitische Erscheinungsformen in Sachsen, Hessen, Hessen-Nassau und Braunschweig 1870-1914, Wiesbaden 2000 (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Bd. XVII), S.61.

25 Zu Wahlen und Wahlpolitik im Königreich Sachsen siehe Gerhard A. Ritter, Wahlen und Wahlpolitik im

Königreich Sachsen 1867-1914, in: Simone Lässig/ Karl Heinrich Pohl (Hrsg.), Sachsen im Kaiserreich. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im Umbruch, Weimar u.a. 1997, S.29-86.

26 Vgl. Helmut Eschwege, Geschichte der Juden, S.758.

27 1875 meldete die „Allgemeine Zeitung des Judenthums“ sechs jüdische Abgeordnete im Reichstag:

Bamberger, Frankenburger, Goldschmidt, Lasker, Oppenheim und Sonnemann. „Hiermit ist das numerische Verhältnis der Juden etwas überschritten, da auf die halbe Million deutscher Juden fünf Abgeordnete kommen würden.“ AZJ Nr.24, 8.6.1875, S.380.

28 James Retallack, Die „liberalen“ Konservativen? Konservatismus und Antisemitismus im industrialisierten Sachsen, in: Simone Lässig/ Karl Heinrich Pohl (Hrsg.), Sachsen im Kaiserreich. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im Umbruch, Weimar u.a. 1997, S.144.

29 Vgl. Simone Lässig, Jüdischer Alltag zwischen Wandel und Beharrung. Zur kulturellen und religiösen Praxis einer „verspäteten“ Gemeinde in der Frühphase der Emanzipation, in: Jüdische Gemeinde zu Dresden (Hrsg.), Einst & jetzt. Zur Geschichte der Dresdner Synagoge und ihrer Gemeinde, Dresden 2001, S.56-69.

30 Vgl. Simone Lässig, Bernhard Beer, in: Jüdische Gemeinde zu Dresden (Hrsg.), Einst & jetzt. Zur Geschichte der Dresdner Synagoge und ihrer Gemeinde, Dresden 2001, S.132f.

31 Vgl. Simone Lässig, Vom Mittelalter in die Moderne? Anfänge der Emanzipation der Juden in Sachsen, in: Zwischen Integration und Vernichtung. Jüdisches Leben in Dresden im 19. und 20. Jahrhundert (Dresdner Hefte 14, Heft 45, 1/96) 2. unveränderte Aufl. Dresden 2000, S.13. Bernhard Beer, Imre joscher. Religiös moralische Reden, Dresden 1833, S.127.

32 Vgl. Alphonse Levy, Geschichte der Juden, S.77 u. 83.

33 Vgl. Simone Lässig, Vom Mittelalter in die Moderne, S.11.

34 Abraham Levy war 1835 verstorben. Vgl. Andreas Brämer, Zacharias Frankel, in: Jüdische Gemeinde zu Dresden (Hrsg.), Einst & jetzt. Zur Geschichte der Dresdner Synagoge und ihrer Gemeinde, Dresden 2001, S.134f. Frankel gehörte einer Richtung von Rabbinern an, die sich von Orthodoxie einerseits und Reformbewegung andererseits distanziert hatten und einen vermittelnden Standpunkt vertraten. Vgl. Andreas Brämer, Abraham Geiger und Zacharias Frankel - Vergegnungen und Konfrontationen, in: Christian Wiese/ Walter Homolka/ Thomas Brechenmacher: Jüdische Existenz in der Moderne. Abraham Geiger und die Wissenschaft des Judentums, Berlin 2013 (Studia Judaica; Bd.57), S.114.

35 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.148ff.

36 Vgl. Emil Lehmann, Aus alten Acten. Bilder aus der Entstehungsgeschichte der Israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden, Dresden 1886, S.X.

37 Vgl. Isidor Kaim, Geschichte der Juden in Sachsen, S.100f.

38 Vgl. Emil Lehmann, Aus alten Acten, S.11.

39 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.161.

40 Vgl. Alphonse Levy, Geschichte der Juden, S.83.

41 Vgl. Vgl. Emil Lehmann, Aus alten Acten, S.X.

42 Vgl. Emil Lehmann, Ein Halbjahrhundert in der israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden. Erlebtes und Erlesenes, Dresden 1890, S.17.

43 Vgl. Simone Lässig, Wolf Landau, in: Jüdische Gemeinde zu Dresden (Hrsg.), Einst & jetzt. Zur Geschichte der Dresdner Synagoge und ihrer Gemeinde, Dresden 2001, S.136f.

44 Vgl. Ingrid Kirsch, Jacob Winter, in: Jüdische Gemeinde zu Dresden (Hrsg.), Einst & jetzt. Zur Geschichte der Dresdner Synagoge und ihrer Gemeinde, Dresden 2001, S.154f.

45 Vgl. Adolf Diamant, Chronik der Juden in Dresden, S.105.

46 Die Gemeindestatuten waren 1867, 1869, 1872, 1877 und 1886 geändert worden. 1877 wurde der Gemeinderat von 9 auf 12 Mitglieder erweitert und der Vorsitz des Oberrabbiners im Gemeinderat aufgehoben, dessen Stimmberechtigung in beratende Teilnahme umgewandelt. Zudem wurde die Öffentlichkeit der Sitzungen eingeführt. Vgl. Emil Lehmann, Ein Halbjahrhundert in der israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden, S.52f. Chemnitz hatte vergleichsweise 1885 ein Gemeindestatut verfasst. Weiterhin: Adolf Diamant, Chronik der Juden in Chemnitz, heute Karl Marx Stadt. Aufstieg und Untergang einer jüdischen Gemeinde in Sachsen, Frankfurt am Main 1970, S.16. AZJ Nr.23, 5.6.1877, S.361.

47 Vgl. Adolf Diamant, Chronik der Juden in Chemnitz, S.109.

48 Vgl. Alphonse Levy, Geschichte der Juden, S.93.

49 Vgl. Ingrid Kirsch, Das Ringen um die Gleichstellung der Dresdner Juden und ihrer Religionsgemeinde von 1830 bis 1871, in: Zwischen Integration und Vernichtung. Jüdisches Leben in Dresden im 19. und 20. Jahrhundert (Dresdner Hefte 14, Heft 45, 1/96) 2. unveränderte Aufl. Dresden 2000, S.25.

50 Vgl. Adolf Diamant, Chronik der Juden in Leipzig: Aufstieg, Vernichtung und Neuanfang, Chemnitz 1993, S.117.

51 Vgl. AZJ Nr.26, 20.6.1853, S.317.

52 Vgl. Adolf Diamant, Chronik der Juden in Leipzig, S.111f.

53 Vgl. AZJ Nr.11, 11.3.1879, S.163.

54 Vgl. AZJ Nr.36, 2.9.1879, S.568.

55 Vgl. AZJ Nr.17, 27.4.1880, S.262f.

56 Vgl. Helmut Eschwege, Geschichte der Juden, S.756.

57 Vgl. AZJ Nr.6, 7.2.1882, S.86.

58 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.460. Weiterhin Jutta Dick, Issachar Bermann Halevi - Berend Lehmann. „Gründungsvater“ der neuzeitlichen Jüdischen Gemeinde in Dresden, in: Jüdische Gemeinde zu Dresden (Hrsg.), Einst & jetzt. Zur Geschichte der Dresdner Synagoge und ihrer Gemeinde, Dresden 2001, S.42- 55. Emil Lehmann, Der polnische Resident Berend Lehmann, der Stammvater der israelitischen Religionsgemeinde zu Dresden, Dresden 1885.

59 Vgl. AZJ Nr.21, 26.5.1893, S.245.

60 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.461-467.

61 Vgl. Helmut Eschwege, Geschichte der Juden im Territorium der ehemaligen DDR, Bd. 2, Dresden 1991, S.549.

62 Vgl. Marion Kaplan (Hrsg.), Geschichte des jüdischen Alltags in Deutschland. Vom 17. Jahrhundert bis 1945, München 2003, S.129.

63 Vgl. Alphonse Levy, Geschichte der Juden, S.81.

64 Vgl. AZJ Nr.2, 4.5.1837, S.7f.

65 Vgl. Helmut Eschwege, Geschichte der Juden, S.579.

66 Zu den statistischen Angaben siehe Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.457ff.

67 Vgl. z.B. AZJ Nr.26, 23.6.1874, S.440.

68 Vgl. AZJ Nr.5, 3.2.1880, S.70f.

69 Hierzu Helmut Eschwege, Geschichte der Juden, S.697-701.

70 Vgl. AZJ Nr.23, 22.6.1837, S.89.

71 Vgl. Helmut Eschwege, Geschichte der Juden, S.568.

72 Ebenda, S.651.

73 Vgl. Alphonse Levy, Geschichte der Juden, S.107.

74 Angaben nach Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.457ff.

75 Vgl. Steven M. Lowenstein/ Peter Pulzer/ Monika Richarz, Umstrittene Integration, S.25. Grundsätzlich siehe Jack Wertheimer, Unwelcome Strangers, East European Jews in Imperial Germany, Oxford 1987, S.11-22.

76 Vgl. Solvejg Höppner, Juden in Sachsen zwischen bürgerlicher Revolution und Erstem Weltkrieg, in: Gunda Ulbricht/ Olaf Glöckner (Hrsg.), Juden in Sachsen, Dresden/ Leipzig 2013, S.94.

77 Vgl. AZJ Nr.15, 5.4.1847, S.221.

78 Vgl. Alphonse Levy, Geschichte der Juden, S.110.

79 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.285f. u. 401. Peter G.J. Pulzer, Jews and the German State: the political history of a minority, 1848-1933, Oxford 1992, S.118.

80 Vgl. AZJ Nr.47, 21.11.1882, S.769.

81 Vgl. AZJ Nr.4, 23.1.1883, S.58.

82 Vgl. Adolf Diamant, Chronik der Juden in Chemnitz, S.18f. Vgl. Adolf Diamant, Chronik der Juden in Leipzig, S.130.

83 Vgl. Emil Lehmann, Aus alten Acten, S.76f.

84 B’nai B‘rith wurde als jüdisches Pendant zu Freimaurerlogen geschaffen. So Shulamit Volkov, Jüdisches Leben, S.168.

85 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.142.

86 Ebenda, S.505-509.

87 Vgl. Simone Lässig, Sprachwandel und Verbürgerlichung. Zur Bedeutung der Sprache im innerjüdischen Modernisierungsprozess des frühen 19. Jahrhunderts, in: HZ 270 (2000), S.617-667. Lässig wirft die Frage auf, ob der Sprachwandel der Juden weniger der Assimilation als eher als Instrument sozialer Mobilität gedient habe. Ebenda, S.620. Lässig benennt als Verbürgerlichungsmedien Schule, Religion, Presse und Publizistik sowie Vereine und Gesellschaften. Ebenda, S.655 u.660.

88 Vgl. Dan Diner, Geschichte der Juden - Paradigma einer europäischen Historie, in: Gerald Stourzh/ Barbara Haider/ Ulrike Harmat, Annäherungen an eine europäische Geschichtsschreibung, Wien 2002, S.87.

89 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.317 u. 320. Peter G.J. Pulzer, Jews and the German State, S.91.

90 Zum Ausschluss von Juden vom Schöffen- und Geschworenendienst um 1907 siehe Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.504. Vgl. Emil Lehmann, Die Juden jetzt und einst, Ein Beitrag zur Lösung der „Judenfrage“, Dresden 1886, S.4. Dieser wunderte sich, dass es so viele Journalisten und Rechtsanwälte jüdischer Herkunft gäbe. Im Chemnitzer Zeitungswesen beispielsweise existierten jedoch keine jüdischen Verlagsanteile. Vgl. Adolf Diamant, Chronik der Juden in Chemnitz, S.101.

91 Schocken war 1930 „die viertgrößte Warenhauskette Deutschlands mit über 20 Filialen in Sachsen.“ FrankLothar Kroll, Geschichte Sachsens, S.98. Salman Schocken war wie z.B. Heinrich Graetz in Posen geboren. Shulamit Volkov, Jüdisches Leben, S.174.

92 Vgl. Simone Lässig, Familie Arnhold, in: Jüdische Gemeinde zu Dresden (Hrsg.), Einst & jetzt. Zur Geschichte der Dresdner Synagoge und ihrer Gemeinde, Dresden 2001, S.142-145.

93 Vgl. Adolf Diamant, Chronik der Juden in Dresden. Von den ersten Juden bis zur Blüte der Gemeinde und deren Ausrottung, Darmstadt 1973, S.258.

94 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.396.

95 Zu Dresden siehe: Gerald Kolditz, Zur Entwicklung des Antisemitismus in Dresden während des Kaiserreichs, in: Zwischen Integration und Vernichtung. Jüdisches Leben in Dresden im 19. und 20. Jahrhundert (Dresdner Hefte 14, Heft 45, 1/96) 2. unveränderte Aufl. Dresden 2000, S.37-46.

96 Schulchan aruch („gedeckter Tisch“) ist eine Zusammenfassung jüdischer religiöser Vorschriften.

97 Vgl. Solvejg Höppner, Juden in Sachsen, S.114.

98 Vgl. Steven M. Lowenstein/ Peter Pulzer/ Monika Richarz, Umstrittene Integration, S.241.

99 Vgl. Emil Lehmann, Die Juden jetzt und einst. Ein Beitrag zur Lösung der „Judenfrage“, Dresden 1886.

100 Zu den Reichstagswahlen 1907 und 1912 siehe Michael Schäbitz, Juden in Sachsen. S.380 f. „Demgegenüber blieben die Erfolge des als Deutsche Reformpartei firmierenden politischen Antisemitismus in den 1890er Jahren ein eher ephemeres, vorzugsweise im Dresdner Raum lokalisiertes Phänomen.“ Frank-Lothar Kroll, Geschichte Sachsens, S.95.

101 Vgl. Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.385.

102 „Mandat, Die Einschränkung der Anzahl derer Juden, und ihres Handels, betreffend“ vom 16.8.1746, in: Michael Schäbitz, Juden in Sachsen, S.461-464.

103 „Juden-Ordnung für die Residenz-Stadt Dresden, vom 15. September 1772“, in: Ebenda, S.465ff.

104 Ebenda, S.30.

Ende der Leseprobe aus 93 Seiten

Details

Titel
Die Juden im Sächsischen Königreich
Untertitel
Von 1806 bis zum Vorabend des Ersten Weltkrieges
Autor
Jahr
2016
Seiten
93
Katalognummer
V337261
ISBN (eBook)
9783656988243
ISBN (Buch)
9783656988250
Dateigröße
1196 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jüdische Geschichte, Sachsen, sächsisches Königreich, Erster Weltkrieg, jüdische Bevölkerung
Arbeit zitieren
Dr. Cornelia Lein (Autor:in), 2016, Die Juden im Sächsischen Königreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337261

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