Die Bedeutung und der Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Personaleinsatz


Seminararbeit, 2015

19 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen eines Arbeitsschutzmanagementsystems
2.1 Definition und Grundprinzipien
2.2 Konzepte von Arbeitsschutzmanagementsystemen

3 Bedeutung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
3.1 Unternehmerperspektive
3.2 Mitarbeiterperspektive

4 Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems
4.1 Arbeitsschutzverantwortliche Personen
4.2 Führungselemente
4.3 Systemstützende Elemente
4.4 Prozessbezogene Elemente
4.5 Prozesssichernde Elemente

5 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Aufgrund der rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen, die sich aus der zunehmenden Globalisierung ergeben, wird der Nachweis eines aktiven Arbeitsschutzes für Unternehmen zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil. Jedoch tritt eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit nicht nur bei der Einhaltung zusätzlicher Verordnungen ein. Es bedarf auch eines freiwilligen und systematischen Managements für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, welches sich unproblematisch und nachhaltig in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens integrieren lässt.

Arbeitsschutzmanagementsysteme werden national und international seit Mitte der Neunziger-Jahre als vielversprechende Instrumente zur Verbesserung des Arbeitsschutzes gehandelt und werden immer häufiger in Unternehmen mit Erfolg eingeführt.1

Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die Bedeutung und den Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Personaleinsatz darzulegen.

Dazu werden zunächst im zweiten Kapitel die theoretischen Grundlagen und die Bedeutung dieser Systeme beschrieben. Dies beinhaltet eine Definition von Arbeitsschutzmanagementsystemen und deren Grundprinzipien sowie die Thematik der verschiedenen Konzepte, welche in den vergangenen Jahren erarbeitet wurden. Anschließend wird im dritten Kapitel die Bedeutung eines Arbeitsschutzmanagementsystems aus Unternehmer- und Mitarbeiterperspektive dargestellt, die für die Einführung und Umsetzung dieser Managementsysteme entscheidend sind. Im vierten Kapitel wird der Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems anhand seiner Elemente erläutert. Aufgrund der begrenzten Seitenanzahl dieser Arbeit werden die genauen gesetzlichen Vorgaben nicht benannt. Mit einer Zusammenfassung der zuvor benannten Ergebnisse schließt Kapitel fünf die Arbeit ab.

2 Grundlagen eines Arbeitsschutzmanagementsystems

2.1 Definition und Grundprinzipien

„Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) ist ein eigenständiges Managementsystem oder Teil eines integrierten Managementsystems, welches den Arbeitsschutz systematisch in Unternehmensprozesse und Abläufe integriert, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit nachhaltig zu verbessern.“2 Dies umfasst u. a. Organisationsstrukturen, Verantwortungsbereiche, strategische Planungen, Verfahren und Ressourcen.3 Dabei werden unter einem Managementsystem aufeinander angepasste Aufgaben, Regeln und Strukturen verstanden, die ein Unternehmen zur Zielerreichung benötigt.4 Der Arbeitsschutz als eine Zielsetzung umfasst alle Aktivitäten, welche die Belegschaft vor Arbeitsunfällen und Gefahren schützt sowie für menschengerechte Arbeitsbedingungen sorgt.5

Die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems bringt die drei Grundprinzipien Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe, präventiver Arbeitsschutz und kontinuierliche Verbesserung mit sich. Dies bedeutet, die Verantwortung zur Durchführung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes obliegt der obersten Unternehmensleitung, welche die Aufgaben zur besseren Umsetzung an Führungskräfte delegieren kann. Der Arbeitsschutz ist hier vorbeugend im Sinne der Gesundheitsförderung und nicht als Nachsorge für Arbeitsunfälle zu betrachten. Darüber hinaus unterliegt ein Arbeitsschutzmanagementsystem wie andere Systeme dem Managementkreislauf, wodurch die betrieblichen Maßnahmen dauerhaft geplant, durchgeführt, kontrolliert und verbessert werden.6

2.2 Konzepte von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Arbeitsschutzmanagementsysteme werden immer häufiger in Unternehmen eingeführt.7 Jedoch wurde nach fehlgeschlagenen Versuchen 1996 durch die internationale Normungsorganisation ISO (International Organization for Standardization) und 1997 durch das spanische Normungsinstitut (AENOR) bislang keine internationale Norm für Arbeitsschutzmanagementsysteme aufgrund mangelnder Einigkeit erarbeitet. Daher wurde 1997 die ILO (International Labour Organization), bestehend aus Vertretern der Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beauftragt einen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme zu entwickeln. Gleichzeitig entwickelte die Bundesrepublik Deutschland mit der Ablehnung des spanischen Antrags einen „Gemeinsamen Standpunkt zu Arbeitsschutzmanagementsystemen“. Hier liegt das Erfordernis einer abgestimmten nationalen Ansicht für eine Reaktion auf Normbestrebungen zugrunde. Dieser Standpunkt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, der obersten Arbeitsschutzbehörde der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner entwickelt.8 Dieser beinhaltet Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Besonders hervorzuheben ist, dass die Managementsysteme freiwillig und ohne Zertifizierungszwang umgesetzt werden sollen.9

Zusätzlich sollte ein einheitliches Konzept für Arbeitsschutzmanagementsysteme erarbeitet werden, welches durch Uneinigkeiten nicht realisiert werden konnte. Stattdessen wurden Kriterien als Eckpunkte für die Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme festgelegt.10 Daraufhin haben sich in den letzten Jahren unterschiedliche Konzepte entwickelt.11 Besonders erwähnenswert sind z. B.:

- „Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme“
- „Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS)“
- „Occupational Health- and Safety Assessment (OHSAS)“12

Konzepte für Arbeitsschutzmanagementsysteme geben Unternehmen eine Orientierung, was bei der Einführung eines solchen Managementsystems zu beachten ist. Die Umsetzung an sich bleibt den Unternehmen überlassen.13 Sie ist produkt-, prozess- und unternehmensabhängig.14

Aufgrund der großen internationalen Verbreitung der Norm OHSAS 18001 wurde 2013 von der ISO der Beschluss gefasst einen internationalen Standard für Arbeitsschutzmanagementsysteme zu schaffen. Dieser soll Ende 2016 erscheinen.15

3 Bedeutung eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Arbeitsschutzmanagementsysteme zählen weltweit zu den bedeutsamsten Themenbereichen im Arbeitsschutz. Sie bieten verschiedene Vorteile, wodurch sie immer mehr Anerkennung und Ausbreitung erfahren.16 Dabei sind die Gründe für die Einführung sowie die Wirkung auf die Unternehmen sehr unterschiedlich. Dies ist begründet in der Vielfalt der Betriebe in Hinsicht auf deren Branche, Struktur und Größe.17 Die nachfolgenden Motive gelten zum Teil sowohl für die Unternehmens- als auch Mitarbeiterperspektive. Da sich aus den einzelnen Motiven unterschiedliche Effekte ergeben, sind diese für beide Personengruppen nicht zu vernachlässigen.

3.1 Unternehmerperspektive

Aus Unternehmenssicht gibt es verschiedene Motive ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen. Diese sind unter den drei Hauptmotiven Verbesserung des Arbeitsschutzes,18 Beitrag zum wirtschaftlichen Unternehmenserfolg19 sowie Aufwertung des Unternehmensimages und Vertrauenszunahme der Partner und Kunden20 zusammengefasst.

Gesundheit und Schutz der Beschäftigten stellt für Unternehmen das Hauptziel aller Arbeitsschutzaktivitäten dar.21 Hierin unterstützt das Arbeitsschutzmanagementsystem bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zu Gesundheitsschutz und Sicherheit22 sowie bei der strukturierten Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Dies führt zu einer Motivation der Unternehmensleitung und der Mitarbeiter.23 Außerdem wird für das Unternehmen und seine Führungskräfte die Rechtssicherheit erhöht, sodass z. B. Unterweisungen regelmäßig durchgeführt und die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften kontrolliert werden. Dadurch ergibt sich wiederum eine Steigerung der Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte.24

Mit der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems und seiner wirksamen Anwendung trägt es zudem zum zweiten Hautmotiv, dem wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen, bei.25 Die Einführung dieses Systems erfordert zunächst hohe Kosten. Jedoch werden diese nach der Verinnerlichung der Arbeitsschutzbedeutung bei den Beschäftigten z. B. aufgrund der Reduzierung der Überwachungskosten geringer. Bei einer Gegenüberstellung der Kosten für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems und für die Vernachlässigung des Arbeitsschutzes, ergeben sich erheblich höhere Kosten für Defizite im Arbeitsschutz. Diese setzen sich zusammen aus den direkten Kosten bedingt durch Arbeitsunfälle und durch die verdeckten Kosten. Bei den direkten Kosten handelt es sich z. B. um die Grundvergütung und bei den verdeckten Kosten u. a. um Reparaturkosten für beschädigte Maschinen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Vernachlässigung des Arbeitsschutzes Umsatzeinbußen bei Verlusten von Kunden oder Imageverschlechterung, welche durch Arbeitsschutzmanagementsysteme abgewendet werden können.26

Dies ist darauf zurückzuführen, dass Arbeitsschutzmanagementsysteme mit der Schaffung von sicheren Prozessen und Arbeitsplätzen27 Fehlzeiten u. a. aufgrund von Arbeitsunfällen sowie entstehende Betriebsstörungen reduzieren. Aber auch dadurch, dass zielgerichtete Wartungen und Instandhaltungen von Anlagen und Maschinen zu Qualitätssteigerung und Werterhaltung der Betriebe beitragen.28 Zusätzlich verhindern sie bei einer frühzeitigen Einbindung menschen- und arbeitsschutzgerechter Faktoren in Entwicklungsphasen von Unternehmensprozessen und -systemen kosten- und zeitintensive Korrekturen.29

Das dritte Hauptmotiv für den Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist die Aufwertung des Unternehmensimages und eine Vertrauenszunahme der Partner und Kunden.30 Beides sind bedeutende Aspekte für den Erfolg eines Unternehmens am Markt.31 Ein Arbeitsschutzmanagementsystem und die damit einhergehende Verbesserung des Arbeitsschutzes stellen eine wichtige Wettbewerbsbedingung dar.32 Denn die Auftraggeber erwarten zunehmend einen Nachweis über geregelte Arbeitsschutzmaßnahmen, um weitere Risiken für ihre Unternehmen ausschließen zu können. Einige Großkunden vergeben deshalb ihre Aufträge nur an Betriebe mit niedrigen Unfallstatistiken und einem integrierten Arbeitsschutzmanagementsystem. Denn die Anwendung dieses Systems ist nicht nur ein Nachweis für die gesetzlich geforderte gesundheits- und sicherheitsgerechte Organisation,33 sondern auch für die Optimierung der Produkt- und Dienstleistungsqualität.34

3.2 Mitarbeiterperspektive

Arbeitsschutzmanagementsysteme bieten auch den Beschäftigten eines Unternehmens verschiedene Vorteile. Dazu zählt die Verbesserung des Arbeitsschutzes,35 die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und -motivation sowie die Steigerung der Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte.36

Arbeitsschutzmanagementsysteme bewirken durch ihren positiven Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter und Führungskräfte eine Verbesserung des Arbeitsschutzes. Gleichzeitig werden der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten vorbeugend und nachhaltig durch unternehmensinterne Prüfungen erhöht.37

Ein weiterer positiver Effekt ist die Steigerung der Arbeitszufriedenheit und - motivation. Dies ist auf die aktive Einbeziehung der Mitarbeiter in den Arbeitsschutz38 sowie die ernstgenommenen Hinweise aus der Belegschaft zurückzuführen. Die Folge ist eine Erhöhung von Verbesserungsvorschlägen für den Arbeitsschutz.39

Der dritte Vorteil eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist die Steigerung der Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte. Verantwortungsbereiche werden eindeutiger bestimmt, wodurch die Arbeitsschutzkompetenz und das Arbeitsschutzbewusstsein positiv beeinflusst werden. Dadurch wächst das Verständnis der Führungskräfte hinsichtlich der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten. Sie motivieren zur Einreichung von Verbesserungsvorschlägen und führen eher Arbeitsschutzmaßnahmen durch. Somit fühlen sich die Mitarbeiter wertgeschätzter.40

4 Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Mit dem Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist diese Managementstruktur mit der vorhandenen Organisationsstruktur des Unternehmens zu verbinden.41 Die Struktur eines Arbeitsschutzmanagementsystems ergibt sich aus folgenden Elementen: Führungselemente, systemstützende Elemente, prozessbezogene Elemente und prozesssichernde Elemente. Diese Elemente entsprechen dem allgemeinen Managementaufbau. Es kommt lediglich das prozesssichernde Element als Besonderheit hinzu.42 Durch die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wird in die vorhandene Organisationsstruktur des Unternehmens eingegriffen43 und z. B. neue Verantwortungsbereiche festgelegt. Die Organisationsstruktur beinhaltet dabei eine Aufbau- und Ablauforganisation. In der Aufbauorganisation sind die Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten aller Hierarchiestufen bestimmt. Hingegen regelt die Ablauforganisation die Unternehmensabläufe.44

Im folgenden Kapitel werden die Veränderungen der Organisationsstruktur sowie der Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems anhand seiner Elemente und deren Unterpunkte dargestellt.

4.1 Arbeitsschutzverantwortliche Personen

Mit der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind die Zuständigkeiten der Arbeitsschutzverantwortlichen neu festzulegen, die bereits durch die vorhandene Sicherheitsorganisation im Unternehmen entstanden sind.45

Aufbau und Durchführung einer Sicherheitsorganisation ist für Arbeitgeber eine gesetzliche Verpflichtung.46 Deren Ausgestaltung richtet sich nach verschiedenen Verordnungen, dem Interesse des Arbeitgebers sowie der Größe und Struktur des Betriebs.47 Zu der Sicherheitsorganisation gehören neben der Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt, Betriebsrat und der Arbeitsschutzausschuss.48 Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Unternehmensführung, einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, zwei Mitgliedern aus dem Betriebsrat und einem Sicherheitsbeauftragtem.49

Mit der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems werden die Beschäftigten des Unternehmens in die Arbeitsschutzmanagementstruktur eingebunden. Die Aufbauorganisation des Arbeitsschutzmanagementsystems wird nun durch folgende Personengruppen bestimmt: Geschäftsführung und Führungskräfte, Arbeitsschutzfachkräfte, Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte und Adhoc-Arbeitsgruppen.50

Mit den einzelnen Personengruppen ergeben sich unterschiedliche Aufgaben. Die Unternehmensleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Durchführung und Kontrolle des Arbeitsschutzmanagementsystems.51 Sie überträgt zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes ihre Aufgaben an Leitungsverantwortliche.52 Zu den Arbeitsschutzfachkräften gehören Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und ggf. andere Arbeitsschutzexperten. Ihre Tätigkeiten sind im Arbeitsschutzmanagementsystem festgelegt und aufeinander abgestimmt. Sie sind im Arbeitsschutzbereich beratend tätig, überwachen die effiziente Durchführung des Arbeitsschutzmanagementsystems und entwickeln dies stetig weiter. Die Koordination der Arbeitsschutzfachkräfte erfolgt durch einen Beauftragten des Arbeitsschutzmanagementsystems. Dieser ist für dieses Managementsystem verantwortlich, koordiniert die beratenden und unterstützenden Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte und vertritt deren Interessen stellvertretend im Arbeitsschutzausschuss.

Der Arbeitsschutzausschuss und die Arbeitsgruppen, darunter Adhoc-Arbeitsgruppen, sind die Schnittstellen zwischen Arbeitsschutzmanagementsystem und Betriebsablauf. Sie beschließen verschiedene Arbeitsschutzmaßnahmen, welche durch die Leitungsverantwortlichen der entsprechenden Bereiche oder bei fehlender Fachkenntnis von einer Sicherheitsfachkraft ausgeführt werden. Sicherheitsfachkräfte, der Betriebsrat und der Betriebsarzt erfüllen neben ihren betrieblichen Aufgaben noch gesetzliche Aufgaben in Form der externen Informationspflicht an externe Stellen.53

[...]


1 Vgl. Ehnes (2006), S. 15.

2 Hessenmöller/Merdian (2012), S. 22.

3 Vgl. Hellbach/Hiltensperger/Richenhagen/Rötzer/Wachkamp (2006), S. 9.

4 Vgl. Kern/Schmauder (2005), S. 240.

5 Vgl. Kern/Schmauder (2005), S. 15.

6 Vgl. Brauweiler/Zenker-Hoffmann (2014), S. 4.

7 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2002), S. 1.

8 Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2010), S. 23 f.

9 Vgl. Zimolong (2001), S.15.

10 Vgl. Hiltensperger/Rötzer/Sikora (2010), S. 24.

11 Vgl. Brauweiler/Zenker-Hoffmann (2014), S. 4.

12 Vgl. Lehder/Skiba (2001), S. 64 f.

13 Vgl. Zimolong (2001), S. 15.

14 Vgl. Merdian, (2011), S. 26.

15 Vgl. Brauweiler/Zenker-Hoffmann (2014), S. 8.

16 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2002), S. 1.

17 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 5.

18 Vgl. Schwerdtle (1999), S. 41.

19 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2002), S. 1.

20 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 5.

21 Vgl. Liesegang/Pischon (1999), S. 229.

22 Vgl. Brückner/Hellbach/Hiltensperger/Richenhagen/ Sikora (2006) S. 9.

23 Vgl. Schwerdtle (1999), S. 41.

24 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 6 f.

25 Vgl. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2002), S. 1.

26 Vgl. Brückner/Hellbach/Hiltensperger/Richenhagen/Sikora (2006), S. 10.

27 Vgl. Förtsch/Meinholz (2014), S. 318.

28 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 16.

29 Vgl. Hellbach/Hiltensperger/Richenhagen/Rötzer/Wachkamp (2006), S. 7.

30 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 5.

31 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 14.

32 Vgl. Schwerdtle (1999), S. 41.

33 Vgl. Brückner/Hellbach/Hiltensperger/Richenhagen/Sikora (2006), S. 9 f.

34 Vgl. Schwerdtle (1999), S. 41.

35 Vgl. Hessenmöller/Merdian (2012), S. 29.

36 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 5.

37 Vgl. Hellbach/Hiltensperger/Richenhagen/Rötzer/Wachkamp (2006), S. 8.

38 Vgl. Kern/Schmauder (2005), S. 248.

39 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 12.

40 Vgl. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2014), S. 10.

41 Vgl. Schmager (1999), S. 55.

42 Vgl. Schmager (1999), S. 59.

43 Vgl. Schmager (1999), S. 51.

44 Vgl. Lehder/Skiba (2011), S. 37.

45 Vgl. Schmager (1999), S. 102.

46 Vgl. Lehder/Skiba (2011), S. 36.

47 Vgl. Lehder/Skiba (2011), S. 38.

48 Vgl. Bröckermann (2012), S. 141.

49 Vgl. Schliephacke (2008), S. 184.

50 Vgl. Schmager (1999), S. 55 f.

51 Vgl. Schmager (1999), S. 58.

52 Vgl. Luksch (2012), S. 11.

53 Vgl. Schmager (1999), S. 56 ff.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung und der Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Personaleinsatz
Note
1,3
Jahr
2015
Seiten
19
Katalognummer
V336935
ISBN (eBook)
9783656985945
ISBN (Buch)
9783656985952
Dateigröße
459 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Anmerkungen des Dozenten: Fachlich sehr gute Arbeit, sprachlich hätte es an einigen Stellen noch runder formuliert sein können.
Schlagworte
AMS, Arbeitsschutzmanagementsysteme, OHSAS, OHRIS, Bedeutung Arbeitsschutzmanagementsystem, Aufbau Arbeitsschutzmanagementsystem, Seminararbeit, Hausarbeit
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Die Bedeutung und der Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Personaleinsatz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336935

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