Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Immobilienwirtschaft auf dem Prüfstand

Entwicklung und Anwendung eines Prüfschemas für Nachhaltigkeitsberichte von klassischen Immobilienunternehmen


Bachelorarbeit, 2014

108 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Nachhaltigkeit & Nachhaltige Entwicklung
2.2 Corporate Responsibility & Sustainability Reporting
2.3 Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft
2.3.1 Nachhaltigkeitsziele in der Immobilienwirtschaft
2.3.2 Die Rolle des Staates
2.3.3 Umsetzung von Nachhaltigkeit

3 Der ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden
3.1 Der Zentrale Immobilien Ausschuss
3.2 Nachhaltigkeitsleitfaden
3.2.1 Branchencluster
3.2.2 Branchenkodex (Selbstverpflichtungen)
3.2.3 Branchen-Reporting

4 Prüfschema
4.1 Warum der ZIA Branchenkodex?
4.2 Vorgehensweise bei der Entwicklung des Prüfschemas
4.3 Entwicklung des Prüfschemas
4.3.1 Allgemeine Selbstverpflichtungen
4.3.2 Clusterspezifische Selbstverpflichtungen
4.3.3 Reportingstruktur

5 Empirische Analyse
5.1 Auswahl der Berichte
5.2 Darstellung der Ergebnisse
5.2.1 Beispiel Nachhaltigkeitsbericht 2012 GSW Immobilien AG
5.2.2 Zusammenfassung aller Berichte
5.3 Fazit

6 Zusammenfassung

7 Erklärung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Dreieck der Nachhaltigkeit und Drei-Säulen-Modell.

Abbildung 2: Überblick über die GRI Richtlinien

Abbildung 3: Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft.

Abbildung 4: Bewertung allgemeine Selbstverpflichtungen GSW Immobilien.

Abbildung 5: Bewertung clusterspezifische Selbstverpflichtungen GSW Immobilien.

Abbildung 6: Bewertung (ungewichtet) Kriterien GSW Immobilien

Abbildung 7: Bewertung (gewichtet) Kriterien GSW Immobilien

Abbildung 8: Gesamtwertung aller Berichte

Abbildung 9: Gesamtwertung nach Art der Selbstverpflichtungen

Abbildung 10: Gesamtwertung aller Selbstverpflichtungen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: ZIA Branchencluster.

Tabelle 2: Allgemeine Selbstverpflichtungen der Immobilienwirtschaft

Tabelle 3: Selbstverpflichtungen Cluster „Betreiben & Vermieten“

Tabelle 4: Selbstverpflichtungen Cluster „Investieren“

Tabelle 5: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 1.

Tabelle 6: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 2.

Tabelle 7: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 3.

Tabelle 8: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 4.

Tabelle 9: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 5.

Tabelle 10: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 6.

Tabelle 11: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 7.

Tabelle 12: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 8.

Tabelle 13: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 9.

Tabelle 14: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 10.

Tabelle 15: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 11.

Tabelle 16: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 12.

Tabelle 17: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 13.

Tabelle 18: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 14.

Tabelle 19: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 15.

Tabelle 20: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 16.

Tabelle 21: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 17.

Tabelle 22: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 18.

Tabelle 23: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 19.

Tabelle 24: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 20.

Tabelle 25: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 21.

Tabelle 26: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 22.

Tabelle 27: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 23.

Tabelle 28: Allgemeine Selbstverpflichtungen Kriterium 24.

Tabelle 29: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 1.

Tabelle 30: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 2.

Tabelle 31: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 3.

Tabelle 32: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 4.

Tabelle 33: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 5.

Tabelle 34: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 6.

Tabelle 35: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 7.

Tabelle 36: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 1.

Tabelle 37: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 2.

Tabelle 38: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 3.

Tabelle 39: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 4.

Tabelle 40: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 5.

Tabelle 41: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 6.

Tabelle 42: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 7.

Tabelle 43: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 8.

Tabelle 44: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 9.

Tabelle 45: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 10.

Tabelle 46: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 11.

Tabelle 47: Clusterspezifische Selbstverpflichtungen Kriterium 12.

Tabelle 48: ZIA Reporting-Struktur

Tabelle 49: Reportingstruktur formales Kriterium.

Tabelle 50: Analyse der Sponsoren & Unterstützer

Tabelle 51: Analyse der Sponsoren & Unterstützer (2)

Tabelle 52: Auswahl der Unternehmen und Berichte

Tabelle 53: Bewertung allgemeine Selbstverpflichtung 5 GSW Immobilien.

Tabelle 54: Bewertung Selbstverpflichtung 1 Cluster „Investieren“ GSW Immobilien.

Tabelle 55: Gesamtwertung Reportingstruktur

Tabelle 56: Anhang: Prüfschema allgemeine Selbstverpflichtungen

Tabelle 57: Anhang: Prüfschema „Betreiben & Vermieten“ Selbstverpflichtungen

Tabelle 58: Anhang: Prüfschema „Investieren“ Selbstverpflichtungen

Tabelle 59: Anhang: Prüfschema Reportingstruktur

Tabelle 60: Anhang: Sponsoren und Unterstützer des ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden

Tabelle 61: Anhang: GSW Immobilien allgemeine Selbstverpflichtungen

Tabelle 62: Anhang: GSW Immobilien Reportingstruktur

Tabelle 63: Anhang: GSW Immobilien Selbstverpflichtungen „Betreiben & Vermieten“

Tabelle 64: Anhang: GSW Immobilien Selbstverpflichtungen „Investieren“

Tabelle 65: Anhang: Union Investment allgemeine Selbstverpflichtungen

Tabelle 66: Anhang: Union Investment Reportingstruktur

Tabelle 67: Anhang: Union Investment Selbstverpflichtungen „Betreiben & Vermieten“ Q

Tabelle 68: Anhang: Union Investment Selbstverpflichtungen „Investieren“

Tabelle 69: Anhang: Prelios allgemeine Selbstverpflichtungen

Tabelle 70: Anhang: Prelios Reportingstruktur

Tabelle 71: Anhang: Prelios Selbstverpflichtungen „Betreiben & Vermieten“

Tabelle 72: Anhang: Prelios Selbstverpflichtungen „Investieren“

Tabelle 73: Anhang: RREEF allgemeine Selbstverpflichtungen

Tabelle 74: Anhang: RREEF Reportingstruktur

Tabelle 75: Anhang: RREEF Selbstverpflichtungen „Betreiben & Vermieten“

Tabelle 76: Anhang: RREEF Selbstverpflichtungen „Investieren“

Tabelle 77: Anhang: DIC allgemeine Selbstverpflichtungen

Tabelle 78: Anhang: DIC Reportingstruktur

Tabelle 79: Anhang: DIC Selbstverpflichtungen „Betreiben & Vermieten“

Tabelle 80: Anhang: DIC Selbstverpflichtungen „Investieren“

1 Einleitung

Heutzutage spielt nachhaltiges Handeln in allen Bereichen der Wirtschaft und in dem normalen Leben eine wichtige Rolle. Insbesondere Unternehmen, welche in Branchen mit hoher Umweltbelastung tätig sind, legen immer mehr Wert darauf einerseits nachhaltig zu agieren und andererseits auch von der Öffentlichkeit und den Stakeholdern als nachhaltig wahrgenommen zu werden. Eine dieser Branchen ist die Immobilienwirtschaft, in der der Bau und Betrieb von Immobilien einen großen Ressourceneinsatz und Energieverbauch erfordern und gleichzeitig für einen Großteil der weltweiten Schadstoffemissionen verantwortlich ist. Für alle Akteure der Branche besteht somit ein großes Einsparungspotential und ihnen kommt eine entscheidende Rolle beim Erreichen globaler Nachhaltigkeitsziele zu. Allerdings steht die Immobilienwirtschaft in Sachen Nachhaltigkeit noch lange nicht da, wo andere schon seit Jahren stehen. Dabei geht es nicht primär um die Immobilie an sich, sondern in erster Linie um die Unternehmensebene und insbesondere die Kommunikation nach außen in Form von Nachhaltigkeitsberichten.

Der Zweck dieser Arbeit ist es ein einheitliches Prüfschema für Nachhaltigkeitsberichte von Immobilienunternehmen zu entwickeln und auf aktuelle Berichte anzuwenden. Grundlage des Prüfschemas bildet der Branchenkodex des Nachhaltigkeitsleitfadens des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Dieser fördert seit seiner Veröffentlichung 2011 eine stärkere Fokussierung der deutschen Immobilienbranche auf nachhaltige Entwicklung und die Publizierung von Nachhaltigkeitsberichten. Der Kodex hilft den Unternehmen mit allgemeinen Selbstverpflichtungen, die für alle Unternehmen aus der Immobilienbranche gelten und den clusterspezifischen Ergänzungen, sich besonders im Bezug auf die ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit ein entsprechendes Leitbild zu geben. Diese Verpflichtungen werden mittels allgemeiner Überlegungen zur Nachhaltigkeit und durch Leistungsindikatoren für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative in bewertbare Kriterien übersetzt und bilden das Prüfschema. Das entwickelte Schema wird auf ausgewählte Berichte deutscher und europäischer Immobilienunternehmen angewendet, die sich als Sponsoren oder Unterstützer am Nachhaltigkeitsleitfaden beteiligt haben. Dadurch kann ein gegenwärtiger Einblick in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Immobilienwirtschaft gegeben und gleichzeitig die Bemühungen des ZIA für mehr Nachhaltigkeit innerhalb der Branche bewertet werden.

In einem einleitenden Grundlagenteil wird der Weg zum heutigen Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffs erläutert und das nötige Wissen über die Nachhaltigkeitsmodelle und mit ihnen verbundener Konzepte der Corporate Responsibility, welche im Rahmen der Entwicklung des Prüfschemas eine Rolle spielen, vermittelt. Anschließend wird eine detaillierte Übersicht des ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden gegeben, bevor im Hauptteil dieser Arbeit das dreiteilige Prüfschema auf Basis der Selbstverpflichtungen ausführlich dargestellt wird. Die abschließende Analyse dient zur Bewertung der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Immobilienwirtschaft und speziell der Umsetzung des ZIA Branchenkodex.

2 Grundlagen

2.1 Nachhaltigkeit & Nachhaltige Entwicklung

Vor circa 40 Jahren begann die wissenschaftliche Diskussion zum Thema Nachhaltigkeit mit der Auseinandersetzung von Umwelt- und Entwicklungsthemen in ersten internationalen Konferenzen und Studien. Was früher ein Thema für Wissenschaftler und Politiker war, ist heute zu einem festen Leitbild der gesamten Gesellschaft und Wirtschaft geworden. Nachhaltigkeit ist mittlerweile so präsent in den Köpfen der Menschen wie die Globalisierung oder der demographische Wandel. Der Nachhaltigkeitsgedanke leitet sich aus der Fragestellung ab, wie die heutigen Bedürfnisse weitestgehend befriedigt werden können, ohne dabei zukünftige Generationen in ihren Möglichkeiten einzuschränken. Deshalb kann Nachhaltigkeit auch als ein angestrebter Zustand betrachtet werden, in dem die Welt ökologisch, ökonomisch und gesellschaftlich im Gleichgewicht steht. Nachhaltige Entwicklung ist somit ein Prozess, der den Menschen und die Natur in den Mittelpunkt stellt, um durch verschiedene Aktivitäten Nachhaltigkeit zu erreichen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Organisationen und Tätigkeiten des Menschen, global betrachtet, nicht in jeder Hinsicht nachhaltig sind und teilweise sogar in die entgegengesetzte Richtung wirken (vgl. Bebbington/Gray, 2001: S. 560). Die Immobilienwirtschaft ist einer der größten Verursacher von Treibhausgas-Emissionen, wodurch sie in der Pflicht steht, ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Um zu verstehen welche Rolle den Immobilienunternehmen dabei zukommt und welche Möglichkeiten ihr zur Verfügung stehen, um nachhaltig zu wirtschaften und Nachhaltigkeit zu kommunizieren, wird zuerst die Herkunft des Nachhaltigkeitsbegriffs erläutert und ein grundlegendes Verständnis des Nachhaltigkeitsmodells geschaffen.

Wurzeln der Nachhaltigkeit

Der Ursprung der Nachhaltigkeit ist in der deutschen Forstwirtschaft zu finden. „Schlage nur so viel Holz ein, wie der Wald verkraften kann! So viel Holz, wie nachwachsen kann!" ist ein sinngemäßes Zitat von dem deutschen Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz aus seinem Buch „Sylvicultura oeconomica“ von 1713. In seinem Werk setzt er sich mit dem Problem der Übernutzung der Wälder in Folge des hohen Holzbedarfs für den Bau von Silberminen auseinander und gilt somit als Schöpfer des forstlichen Nachhaltigkeitsbegriffs. Hans Carl von Carlowitz formulierte zum ersten Mal einen Ansatz, der versucht Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen (vgl. Carlowitz, 1713; Sächsische Hans-Carl-von-Carlowitz-Gesellschaft, 2013). Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat sich das Nachhaltigkeitsbewusstsein stark weiterentwickelt. Geprägt durch die Industrialisierung und den damit verbundenen Problemen der Umweltverschmutzung sowie den Folgen von Überbevölkerung wurden die ersten internationalen Konferenzen zum Thema Naturschutz veranstaltet und erste internationale Abkommen getroffen (z. B. die Regelung des Walfangs, 1946). Die erste weltweite Umweltschutzkonferenz der Vereinten Nationen fand 1972 statt und führte noch im selben Jahr zur Gründung des UN-Umweltprogramms.

Im Auftrag des „Club of Rome“ wurde ebenfalls 1972 die Studie „Die Grenzen des Wachstums“ zur Zukunft der Weltwirtschaft vorgestellt. Diese gilt als eine der ersten Studien zum Thema der nachhaltigen Entwicklung. Meadows et. al (1972: S. 17) kamen zu dem Ergebnis, dass „wenn die gegenwärtige Zunahme der Weltbevölkerung, der Industrialisierung, der Umweltverschmutzung, der Nahrungsmittelproduktion und der Ausbeutung von natürlichen Rohstoffen unverändert anhält, […] die absoluten Wachstumsgrenzen auf der Erde im Laufe der nächsten hundert Jahre erreicht“ werden. Daraus folgte, dass es zwingend notwendig war die Voraussetzungen für das Wachstum zu verändern, um in einen Zustand zu gelangen, in dem langfristig ein ökologisches und ökonomisches Gleichgewicht Bestand haben kann. Dieser Ansatz, die Welt im Gleichgewicht zu halten, kommt dem heutigen Verständnis von Nachhaltigkeit sehr nahe und war letztlich der Anfang der wissenschaftlichen Diskussion über das Thema der nachhaltigen Entwicklung (vgl. Grunwald/Kopfmüller, 2006: S. 16 ff.; Röttke/Reichardt, 2010, S. 27-29). Der Begriff „Nachhaltige Entwicklung“ entstand schon im Laufe des 20. Jahrhundert während der zunehmenden Thematisierung von Nachhaltigkeit auf internationalen Konferenzen. Die erste und am weitesten verbreitete Definition dafür lieferte aber erst im Jahr 1987 der Bericht „Our Common Future“ von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (UNWCED) der Vereinten Nationen unter dem Vorsitz der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland. Das Echo der Veröffentlichung war gewaltig und der Bericht legte den Grundstein für die sogenannte Rio-Konferenz 3 Jahre später und die dort verabschiedete Agenda 21. Mittlerweile ist der Brundtland Bericht, welcher in viele verschiedene Sprachen übersetzt wurde, einer der am meisten zitierten Werke der Umwelt- und Nachhaltigkeitsliteratur und definiert den Begriff der nachhaltigen Entwicklung wie folgt (vgl. Grunwald/Kopfmüller, 2006: S. 20-21; Aachener Stiftung Kathy Beys, 2013): „Sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs." (UNWCED, 1987: S. 37).

Auf die Veröffentlichung des Brundtland Berichts folgte 1992 die Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen, an der Vertreter von 178 Staaten teilnahmen, um die Erkenntnisse des Berichtes in internationales Handeln umzusetzen. Die wichtigsten Ergebnisse der Rio-Konferenz waren die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, welche aus 27 Grundsätzen bestand und unter anderem global das Recht auf nachhaltige Entwicklung festlegte, sowie das Grundsatzpapier der Agenda 21, das als Aktionsprogramm die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf nationaler Ebene förderte. Die Konferenz fungierte als ein internationaler Weckruf über die zunehmend prekäre Lage der natürlichen Umwelt und des alarmierenden Levels der Armut vieler Völker dieser Welt. In Folge dessen gewann die Idee nachhaltiger Entwicklung immer mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, da deutlich wurde, dass nur diese langfristig für eine gesunde Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft sorgen kann. Diese Erkenntnis führte zu der Verankerung der nachhaltigen Entwicklung als Leitkonzept des öffentlichen Handelns der internationalen Staatengemeinschaft (vgl. Haber, 1995: S. 17-19; Grunwald/Kopfmüller, 2006: S. 22ff.). Die Rio-Konferenz war der Beginn einer Reihe von weiteren Nachfolgekonferenzen. Insgesamt stiegen in der Folgezeit ab 1992 die internationalen Aktivitäten auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit stark an und viele verschiedene Arbeitsgruppen und Gremien befassten sich intensiv mit dem Thema, wodurch diverse weitere entscheidende Ergebnisse in der Diskussion über ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung erreicht wurden. Hierzu gehört unter anderem das Inkrafttreten des Kyoto Protokolls 2005, in dem verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in Industrieländern festgelegt wurden. (vgl. Aachener Stiftung Kathy Beys, 2013).

Nachhaltigkeits-Modell

Während Ende des 20. Jahrhunderts die Nachhaltigkeitsdiskussion in vollem Gange war, wurden verschiedene Modelle entwickelt, die versuchten, die hohe Bedeutung der Verbindung der Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales zu verdeutlichen. Das bekannteste Modell ist das Drei-Säulen-Modell beziehungsweise das magische Dreieck der Nachhaltigkeit, dessen Ursprung nicht eindeutig geklärt ist. Als Urheber aus dem Jahr 1994 wird oft der Oldenburger Professor Bernd Heins genannt, wobei nachgewiesen werden kann, dass zur gleichen Zeit in der internationalen Debatte bereits ein ähnliches Nachhaltigkeitsverständnis vorhanden war. Das Modell besteht aus drei Säulen, die für die gleichrangige und gleichzeitige Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Perspektiven stehen, um das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen. Das magische Dreieck, welches begrifflich hier synonym zum Drei-Säulen-Modell verwendet wird, besteht aus einem gleichseitigen Dreieck, bei dem jede Ecke für eine der Perspektiven des Säulenmodells steht.

Abbildung 1 : Dreieck der Nachhaltigkeit und Drei-Säulen-Modell.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schaltegger et. al. (2007: S. 14)

Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung des Modells spielte auch der Verband der Chemischen Industrie (VCI), welcher das Drei-Säulen-Modell in die Debatte der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Schutz des Menschen und der Umwelt“ einbrachte. Maßgeblich dafür war die Forderung, dass wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte gleichrangig berücksichtigt werden sollen. Für den VCI stand fest, dass nachhaltige Entwicklung nicht in erster Linie aus Umsetzung ökologischer Ziele bestand, sondern ein ganzheitliches Konzept der Schlüssel zum Erfolg ist (vgl. VCI, 1996: S. 2). Durch die Veröffentlichung des Abschlussberichts der Enquete-Kommission im Jahr 1998 fand das Drei-Säulen-Modell Einzug in die deutsche Öffentlichkeit und die Kommission hatte „ein an Machbarkeit orientiertes Konzept von Sustainable Development entwickelt“ (Brand/ Jochum, 2000: S. 91). Desweiteren gibt es mehrdimensionale Ansätze, welche die drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales um eine weitere institutionelle oder kulturelle Dimension erweitern (vgl. Kopfmüller et. al, 2001: S. 47 ff.; Teichert et. al. 2002). Diese Arbeit orientiert sich an einer dreidimensionalen Betrachtungsweise von Nachhaltigkeit, da diese die dominierende Sichtweise in der Wirtschaft und Politik ist. Institutionelle und kulturelle Faktoren finden Eingang in die soziale Dimension des Modells (vgl. Hauff/Kleine, 2005: S. 3). Nachdem sich international auf politischer Ebene das integrative Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffs durchgesetzt hatte und die restriktive Auffassung von Umweltpolitik verdrängt wurde, wurde der Ansatz zügig durch die Wirtschaft übernommen. Das Drei-Säulen-Modell kann als Grundlage der Corporate Social Responsibility und der Triple Bottom Line aufgefasst werden, wobei letztere sich in der angelsächsischen Finanzbranche entwickelt hat und eine stärkere wirtschaftliche Auslegung des Konzepts darstellt (Für detaillierte Erläuterungen siehe Abschnitt 2.2). Im Folgenden wird die allgemeine Umsetzung der Zielsetzung der drei Dimensionen erläutert.

Ökologische Dimension

Die ökologische Dimension von Nachhaltigkeit entspricht am meisten dem Kerngedanken der ursprünglichen Definition von nachhaltiger Entwicklung, wie sie im Brundtland Bericht gegeben ist. Das primäre Ziel ist ein schonender Umgang mit der Umwelt und ihren natürlichen Rohstoffen, um somit zukünftigen Generationen ausreichende Lebensgrundlagen zu bieten, die sie nicht in ihren Möglichkeiten beschränken. Es muss berücksichtig werden, dass alle natürlichen Ressourcen nur begrenzt zur Verfügung stehen und eine ökologisch nachhaltige Lebensweise die Natur nur in dem Maße belasten darf, dass diese ausreichende Möglichkeiten zur Regeneration hat. Der Wert der Natur steht somit an erster Stelle und sollte bei jeder Entscheidung in Betracht gezogen werden. Um einen ökologisch nachhaltigen Umgang mit der Natur zu gewährleisten, wurden durch die Enquete-Kommission des Bundestages vier grundlegende Regeln für das Management von Stoffströmen formuliert und um eine weitere fünfte Regel, die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen eingeführt wurde, ergänzt (vgl. Enquete-Kommission, 1998: S. 25; SRU, 1994):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Ziele der ökologischen Dimension sind somit eine Verringerung des Verbrauchs von nicht-erneuerbaren Ressourcen (Primärenergie), die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Umweltbelastung durch Schadstoffe. Steimle (2008: S. 52) setzt für den „im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zu beschreitenden ökologischen Modernisierungspfad [] sowohl technische Innovationen als auch soziale Erneuerungsprozesse voraus.“ Um einer nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden, können sich dabei Effizienz- und Suffizienzstrategien gegenseitig ergänzen. Die Effizienzstrategie beschreibt dabei eine Ressourcenproduktivität, also einen gleichbleibenden Nutzen bei geringerem Ressourceneinsatz. Die Suffizienzstrategie steht für ein verändertes Nutzungsverhalten, wodurch der Konsum von ressourcenintensiven Gütern reduziert werden soll (vgl. Huber, 1995: S. 39-42; Schaltegger et. al., 2008: S. 8; Steimle, 2008: S. 53).

Wie gut oder schlecht ein Unternehmen die ökologischen Herausforderungen meistert, kann nicht durch eine einzelne Zahl als Indikator gemessen werden, da die ökologische Bewertung eines Unternehmens sich sowohl aus quantitativen als auch aus qualitativen Kriterien zusammensetzt. Zwei Begriffe, die in diesem Zusammenhang oft genannt werden, sind die die Öko-Effektivität und die Öko-Effizienz, die fälschlicherweise manchmal gleichbedeutend verwendet werden. Während die Öko-Effizienz als Quotient aus wirtschaftlicher Leistung und ökologischer Belastung definiert ist (Wertschöpfung/Schadschöpfung) und somit eher einer Kennzahl entspricht, kann Öko-Effektivität als Grad der ökologischen Zielerreichung bezeichnet werden, die nicht in einem Wert ausgedrückt wird, sondern sich aus qualitativen und quantitativen Faktoren zusammensetzt. Das Bundesumweltministerium definiert in einer Studie die Öko-Effektivität als „den Grad der absoluten Umweltverträglichkeit, das heißt wie gut das angestrebte Ziel der Minimierung von Umwelteinwirkungen erreicht wurde“ (vgl. Schaltegger et. al., 2007: S. 15). Bei der Beurteilung der Öko-Effektivität eines Unternehmens, muss die strategische Ausrichtung der unternehmerischen Umweltpolitik analysiert und die Umsetzbarkeit von Umweltentlastungszielen überprüft werden. Eine Beurteilung, inwieweit die Zielsetzung erreicht wurde, erfolgt dann unter anderem anhand von Öko-Effizienz-Kennzahlen wie beispielsweise der Wertschöpfung in Euro pro emittierte Tonne CO2 oder der Wertschöpfung in Euro pro verbrauchte Kilowattstunde Energie (vgl. Stahlmann/Clausen. 1999: S. 20-21; Schaltegger et. al., 2007: S. 16-17). „Effektivität trägt demnach einen stark normativen Charakter [und stellt die Formal- oder Sachziele selbst zu Debatte], während die Effizienz der bestmöglichen Erfüllung eines gegebenen Zielkatalogs dient“ (vgl. Stahlmann/Clausen. 1999: S. 20).

Ökonomische Dimension

Die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit hat in erster Linie das Ziel, langfristig die menschlichen Bedürfnisse zu befriedigen und eine ausreichende Lebensqualität für zukünftige Generationen zu sichern. Dazu ist es notwendig, dass nicht kurzfristig gewirtschaftet wird, um möglicherweise schnelle Gewinne einzufahren, sondern wirtschaftlich nachhaltiges Handeln aus Kontinuität und Stabilität besteht. Es soll das vorhandene Kapital erhalten und dadurch eine solide Basis geschaffen werden, die für die Zukunft dauerhafte Erträge generiert. Der Grundgedanke des nachhaltigen Wirtschaftens, die Befriedung der menschlichen Bedürfnisse, steht dabei im Einklang zur klassischen volkswirtschaftlichen Betrachtung des Wirtschaftsbegriffs. Allerdings wird es erst durch nachhaltiges Wirtschaften möglich, dass auch soziale und ökologische Zielesetzungen langfristig erreicht werden können. Ähnlich zur ökologischen Dimension steht somit die Forderung nach einer rücksichtsvollen und verhältnismäßigen Lebensweise im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Betrachtung, da es sonst zwangsläufig zu einer Benachteiligung der nächsten Generationen kommen würde. Für Unternehmen ist es wichtig langfristig ihre Existenz zu sichern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, was letztlich nur durch eine integrative Berücksichtigung aller Dimensionen der Nachhaltigkeit möglich ist (vgl. Steimle, 2008: S. 61 ff.; Vornholz/Pohl, 2012: S. 8). Für eine nachhaltig zukunftsverträgliche Entwicklung wurden durch die Enquete Kommission ebenfalls vier Regeln festgelegt, wobei diese im Vergleich zu den Managementregeln für die ökologische Dimension, nur der Anstoß für die Diskussion weiterer Handlungsempfehlungen sind (vgl. Enquete-Kommission, 1998: S. 26-27):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie bereits geschildert ist auch die Enquete-Kommission davon überzeugt, dass nachhaltiges Wirtschaften primär auf die Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse abzielt. Dazu ist eine soziale Marktwirtschaft mit funktionierendem Preismechanismus notwendig. Sie soll durch wirtschaftlich passende Rahmenbedingungen für den Wettbewerb gestärkt werden und gleichzeitig die anderen Dimensionen mit einbeziehen. Es gab früh schon kritische Stimmen zu den Regeln der Enquete-Kommission, welche der Meinung waren, dass die Regeln eher den Istzustand der deutschen Marktwirtschaft beschreiben, in dem es an nachhaltigem Handeln fehlt, als dass sie die Grundgedanken einer nachhaltigen Entwicklung fördern. Regeln für die ökonomische Dimension sollten den Fokus auf die Einhaltung einer rücksichtsvollen Lebensweise legen und „die Effizienz der Ökonomie als Instrument [begreifen], das den Zielen der Ökologie und des Sozialen dient, wenn eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden soll“ (Rochlitz, 1998: S. 15). Diese Idee entspricht dem Ansatz von starker Nachhaltigkeit, in dem die Ökologie als Grundlage des Nachhaltigkeitsgedanken über alle anderen Dimensionen gesetzt wird.

Soziale Dimension

Die dritte Komponente des Drei-Säulen-Modells ist die soziale Dimension, welche am deutlichsten zeigt, wie sehr die drei Dimensionen miteinander verknüpft sind. Die Basis für eine nachhaltige ökologische Entwicklung ist eine funktionsfähige Gesellschaft, da Faktoren wie eine steigende soziale Ungleichheit und eine hohe Arbeitslosigkeit die ökologischen Zielsetzungen in ihrer Umsetzung behindern. Um wiederum soziale Gerechtigkeit zu erreichen und gezielt gegen Armut vorzugehen, ist es nötig nachhaltig zu wirtschaften, da nur so eine steigende Wohlfahrt für alle möglich ist (vgl. Steimle, 2008: S. 70). Die Enquete-Kommission hat auch für die soziale Dimension vier Regeln aufgestellt, die aus sozialer Sicht beachtet werden sollten, wobei auch hier darauf verwiesen wird, dass die Regeln ein Anstoß zur Diskussion sein sollen (vgl. Enquete-Kommission, 1998: S. 28):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die vorgeschlagenen Regeln zeigen eine deutliche Fokussierung auf den sozialpoltischen Ansatz der Kommission und beschreiben den Zusammenhang zwischen Sozialstaat und Gesellschaft. Wie auch in den anderen Perspektiven wird in der sozialen Dimension die Erhaltung der Lebensgrundlage für zukünftige Generationen thematisiert, welche sozialverträglich gestaltet werden muss. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Solidarität der gesellschaftlichen Ordnung in der sowohl Leistung belohnt wird, als auch den Bedürftigen geholfen wird. Die Auffassung des Sozialbegriffes ist in den Regeln der Enquete-Kommission relativ eng gefasst und verdeutlich das vorhandene Problem, dass der Begriff auf unterschiedliche Weise interpretiert werden kann (vgl. Steimle, 2008: S. 70). Während hier die Sozialpolitik des Sozialstaats im Mittelpunkt steht, kann im Allgemeinen soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit als Zielsetzung angesehen werden. Dabei geht es vor allem um eine gerechte Verteilung der vorhandenen Güter und die Befriedigung der Grundbedürfnisse mit den Zielen die Armut zu bekämpfen und allen die gleichen Möglichkeiten für den Zugang zu Chancen und Ressourcen zu ermöglichen (insbesondere auch die Gleichsetzung der Geschlechter). Dabei bezieht sich die soziale Dimension nicht nur auf einzelne Gesellschaften und Länder, sondern auch auf globale Ungleichheiten zwischen Nord und Süd (vgl. Grunwald/Kopfmüller ,2006: S. 30-34; Bauer, 2008). Aktuelle Probleme in Europa, die es zu bekämpfen gilt, sind dabei die hohe Jugendarbeitslosigkeit und die entstehende Kluft zwischen arm und reich. Konkret auf die Unternehmenswelt bezogen, bedeutet soziale Gerechtigkeit, dass für faire Arbeitsbedingungen und legitime Entlohnung zu sorgen ist. Billiglöhne, extreme Arbeitszeiten und menschenunwürdige Arbeitsumstände gilt es zu verhindern. Das soziale Handeln muss die Grundlage für zukünftige Generationen schaffen, um diesen eine stabile und gerechte Arbeitswelt zu ermöglichen. Ein enger Zusammenhang besteht dabei zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in dem Prinzip der Corporate Social Responsibility.

Starke, schwache und kritische Nachhaltigkeit

Für eine nachhaltige Entwicklung gilt unabhängig von der betrachteten Dimension, dass es das Ziel sein muss für zukünftige Generationen die gleichen Möglichkeiten zu erhalten und somit für eine entsprechende Verfügbarkeit von Ressourcen zu sorgen. Ressourcen sind dabei nicht nur natürliche Rohstoffe, sondern ebenfalls wirtschaftliche und soziokulturelle Güter. In diesem Zusammenhang wird auch von natürlichem Kapital gesprochen, zum Beispiel in Form von Luft, Wasser oder Biodiversität, und dem künstlichem Kapital in Form von Maschinen, Wissen und sozialen Strukturen (vgl. Grunwald/Kopfmüller, 2006: S37ff.) Im integrativen Model stehen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in Abhängigkeit zueinander, wobei es zwei unterschiedliche Auffassungen zu den Gewichtungen der einzelnen Dimensionen gibt. Wie bereits erwähnt, wird beim Ansatz der starken Nachhaltigkeit die ökologische Sichtweise als erstrangige und wichtigste Ebene betrachtet. Die Erhaltung und Vermehrung des Nachhaltigkeitskapitalstocks, welcher sich aus der Summe der ökologischen, ökonomischen und sozialen Ressourcen bildet, setzt in diesem Fall voraus, dass das natürliche Kapital in keiner Weise substituierbar ist und somit auf jeden Fall erhalten bleiben muss. Den Grund für den kompromisslosen Erhalt des natürlichen Kapitals sehen die Verfechter dieses Ansatzes darin, dass dieser die Grundvoraussetzung für die anderen Dimensionen darstellt. Modelle wie beispielsweise das Ein-Säulen-Modell oder die Pyramidenmodelle veranschaulichen diese Sichtweise (vgl. Ott/Döring, 2008: S. 145). Im Gegensatz zum Ansatz der starken Nachhaltigkeit geht die schwache Nachhaltigkeit davon aus, dass künstliches und natürliches Kapital substituierbar sind. Auch ein Rückgang der ökologischen Ressourcen kann einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, wenn im gleichen Zeitraum die ökonomischen und/oder sozialen Ressourcen zunehmen und letztlich der Gesamtkapitalstock steigt oder erhalten bleibt. Diese Interpretation entspricht einer gleichrangigen Behandlung der drei Dimensionen und steht somit im Einklang mit dem eingangs beschriebenen Drei-Säulen-Modell (vgl. Döring, 2004: S. 4-7; Ott/Döring, 2008: S. 108).

Es erscheint logisch, dass keiner der beiden Ansätze letztlich ohne Probleme durchzusetzen ist und beide Extrempostionen darstellen. Einerseits steht die vollkommene Substituierbarkeit ökologischer Ressourcen nicht im Einklang mit der Realität, in der sowohl wirtschaftlicher als auch sozialer Fortschritt nicht ohne natürliches Kapital möglich ist. Andererseits ist es auch nicht umsetzbar, auf natürliche Ressourcen, welche nicht erneuerbar sind, komplett zu verzichten, wie es die starke Nachhaltigkeit fordert. (vgl. Grunwald/Kopfmüller, 2006: S. 38ff.). Die Lösung liegt letztlich in einer mittleren Position – dem Konzept der kritischen Nachhaltigkeit –, die versucht, von beiden Konzepten zu profitieren. In einem gewissen Maße wird die Substitution von natürlichem durch reproduzierbares Kapital akzeptiert, wobei es einen Minimalbestand an natürlichen Ressourcen gibt, der nicht unterschritten werden darf. Der Kapitalstock wird somit in kritisches und unkritisches Kapital aufgeteilt. Das kritische Kapital entspricht dem Anteil der nicht unterschritten werden darf und steht für die „essenziellen Ressourcen, die im Sinne von ökologischen Leitplanken und im Hinblick auf die Wohlfahrt zukünftiger Generationen unbedingt bewahrt werden müssen“ (vgl. Walz, 2009: S. 191). Das unkritische Kapital kann entsprechend des Ansatzes der schwachen Nachhaltigkeit subsituiert werden. Es erscheint allerdings als nicht ganz eindeutig, wo die Grenzen bei der Trennung nach kritischem und unkritischem Kapital zu setzten sind. Döring (2004: S. 3) hingegen sieht die Lösung eher in einem modifizierten Konzept starker Nachhaltigkeit. In dieser Arbeit wird der Ansatz schwacher Nachhaltigkeit für die Entwicklung eines Prüfschemas für Nachhaltigkeitsberichte herangezogen. Insbesondere in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine ausgewogene und gleichrangige Darstellung von Informationen der drei Dimensionen wichtig um den Adressaten des Berichts die Möglichkeit zu bieten die Unternehmenslage in allen Bereichen beurteilen zu können.

2.2 Corporate Responsibility & Sustainability Reporting

Eng verbunden mit dem Nachhaltigkeitsbegriff und der Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung ist die unternehmerische Verantwortung, die als Corporate Responsibility (CR) bezeichnet wird. Im Mittelpunkt steht dabei die Auffassung, dass Unternehmen nicht nur im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges und der Shareholderinteressen handeln sollen, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen Einflüsse Voraussetzung für den langfristigen Erfolg sind. Nachhaltigkeitsberichte versuchen die Lücke zwischen Unternehmen und den Stakeholdern zu schließen, in dem umfangreiche und transparente Informationen zur Umsetzung der CR geliefert werden.

Stakeholder-Ansatz

Der Stakeholder-Ansatz ist ein Managementansatz, der für die Berücksichtigung der Interessen aller internen und externen Anspruchsgruppen (Stakeholder) eines Unternehmens steht und somit den Gegenentwurf zu Milton Friedman’s Shareholder-Ansatz (vgl. Friedman, 1962) bildet. Es sollen somit nicht nur die rein wirtschaftlichen Interessen der Anteilseigner (Shareholder) berücksichtigt werden, sondern das Unternehmen muss auch seinen Verpflichtungen gegenüber anderen Gruppen oder Institutionen nachkommen. Die Stakeholder haben ebenfalls ein wirtschaftliches, soziales oder ökologisches Interesse an den Prozessen und Ergebnissen der Unternehmung. R. Edward Freemans hat 1984 in seinem Buch „Strategic Management: A Stakeholder Approach“ ausführlich die verschiedenen Anspruchsgruppen identifiziert und Methoden für den Umgang mit ihren Interessen beschrieben (vgl. Freeman, 1984). Der Ansatz unterscheidet dabei zwischen unternehmensinternen und –externen Stakeholdern, wobei die Internen, im Gegensatz zu den Externen, unmittelbar mit dem Unternehmen in Verbindung stehen. Zu ihnen gehören die Mitarbeiter, Manager und die Eigentümer. Die externen Stakeholder umfassen unter anderem die Kunden, die Gläubiger, den Staat, die Lieferanten und die Gesellschaft. Es sei darauf hingewiesen, dass es unterschiedliche Modelle zur Identifikation und Analyse der für ein Unternehmen relevanten Stakeholder gibt auf die hier nicht näher eingegangen wird. Der Stakeholder-Ansatz ist Teil des Corporate-Social-Responsibility-Konzepts in dem es primär um die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens geht, welches im Rahmen seiner Aktivitäten direkten oder indirekten Einfluss auf sein gesamtes Umfeld nimmt.

Corporate Social Responsibility

Corporate Social Responsibility (CSR) steht für die soziale beziehungsweise gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens, welches so seinen Teil zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Die Unternehmen tragen durch die komplexen Beziehungen zwischen ihrem wirtschaftlichen Handeln, den sozialen Aspekten der Gesellschaft und den Einflüssen auf die Umwelt eine hohe Verantwortung gegenüber ihrem gesamten Umfeld (vgl. Dubielzig/Schaltegger, 2005: S. 240). Auch wenn sich der Begriff der CSR erst seit Anfang des 21. Jahrhundert in der Unternehmenswelt durchgesetzt hat, kam die Idee einer sozialen Unternehmensverantwortung schon vor knapp 100 Jahren auf. Zuerst wurde dabei von einer allgemeinen sozialen Verantwortung gesprochen, bevor sich im Laufe der wissenschaftlichen Diskussion die CSR entwickelte (vgl. Caroll, 1999: S. 268ff.; Zink/Steimle, 2007: S. 149). Immer mehr Unternehmen haben heutzutage den Gedanken einer nachhaltigen Entwicklung in ihrer Unternehmensphilosophie verankert und somit verstanden, dass ihre Unternehmensperformance nicht nur von finanziellen sondern auch von ökologischen und sozialen Faktoren abhängt. Daraus folgt, dass neben den Shareholder-Interessen mittlerweile auch die Anliegen von anderen Stakeholder-Gruppen berücksichtigt werden. Die rapide Verbreitung des CSR-Konzeptes sowohl in der Wissenschaft als auch in den Unternehmen ist zurückzuführen auf die Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Durch die Globalisierung angetrieben, hat sich nicht nur die Informations- und Kommunikationstechnik weiterentwickelt, es stieg auch die Bedeutung der Medien. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, dass ihr Handeln von immer mehr Menschen genau verfolgt werden kann und heute gesellschaftliche Aspekte eine stärkere Berücksichtig bei der Kaufentscheidung spielen. Das gleiche trifft zum Beispiel auch auf die Wahl des Unternehmens als Arbeitgeber und bei Investitionsentscheidungen zu. Hier spielen neben den klassischen wirtschaftlichen besonders soziale und ökologische Aspekte eine größere Rolle. Die Unternehmen sind somit gefordert, auf allen Ebenen positiv in Erscheinung zu treten (vgl. Dubielzig/Schaltegger, 2005: S. 240).

Trotz alledem gibt es keine anerkannte Definition für CSR. Vielmehr sind rund um die Idee der unternehmerischen Verantwortung, mehrere verwandte Begriffe, wie das Corporate Citizenship (CC) und Corporate Governance (CG) im Umlauf, welche teilweise synonym verwendet werden. Obwohl es einige Unterschiede zwischen den Konzepten gibt, steht im Mittelpunkt jedes der Begriffe die Auffassung, dass Unternehmen nicht nur im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges und der Shareholder-Interessen handeln sollen, sondern auch die gesellschaftlichen und ökologischen Einflüsse Voraussetzung für den Erfolg sind. Corporate Responsibility steht für genau diesen Grundgedanken und ist somit als Überbegriff für das CSR, das CC und das CG zu verstehen. Einige Unternehmen benutzen anstelle des CSR auch den Begriff der CR um somit zu zeigen, dass es nicht nur um die soziale, sondern um die gesamtgesellschaftliche Verantwortung geht. Das CC steht im Gegensatz zum CSR nicht für die Art wie das Kerngeschäft betrieben wird, sondern hierbei geht es vielmehr um die gezielten Aktivitäten eines Unternehmens im Bereich des gemeinnützigen Engagements. Darunter fallen in erster Linie Unternehmensaktionen wie Sponsoring, Stiftungen und Spenden zur Unterstützung von kulturellen und sozialen Einrichtungen (vgl. Wieland, 2003: S. 13 ff.; Aachener Stiftung Kathy Beys, 2013). Im CC wird der Ansatz vertreten, dass das Unternehmen als „guter Bürger“ in der Gesellschaft auftritt (vgl. Maaß/Clemens, 2002: S. 1-2; Zink/Steimle, 2007: S. 151). CG bezeichnet den Ordnungsrahmen, also alle geltenden Regeln und Vorschriften, die für eine gute und transparente Leitung und Überwachung des Unternehmens gelten. Außerdem bezieht sich CG auf die Beziehung zwischen dem Unternehmen und seinen Investoren (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, 2013). Im Jahr 2002 wurde der Deutsche Corporate Governance-Kodex gegründet nachdem es einiges an internationaler Kritik an der deutschen Unternehmensverfassung gab. Ziel war es, dass „die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken“ (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, 2013).

Die CSR ist im Gegensatz zu den eben genannten Konzepten sowohl ein umfassender Anspruch diverser Stakeholder-Gruppen an das Unternehmen als auch gleichzeitig ein Ansatz diesen Anspruch zu erfüllen. Es geht dabei nicht um einzelne Aktivitäten, sondern um die Implementierung der Idee in der gesamten Geschäftstätigkeit. Sie soll die Frage beantworten wie ein Unternehmen handelt um seine Ziele zu erreichen, nämlich im besten Fall umweltbewusst, sozial und ethisch verantwortlich und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich. (vgl. Dubielzig/Schaltegger, 2005: S. 240). Das Geschäftsmodell wird somit auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und CSR ist dabei der freiwillige Beitrag der Unternehmung, der konzernweit über die Landesgrenzen hinweg zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben geleistet wird. Die wachsende Bedeutung und das internationale Interesse an CSR zeigen sich auch in dem von der Europäischen Kommission im Jahr 2001 aufgesetzten Grünbuch über die europäischen Rahmenbedingungen für die CSR. Im Nachhinein kann dies als Ausgangspunkt für die Debatte über die Umsetzung von gesellschaftlicher Verantwortung in europäischen Unternehmen gesehen werden. Die EU-Kommission definiert CSR als, „Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren“ (vgl. EU-Kommission, 2001: S. 7). Diese Definition verdeutlicht, dass die EU-Kommission das Konzept der CSR als Weg für nachhaltiges Handeln sieht. Ende 2011 wurde eine neue CSR-Strategie für den Zeitraum bis 2014 vorgelegt, die einen „Vorschlag für eine Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und ökologischen Informationen“ (vgl. EU-Kommission, 2011: S. 14) vorsieht. Die EU-Kommission weicht somit vom freiwilligen CSR-Ansatz ab und formuliert eine neue Definition, „wonach CSR die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft ist“ (vgl. EU-Kommission, 2011: S. 7). Mit der Verpflichtung zur Offenlegung umfangreicher Informationen in Form von CSR- oder Nachhaltigkeitsberichten werden die gesellschaftliche Verantwortung und das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung weiter bestärkt. Neben dem Grünbuch der EU-Kommission ist eine der bekanntesten CSR-Initiativen der 1999 gegründete Global Compact der Vereinten Nationen. Dieses Netzwerk gibt Unternehmen die Möglichkeit zu zeigen, dass sie fundamentale internationale Vorschriften und Regeln wie beispielsweise die Rio-Deklaration oder die allgemeine Erklärung der Menschenrechte respektieren. Der Global Compact bringt Unternehmen mit UN-Agenturen und Nichtregierungsorganisationen zusammen um verantwortungsvolles Verhalten als Unternehmensbeitrag zu fördern und in einer globalisierten Wirtschaftswelt die Nachhaltigkeitsherausforderungen zu meistern. Es dient den Unternehmen als Unterstützung zur Umsetzung der CSR-Strategie und Plattform um die erreichten Fortschritte zu publizieren (vgl. Leipziger 2003: S. 72ff.). Das Kernstück des Global Compact bilden zehn Prinzipien, die von den Unternehmen unterschrieben werden müssen und über deren Einhaltung und erreichten Fortschritte seit einiger Zeit auch jährlich berichtet werden soll. Grund dafür ist, dass es durch die fehlende Kontrolle bei der Einhaltung massive Kritik gab und die Vereinten Nationen sich somit davor schützen wollen, dass der Global Compact von Unternehmen missbraucht werden kann, die kein nachhaltiges Engagement betreiben. Mittlerweile wurden viele Unternehmen vom Global Compact ausgeschlossen, die mehrfach nicht über ihre Aktivitäten zur Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien berichtet haben (Aachener Stiftung Kathy Beys, 2013).

Trotz all dieser Bemühungen der Europäischen Kommission und der wachsenden Beliebtheit von Initiativen wie dem Global Compact gibt es bisher keine allgemeingültige Einigkeit welche Ziele und Maßnahmen zur Förderung einer globalen nachhaltigen Entwicklung durch CSR nötig sind. Verschiedene Initiativen, wie beispielsweise die Global Reporting Initiative versuchen besonders die vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung als Instrument einer erfolgreichen Umsetzung des CSR-Konzepts voranzutreiben. Die Möglichkeit Nachhaltigkeit auf verschiedene Weisen zu interpretieren beinhaltet sowohl Chancen als auch Risiken. Einerseits können sich die Regierungen einfach darauf einigen, dass es notwendig ist eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, obwohl sie unterschiedliche Interessen und Wege zur Verwirklichung verfolgen. Andererseits besteht die Gefahr, dass Unternehmen ihr Handeln als nachhaltig bezeichnen, ohne sich wirklich nachhaltig zu verhalten, da es keine verbindlichen Ziele und Richtlinien gibt (vgl. Dubielzig/Schaltegger, 2005: S. 242; Isaksson/Steimle, 2009: S. 171).

Triple Bottom Line

Angelehnt an die CSR ist die Triple Bottom Line (TBL) ein in der Wirtschaft weitverbreitetes Konzept, das genau wie das Drei-Säulen-Modell auf dem Ansatz der schwachen Nachhaltigkeit basiert. Die TBL zielt darauf ab die ökonomische, ökologische und soziale Performance eines Unternehmens ausgewogen und umfassend zu repräsentieren. Der Begriff wurde 1994 durch den gleichnamigen Artikel „Triple Bottom Line“ von John Elkington, dem Gründer der Unternehmensberatung SustainAbility, geprägt und erlangte spätestens 1997 mit der Veröffentlichung seines Buchs „Cannibals with Forks“ breiten Eingang in die Unternehmenswelt (vgl. Norman/MacDonald, 2004). Die Bottom Line steht für den Schlussstrich unter der Gewinn- und Verlustrechnung und somit letztlich für das finanzielle Ergebnis eines Unternehmens. Elkington (1997) hat mit dem TBL-Konzept die Idee verfolgt die ökonomische „Bottom Line“ um die beiden anderen Dimensionen der Nachhaltigkeit zu erweitern. Die Unternehmen sollten somit drei verschiedene Ergebnisse zur Unternehmenslage erstellen, nämlich neben dem traditionellen Finanzergebnis auch noch je ein Ergebnis für die ökologische und die sozial/kulturelle Performance. Es soll also gemessen werden, wie umweltbewusst und sozial verantwortlich das Unternehmen im Laufe seiner Tätigkeit war und ob auf allen Ebenen ein Mehrwert geschaffen werden konnte. Elkington bezeichnet diesen Ansatz auch als die drei Ps, abgeleitet aus den englischen Begriffen „profit“, „planet“ und „people“, um die Verknüpfung der Nachhaltigkeitsdimensionen aufzuzeigen und das Konzept für jeden verständlich zu machen (vgl. Elkington, 2004: S. 2).

Die TBL ist mittlerweile in vielen Unternehmensstrategien fest verankert. Es wird sogar seit 2002 von der EU-Kommission eine Triple-Bottom-Line-Berichterstattung in den Geschäftsberichten gefordert (vgl. EU-Kommission, 2002: S. 5). Die Unternehmen dokumentieren ihre positiven Errungenschaften wie beispielsweise verringerte Umweltbelastungen oder soziales Engagement meistens auch in Nachhaltigkeitsberichten. Grundlage dieser Berichte ist oft der Reporting-Ansatz der Global Reporting Initiative, welcher maßgeblich vom TBL-Konzept beeinflusst wurde. Die Kritiker der TBL erachten es als schwierig, dass ökologische und soziale Größen in dem Maße gemessen werden könne, wie es für die finanzielle Perspektive möglich ist. Die internationale Akzeptanz des Ansatzes ist allerdings größer als die kritischen Stimmen und es ist festzustellen, dass Unternehmen durch Orientierung an der TBL den Nachhaltigkeitsgedanken verinnerlichen (vgl. Henriques/Richardson, 2004).

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für Unternehmen die Chance und das wichtigste Instrument um soziale, ökologische und wirtschaftliche Informationen über die aktuelle Performance und zukünftige Projekte zu präsentieren. Das Ziel eines solchen Nachhaltigkeitsberichts ist es, dass dem Leser mitgeteilt wird wie die unternehmerischen Nachhaltigkeitsherausforderungen gemeistert werden (vgl. Daub, 2007: S. 76). Der World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) definiert Nachhaltigkeitsberichte als öffentliche Berichte von Unternehmen um internen und externen Stakeholdern ein Bild der Unternehmensposition und Aktivitäten der ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension zu geben. Kurz gesagt sind diese Berichte der Versuch den Unternehmensbeitrag für eine nachhaltige Entwicklung zu beschreiben (vgl. WBCSD, 2002: S. 7). Die meisten Nachhaltigkeitsberichte werden als eigenständige Berichte veröffentlicht oder die Informationen werden im Jahresabschlussbericht berücksichtigt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung steht letztlich im engen Zusammenhang mit der Umsetzung der CSR als Unternehmensstrategie und es ist schwer einen Unterschied zwischen den CSR- und Nachhaltigkeitsberichten auszumachen. Wichtige Merkmale dieser Berichte sind Transparenz und Glaubwürdigkeit um so eine gesunde Basis des Vertrauens, sowie einen zukunftsbezogenen Dialog mit den Stakeholdern zu schaffen. Ebenfalls werden durch die stetige Analyse der internen Prozesse Synergien freigesetzt um notwendige Veränderungen im Unternehmen schneller umzusetzen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUNR) hat 2009 die folgenden fünf Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung formuliert: Wahrheit, Wesentlichkeit, Klarheit, Stetigkeit und Vergleichbarkeit, sowie ein öffentlicher Zugang zu Informationen (vgl. BMUNR, 2009: S. 6). Besonders bei der Stetigkeit und Vergleichbarkeit der Berichte gibt es aktuell noch einige Schwierigkeiten, da es keinen weltweit einheitlichen Standard für Nachhaltigkeitsberichte gibt, wodurch die Art und der Umfang stark variieren können. Allerdings haben sich mittlerweile die international anerkannten Leitlinien der Global Reporting Initiative durchgesetzt, welche unteranderem branchenspezifische Standards enthalten und auch vom BMUNR empfohlen werden. Die Bedeutung dieser Leitlinien wurde auch in einer Studie zur unternehmerischen Verantwortung deutlich, laut welcher 85% der deutschen DAX-Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht herausgeben, die Leitlinien der Global Reporting Initiative verwenden (vgl. PwC, 2011: S. 16).

Global Reporting Initiative

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine gemeinnützige Stiftung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat international anwendbare Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Die GRI wurde 1997 von der Coalition of Environmentally Responsible Economies und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen gegründet. Im Jahr 2000 wurde die erste Version des Leitfadens zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht und seitdem kontinuierlich und mehrfach überarbeitet. Bei der Erstellung wurde mit einem weltweiten Netzwerk von verschiedenen Fachleuten aus der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und vielen weiteren Bereichen zusammengearbeitet um sich auf einheitliche Richtlinien für eine maximale Transparenz der Berichterstattung zu einigen. Erst im Mai 2013 wurde die vierte Generation G4 veröffentlicht, nachdem es 2011 lediglich eine Erweiterung (G3.1) der dritten Generation gab (vgl. GRI, 2013). Laut GRI gehört zur Nachhaltigkeitsberichterstattung „die Ermittlung, die Veröffentlichung und die Rechenschaftlegung der unternehmerischen Leistung gegenüber internen und externen Stakeholdern im Hinblick auf die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung“ (vgl. GRI, 2006: S. 3). Der Nachhaltigkeitsbericht soll eine ausgewogene und angemessene Darstellung der Performance des Unternehmens wiedergeben, die sowohl für das Benchmarking und die Bewertung, als auch für die Darstellung und den Vergleich der Nachhaltigkeitsleistung verwendet werden kann. (vgl. GRI, 2006: S. 3).

Abbildung 2 : Überblick über die GRI Richtlinien

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: GRI, 2006: S. 4

Der GRI Leitfaden besteht aus drei gleichwichtigen Bestandteilen, nämlich den Prinzipien der Berichterstattung, einer Anleitung für die Berichterstattung und den Standardangaben. Die Prinzipien und die Anleitung zur Berichterstattung leisten Hilfestellung beim Festlegen des Berichtsinhalts und der Berichtsgrenzen, sowie bei der Sicherstellung der Qualität. Um dem Berichterstatter bei der Auswahl der notwendigen Angaben des Berichts zu helfen, werden die Prinzipien Wesentlichkeit, Einbeziehung von Stakeholdern, Nachhaltigkeitskontext und Vollständigkeit dargelegt (vgl. GRI, 2006: S. 8-13). Für die Qualitätssicherung folgen die Prinzipien der Ausgewogenheit, Vergleichbarkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Klarheit (vgl. GRI, 2006: S. 13-18). Die Standardangaben beinhalten Informationen bezüglich Strategie, Profil und Managementansatz, sowie einen umfangreichen Katalog an Leistungsindikatoren, welcher aus 49 Kern- und 30 Zusatzindikatoren besteht (vgl. GRI, 2006: S. 19-36). Ergänzt werden die Leitlinien durch die Sector Supplements, welche branchenbezogene relevante Indikatoren und Anleitungen enthalten. Die Ergänzungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft (CRESS) wurden 2011 von der GRI veröffentlicht (vgl. GRI, 2011). Die vierte Generation des Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft die bisher verwendeten GRI Anwendungsebenen ab. Diese Anwendungsebenen hatten den Zweck, dass die Berichterstatter ihre Berichte einer der drei Ebenen (A-C) zuordnen sollten umso anzugeben in welchem Umfang (Anzahl der Indikatoren die im Bericht enthalten sind) der GRI Leitfaden angewendet wurde. Dazu gab es noch das „+“, als Zeichen für die externe Überprüfung des Berichts. Fälschlicherweise wurden die verschiedenen Ebenen oft als Qualitätsmerkmal des Berichtes angesehen, was häufig zu einer extensiven Berichterstattung seitens der Unternehmen geführt hat. Dies war unteranderem in mehreren wissenschaftlichen Auseinandersetzungen einer der Hauptkritikpunkte am GRI Leitfaden (vgl. Adams, 2004: S. 750-751; Monevaa/Archel/Correa, 2006: S. 122). Die neuste Generation versucht diesem Problem entgegenzuwirken indem es nicht mehr um das Abhaken von möglichst vielen Leistungsindikatoren geht um so ein hohes Anwendungseben zu erreichen, sondern die Berichte sollen sich auf die für ihre Branche wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen konzentrieren. Anstelle der verschiedenen Ebenen gibt es jetzt „im Einklang mit GRI“, wobei hier zwischen generell (core) und umfangreich (comprehensive) unterschieden wird (vgl. KPMG, 2013: S3).

Verschiedene Studien haben Nachhaltigkeitsberichte, welche nach GRI Richtlinien erstellt wurden, untersucht und weitere Schwachpunkte aufgedeckt. Isaksson/Steimle (2009: S. 179-180) haben die Berichte von Unternehmen aus der Zementindustrie analysiert um herauszufinden ob diese die nötigen Informationen enthalten, damit die Nachhaltigkeitsleistung beurteilt werden kann. Sie sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die GRI Richtlinien hierfür nicht ausreichend sind. Lützkendorf/Lorenz (2011: S. 9-12) haben sich expliziert mit Unternehmen aus der Bau- und Immobilienwirtschaft befasst und haben fest gestellt, dass insbesondere die Bau- und Immobilienwirtschaft zu viele unterschiedliche Facetten hat, als dass sie von einer „one-size-fits-all“ Lösung, wie den CRESS, abgedeckt werden können. Ihr Vorschlag, für die Vorbereitung vergleichbarer und aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichte sind daher Akteur- oder Teilsektor-spezifische Indikatoren im Gegensatz zu den allgemeinen Branchenindikatoren. Trotz dieser Kritik gilt der GRI Leitfaden heute als der einzige international anerkannte Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

2.3 Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft

Nachhaltiges Handeln hat für die Immobilienwirtschaft eine große Bedeutung, da der Bau und Betrieb von Immobilien einen großen Ressourceneinsatz und Energieverbauch erfordert und gleichzeitig für einen Großteil der globalen Schadstoffemissionen verantwortlich ist (vgl. OECD, 2003: S. 19-28). In Deutschland gehört die Immobilienwirtschaft zu den größten Branchen des Landes und die Bundesregierung geht davon aus, dass durch energetische Sanierung mehrere Milliarden Euro an Heizkosten gespart werden können. (vgl. Bundesregierung, 2013). Insgesamt besteht ein großes Einsparungspotential auch bei Emissionen und Ressourceneinsatz, wodurch der Immobilienbranche eine entscheidende Rolle beim Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele zukommt. Allerdings steht die Branche in Sachen Nachhaltigkeit noch lange nicht da, wo andere schon seit Jahren sind. Dabei geht es nicht nur um Nachhaltigkeitsaspekte bezogen auf die Immobilie an sich, sondern insbesondere auch um die Unternehmensebene. Hierzu gehören neben den jeweiligen Produkten (im klassischen Geschäftsfeld die Immobilien) auch sämtliche Prozesse entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens. Während Gebäude häufig durch Zertifizierungen versuchen den Nachhaltigkeitsanforderungen nachzukommen, so werden auf der Unternehmensebene zum Beispiel Informationen über die Fortbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter gefordert oder über den Anteil der Frauen in Führungspositionen. Dies geschieht in speziellen Nachhaltigkeitsberichten, welche die aktuelle Situation der Unternehmung und des Immobilienbestandes aus Sicht des nachhaltigen Handelns beschreiben. Die Integration sozialer und ökologischer Verantwortung in das unternehmerische Leitbild ist ein notwendiger Schritt für alle Akteure der Immobilienwirtschaft. Im folgenden Abschnitt werden die Ziele und Aspekte von Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft erläutert und eine Übersicht der Umsetzung gegeben.

2.3.1 Nachhaltigkeitsziele in der Immobilienwirtschaft

Unternehmen der Immobilienwirtschaft werden sich immer mehr ihrer hohen Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst und verinnerlichen nachhaltiges Handeln als Unternehmensziel. Dies wird dadurch deutlich, dass besonders der Bau von Green Buildings steigt und die Anwendung von „grünen“ Vertragsklauseln in Mietverträgen an Bedeutung gewinnt. Zusätzlich setzen die Unternehmen auf Zertifizierungen ihrer Gebäude um ihre Bemühungen für ein nachhaltiges Wirtschaften zu verdeutlichen. Um ein Nachhaltigkeitskonzept mit Erfolg umzusetzen, müssen die Ziele allerdings auch im Leitbild und somit im Wertesystem des Unternehmens verankert werden. Die Unternehmen stehen vor verschiedenen Herausforderungen und Trends, welche im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzepts berücksichtigt werden müssen um langfristig erfolgreich zu sein. Heute verkürzen sich die Produktlebenszyklen zunehmend, wodurch Rückbaubarkeit und flexible Nutzung von Immobilien an Bedeutung gewinnen. Ebenfalls schreitet der demographische Wandel weiter voran, was dazu führt, dass sich die Bedürfnisse der Menschen an die Immobilien verändern. Es entstehen stärkere gesetzliche Regelungen und insgesamt steigt das Sicherheits- und Umweltbewusstsein der Menschen, wodurch nachhaltig geplante Gebäude zu einer positiven öffentlichen Wahrnehmung des Unternehmens führen können (vgl. Vornholz/Pohl, 2012: S. 5).

Bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sind nicht nur alle Phasen des Lebenszyklus einer Immobilie betroffen, sondern auch alle Unternehmensbereiche und -ebenen. Was in den obersten Chefetagen mit der Entwicklung der langfristigen Aussichtung beginnt in der die relevanten Richtlinien für das nachhaltige Management des Bestandes und des Unternehmens festgelegt werden, muss auch in allen anderen Abteilungen praktiziert werden. Im Controlling muss die Umsetzung der Ziele genau beobachtet werden um gegebenenfalls die Strategie anzupassen. Das Hauptziel von Immobilienunternehmen sollte es sein, dass Nachhaltigkeit in das unternehmerische Leitbild aufgenommen wird. Dabei darf der Nachhaltigkeitsbegriff nicht für das Greenwashing missbraucht werden, sondern der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung muss klar und transparent nach außen kommuniziert werden. Den Unternehmen stehen dafür mittlerweile verschiedene Leitfäden zur Umsetzung von Nachhaltigkeit und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung. Beispiele sind der Nachhaltigkeitsleitfaden vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), der allgemeine Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder die Richtlinien der Global Reporting Initiative. Die konkreten Nachhaltigkeitsziele sind letztlich abhängig vom Unternehmenstyp und Geschäftsmodell. In dieser Arbeit werden die klassischen Immobilienunternehmen analysiert deren Produkte die Immobilien sind. Der folgende Abschnitt verdeutlicht, welche Nachhaltigkeitsziele es rund um die Immobilie gibt.

Nachhaltigkeitsziele für Immobilien

Um zu verstehen, welche Aspekte bezogen auf die Immobilie eine wichtige Rolle spielen, kann das weitverbreitete Konzept der Nachhaltigkeit in Form des Drei-Säulen-Modells verwendet werden. Viele Zertifizierungssysteme verwenden das Drei-Säulen-Modell um die Immobilie nach verschiedenen Kriterien aus den drei Dimensionen zu bewerten. Eine passende Definition, die alle drei Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt, liefern Lützkendorf/Lorenz (2007: S. 646):

“A sustainable building is meant to be a building that contributes – through its characteristics and attributes – to sustainable development. By safeguarding and maximizing functionality and serviceability as well as aesthetic quality a sustainable building should contribute to the minimization of life cycle costs; the protection and/or increase of capital values; the reduction of land use, raw material and resource depletion; the reduction of malicious impacts on the environment; the protection of health, comfort and safety of workers, occupants, users, visitors and neighbours ; and (if applicable) to the preservation of cultural values and heritage”.

Dabei muss beachtet werden, dass sich der Begriff der „nachhaltigen Immobilie“ deutlich von den sogenannten „Green Buildings“ unterscheidet, da diese nicht alle Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen und sich meist vorrangig auf die ökologische und soziale Dimension konzentrieren (vgl. Lützkendorf/Lorenz, 2007: S. 646; Rottke/Reichardt, 2010: S. 35-36).

Abbildung 3 : Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Rottke/Reichardt, 2010: S. 32 Abb. 2

Rottke/Reichardt (2010: S. 31-32) bauen mit ihrem Ansatz für das Drei-Säulen Modell auf der Definition für nachhaltige Immobilien von Lützkendorf/Lorenz auf und geben einen umfassenden Überblick der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension für Immobilien (siehe Abbildung 3). Im Mittelpunkt der ökologischen Dimension stehen der sorgsame Umgang mit beschränkt vorhandenen Ressourcen und der Erhalt für zukünftige Generationen. Dazu soll in erster Linie der Schadstoffausstoß und Gesamtenergiebedarf reduziert werden. Die ökonomische Dimension konzentriert sich auf Kapitalerhaltung und langfristige Erträge im Zuge der Nutzung. Ziel ist unteranderem die Minimierung der Lebenszykluskosten, da hier besonderes Optimierungspotenzial vorhanden ist. Die soziale Dimension befasst sich mit den Nutzern der Immobilie und dem Umfeld. Dabei sollen vor allem akustische und klimatische Raumbedingungen berücksichtigt werden, sowie Zugänglichkeit und Eingliederung in die lokale Umwelt.

2.3.2 Die Rolle des Staates

Um nachhaltiges Handeln in der Immobilienwirtschaft weiter zu integrieren, kommt neben den Unternehmen, besonders dem Staat eine wichtige Rolle zu. Auch wenn der Nachhaltigkeitsgedanke mittlerweile Einklang in die Immobilienwirtschaft gefunden hat, handeln viele Unternehmen nicht nur aus eigener Verantwortung, sondern häufig aufgrund gesetzlicher Regeln und Anforderungen. In den letzten Jahren wurden von der Politik einige grundlegende Weichen für die europäische und insbesondere deutsche Immobilienwirtschaft gestellt. Ein erster Meilenstein war 2002 die Erlassung der EU-Gebäuderichtlinie (vgl. EU Gebäuderichtline, 2002) durch die Europäische Kommission, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten der EU energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. In Deutschland wurde die Richtlinie im Jahr 2007 durch die Novellierung der 2002 in Kraft getretenen Energiesparverordnung (EnEV) in eine nationale Rechtsvorschrift umgesetzt. Schon 2 Jahre zuvor kam es in Deutschland zu einer wegweisenden Erneuerung des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) im Zuge der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Es folgten weitere Gesetzte, Verordnungen und Maßnahmenpakete, die nachhaltige Aspekte aber auch die Energieeffizienz thematisierten. Hierzu gehören die Meseberger Beschlüsse (2007), das Energie und Klimapaket der Europäischen Kommission (2008), sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2009). Viele Veränderungen und Erweiterungen hat insbesondere die Energiesparverordnung erlebt, welche letztmalig 2009 geändert wurde und ab 2014 weitere Verschärfungen zum Thema Energieeffizienz erlebt. Letztlich wurde das Ziel formuliert ab 2019 die CO2-Neutralität für Neubauten zu erreichen, wodurch neue Gebäude dazu verpflichtet sind ihre Energie selbst zu erzeugen oder auf einheimische Brennstoffe zurück zugreifen (vgl. Röttke/Reichardt, 2010, S. 36-38; BMVBS, 2013). Auf Unternehmensebene wird aktuell an einer weitreichenden Verpflichtung zur Offenlegung von ökologischen und sozialen Informationen durch die Europäische Kommission gearbeitet, um die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen detaillierte Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte zu veröffentlichen (vgl. EU-Kommission, 2011).

2.3.3 Umsetzung von Nachhaltigkeit

Die Umsetzung der Grundsätze nachhaltiger Entwicklung in der Immobilienwirtschaft erfolgt auf verschiedenen Beurteilungsebenen, die vom einzelnen Objekt über das gesamte Portfolio bis hin zum Management des Immobilienunternehmens, in Form des unternehmerischen Handelns im gesamten Wertschöpfungsprozess, reichen (vgl. Lorenz/Michl, 2013: Folie 23). Effektive Mittel auf Portfolio- und Objektebene sind dabei unteranderem nachhaltige Bewertungs- und Zertifizierungssysteme. Mittlerweile gibt es viele unterschiedliche Gebäudezertifikate von denen international am bekanntesten das amerikanische LEED und das britische BREEM sind (vgl. Gertis, K. et. al., 2010: S. 176-178; Hugenroth, 2010: S. 150). Relativ neu ist das Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen, dass seit 2009 vergeben wird und dem TBL Ansatz der Nachhaltigkeit folgt (vgl. Koch, 2010: S. 161). Auf Unternehmensebene muss Nachhaltigkeit als Teil der Unternehmensethik verstanden werden und deutlich im unternehmerischen Leitbild verankert werden. Die Basis bildet dabei der Unternehmenskodex in dem die moralischen Werte festgelegt sind, die das Leitbild maßgeblich prägen. Der ZIA Nachhaltigkeitskodex und der DNK versuchen hierbei allgemeingültige Maßstäbe für die Umsetzung von Nachhaltigkeit zu definieren, die es den Unternehmen erleichtern sollen Grundsätze, die auf nachhaltiges Handeln ausgerichtet sind, in ihr Wertesystem zu übernehmen. Dies betrifft alle Prozesse und Ebenen im gesamten Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette. Wird die Vermarktung eines einzelnen Gebäudes oder eines Immobilienportfolios betrachtet, so ist ein Nachhaltigkeitsaspekt immer das Thema der Energieeinsparung. Nachhaltiges Handeln besteht in der Immobilienwirtschaft allerdings aus weitaus mehr Einflussfaktoren. Es stellt sich unteranderem die Frage, inwiefern Nachhaltigkeit schon in der Organisation des Unternehmens abgebildet wird, zum Beispiel in Form eines Nachhaltigkeitsrates oder –beauftragten, deren Aufgabe es ist, die Umsetzung von Nachhaltigkeit innerhalb der Unternehmensprozesse und Abläufe zu überprüfen und voranzutreiben.

Ein wichtiges Erfolgskriterium für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie, ist eine klare Kommunikation der Nachhaltigkeitsziele, wodurch sich die Mitarbeiter mit dieser identifizieren können. Die Mitarbeiter müssen in die nachhaltigen Prozesse involviert werden, da sie direkten Einfluss auf die Umsetzung der Strategie haben, indem sie diese gegenüber Lieferanten oder Kunden mittragen. Nur wenn die Mitarbeiter regelmäßig informiert werden und die Produkte und Ziele in einem plausibel Verhältnis stehen, erfolgt eine glaubhafte Kommunikation von Nachhaltigkeit nach außen (vgl. Vornholz/Pohl, 2012: S. 14-16). Bei Immobilienunternehmen müssen nicht nur die klassischen Abläufe auf Nachhaltigkeit überprüft und angepasst werden, sondern auch die Transaktionsprozesse, die aus dem Abschluss und der Durchführung von Mietverträgen bestehen. Besonders im angelsächsischen Raum gibt es schon seit längerer Zeit sogenannte „Green Lease“ Mietverträge, die aus Vertragsklauseln bestehen, welche den Mieter zu einer nachhaltigen Nutzung und den Vermieter zur nachhaltigen Bewirtschaftung veranlassen sollen (vgl. Dowden, 2008; Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 2013; ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden, 2013: S. 22- 25). Egal auf welcher Ebene die Maßnahmen zur Umsetzung von nachhaltigem Handeln ansetzen, die Kommunikation mit den Stakeholdern um aktuelle Fortschritte und Aktionen darzustellen erfolgt in erster Linie durch Nachhaltigkeitsberichte. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung versucht somit die Lücke zwischen dem nachhaltigen Handeln der Unternehmen und der öffentlichen Wahrnehmung des Handelns zu schließen. Die Berichterstattung dient dazu, die aktuelle Unternehmenslage zu beschreiben und transparent darzustellen, welche nachhaltigen Maßnahmen stattfinden oder geplant sind (vgl. Lützkendorf/Lorenz, 2011: S.1).

Im Vergleich zu anderen Branchen steht die Immobilienwirtschaft bezüglich einer weitreichenden Nachhaltigkeitsberichterstattung noch am Anfang. Mittlerweile steigt die Zahl der Immobilienunternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, auch in Deutschland an. Dies ist sicherlich auch das Ergebnis der intensiven Bemühungen des ZIA, der 2011 seine erste Version eines Nachhaltigkeitsleitfadens für die Immobilienbranche herausgebracht hat. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln haben 2012 immerhin neun Immobilienunternehmen in Deutschland einen Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt, während es in Europa insgesamt 42 und weltweit 77 waren (vgl. IW, 2013). Wird die Berichterstattung nach den GRI Richtlinien betrachtet, so finden sich in der Datenbank der GRI aktuell acht deutsche Immobilienunternehmen, die einen oder mehrere Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht haben (vgl. GRI, 2013). Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die CRESS des GRI erst 2011 publiziert wurden und die Unternehmen seitdem auf branchenspezifische Indikatoren zurückgreifen können. Dazu wurden im gleichen Jahr von der European Public Real Estate Association (EPRA) die Best Practice Vorschläge für Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht (vgl. EPRA, 2011). Vorreiter bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit in der deutschen Immobilienwirtschaft bleibt allerdings der ZIA, dessen Nachhaltigkeitsleitfaden im folgenden Abschnitt erläutert wird.

3 Der ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat 2011 auf der Expo Real seinen ersten Nachhaltigkeitsleitfaden für die Immobilienwirtschaft vorgelegt. Der Leitfaden stellt für die deutsche Immobilienbranche verschiedene Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen zur Verfügung und stellt sich der Herausforderung zu einer nachhaltigen Entwicklung der Immobilienwirtschaft beizutragen.

3.1 Der Zentrale Immobilien Ausschuss

Der ZIA wurde 2006 in Berlin gegründet und ist ein Wirtschaftverband der deutschen Immobilienwirtschaft. Er vertritt 175 direkte Mitglieder, sowie 21 Verbände mit insgesamt 37.000 Mitgliedern. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen Bereichen der Immobilienwelt. Es befinden sich unter ihnen Wohn- und Gewerbeimmobilienunternehmen, Immobilienfondsgesellschaften, Banken- und Versicherungsgesellschaften, Grundstücks- und Liegenschaftsverwalter, sowie verschiedene Dienstleister und Beratungsunternehmen. Einige namenhafte Mitgliedsunternehmen sind u.a. ECE Projektmanagement, IVG Immobilien und die Deutsche Bank. Der ZIA ist außerdem Mitglied im Bundesverband der deutschen Industrie. Das Ziel des ZIA ist es die Interessen der Immobilienwirtschaft umfassend und einheitlich zu vertreten und dabei die volkswirtschaftliche Bedeutung der Branche zu berücksichtigen. Die inhaltliche Arbeit des ZIA findet in Ausschüssen und Plattformen statt. In regelmäßigen Sitzungen arbeiten die Mitglieder an der Meinungsbildung zu immobilienpolitischen Themen. Ihre Beschlüsse sind die Basis der Arbeit des ZIA (vgl. ZIA, 2013). Ein zentrales Anliegen ist das Thema Nachhaltigkeit, da deutsche Immobilen für etwa 40 Prozent der Kohlenstoffdioxid-Emissionen verantwortlich sind (vgl. ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden, 2013, S. 8). Um die nachhaltige Entwicklung des Immobilienmarktes zu fördern, wurde vom ZIA in Zusammenarbeit mit Führungskräften vieler Mitgliedsunternehmen ein Forschungsprojekt initiiert aus dem 2011 der Nachhaltigkeitsleitfaden entstanden ist.

3.2 Nachhaltigkeitsleitfaden

Im Leitfaden werden verschiedene Nachhaltigkeitsthemen von der Einteilung in Branchencluster über die Nachhaltigkeitsmessung bis hin zur Anwendung von unternehmerischer Verantwortung und CSR in der Immobilienwirtschaft behandelt. Das Kernstück bildet der Branchenkodex, welcher allgemeine und clusterspezifische Selbstverpflichtungen für Unternehmen enthält. Der Kodex bildet die Grundlage für die Entwicklung eines Prüfschemas zur Bewertung der Nachhaltigkeitsberichte von Immobilienbestandshaltern. Im März 2013 hat der ZIA die dritte Auflage des Leitfadens veröffentlicht. Diese enthalt zusätzlich Empfehlungen für das Reporting und Vorschläge für nachhaltigkeitsorientierte Mietverträge (Green Lease).

3.2.1 Branchencluster

Mit der Einteilung der Immobilienwirtschaft in sieben Cluster, versucht der ZIA, die verschiedenen ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmen und die damit verbundenen unterschiedlichen Nachhaltigkeitsansprüche der Stakeholder an die Unternehmen, zu berücksichtigen. Während die zentrale Bezugsgröße für die unternehmerischen Tätigkeiten der Branche die Immobilie ist, gibt es entlang des Lebenszyklus der Immobilie eine Vielzahl an Aufgabenstellungen, die von einem oder mehreren Unternehmen in der Prozesskette abgedeckt werden. Die folgenden Cluster sind das Ergebnis des ZIA Projektteams, wobei ein Unternehmen nicht nur in einem, sondern auch in mehreren Clusterfeldern tätig sein kann (vgl. ZIA Leitfaden, 2013 S. 10-13):

Tabelle 1 : ZIA Branchencluster.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden, 2013: S. 11

3.2.2 Branchenkodex (Selbstverpflichtungen)

Das Kernstück des ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden bildet mit den zehn allgemeinen und weiteren clusterspezifischen Selbstverpflichtungen der Branchenkodex. Für Unternehmen ist es wichtig sich gegenüber ihren Stakeholdern klar zu positionieren und dabei ein eindeutiges unternehmerisches Leitbild zu verfolgen, welches über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Dieses leitet sich aus dem Wertesystem der Unternehmung ab und wird umgesetzt in der unternehmerischen Ausgestaltung der Prozesse und Strukturen, wie zum Beispiel im Management, in der Organisation oder im Umgang mit Mitarbeitern und Kunden. Der Kodex hilft den Unternehmen mit den Selbstverpflichtungen, die für alle Unternehmen aus der Immobilienbranche gelten und den clusterspezifischen Ergänzungen sich besonders im Bezug auf die ökologische und soziale Dimension der Nachhaltigkeit ein entsprechendes Leitbild zu geben. Dabei ist es wichtig, dass die Unternehmen überprüfen in welchen Clustern sie aktiv sind, um die für sich geltenden Grundsätze zu identifizieren. Nur wenn auch die passenden Ergänzungen respektiert werden, verdeutlicht der Branchenkodex die weitreichende Positionierung der Unternehmen über den gesetzlich zwingenden Anforderungen (vgl. ZIA Leitfaden, 2013: S. 14-21). Die für die Entwicklung des Prüfschemas relevanten Grundsätze des Kodex werden in Abschnitt 4 ausreichend erläutert. Zusätzlich hat der ZIA noch eine Präambel zu den Prinzipien der Nachhaltigkeit formuliert, die Nachhaltigkeit für die Immobilienwirtschaft definiert und ebenfalls in das Leitbild übernommen werden kann:

„Für die Unternehmen der Immobilienwirtschaft bedeutet Nachhaltigkeit die universelle Zielvorgabe, mit der natürlichen Umwelt und den ökonomischen, sozialen und kulturellen Werten, auch im Hinblick auf künftige Generationen, verantwortlich und langfristig orientiert umzugehen und das Unternehmen gemäß einer entsprechenden Corporate Governance zu führen. Bezogen auf die Immobilie wird Nachhaltigkeit als unverzichtbares Qualitätsmerkmal anerkannt, das den gesamten Lebenszyklus und die gesamte Wertschöpfungskette umfasst. Sie soll zur Verbesserung des städtebaulichen und soziokulturellen Umfelds für die Menschen beitragen“ (vgl. ZIA Leitfaden, 2013: S. 15).

3.2.3 Branchen-Reporting

Das Kernelement des Branchenkodexes ist die allgemeine Selbstverpflichtung Nummer 8 in der sich die Unternehmen dazu verpflichten, dass sie ihre Ziele und Maßnahmen in Nachhaltigkeitsberichten veröffentlichen (vgl. ZIA Leitfaden, 2013: S. 16). Der Nachhaltigkeitsbericht bildet die Grundlage für die Dokumentation und die Messung der nachhaltigkeitsorientierten Aktivitäten. Damit die Nachhaltigkeitsberichte von verschiedenen Unternehmen besser vergleichbar sind, ist es wichtig einheitliche Standards zur Berichterstattung zu verwenden. Der ZIA empfiehlt in seinem Leitfaden eine Orientierung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Leistungsindikatoren und Kennzahlen des international gebräuchlichen Standards der GRI (vgl. GRI, 2006; GRI 2011). Der ZIA hat hierfür einen Gliederungsvorschlag entwickelt, der von den standardisierten Nachhaltigkeitsberichten abgedeckt werden soll. In Abschnitt 4.3.3 wird die Struktur und ihre Umsetzung im Prüfschema vorgestellt. Um die Vergleichbarkeit und Transparenz weiter zu fördern, fordert der ZIA die Unternehmen dazu auf ein unternehmensspezifisches Referenzportfolio zu erstellen, welches einem repräsentativen Querschnitt des Gesamtportfolios entspricht und aus dem die Daten für das Gesamtportfolio hochgerechnet werden können. Zusätzlich zu den relevanten Leistungsindikatoren aus dem GRI Standard und den CRESS, wird bei den Indikatoren zwischen den beiden Betrachtungsebenen des gesamten Unternehmens und des Immobilien-Portfolios unterschieden und eine getrennte Ausweisung der Kennzahlen erwünscht (vgl. ZIA Leitfaden, 2013: S. 26-42).

4 Prüfschema

Das Bewusstsein der hohen Bedeutung von Nachhaltigkeit für zukünftige Generationen hat sich stark verbreitet und wurde zum Leitbild der Gesellschaft. Dabei wird immer mehr gefordert, dass insbesondere die Wirtschaftsunternehmen nachhaltiges Handeln in ihre Wertesysteme aufnehmen und auch nach außen kommunizieren. Die Immobilienbranche liegt im Vergleich zu anderen Branchen mit ihren Bemühungen etwas zurück, da viele Unternehmen erst seit einigen Jahren angefangen haben Nachhaltigkeit in ihre Unternehmensphilosophie aufzunehmen und das, obwohl besonders in dieser Branche ein hohes Potenzial für die Umsetzung von nachhaltiger Entwicklung besteht. In Deutschland hat der ZIA dies früh erkannt und 2011 mit seinem Nachhaltigkeitsleitfaden für die deutsche Immobilienbranche den Grundstein gelegt. Das Kernstück bildet dabei der Branchenkodex bestehend aus Selbstverpflichtungen, den die Unternehmen in ihr unternehmerisches Nachhaltigkeitsleitbild übernehmen sollen. Im folgenden Abschnitt wird ein Prüfschema für Nachhaltigkeitsberichte entwickelt, das es möglich macht die Umsetzung der Selbstverpflichtungen des ZIA Branchenkodex in Unternehmen der deutschen Immobilienwirtschaft zu überprüfen und zu bewerten.

4.1 Warum der ZIA Branchenkodex?

Der ZIA ist einer der größten Wirtschaftsverbände der deutschen Immobilienwirtschaft und vertritt mehr als 170 Mitglieder. Der Nachhaltigkeitsleitfaden wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl der Mitglieder entwickelt, wodurch klar wird, dass viele Unternehmen die Bedeutung von Nachhaltigkeit verstanden haben und sich aktiv daran beteiligen etwas zu verändern. Die steigende Zahl von Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, ist sicherlich auch auf die Bemühungen des ZIA zurückzuführen. Dass der ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden von vielen Unternehmen beachtet wird, zeigt sich nicht nur in der hohen Zahl seiner Unterstützer bei der Entwicklung, sondern auch dadurch, dass insbesondere der Branchenkodex des Leitfaden schon heute Teil einiger Nachhaltigkeitsberichte ist (vgl. DIC Asset AG, 2011: S. 14; GSW Immobilien AG, 2012: S. 34). Dabei beziehen sich die Unternehmen vorrangig auf die allgemeinen Selbstverpflichtungen. Der gesamte Kodex, auch mit den clusterspezifischen Ergänzungen, bietet den Unternehmen ein umfangreiches nachhaltiges Leitbild und fördert dessen Umsetzung. Dazu gehört allerdings mehr als nur die einfache Übernahme des Branchenkodex in den eigenen Nachhaltigkeitsbericht. Hinter den einzelnen Selbstverpflichtungen stehen Prinzipien und Maßnahmen, die von den Unternehmen übernommen werden müssen und über die in einem gewissen Rahmen auch berichtet werden muss. Diesen Rahmen bieten die Nachhaltigkeitsberichte, welche die Unternehmen, die sich dem Branchenkodex verpflichten, veröffentlichen sollen. Aus diesem Grund wird ein Schema entwickelt mit dessen Hilfe überprüft und bewertet werden kann, inwiefern Unternehmen, die den Kodex unterzeichnet haben, aber auch Unternehmen, die sich nicht explizit auf den ZIA Branchenkodex beziehen, die Grundsätze der allgemeinen und clusterspezifischen Selbstverpflichtungen in ihrem Handeln umsetzen.

4.2 Vorgehensweise bei der Entwicklung des Prüfschemas

Die Entwicklung des Prüfschemas für Nachhaltigkeitsberichte orientiert sich in erster Linie an den zehn allgemeinen Selbstverpflichtungen für die Immobilienwirtschaft (siehe. Tabelle 2) des ZIA Branchenkodexes und den zusätzlichen Selbstverpflichtungen der clusterspezifischen Ergänzungen.

Tabelle 2 : Allgemeine Selbstverpflichtungen der Immobilienwirtschaft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden, 2013: S. 16

Im Rahmen dieser Arbeit werden die Cluster „Betreiben & Vermieten“ (siehe Tabelle 3) und „Investieren“ (siehe Tabelle 4) des ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden als Ergänzungen bei der Entwicklung des Prüfschemas berücksichtigt. Das Cluster „Betreiben & Vermieten“ setzt sich aus vier Selbstverpflichtungen zusammen und das Cluster „Investieren“ aus weiteren neun. Der Grund für die Auswahl dieser beiden Cluster ist, dass diese beiden das Geschäftsfeld der klassischen Immobilienunternehmen, deren Hauptzweck im Erwerb und der Bewirtschaftung von Immobilien besteht, weitestgehend abdecken. Eine Betrachtung aller clusterspezifischen Selbstverpflichtungen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen und kann als Aufgabe für zukünftige Untersuchungen angesehen werden.

Tabelle 3 : Selbstverpflichtungen Cluster „Betreiben & Vermieten“

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden, 2013: S. 18

Tabelle 4 : Selbstverpflichtungen Cluster „Investieren“

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden, 2013: S. 18-19

Die Selbstverpflichtungen sind zum größten Teil allgemein formulierte Grundsätze, die sich nicht einfach überprüfen und bewerten lassen. Hinter den meisten steht außerdem mehr als nur eine einfache Indikatorkennzahl oder ein einzelnes Merkmal. Deshalb werden die Selbstverpflichtungen in unterschiedliche Kriterien übersetzt und mit Punkten bewertet. Dadurch wird es ermöglicht, dass eine spätere Anwendung auf Nachhaltigkeitsberichte von verschiedenen Unternehmen oder aus unterschiedlichen Jahren, wie sie in Abschnitt 5 folgt, vergleichbar ist und Aufschlüsse darüber liefert, wie gut oder schlecht die Grundsätze des Kodexes umgesetzt wurden. Im Prüfschema werden für die Bewertung der Nachhaltigkeitsberichte 10 Punkte für jede einzelne Selbstverpflichtung des Branchenkodexes vergeben. Die dabei erreichte Punktzahl für die allgemeinen Selbstverpflichtungen geht doppelt in die Gesamtwertung ein, da diese auf alle Unternehmen der Immobilienbranche anwendbar sind und auch inhaltlich alle wichtigen Bereiche eines Nachhaltigkeitsberichtes abdecken. Die clusterspezifischen Selbstverpflichtungen untersuchen zum größten Teil nur sehr konkrete Aspekte, weshalb die erreichte Punktzahl nur einfach berücksichtigt wird. Dies entspricht maximal 200 möglichen Punkten für die allgemeinen Selbstverpflichtungen, 40 Punkten für das Cluster „Betreiben und Vermieten“, sowie 90 Punkten für das Cluster „Investieren“. Im Ermessen des Prüfers können einzelne Kriterien oder Selbstverpflichtungen, die im Kontext eines Unternehmens für irrelevant befunden werden, begründet aus der Gesamtbewertung rausgenommen werden. Eine ausführliche Erläuterung der Punkteverteilung und Gewichtung von einzelnen Kriterien der Selbstverpflichtungen erfolgt in Abschnitt 4.3. Zusätzlich zu den Selbstverpflichtungen wird als formales Kriterium des Prüfschemas der Vorschlag für eine einheitliche Reportingstruktur des ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden überprüft (siehe Abschnitt 3.2.3). Grundlage für die einzelnen Bewertungskriterien sind die allgemeinen Überlegungen zum Nachhaltigkeitsgedanken aus Abschnitt 2 und verschiedene Kennzahlen und Indikatoren aus anderen Leitfäden, wie zum Beispiel dem CRESS der GRI Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (vgl. GRI, 2011). Das Prüfschema wird allerdings keine umfassende Analyse der GRI Richtlinien beinhalten, sondern sich lediglich wenn nötig an einzelnen Leistungsindikatoren bedienen. Mit den Auswirkung der GRI Richtlinien auf die Immobilienbranche und insgesamt auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen haben sich diverse andere Studien befasst (vgl. Moneva/Archel/Correa, 2006; Isaksson/Steimle, 2009; Lützkendorf/Lorenz, 2011). Es wird gegebenenfalls überprüft, ob einzelne GRI Leistungsindikatoren, die auch im ZIA Nachhaltigkeitsleitfaden empfohlen werden, in den Berichten vorhanden sind, da trotz Berichterstattung nach GRI der Umfang der vorhandenen Indikatoren im Bericht variieren kann (vgl. Abschnitt 2.2 Anwendungsebenen des GRI).

4.3 Entwicklung des Prüfschemas

Das Schema zur Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten anhand des Branchenkodexes des ZIA Nachhaltigkeitsleitfadens setzt sich aus drei Teilen zusammen, den allgemeinen Selbstverpflichtungen sowie den Selbstverpflichtungen der beiden Cluster, die in verschiedene Kriterien übersetzt werden. Ergänzt werden diese um einen formalen Teil, nämlich den Strukturvorschlag des ZIA für die Gliederung von Nachhaltigkeitsberichten, der als zusätzliches Kriterium zur Bewertung und Überprüfung der Berichte mit aufgenommen wird. In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen Teile des Prüfschemas beschrieben und die ausgewählten Kriterien detailliert erläutert.

[...]

Ende der Leseprobe aus 108 Seiten

Details

Titel
Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Immobilienwirtschaft auf dem Prüfstand
Untertitel
Entwicklung und Anwendung eines Prüfschemas für Nachhaltigkeitsberichte von klassischen Immobilienunternehmen
Hochschule
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)  (Ökonomie und Ökologie des Wohnungsbaus)
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
108
Katalognummer
V323370
ISBN (eBook)
9783668225800
ISBN (Buch)
9783668225817
Dateigröße
1500 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Im Anhang finden Sie das vollständige Prüfschema, eine Übersicht der Berichtsanalysen und die detaillierten Analysen der einzelnen Unternehmen
Schlagworte
Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsbericht, Immobilienwirtschaft, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfschema
Arbeit zitieren
Alexander Landahl (Autor:in), 2014, Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Immobilienwirtschaft auf dem Prüfstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323370

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