Allgemeiner Sozialer Dienst im Kreisjugendamt. Aufgaben, Anforderungen und Eindrücke


Praktikumsbericht / -arbeit, 2013

18 Seiten, Note: 2,0

Sabrina Puetz (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Wahl der Praktikumsstelle
1.2 Überlegungen vor Praktikumsbeginn

2. Rahmenbedingungen der Praktikumsstelle
2.1 Kreisverwaltung X
2.2 Das Kreisjugendamt
2.3 Der Allgemeine Soziale Dienst

3. Praktikumstagebuch
3.1 Einblicke in meine Tätigkeit
3.2 Hausbesuche

4. Reflexion der signifikanten Situation
4.1 Die Beschreibung der Situation
4.2 Eine Analyse der eingesetzten Praktiken
4.3 Professionelle Praktiken und theoretische Überlegungen im Verhältnis

5. Bewertung des Praktikums

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das von der Universität Trier vorgeschriebene Pflichtpraktikum im Fach „Erziehungswissenschaften“ habe ich im Zeitraum vom 04.03.13 bis 29.03.13 im kommunalen Jugendamt der Stadt X im Allgemeinen Sozialen Dienst1 absolvieren dürfen. Meine zuständige Praktikumsbetreuerin war Frau M. N., die bereits seit mehreren Jahren als Sozialarbeiterin im ASD X tätig ist. Während meines vierwöchigen Aufenthaltes im Kreisjugendamt durfte ich nicht nur meine Praktikumsbetreuerin bei ihren Einsätzen begleiten, sondern auch Einblicke in die Tätigkeiten der Kollegen gewinnen, sodass ich verschiedene Erfahrungen sammeln konnte.

In diesem Bericht werde ich zunächst meine Motivation bezüglich der Praktikumsstelle erläutern und anschließend Fragen formulieren, die ich mir vor und während der Durchführung des Praktikums gestellt habe. Im nächsten Schritt soll die Praktikumsstelle mit ihren Rahmenbedingungen vorstellt werden und eine Beschreibung der Aufgaben erfolgen, die ich im Jugendamt erledigen durfte. Im Anschluss daran werde ich eine Situation, die mir während meines Praktikums widerfahren ist, erläutern und eine Analyse zu den eingesetzten professionellen Praktiken anfertigen, die ich anschließend in Bezug zu theoretischen Überlegen setzen werde. Den Bericht möchte ich mit einer kurzen persönlichen Einschätzung des Praktikums abschließen.

1.1 Wahl der Praktikumsstelle

Bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz für mein Studium war ich darauf bedacht, ein potenzielles Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe auszuwählen, da mich dieser Bereich der Sozialpädagogik sehr interessiert. Die Tätigkeitsvielfalt innerhalb des Arbeitsfeldes erschwerte mir jedoch anfänglich die Wahl eines Praktikums, welches meinen Interessen gleichkam. So wollte ich beispielsweise nicht nur Einblicke in die Arbeit einer Erziehungsberatungsstelle gewinnen, sondern auch weitere kommunikative Prozesse verfolgen, die zwischen Beratungsstelle, Familie und anderen Beteiligten stattfinden.

Auf die Idee nach einem Praktikum in der Kreisverwaltung X zu suchen kam ich aus zweierlei Gründen: Zum einen durch die universitäre Veranstaltung „Institutionen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe“, die ich im Wintersemester 2012/2013 besucht hatte und durch die ich bereits Informationen über die Aufgaben eines Jugendamts erhalten hatte. Zum anderen aber auch durch Gespräche, die ich mit einem Sozialpädagogen geführt hatte und der mir hinsichtlich meiner Interessen ein Praktikum im Jugendamt nahelegte. Nach mehreren Internetrecherchen entschied ich mich dazu, eine Bewerbung an das Kreisjugendamt in X zu schicken, denn vor allen Dingen die Aufgaben des Sozialen Dienstes, sowie die Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Einrichtungen weckten mein großes Interesse.

1.2 Überlegungen vor Praktikumsbeginn

Nach der Zusage war ich sehr aufgeregt und nervös, da ich nicht wusste, was genau mich im Praktikum erwarten würde. Was würde zu meinen Aufgaben zählen und mit welchen Menschen würde ich in Kontakt treten? Die Frage, ob ich als Praktikant des Jugendamts überhaupt Einblicke in die Privatsphäre fremder Menschen erhalten durfte, beschäftigte mich besonders. Konnte ich bei persönlichen Beratungsgesprächen dabei sein?

Inhaltlich setzte ich mich außerdem mit der Fragestellung auseinander, in wie fern Menschen über Leistungen, die das Jugendamt bei innerfamiliären Problemen und Konflikten erbringen kann, informiert sind. Welche Formen der Unterstützung gibt es? Welche Prozesse finden bei der Einleitung, der Planung und der Gewährung von Hilfe statt? Und wollen Menschen die Leistungen durch das Jugendamt überhaupt in Anspruch nehmen? Meine Überlegungen führten mich letzten Endes zu der allgemeinen Frage, wie die Kommunikation zwischen dem Jugendamt und den Klienten gestaltet wird.

Um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten, verwendete ich während meines Praktikums verschiedene Methoden der empirischen Forschung darunter auch die des „Interviews“ (vgl. Friebertshäuser, Langner, 2010, S. 219 - 220) und die der „Teilnehmenden Beobachtung“ (vgl. Friebertshäuser, Panagiotopoulou, 2010, S. 309).

2. Rahmenbedingungen der Praktikumsstelle

Im Folgenden möchte ich beschreiben, wo das Kreisjugendamt X angegliedert ist, welche Aufgaben es hat und aus welchen Bestandteilen es sich zusammensetzt. Außerdem werde ich darstellen, welchen Tätigkeiten die jeweiligen Sachbearbeiter im ASD nachgehen und auf welcher rechtlichen Grundlage das Jugendamt handelt.

2.1 Kreisverwaltung X

Die Kreisverwaltung liegt im Zentrum der Stadt X und besteht aus fünf Dezernaten. Sie ist sowohl für die Stadt X selbst, als auch für die umliegenden Ortschaften ihres Kreises zuständig. Die Kreisverwaltung „ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Landrat Y“. Die fünf Dezernate unterliegen dem genannten Landrat und setzen sich aus folgenden Behörden zusammen: Dezernat I: Verwaltung und Finanzen, Dezernat II: Straßenverkehrsamt, Gesundheitsamt und Ordnungsamt, Dezernat III: Amt für Familie, Senioren und Soziales, Dezernat IV: Umweltamt und das Amt für Recht Bauordnung/Wohnwesen. In das fünfte und letzte Dezernat ist die polizeiliche Behörde, das Amt für Schule, Bildung und Kultur sowie das kommunale Jugendamt eingegliedert.

2.2 Das Kreisjugendamt

Das kommunale Jugendamt ist an die Kreisverwaltung angebunden und in mehrere Fachbereiche unterteilt. Zu den Fachbereichen gehören unter anderem die wirtschaftliche Jugendhilfe, die Jugendgerichtshilfe, der ASD, die Beistandschaft, eine Kindertagesbetreuung sowie die Jugendhilfeplanung. Die Amtsleitung obliegt Herrn F, welcher durch den stellvertretenden Amtsleiter Herrn G bei Abwesenheit vertreten wird.

Als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe übernimmt das Jugendamt X verschiedene Aufgaben im sozialen Bereich. Dabei beziehen sich Mitarbeiter der Behörde in ihrem Handeln auf das öffentliche Recht beziehungsweise auf Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches und Inhalte des Sozialgesetzbuches2, (Ritscher, W. 2005: S.10, 20-23). Als Arbeitsgrundlage dient für Bedienstete des Jugendamtes vor allen Dingen das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder-und Jugendhilfegesetz3. Neben den Inhalten des SGB VIII können jedoch auch andere Gesetze und weitere Bestandteile des Sozialgesetzbuches für die Arbeit im Jugendamt relevant werden (vgl. bspw. SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz oder SGB I, Allgemeiner Teil). Das Jugendamt bietet jungen Menschen4, Eltern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen in Problem- und Konfliktsituationen verschiedene Formen der Unterstützung und Förderung an (vgl. §§ 1 bis 2, 6, SGB VIII). Die Klienten sollen bezüglich ihres geschilderten Problems professionelle Beratung und fachgerechte Hilfe erhalten. Zu den Aufgaben des Jugendamtes zählt es daher auch, Betroffene über unterschiedliche Dienstleistungen zu informieren und diese den Klienten anzubieten (vgl. § 2, SGB VIII). Das Jugendamt kann außerdem an Familiengerichtsverfahren beteiligt sein (vgl. § 50, SGB VIII), oder „die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen“ in Notsituationen gemäß § 42. (§ 42, SGB VIII) ausführen. Im Falle einer Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt nach § 8a des SGB VIII den Schutzauftrag zu leisten und unmittelbar einzugreifen. Erhält das Jugendamt Hinweise über eine Kindeswohlgefährdung, „so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen […] und die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen“ (§ 8a, Abs. 1, SGB VIII). Ist das Jugendamt der Auffassung, dass zur „Abwendung der Gefährdung“ spezielle Hilfen notwendig sind, „ hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten“, (§ 8a, Abs. 1, SGB VIII). Durch das Wunsch- und Wahlrecht haben Leistungsberechtigte außerdem die Möglichkeit zwischen „Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger“ zu wählen und bei der Gestaltung der angeforderten Hilfe Wünsche zu äußern (§ 5 SBG VIII).

Anzumerken ist, dass es sich bei den hier beschriebenen Beispielen nur um einen Teil der zu erbringenden sozialen Dienstleistungen durch das Jugendamt und seine Fachbereiche handelt. Weitere Aufgaben finden sich in § 2 SGB VIII, Aufgaben der Jugendhilfe. Im Folgenden wird besonders auf die Arbeits- und Aufgabenfelder des ASD eingegangen werden.

2.3 Der Allgemeine Soziale Dienst

Der ASD X, dessen Leitung der Diplom-Sozialarbeiterin Frau H obliegt, setzt sich aus drei verschiedenen Regionalteams zusammen, die jeweils einem von drei Bezirken der Stadt X zugeordnet sind. Die Teams haben folglich die Bezeichnung: Regionalteam „Süd“, Regionalteam „Mitte“ und Regionalteam „Nord“. Jede dieser Einsatzgruppen besteht aus acht bis neun pädagogischen Fachkräften und einem Teamleiter oder einer Teamleiterin. Während meines Praktikums war ich dem Regionalteam „Nord“ zugeteilt, welches das umliegende Stadtgebiet A verwaltet und von der Diplom-Sozialarbeiterin Frau C geleitet wird. Die Zuständigkeit des jeweiligen Sachbearbeiters orientiert sich im ASD X am Wohnort des Kindes oder des Jugendlichen.

Neben der Telefonsprechstunde haben die Klienten zusätzlich die Möglichkeit, persönliche Gespräche außerhalb des Jugendamtes mit den Sacharbeiter zu führen. Diese werden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen gehalten und können auch ohne vereinbarten Termin besucht werden. Da meine Praktikumsbetreuerin überwiegend in A tätig ist, bietet Sie daher auch ihre Sprechstunde im Rathaus A an.

Der ASD nimmt als eigenständiger Fachbereich des Jugendamtes vor allen Dingen die in Punkt 2.2 beschrieben Aufgaben wahr. Mitarbeiter des ASD sind zum Beispiel an Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und an Verfahren vor dem Jugend- und Familiengericht beteiligt. Sie können neben der spezifischen Beratung auch verschiedene Formen der Hilfe zur Erziehung einleiten und den Klienten zusätzlich unterstützende Möglichkeiten in ihrer Angelegenheit vorschlagen. Formen der Unterstützung sind beispielsweise: „Beistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Intensivbetreuung, Eingliederungshilfe oder Heimerziehung“, (vgl. §§ 27 bis 35, 35 a, 36, 37, 39 und 40).

Die Fachkräfte des Jugendamtes, vor allen Dingen aber die des Sozialen Dienstes, stehen im engen Kontakt mit den Klienten, den Angehörigen, involvierten Ärzten oder aber anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Sie müssen die eingegangen Sozialdaten stets vertraulich behandeln (vgl. SGB X und § 68, SGB VIII).

Mitarbeiter des Sozialen Dienstes führen außerdem einen Bereitschaftsdienst aus. Bei dieser Leistung, die außerhalb der regulären Sprechzeiten des Jugendamts in Anspruch genommen werden kann, handelt es sich um Aufträge, die nach den §§ 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) und 50 (Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten) des SGB VIII ausgeübt werden. Der Bereitschaftsdienst soll durch schnelles und professionelles Handeln Krisensituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien vor Ort entschärfen beziehungsweise frühzeitige Hilfe bei Problemfällen leisten (vgl. § 42, Abs. 2 SGB VIII).

[...]


1 Anmerkung: Im weiteren Verlauf wird die Begrifflichkeit „Allgemeiner Sozialer Dienst“ mit ASD abgekürzt.

2 Anmerkung: Im weiteren Verlauf soll die Begrifflichkeit „Sozialgesetzbuch“ mit SGB abgekürzt werden.

3 Anmerkung: Die Begrifflichkeit „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ wird mit KJHG abgekürzt.

4 AAnmerkung: Junge Menschen können nach § 41 des SGB VIII bis zum 21. Lebensjahr Hilfe durch das Jugendamt beanspruchen.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Allgemeiner Sozialer Dienst im Kreisjugendamt. Aufgaben, Anforderungen und Eindrücke
Hochschule
Universität Trier  (Erziehungswissenschaften)
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
18
Katalognummer
V334037
ISBN (eBook)
9783668273764
ISBN (Buch)
9783668273771
Dateigröße
653 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ASD, Kreisjugendamt, allgemeiner sozialer Dienst, Jugendhilfe, Jugendamt
Arbeit zitieren
Sabrina Puetz (Autor:in), 2013, Allgemeiner Sozialer Dienst im Kreisjugendamt. Aufgaben, Anforderungen und Eindrücke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334037

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