Das Königreich Westphalen als Modellstaat und die Emanzipation und rechtliche Gleichstellung der Juden (1807-1813)


Bachelor Thesis, 2016

97 Pages, Grade: 1,5


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Allgemeine rechtliche und soziale Situation der Juden und Judenpolitik vor Beginn der rheinbündischen Zeit (Ausgangslage)
2.1 Frankreich
2.2 Im Alten Reich und den Territorien des späteren Königreichs Westphalen

3. Das Königreich Westphalen als Modellstaat
3.1 Gründung, Zielsetzung und Charakter
3.2 Reformen und Bewertung

4. Die Emanzipation und rechtliche Gleichstellung der Juden im Königreich Westphalen: Die emanzipatorische Judengesetzgebung, ihre Um- und Durchsetzung, ihre Geltungskraft und ihr Eindringen in die gesellschaftliche Wirklichkeit sowie die mit dieser Emanzipations- gesetzgebung einhergehenden Widerstände, Problematiken und Spannungsverhältnisse
4.1 Die Emanzipations- und Gleichstellungsdekrete, die staatlichen Motive und Gründe für die vorbehaltlose Emanzipation und die Gründe für ihr Eindringen in die gesellschaftliche Realität
4.2 Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und jüdischer Religionsgemeinschaft: Das Konsistorium
4.3 Hindernisse, Widerstände und Vorbehalte gegen die Emanzipationspolitik und diesbezüglichen Reformmaßnahmen

5. Fazit

6. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In den Umbruchjahrzehnten zwischen der Französischen Revolution und dem Beginn der Restauration und des Vormärzes bekam der Prozess des Überganges vom ständisch- korporativen zum bürokratisch-konstitutionellen Staat und von der adeligen Privilegien- zur staatsbürgerlichen Gesellschaft eine gewichtige Beschleunigung, da Impulse wie das französische Revolutionsgeschehen und die Ausbreitung der napoleonischen Herrschaft mit ihrer Hegemonial- und Modellstaatenpolitik den Prozess des Wandels antrieben und verstärkten. Mit diesen Impulsen, die die Herausbildung einer bürgerlichen Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung forcierten, veränderte sich auch die rechtliche Situation der jüdischen Minorität grundlegend. Sie schufen die Voraussetzungen für ein allmähliches Heraustreten der Juden aus ihrer rechtlichen und sozialen Randexistenz hin zu einer zunehmenden Integration und Assimilation. Dieser Prozess der Emanzipation und Integration verlief jedoch nicht gradlinig und erfolgte in deutschen Territorien und Ländern zumeist nicht durch einen einzigen vollumfänglichen und einschränkungslosen Gesetzgebungsakt, sondern schrittweise über viele Jahrzehnte hinweg. Zu den ersten Gleichstellungsgesetzen auf deutschem Boden kam es dabei durch französischen Einfluss während der Rheinbundzeit, da sich unter diesem Einfluss der napoleonischen Expansion die Voraussetzungen für eine Gleichstellung der Juden stark verbessert hatten. Die regionalen Unterschiede in der Umsetzung der rechtlichen Gleichstellung blieben jedoch beträchtlich. Das Königreich Westphalen war diesbezüglich der fortschrittlichste Staat auf deutschem Boden, denn hier erfolgte staatlicherseits die rechtliche Gleichstellung der Juden ohne Einschränkungen. Damit eilte das Königreich seiner Zeit weit voraus. Diese besondere Vorreiterrolle wird nur erklärbar, wenn man sich vergegenwärtigt, in welchem Zusammenhang und Kontext und mit welchen Zielen, Motiven, Plänen, Verfassungsgeboten und Reformmaßnahmen dieser Staat gegründet und aufgebaut wurde und in welchem Zusammenhang und Verhältnis dies mit der legislativen und exekutiven Um- und Durchsetzung der rechtlichen Gleichstellung der Juden stand. Diese Arbeit befasst sich daher folglich mit dem Königreich Westphalen und seiner Eigenschaft als Modellstaat sowie mit der in ihm erfolgten Emanzipation und rechtlichen Gleichstellung der Juden.

Im ersten Punkt des Hauptteils (2. Punkt der Arbeit) wird auf die allgemeine rechtliche und soziale Situation der Juden und die Judenpolitik in Frankreich und im Heiligen Römischen Reich und den späteren westphälischen Territorien vor der rheinbündischen Zeit eingegangen, um dem Leser einen Überblick darüber zu geben, unter welchen rechtlichen Verhältnissen die Juden vor der rechtlichen Emanzipation in den jeweiligen Territorien gelebt haben, wie also die Ausgangslage aussah. Frankreich wird hier behandelt, da es durch die Französische Revolution Ausgangspunkt der Umsetzung der rechtlichen Emanzipation der Juden war und es daher folglich durch den anschließenden Gedankengutexport und die napoleonische Hegemonial- und Modellstaatenpolitik in gewisser Art und Weise die Blaupause für die rechtliche Judenemanzipation im Königreich Westphalen darstellt. Der zweite Punkt des Hauptteils (3. Punkt der Arbeit) befasst sich mit dem Königreich Westphalen als Modellstaat, namentlich mit seiner Gründung, seiner Zielsetzung, seinem Charakter und den staatlichen Reformen, die in ihm stattfanden, um dem Leser ein Bild davon zu geben, um was für einen Staat es sich hier handelte und in welchem Kontext er und die in ihm staatlich vollzogene rechtliche Emanzipation existierte. Im dritten Punkt des Hauptteils (4. Punkt der Arbeit) wird schließlich detailliert auf die staatlich vollzogene emanzipatorische Judenpolitik und rechtliche Gleichstellung sowie die damit verbundenen Problematiken und Spannungsverhältnisse eingegangen, namentlich auf die Emanzipations- und Gleichstellungsgesetzgebung, ihre Um- und Durchsetzung und Geltungskraft, auf die staatlichen Motive und Gründe für die Emanzipationspolitik, auf die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und jüdischer Religionsgemeinschaft und abschließend auf die Hindernisse, Widerstände und Vorbehalte gegen die Emanzipationspolitik und diesbezüglichen Reformmaßnahmen.

Es sollen dabei folgende Erkenntnis- und Leitfragen bei der Darstellung im Vordergrund stehen: Wie sah die allgemeine rechtliche und soziale Situation der Juden und die Judenpolitik in Frankreich und im Heiligen Römischen Reich und den späteren westphälischen Territorien vor der rheinbündischen Zeit aus? Und unterschieden sich diese Existenzbedingungen von jenen der vorherigen Jahrzehnte? In welchem Zusammenhang stand die Gründung des Königreichs Westphalen mit der napoleonischen Hegemonial- und Modellstaatenpolitik? Wie und warum wurde das Königreich Westphalen als Modellstaat geschaffen? Welche Motive gab es seitens Napoleons für die Gründung und die Modellstaatspläne und welche Ziele wurden damit verfolgt? Wie sah der Modellstaatscharakter des Königreichs Westphalen konkret aus und welche diesbezüglichen Reformen wurden gemacht? War das Modellstaatskonzept in Bezug auf das Königreich Westphalen erfolgreich und welche Widersprüche ergaben sich? Wie hängt das Modellstaatskonzept des Königreichs Westphalen mit der rechtlichen Gleichstellung der Juden zusammen? Wie ging die rechtliche Judenemanzipation und die diesbezügliche Reformpolitik im Königreich Westphalen konkret von statten? Aus welchen Motiven und Gründen wurde sie forciert und umgesetzt? Wer und was unterstützte die Emanzipationspolitik und warum? Wie stark war die Geltungskraft der Gleichstellungsgesetze und wie weit drangen sie in die gesellschaftliche Realität ein? Welche Widerstände, Hindernisse, Problematiken und Spannungsverhältnisse ergaben sich aus der Emanzipation, wie äußerten sich diese und warum traten diese auf? Wer setzte der Emanzipationspolitik Widerstand und Hindernisse entgegen? Kann die rechtliche Emanzipation und Gleichstellung trotz der Widerstände, Hindernisse, Problematiken und Spannungsverhältnisse als erfolgreich bezeichnet werden?

Die Arbeit stützt sich neben einigen für die Arbeit unerlässlichen Quellen1 zum größten Teil auf Sekundärliteratur bzw. Darstellungen. Der Forschungsstand bietet zur Bearbeitung des Themas und der Fragestellungen ausreichendes und ergiebiges Material. Hier zuerst zu nennen sind vor allem die für die Bearbeitung dieses Themas sehr hilfreichen und aufschlussreichen Darstellungen und Aufsätze: „Die Emanzipation der Juden im Königreich Westphalen (1807-1813)“, „Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modellstaat (1807-1813)“, „Judenemanzipation im Rheinbund“ von Helmut Berding2, „Und die Gesänge Zions werden Westfalens Gebirgen in lauten Tönen erschallen. Der Modellstaat als Raum rechtlicher Gleichstellung und jüdischer Reformpolitik“ von Rotraud Ries3 und „Emanzipation und Bildungswesen der Juden im Kurfürstentum Hessen 1807-1866. Jüdische Identität zwischen Selbstbehauptung und Assimilationsdruck“ von Dorothee Schimpf4. Einige weitere wichtige, zu nennende Veröffentlichungen, Publikationen und Aufsätze sind insbesondere: „Das Europäische Zeitalter der Juden. Zur Entwicklung einer Minderheit in der nichtjüdischen Umwelt Europas, Bd. 2: Von 1650 bis 1945“ und „Judenemanzipation im 18. und 19. Jahrhundert“ von Friedrich Battenberg5, „Frankreich. Die regionale Geschichte der Juden nach den Vertreibungen“ und „Frankreich. Von der Revolution bis zum Ende des Ersten Weltkriegs“ von Esther Benbassa6, „Aufklären durch Geschichte. Ausgewählte Aufsätze“, „Das Königreich Westphalen“, „Das Königreich Westphalen als Modellstaat. Anspruch und Wirklichkeit“, „Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modellstaat“, „Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modell- und Satellitenstaat“, „Imperiale Herrschaft, politische Reform und gesellschaftlicher Wandel“ und „Napoleonische Herrschafts- und Gesellschaftspolitik im Königreich Westfalen 1807-1813“ von Helmut Berding7, „Neue Quellen zur Geschichte der Juden im Königreich Westphalen“ von Stefan Hartmann8, „Gewerbeordnung und Emanzipation der Juden im Kurfürstentum Hessen“ von Gerhard Hentsch9, „Judentum und Emanzipation in Westfalen“ von Arno Herzig10, „Rechtslage und Emanzipation“ von Stefi Jersch-Wenzel11, „Jüdische Gemeinden im Übergang“ von Michael A. Meyer12, „Gleichberechtigte Bürger? Zur behördlichen Umsetzung der neuen Judengesetzgebung in den westlichen Distrikten des Königreichs Westphalen“ von Monika Minninger13, „Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Von 1800 bis 1919“ von Renate Penßel14, „Gesellschaft im Umbruch. Wirtschafts- und Sozialreform im Königreich Westphalen“ von Bettina Severin-Barbouti15, „Experiment Moderne. Moderne Verfassungsstaatlichkeit im Königreich Westphalen (1807-1813)“ und „Revolutionäre Neuordnung auf Zeit. Gelebte Verfassungskultur im Königreich Westphalen“ von Bärbel Sunderbrink16 sowie „Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation“ von Suzanne Zittartz17.

2. Allgemeine rechtliche und soziale Situation der Juden und Judenpolitik vor Beginn der rheinbündischen Zeit (Ausgangslage)

2.1 Frankreich

In den Jahrzehnten vor der18 Französischen Revolution lebten im Königreich Frankreich ungefähr 40.000 - 50.000 jüdische Personen, obwohl seit dem Vertreibungsedikt von 1394, welches von Ludwig XIII. 1615 noch einmal sanktioniert worden war, offiziell keine Juden mehr in Frankreich geduldet waren. Die französischen Juden gliederten sich in unterschiedliche Gruppen und Ethnien bzw. „Nationen“ mit unterschiedlicher Abstammung bzw. Migrationshintergrund und verschiedenartigem kulturellen Hintergrund sowie unterschiedlicher Rechtsstellung und unterschiedlichem Assimilationsgrad, wobei die zwei größten und wesentlichen Gruppen die Sephardim und die elsass-lothringischen Juden (Aschkenasim bzw. „zentral-europäische / deutsche Juden“) darstellten.19

Die Sephardim waren spanisch- und portugiesischstämmige Juden, die im 15. und 16. Jahrhundert durch die Reconquista und Inquisition vertrieben worden und nach Frankreich eingewandert waren. Sie lebten in Süd- und Südwestfrankreich (vor allem Bordeaux, Saint-Esprit-les-Bayonne etc.) und ließen oftmals nach außen hin keine tiefreligiöse und normative Neigung zum Judentum20 erkennen, sondern gaben sich äußerlich als gute Katholiken (Heirat nach katholischem Ritus, katholische Taufe der Kinder, christliche Beerdigung), weshalb sie kaum unter Diskriminierungen zu leiden hatten. Sie waren schon sehr weitgehend assimiliert und standen der französischen Sprache und Kultur viel näher als die Aschkenasim.21 Sie waren rechtlich kaum eingeschränkt, besaßen fast alle bürgerlichen Rechte, konnten Grundbesitz erwerben, sich ihre Wohnviertel frei aussuchen und mussten keinerlei Kennzeichen tragen. Sie konnten sich daher wirtschaftlich frei betätigen und ihnen standen so gut wie alle Berufe offen. Viele von ihnen waren im Großhandel tätig und ein Großteil hatte ein ausreichendes Einkommen und gehörte zur städtischen Bourgeoisie. Jedoch gab es unter ihnen auch eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von materiell Armen, vor allem unter denjenigen, die mit den letzten Immigrationswellen nach Frankreich immigriert waren. Jedoch verblieben auch sie im Status politischer Rechtlosigkeit und besaßen nicht die vollen bürgerlichen Rechte, waren aber stark privilegiert im Gegensatz zu den Aschkenasim im Elsass und in Lothringen.22 „Vor diesem gesellschaftlichen, politischen und und religiösen Hintergrund kann es kaum verwundern, daß die Angehörigen der ‚portugiesischen Nation‘ [Sephardim] die ersten Kandidaten für die Emanzipation der Juden in Frankreich [...]“ während der Revolution waren.23

Die Jiddisch sprechenden und kulturell und religiös dem mittel- und osteuropäischen Judentum zugehörigen elsass-lothringischen Juden, die die große Mehrheit der französischen Juden darstellten24, befanden sich in einer viel weniger privilegierten Stellung und waren den gleichen rechtlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen und Diskriminierungen unterworfen, wie die jüdische Minorität in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches bzw. Alten Reiches. Sie waren infolge des Westfälischen Friedens 1648 (Elsass) und der Besetzung (1633 - 1661 und 1670 - 1697) und des späteren Anschlusses (1766) Lothringens Teil der französischen Bevölkerung geworden. Die französische Krone führte die restriktiven Judenpolitiken der vorherigen Landesherrn weitgehend fort und bestätigte die diesbezüglichen Juden- und Privilegienordnungen. So war das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht überall an hohe Sonderabgaben und Steuern gebunden, die Bewegungsfreiheit war in der Regel stark eingeschränkt und das dortige jüdische Wirtschaftsleben war strikt reglementiert und einschränkend geregelt. Der Erwerb von Grundbesitz war der jüdischen Minderheit genauso untersagt, wie eine Tätigkeit in der Landwirtschaft oder im Handwerk. Da den dortigen Juden somit nur sehr wenige Berufe offenstanden, bestritten sie ihren Lebensunterhalt vor allem mit Kleinhandel und Geldverleih. Nur wenige jüdische Familien gelangten zu Wohlstand, die große Mehrheit lebte abgeschottet von der mehrheitlich christlichen Ständegesellschaft in armen Verhältnissen auf dem Lande und führte ein tiefreligiöses und kulturelles Eigenleben mit eigener Sprache, Kleidung und Lebensart.25 Es lässt sich daher konstatieren, dass sie somit weit mehr als die Sephardim im südlichen Frankreich ein Bevölkerungsteil weitgehend rechtloser Fremder und Ausländer darstellten, die nur geduldet wurden und zudem auch wirtschaftlich wesentlich schlechter gestellt waren.

Mit der Französischen Revolution von 1789 und der durch sie in den ersten Revolutionsjahren nicht unumstritten eingeführten vollständigen rechtlichen Emanzipation aller französischen Juden änderte sich die rechtliche Lage der Juden in Frankreich grundlegend. Dieser rechtlichen Umsetzung der vollen Judenemanzipation in den ersten Revolutionsjahren war in den Jahren vor der Revolution ein lebendiger und intensiver Diskurs über die sog. Judenfrage und die Emanzipation der Juden vorausgegangen. Seinen Ausgang nahm dieser Emanzipationsdiskurs jedoch nicht primär in Frankreich, sondern in erster Linie in der deutschen aufklärerischen Bildungsgesellschaft. Die aufsehenerregende und viel rezipierte Schrift Ü ber die b ü rgerliche Verbesserung der Juden 26 des preußischen Kriegsrats, Archivars und späteren königlich westphälischen Staatsrats Christian Konrad Wilhelm von Dohm verhalf der virulenten Idee der Judenemanzipation zum Durchbruch. Angeregt wurde sie vom jüdischen Philosophen, Aufklärer und Religionsreformer Moses Mendelssohn, der zu Dohms Freundeskreis gehörte. In seiner Schrift führte Dohm die den Juden in jener Zeit weithin zugeschriebenen negativen Eigenschaften und ihre soziale Randexistenz auf die ihnen auferlegten rechtlichen Einschränkungen und Diskriminierungen und nicht auf vermeintlich unabänderliche, naturgegebene und gottgewollte Eigenarten als Volk und Religionsgemeinschaft zurück. Er forderte daher bezugnehmend auf diese These, dass man alle rechtlichen Einschränkungen und Sonderregeln aufheben und die Integration der jüdischen Minderheit in die Mehrheitsgesellschaft durch staatliches Handeln forcieren und fördern sollte. Dabei ging er von einem vom Naturrechtsgedanken geprägten Erziehungskonzept aus: die sukzessive Lockerung der althergebrachten Judenordnungen und die damit einhergehende rechtliche Besserstellung der Juden sollte zur fortschreitenden Assimilation führen, wobei jeder dieser Assimilationsfortschritte wiederum einen Abbau von rechtlichen Einschränkungen und Sonderbestimmungen nach sich ziehen sollte (aufgeklärt-etatistische Konzeption der Judenemanzipation). Diese erzieherische Emanzipationsidee und die diesbezüglichen Argumente Dohms wurden im Alten Reich in großen Teilen der öffentlichen Meinung überwiegend positiv und zustimmend aufgenommen.27 Auch in Frankreich wurde die Schrift daraufhin schnell bekannt und breit rezipiert. Dort waren es vor allem der Abbé Grégoire und der Markgraf Mirabeau, die als entschiedenste und wirkmächtigste Fürsprecher und Advokaten der Emanzipationsidee und Argumentation Dohms hervortraten. „Durch sie mündete die von Deutschland ausgehende Debatte über die Judenfrage unmittelbar in die Emanzipationsgesetzgebung der Revolution ein“.28 Jedoch war die rechtliche Judenemanzipation zu Anfang der Revolution bei den Abgeordneten der Verfassunggebenden Nationalversammlung (Konstituante) umstritten und ihre verfassungsrechtliche Verankerung und Umsetzung keineswegs sicher, trotz der Tatsache, dass die von der Nationalversammlung verabschiedete Erkl ä rung der Menschen- und B ü rgerrechte vom 26. August 1789 in Artikel 1 postulierte, dass „die Menschen von Geburt frei und gleich an Rechten [...]“ seien und blieben und in Artikel 10 festgehalten wurde, dass „niemand wegen seiner Meinungen, selbst religiöser Art, beunruhigt [bzw. belangt] [...]“ werden dürfe, solange dadurch nicht die „[…] durch das Gesetz festgelegte öffentliche Ordnung [...]“ gestört würde.29 Die Nationalversammlung konnte sich jedoch nicht zur sofortigen Anwendung dieser Deklaration auch auf die jüdische Bevölkerungsgruppe entschließen und vertagte die Entscheidung bzgl. des Status der Juden zunächst. Die Sephardim konnten allerdings relativ schnell mit der vorgebrachten Argumentation, ihnen stünde die französische Staatsbürgerschaft aufgrund der zeitlichen Länge ihres Aufenthalts in Frankreich, ihrer jahrhundertealten Privilegien sowie ihrer weitgehenden Integration in die französische Gesellschaft zu, erreichen, dass die Nationalversammlung am 28. Januar 1790 ihrer Forderung nachgab und ein Dekret verabschiedete, dass ihnen alle Bürgerrechte und somit die volle rechtliche Gleichstellung zuerkannt wurde.30 Ungelöst blieb jedoch weiterhin der Status der elsass-lothringischen Juden bzw. Aschkenasim und zahlreiche Abgeordnete, besonders solche aus dem Elsass und aus Lothringen, stellten sich mit vorgebrachten judenfeindlichen Argumenten und Vorurteilen gegen eine rechtliche Gleichstellung und Gewährung der Bürgerrechte für diese Gruppe und konnten so eine erneute Vertagung erreichen. Erst nachdem die Nationalversammlung Anfang September 1791 die neue Verfassung angenommen hatte und das Statusproblem immer noch nicht abschließend geregelt war, die judenfeindlichen Abgeordneten Ostfrankreichs ihren politischen Einfluss jedoch weitgehend eingebüßt hatten, wurde schließlich mit maßgeblicher Einwirkung und Beteiligung Grégoires und Mirabeaus am 27. September 1791 fast einstimmig ein Dekret verabschiedet, dass alle Juden Frankreichs zu rechtlich egalitären Staatsbürgern machte, unter der Voraussetzung, dass sie auf ihren Sonderstatus als autonome Religionsgemeinschaft verzichten.31 Es lässt sich somit diesbezüglich resümierend konstatieren und hervorheben, dass Frankreich das Land war, in welchem die praktische Umsetzung der programmatischen Ideen der vollständigen rechtlichen Judenemanzipation auf dem europäischen Kontinent durch einen einmaligen liberal-revolutionären gesetzgeberischen Akt ihren Ausgang fand.32 Diese schlagartige rechtliche Gleichstellung durch die Nationalversammlung bedeutete jedoch in Frankreich noch lange nicht das Ende tradierter antijüdischer Vorurteile und die gesellschaftlichen Fragen der Integration und die sozialen Probleme der Juden waren damit mitnichten sofort gelöst.33 Dennoch setzte erst das Emanzipationsdekret vom 1791 „[…] einen historischen Prozess in Gang, durch den die Juden Europas nach und nach ihrer rechtlichen, rituellen und sozialen Isolation entkamen und unter Verlust ihrer Autonomie eine bessere rechtliche Stellung und zunehmende moralische Legitimität erhielten“.34

Durch die französischen Revolutionstruppen und Soldaten Napoleons wurden die liberal-revolutionären Ideen des Emanzipationsdekrets in die Staaten Mitteleuropas und des untergehenden Heiligen Römischen Reiches bzw. des sich konstituierenden Rheinbundes hinein getragen und sukzessive wurden in den meisten Staaten Mitteleuropas Emanzipationsgesetze verabschiedet, die sich am französischen Vorbild orientierten, wenn auch mit stark unterschiedlicher Intensität.35 Napoleon, der sich in der Spätphase der Französischen Revolution als General der Revolutionsarmee Ruhm, Ansehen und politische Macht erkämpft hatte und dann in den Wirren des Zweiten Koalitionskrieges im November 1799 durch einen Staatsstreich an die Macht kam und schließlich nach seiner Zeit als Erster Konsul 1804 das Kaiserreich Frankreich begründete und somit französischer Kaiser wurde, besaß gegenüber Juden eine ambivalente Haltung, was sich in seiner Judenpolitik auch zeigte. Auf der einen Seite befürwortete er die Emanzipation und präsentierte sich als Befreier der Juden, der ihnen die rechtliche Gleichstellung brachte, auf der anderen Seite hatte er antijüdische Vorurteile, war misstrauisch gegenüber ihrer Integrationsbereitschaft, bezweifelte ihren staatsbürgerlichen Patriotismus und war daher eher dem im Heiligen Römischen Reich bzw. Alten Reich vorherrschenden aufgeklärt- etatistischen Erziehungs-Emanzipationsmodell zugeneigt. Grundsätzlich ließ er sich in der Judenpolitik, wie in allen Politikfeldern, primär von machtpolitischen Nützlichkeitserwägungen leiten.36 Konkreten Anlass für Napoleon in der Judenpolitik tätig zu werden, bildeten die lautstark von christlichen Kaufleuten vorgebrachten Vorwürfe gegen den vermeintlichen Zinswucher der elsässischen Juden. Napoleon ließ daher zunächst 1806 und 1807 zwei Versammlungen jüdischer Notabeln aus ganz Frankreich abhalten, die das Verhältnis der Juden zum französischen Staat klären, Maßnahmen zu ihrer Assimilation und zur Unterdrückung des vermeintlichen Wuchers sowie zur Schaffung einer neuen Verwaltungsstruktur und Kultusorganisation für die jüdischen Gemeinden erarbeiten und vorschlagen sollten. Die Vorschläge, Aussagen und Entscheidungen der Versammlungen erfüllten jedoch Napoleons Erwartungen nur zum Teil, so dass er am 17. März 1808 das auf zehn Jahre angelegte sog. D é cret inf á me (schändliches Dekret) erließ, welches die Juden bzgl. Handel, Kreditgeschäft und Gewerbefreiheit wieder rechtlichen Einschränkungen unterwarf sowie sie bzgl. Niederlassung und Militärdienst benachteiligte. Dies bedeutete eine partielle Zurücknahme der rechtlichen Gleichstellung und somit einen Rückschritt in der Emanzipation. Über die Frage der Reorganisation des Kultus war jedoch mit Napoleon Einigkeit erzielt worden. Ebenfalls am 17. März erließ der Kaiser daher ein Dekret, welches, wie zuvor auch bei den christlichen Religionsgemeinschaften, eine hierarchische Organisation der jüdischen Gemeinden einführte und sämtliche jüdische Angelegenheiten einem Zentralkonsistorium in Paris, das unter der Kontrolle der Regierung stand, übertrug. Damit wurden einerseits die jüdischen Gemeinden bei Aufgabe ihrer Autonomie unter staatliche Kontrolle gestellt, andererseits schufen die Bestimmungen die institutionellen Voraussetzungen für die Selbstorganisation der Juden in der bürgerlichen Gesellschaft jenseits der traditionellen religiösen Korporationen.37 Dieses zentralistische und hierarchische Konsistorialsystem sollte als Vorbild für das wenige Wochen später im Königreich Westphalen geschaffene Konsistorium dienen, auf welches weiter unten noch eingegangen wird in dieser Arbeit.

2.2 Im Alten Reich und den Territorien des späteren Königreichs Westphalen

Die Siedlungsdichte der jüdischen Minderheit und ihre rechtliche Stellung unterschieden sich von Gebiet zu Gebiet, jedoch lebte die große Mehrheit der Juden im Alten Reich, wie im vorrevolutionären Frankreich und fast überall in Europa, in rechtlich und ökonomisch stark eingeschränkten und dadurch bedingten ärmlichen und sozial-prekären Lebensverhältnissen am Rande bzw. neben und außerhalb der christlichen Feudal- und Ständegesellschaft.38 Dabei wurde die Rechtsstellung der jüdischen Minorität von den differierenden landesherrlichen Judenordnungen39 oder den verschiedenen und besonderen Rechtsvorschriften der jeweiligen Städte bestimmt. So mussten jüdische Personen fast überall für Niederlassung und Aufenthalt hohe Sonderabgaben und Steuern zahlen und ihre Bewegungsfreiheit war im Regelfall starker Einschränkung unterworfen.40 Auch das jüdische Wirtschaftsleben war strikt reglementiert und eingeschränkt. So unterlag der jüdische Geschäftsverkehr und Handel strengen rechtlichen Bestimmungen und die Ausübung zünftiger Handwerke war Juden fast durchgängig verboten. Des Weiteren war den Juden auch die Tätigkeit im landwirtschaftlichen Bereich zumeist untersagt und häufig waren auch Land- und Hauserwerb rechtlich unzulässig.41 Neben diesen rechtlichen und ökonomischen Einschränkungen mussten die Juden auch die soziale Ausgrenzung und die tiefe Verachtung, die ihnen die übrige christliche Mehrheitsgesellschaft entgegenbrachte, erdulden. So lebte die jüdische Minorität ein von der christlichen Mehrheitsgesellschaft abgeschottetes und isoliertes religiös-kulturelles Eigenleben mit eigener Sprache und Kleidung, eigenen Feiertagen, Speisegesetzen und Lebensgewohnheiten. In der Regel gingen ihre Kontakte und Beziehungen zur nichtjüdischen Umwelt nicht über den wirtschaftlichen Verkehr hinaus.42 Die Juden blieben also überall rechtlich und ökonomisch eingeschränkte soziale Fremde und wurden nur, „[…] wenn es wirtschaftlich oder fiskalisch nützlich schien, von den Fürsten ins Land geholt, geschützt und geduldet, je nach Willkür oder Gnade aber auch wieder vertrieben“.43 Einzig eine sehr kleine Anzahl von sehr reichen Juden, die sog. Hoffaktoren bzw. Hofjuden44 sowie einige sehr gebildete und mit der europäischen, christlichabendländischen Kultur vertraute Juden konnten im Laufe der Zeit, vor allem ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, eine gewisse gesellschaftliche Anerkennung und Reputation erlangen und erwerben.45

Neben diesen oben knapp aufgezeigten allgemeinen Existenzbedingungen der Juden im Alten Reich, soll hier kurz exemplarisch skizziert werden, wie jeweils die spezifischen Existenzbedingungen für Juden und die Judenpolitik in einigen Gebieten, die 1807 im Königreich Westphalen aufgingen, aussahen. In den besagten Territorien, Fürstentümern und Städten zwischen Weser und Elbe lebten am Ende des 18. Jahrhunderts bzw. am Anfang des 19. Jahrhunderts etwa 15000 - 19000 jüdische Personen, die sich zahlenmäßig stark unterschiedlich verteilten.46 Die restriktivste Judenpolitik gab es in den Gebieten des Fürstbistums Osnabrück. Dort wurden Juden gänzlich nicht geduldet, sodass ihnen der rechtliche Aufenthalt komplett verwehrt blieb. Auch einige Städte, wie z. B. Göttingen und Magdeburg fuhren bezüglich des Aufenthalts- und Ansiedlungsrechts einen stark restriktiven Kurs und erlaubten nur sehr wenigen jüdischen Familien die Niederlassung.47 Im Fürstbistum Paderborn sah die dortige Judenordnung von 171948 vor, dass die etwa 400 ansässigen jüdischen Familien hohe monetäre Schutz- und Geleitabgaben zu zahlen hatten. Außerdem waren sie dazu gezwungen, von den christlichen Einwohnern separiert zu wohnen, mussten den christlichen Pfarrern ihrer Gemeinde besondere Gebühren zahlen und waren in ihrer Kleidung gewissen Beschränkungen unterworfen. Die beruflichen Tätigkeiten, denen die jüdische Minderheit dort überwiegend nachging, waren der Geldverleih, der Juwelen- und Schmuckhandel, der Korn-, Öl-, Vieh-, Fell- und Lederhandel sowie das Hausieren.49 Im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel erging es der jüdischen Minorität kaum besser und ihre rechtliche Position war stets unsicher. Denn trotz hoher Sonderabgaben, die sie zu entrichten hatten, konnte das zeitlich limitierte Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht stets gekündigt werden, womit sie ständig auf die Gnade des Landesherrn angewiesen waren. Rechtlich verboten blieb ihnen hier die Ausübung eines zünftigen Handwerks, der ordentliche Handel sowie der Kauf von Grund und Boden. Beruflich ging auch dort die Mehrheit der Juden dem Hausier- und Trödelhandel oder dem Geldverleih nach. Es gab zwar einige Familien, die zu Reichtum kamen, jedoch fristete die Mehrheit eine Existenz in starker wirtschaftlicher Armut und Not.50 In den preußischen Gebieten Minden, Ravensberg, Altmark, Magdeburg, Halberstadt, Saalkreis und Eichsfeld, die dann später Teil des Königreichs Westphalen wurden, war die Situation ähnlich hart und restriktiv. Dort war als landesherrliche Judenordnung noch immer das im Laufe der Zeit nur wenig modifizierte Revidierte General-Privilegium und Reglement f ü r die Judenschaft im K ö nigreich Preu ß en 51 aus dem Jahr 1750 in Geltung, welches die preußischen Juden in sechs sog. Klassen mit unterschiedlichem Niederlassungsrecht einteilte. Die oberste, erste Klasse, die aus sehr wenigen wohlhabenden Hofjuden und ihren Familien bestand, war mit einem persönlichen Schutzbrief52 versehen und somit faktisch den christlichen Untertanen rechtlich gleichgestellt. Die zweite Klasse, die sog. ordentlichen Schutzjuden besaßen Niederlassungs- und Wohnrecht für einen zugewiesenen Ort und konnten dieses Recht auf ein Kind vererben. Dahingegen besaßen die sog. außerordentlichen Schutzjuden, die die dritte Klasse darstellten, nur eine lebenszeitliche Duldung, die nicht vererbbar war. Die unteren Klassen, die vorwiegend aus Rabbinern, Gemeindeangestellten, Kindern von Schutzjuden, Dienstboten und kaufmännischen Angestellten der Schutzjuden bestanden, waren so gut wie rechtlos, besaßen keine eigene Wohnerlaubnis und konnten jederzeit des Landes verwiesen werden. Des Weiteren verbot das General-Privilegium und Reglement den Kauf und Besitz von Landgütern und beschränkte die wirtschaftliche Aktivität, so blieb der Vieh-, Leder-, Holz-, Woll-, Schnaps- und Weinhandel genauso untersagt wie die Tätigkeit in einem zünftigen Handwerk.53

[...]


1 Zu nennen sind hier vor allem: Dekret zur bürgerlichen Gleichstellung der Juden (27. Januar 1808), in: Klaus Rob (Bearb.), Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813, München 1992 (Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten 2), S. 78-82; Die Konstitution für das Königreich Westphalen (15. November 1807), in: Klaus Rob (Bearb.), Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813, München 1992 (Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten 2), S. 41-57; Königliches Decret vom 27. Januar 1808, welches die den Juden aufgelegten Abgaben aufhebt (Nr. 13), in: Bulletin des lois du Royaume de Westphalie / Gesetz-Bülletin des Königreichs Westphalen, 1. Teil der Jahre 1807/1808, Kassel 1808, S. 358-361; Königliches Decret vom 31. März 1808, welches die Errichtung eines Consistoriums und die Bestellung von Syndiken zur Aufsicht über den jüdischen Gottesdienst anordnet (Nr. 28), in: Bulletin des lois du Royaume de Westphalie / Gesetz-Bülletin des Königreichs Westphalen, 1. Teil der Jahre 1807/1808, Kassel 1808, S. 521-533; Dekret über die Gleichstellung der Juden vom 27. September 1791, in: Walter Grab (Hg.), Die Französische Revolution. Eine Dokumentation, München 1973, S. 93-94; Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789, in: Walter Grab (Hg.), Die Französische Revolution. Eine Dokumentation, München 1973, S. 37-39 und Königliches Decret vom 7. Dezember 1807, wodurch eine Regierung des Königreichs Westphalen angeordnet wird (Nr. 2), in: Bulletin des lois du Royaume de Westphalie / Gesetz-Bülletin des Königreichs Westphalen, 1. Teil der Jahre 1807/1808, Kassel 1808, S. 26-29.

2 Helmut Berding, Die Emanzipation der Juden im Königreich Westphalen (1807-1813), in: Archiv für Sozialgeschichte 23, Bonn 1983, S. 23-50; Helmut Berding, Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modellstaat (1807-1813), in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 54, 1985, S. 181-193 und Helmut Berding, Judenemanzipation im Rheinbund, in: Eberhard Weis (Hg.), Reformen im rheinbündischen Deutschland, München 1984, S. 269-286.

3 Rotraud Ries, „Und die Gesänge Zions werden Westfalens Gebirgen in lauten Tönen erschallen.“ Der Modellstaat als Raum rechtlicher Gleichstellung und jüdischer Reformpolitik, in: Maike Bartsch (Red.), König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen. Katalog anlässlich der Ausstellung „König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen“ der Museumslandschaft Hessen-Kassel im Museum Fridericianum Kassel, München 2008 (Kataloge der Museumslandschaft Hessen-Kassel 39), S. 135-141.

4 Dorothee Schimpf, Emanzipation und Bildungswesen der Juden im Kurfürstentum Hessen 1807-1866. Jüdische Identität zwischen Selbstbehauptung und Assimilationsdruck, Wiesbaden 1994 (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen 13).

5 Friedrich Battenberg, Das Europäische Zeitalter der Juden. Zur Entwicklung einer Minderheit in der nichtjüdischen Umwelt Europas, Bd. 2: Von 1650 bis 1945, Darmstadt 1990 und Friedrich Battenberg, Judenemanzipation im 18. und 19. Jahrhundert, in: Institut für Europäische Geschichte (Hg.), Europäische Geschichte Online (EGO), Mainz 2010, S. 1-27. URL: http://www.ieg-ego.eu/battenbergf- 2010-de.

6 Esther Benbassa, Frankreich. Die regionale Geschichte der Juden nach den Vertreibungen, in: Elke-Vera Kotowski, Julius H. Schoeps und Hiltrud Wallenborn (Hg.), Handbuch zur Geschichte der Juden in Europa, Bd. 1: Länder und Regionen, Darmstadt 2001, S. 391-397 und Esther Benbassa, Frankreich. Von der Revolution bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Elke-Vera Kotowski, Julius H. Schoeps und Hiltrud Wallenborn (Hg.), Handbuch zur Geschichte der Juden in Europa, Bd. 1: Länder und Regionen, Darmstadt 2001, S. 397-418.

7 Helmut Berding, Aufklären durch Geschichte. Ausgewählte Aufsätze, Göttingen 1990; Helmut Berding, Das Königreich Westphalen, in: Katharina Schaal (Bearb.), Hessen im Rheinbund. Die napoleonischen Jahre 1806-1813. Beiheft zur Ausstellung des Hessischen Staatsarchiv Darmstadt (15. Mai - 14. Juli 2006), des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden (7. September - 20. Oktober 2006) und des Hessischen Staatsarchivs Marburg (14. Februar - 18. April 2008), Darmstadt 2006 (Ausstellungskataloge des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt 22), S. 59-76; Helmut Berding, Das Königreich Westphalen als Modellstaat. Anspruch und Wirklichkeit, in: Jens Flemming und Dietfrid Krause-Vilmar (Hg.), Fremdherrschaft und Freiheit. Das Königreich Westphalen als Napoleonischer Modellstaat, Kassel 2009, S. 73-85; Helmut Berding, Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modellstaat, in: Andreas Hedwig, Klaus Malettke und Karl Murk (Hg.), Napoleon und das Königreich Westphalen. Herrschaftssystem und Modellstaatspolitik, Marburg 2008, S. 101-114; Helmut Berding, Imperiale Herrschaft, politische Reform und gesellschaftlicher Wandel, in: Maike Bartsch (Red.), König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen. Katalog anlässlich der Ausstellung „König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen“ der Museumslandschaft Hessen-Kassel im Museum Fridericianum Kassel, München 2008 (Kataloge der Museumslandschaft Hessen-Kassel 39), S. 107-112 und Helmut Berding, Napoleonische Herrschafts- und Gesellschaftspolitik im Königreich Westfalen 1807-1813, Göttingen 1973 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 7).

8 Stefan Hartmann, Neue Quellen zur Geschichte der Juden im Königreich Westphalen, in: Helmut Burmeister (Hg.), König Jerome und der Reformstaat Westphalen. Ein junger Monarch und seine Zeit im Spannungsfeld von Begeisterung und Ablehnung, Hofgeismar 2006 (Hessische Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde 47), S. 241-254.

9 Gerhard Hentsch, Gewerbeordnung und Emanzipation der Juden im Kurfürstentum Hessen, Wiesbaden 1979 (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen 4).

10 Arno Herzig, Judentum und Emanzipation in Westfalen, Münster 1973 (Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für Westfälische Landes- und Volkskunde 17).

11 Stefi Jersch-Wenzel, Rechtslage und Emanzipation, in: Michael Brenner, Stefi Jersch-Wenzel und Michael A. Meyer (Hg.), Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit, Bd. 2: Emanzipation und Akkulturation 1780-1871, München 1996, S. 15-56.

12 Michael A. Meyer, Jüdische Gemeinden im Übergang, in: Michael Brenner, Stefi Jersch-Wenzel und Michael A. Meyer (Hg.), Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit, Bd. 2: Emanzipation und Akkulturation 1780-1871, München 1996, S. 96-134.

13 Monika Minninger, Gleichberechtigte Bürger? Zur behördlichen Umsetzung der neuen Judengesetzgebung in den westlichen Distrikten des Königreichs Westphalen, in: Gerd Dethlefs, Armin Owzar und Gisela Weiß (Hg.), Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen, Paderborn 2008 (Forschungen zur Regionalgeschichte 56), S. 337-358.

14 Renate Penßel, Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Von 1800 bis 1919, Köln 2014 (Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 33).

15 Bettina Severin-Barbouti, Gesellschaft im Umbruch. Wirtschafts- und Sozialreform im Königreich Westphalen, in: Andreas Hedwig, Klaus Malettke und Karl Murk (Hg.), Napoleon und das Königreich Westphalen. Herrschaftssystem und Modellstaatspolitik, Marburg 2008, S. 141-166.

16 Bärbel Sunderbrink, Experiment Moderne. Moderne Verfassungsstaatlichkeit im Königreich Westphalen (1807-1813), in: Werner Daum, Kathrin S. Hartmann, Simon Palaoro und Bärbel Sunderbrink (Hg.), Kommunikation und Konfliktaustragung. Verfassungskultur als Faktor politischer und gesellschaftlicher Machtverhältnisse, Berlin 2010 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften 7), S. 99-136 und Bärbel Sunderbrink, Revolutionäre Neuordnung auf Zeit. Gelebte Verfassungskultur im Königreich Westphalen. Das Beispiel Minden-Ravensberg 1807-1813, Paderborn 2015 (Forschungen zur Regionalgeschichte 75).

17 Suzanne Zittartz, Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation, in: Michael Zimmermann (Hg.), Die Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, Düsseldorf 1998 (Schriften zur politischen Landeskunde Nordrhein-Westfalens 11), S. 79-140.

18 Zu einem Gesamtüberblick über die Geschichte der Juden in Frankreich vgl. Esther Benbassa, Geschichte der Juden in Frankreich, Berlin 2000. Für einen ganz knappen Überblick mit Schwerpunkt auf der Geschichte des Antisemitismus in Frankreich vgl. Daniel Gerson, Frankreich, in: Wolfgang Benz (Hg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd. 1: Länder und Regionen, München 2008, S. 116-121. Für einen Überblick über die Geschichte der Juden im Frankreich der Neuzeit vgl. Frances Malino und Bernard Wasserstein (Hg.), The Jews in Modern France, Hannover 1985.

19 Vgl. Benbassa, Frankreich. Die regionale Geschichte der Juden nach den Vertreibungen, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 397; Bernd Jeschonnek, Judenemanzipation, in: Bernd Jeschonnek, Revolution in Frankreich 1789-1799. Ein Lexikon, Köln 1989, S. 160 und Simon R. Schwarzfuchs, France (The Modern Period), in: Michael Berenbaum und Fred Skolnik (Bearb.), Encyclopaedia Judaica 7, Detroit 2007, S. 155.

20 Vgl. Benbassa, Frankreich. Die regionale Geschichte der Juden nach den Vertreibungen, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 394: „Was das religiöse Leben der ‚portugiesischen Nation‘ angeht, so läßt sich sagen, daß Zeichen einer tiefen Religiösität und Spiritualität kaum festzustellen sind. Die lange Trennung der ‚Neuchristen‘ vom normativen Judentum mag die Tatsache erklären, daß sie und ihre Nachkommen ein mit dem Rationalismus der Aufklärung übereinstimmendes Judentum praktiziert haben, das den Talmud und den Midrasch ablehnte und sich eher auf die Bibel stützte“.

21 Vgl. ebd., S. 393-394; Schwarzfuchs, France (The Modern Period), in: Berenbaum / Skolnik, Encyclopaedia Judaica, S. 155 und Jeschonnek, Judenemanzipation, in: Jeschonnek, Revolution in Frankreich, S. 160.

22 Vgl. Arthur Hertzberg, Jews, in: Samuel F. Scott (Hg.), Historical dictionary of the French Revolution. 1789-1799, Bd. 1, London 1985, S. 505; Benbassa, Frankreich. Die regionale Geschichte der Juden nach den Vertreibungen, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 394 und Jeschonnek, Judenemanzipation, in: Jeschonnek, Revolution in Frankreich, S. 160.

23 Benbassa, Frankreich. Die regionale Geschichte der Juden nach den Vertreibungen, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 394.

24 Schwarzfuchs spricht diesbezüglich von 84% der etwa 40.000 französischen Juden. Vgl. Schwarzfuchs, France (The Modern Period), in: Berenbaum / Skolnik, Encyclopaedia Judaica, S. 155. Benbassa, Jeschonnek und Hertzberg sprechen diesbezüglich von 30.000 elsass-lothringischen Juden. Vgl. Benbassa, Frankreich. Die regionale Geschichte der Juden nach den Vertreibungen, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 395-396; Jeschonnek, Judenemanzipation, in: Jeschonnek, Revolution in Frankreich, S. 160 und Hertzberg, Jews, in: Scott, Historical dictionary of the French Revolution, S. 505.

25 Vgl. Jeschonnek, Judenemanzipation, in: Jeschonnek, Revolution in Frankreich, S. 160; Schwarzfuchs, France (The Modern Period), in: Berenbaum / Skolnik, Encyclopaedia Judaica, S. 155; Hertzberg, Jews, in: Scott, Historical dictionary of the French Revolution, S. 505-506; Benbassa, Frankreich. Die regionale Geschichte der Juden nach den Vertreibungen, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 395-396 und John Weiss, Der lange Weg zum Holocaust. Die Geschichte der Judenfeindschaft in Deutschland und Österreich, Hamburg 1997, S. 82-83.

26 Christian Konrad Wilhelm von Dohm, Über die bürgerliche Verbesserung, Berlin 1781 (Nachdruck Hildesheim 1973). Für eine Darstellung des Lebens, Wirkens und Werks von Dohm vgl. Karl Bruchmann, Dohm, Christian Wilhelm von, in: Neue Deutsche Biographie 4, Berlin 1959, S. 42-43; Horst Möller, Christian Wilhelm von Dohm und seine Kritiker, in: Stefi Jersch-Wenzel (Hg.), Bild und Selbstbild der Juden Berlins zwischen Aufklärung und Romantik, Berlin 1992, S. 59-79 und Horst Möller, Aufklärung, Judenemanzipation und Staat. Ursprung und Wirkung von Dohms Schrift über die bürgerliche Verbesserung der Juden, in: Walter Grab (Hg.), Deutsche Aufklärung und Judenemanzipation. Internationales Symposium anlässlich der 250. Geburtstage Lessings und Mendelssohns Dezember 1979, Tel-Aviv, S. 119-153.

27 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 37-38; Berding, Judenemanzipation, in: Weis, Reformen, S. 270-271; Helmut Berding, Von der Judenemanzipation zum Antisemitismus. Die Situation der Juden in Hessen im 19. Jahrhundert, in: Spiegel der Forschung. Wissenschaftsmagazin 29, 1/2012, S. 13; Helmut Berding, Moderner Antisemitismus in Deutschland, Frankfurt am Main 1988, S. 23-25; Battenberg, Judenemanzipation, in: Institut für Europäische Geschichte, Europäische Geschichte Online, S. 4; Arno Herzig, 1650-1815: Territorialstaat und Schutzjudentum, in: Informationen zur politischen Bildung 307: Jüdisches Leben in Deutschland, Bonn 2010, S. 32-34; Nachum T. Gidal, Die Juden in Deutschland von der Römerzeit bis zur Weimarer Republik, Gütersloh 1988, S. 130-131; Shulamit Volkov, Die Juden in Deutschland 1780-1918, München 1994 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte 16), S. 18; Jersch-Wenzel, Rechtslage und Emanzipation, in: Brenner / Jersch-Wenzel / Meyer, Deutsch-Jüdische Geschichte, S. 19-21; Shmuel Ettinger, Die Neuzeit, in: Haim Hillel Ben-Sasson (Hg.), Geschichte des jüdischen Volkes, Bd. 3: Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 1980, S. 26-27 und Walter Grab, Der preußisch-deutsche Weg der Judenemanzipation, in: Franz J. Bautz (Hg.), Geschichte der Juden. Von der biblischen Zeit bis zur Gegenwart, 3. Aufl., München 1989, S. 144-145. Für einen Überblick über den Erziehungsgedanken bei Mendelssohn und Dohm vgl. auch Schimpf, Emanzipation und Bildungswesen der Juden im Kurfürstentum Hessen, S. 62-70. Es gab einige wenige Angehörige der gebildeten Schicht, wie z. B. Wilhelm von Humboldt, die dieser vom naturrechtlichen Denken beeinflussten erzieherischen Emanzipationsidee aus grundsätzlichen Erwägungen widersprachen. Sie widersprachen der, der Staatsbürokratie zugemuteten Erziehungsfunktion und verlangten indes die sofortige politische und rechtliche Gleichstellung der Juden. Vgl. dazu Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 38; Jersch-Wenzel, Rechtslage und Emanzipation, in: Brenner / Jersch-Wenzel / Meyer, Deutsch-Jüdische Geschichte, S. 21-22 und Volkov, Die Juden, S. 18.

28 Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 38. Vgl. auch Berding, Judenemanzipation, in: Weis, Reformen, S. 271; Berding, Von der Judenemanzipation zum Antisemitismus, in: Spiegel der Forschung, S. 13; Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 97-100; Ulrich Wyrwa, Die Emanzipation der Juden in Europa, in: Elke-Vera Kotowski, Julius H. Schoeps und Hiltrud Wallenborn (Hg.), Handbuch zur Geschichte der Juden in Europa, Bd. 2: Religion, Kultur, Alltag, Darmstadt 2001, S. 338; Weiss, Der lange Weg zum Holocaust, S. 78-81; Gidal, Die Juden in Deutschland, S. 131 und Battenberg, Judenemanzipation, in: Institut für Europäische Geschichte, Europäische Geschichte Online, S. 3-4. Vgl. diesbezüglich auch ebd., S. 4: „Auch wenn die aufgeklärt- etatistische Konzeption der Judenemanzipation mit dem Tode Mirabeaus in Frankreich an Einfluss verlor, hat sie dort doch die eigentliche Emanzipationsdebatte angestoßen“. Zur unmittelbaren Wirkung der Emanzipationsschrift Dohms auf Grégoire und andere französische Gebildete vgl. Jürgen Voss, Die Straßburger „Société des Philantropes“ und ihre Mitglieder im Jahre 1777, in: Revue d'Alsace 108, 1982, S. 65-80 und Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 97-100. Zu den verschiedenen Emanzipationsmodellen und Umsetzungen in Frankreich und in „Deutschland“ vgl. Michael Brenner, Vicki Caron und Uri Kaufmann, Jewish Emancipation Reconsidered. The French and German Models, Tübingen 2003. Zur Thematik Französische Revolution und Juden bzw. Judenfrage und dem diesbezüglichen Emanzipationsdiskurs und -prozess vgl. besonders: La Révolution Française et l'émancipation des Juifs, 8 Bde., Paris 1968; Bernhard Blumenkranz und Albert Soboul (Hg.), Les juifs el la Révolution française, Toulouse 1976; Robert Badinter, Libres et Égaux. L'émancipation des Juifs sous la Révolution française (1789-1791), Paris 1989; Friedrich Battenberg, Zur Geschichte der Judenemanzipation in der Französischen Revolution, in: Hans-Christoph Schröder (Hg.), Aspekte der Französischen Revolution, Darmstadt 1992 (Wissenschaft und Technik 55), S. 59-109; Benbassa, Frankreich. Von der Revolution bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 397-418; David Feuerwerker, L'émancipation des Juifs en France de l'Ancien Régime à la fin du Second Empire, Paris 1976; Daniel Gerson, Französische Revolution, in: Wolfgang Benz (Hg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd. 4: Ereignisse, Dekrete, Kontroversen, Berlin 2011, S. 134-136; Patrick Girard, Les Juifs de France de 1789 à 1860. De l'émancipation à l'égalité, Paris 1976; Zosa Szajkowski, Jews and the French Revolutions of 1789, 1830 and 1848, New York 1970 und Shmuel Trigano, The French Revolution and the Jews, in: Modern Judaism 10, 1990, S. 171-190.

29 Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789, in: Grab, Die Französische Revolution, S. 37-39. Vgl. dazu auch Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben-Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 27-30 und 43-45 und Ulrich Wyrwa, Emanzipation der Juden, in: Wolfgang Benz (Hg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd. 3: Begriffe, Theorien, Ideologien, München 2010, S. 65. Zu einem kurzen Überblick über die Debatten in der Französischen Nationalversammlung vgl. Alex Bein, Die Judenfrage. Biographie eines Weltproblems, Bd. 1, Stuttgart 1980, S. 203-204 und Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben-Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 27-30.

30 Vgl. Benbassa, Frankreich. Von der Revolution bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 398; Gerson, Französische Revolution, in: Benz, Handbuch, Bd. 4, S. 134-135; Schwarzfuchs, France (The Modern Period), in: Berenbaum / Skolnik, Encyclopaedia Judaica, S. 155 und Weiss, Der lange Weg zum Holocaust, S. 84.

31 Vgl. Dekret über die Gleichstellung der Juden vom 27. September 1791, in: Grab, Die Französische Revolution, S. 93-94. In diesem Emanzipationsdekret hieß es unter anderem: „[Die Nationalversammlung] setzt sämtliche in die früher ergangenen Dekrete in Bezug auf die Juden aufgenommenen Vertragsbestimmungen, Klauseln und Ausnahmebestimmungen außer Kraft, indem sie zugleich bestimmt, dass der von den Juden zu leistende Bürgereid als Verzicht auf alle ehedem zu ihren Gunsten geltenden Privilegien und Sondergesetze zu behandeln ist“. Zitiert nach Battenberg, Judenemanzipation, in: Institut für Europäische Geschichte, Europäische Geschichte Online, S. 5 und Feuerwerker, L'émancipation des Juifs en France, S. 402-403. Vgl. auch Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 38; Benbassa, Frankreich. Von der Revolution bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 398-399; Gerson, Französische Revolution, in: Benz, Handbuch, Bd. 4, S. 135-136; Schwarzfuchs, France (The Modern Period), in: Berenbaum / Skolnik, Encyclopaedia Judaica, S. 155; Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 100; Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben-Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 28 und 43-44; Wyrwa, Emanzipation der Juden, in: Benz, Handbuch, Bd. 3, S. 65; Wolfram Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806-1871, München 1995 (Neue deutsche Geschichte 7), S. 199; Reinhard Rürup, Emanzipation und Antisemitismus. Studien zur Judenfrage der bürgerlichen Gesellschaft, Frankfurt am Main 1987 (Fischer-Taschenbücher 4385), S. 21; Bein, Judenfrage, S. 197-198; Weiss, Der lange Weg zum Holocaust, S. 86-87 und Barbara Beuys, Heimat und Hölle. Jüdisches Leben in Europa durch zwei Jahrtausende, Reinbek bei Hamburg 1996, S. 592.

32 Vgl. dazu Battenberg, Judenemanzipation, in: Institut für Europäische Geschichte, Europäische Geschichte Online, S. 5: „In der Forschung wurde die hinter dem französischen Dekret stehende Konzeption als 'liberal-revolutionär' bezeichnet, um damit kenntlich zu machen, dass hier die Judenemanzipation ohne Vorleistung und sofort gewährt wurde, doch nur im Rahmen der Idee des allgemeinen Bürgertums liberaler Prägung. […] Das Emanzipationsdekret war damit nicht mehr als ein Reformangebot, dessen Realisierung den gesellschaftlichen Kräften überlassen wurde. Die Nationalversammlung hatte es nicht zugelassen und wegen ihrer am Einzelbürger orientierten Ideologie auch nicht zulassen können, die Judenschaft als soziale Gruppe mit eigener Identität anzuerkennen“. Vgl. diesbezüglich auch Zittartz, Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation, in: Zimmermann, Die Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, S. 130: „Dieses sogenannte liberal- revolutionäre Emanzipationsmodell vertraute auf die gesellschaftliche Überwindung der Konflikte zwischen Mehrheit und Minorität als Konsequenz der Gleichberechtigung […] [im Gegensatz zu dem] […] in Deutschland vorherrschenden aufgeklärt-etatistischen Emanzipationskonzeptes“. Vgl. dazu auch Thomas Nipperdey, Auf dem Weg zur Gleichberechtigung, in: Günter Stemberger (Hg.), Die Juden. Ein historisches Lesebuch, 4. Aufl., München 1995 (Beck'sche Reihe 410), S. 216 und Rürup, Emanzipation und Antisemitismus, S. 21: „Von nun an gab es zwei Konzeptionen für die Judenemanzipation, für die Deutschland und Frankreich jeweils Pate standen: eine aufgeklärt-etatische und eine liberal-revolutionäre“.

33 Vgl. Battenberg, Judenemanzipation, in: Institut für Europäische Geschichte, Europäische Geschichte Online, S. 5 und Gerson, Frankreich, in: Benz, Handbuch, Bd. 1, S. 18.

34 Battenberg, Judenemanzipation, in: Institut für Europäische Geschichte, Europäische Geschichte Online, S. 5

35 Vgl. ebd., S. 5; Beuys, Heimat und Hölle, S. 592; Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 100 und 104-107; Hermann Greive, Die Juden. Grundzüge ihrer Geschichte im mittelalterlichen und neuzeitlichen Europa, 3. Aufl., Darmstadt 1989 (Grundzüge 37), S. 155-156; Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben-Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 44-45; Wyrwa, Die Emanzipation der Juden in Europa, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 2, S. 340; Gidal, Die Juden in Deutschland, S. 132-133; Weiss,

Der lange Weg zum Holocaust, S. 91; Bein, Judenfrage, S. 199 und Hermann Greive, Geschichte des modernen Antisemitismus in Deutschland, Darmstadt 1983 (Grundzüge 53), S. 18.

36 Vgl. Ulrich Wyrwa, Napoleon Bonaparte, in: Wolfgang Benz (Hg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd. 2/2: Personen. L-Z, München 2009, S. 573; Zittartz, Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation, in: Zimmermann, Die Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, S. 130; Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 101-102; Gidal, Die Juden in Deutschland, S. 133; Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben- Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 45 und Volkov, Die Juden, S. 19.

37 Vgl. Wyrwa, Napoleon, in: Benz, Handbuch, Bd. 2, S. 574-575; Wyrwa, Die Emanzipation der Juden in Europa, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 2, S. 340-341; Benbassa, Frankreich. Von der Revolution bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 1, S. 399-401; Berding, Moderner Antisemitismus, S. 27; Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 102- 104; Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben-Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 45-47; Greive, Die Juden, S. 155-156; Gidal, Die Juden in Deutschland, S. 133; Ries, Der Modellstaat als Raum rechtlicher Gleichstellung und jüdischer Reformpolitik, in: Bartsch, König Lustik!?, S. 135-136; Jersch-Wenzel, Rechtslage und Emanzipation, in: Brenner / Jersch-Wenzel / Meyer, Deutsch-Jüdische Geschichte, S. 28-29; Johann Maier, Das Judentum. Von der biblischen Zeit bis zur Moderne, München 1973, S. 682- 683; Weiss, Der lange Weg zum Holocaust, S. 88-89; Zittartz, Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation, in: Zimmermann, Die Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, S. 130- 131; Bein, Judenfrage, S. 197-198; Baruch Mevorah, Abraham J. Brawer und Alexander Shapiro, Napoleon Bonaparte, in: Michael Berenbaum und Fred Skolnik (Bearb.), Encyclopaedia Judaica 14, Detroit 2007, S. 777-778; Rürup, Emanzipation und Antisemitismus, S. 23 und Herzig, 1650-1815: Territorialstaat und Schutzjudentum, in: Informationen zur politischen Bildung, S. 34. Zum Konsistorialsystem vgl. Phyllis C. Albert, The modernization of French Jewry. Consistory and

community in nineteenth century, New Hampshire 1977; Cilli Kasper-Holtkotte, Jüdischer Kultus in napoleonischer Zeit. Aufbau und Organisation der Konsistorialbezirke Krefeld, Koblenz/Bonn, Trier und Mainz, Wien 1997; Cilli Kasper-Holtkotte, Kultuspolitik und -verwaltung der Juden unter napoleonischer Herrschaft, in: Christof Dipper, Wolfgang Schieder und Reiner Schulze (Hg.), Napoleonische Herrschaft in Deutschland und Italien. Verwaltung und Justiz, Berlin 1995 (Schriften zur europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 16), S. 225-242 und Zittartz, Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation, in: Zimmermann, Die Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, S. 133-136.

38 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 34-35; Berding, Judenemanzipation, in: Weis, Reformen, S. 269; Ries, Der Modellstaat als Raum rechtlicher Gleichstellung und jüdischer Reformpolitik, in: Bartsch, König Lustik!?, S. 135; Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat, 6. Aufl., München 1993. S. 248; Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S. 200; Volkov, Die Juden, S. 5-7; Rürup, Emanzipation und Antisemitismus, S. 16-18; Jersch-Wenzel, Rechtslage und Emanzipation, in: Brenner / Jersch- Wenzel / Meyer, Deutsch-Jüdische Geschichte, S. 15-19 und Dubnow, Die neueste Geschichte des jüdischen Volkes, S. 7-15.

39 Zu Judenordnungen vgl. Manfred Jehle, Judenordnungen, in: Wolfgang Benz (Hg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd. 4: Ereignisse, Dekrete, Kontroversen, Berlin 2011, S. 195-200; Hiltrud Wallenborn, Zwischen Ausweisung und Aufklärung. Juden in der christlichen Gesellschaft der frühen Neuzeit, in: Elke-Vera Kotowski, Julius H. Schoeps und Hiltrud Wallenborn (Hg.), Handbuch zur Geschichte der Juden in Europa, Bd. 2: Religion, Kultur, Alltag, Darmstadt 2001, S. 318-321; Zittartz, Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation, in: Zimmermann, Die Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, S. 86 und Penßel, Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts, S. 143-144. Bezüglich der Entwicklung hin zur Zuständigkeit der Reichsstädte und Landesherrn vgl. auch ebd., S. 143: „Im Laufe des ausgehenden Mittelalters hatten die Kaiser immer häufiger alle oder einzelne Befugnisse aus dem sog. ‚Judenregal‘ auf die Reichsstädte und die Territorialherren übertragen, so dass diese bereits dadurch ein gutes Stück weit die Stelle des Reiches als Obrigkeit über die in ihrem Gebiet ansässigen Juden eingenommen hatten“. Vgl. dazu auch Berding, Moderner Antisemitismus, S. 14: „Doch hing ihre rechtliche Stellung schon seit langem stärker von den Territorialherren und anderen Inhabern des Judenregals ab als vom Kaiser. Landesfürsten, Städte sowie größere und kleinere Adelige holten je nach Lage Juden in ihren Herrschaftsbereich oder wiesen sie aus. Sie setzten die Bedingungen fest, unter denen jüdische Menschen in ihrem Gebiet leben durften“.

40 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 35, Berding, Judenemanzipation, in: Weis, Reformen, S. 269-270; Volkov, Die Juden, S. 5-6; Berding, Moderner Antisemitismus, S. 15 und Herzig, 1650-1815: Territorialstaat und Schutzjudentum, in: Informationen zur politischen Bildung, S. 29.

41 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 35; Berding, Moderner Antisemitismus, S. 15; Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben-Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 15- 16; Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S. 200 und Walter Grab, Der deutsche Weg der Judenemanzipation 1789-1938, München 1991, S. 9. Zur Wirtschaftstätigkeit von Juden um 1800 vgl. Stefi Jersch-Wenzel, Bevölkerungsentwicklung und Berufsstruktur, in: Michael Brenner, Stefi Jersch- Wenzel und Michael A. Meyer (Hg.), Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit, Bd. 2: Emanzipation und Akkulturation 1780-1871, München 1996, S. 66-83 und Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 4-5.

42 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 35; Berding, Judenemanzipation, in: Weis, Reformen, S. 269-270; Rürup, Emanzipation und Antisemitismus, S. 17- 18 und Volkov, Die Juden, S. 5. Vgl. auch Herzig, 1650-1815: Territorialstaat und Schutzjudentum, in: Informationen zur politischen Bildung, S. 32 und Schimpf, Emanzipation und Bildungswesen der Juden im Kurfürstentum Hessen, S. 12-13.

43 Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 35. Vgl. auch Berding, Judenemanzipation, in: Weis, Reformen, S. 269-270 und Wallenborn, Zwischen Ausweisung und Aufklärung, in: Kotowski / Schoeps / Wallenborn, Handbuch, Bd. 2, S. 319-320.

44 Hofjuden bzw. Hoffaktoren wurden insbesondere durch die wichtige Rolle einiger jüdischer Heereslieferanten im Dreißigjährigen Krieg im Laufe des 17. und vor allem im 18. Jahrhundert zu einer Art Institution an den deutschen Fürstenhöfen und waren eng an den jeweiligen Landesherrn gebunden. Ihre vornehmlichen Aufgaben bestanden darin, Waren zu beschaffen, Kredite zu geben und zu vermitteln, Münzen herzustellen und diplomatische Dienste auszuführen. Sie erhielten dadurch mehr Rechte und Freiheiten als die große Mehrheit der Juden, jedoch konnten auch ihnen diese Rechte jederzeit wieder entzogen werden. Vgl. dazu Angelika Benz, Hofjuden, in: Wolfgang Benz (Hg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd. 3: Begriffe, Theorien, Ideologien, München 2010, S. 118-119; Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben-Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 13-15; Herzig, 1650-1815: Territorialstaat und Schutzjudentum, in: Informationen zur politischen Bildung, S. 29-31; Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 7 und Zittartz, Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation, in: Zimmermann, Die Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, S. 114-118.

45 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 35; Berding, Judenemanzipation, in: Weis, Reformen, S. 270; Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S. 200; Volkov, Die Juden, S. 8-10 und Rürup, Emanzipation und Antisemitismus, S. 16.

46 Vgl. Ries, Der Modellstaat als Raum rechtlicher Gleichstellung und jüdischer Reformpolitik, in: Bartsch, König Lustik!?, S. 135; Severin-Barbouti, Gesellschaft im Umbruch, in: Hedwig / Malettke / Murk, Königreich Wetphalen, S. 145; Jörg Westerburg, Für die bürgerliche Gesellschaft von Nutzen? Säkularisierung von Staat und Gesellschaft im Königreich Westphalen, in: Maike Bartsch (Red.), König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen. Katalog anlässlich der Ausstellung „König Lustik!? Jérôme Bonaparte und der Modellstaat Königreich Westphalen“ der Museumslandschaft Hessen-Kassel im Museum Fridericianum Kassel, München 2008 (Kataloge der Museumslandschaft Hessen-Kassel 39), S. 127 und Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 34. Exakte Zahlen lassen sich jedoch nicht ermitteln. Vgl. dazu ebd., S. 34, Anm. 20: „Genaue Zahlen lassen sich nicht ermitteln. Die Statistiken der vorwestfälischen Zeit sind unzuverlässig und unvollständig. Erst das Königreich Westphalen richtete staatliche Personenstandsbücher ein“. Zum Vergleich: am Ende des 18. Jahrhunderts lebten in den deutschen Staaten, von Österreich abgesehen, ungefähr zwischen 150000 und 175000 Juden. Vgl. dazu Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S. 200. Die Territorien und Gebiete, aus denen 1807 das Königreich Westphalen zusammengesetzt wurde, sind: Das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel, die ehemals preußischen Gebiete westlich der Elbe (Altmark, Magdeburg, Halberstadt etc.), die hannöverschen Gebiete Göttingen und Grubenhagen, die Fürstbistümer Hildesheim, Paderborn und Osnabrück sowie einige kleinere Herrschaftsgebiete. Vgl. dazu Helmut Berding, Das Königreich Westphalen als napoleonischer Modell- und Satellitenstaat, in: Gerd Dethlefs, Armin Owzar und Gisela Weiß (Hg.), Modell und Wirklichkeit. Politik, Kultur und Gesellschaft im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen, Paderborn 2008 (Forschungen zur Regionalgeschichte 56), S. 16 und Hartmann, Neue Quellen, in: Burmeister, König Jerome und der Reformstaat Westphalen, S. 241.

47 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 36.

48 Padee zum jüdischen Leben im Hochstift Paderborn von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis 1802, Essen 1999, S. 57ff. Vgl. dazu auch Herzig, Judentum und Emanzipation in Westfalen, S. 1-2.

49 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 36 und Herzig, Judentum und Emanzipation in Westfalen, S. 1-2. Zum Judentum im Fürstbistum Paderborn und Westfalen und den dortigen Existenzbedingungen für Juden vgl. auch Dina van Faassen, „Das Geleit ist kündbar“. Quellen und Aufsätze zum jüdischen Leben im Hochstift Paderborn von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis 1802, Essen 1999; Herzig, Judentum und Emanzipation in Westfalen; Arno Herzig, Jüdische Quellen zur Reform und Akkulturation der Juden in Westfalen, Münster 2005 (Quellen und Forschungen zur jüdischen Geschichte in Westfalen 1); Zittartz, Von der Frühen Neuzeit bis zur Judenemanzipation, in: Zimmermann, Die Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, S. 122-126; Alfred Heggen, Staat und Wirtschaft im Fürstentum Paderborn im 18. Jahrhundert, Paderborn 1978 und Bastian Fleermann, Napoleon und die Judenemanzipation. Die rheinischen und westfälischen Juden zur Zeit der französischen Vorherrschaft unter besonderer Berücksichtigung des Großherzogtums Berg, in: Veit Veltzke (Hg.), Napoleon. Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser, Köln 2007, S. 307-310.

50 Vgl. Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 36 und Severin-Barbouti, Gesellschaft im Umbruch, in: Hedwig / Malettke / Murk, Königreich Wetphalen, S. 146. Vgl. auch Zwi Asaria, Die Juden in Niedersachsen, Hannover 1979.

51 Erlaß eines Revidierten General-Privilegiums und Reglements für die Judenschaft im Königreich Preußen, in: Ismar Freund, Die Emanzipation der Juden in Preußen unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzes vom II. März I8I2. Ein Beitrag zur Rechtsgeschichte der Juden in Preußen, Bd. 2: Urkunden, Berlin 1912, Nr. 4.

52 In den Schutzbriefen waren die jeweiligen persönlichen Rechte der jüdischen Person (Niederlassungsrecht, Recht zur gewerblicher Betätigung etc.) festgehalten sowie die Höhe der Geldsumme bestimmt, die der Schutzbriefinhaber jährlich an den Inhaber des Schutzregals bzw. den Landesherrn zahlen musste. Vgl. dazu Arno Herzig, Schutzbriefe, in: Wolfgang Benz (Hg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd. 3: Begriffe, Theorien, Ideologien, München 2010, S. 299-300.

53 Vgl. Erlaß eines Revidierten General-Privilegiums und Reglements, in: Freund, Die Emanzipation in Preußen, Nr. 4; Berding, Die Emanzipation der Juden, in: Archiv für Sozialgeschichte, S. 36; Arno Herzig, Jüdische Geschichte in Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bonn 2005 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische Bildung 491), S. 118-121; Battenberg, Zeitalter der Juden, S. 65-68; Albert Bruer, Geschichte der Juden in Preußen (1750-1820), Frankfurt am Main 1991, S. 39-48 und 69-72; Ettinger, Die Neuzeit, in: Ben-Sasson, Geschichte des jüdischen Volkes, S. 36-37; Grab, Der preußisch-deutsche Weg der Judenemanzipation, in: Bautz, Geschichte der Juden, S. 142-143;

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Details

Title
Das Königreich Westphalen als Modellstaat und die Emanzipation und rechtliche Gleichstellung der Juden (1807-1813)
College
University of Marburg  (Fachbereich 06 - Geschichte und Kulturwissenschaften)
Grade
1,5
Author
Year
2016
Pages
97
Catalog Number
V336727
ISBN (eBook)
9783668262713
ISBN (Book)
9783668262720
File size
833 KB
Language
German
Keywords
Königreich Westphalen, Judenemanzipation, Emanzipation, rechtliche Gleichstellung der Juden, Modellstaat, Jérôme Bonaparte
Quote paper
Johannes Ehrengruber (Author), 2016, Das Königreich Westphalen als Modellstaat und die Emanzipation und rechtliche Gleichstellung der Juden (1807-1813), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336727

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