MRSA-Infektionen im Krankenhaus. Die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen


Studienarbeit, 2015

43 Seiten, Note: 9,5 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

A. Einleitung

B. MRSA-Infektion und ihre mögliche Bekämpfung
I. MRSA-Infektion
1. Charakterisierung von MRSA
2. Epidemiologie von MRSA
3. Pathogenese von MRSA
4. Therapie und Prophylaxe
II. Maßnahmen zur Erkennung, Vermeidung und Bekämpfung von MRSA-Infektionen im Krankenhaus
1. Maßnahmenbündel zur Prävention und Bekämpfung von MRSA-Infektionen
2. MRSA-Screening als Bestandteil der Risikoanalyse zur Festlegung der Maßnahmenbündel
a) Medizinische Bedeutung des MRSA-Screenings
b) Rechtliche Bewertung des MRSA-Screenings

C. MRSA-Screening beim Patienten
I. MRSA- Screening auf der Grundlage des öffentlichen Rechts
1. Verfassungsrechtliche Grundlage
2. Sozialrechtliche Grundlage
3. Auf der Basis des Gefahrenabwehrrechts
4. Auf der Basis des speziellen Gefahrenabwehrrechts nach dem IfSG
II. MRSA-Screening auf der Grundlage des Behandlungsvertrages
1. MRSA-Screening als Teil einer ordnungsgemäßen Heilbehandlung
a) Ordnungsgemäße Heilbehandlung im Allgemeinen
b) Konkretisierung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Heilbehandlung bezüglich MRSA-Screening
2. Grenzen für eine Anwendung von MRSA-Screening
a) Einwilligung des Patienten
b) Stand der medizinischen Wissenschaft
3. Organisationspflicht des Krankenhauses zur Vermeidung einer MRSA-Übertragung

D. MRSA-Screening beim Krankenhauspersonal
I. Rechtliche Stellung des Personals
II. Screening als Verpflichtung aus dem Behandlungsvertrag
III. Arbeitsrechtliche Grundlagen für ein Screening beim Personal
1. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Allgemeinen
2. Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers / Krankenhauses in Bezug auf MRSA
a) MRSA-Screening auf der Grundlage des Arbeitsschutzes nach BioStoffV und TRBA 250
b) MRSA-Screening als arbeitsmedizinische Vorsorge
c) MRSA-Screening auf der Grundlage von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
IV. Öffentlich-rechtliche Grundlagen für ein Screening

E. Zusammenfassung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem der Krankenhausinfektionen durch MRSA[1] -Keime und der zu deren Vermeidung erforderlichen Untersuchungen zur Erkennung dieser Keime.

In den letzten Jahren wurde die Öffentlichkeit durch Nachrichten[2] alarmiert, die über Todesfälle in Krankenhäusern infolge Ansteckung mit hochaggressiven Krankheitserregern berichteten. Auch wenn der zuletzt bekannte Fall aus Kiel[3] auf andere als MRSA-Keime zurückzuführen ist, schmälert das die Relevanz von MRSA-Infektionen nicht. Die MRSA-Keime lösen im Klinikalltag die meisten nosokomialen Infektionen aus[4]. Nach verschiedenen Schätzungen verursachen Krankenhauskeime jährlich etwa 400.000 bis 600.000 Infektionen und 15.000 Todesfälle[5]. Es wird vertreten, dass etwa jede vierte nosokomiale Infektion, also 100.000 bis 150.000 Fälle und ca. 1.500 bis 4.000 dadurch hervorgerufene Todesfälle vermeidbar wären[6].

Der Gesetzgeber hat auch das Problem der nosokomialen Infektionen erkannt und 2011 das IfSG mit dem Ziel novelliert, die Zahl dieser Ansteckungen zu reduzieren[7]. Im Krankenhausalltag werden nur wenige MRSA-Träger erkannt, weil wegen der fehlenden klinischen Indikation mikrobiologische Untersuchungen nicht durchgeführt werden, obwohl diese Screening-Untersuchungen für die Verhinderung von MRSA-Übertragungen und die Einleitung von Präventions- und Sanierungsmaßnahmen aus medizinischer Sicht erforderlich wären[8]. Für die Prävention von nosokomialen Infektionen nehmen gem. § 23 Abs. 3 S. 2 IfSG die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einen wichtigen Platz als Stand der medizinischen Wissenschaft ein[9]. Nach der neuesten, überarbeiteten Empfehlung des Robert Koch-Instituts soll ein MRSA-Screening bei Krankenhausaufnahme lediglich bei bestimmten Risikopatienten vorgenommen werden[10]. Entsprechend einer Betriebsvereinbarung sollen unter im Voraus bestimmten Bedingungen beim Personal ein MRSA-Screening und eine Dekolonisierung durchgeführt werden, wobei eine routinemäßige Untersuchung des Personals hinsichtlich einer MRSA-Besiedlung nicht erfolgen soll[11]. Ein generelles MRSA-Screening wird somit nicht für erforderlich erachtet.

Da ein Screening zur Erkennung aller MRSA-Träger unerlässlich ist, wird im Folgenden untersucht, inwieweit eine Screening-Untersuchung auf MRSA-Keime bei allen Patienten und beim Personal, welches mit den Patienten unmittelbar in Kontakt kommt, rechtlich zulässig ist und wo die rechtlichen Grenzen für derartige Untersuchungen liegen.

B. MRSA-Infektion und ihre mögliche Bekämpfung

I. MRSA-Infektion

1. Charakterisierung von MRSA

MRSA ist die Abkürzung für Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus.[12] Staphylococcus aureus ist ein kugelförmiges, grampositives, nicht sporenbildendes Bakterium mit einem Durchmesser von ca. 1 µm.[13] Bei der Einführung von Penicillin waren die meisten Stämme von Staphylokokken noch hoch empfindlich.[14] Heute sind mittlerweile die meisten Stämme gegen Penicillin resistent. Sie haben einen Resistenzmechanismus (Expression eines veränderten Penicillinbindeproteins) entwickelt, so dass inzwischen 20 – 25 % aller Staphylococcus-aureus-Stämme in Deutschland resistent gegen Methicillin sind, obwohl Methicillin als penicillinasefestes Penicillin sehr wirkungsvoll gegen grampositive Keime einsetzbar ist.[15]

2. Epidemiologie von MRSA

Ca. 20 – 30 % der Bevölkerung sind von Staphylococcus-aureus-Stämmen besiedelt.[16] Primärer Standort wird beim Menschen der Nasenvorhof angegeben, von dem aus der Rachen und andere Bereiche der Haut- und Schleimhaut kolonisiert werden können.

Bezüglich der Herkunft bzw. Quelle werden MRSA-Keime in HA-, CA- und LA-MRSA, d.h. nosokomial, im sozialen Umfeld oder in der (Nutz)Tierhaltung erworbene MRSA-Keime, unterteilt.[17] Die Charakterisierung der MRSA-Stämme nach ihrer Herkunft kann wegen ihres monoklonalen Aufbaus für die Infektionskontrolle und –prävention von Bedeutung sein.[18]

Da die Staphylokokken auch eine hohe Umweltresistenz aufweisen, ist eine leichte Ausbreitung im Krankenhaus möglich.[19] Die Übertragung erfolgt vorwiegend über direkten Kontakt, wie z.B. über die Hände.[20] Neben dieser Tröpfchenemission kann auch eine indirekte Verbreitung über Staub erfolgen.[21] Ferner kann eine Übertragung von MRSA-Keimen durch Gegenstände, Medizinprodukte sowie Wäsche und Bettwäsche herbeigeführt werden.[22]

3. Pathogenese von MRSA

Staphylococcus aureus ist ein fakultativ-pathogenes Bakterium, welches nicht notwendigerweise im Falle einer Besiedlung mit pathologischen Symptomen einhergeht.[23] Jeder Stamm von Staphylococcus aureus hat „sein eigenes Repertoire an Virulenzfaktoren“[24], die entweder in der Zellwand lokalisiert sind oder in die Umgebung abgesondert werden.[25] Die Pathogenität dieser Stämme ist sehr unterschiedlich, so dass einige nur wenig aggressiv sind und andere besonders gefährlich sind.[26]

Unter Umständen, z.B. nach Verletzung der Hautbarrieren oder bei genereller Abwehrschwäche des Organismus, bewirken die Staphylococcus-aureus-Stämme eitrige Infektionen.[27] Diese werden in invasive und toxinbedingte Krankheiten unterteilt:[28] Beispiele für invasive Infektionen sind Furunkel, Karbunkel, Abszesse, Wundinfektionen, Osteomyelitis, Gefäßprotheseninfektionen, Pneumonie, Sepsis oder Endokarditis; Beispiele für toxinbedingte Infektionen sind das toxische Schocksyndrom (TSS) und das Staphylococcal-Scalded-Skin-Syndrome (SSSS) oder Lebensmittelvergiftungen.

Die von den Staphylococcus-aureus-Stämmen verursachten Infektionen können je nach Erregerstamm, Infektionslokalisation und Widerstandskraft des Erkrankten leicht bis tödlich verlaufen.[29]

4. Therapie und Prophylaxe

Je nach MRSA-Infektion ist eine chirurgische Intervention (Spaltung von Abszessen, komplette Herdsanierung, Entfernung von Kunststoffimplantaten), eine symptomatische Therapie oder eine antibakterielle Chemotherapie vorzunehmen, wobei wegen der Resistenz von MRSA ein Antibiogramm unerlässlich ist.[30]

Der Prophylaxe kommt entgegen, dass alle Staphylococcus-aureus-Keime, so auch MRSA, gegenüber Haut- und Flächendesinfektionsmittel hochempfindlich sind[31] und somit MRSA durch alle Desinfektionsmittel mit nachgewiesener bakterizider Wirksamkeit inaktiviert werden kann[32].

[...]


[1] MRSA = Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus

[2] Focus, 07.02.2015, Nr. 07, S. 72-79; DIE WELT, 02.05.2014, Nr. 101, S. 20

[3] DÄBl 2015, S. 264

[4] Geffers/Gastmeier DÄBl 2011, S. 87, 90; Mattner/Bange DÄBl 2012, S. 39, 39f.

[5] Schultze-Zeu/Riehn VersR 2012, S. 1208, 1208. Andere Schätzungen gehen von 700.000 bis zu einer Million Infektionen jährlich aus: Richter-Kuhlmann DÄBl 2010, S. 2446, 2446.

[6] Siegmund-Schultze DÄBl 2011, S. 731, 731. Andere schätzen, dass ein Drittel der Infektionen und 10.000 Todesfälle vermeidbar wären: Richter-Kuhlmann DÄBl 2010, S. 2446, 2446.

[7] Lorz, NJW 2011, S. 3397, 3398

[8] Chaberny/Wriggers DÄBl 2010, S. 631, 632f.

[9] Schultze-Zeu/Riehn VersR 2012, S. 1208, 1209

[10] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 720

[11] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 719

[12] Beispielsweise in KRINKO -Empfehlung, S. 696, 696.

[13] Hof/Dörries S.320

[14] Hof/Dörries S.323

[15] Groß S. 48

[16] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 698; Hof/Dörries S.323; Groß S. 44

[17] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 700: HA-MRSA = hospital-acquired MRSA bzw. health-care-associated MRSA, CA-MRSA = community-acquired MRSA“ bzw. „community- associated MRSA, LA-MRSA = livestock-associated MRSA.

[18] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 701

[19] Groß S. 48

[20] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 705

[21] Hof/Dörries S.323

[22] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 706

[23] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 698

[24] Hof/Dörries S.322

[25] Groß S. 44

[26] Hof/Dörries S.322

[27] Hof/Dörries S.322; KRINKO -Empfehlung, S. 696, 698

[28] Groß S. 47; KRINKO -Empfehlung, S. 696, 698

[29] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 698

[30] Hof/Dörries S.327; Groß S. 48

[31] Hof/Dörries S.327

[32] KRINKO -Empfehlung, S. 696, 699

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten

Details

Titel
MRSA-Infektionen im Krankenhaus. Die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen
Hochschule
Universität Regensburg  (Fakultät Rechtswissenschaft)
Veranstaltung
Seminar „Aktuelle Probleme aus der Praxis des Medizin- und Gesundheitsrechts“
Note
9,5 Punkte
Autor
Jahr
2015
Seiten
43
Katalognummer
V337213
ISBN (eBook)
9783656986522
ISBN (Buch)
9783656986539
Dateigröße
613 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nosokomiale Infektionen, MRSA, MRSA-Screening, Behandlungsvertrag, IfSG, KRINKO-Empfehlung, Fürsorgepflicht, Arbeitsschutz, Betriebsvereinbarung, arbeitsmedizinische Vorsorge, BioStoffV
Arbeit zitieren
Sandor Nevelö (Autor:in), 2015, MRSA-Infektionen im Krankenhaus. Die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337213

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