Die französische Revolution. Allgemeine historische Aspekte und ihre Auswirkungen auf die europäische Rechtsgeschichte


Hausarbeit, 2011

16 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine historische Aspekte der Französischen Revolution
1.1. Soziale und politische Lage vor dem Ausbruch der Revolution
1.1.1. Finanzkrise
1.1.2. Einberufung der Generalstände
1.1.3. Das Problem der Generalstände
1.2. Die Nationalversammlung
1.2.1. Zusammenschluss der Nationalversammlung
1.2.2. Der Ballhausschwur
1.2.3. Anerkennung der Nationalversammlung
1.3. Sturm auf die Bastille und die Folgen
1.3.1. Belagerung
1.3.2. Aufhebung der Privilegien
1.4. Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
1.4.1. Die Grundrechte
1.4.2. Der Einfluss auf spätere Menschenrechtserklärungen
1.5. Der Nationalkonvent
1.5.1. Neuwahlen zum Nationalkonvent
1.5.2. Die Schreckensherrschaft
1.6. Das Direktorium
1.7. Napoleon - Das Ende der französischen Revolution

Literaturverzeichnis

1. Allgemeine historische Aspekte der Französischen Revolution

Freiheit. Gleichheit. Brüderlichkeit. – Die Parole der französischen Revolution prägt auch nach wie vor noch im 21. Jahrhundert unser politisches Denken und hat an Aktualität nichts verloren. Aber wie kam es zu dieser Revolution, die wie „ kaum ein Ereignis die Geschichte der Moderne so tief geprägt hat[1] ? Was waren die Auslöser? Was waren die Folgen? Was ist geblieben von der großen Revolution? Zweifelsohne haben wir der französischen Revolution viel zu verdanken, man denke nur an die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte oder den „code civil“, der bis heute in Frankreich (in überarbeiteter Form) gilt. Doch wie groß war der Einfluss dieser Werke auf die weitere (rechtsgeschichtliche) Entwicklung Europas?

Mit diesen Fragen möchte ich mich in dieser Arbeit auseinandersetzen.

1.1. Soziale und politische Lage vor dem Ausbruch der Revolution

1.1.1. Finanzkrise

Die politische Lage vor dem Ausbruch der Revolution war mehr als nur angespannt. Während das Volk einerseits Hunger leiden musste, da die Preise für Grundnahrungsmittel ins Unermessliche gestiegen sind[2], feierte der letzte König des Ancien Régime, Ludwig XVI weiterhin prunkvolle Feste und schwelgte im Luxus, was mit ein Grund für die damalige enorme Staatsverschuldung Frankreichs war. Der Ursprung der finanziellen Probleme des Landes liegt aber nicht (nur) in dem aufwendigen Lebensstil von König Ludwig XVI, sondern bereits König Ludwig XIV („le roi soleil“) verschuldete das Land im hohen Ausmaß. Aber auch sein Nachfolger, Ludwig XV, pflegte einen ausschweifenden Lebensstil, unter anderem auch um seine Maîtresse Madame Pompadour bei Laune zu halten.[3]

Ludwig XVI wusste um die Finanzen seines Landes Bescheid, doch er dachte nicht an Sparsamkeit und Reformen. Er lebte als absolutistischer König in Prunk und Luxus und pflegte ein Hofzeremoniell, welches sogar das der Habsburger in den Schatten stellte.[4] Er frönte lieber der Jagd - allein in 19 Jahren verbrachte er damit 1562 Tage - als sich um die Bedürfnisse des Volkes zu kümmern und auch, als er mehrmals schon von seinen Finanzberatern auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Landes hingewiesen wurde, dachte er nicht an ein Einlenken.

1.1.2. Einberufung der Generalstände

Ludwig XVI sah sich nun mit einem enormen Schuldenberg konfrontiert, doch in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen ist es schwer, zusätzliche Steuern, bzw. Einnahmen zu lukrieren. Die Inflation tat ihr Übriges[5] und als sich gegen Ende der achtziger Jahre die Lage dramatisch verschlechterte (die Brotpreise stiegen ins Unermessliche, die Bevölkerung hungerte), sah sich der König gezwungen, im Jahre 1789 die Generalstände für den 5.Mai des Jahres zu einer Sitzung einzuberufen.[6]

Ludwig XVI ließ seinen Finanzminister Necker bei der ersten Versammlung zu den Generalständen reden. Necker hielt eine so hochtechnische, 3 Stunden andauernde, Rede, dass er sie nicht einmal selbst vollenden konnte, sondern den Schluss von seinem Stellvertreter verlesen ließ. Die finanziellen Missstände des Landes erwähnte er in seiner Rede nicht, sondern er versuchte die finanzielle Lage schön zu reden.[7] Ebenso führte er aus, dass man die Generalstände nicht wegen einer vermeintlichen Krise einberufen habe, sondern man wolle vielmehr den Generalständen den guten Willen des Königs zeigen.[8]

1.1.3. Das Problem der Generalstände

Als 1614 letztmals die Generalstände zusammen traten, war jeder der drei Stände, also Adel, Klerus sowie die freien Bauern und Bürger, mit genau 300 Personen vertreten. Es hatten zwar alle drei Stände ein Stimmrecht, aber es mussten alle Stimmen eines Standes einstimmig abgegeben werden, was im Endeffekt den ersten beiden Ständen sehr in die Hände spielte, da diese meist die gleichen Interessen hatten. Die Gewichtung der Stimmen erfolgte aber nicht nach Köpfen, sondern nach Ständen. So waren die Stimmen des Adels am gewichtigsten, währenddessen den Stimmen des Dritten Standes kaum Beachtung geschenkt wurde.[9]

Bei der Einberufung der Generalstände erwähnte Ludwig XVI nicht, ob an dem Wahlsystem von 1614 festgehalten wird oder ob es zu einer Anpassung kommen sollte. Diese Frage wurde lange nicht beantwortet, was große Verunsicherung bei allen Ständen hervorrief. Der dritte Stand forderte eine Verdopplung seiner Abgeordnetenzahl, da immerhin 95 % der Bevölkerung dem dritten Stand angehörten. Dieser forderte auch eine Änderung der Gewichtung der Stimmen.[10] In Zukunft solle nicht mehr nach Ständen, sondern nach Köpfen abgestimmt werden, was dem dritten Stand die Möglichkeit der Durchsetzung seiner politischen Forderungen ermöglichen würde und eine de-facto Entmachtung von Adel und Klerus zu Folge hätte. Diese hatten naturgemäß kein Interesse daran, etwas an dem bestehenden Wahlsystem zu ändern und stellten sich gegen die Forderung der Bürger und Bauern.[11]

Ludwig XVI sah sich jetzt in der Zwickmühle. Das Volk war sehr aufgebracht und forderte vehement die Verdopplung der Abgeordneten, andererseits würde der Einfluss des Adels und Klerus schwinden, wenn er der Forderung nachgeben würde. Was tat der König? Lange Zeit nichts. Ludwig XVI übte sich in Schweigen und versuchte die Entscheidung so lange wie möglich hinauszuzögern. Schlussendlich gab er zwar der Forderung des dritten Standes nach und erhöhte deren Abgeordnetenzahl auf knapp 600, aber er äußerte sich nicht zu der entscheidenden Frage der Gewichtung der Stimmen.

Im Gegenteil, er verdeutlichte nochmal für alle die Stellung des Dritten Standes in den Augen des Königs, indem er vor der ersten Sitzung der Generalstände am 2. Mai 1789 diese getrennt empfing. Zur endgültigen öffentlichen Demütigung kam es aber bei der Prozession zur Ludwigskirche am Tag vor der ersten Sitzung, als die drei Stände zu der Kirche hinzogen. Der dritte Stand marschierte ganz abgeschieden am Schluss des Prozessionszuges, fernab vom König und seinem Gefolge. Auch in der Kirche wurde der dritte Stand massiv vernachlässigt. Für Adel und Klerus wurden Sitzplätze reserviert, während der dritte Stand selbst zurechtkommen musste, nur schwarz tragen durfte (im Gegensatz zu Adel und Klerus, die in den schönsten Gewändern erschienen) und teils aufgrund von Platzmangel sogar die Kirche wieder verlassen mussten.[12]

Auch der Bischof von Nancy, welcher die Predigt hielt, demütigte den dritten Stand, denn in seiner Ansprache legte er dem König „die Huldigung des Klerus, die Ehrbietung des Adels und die allerdemütigsten Bitten des Dritten Standes“ [13] zu Füßen.

All das führte zu einer riesengroßen Empörung innerhalb des dritten Standes, die Forderungen nach mehr Ansehen in der Gesellschaft, die Aberkennung der Privilegien des Adel und des Klerus, die Erlassung einer Verfassung sowie die Stimmabgabe nach Köpfen und nicht nach Ständen wurden immer vehementer. Die Stimmabgabe nach Köpfen würde zu einer deutlichen Umverteilung der politischen Macht zugunsten des dritten Standes führen, da der dritte Stand 96 % der Bevölkerung repräsentierte.

Aber weder der König noch die ersten beiden Stände hatten ein ernsthaftes Interesse an den sozialen und politischen Strukturen des Landes etwas zu ändern, ein Mitspracherecht des dritten Standes und der Verzicht von Privilegien kam für den König nicht infrage. Er stellte klar, dass er die Generalstände lediglich zur „Billigung eines verzweifelten Finanzmanövers“ [14] einberufen hatte, da der König nach wie vor in finanziellen Schwierigkeiten steckte und eine Finanzspritze in Höhe von 80 Millionen Livres benötigte.

1.2. Die Nationalversammlung

1.2.1. Zusammenschluss der Nationalversammlung

Im gesamten Monat Mai geschah nichts außer der sog „Wahlprüfung“, der Untersuchung der Legitimation der einzelnen Abgeordneten. Der dritte Stand wollte diese Prüfung gemeinsam für alle drei Stände durchführen, Adel und Klerus bestanden aber auf eine eigene Prüfung.

Da die Generalstände sich nicht über den Modus der Wahlprüfung einigen konnten, begann der dritte Stand im Mai selbstständig eine Wahlprüfung für alle Stände durchzuführen und lud die übrigen Vertreter namentlich ein, sich ihnen anzuschließen. Lediglich ein paar Geistliche des zweiten Standes schlossen sich der Wahlprüfungs-Versammlung an und Abbé Sieyès erklärte am Ende der Überprüfung am 17. Juni 1789 feierlich:

„Nach dem Resultat der Wahlprüfung steht fest, daß diese Versammlung bereits jetzt aus Vertretern zusammengesetzt ist, die direkt von wenigstens 96/100 der Nation entsandt wurden. Eine so große Abordnung kann nicht wegen der Abwesenheit der Abgeordneten einiger Bezirke oder Klassen[15] von Bürgern untätig bleiben, denn die Abwesenden, die aufgerufen wurden, können die Anwesenden nicht daran hindern, ihre Rechte voll und ganz auszuüben. […] Die Versammlung hält daher dafür, daß das gemeinsame Werk der nationalen Wiederherstellung unverzüglich von den anwesenden Abgeordneten begonnen werden kann und muß. […] Die Benennung „Versammlung der anerkannten und beglaubigten Vertreter der französischen Nation“ ist die einzige Benennung, die der Versammlung beim gegenwärtigen Stand der Dinge zukommt.“[16]

Dies war die Geburtsstunde der „Assemblée nationale“ (Nationalversammlung) und kann als der erste große politisch-revolutionäre Zug angesehen werden, denn de facto war die Nationalversammlung keine Versammlung aller drei Stände, die gemeinsam Beschlüsse fassen, sondern es war die Versammlung des dritten Standes mit einigen wenigen geistlichen Vertretern des zweiten Standes.[17]

Die Nationalversammlung war bislang nur ein Hilfsorgan des Königs zur Entscheidungsfindung bei speziellen politischen Fragen, aber nun ernannte sich die „Assemblée nationale“ erstmals zur „selbstständigen Gestalterin der Geschicke Frankreichs“.[18] Man entzog dem König somit Rechte und Funktionen ohne ihn zu fragen. Dies wird als der zweite große revolutionäre Schritt gesehen.

Die Aufbruch- und Reformstimmung, welche von der Nationalversammlung ausging, verbreitete sich sehr rasch im Lande und immer mehr Geistliche schlossen sich der „Assemblée nationale“ an. Abbé Sieyes lud erneut ausdrücklich alle Abgeordneten des ersten und zweiten Standes ein, an den Tagungen der Nationalversammlung, den sog „communes“, teilzunehmen.

Schlussendlich stimmte die Geistlichkeit am 19. Juni 1789 knapp für einen Anschluss an die Nationalversammlung[19], im Adel gab es zwar auch eine reformfreudige Minderheit, aber diese schaffte es nicht sich durchzusetzen, sodass im ersten Stand das Votum gegen die Nationalversammlung ausfiel.[20] Dennoch schlossen sich einige Adelige der Nationalversammlung an.[21]

1.2.2. Der Ballhausschwur

Ludwig XVI war über die Ereignisse in der Nationalversammlung keineswegs erfreut und organisierte eine 25.000 Mann starke Truppe aus dem Ausland, um zur Not mit Gewalt gegen die Nationalversammlung vorzugehen. Des Weiteren wollte Ludwig XVI nicht, dass die Nationalversammlung zu stark wird und versucht beschwichtigend zu wirken. Er akzeptierte ihre Forderung nach steuerlicher Gleichbehandlung, nach der Pressefreiheit und der Dezentralisierung der Verwaltung. Er verweigerte aber seine Zustimmung, dass politische Ämter allen Ständen zugänglich sein sollen ebenso negierte er die Abstimmung nach Köpfen, welche eine zentrale Forderung des Dritten Standes war. Die Nationalversammlung als Vertreter aller Stände Frankreichs akzeptierte Ludwig XVI vorerst nicht.

Die Nationalversammlung war nicht zufrieden mit den Zustimmungen des Königs und wollte am 20. Juni 1789 erneut – diesmal in Anwesenheit des Königs - tagen. Doch der König verschob die Zusammenkunft ohne die Abgeordneten zu verständigen und so standen sie – im Regen – vor verschlossenen Toren.

Kurzerhand begaben sie sich in das nahegelegene Ballspielhaus, wo sie aufgebracht einen feierlichen Schwur leisten:[22]

Die Nationalversammlung […] beschließt, daß alle Mitglieder dieser Versammlung augenblicklich den feierlichen Schwur leisten, nicht auseinanderzugehen […] bis die Verfassung des Königreichs geschaffen und auf sicheren Grundlagen geschaffen wird.“ [23] Dieser Schwur bekräftige nochmals die Entschlossenheit der Nationalversammlung und zwang den König zu handeln.

1.2.3. Anerkennung der Nationalversammlung

Ludwig XVI versuchte nun seine Zugeständnisse wieder rückgängig zu machen in der königlichen Sitzung vom 23. Juni 1789 und versuchte die Abgeordneten mit monarchischem Prunk sowie anwesenden Soldaten zu beeindrucken, doch diese ließen sich nicht einschüchtern.

Im Gegenteil: Um den König ihre Selbstständigkeit und Entschlossenheit zu demonstrieren, hielten sich die Abgeordneten nicht ans Hofzeremoniell, indem sie ihre Kopfbedeckungen in Anwesenheit des Königs aufbehielten.[24]

Auch von den Soldaten ließ man sich nicht einschüchtern. Graf Mirabeau meinte, dass man sich nur mit der Gewalt der Bajonette vertreiben lassen werde. Der König wandte anfangs Gewalt gegen die Abgeordneten an, doch stoppte er, als sich Adelige schützend vor diese stellten.

Weitere 47 Adelige schlossen sich der Nationalversammlung an, darunter auch der Cousin des Königs, der Herzog von Orleans.

Ludwig der XVI sah keine Alternative mehr, als am 27. Juni 1789 schließlich die Nationalversammlung als Vertretung aller Stände anzuerkennen und befahl, dass sich diejenigen, die sich bislang dem Anschluss widersetzt hatten, der Nationalversammlung anschließen müssen.

Eine wirkliche Beruhigung der sozialen und politischen Lage hatte diese Anerkennung nicht bewirkt, im Gegenteil, die Aufbruch-Stimmung wurde immer stärker im Volk.

1.3. Sturm auf die Bastille und die Folgen

1.3.1. Belagerung

Am 14. Juli kam es dann zu dem bekanntesten, aber bei weitem nicht bedeutendsten Ereignis im Laufe der französischen Revolution. Knapp 8.000 aufständische Pariser Bürger organisierten sich 32.000 Gewehre und marschierten Richtung Bastille, dem alten Stadtgefängnis von Paris, um sich dort Schießpulver zu besorgen. Die Bastille war zu dem Zeitpunkt von keiner besonders großen strategischen oder politischen Bedeutung. Es war nur eine kleine Garnison, die zu dem Zeitpunkt der Erstürmung gerade einmal 8 Gefangene hatte, ein Großteil davon waren Invalide.[25]

Die Belagerung dauerte lange, Verhandlungen mit dem Kommandanten der Bastille scheiterten und so schoss die Menge mit herbeigebrachten Kanonen die Tore der Festung nieder. Es gab auf beiden Seiten Verluste[26], doch schlussendlich kapitulierte der Kommandant der Bastille, was zugleich sein Todesurteil war. Die aufgebrachte Menge tötete all seine (sieben) Soldaten und hängte den Kommandanten zuerst öffentlich auf einem Laternenpfahl, schlug ihm später seinen Kopf ab und trug ihn triumphierend durch Paris.[27]

Auch wenn die Bastille selbst von nicht allzu großer strategischer Bedeutung war, so hatte ihre Erstürmung doch weitreichende Folgen. Der König beugte sich dem Streben der Massen immer mehr und ließ das Geschehen widerstandslos über sich ergehen.

1.3.2. Aufhebung der Privilegien

Viele Hochadelige und Mitglieder des Königshauses erkannten die Gefahr, dass bald das schöne barocke Leben zu Ende gehen werde und begannen zu emigrieren. Und sie sollten Recht behalten. Denn nur wenige Wochen später wurden die Rechte der Adeligen weitgehend eingeschränkt und die Privilegien aufgehoben. Die meisten Residenzen der emigrierten Adeligen wurden geplündert und zerstört.

Das Lehenswesen wurde abgeschafft, die Grundherrschaft wurde aufgehoben, die Frondienste entschädigungslos abgeschafft und von allen anderen Grundherrenrechten konnte man sich freikaufen.

Die Abgeordneten des Klerus und des Adels verzichteten „freiwillig“ auf ihre Privilegien, wohl um die Lage ein wenig zu beruhigen. Ebenso beschloss die Nationalversammlung, dass Adelige und Klerus nun auch der uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegen sowie die Gleichstellung aller Bürger bei der Zulassung zu Ämtern und die gleich(berechtigte) Stellung vor Gericht.

Der König sträubte sich anfangs gegen die „Beschlüsse“ der Nationalversammlung und verweigerte seine Unterschrift. Doch die Abgeordneten hatte bereits so viel Macht, dass es

[...]


[1] Thamer, Die Französische Revolution² (2006) 7.

[2] Im Jahre 1789 musste ein Handwerker durchschnittlich 50 % seines Einkommens für Grund- und Hauptnahrungsmittel ausgeben. Im Juni/Juli 1789 kam es zu einer Preissteigerung beim Brotpreis um 200%, welche ua ausschlaggebend für die sozialen Unruhen und den Ausbruch der Revolution waren. vgl Thamer, Die Französische Revolution² (2006) 28.

[3] vgl Demandt, Kleine Weltgeschichte² (2007) 190.

[4] Allein bei der königlichen Tafel waren 383 Diener notwendig um (nur!) den König zu versorgen, ua als Vorschneider, Bratspießwender und Becherauswischer. Allein 4 Leute waren notwendig um den Monarchen ein Glas Wasser zu reichen. Diese Schar von Dienern stand dem König in jedem seiner unzähligen Schlösser und Residenzen zur Verfügung, auch seine Gattin und Kinder unterhielten ihren eigenen Hofstaat; vgl Fisher, Freiheit Gleichheit Brüderlichkeit, Die Revolution in Paris 1789-94 (1969) 20.

[5] Von 1740 bis 1788 stiegen die Staatsausgaben durch die Inflation von 200 Millionen Livres auf 630 Millionen Livres. (vgl Tulard, Frankreich im Zeitalter der Revolutionen 1789-1851 (1989) 41.

[6] zuletzt geschah dies 1614 aufgrund der Minderjährigkeit von Ludwig XIII.

[7] Finanzminister Necker gab nur ein Defizit iHv 56 Millionen Livres zu; vgl Furet, Die Französische Revolution (1981) 90.

[8] vgl Fisher, Freiheit Gleichheit Brüderlichkeit, Die Revolution in Paris 1789-94 (1969) 48f.

[9] vgl Schulin, Die Französische Revolution (1988), 59ff.

[10] Graf Mirabeau, von seinem eigenen Stand verstoßen, wurde zum Redeführer des Dritten Standes und war der Initiator der Forderung der Wahl nach Köpfen; vgl Furet, Die Französische Revolution (1981) 90.

[11] vgl Tulard, Frankreich im Zeitalter der Revolutionen 1789-1851 (1989) 52ff.

[12] vgl Furet/Richet, Die Französische Revolution (1981) 89f.

[13] Furet/Richet, Die Französische Revolution (1981) 90.

[14] Furet/Richet, Die Französische Revolution (1981) 90.

[15] Classes, castes privilegées war der übliche Ausdruck im Ständekonflikt

[16] vgl Sieyès in Fischer, Reden der Französischen Revolution (1974) 65f.

[17] vgl Schulin, Die Französische Revolution (1988), 62.

[18] Schulin, Die Französische Revolution (1988), 62.

[19] 149 Stimmen gegen 137 Stimmen

[20] Lediglich 80 Stimmen waren für den Anschluss.

[21] vgl Furet/Richet, Die Französische Revolution (1981) 93.

[22] vgl Schunck, Geschichte Frankreichs² (2004), 96.

[23] Furet/Richet, Die Französische Revolution (1981) 93f.

[24] vgl Thamer, Die Französische Revolution² (2006) 32.

[25] vgl Schunck, Geschichte Frankreichs² (2004), 97.

[26] 98 tote sowie 73 verwundete Bürger (vgl Schulin, Die Französische Revolution (1988), 66.

[27] vgl Thamer, Die Französische Revolution² (2006), 34.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die französische Revolution. Allgemeine historische Aspekte und ihre Auswirkungen auf die europäische Rechtsgeschichte
Autor
Jahr
2011
Seiten
16
Katalognummer
V322767
ISBN (eBook)
9783656985808
ISBN (Buch)
9783656985815
Dateigröße
503 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Französische Revolution, Absolutismus, Rechtsgeschichte, Frankreich
Arbeit zitieren
Lukas Hock (Autor:in), 2011, Die französische Revolution. Allgemeine historische Aspekte und ihre Auswirkungen auf die europäische Rechtsgeschichte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322767

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