Inhaltsangabe oder Einleitung
Der privat Krankenversicherte hat gem. § 192 I VVG einen Anspruch darauf, dass ihm der Versicherer die Kosten einer ärztlich verordneten Heilbehandlung erstattet. Sofern der Versicherer eine ärztlich verordnete Heilbehandlung für medizinisch nicht notwendig hält, hat er dies zu beweisen. Diese Umkehr der Beweislast beruht auf der besonderen Schutzbedürftigkeit des Krankenversicherten.
- Arbeit zitieren
- Dr. Wigo Müller (Autor:in), 2016, Private Krankenversicherung. Die Frage der Beweislast nach §192 I VVG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321890
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