Herrschererhebung im 10. Jahrhundert. Die Nachfolgebestrebungen Heinrichs I.


Hausarbeit (Hauptseminar), 1999

18 Seiten, Note: Gut (plus)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

II. Die Nachfolge Heinrichs I.
1. Von der Reichsteilung zur Unteilbarkeit
2. Heinrich als Opfer der Unteilbarkeit
3. Designation Ottos
4. Legitimer Anspruch Heinrichs?.
4.1. Der in Purpur Geborene
4.2. Legitimität des Anspruchs in den Quellen

III. Bruderkrieg - Heinrichs Aufstände
1. Möglichkeiten Heinrichs nach der Krönung Ottos
2. Ottos Feinde im Reich
3. Verlauf der Aufstände
3.1. 938 - Entführung und Verschwörung
3.2. 939 - Erster Aufstand und Schlacht bei Birten
3.3. 939 - Zweiter Aufstand und das pactum mutuum
3.4. 941 - Verratener Mordanschlag

IV. Heinrich und die Königsherrschaft
1. Zur Stärke Heinrichs
2. Zur Aussichtslosigkeit des Aufstandes
2.1.1. Heinrich als Herzog von Bayern

V. Fazit

VI. Quellen- und Literaturverzeichnis

- Dies ist die schriftliche Ausarbeitung des Referats vom 24.11.1998 -

I. Einleitung

Die Ernennung Ottos zum Nachfolger Heinrichs I. und die anschließende Krönungszeremonie in Aachen stehen am Anfang einer Rebellion, die erst fünf Jahre später, am Weihnachtsabend 941, ihren Abschluss finden sollte. Im Zentrum dieser Aufstände, die Otto vorübergehend in den Zustand einer nicht zu überwindenden Lähmung versetzten[1], sieht man stets Heinrich, den jüngeren Bruder Ottos. Dessen ehrgeizige Nachfolgebestrebungen sollten ihm ein Recht zurückgeben, was ihm seiner Ansicht nach zu Unrecht verwehrt worden war: das Recht auf die Königswürde. Diese Arbeit will in diesem Zusammenhang wichtigen Fragen nachgehen: Warum wurde Otto und nicht Heinrich zum Thronfolger ernannt? Mit welcher Legitimation versuchte Heinrich dennoch die Krone zu erlangen? Und warum konnten seine Nachfolgebestrebungen letztlich nicht erfolgreich sein? Die Quellenlage für den zu behandelnden Zeitraum ist breit gefächert – allerdings ist es oft schwierig zu entscheiden, was Wirklichkeit, was Topos, was Tatsache und was übertragenes Geschehen ist. Die Intensität der Verwendung einer Quelle in dieser arbeit ist von ihrer Glaubwürdigkeit sowie ihrer Brauchbarkeit abhängig gemacht worden. Der Lesbarkeit halber ist darauf verzichtet worden, im Text die Quellen lateinisch zu zitieren; dies wird in den Fußnoten nachgeholt[2]. Die verwendete Literatur wird nicht nur als Quellenergänzung verstanden, sondern als Möglichkeit, bestimmte Problemfelder kompetent und kontrovers zu diskutieren.

II. Die Nachfolge Heinrichs I.

1. Von der Reichsteilung zur Unteilbarkeit

Im alten großfränkischen Reich war der Wille des alten Königs dadurch zum Ausdruck gekommen, dass er die von ihm zu vergebene Reichsmacht unter seinen Söhnen aufteilte. Dieser Vorgang war selbstverständlich und wurde vom alten König nicht angezweifelt. Lediglich die exakte Machtverteilung, die über den Einfluss der Söhne entschied, konnte er bestimmen.[3] Dieses Prinzip der Reichsteilung wurde nicht als Trennung, sondern vielmehr als Intensivierung der Herrschaft verstanden. Denn der Glaube an das so genannte „Königsheil“ bezog sich auf das gesamte Königsgeschlecht, auf jeden einzelnen königlichen Spross, nicht auf einen einzelnen König.[4] Jeder Nachkomme konnte in seinem ihm zugeteilten Reichsgebiet uneingeschränkt die Macht seiner Königssippe ausüben – das königliche Heil in der Person des Herrschers war dem Volke somit viel näher. Der Akt der Reichsteilung war ergo ein Zeichen der Stärke der Königsfamilie. Diese Stärke war zugleich unabdingbare Voraussetzung: Erfolgten Einbrüche in die geteilte Herrschaft, die nicht bereinigt werden konnten, schlug die Stärke rasch in Schwäche um, wie man an der Krise der karolingischen Königssippe gegen Ende des 9. Jahrhunderts sehen kann.[5] Ein Machterhalt war nur noch im Bündnis mit den Großen des Reiches möglich, die dadurch mehr Einfluss auf die Herrschaft und damit auf die Thronfolge nahmen. Damit war eine Herrschaftsteilung unter den Söhnen ausgeschlossen; die Durchsetzung der Königsherrschaft im karolingischen Ostreich wurde durch die Bildung einer neuen Dynastie - der Ottonen - möglich. Daher ist die Unteilbarkeit der Herrschaft im sich auflösenden Karolingerreich die natürliche Folge erfolgreichen Herrschaftsgewinns durch Könige gewesen, die zu einem Interessenausgleich mit dem Adel gekommen waren.[6] Mit der Wahl von 911 endete die Einheit des Großfränkischen Reiches; die Individualsukzession gab dem Königtum einen neuen, transpersonalen Zug und legte die Grundlage für die Entstehung des Deutschen Reiches;[7] für die folgenden Nicht-Karolinger war die Unteilbarkeit des Reichs selbstverständlich geworden.[8]

2. Heinrich als Opfer der Unteilbarkeit

War die Herrschaftsteilung schon zu Beginn des 10. Jahrhunderts nicht die Sorge der herrschenden Königsfamilie[9], war sie für Heinrich I. beinahe schon undenkbar, zumindest aber undurchführbar geworden. Im Jahre 929, als der alte König seinen Hof bestellte, sah sich dieser einem starken bayerischen liutpoldingischen Herzog sowie machtbewussten Konradinern in Franken und einem ebenso machtbewussten Giselbert von Lothringen gegenüber, die allesamt zu mächtig und königsgleich waren, als dass Heinrich es hätte riskieren können, sein Reich zu teilen. Nur einer seiner Söhne konnte die Nachfolge antreten.[10] König Heinrich entschied sich für den älteren Sohn Otto, während der zweite Sohn Heinrich mit Erbgütern und Fahrhabe (königliches Hausgut) abgefunden wurde.[11] Der jüngere Bruder fiel somit dem Unteilbarkeitsprinzip zum Opfer und damit nach Leyser im Grunde einer Unregelmäßigkeit „in der liudolfingischen Stellung im Reich, die ihn infolge der ererbten Traditionen des ostfränkischen Karolingerkönigtums besonders hart traf.“[12] Gleichzeitig kam mit Otto im Unterschied zu den Thronerhebungen von 911 und 919 erstmals ein Königssohn an die Macht, womit die Herrschaft der Ottonen als Nachfolger des karolingischen Königsgeschlechts ihren Anfang nahm.[13]

3. Designation Ottos

Ottos Anspruch auf den Thron, der in der Frage des Nachfolgerechts keine überlieferte rechtliche Grundlage hatte, wurde allein durch die Designation durch den Vater wirkungsvoll.[14] Die Initiative für die Wahl Ottos lag in der väterlichen Designation, die Entscheidung aber konnte allein durch eine Wahl fallen, bei der die Großen des Reichs ihre Zustimmung geben mussten.[15] Mancher Historiker hat nun den Zeitpunkt der Designation um sieben Jahre vor die Krönung 936 gelegt und damit auch den Disput um die Nachfolge Heinrichs zwischen 929 und 936 relativiert.[16] In diesem Zusammenhang soll diese Debatte hier interessieren. Grundlage der These ist ein Reichenauer Verbrüderungsbuch aus dem Jahre 929, in welches die sächsische Königsfamilie aufgenommen ist. Otto wird hier bereits mit dem Titel „rex“ geführt, welches zu der These führte, Heinrich I. habe seinen älteren Sohn bereits in diesem Jahr zu seinem Nachfolger designiert und dies wohl auch deswegen so früh getan, weil die Differenzen zwischen den beiden Söhnen schnell spürbar geworden waren. Gestützt wurde diese These zunächst scheinbar durch Widukind selbst, der zur Krönung Ottos schreibt, dieser sei „iam olim“ zum Nachfolger ernannt worden, also schon lange vor der Zeremonie.[17] Gegen diese frühe Designation spricht zum einen die Tatsache, dass Mönche den vermeintlichen Thronerben gerne bereits vorher ihre Titel verliehen[18], und zum anderen, dass „iam olim“ in der mittelalterlichen Bedeutung besser mit „vorher“ als mit „schon längst“ übersetzt wird. Tatsächlich wissen sowohl Widukind als auch Liudprand nichts von einer Designation im Jahre 929. Wenn wir zu dem Schluss kommen, dass Otto nicht 929, sondern irgendwann unmittelbar vor dem Tode des Vaters zum Thronfolger designiert wurde[19], erscheinen auch die Jahre vor der Krönung in einem anderen Licht. In den letzten Regierungsjahren waren innerhalb der königlichen Familie die Meinungen über die Nachfolge geteilt, man wird von einer Parteienbildung sprechen können.[20] Wäre dies bei einem frühen Machtwort des so starken Königs vermeidbar gewesen? Vieles spricht dafür, dass die Streitereien um die Nachfolge Heinrichs I. bis zur Zeremonie anhielten.[21] Und selbst dann waren sie nicht bereinigt: Zum Krönungszeremoniell in Aachen war Heinrich nicht anwesend, er wurde in Sachsen vom Merseburger Grafen Siegfried unter Bewachung gehalten[22] ; die Krönung selbst wurde in ausgesprochener Eile, ja Hektik, vollzogen[23], was wohl kaum als Argument dafür gewertet werden kann, dass sie ohne Komplikationen und Widerstände verlaufen sei.[24]

4. Legitimer Anspruch Heinrichs?

4.1. Der im Purpur Geborene

„Nach seiner Königswahl aber gebar sie[25] ihrem Gemahl zwei Söhne, von welchen sie den einen nach dem Vater Heinrich nannte.“[26] Bei Liudprand ist nachzulesen, warum Heinrich überhaupt Ansprüche auf die Königswürde geltend machen konnte. Er, der zweite Sohn Heinrichs I und Mathildes, war nach der Erhebung seines Vaters zum König des ostfränkischen Reiches und damit als Königssohn geboren worden. Damit war er ein im Purpur Geborener, ein „porphyrogenesis“[27]. Dieser Begriff der Purpurgeburt kam aus dem Byzantinischen und konnte im Westen keine Rechtsansprüche begründen. Ganz fremd scheint die Vorstellung vom besseren Recht des als Königssohn Geborenen jedoch auch im Abendland nicht gewesen sein. Liudprand hebt es hervor, wenn er Eberhard von Franken sagen lässt: „Glaubst du, dass dein Vater recht gehandelt hat, indem er dir, dem in der königlichen Würde geborenen, einen Sohn vorzog, den er nicht als König gezeugt hat?“[28] Otto, der ältere Bruder, war zu dem Zeitpunkt geboren worden, als sein Vater noch nicht König war, ja noch nicht einmal die Nachfolge Herzog Ottos des Erlauchten[29] im Herzogtum Sachsen angetreten hatte. Damit war Otto unbestritten der Erstgeborene, aber das Nachfolgerecht des Älteren war den Ostfranken nicht bekannt. Das von den Karolingern überlieferte Erbrecht – wie oben gesehen – erkannte alle Söhne eines Herrschers als gleichermaßen erbberechtigt an.

4.2. Legitimität des Anspruchs in den Quellen

Wenn wir nach der Legitimität der Nachfolgebestrebungen Heinrichs fragen, ist ein Blick in die Quellen von entscheidender Bedeutung. Für Widukind liegen die Dinge eindeutig: Otto, der Erstgeborene, ist der „Liebling der Welt“ und damit legitimer Thronfolger, Heinrich, der jüngere, nicht mehr als ein „tapferer und tüchtiger Mann“.[30] Für Liudprand stellt sich das Problem komplexer dar: Heinrichs Anspruch, den er durch seine Purpurgeburt auf die Krone zu haben scheint, bezweifelt die Legitimität der väterlichen (und königlichen) Entscheidung. Dem hält der Annalist in einem Gedicht den göttlichen Willen entgegen. Demnach hat nicht Heinrich I. den Anspruch seines jüngeren Sohnes abgewehrt, sondern Gott selbst, der die Zepter vergibt, hat den König zu dieser Entscheidung bewogen. Heinrichs Anspruch kann als „instinctus perversorum“ disqualifiziert und als „cupiditas regnandi“[31] bezeichnet werden, die auf die Machenschaften des Teufels zurückgeführt wird.[32] Die Königsherrschaft Ottos muss gegen den teuflischen Widerstand durchgesetzt werden; der Bruderkonflikt wird zum heilsgeschichtlichen Vorgang erhoben.[33]

[...]


[1] Karpf, S. 205.

[2] Es wurden nicht alle Quellen dieser Zeit verwendet, aber wohl diejenigen, die für das Thema von Relevanz sind. Bei der Vita Mahthildis und bei der Hrotsuithae Gesta Oddonis wurden unterschiedliche Ausgaben für die deutsche und die lateinische Fassung verwendet. Ansonsten konnte auf zweisprachige Ausgaben zurückgegriffen werden.

[3] Sclesinger, Anfänge, S. 350.

[4] Schmid, Das Problem, S. 8f.

[5] Dazu Schmid, Das Problem, S. 9ff. Die karolingische Königsfamilie, die nach dem Teilungsvertrag von Verdun 843 zunächst in mehreren Linien herrschte, dünnte durch das Ausbrechen einer Erbkrankheit physisch aus und sah sich 879 und 888 mehreren – zum Teil erfolgreichen – Usurpationsversuchen ausgeliefert.

[6] Schmid, Das Problem, S. 14f. Hlawitschka, Zum Werden der Unteilbarkeit des mittelalterlichen Deutschen Reiches, S. 6f., sieht im Entstehen des Unteilbarkeitsgedankens einen „geistigen Erkenntnisvorgang bei den führenden Großen über das wesen und die Bedeutung der von ihnen aufgebauten Herrschaftspositionen“. Dagegen wendet sich Brühl, Deutschland und Frankreich, S. 462.

[7] So Tellenbach, S. 112 und Leyser, S. 30f.

[8] Brühl, Deutschland und Frankreich, S. 461. Dagegen Leyser, Herrschaft und Konflikt, S. 32, für den die Überlieferung der Reichsteilung viel langsamer starb als die ihre Praktik und noch Jahre hinaus in den Köpfen der Herrschenden als Option existierte.

[9] Nach Schmid, Thronfolge, S. 81 befand sich das Unteilbarkeitsprinzip 887 bereits in den Anfängen, 911 und 919 war es in vollem Gange und 936 trat es am augenfälligsten in Erscheinung.

[10] Leyser, Herrschaft, S. 30.

[11] Schlesinger, Anfänge, S. 345f.

[12] Leyser, S. 29.

[13] Schmid, Thronfolge, S. 81.

[14] Dazu Hiller, S. 57.

[15] Schmid, Thronfolge, S. 91.

[16] Vehementester Verfechter dieser These ist Schmid, Thronfolge, S. 123ff. Die rechtlich verbindliche Designation Ottos fand seiner Ansicht nach 929 im Zuge der Hausordnung statt, eine Erkenntnis, zu der ausgerechnet Widukind selber den Weg gewiesen hätte. Für das frühe Datum der Designation spreche auch die Hochzeit Ottos mit Edith, bei der die Großen des Reiches teilnahmen sowie der umfangreiche Umritt Heinrichs. Auch Brühl, S. 463f., sieht die Entscheidung bereits 929/930 gefallen.

[17] Widukind, II, 1, 85.

[18] Dazu mit umfangreicher Erläuterung Hoffmann, S. 10-27.

[19] Diesen Schluss zieht Hoffmann, S. 27. Siehe dazu auch Widukind, I, 41, 79. Hiernach erfolgte die Designation erst auf dem Sterbebett. „Cumque se iam gravari morbo sensisset, convocato omni populo designavit filium suum Oddonem regem,...“.

[20] So Giese, Der Stamm, S. 120.

[21] Dazu Giese, S. 120f.

[22] Widukind, II, 2, 88. „Siegfriedus vero, ..., eo tempore procurabat Saxoniam, ne qua hostium interim irruptio accidisset, nutriensque iuniorem Heinricum secum tenuit.“

[23] Brühl, S. 473.

[24] Für Schmid, Thronfolge, S. 94f., verlief der Thronwechsel „rasch“ und „ohne offenen Widerstand“. Die Empörung der Brüder sei ja auch erst später erfolgt. Heinrich war zu dem Zeitpunkt der Krönung aber gerade erst zwischen 14 und 17 Jahre alt (wenn wir davon ausgehen, dass er zwischen 919 und 922 geboren wurde).

[25] Heinrich I., Sohn des Sachsenherzogs Otto des Erlauchten, heiratete 909 zum zweiten Mal, nämlich Mathilde, die Tochter des Grafen Dietrich und Reinhilde. Davor hatte er sich von seiner ersten Frau Hatheburg scheiden lassen. Nach Glocker, S. 7.

[26] Liudprandi antapodosis, IV, 15, 418. “Post regiam autem dignitatem duos peperit, unum, quem patris nomine vocavit Heinricum, …”.

[27] Siehe Glocker, S. 53 und Anmerkungen 76.

[28] Liudprandi antapodosis, IV, 18, 420. “Rectumne patrem egisse rere regia tibi in dignitate genito non in eadem genitum praeponendo?”.

[29] 2. Sohn von Liudolf, dux Orientalum Saxonum, +866. Otto starb 912.

[30] Widukind, I, 31, 62. „... primogenitum mundi amorem nomine Oddonem, secundum patris nomine insignitum, virum fortem et industrium Heinricum...“.

[31] Liudprandi antapodosis, IV, 18, 421. Und IV, 19, 423.

[32] Ebd., IV, 19, 422. „Impie Leviathan Behemoth, para Antiquum renovare tua iam fraude duellum?“.

[33] Karpf, S. 28.

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Details

Titel
Herrschererhebung im 10. Jahrhundert. Die Nachfolgebestrebungen Heinrichs I.
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Hauptseminar: Herrschererhebung im 10. Jahrhundert (919-1024)
Note
Gut (plus)
Autor
Jahr
1999
Seiten
18
Katalognummer
V32611
ISBN (eBook)
9783638332866
ISBN (Buch)
9783668105188
Dateigröße
512 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Einzeiliger Zeilenabstand
Schlagworte
Nachfolgebestrebungen, Heinrichs, Hauptseminar, Herrschererhebung, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Robert Bongen (Autor:in), 1999, Herrschererhebung im 10. Jahrhundert. Die Nachfolgebestrebungen Heinrichs I., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32611

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