Die Liberalisierung der Energiemärkte in der Europäischen Union


Seminararbeit, 2004

29 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen
2.1 Begriffserklärung Deregulierung und Liberalisierung
2.2 Natürliche Monopole
2.3 Markt- und Wettbewerbsversagen
2.4 Besonderheiten der Elektrizitätsmärkte

3. Auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt für Energie
3.1 Liberalisierung: Kompetenzen und Gründe der EU
3.2 Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU
3.3 Marktöffnung in der EU
3.4 Novellierung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 96/92/EG

4. Auswirkungen der Liberalisierung
4.1 Unterschiedliche Umsetzung der Liberalisierung in den EU-Ländern
4.2 Konsequenzen für die regenerativen Energien
4.3 Neue Technologien zur Energiegewinnung

5. Zusammenfassung und Ausblick

Anlagenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Disaggregierte Betrachtung des Strommarktes

Abbildung 2: Zieldreieck der europäischen Energiepolitik

1. Einleitung

Elektrischer Strom ist im täglichen Leben allgegenwärtig, ein Leben ohne Strom nicht vorstellbar. Die Elektrizitätswirtschaft ist ein Netzsektor; sie benötigt zur Leistungserstellung Netzinfrastrukturen. Damit die sichere und störungsfreie Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie gewährleistet ist, wurden das "Ausnahmegut" elektrische Energie und seine Anbieter lange Zeit vor Wettbewerb geschützt.[1]

Netze wurden als natürliche Monopole betrachtet. Ihre Errichtung und Vorhaltung war daher eine öffentliche Aufgabe. Üblich war es, die Erstellung netzgebundener Dienstleistungen auch auf den nachgelagerten Märkten dem Netzbetreiber zu übertragen. Ein regulierter Markt und Staatseingriffe waren kennzeichnend für die nationalen Strommärkte der EU-Länder.

Neuere Entwicklungen in der Wirtschaftspolitik streben eine Veränderung dieser Situation an. So werden nach und nach verschiedene Netzsektoren, wie z.B. Schienenverkehr, Tele­kommunikation und Elektrizitätswirtschaft, für den Wettbewerb geöffnet und die Regulierung wird auf den Bereich sogenannter monopolistischer "Bottlenecks" beschränkt. Die vor- und nachgelagerten Stufen werden für den Wettbewerb geöffnet.[2]

Integrationsbemühungen hin zu einem europäischen Binnenmarkt im Strombereich sowie die Einsicht, dass auch im Stromsektor Wettbewerb herrschen kann, waren verantwortlich für die Verabschiedung der "Richtlinie 96/92/EG betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt" im Jahr 1997 durch die EU. Mit dieser Richtlinie wurde der Grund­stein für die Liberalisierung der Märkte und den Abbau von staatlichen Eingriffen gelegt.

Zu den Energiemärkten der Europäischen Union zählen sowohl die Strom- als auch die Gas­märkte. Da die Liberalisierung auf den Strommärkten inzwischen weiter vorangeschritten ist als auf den Gasmärkten, beschränken sich diese Ausführungen auf erstere.

Zunächst werden theoretische Grundlagen (Kapitel 2) erläutert und auf natürliche Monopole, Markt- und Wettbewerbsversagen sowie Besonderheiten der Strommärkte eingegangen.

Es folgen Ausführungen zur Liberalisierung der Energiemärkte (Kapitel 3). Liberalisierungs­gründe werden herausgearbeitet, anschließend wird die europäische Elektrizitäts­binnenmarktrichtlinie vorgestellt. Den Abschluss des dritten Kapitels bildet eine Übersicht über die verschiedenen Marktöffnungsgrade ausgewählter EU-Länder sowie weitere wirtschaftspolitische Entwicklungen zur Beschleunigung der Marktöffnung.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Liberalisierung. Da die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie den Mitgliedsstaaten relativ große Freiheit bei der Aus­gestaltung des nationalen Ordnungsrahmens gewährt, erfolgt ihre Umsetzung in den einzelnen Ländern recht unterschiedlich. Im Bereich des Netzzugangs nahm Deutschland bisher aufgrund des verhandelten Netzzugangs eine Sonderstellung ein, die hier näher erläutert wird.

Von der Liberalisierung sind auch regenerative Energien positiv betroffen. Die sich daraus ergebenden Chancen zum Einsatz erneuerbarer Energien einschließlich neuer Techniken zur Stromerzeugung werden zum Ende des vierten Kapitels erläutert.

Den Schluss der Arbeit bildet eine kurze Zusammenfassung mit abschließendem Ausblick.

2. Grundlagen

2.1 Begriffserklärung Deregulierung und Liberalisierung

Unter dem Begriff Deregulierung versteht man die Aufhebung von Regulierungstatbeständen. Deregulierung wird gefordert, um durch die Beseitigung einschränkender Regeln für unternehmerisches Handeln und somit durch die Schaffung von mehr Wettbewerb zu höherer volkswirtschaftlicher Leistungsfähigkeit beizutragen.[3] Als Überbegriff betrachtet umfasst Deregulierung die Liberalisierung, Privatisierung, Entstaatlichung, Dezentralisierung, die Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung sowie den Abbau von Handels­beschränkungen und Subventionen. Ziel der Deregulierung ist die weitgehende Beseitigung staatlicher Wettbewerbsbeschränkungen. Deregulierung von Netzsektoren bedeutet allerdings nicht, dass die staatliche Regulierung in Gänze wegfällt.

Im Rahmen der disaggregierten Regulierungspolitik wird die Trennung von Bereichen angestrebt, die für den Wettbewerb geöffnet werden können, und den zu regulierenden monopolistischen Bottlenecks. Zu unterscheiden sind netzgebundene Dienstleistungen und die eigentliche Infrastruktur. Nach dieser Theorie ist auf den nachgelagerten Dienstleistungsmärkten zwischen den Anbietern Wettbewerb etablierbar.[4]

2.2 Natürliche Monopole

Unter einem natürlichen Monopol versteht man die Marktsituation, in der ein einzelnes Unternehmen auf einem Markt effizienter produzieren kann als mehrere Unternehmen.[5] Ableiten lässt sich der Begriff natürliches Monopol daraus, dass sich in einem Markt, in dem signifikante Größenvorteile vorherrschen, auch bei Wettbewerbsbedingungen mono­polistische Strukturen herausbilden können.

Ursachen für monopolistische Märkte können sowohl Economies of scale (Größenvorteile) als auch Economies of scope (Verbundvorteile) sein. Für das Vorliegen eines natürlichen Monopols im Einproduktfall sind Größenvorteile ausreichend. Im Mehrproduktfall stehen Bündelungsvorteile aufgrund von Größen- und Verbundvorteilen der Leistungserstellung im Vordergrund. Möglich ist dann eine kostengünstigere Bedienung der Nachfrage in einer Region durch einen einzigen Netzanbieter, als durch eine Mehrzahl von Anbietern und damit das Vorliegen eines natürlichen Monopols.[6]

Formales Charakteristikum der Monopolsituation ist eine subadditive (Gesamt-) Kosten­funktion im relevanten Bereich der Nachfrage. Für diese muss eine kostendeckende Produktion möglich sein.

Definition: Eine Kostenfunktion C(y) ist strikt und global subadditiv in der Menge der Güter N = {1, ..., n}, falls für jede Menge von Outputvektoren {y1, ..., ym}; yj = (y1j,..., yjn) € Rn, j = 1, ..., m gilt:

C (y1 +...+ ym) < C (y1) +…+ C(ym)

und mindestens zwei yj ≠ 0 sind.[7]

Zu unterscheiden sind angreifbare und nicht angreifbare natürliche Monopole. Liegen ein natürliches Monopol und gleichzeitig irreversible Kosten[8] vor, begründen diese als Marktzutrittsschranke eine stabile Marktmacht und somit ein nicht angreifbares Monopol.[9]

Ein natürliches Monopol mit irreversiblen Kosten stellt eine Marktzutrittsschranke im Sinne von Stigler dar.[10] Stigler definiert Marktzutrittsschranken folgendermaßen:

"A barrier to entry may be defined as a cost of producing (at some or every rate of output) which must be borne by a firm which seeks to enter an industry but is not borne by firms already in the industry".[11]

Nach Stigler ist keine Marktzutrittsschranke vorhanden solange Inputs zu gleichen Bedingungen, sowohl für aktive als auch potentielle Marktteilnehmer zur Verfügung stehen. Größenvorteile allein stellen keine Marktzutrittsschranke dar, solange auch Marktneulinge Zugang zu derselben Kostenfunktion besitzen.[12]

Wird das Marktzutrittsschrankenkonzept in die Regulierungsökonomie integriert, lässt sich stabile Marktmacht in solchen Netzbereichen herauskristallisieren, deren Kennzeichen hohe Fixkosten und irreversible Kosten sind. Eine monopolistische Bottleneck-Einrichtung liegt vor, falls:

(1) "eine Einrichtung unabdingbar ist, um Kunden zu erreichen, [...], d. h. wenn kein aktives Substitut verfügbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn aufgrund von Bündelungsvorteilen eine natürliche Monopolsituation vorliegt, so dass ein Anbieter diese Einrichtung kostengünstiger bereitstellen kann als mehrere Anbieter,
(2) gleichzeitig die Einrichtung mit angemessenen Mitteln nicht dupliziert werden kann, um den aktiven Anbieter zu disziplinieren, d. h. kein potentielles Substitut verfügbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten der Einrichtung irreversibel sind und folglich auch kein funktionsfähiger Second Hand-Markt für diese Einrichtung existiert".[13]

Nicht nur Elektrizitätsnetze weisen monopolistische Bottlenecks auf, auch im Schienenverkehr, lokalen Telefonnetzen oder Flughäfen sind sie vorhanden.

Nur wenn bei natürlichen Monopolen gleichzeitig irreversible Kosten vorliegen, sind traditionelle Regulierungsinstrumente mit dem Ziel der Disziplinierung der Marktmacht anzuwenden. Die Regulierung der monopolistischen Bottlenecks erfolgt aufgrund von zwei Tatbeständen:[14]

(1) Stabile Markmacht führt zur Gefahr, dass die Leistungen von Bottleneckeinrichtungen zu überhöhten Preisen bereitgestellt werden (Preisregulierung),
(2) der aktive und potentielle Wettbewerb in den komplementären Teilmärkten soll funktionsfähig werden (Zugangsregulierung).

2.3 Markt- und Wettbewerbsversagen

Regulierungseingriffe von Staaten in marktwirtschaftliche Wirtschaftsprozesse bedürfen immer einer Begründung. Bringen Märkte ohne Staatseingriffe ineffiziente Ergebnisse hervor, dadurch, dass es Marktdefizite gibt oder vollständiges Marktversagen herrscht und insofern freier Wettbewerb nicht funktionieren kann, sind Regulierungen aus ökonomischer Sicht gerechtfertigt.

Übernimmt der Markt die Koordination von Angebot und Nachfrage nicht ausreichend, liegt Marktversagen vor. Weiterhin tritt Marktversagen auf, wenn eine Markträumung unmöglich ist, weil Angebot und Nachfrage nicht zum Ausgleich kommen, zu hohe Transaktionskosten der Marktnutzung bestehen, die gehandelten Güter Eigenschaften öffentlicher Güter auf­weisen oder externe Effekte vorliegen[15]

Um Wettbewerbsversagen handelt es sich, wenn der Wettbewerb auf einem Markt nicht in der Lage ist, die Unternehmen durch drohende Sanktionen zur effizienten Produktion zu bewegen. Ein typischer Fall hierfür sind natürliche Monopole.[16]

2.4 Besonderheiten der Elektrizitätsmärkte

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Elektrizitätsmarkt lässt sich in vier verschiedene Ebenen aufteilen: Erzeugung, Produktion, Verteilung und Versorgung. Die beiden Bereiche Transport und Verteilung stellen den monopolistischen Bottleneck dar, auf den zuvor hingewiesen wurde.

Abb. 1: Disaggregierte Betrachtung des Strommarktes[17]

Durch die Umwandlung von gespeicherter potentieller Energie in elektrische Energie lässt sich Strom erzeugen. Bei der herkömmlichen thermal-mechanischen Erzeugung wird durch die Verfeuerung fossiler Brennstoffe oder durch Kernspaltung heißer Dampf erzeugt, der einen Generator antreibt. Strom kann aber auch durch Wasserkraft, Sonne, Wind, Biomasse oder geothermische Energie erzeugt werden (regenerative Energie).[18]

[...]


[1] Vgl. Bonde (2002), S. 1.

[2] Vgl. Eisenkopf (2003), S. 449.

[3] Vgl. Gabler (2000), S. 704.

[4] Vgl. Eisenkopf (2003), S. 450.

[5] Vgl. Bonde (2000), S. 18.

[6] Vgl. Knieps (2001a), S. 3.

[7] Vgl. Knieps (2001), S. 23.

[8] Irreversible Kosten sind k = C0 - C1, mit C0 = Ex-ante Kosten des Anlagenbaus und C1 = Ex-Post Wert der Anlage (Verkaufswert).

[9] Vgl. Knieps (2001), S. 32.

[10] Vgl. Knieps (2001a), S. 2.

[11] Stigler (1968), S. 67.

[12] Vgl. Knieps (2001a), S. 2.

[13] Knieps (2001a), S. 3.

[14] Vgl. Knieps (2001), S. 33.

[15] Vgl. Bonde (2000), S. 55.

[16] Vgl. ebenda.

[17] Vgl. Brunekreeft/Keller (2000), S. 129.

[18] Vgl. Kapitel 4.3.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Die Liberalisierung der Energiemärkte in der Europäischen Union
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
29
Katalognummer
V32724
ISBN (eBook)
9783638333764
ISBN (Buch)
9783640617647
Dateigröße
763 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Liberalisierung, Energiemärkte, Europäischen, Union
Arbeit zitieren
Simone Fischer (Autor:in), 2004, Die Liberalisierung der Energiemärkte in der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32724

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