Währungsumrechnung nach IAS 21. Methoden und Abgrenzung von Geschäftseinheiten


Seminararbeit, 2016

27 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Gang der Arbeit

2. Grundlagen der Währungsumrechnung nach IAS 21
2.1. Definitionen
2.2. Methoden der Währungsumrechnung
2.2.1. Zeitbezugsmethode
2.2.2. Stichtagskursmethode

3. Bilanzierung von Währungsumrechnungen nach IAS 21
3.1. Erstbewertung von Fremdwährungsgeschäften
3.2. Folgebewertung von Fremdwährungsgeschäften
3.3. Währungsumrechnungsdifferenzen
3.4. Umrechnung von Abschlüssen unselbständiger ausländischer Geschäftsbetriebe
3.5. Umrechnung von Abschlüssen selbständiger ausländischer Geschäftsbetriebe

4. Kritische Würdigung der Währungsumrechnung nach IAS 21
4.1. Diskussion in der Fachliteratur
4.2. Eigene Meinung

5. Zusammenfassung der Ergebnisse

Verzeichnis der Rechnungslegungs- und Prüfungsnormen

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Währungsumrechnungsmethoden

Abb. 2: Monetäre und nicht-monetäre Posten

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Wechselkurse Zeitbezugsmethode

Tab. 2: Bilanz Ende 2014 nach der Zeitbezugsmethode

Tab. 3: GuV für das Jahr 2015 der IAS Corp

Tab. 4: Bilanz Ende 2015 nach der Zeitbezugsmethode

Tab. 5: Ausführliche GuV der IAS Corp. für das Jahr 2015

Tab. 6: Wechselkurse Stichtagskursmethode

Tab. 7: Bilanz zum 01.01.2014 Stichtagskursmethode

Tab. 8: Umrechnungsdifferenz 2014 Stichtagskursmethode

Tab. 9: Bilanz zum 31.12.2014 Stichtagskursmethode

Tab. 10: Währungsumrechnungsdifferenz zum 31.12.15

Tab. 11: Bilanz zum 31.12.2015 Stichtagskursmethode

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Zunehmende Vernetzung, Internationalisierung, Wettbewerbsdruck und von Kunden erwarteter schneller Service sind nur einige Schlagwörter weshalb Unternehmen vom Inland aus Geschäfte in fremden Währungen abschließen bzw. ganze Geschäftsbetriebe ins Ausland verlagern.1 Die Konsequenz aus dieser Entwicklung ist, dass Tochterunter- nehmen Abschlüsse in einer Vielzahl verschiedener Währungen an berichtende Konzer- ne liefern.2 Zwar schreiben die IFRS für die Erstellung von Abschlüssen keine bestimmt Währung vor jedoch ist es trivial, dass konsolidierte Abschlüsse in einer einheitlichen Währung abgebildet werden sollten. Zur Verfolgung dieses Ziels wird vorausgesetzt, dass Buchungs- sowie Bewertungstechnisch in einem der Konsolidierung vorgelagerten Arbeitsschritt eine Umrechnung von der lokalen Währung des ausländischen Geschäfts- betriebes in die Berichtswährung des Konzerns erfolgt und möglicherweise diese Um- rechnung über die sog. funktionale Währung erfolgen sollte.3 Schlussfolgernd sind Re- geln erforderlich, die Aufschluss über die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften im IFRS Abschluss sowie über die Umrechnung von zu konsolidierenden Fremdwäh- rungsabschlüssen im Konzernabschluss geben.4 Das Ziel der folgenden Kapitel ist es, dem Leser einen Einblick in die grundlegenden Konzepte des IAS 21 zur Währungsum- rechnung zu geben. Dabei soll verschärft auf die einzelnen Methoden zur Währungsum- rechnung eingegangen werden und eine Abgrenzung von wirtschaftlich selbstständigen zu wirtschaftlich unselbstständigen Geschäftseinheiten erfolgen.

1.2. Gang der Arbeit

Zu Beginn dieser Arbeit sollen die Grundlagen zur Währungsumrechnung nach IAS 21 erörtert werden. Dabei sollen Definitionen besprochen werden, die für das weitere Ver- ständnis unabdingbar sind. Zudem werden die Methoden der Währungsumrechnung beleuchtet. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend wird dem Leser im 3. Kapitel die tech- nische Herangehensweise bezüglich der Bilanzierung von Währungsumrechnungen näher gebracht. Im 4. Kapitel wird eine kritische Würdigung des Gesamtkonzepts der Währungsumrechnung nach IAS 21 vollzogen. Abschließend werden im Kapitel 5 die Ergebnisse zusammengefasst.

2. Grundlagen der Währungsumrechnung nach IAS 21

2.1. Definitionen

Für das Verständnis nachfolgender Kapitel sind zu Beginn einige Definitionen zu erläu- tern. Nach einer Einführung zum Begriff funktionale Währung und Berichtswährung, folgt eine Erläuterung zu monetären und nicht monetären Posten. Des Weiteren werden die im Rahmen der Währungsumrechnung relevanten Umrechnungskurse beleuchtet.

Das Konzept der funktionalen Währung ist im Rahmen der Währungsumrechnung nach IAS 21 von zentraler Bedeutung. Durch die Festlegung einer funktionalen Währung, wird einem Unternehmen ersichtlich, welche Transaktionen als Fremdwährungsge- schäfte gelten.5 Der IAS 21.8 legt als funktionale Währung die Währung fest, die das wirtschaftliche Umfeld eines Unternehmens maßgeblich beeinflusst. In anderen Worten kann gesagt werden, dass hier das ökonomische Umfeld eines Unternehmens gemeint ist, in dem überwiegend finanzielle Mittel erwirtschaftet und verwendet werden. Wei- terhin sind nach IAS 21.9 primäre und sekundäre Beurteilungskriterien vorhanden, um die funktionale Währung festlegen zu können. Dabei kann ein primäres Indiz bspw. die Währung sein, die die Verkaufspreise für Güter und Dienstleistungen des Unternehmens bestimmt. Zudem kann die Währung, in der Personal-, Material- und sonstige operative Aufwendungen anfallen, Aufschluss über die funktionale Währung geben. Sekundäre Indizien richten sich nach der Währung, in der ein Unternehmen Finanzierungstätigkei- ten tätigt sowie nach der Währung, in der Zuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit zufließen.6

Im Rahmen der Konzernrechnung und Ermittlung der funktionalen Währung eines aus- ländischen Geschäftsbetriebs, wie bspw. einem Tochterunternehmen, sind weitere Fak- toren zu berücksichtigen. Hierbei spielt die wirtschaftliche Unselbstständigkeit bzw.

Selbstständigkeit des ausländischen Geschäftsbetriebs eine Rolle. So gelten ausländi- sche Geschäftsbetriebe als unselbstständig, falls diese vom berichtenden Unternehmen Güter importieren und erzielte Einnahmen wieder an dieses zurückleiten. Selbständig hingegen sind Geschäftsbetriebe, die jegliche wirtschaftliche Transaktionen, wie An- sammlung von Zahlungsmitteln, tätigen von Aufwendungen sowie erwirtschaften von Erträgen in ihrer jeweiligen Landeswährung durchführen. Weitere Faktoren zur Ermitt- lung der funktionalen Währung können unter anderem das Gewicht der Transaktionen mit dem berichtenden Unternehmen bezogen auf das Gesamtgeschäftsvolumen des aus- ländischen Geschäftsbetriebs sein. Zudem ist die Frage zu beantworten, ob sich die Cashflows aus der Tätigkeit des ausländischen Geschäftsbetriebs unmittelbar auf die Cashflows des berichtenden Unternehmens auswirken. Ein weiterer Faktor konzentriert sich auf die Selbstständigkeit des ausländischen Geschäftsbetriebs, im Rahmen von Be- gleichung von Schuldverpflichtungen. Treten in den genannten Faktoren zur Ermittlung der funktionalen Währung Unklarheiten auf kann die Geschäftsleitung nach eigenem Ermessen die funktionale Währung bestimmen.7

Neben der funktionalen Währung besteht für Unternehmen die Pflicht ihre Einzel- bzw. Konzernabschlüsse in einer Berichts- oder Darstellungswährung zu präsentieren. Dabei kann die Berichtswährung der funktionalen Währung entsprechen. In anderen Fällen können Unternehmen bzw. Konzerne freiwillig oder aus rechtlichen Gründen ihren Abschluss in einer anderen Währung als der funktionalen Währung präsentieren. Die Umrechnung in die Berichtswährung erfolgt dann mit den in nachfolgenden Kapiteln erläuterten Methoden zur Währungsumrechnung.8

Zur Anwendung folgender Währungsumrechnungsmethoden sind die Begriffe monetä- rer und nicht monetärer Posten näher zu betrachten. Wesentliche Merkmale eines mone- tären Postens beziehen sich nach IAS 21.08 und IAS 21.16 auf das Recht zum Erhalt bzw. Verpflichtung zur Zahlung einer festen oder bestimmbaren Anzahl von Währungs- einheiten. Darunter fallen bspw. bar auszuzahlende Renten und andere Leistungen an Arbeitnehmer sowie bar zu begleichende Verpflichtungen und Bardividenden, die als Verbindlichkeit gebucht werden. Zudem sind Verträge über den Erhalt oder die Liefe- rung einer variablen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens sowie eine variable Menge an Vermögenswerten, deren beizulegender Zeitwert einer festen oder bestimmbaren Anzahl an Währungseinheiten entspricht als monetärer Posten zu sehen.9 Nicht monetäre Posten hingegen zeichnen sich dadurch aus, dass kein Recht auf Erhalt bzw. Verpflichtung zur Zahlung einer festen oder bestimmbaren Anzahl an Wäh- rungseinheiten vorherrscht. Darunter fallen Vorauszahlungen für Waren und Dienstleis- tungen, Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, Vorräte, Sachan- lagen sowie Verpflichtungen, die durch nicht monetäre Vermögenswerte erfüllt wer- den.10

Zuletzt sollten die für die Währungsumrechnung relevanten Umrechnungskurse be- leuchtet werden. Zunächst stellt sich die Frage, ob der Geld- bzw. Briefkurs als Um- rechnungskurs herangezogen werden sollte. Die Frage ist mit den Posten, die zu Zah- lungen zwischen Inland und Ausland führen, zu beantworten. Somit sind künftige Zah- lungen an das Inland, wie z.B. eine Forderung in Fremdwährung, mit dem Briefkurs, also Ankaufskurs der Fremdwährung anzugeben. Zahlungen an das Ausland, wie bspw. eine Verbindlichkeit in Fremdwährung, sind demnach mit dem Geldkurs anzugeben.11

Fällt ein Geschäftsvorfall in Fremdwährung an, so ist der Kurs zum Transaktionszeit- punkt als historischer Kurs zu deklarieren. Der relevante Umrechnungskurs am Ab- schlussstichtag eines Unternehmens ist der sog. Stichtagskurs. Falls der Abschlussstich- tag des Konzerns und der ausländischen Gesellschaft auseinanderfallen, ist der Um- rechnungskurs am Abschlussstichtag der ausländischen Gesellschaft maßgeblich. Treten jedoch wesentliche Währungskursschwankungen auf, sollte nach IAS 21.46 eine Be- richtigung mit dem Umrechnungskurs zum Abschlussstichtag des berichtenden Unter- nehmens erfolgen. Ein weiterer relevanter Kurs stellt der sog. Durchschnittkurs dar, der ebenfalls ein historischer Kurs ist. Die Berechnung erfolgt durch einen periodenbezoge- nen Mittelwert aller gültigen Umrechnungskurse einer Periode.12

2.2. Methoden der Währungsumrechnung

2.2.1. Zeitbezugsmethode

In einschlägiger Fachliteratur wird die Zeitbezugsmethode als konsequente Anwendung der Einheitstheorie auf die Währungsumrechnung verstanden. Sie beruht somit auf der Vorstellung, dass ausländische Geschäftsbetriebe unmittelbar in der Währung des berichtenden Unternehmens buchen. Aus dieser Vorstellung entstand das sog. Äquivalenzprinzip, das unterstellt, dass Vermögensgegenstände, die von Konzernunternehmen im Ausland gegen fremde Währung erworben wurden, in den Konzernabschluss eingehen, unbeachtet dessen, ob die Posten von der Muttergesellschaft oder einem in- bzw. ausländischen Geschäftsbetrieb erfasst wurden.13

Die weiterführende Überlegung im Rahmen der Zeitbezugsmethode ist das sog. Zeit- punktprinzip. Hierbei sollen im Einzelabschluss durch Bestände und Transaktionen ab- gebildete Geldäquivalente durch neutraler Transformation in inländische Währungsein- heiten überführt werden. Dazu sollten historische Werte, wie Anschaffungs- und Her- stellungskosten sowie Gegenwartswerte, wie fair values herangezogen werden.14 Schlussfolgernd suggeriert dieses Grundprinzip die Anwendung von bilanziellen Be- wertungsregeln. So werden bilanzielle Posten nicht nur mit dem historischen Kurs oder Stichtagskurs umgerechnet, vielmehr sollte ein Vergleich des zum historischen Kurs umgerechneten Buchwerts mit dem zum Stichtagskurs umgerechneten Zeitwert stattfin- den, um einen Wertansatz zu bestimmen.15 An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass aus- schließlich nicht-monetäre Posten mit dem historischen Kurs umgerechnet werden, falls diese zu fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Nicht-monetäre Posten, die im Abschluss zu Zeitwerten bewertet werden, sind mit dem Kurs zum Zeitpunkt der fair value Ermittlung umzurechnen. Alle monetären Posten sind mit dem Stichtagskurs umzurechnen.16 Darüberhinaus ist für nicht-monetäre Posten ein Niederstwerttest durchzuführen, das aus dem Niederstwertprinzip resultiert. Somit ist der niedrigere Wert aus bisherigem Buchwert umgerechnet zu historischen Kursen und fair value des Postens umgerechnet zum Stichtagskurs anzusetzen.17 Bei nicht-monetären Posten der Passivseite gilt das Höchstwertprinzip, womit der höhere Wert anzusetzen wäre.18

2.2.2. Stichtagskursmethode

Die müheloseste Form der Währungsumrechnung wird in der Fachliteratur mit der Stichtagskursmethode beschrieben. Die Grundidee dieser Methode basiert auf der Um- rechnung jedes Postens mit dem zum Abschlussstichtag geltenden Kurs. Die Stichtags- kursmethode besitzt zwei Varianten.19 Innerhalb der Reinform der Stichtagskursmetho- de sollten alle Abschlussposten in Bilanz sowie GuV der konsolidierten ausländischen Geschäftsbetriebe einheitlich mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag umgerechnet werden.20 Ein Nachteil der reinen Stichtagskursmethode ist ohne Zweifel die nicht mehr sinnvoll interpretierbaren Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden in der Berichtswährung, die durch Wechselkursänderungen hervorgerufen werden können. Eine Abwertung der Berichtswährung führt bspw. zur prozentual glei- chen Zuschreibung zu allen Vermögensposten und umgekehrt. Somit würde das An- schaffungswertprinzip bzw. Realisationsprinzip verletzt werden.21 Dieser Mangel soll über die zweite Variante, der sog. modifizierten Stichtagskursmethode bereinigt wer- den. Hierbei sollen zum einen umrechnungsbedingte Eigenkapitalveränderungen im Rahmen der reinen Stichtagskursmethode, über die Umrechnung des Eigenkapitals des ausländischen Geschäftsbetriebs zu historischen Kursen, vermieden werden. Des Weite- ren sollten Posten der GuV zum Transaktionskurs umgerechnet werden, da sie eher den Charakter einer Zeitraumrechnung statt einer Zeitpunktrechnung besitzen. Aus Verein- fachungsgründen besteht die Möglichkeit nach IAS 21.39 einen gewichteten Durch- schnittskurs für Posten der GuV zu verwenden.22

Neben den zwei erläuterten Varianten der Stichtagskursmethode wird in der Fachlitera- tur über eine lineare Transformation des Jahresabschlusses eines wirtschaftlich selb- ständigen ausländischen Geschäftsbetriebs gesprochen. Die Kernaussage einer linearen Transformation ist, dass nur eine einheitliche Umrechnung aller Posten zum Stichtags- kurs, die Aussagekraft von Erfolgsindikatoren des ausländischen Geschäftsbetriebs nicht verändert. Aus diesem Grund sollten in lokaler Währungseinheit erfasste Bestands- und Erfolgsgrößen unverzerrt zum Konzernabschlussstichtag in die Berichtswährung transformiert werden. So ist aus Sicht des berichtenden Unternehmens nur die auf das Eigenkapital entfallende Kursdifferenz von Bedeutung.23 Die folgende Abbildung soll das Zusammenspiel der in diesem Kapitel erläuterten Währungsumrechnungsmethoden noch einmal deutlich machen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Währungsumrechnungsmethoden(in Anlehnung an: Küting, K./ Weber, C. P. (2008), S. 204)

[...]


1 Vgl. Pellens, B. et al. (2011), S. 698.

2 Vgl. Schruff, L./Wellbrock, J. (2009), S. 1139, Rz. 2.

3 Vgl. Roos, B. (2014), S. 275.

4 Vgl. Pellens, B. et al. (2011), S. 698.

5 Vgl. Pellens, B. et al. (2011), S. 700.

6 Vgl. Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E. (2011), S. 398f.

7 Vgl. IAS 21.11

8 Vgl. Lüdenbach, N. (2013), §27, Rz. 8.

9 Vgl. IAS 21.8; IAS 21.16

10 Vgl. IAS 21.16

11 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2014), S. 641.

12 Vgl. Küting, K./ Weber, C. P. (2008), S. 201.

13 Vgl. Schildbach T. (2008), S. 126.

14 Vgl. Busse von Colbe, W. et al. (2010), S. 171ff.

15 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2014), S. 646.

16 Vgl. Küting, K./ Weber, C. P. (2008), S. 208.

17 Vgl. Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E. (2011), S. 400.

18 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2014), S. 646.

19 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2014), S. 644.

20 Vgl. Baetge, J./Kirsch, H. J./Thiele, S. (2009), S. 152.

21 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2014), S. 644.

22 Vgl. Küting, K./ Weber, C. P. (2008), S. 212.

23 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2014), S. 645.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Währungsumrechnung nach IAS 21. Methoden und Abgrenzung von Geschäftseinheiten
Hochschule
Universität Ulm  (Rechnungswesen & Wirtschaftsprüfung)
Veranstaltung
Spezialfragen des Rechnungswesen und der Wirtschaftsprüfung
Autor
Jahr
2016
Seiten
27
Katalognummer
V322391
ISBN (eBook)
9783668283527
ISBN (Buch)
9783668283534
Dateigröße
953 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
IAS 21, Währungsumrechnung, Konzernrechnung, Fremdwährungsabschlüsse
Arbeit zitieren
Armando Agusevski (Autor:in), 2016, Währungsumrechnung nach IAS 21. Methoden und Abgrenzung von Geschäftseinheiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322391

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Währungsumrechnung nach IAS 21. Methoden und Abgrenzung von Geschäftseinheiten



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden