Ist die Erwerbsarbeit in der Krise?


Hausarbeit, 2002

17 Seiten, Note: mit Erfolg


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundzüge der Entstehung der Erwerbsarbeit

3. Ende der Erwerbsarbeit oder Arbeitsform der Zukunft ?
3.1 Veränderung der Arbeitsgesellschaft und ihre Ursachen
3.1.1 Merkmale der Verknappung der Erwerbsarbeit
3.1.2 Ursachen der Entwicklung aus gesellschaftspolitischer Sicht
3.2 Kernthesen für den Fortbestand der Erwerbsarbeit

4. Welche gesellschaftlichen Folgen ergeben sich aus der Veränderung ?

5. Fazit

1. Einleitung

„Nichts ist findbar, wenn es nicht gefragt ist“. An diesen Gedanken des sorbischen Schriftstellers Jurij Brìzan anknüpfend soll mit dieser Hausarbeit die Fragestellung „Ist die Erwerbsarbeit in der Krise ?“ erörtert werden.

Unter dem Begriff der Krise versteht man lt. Brockhaus einen Prozess, in dem sich nach Zuspitzung der Situation die weitere Entwicklung entscheidet. Es stellt sich die Frage, ob wir uns heute in Bezug auf die Erwerbsarbeit an einem solchen kritischen Punkt unbestimmten Ausganges befinden. Die tägliche Diskussion über die Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik macht deutlich, welche zentrale Bedeutung diesem Thema aus gesellschaftspolitischer Sicht beigemessen wird. Zudem bestätigen nur wenige Wochen vor den Wahlen zum Deutschen Bundestag Erhebungen führender Meinungsforschungsinstitute, dass die Partei beste Wahlaussichten genießt, der durch den Wähler ein hoher Kompetenzwert auf diesem Politikfeld zugeschrieben wird. Die abschließenden Ergebnisse der seitens der Bundesregierung eingesetzten sog. Hartz-Kommission werden infolge dessen mit Spannung erwartet. Die vorliegende Arbeit dient in diesem Zusammenhang der Darstellung bestehender Problemlagen der heutigen Erwerbsarbeit vor dem Hintergrund ihrer Entstehung. Darüber hinaus sollen aber auch Positionen Berücksichtigung finden, die der Unüberwindbarkeit einer u.U. gegebenen Arbeitskrise entgegenstehen und mögliche Entwicklungen aufgezeigt werden, die zu einer Bewältigung dieser Krise beitragen können.

2. Grundzüge der Entstehung der Erwerbsarbeit

Die entstehungsgeschichtliche Betrachtung der Arbeit in der Gesellschaft und ihrer Bedeutung für das Individuum im Verlauf der letzten Jahrhunderte zeigt, dass sich diesbezüglich ein stetiger Wandlungsprozess vollzogen hat. Eine konkrete Ausgestaltung des Arbeitsbegriffs stand daher immer auch in Abhängigkeit zu weiteren in der jeweiligen Zeit vorherrschenden gesellschaftsbestimmenden Koordinaten und prägte insofern auch maßgeblich das in diesem Zusammenhang stehende menschliche Empfinden.

Die durch den Menschen verrichtete Arbeit ist seit jeher durch einen inneren Widerspruch geprägt, der seinen Ursprung bereits in der frühen Epoche der Antike findet und auch in heutiger Zeit moderner Arbeitsgesellschaften in differenzierter Weise fortgilt. Diese duale Prägung des Arbeitsbegriffs geht zurück auf die durch Mensch und Gesellschaft wahrgenommenen positiven und negativen Auswirkungen des Arbeitsprozesses – die Differenzierung von „´Werk´ und ´Mühe´“[1] der Arbeit.

Der unter dem Begriff „Werk“[2] subsumierte Teilaspekt stand dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit Tätigkeiten, denen regelmäßig eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung entgegengebracht wurde. Im Vordergrund stand hierbei nicht die verpflichtende und existenzsichernde Notwendigkeit der Arbeitsverrichtung, sondern vielmehr ein hoher Grad persönlicher Bedürfnisbefriedigung respektive Arbeitszufriedenheit. Der in diesem Kontext „schaffende“ Mensch definierte sich im Wesentlichen über Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sich aufgrund ihrer geistigen und künstlerischen Natur erheblich von der bloßen Verrichtung stetig wiederkehrender Tätigkeiten abhoben.

Der dem Werk entgegenstehende Teilaspekt der „Mühsal und Qual“[3] der Arbeit fokussierte dagegen den ökonomischen Zwang des Individuums der Befriedigung existentieller Bedürfnisse und somit die „naturale Dimension“[4] der Arbeit. Die damit einhergehende Verpflichtung zur Arbeit unter Berücksichtigung der damaligen Gegebenheiten einer Ständegesellschaft führte in der Folge zu empfundenen Einschränkungen persönlicher Freiheiten und Rechte und einer negativen Beurteilung bürgerlicher Arbeit insgesamt.[5]

Erst im Verlauf des 17. und 18. Jahrhunderts und mit der Epoche der Aufklärung erfuhr die Arbeit schließlich ein höheres Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz. Wesentliche gesellschaftskonstituierende Güter und Werte, wie „Eigentum, Reichtum und Zivilität“[6] standen nunmehr in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erscheinung der Arbeit. Einhergehend mit der Neupositionierung innerhalb des Gemeinwesens veränderte sich auch die Bedeutung der Arbeit für den Einzelnen als sinn- und identitätsstiftende Tätigkeit. Das arbeitende Individuum empfand die Möglichkeit, sich seiner selbst bewußt zu werden und sich selbst zu verwirklichen nun nicht mehr als freiheitsbeschränkend und mühselig, sondern viel mehr als Möglichkeit sich von Strukturen und Verhältnissen einer obrigkeitsstaatlichen Ständegesellschaft zu emanzipieren. Insgesamt wurde dieser Prozess maßgeblich von anfänglichen Entwicklungen wirtschaftlicher respektive kapitalistischer Strukturen getragen.[7]

Verengung des Arbeitsbegriffs – Entstehung der Erwerbsarbeit

Wie bereits eingangs dargestellt, steht eine definitorische Bestimmung des Arbeitsbegriffs jeweils in Abhängigkeit epochaler und gesellschaftlicher Strukturmerkmale. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde unter Arbeit das gesamte Tätigkeitsspektrum des Menschen verstanden, sofern es der Maßgabe des Produzierens genügte. Erst in der Folgezeit verlangten weitergehende Veränderungen ökonomischer Strukturen und damit einhergehend der Arbeitswelt eine noch präzisere Ausrichtung der Arbeit auf ihre Bedürfnisse. Dieser Prozess, dessen Gestaltung ganz wesentlich durch die industrielle Entwicklung im europäischen Raum mitbestimmt wurde, stand darüber hinaus in kausalem Zusammenhang mit den im Folgenden exemplarisch angeführten Entwicklungstendenzen.[8]

Eine sich zu dieser Zeit wandelnde Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung diente der gegenständlichen Entwicklung als Fundament und Wegbereiter. Der bereits angesprochene Zustand einer zunehmend destabilisierten und erodierenden Ständegesellschaft und der damit einhergehenden Verstetigung ökonomischer Strukturen kapitalistischer Ausprägung nahm großen Einfluß auf das damals gültige Wesensbild der Arbeit.[9]

Insbesondere der „Versachlichung und Generalisierung der Arbeit“[10] ist in diesem Zusammenhang höchste Priorität beizumessen. Die Versachlichung der Arbeit und ihrer somit vollzogenen Wandlung zu einer Ware gegenstandsähnlicher Natur resultierte aus der zunehmenden Entkoppelung des Wesens Mensch und der ihm anhaftenden arbeitsrelevanten Fähigkeiten. Erst durch diesen Entwicklungsverlauf von grundsätzlicher Bedeutung erfuhr die Arbeit eine inhaltliche Erweiterung um die Eigenschaft der Marktfähigkeit.[11]

Unterstützt und befördert wurde dieser Prozess durch die rechtliche Institution des Arbeitsvertrages, dem seinerseits eine wichtige sozioökonomische Funktion beikam. Diese vertragliche Vereinbarung beider Seiten des Arbeitsverhältnisses sorgte zum einen für die bedürfnisgerechte Steuerung und Verteilung des Produktionsfaktors Arbeit und gewährleistete zugleich die Aufteilung des aus dem Produktionsprozess geschöpften Ergebnisses anhand eines gesellschaftlich akzeptierten Verteilungsschlüssels. Die Implementierung sozial dämpfender Maßnahmen bezüglich des nunmehr entfesselten Handels mit der Arbeit sicherte neben dem Schutz von Arbeiterinteressen zugleich eine weiter zunehmende Akzeptanz der Neuausrichtung der Arbeit .[12]

Die tendenzielle Generalisierung der Arbeit war im Wesentlichen einer forcierten Arbeitsteilung im industriellen Sektor geschuldet. Arbeitsaufgaben und Tätigkeitsbereiche, die vormals in ihrer Gesamtheit von einzelnen Arbeitern erfüllt wurden, waren nunmehr aufgeteilt, so dass dem Einzelnen nur noch die Verrichtung spezieller Tätigkeiten oblag. Folge war die Entstehung von zum Teil stark reduzierten Tätigkeitsprofilen, wodurch sich die Möglichkeit eröffnete bestimmte Arbeitstätigkeiten in Form normierter Berufsbilder festzulegen.[13] Die Ausübung eines bestimmten Berufes entwickelte sich dadurch zu einem wichtigen Bestimmungskriterium „individueller und sozialer Identität“.[14]

Mit der verstärkten Organisation arbeitsbezogener Tätigkeiten in Form von Berufen erfolgte auch die Verlagerung der Arbeit aus ehemals privaten Bereichen in öffentliche Gesellschaftsbereiche. Insbesondere die Schaffung außerhäuslicher Arbeitsstätten wie Fabrik- oder Werksarbeitsplätze trug zu der fortschreitenden Differenzierung der genannten Gesellschaftsbereiche maßgeblich bei. Kennzeichnend für diesen Prozess war der Tatbestand, dass der in der Entstehung befindliche neue Arbeitsbegriff lediglich die auf Erwerb gerichtete Arbeit erfasste, nicht jedoch die in der Regel von Frauen wahrgenommene Arbeit der häuslichen und familiären Sorge. Noch in vorindustrieller Zeit war die zu verrichtende Arbeit insbesondere durch ihre lebensbewältigende und existenzsichernde Funktion geprägt und stand in Folge dessen sowohl örtlich als auch inhaltlich häufig in unmittelbarer Verbindung mit dem häuslichen und familiären Geschehen.[15]

Die Entstehung sog. „Normalarbeitsverhältnisse“[16] stand in starker Interdependenz zu der vorgenannten Etablierung industrieller Berufe. Mit der Verfügung des Arbeiters über ein Normalarbeitsverhältnis eröffnete sich die durchaus vorteilhafte Möglichkeit, die geldlichen Mittel zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus einem einzigen Arbeitsverhältnis zu beziehen. Aufgrund der noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts bestehenden klaren Verteilung der Geschlechterrollen war für die monetäre Versorgung der Familie regelmäßig die Entlohnung des Mannes ausschlaggebend. Diese reichte jedoch häufig nicht aus, so dass ergänzender Zufluß geldlicher Mittel durch Erwerbstätigkeit anderer Mitglieder der Familie erforderlich war. Eine maßgebliche Relevanz für breite Schichten der Arbeitnehmerschaft erlangten Normalarbeitsverhältnisse erst in der zweiten Teilhälfte des 20. Jahrhunderts.[17]

[...]


[1] Offe, Claus, Anmerkungen zur Gegenwart der Arbeit.In:Kocka J./Offe C.(Hg.): Geschichte und Zukunft der Arbeit, Frankfurt / Main 2000, S.494

[2] Offe, C., a.a.O., S.494

[3] Kocka, Jürgen, Thesen zur Geschichte und Zukunft der Arbeit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (B21/2001), S.8

[4] Mikl-Horke, Gertraude, Industrie- und Arbeitssoziologie, 4.Aufl., München 1997, S.1

[5] Vgl. Offe, C., a.a.O., S.493 f., s.a. Kocka, J., a.a.O., S.8

[6] Kocka, J., a.a.O., S.8

[7] Vgl. Kocka, J., a.a.O., S.8

[8] Vgl. Kocka, a.a.O., S.8 f.

[9] Vgl. ebd., S.9

[10] Mikl-Horke,G., a.a.O., S.4

[11] Vgl. Mikl-Horke, G., a.a.O., S.4, s.a. Kocka, J., a.a.O., S.8

[12] Vgl. Offe, a.a.O., S. 496 f.

[13] Vgl. Mikl-Horke,G., a.a.O., S.4

[14] Kocka, a.a.O., S.9

[15] Vgl. ebd.

[16] Ebenda

[17] Vgl. Kocka, a.a.O., S.9

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Ist die Erwerbsarbeit in der Krise?
Hochschule
Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Veranstaltung
Vorlesungsseminar
Note
mit Erfolg
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V32862
ISBN (eBook)
9783638334785
Dateigröße
528 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erwerbsarbeit, Krise, Vorlesungsseminar
Arbeit zitieren
Carsten Ulferts (Autor:in), 2002, Ist die Erwerbsarbeit in der Krise?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32862

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