Die Women's Lobby und der Europäische Verfassungskonvent


Seminararbeit, 2004

13 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Der Europäische Verfassungskonvent und die zivile Bevölkerung

3 Die Women’s Lobby
3.1 Aufbau und Struktur
3.2 Ziele und Forderungen an den Europäischen Verfassungskonvent

4 Abschlussreflexion

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Während meiner Vorbereitungen für das Referat „Die Beteiligung der Zivilgesellschaft am europäischen Verfassungskonvent“ blieb mir nicht lange verborgen, in wie weit Frauen leider immer noch in der EU unterrepräsentiert sind. Trotz Bemühungen und Forderungen diverser Frauenrechtsorganisationen ist es bis jetzt nicht gelungen, ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern herzustellen. Der Frauenanteil im Konvent lag bei wenigen 17% (18 von 15 Mitgliedern)[1] und fand auch gegen Ende der Tagungen keine Erhöhung.

Diese Tatsache brachte mich darauf, mich näher mit den einzelnen beteiligten Frauenorganisationen wie der AIPFE (Association Internationale pour la Promotion des Femmes d´Europe) oder der AFEM (Association des Femmes de l´Europe Méridionale) zu beschäftigen.

Diese Hausarbeit soll an dieses Thema anknüpfen und mein Referat weiter ergänzen, wobei ich mir eine weitere Organisation, die Women’s Lobby ausgesucht habe, um noch einen weiteren Einblick in die Problematik zu erhalten. Für die Wahl der Lobby gab es mehrere Gründe:

Zunächst konzentriert sich die Homepage der Women’s Lobby sehr stark auf die Ergebnisse und die Arbeit des Konvents und macht keine Einschränkungen in Bezug auf ihren Geltungsbereich, wie es bei der AFEM der Fall ist, die sich fast gänzlich auf die Bedürfnisse der Frauen Südeuropas einstellt. Des Weiteren ist die Women’s Lobby weitaus internationaler, so dass alle Texte in Englisch und teilweise auch in Deutsch veröffentlicht worden sind. Da sowohl die Internetseiten als auch viele Schriften der AFEM und AIPFE lediglich auf Französisch erhältlich sind, schien mir die Auswertung dieser für meine französischen Sprachkenntnisse zu schwer und langwierig. Zu guter Letzt gibt es auch deutsche Ansprechpartner der Women’s Lobby, auf die ich während des Erstellens dieser Arbeit zurückgreifen konnte.

Mit dieser Seminararbeit möchte ich analysieren, in welchem Maße die Women’s Lobby wirklich am Konvent beteiligt war und ob überhaupt auf deren Wünsche und Forderungen eingegangen worden ist:

Wie schätzt die Women’s Lobby die Endergebnisse ein und in wie weit fühlte sie sich ernst genommen? Welche Änderungen konnte die Lobby erreichen und sieht sie die europäische Verfassung als einen Erfolg an?

Die meisten Informationen erhielt ich von der Internetseite der Lobby[2] selbst, diverser Broschüren, die als pdf-Datei im Netz erhältlich sind oder der Seite „Futurum“[3], auf der Texte und Zusammenfassungen der einzelnen zivilen Organisationen veröffentlicht sind.

Die allgemeinen Informationen über den Konvent entnahm ich aus der Vielfalt der Texte, die im Semesterapparat zur Verfügung standen.

2 Der Europäische Verfassungskonvent und die zivile Bevölkerung

Mit der Erklärung von Laeken vom Dezember 2001 wurde der Konvent zur Zukunft Europas ins Leben gerufen, der die Arbeit der Union demokratischer, transparenter und effizienter machen sollte. Ihm wurde die nicht schwierige Aufgabe übertragen, Grundlagen und Zuständigkeiten der EU mit Hilfe einer Verfassung zu regeln und bis Juni 2003 einen Text zu erstellen, mit dem der Präsident Giscard d’Estaing 2004 vor den Europäischen Rat treten sollte, um ihn vorzustellen.

Der Verfassungskonvent bestand aus

- dem Präsidenten Giscard d’Estaing aus Frankreich,
- den beiden Vizepräsidenten Giuliano Amato (Italien) und Jean-Luc Dehaene (Belgien),
- 15 Regierungsvertretern der EU-Mitgliedstaaten und 13 der Beitrittskandidaten,
- 30 Mitgliedern der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten und 26 der Beitrittsländer[4]
- 16 Mitgliedern des Europäischen Parlaments,
- Vertretern der Europäischen Kommission und
- 13 Beobachtern aus den verschiedenen Ausschüssen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[5]

Der Konvent tagte von März 2002 bis Juni 2003 und wurde von Giscard d’Estaing in drei aufeinander folgende Arbeitsphasen unterteilt:

Die erste Phase endete mit Beginn der Sommerpause 2002, in der zivilgesellschaftliche Gruppen Gehör bekommen sollten und die Frage geklärt werden sollte, welche Erwartungen die europäischen Bürger und Bürgerinnen überhaupt an Europa haben. Die zweite Phase war die der Erörterung, in der die elf Arbeitsgruppen („Subsidiarität“, „Europäische Charta der Grundrechte“, „Rechtspersönlichkeit“, „Einzelstaatliche Parlamente“, „Ergänzende Zuständigkeiten“, „Ordnungspolitik“, „Außenpolitisches Handeln“, „Verteidigung“, „Vereinfachung“, „Freiheit, Sicherheit und Recht“ und „Soziales Europa“) zu verschiedenen Fragen tagten und diskutierten.

Ein weiteres Ziel des Verfassungskonvents bestand darin, einen möglichst großen Teil der zivilen europäischen Bevölkerung in die Reformdiskussionen einzubinden. Dies sollte im Rahmen eines Konsultationsprozesses stattfinden, der insgesamt von vier Eckpfeilern gestützt wurde:

1. Das Forum, welches aus einer Internetseite bestand, die allen Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit gab, Beiträge zur allgemeinen Diskussion darzulegen. Diese Texte waren allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich und wurden den Konventsmitgliedern in zusammengefasster Form übermittelt. Bis einschließlich 7. Juni 2002 waren insgesamt 207 Organisationen angemeldet.[6]
2. Debatten auf nationaler Ebene (in Deutschland eine gemeinsame Anhörung des Bundestags und Bundesrats am 26. Juni in Berlin, sowie eine Diskussionsveranstaltung der Dienstleistungsgesellschaft Verdi am 16. Januar 2003 in Berlin)
3. Kontaktgruppen
4. und letztendlich der Konventssitzung am 24. und 25. Juni 2002, die ganz und gar der zivilen Bevölkerung gewidmet war.

[...]


[1] Wilde, Gabriele 2003: Der EU-Konvent – Förderer oder Verhinderer demokratischer Geschlechterverhältnisse?, in: Femina Politica. Zeitschrift für feministische Politik – Wissenschaft, Heft 1/2003, 12. Jg., S.94

[2] http://www.womenslobby.org

[3] http://europa.eu.int/futurm

[4] Die Mitglieder der Beitrittskandidaten nahmen beratend am Konvent teil.

[5] http://www.andrea-weber.de/deutsch/europa/eu-konvent.jpg, 20.09.04

[6] Kleger, Heinz (Hg.) 2004: Die Arbeit des Konvents, in: Ders (Hg.): Der Konvent als Labor. Texte und Dokumente zum europäischen Verfassungsprozess. Münster u.a.: Lit-Verlag, 110

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Women's Lobby und der Europäische Verfassungskonvent
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Veranstaltung
Europäische Verfassungspolitik: Die Rolle des Konvents
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
13
Katalognummer
V32997
ISBN (eBook)
9783638335782
ISBN (Buch)
9783638761437
Dateigröße
574 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Women, Lobby, Europäische, Verfassungskonvent, Europäische, Verfassungspolitik, Rolle, Konvents
Arbeit zitieren
Julia Klewin (Autor:in), 2004, Die Women's Lobby und der Europäische Verfassungskonvent, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32997

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Women's Lobby und der Europäische Verfassungskonvent



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden