Die Naturzustandstheorie und ihre Überwindung bei Thomas Hobbes


Hausarbeit, 2012

17 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Der Begriff „Naturzustand“

Der Naturzustand bei Thomas Hobbes

Die Konfliktursachen im Naturzustand

Die natürlichen Gesetze

Das „Recht auf alles“

Der Status des Naturzustandes bei Hobbes

Überwindung des Naturzustandes

Die Rechte des Souveräns

Das Titelblatt des Leviathan

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Ich möchte mich in dieser Hausarbeit mit der Naturzustandstheorie von Hobbes und deren Überwindung befassen. Dabei ist es mir wichtig, zum einen auf den allgemeinen Begriff des Naturzustandes einzugehen, um dann speziell auf die Naturzustandstheorie von Thomas Hobbes zu beziehen und zu erklären wie er den Naturzustand sieht, welche Erklärungen er dafür gibt und welche verschiedenen Interpretationsweisen vorhanden sind. Um den Naturzustand bei Hobbes ausreichen darzustellen muss ich auch auf die natürlichen Gesetze und speziell auf das „Recht auf alles“ eingehen. Wenn der Naturzustand bei Hobbes hinreichend geklärt wurde, möchte ich mich auf die mögliche Überwindung des Naturzustandes, beziehungsweise des Kriegszustandes beziehen. Bei der Rechtsstaatstheorie von Hobbes werde ich auch auf seine Grundidee eingehen und auch auf mögliche Schwachstellen und verschiedene Interpretationsmöglichkeiten eingehen. Am Ende möchte ich noch kurz auf das Titelbild des Leviathan zu sprechen kommen, da dieses die zuvor beschriebene Theorie sehr gut bildlich darstellt.

Der Begriff „Naturzustand“

Der Begriff des Naturzustandes wird automatisch mit Thomas Hobbes in Verbindung gebracht. Dennoch ist es ein Begriff welcher nicht nur von Hobbes verwendet wird. Eine ganze Reihe weiterer Autoren wie zum Beispiel John Locke und Samuel Pufendorf benutzen den Begriff des Naturzustandes. Vornehmlich wird er als ein charakteristisches Merkmal von staatsphilosophischen Theorien im 17. Jahrhundert angesehen. Aber auch über das 17. Jahrhundert hinaus ist er zu finden. So wird er von Rousseau und Kant weiterentwickelt und selbst John Rawls diskutiert darüber unter dem Begriff „orginal position“.1

Wo die Theorie des Naturzustandes nun herstammt, ist nicht klar nachgewiesen. Zum einen wird behauptet, dass die Theorie des menschlichen Naturzustandes sich im 17. Jahrhundert entwickelt hat. Dabei wäre Hobbes derjenige, der den Begriff „Naturzustand“ sehr stark geprägt hätte und auch in die philosophische Diskussion einbezogen hätte.2

Andere Stimmen behaupten, dass die Theorie schon in Schriften der Spanischen Spätscholastik des 16. Jahrhunderts zu finden ist.3

Eine weitere Theorie besagt, dass sich die Ursprünge der Theorie des Naturzustandes bis in das 15. Jahrhundert zu Jean Gerson zurückverfolgen ließen.4

Auch wenn nicht geklärt werden kann wann der Begriff oder die Theorie des Naturzustandes zum ersten Mal verwendet wurde, kann festgehalten werden, dass Hobbes den Begriff zwar nicht eigens erfunden, ihn allerdings sehr stark mitgeprägt hat. Aber was kann unter der Theorie des menschlichen Naturzustandes überhaupt verstanden werden? Ist der Begriff als starr anzusehen oder durchlebte er Veränderungen? Hat jeder Autor seine eigene Vorstellung von dieser Theorie oder gibt es eine übergreifende Definition? Im nächsten Kapitel möchte ich untersuchen was Hobbes unter der Theorie des menschlichen Naturzustandes versteht.

Der Naturzustand bei Thomas Hobbes

In den deutschen Übersetzungen von den Werken Hobbes wird lediglich der Begriff „Naturzustand“ verwendet.5 Auffällig ist aber die Tatsache, dass Hobbes in seinen verschiedenen Werken unterschiedliche Begrifflichkeiten bezüglich des Naturzustandes verwendet. In den Elements wird der Naturzustand als „estate of nature“ betitelt, in De Cive als „status Hominum extra Societatem civilem“. Im Leviathan schreibt Hobbes von „Naturall Condition of Mankind“.6 Somit stellt sich die Frage, aus welchem Grund Hobbes verschiedene Begriffe für den Naturzustand verwendet. Hat sich mit der Zeit die Bedeutung des Begriffes verändert, beziehungsweise haben die unterschiedlichen Begriffe für ihn eine andere Bedeutung? Laut Bühler verwendet Hobbes die Begriffe synonym und schreibt ihnen keinerlei spezifische Charakteristika zu.7

Hobbes selbst gibt keine zufriedenstellende Definition, was für ihn die „Naturzustandstheorie“ aussagt und bedeutet. Es herrschen auch heute noch Kontroversen, wenn es um eine angemessene Interpretation des Naturzustandes von Hobbes geht.8 Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass der Naturzustand bei Hobbes negativ behaftet ist. Der Naturzustand bei Hobbes scheint ein Zustand ohne Regierung, ohne verfasste Gesetze und ohne Zwangsgewalt zu sein. In dieser Situation wäre jeder Einzelne sein eigener Richter.9

Wichtig zu beachten ist hierbei aber, dass Hobbes nicht über die Natur des Menschen schreibt. In der Überschrift des ersten Kapitels von De Cive ist zu erkennen, dass es Hobbes um den Zustand in der Gemeinschaft zwischen den Menschen miteinander geht. Hobbes betitelt die Menschen in der Gemeinschaft als Rechtssubjekte.10 Somit kann nicht von einer besonderen Veranlagung in der Natur des Menschen gesprochen werden, sondern es geht vielmehr um den Zustand in welchem sich die Menschen befinden, wenn sie noch keine Rechtsordnung geschaffen haben.11

Und in diesem Naturzustand ohne Rechtsordnung herrscht Krieg. Dieser Krieg wird als ein Krieg jeder gegen jedermann beschrieben.12 Um den Naturzustand besser zu verstehen, möchte ich im nächsten Kapitel die verschiedenen Konfliktursachen analysieren.

Die Konfliktursachen im Naturzustand

Hobbes sieht mehrere Konflikte, welche im Naturzustand aufeinander treffen. Diese Konflikte liegen laut Hobbes in der menschlichen Natur. Zum einen nennt er die Konkurrenz zwischen den Menschen. Weiterhin das Misstrauen und die Ruhmsucht, welche jedem Menschen angeboren ist. Die Konkurrenz würde den Menschen dazu veranlassen, sich durch Übergriffe einen Vorteil zu verschaffen. Misstrauen bewirkt, dass der Mensch nach Sicherheit strebt und die Sucht nach Ruhm führt dazu, dass jeder sein Ansehen erhöhen möchte.13 Dennoch erklären diese Konflikte nicht den permanenten Kriegszustand welchen Hobbes beschreibt. Hierfür ist die Tatsache der Gleichheit der Menschen entscheidend. Durch die Natur sind die Menschen, von geringen körperlichen und geistigen Unterschieden abgesehen, gleich. Diese Gleichheit macht es nahezu unmöglich, dass ein Mensch dauerhaft über einem anderen stehen könnte und über ihn herrschen könnte. Selbst der Schwächste ist durch ein Bündnis mit anderen oder einer List stark genug, den Stärksten zu bezwingen. Laut Hobbes ist auch die Klugheit lediglich Erfahrung, welche durch regelmäßige Übung zu erlernen ist. Reelle Unterschiede gibt es nicht, lediglich als Einbildung in den Köpfen der Menschen. Diese Gleichheit der Menschen führt nun zu dem Zustand des Krieges jeder gegen jeden. In der Konkurrenz um Lebensmittel und Güter kommt es zur dauerhaften Feindschaft und Furcht zwischen den Menschen.14 Hobbes spricht den Menschen außerdem die friedliche Geselligkeit ab und schreibt ihnen die Neigung der gegenseitigen Herabsetzung zu. Wenn diese Konfliktursachen zusammen betrachtet werden, ist das Ergebnis ein Zustand in dem jeder vor jedem Angst hat und jeder für sein eigenes Wohl bereit ist, jeden anderen Menschen zu töten. Somit könnte hier Hobbes Ausspruch aus De Cive: „lupus est homo homini, non homo, quom qualis sit non novit“ passen. Frei übersetzt bedeutet dies: „Der Mensch ist dem anderen Menschen ein Wolf“. Dies ist allerdings ein Trugschluss. Hobbes bezieht diese Aussage nicht auf das Verhalten der Menschen untereinander. Er bezieht diesen Satz auf das Verhältnis von Staaten gegeneinander, welche sich in ständiger Bedrohung zueinander befinden würden. Somit ist die oftmals gestellte These, dass Hobbes den Naturzustand als Kriegszustand charakterisiert hat, da die Menschen von Natur aus böse wären, falsch. Hobbes schreibt den Menschen wie schon beschrieben schlechte Eigenschaften wie Begierde, Zorn und Furcht zu. Dennoch betont Hobbes, dass die Menschen trotzdem nicht von Natur aus böse sein müssen.15 Wie passt diese Aussage aber nun zu der Tatsache, dass Hobbes den Menschen unterstellt, dass sie sich gegenseitig schaden wollen? Hobbes erläutert, dass auch ein nicht bösartiger Mensch zwangsläufig jemandem schaden muss, damit er seine eignen Interessen vertreten kann. Es ist somit eher eine Notwendigkeit, dass der Mensch sein Besitz und seine Freiheit gegen andere Menschen verteidigt. Somit sind nicht die Menschen schuld an dem Kriegszustand, sondern durch die Rechtlosigkeit können die Menschen gar nicht anders, als den anderen Menschen schaden zu wollen.16

Im nachfolgenden Kapitel möchte ich auf die Rechte der Menschen im Naturzustand eingehen.

Die natürlichen Gesetze

Durch die natürlichen Gesetze möchte Hobbes einen Weg zum Frieden schaffen. Frieden bedeutet hier allerdings nicht, dass der Friedenszustand ein konfliktloser, paradiesischer Zustand ist. Auch in Zeiten des Friedens werden Konflikte des Rechts entschieden und ausgetragen. Somit ist dieser Friedenszustand von Hobbes als eine Art Rechtsfrieden, welche die fundamentale Bedingung für ein auszuhaltendes Leben der Menschen ist.17 Die natürlichen Gesetze sind allgemeine Regeln, welche die Vernunft des Menschen lehrt und von Gott gegeben wurden. Auch bei den natürlichen Gesetzen gibt es wieder verschiedene Auslegungen und Interpretationen. Die einfachsten Auslegungen sind die, welche die Fragen nach der Verbindlichkeit und Funktion der natürlichen Gesetze einfach ignorieren.18

Hobbes schreibt in den Kapiteln 14 und 15 des Leviathan über die natürlichen Gesetze. Das erste natürliche Gesetz besagt, dass die Menschen nach Frieden suchen sollen. Wenn die Hoffnung nach Frieden erlischt, sollen sie sich Hilfe von allen erdenklichen Seiten suchen um dennoch den Frieden zu erlangen. Im zweiten Gesetz heißt es, wenn Ruhe und Selbsterhaltung gesichert ist, soll der Mensch sein „Recht auf alles“ abgeben und sich mit der Freiheit zufrieden geben. Voraussetzung dafür ist, dass die anderen Menschen das „Recht auf alles“ ebenso aufgeben. Im dritten natürlichen Gesetz ist vorgeschrieben, dass vertragliche Abkommen einzuhalten sind.19 Neben diesen drei wichtigsten natürlichen Gesetzen gibt es noch weitere Gesetze welche Hobbes als „übrige natürliche Gesetze“ betitelt. Diese übrigen natürlichen Gesetze leiten sich von dem ersten und wichtigsten natürlichen Gesetz, der Suche nach Frieden, ab. Die Frage nach der Verbindlichkeit der natürlichen Gesetze beantwortet Hobbes mit der sogenannten „Goldenen Regel“. Dadurch, dass die natürlichen Gesetze allgemein bekannt wären, sind sie auch bindend. Dabei verpflichten sie vor allem das Gewissen. Die Verpflichtung nach außen hingegen bedürfe nach Hobbes einem unabhängigen Richter, der über Verstöße urteilen könne. Wenn dieser Richter nicht vorhanden ist, könne und müsse jeder Einzelne über den Grad der Verpflichtung selber entscheiden. Hierbei entsteht nun wieder ein Problem. Ein Mensch weiß somit nicht, in wieweit sich ein anderer Mensch zu den Gesetzen nach außen verpflichtet. Somit würde ein Mensch, der sich uneingeschränkt der Gesetze verpflichtet, nicht nach der Vernunft handeln, wenn die anderen Menschen nicht das Gleiche tun. Dieser Mensch würde sich nicht dem Frieden nähern, sondern wäre ein leichtes Opfer für die Menschen welche sich den Gesetzen nicht uneingeschränkt verpflichtet haben werden. Hobbes bezeichnet dieses Phänomen als „prisoner’s dilemma“. Die Verpflichtung der natürlichen Gesetze ist somit lediglich theoretischer Natur und Hobbes zeigt somit, dass es im Naturzustand für den Menschen keinerlei Rechtssicherheit gibt.20

Da ich mich in dieser Hausarbeit vordergründig mit der Naturzustandstheorie befassen möchte, gehe ich nun bei den natürlichen Gesetzen nicht weiter ins Detail. Im nachfolgenden Kapitel gehe ich auf das eben erwähnte „Recht auf alles“ ein und versuche die bestehenden Konflikte zu erläutern.

Das „Recht auf alles“

Das Selbsterhaltungsrecht spricht Hobbes allen Menschen zu. Wenn dieses Recht allerdings nicht unnütz sein soll müsste, laut Hobbes, gleichzeitig das Recht gelten, dass der Mensch alle Mittel gebrauchen darf und alle Handlungen durchführen darf, um dieses Recht auch durchführen zu können. Dies bedeutet also, dass jeder sein eigener Richter bei seinen Handlungen ist und jeder Mensch hat, durch die Natur, das „Recht auf alles“.21

Das „Recht auf alles“ löst heute noch hitzige Diskussionen aus. Laut Warrender dürfen lediglich Handlungen durchgeführt werden, von denen der Handelnde auch glaubt, dass sie zu seinem Überleben notwendig sind. Nach Warrenders Interpretation gibt es auch Aktionen, welche grundsätzlich nicht erlaubt sind. Nämlich dann, wenn sie keinesfalls zum eigenen Überleben notwendig sind. Somit stehen bei dieser Interpretation die natürlichen Gesetze über dem „Recht auf alles“.22 Gegen diese Ansicht sprechen andere Autoren wie Goldsmith, Kavka, Boonin-Vail oder Malcolm. Sie setzen die natürlichen Gesetze nicht über das „Recht auf alles“.23

Durch dieses Recht sind die Menschen nicht in der Lage in Frieden miteinander zu leben und es kommt während des Versuches zur Umsetzung des Rechtes zu Krieg. Kann ein „Recht auf alles“ mit einem natürlichen Gesetz welches besagt, dass der Mensch nach Frieden streben soll, nebeneinander Bestand haben?

Hobbes schreibt dem Menschen gleichzeitig eine gewisse Vernunft zu. Durch diese Vernunft müsste der Mensch nun erkennen, dass es das Wichtigste ist, sich nun für Frieden einzusetzen und auf sein „Recht auf alles“ zu verzichten. Der Mensch hat das Recht frei zu handeln und diese Freiheit auch zu nutzen.24 Es liegt nun im Eigeninteresse des Menschen die Widersprüchlichkeit durch das gegenseitige Übertragen von Rechten aufzulösen (vgl.: Schröder 2001). Im nächsten Kapitel möchte ich nun untersuchen wie Hobbes auf diese Naturzustandstheorie kommt. Ist sie reine Fiktion oder ist sie geschichtlich nachvollziehbar?

[...]


1 Daniel Eggers (2008), Die Naturzustandstheorie des Thomas Hobbes. Eine vergleichende Analyse von The Elements of Law, De Cive und den englischen und lateinischen Fassungen des Leviathan, Berlin und New York, S.24.

2 Richard Tuck (1999), The rights of war and peace. Political thought and the international order from Grotius to Kant, Oxford, S.135.

3 Quentin Skinner (1978), The foundation of modern political thought. Vol.2: The age of reformation, Cambridge, S.155.

4 Johann Sommerville (1992), Thomas Hobbes. Political ideas in historical context, London, S.37.

5 Joachim Bühler (2008), Thomas Hobbes in den internationalen Beziehungen. Existenz eines zwischenstaatlichen Naturzustandes in der politischen Philosophie von Thomas Hobbes, Berlin, S.15.

6 Daniel Eggers: Die Naturzustandstheorie des Thomas Hobbes, a.a.O., S.25.

7 Joachim Bühler: Thomas Hobbes in den internationalen Beziehungen, a.a.O., S.15.

8 Wolfgang Kersting (1996), Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates, Berlin, S.109.

9 Daniel Eggers: Die Naturzustandstheorie des Thomas Hobbes, a.a.O., S.28.

10 Georg Geismann (1988), Hobbes über die Freiheit, Würzburg, S.95.

11 Peter Schröder (2001), Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht: eine vergleichende Studie zu Thomas Hobbes und Christian Thomasius, Berlin, S.20.

12 Wolfgang Kersting, Thomas Hobbes, a.a.O., S.111.

13 Wolfgang Kerstin, Thomas Hobbes, a.a.O., S.112.

14 Ebenda.

15 Peter Schröder, Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht, a.a.O., Berlin, S.22.

16 Peter Schröder, Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht, a.a.O., Berlin, S.26.

17 Peter Schröder, Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht, a.a.O., Berlin, S.32.

18 Dieter Hüning (1998), Freiheit und Herrschaft in der Rechtsphilosophie des Thomas Hobbes, Berlin, S.94ff .

19 Thomas Hobbes, DL: 64ff.

20 Peter Schröder, Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht, a.a.O., Berlin, S.40.

21 Peter Schröder, Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht, a.a.O., Berlin, S.28.

22 Howard Warrender (1961), The political philosophie of Hobbes. His theory of obligation, Oxford, S.59ff.

23 Daniel Eggers: Die Naturzustandstheorie des Thomas Hobbes, a.a.O., S.122.

24 Peter Schröder, Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht, a.a.O., Berlin, S.31.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Naturzustandstheorie und ihre Überwindung bei Thomas Hobbes
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Philosophie)
Veranstaltung
Hobbes
Note
2,0
Jahr
2012
Seiten
17
Katalognummer
V322419
ISBN (eBook)
9783668216075
ISBN (Buch)
9783668216082
Dateigröße
800 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
naturzustandstheorie, überwindung, thomas, hobbes
Arbeit zitieren
Anonym, 2012, Die Naturzustandstheorie und ihre Überwindung bei Thomas Hobbes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322419

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