Die Firmung als Initiationssakrament der katholischen Kirche

Theologische Analyse und fachdidaktische Umsetzung für die Sekundarstufe 1


Examensarbeit, 2015

75 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Siebenzahl der Sakramente

3. Begriffsklärung
3.1 Allgemein
3.2 Die Initiation im Horizont des Christentums
3.3 Taufe, Firmung und Eucharistie als Initiationssakramente

4. Die Geschichte des Firmsakramentes
4.1 Allgemein
4.2 Das 1./2. Jahrhundert
4.2.1 Katechumenat
4.2.2 Die Apostolische Überlieferung – traditio apostolica
4.2.3 Über die Taufe – de baptismo
4.3 Das 4. Jahrhundert
4.4 Das 9. Jahrhundert
4.5 Das 11./12. Jahrhundert
4.6 Das 13./14. Jahrhundert
4.6.1 Allgemein
4.6.2 Das Konzil von Florenz
4.7 Das 20. Jahrhundert
4.7.1 Das 2. Vatikanische Konzil
4.7.2 Divinae Consortium Naturae
4.7.3 Der Katechismus der Katholischen Kirche

5. Die Sakramentalität der Firmung
5.1 Allgemein
5.2 Einsetzung durch Jesus Christus
5.3 Meinungen zur Eigenständigkeit der Firmung
5.3.1 Thomas von Aquin
5.3.2 Die Reformation
5.3.3 Martin Luther
5.3.4 Das Konzil von Trient
5.3.5 Das Zweite Vatikanische Konzil
5.3.6 Die Würzburger Synode

6. Die Sinnhaftigkeit der Firmung
6.1 Allgemein
6.2 Firmung als Auftrag zum Apostolat
6.3 Die Perspektive des Seins des Geistes Gottes in Taufe und Firmung
6.4 Die Perspektive der Sündenvergebung in der Taufe
6.5 Taufe und Firmung im Kontext des dreifaltigen Gottes
6.6 Die Perspektive von Ostern und Pfingsten
6.7 Die Perspektive aus der Kindertaufe heraus

7. Der Ablauf der Firmung
7.1 Die byzantinische Liturgie
7.2 Der vorkonziliare römische Ritus
7.3 Der neue lateinische Firmritus nach dem zweiten Vatikanischen Konzil
7.3.1 Die Eröffnung
7.3.2 Die Homilie
7.3.3 Die Spendung der Firmung

8. Wichtige Elemente der Firmung
8.1 Das Gebet um die sieben Gaben des Heiligen Geistes
8.2 Die Handauflegung
8.3 Die Salbung mit Chrisam
8.4 Problematik von Handauflegung und Stirnbezeichnung mit Chrisam

9. Zusammenfassung und Ausblick

10. Überleitung

11. Unterrichtsentwurf
11.1.1 Religiöse Kompetenz:
11.1.2 Personale Kompetenz:
11.1.3 Soziale Kompetenz:
11.1.4 Methodische Kompetenz:
11.2 Einordnung der Stunde in die Unterrichtseinheit
11.3 Unterrichtsziel
11.3.1 Hauptziel der Unterrichtseinheit
11.3.2 Hauptziel der Unterrichtsstunde
11.3.3 Teilziele der Unterrichtsstunde
11.4 Die Klassensituation (Bedingungsanalyse)
11.4.1 Die Schülerinnen und Schüler
11.4.2 Zusammenfassung
11.5 Überlegungen zur Sache (Sachanalyse)
11.5.1 Die Begrifflichkeit
11.5.2 Wer ist der Heilige Geist?
11.5.3 Der Heilige Geist bei der Taufe Jesu (Mt 3, 13-17)
11.5.4 Das Pfingstgeschehen (Apg 2, 1-13)
11.5.5 Die Beauftragung der Jünger (Joh 20, 19-23)
11.5.6 Der Geist des neuen Lebens
11.6 Überlegungen zur Didaktik
11.7 Überlegungen zur Methodik
11.7.1 Wiederholung
11.7.2 Einstieg
11.7.3 Überleitung I
11.7.4 Erarbeitung I
11.7.4.1 Differenzierung durch unterschiedliche Arbeitsblätter
11.7.4.2 Aufgabe der Lehrkraft
11.7.5 Ergebnissicherung I
11.7.6 Überleitung I
11.7.7 Erarbeitung II
11.7.8 Arbeitsphase
11.7.9 Abschluss
11.7.10 Ausblick
11.8 Stundenverlaufsplanung

Literaturverzeichnis

Anhang
Tafelbild 1
Tafelbild 2
Tafelbild 3
Hörspiel
Hausaufgabenblatt
Arbeitsblatt 1 (rot)
Arbeitsblatt 2 (blau)
Arbeitsblatt 3 (grün)
Arbeitsblatt 1, 2 und 3 – Lösung
Folie mit Arbeitsauftrag
Lose für die Gruppeneinteilung
Vorgefertigtes Plakat für die Gruppenarbeit
Beispiel für ein fertiges Plakat
Abschlussgebet

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Tritt ein für deines Herzens Meinung und fürchte nicht der Feinde Spott, bekämpfe mutig die Verneinung, so du den Glauben hast an Gott.“ (Theodor Fontane)

In einer Welt, in der wir von Informationen, Meinungen und Ansichten überhäuft und beeinflusst werden, spielt die Rückbesinnung auf eigene Empfindungen eine große Rolle. Es ist wichtig für etwas einzutreten, das man als wertvoll erachtet, von dem man aus tiefstem Herzen überzeugt ist. Diese Überzeugung offen zu vertreten und sich von Widersachern nicht abschrecken zu lassen ist eine Eigenschaft, die Mut erfordert. Zugleich muss der Ablehnung, der Verneinung, furchtlos mit Tatkraft geantwortet werden. Situationen, in denen ein offenes Bekenntnis zur eigenen Meinung und Überzeugung erforderlich ist, sind uns allen bekannt. Wenn wir uns zu etwas bekennen, fällen wir eine Entscheidung. Gerade das Erwachsenwerden ist geprägt von solchen Bestimmungen. Heranwachsende stehen vor zentralen Entscheidungen. Auch in religiöser Hinsicht. Nicht selten stellen sie Anfragen an sich und an das Leben: Welchen Beruf möchte ich später ausüben? Wie soll ich mein Leben gestalten? An welchen Gott soll ich glauben?

Im katholischen Kontext wird das Eintreten in die Lebenswelt des Glaubens und der Kirche seit der Praxis der Säuglingstaufe vertretungsweise von den Eltern übernommen. Die Kinder wachsen mit der katholischen Religion auf, ihre Aufnahme erfolgt in der Verantwortung der Eltern, welche „die Entscheidung für den Glauben“ (Bastel, 2004, S. 78) vorerst getroffen haben. Das erste Sakrament ist somit der Eintritt in den Glauben und die Kirche. Laut einer Umfrage der katholischen Kirche gehen fast alle getauften Kinder etwa neun Jahre später zur Erstkommunion. „Dieses Fest hat für die meisten Kinder eine besondere Bedeutung, mit seiner Vorbereitungszeit, der eigentlichen Feier und Gästen“ (Katholische Kirche in Deutschland, 2014, S. 14).

Vier bis sechs Jahre nach der Erstkommunion dürfen die Kinder, die mittlerweile zu Jugendlichen geworden sind, schließlich zur Firmung gehen. Das Sakrament der Firmung erlaubt es ihnen, „ihr Taufversprechen zu erneuern und ihren Glauben und ihre Verbindung zur katholischen Kirche zu stärken“ (Katholische Kirche in Deutschland, 2014, S. 13). Mit der Firmung verbinden sich heute große Anstrengungen und Hoffnungen. Mit neuen Zielsetzungen und einer intensiven Firmvorbereitung versucht man, den Glauben und die Verbundenheit mit der Kirche zu intensivieren (Höring, 2011, S. 11ff). Diese Bemühen haben durchaus ihre Berechtigung. Obwohl die Zahlen, durch die unterschiedliche Firmpraxis in den Diözesen, schwanken, zeigt sich seit Jahren, dass nicht alle Erstkommunikanten auch zur Firmung gehen. Im Jahre 2013 wurden demnach im gesamten Bundesgebiet 167.255 Jugendliche gefirmt. Das entspricht 7 von 10 zur Erstkommunion geführten Kindern (Katholische Kirche in Deutschland, 2014, S. 14). Zudem finden in vielen Teilen der Bundesrepublik Firmfeiern nicht jährlich statt. Die Teilnehmerzahlen sind dafür zu gering. Es scheint, als sei die Firmung für viele Jugendliche ein nebensächliches Thema, das keinen allzu großen Platz in ihrem Leben einnimmt. Dass die Firmung als Stärkung fungiert, ist den meisten zwar geläufig, darüber hinaus wissen allerdings die Wenigstens etwas darüber.

Dieser Problematik möchte sich die folgende Arbeit annehmen. Sie soll einen Überblick über ein Sakrament liefern, das von den Reformatoren gerne als „Affenspiel“ bezeichnet wurde (Hauke, 1999, S. 177). Ich habe sie in zwei Teile gegliedert, einen ausführlich theoretischen und einen deutlich kleineren praktischen. Im ersten Teil werde ich die Firmung als Sakrament der Initiation beleuchten. Hierbei wird mit Hilfe von Bibelstellen und alter, sowie neuerer Literatur ein historischer und theologischer Überblick gegeben. Da – wie im Verlauf der Arbeit zu zeigen sein wird – die Taufe theologisch in enger Verbindung zur Firmung zu sehen ist, werde ich an einigen Stellen auf dieses erste Sakrament eingehen, während das Sakrament der Eucharistie und vor allem die übrigen Sakramente nur dann Erwähnung finden werden, wenn dies zur Präzisierung oder Ergänzung der Ausführungen über die Firmung erforderlich sein sollte. Insbesondere dann, wenn es beispielsweise um die Darstellung des Sakramentenbegriffs geht. Im Weiteren werde ich eine Herleitung des Initiationsbegriffes vornehmen und diesen im gesellschaftlichen und religiösen Kontext näher beleuchten. Ein großer Teil meiner Arbeit nimmt die anschließende historische Auseinandersetzung ein. Hier werden verschiedene Stationen der Geschichte beleuchtet und die Entwicklung der Firmung aus der Taufe heraus näher betrachtet. Die im Laufe der Jahrhunderte sehr unterschiedlichen Meinungen über die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Firmung sollen ausführlich dargestellt werden, dabei insbesondere die Stellungnahmen verschiedener Konzile und die Anschauungen der Reformatoren. Auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Firmung und Konfirmation werde ich jedoch nicht näher eingehen. Ferner wird versucht, eine Antwort auf die Frage nach der spezifischen Wirkung der Firmung zu erhalten: Welchen Sinn hat das Sakrament der Firmung? Für den Gesamtüberblick sinnvoll erachte ich weiterhin die Betrachtung des Ablaufs einer Firmfeier. Ich werde den byzantinischen, den vorkonziliaren römischen und den heutigen Ritus näher erläutern. Am Ende des theoretischen Teils werden einzelne Elemente der Firmung näher betrachtet. Insbesondere der Ritus der Handauflegung und der Stirnsalbung mit Chrisam sind hierbei zentral. Der zweite, abschließende Teil dieser Arbeit beinhaltet eine fachdidaktische Umsetzung für die achte Klasse einer Realschule. In diesem Teil wird besonders der Heilige Geist zentral sein.

2. Die Siebenzahl der Sakramente

Um klären zu können, was das Sakrament der Firmung als Initiation ausmacht, ist es sinnvoll, sich mit dem Sakramentenbegriff im Allgemeinen auseinanderzusetzen.

In der christlichen Kirche versteht man unter den Sakramenten eine von Jesus Christus eingesetzte zeichenhafte Handlung, die in traditionellen Formen vollzogen wird und nach christlichem Glauben dem Menschen in sinnlich wahrnehmbarer Weise die Gnade Gottes übermittelt. (Bibliographisches Institut GmbH - Duden Verlag, 2013)

„Als vollzogene Feiern sind sie Zeichen einer erlösten Welt“ (Nocke, 1997, S. 68). Das Wort Feier schließt dabei auch die Elemente Wort und Symbol ein. Sie bringen im Christentum Gott und die Menschen zueinander und lassen dabei den Menschen am christlichen und somit auch am göttlichen Leben teilhaben. Thomas von Aquin liefert eine knappe Definition, die den Sakramentenbegriff auf die Sakramente von Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe und Ehe eingrenzt: „Das Sakrament ist ein Zeichen einer heiligen Wirklichkeit, insofern es der Heiligung des Menschen dient“ (zitiert nach Müller, 1995, S. 643). Dieses Heil kann der Mensch durch die Weisheit erlangen, welche ihn in das Wissen Gottes einweiht. Im Alten Testament heißt es dazu: „Ich will verkünden, was die Weisheit ist und wie sie wurde, und will euch kein Geheimnis (mysteria) verbergen“ (Weish 6, 22). Der Begriff mysteria erinnert dabei an das griechische Wort mysterion. Dieses steht „mit dem Beginn und der Entwicklung der Sakramentenlehre der Kirche“ (Testa, 1997, S. 18) in enger Verbindung. Im Alten und Neuen Testament findet man den Begriff in ähnlicher Bedeutungsweise. Im Buch Daniel (Dan 2, 27-30) wird der Ausdruck mysterion ebenfalls verwendet und damit ein „gottgewolltes, künftiges Ereignis“ (Testa, 1997, S. 19) beschrieben. Ab dem 2. Jahrhundert wird der griechische Begriff mysterion eng mit dem Begriff sacramentum verbunden und in den afrikanischen Zeugnissen mit diesem übersetzt. Dieser stammt vom lateinischen Begriff sacrare, was sich mit weihen oder heilig machen übersetzen lässt. Europäische Übersetzungen wählten das Lehnwort mysterium. Zwar erinnert dieses eher an den griechischen Urbegriff mysteria, dessen ungeachtet setzte sich schlussendlich sacramentum durch (Courth, 1995, S. 25ff).

Über die Anzahl der Sakramente und ihr Verständnis sind sich die römisch-katholische, die orthodoxe und die reformatorische Kirche uneinig. Alle drei Richtungen verfahren auf unterschiedliche Weise mit den Sakramenten. In der katholischen Kirche hat sich im 12. Jahrhundert die Siebenzahl der Sakramente herausgebildet und bis heute ihre Gültigkeit erhalten. Zwar werden die sieben Sakramente unter dem Begriff der Siebenzahl zusammengefasst, dies bedeutet aber nicht, dass sie als gleichwertig zu verstehen sind. Taufe und Eucharistie werden als sacramenta maiora bezeichnet und sind grundlegende Sakramente. Sie werden in den übrigen Sakramenten ausgebreitet. Diese Sakramente, zu denen auch die Firmung zählt, werden sacramenta minora genannt (Faber, 2011, S. 95).

3. Begriffsklärung

3.1 Allgemein

Um die Firmung im Kontext der Initiation analysieren zu können, sollte vorweg geklärt werden, was genau unter dem Begriff zu verstehen ist und ob diese Beschreibung auf das Sakrament der Firmung zutrifft. Hierzu ist es von Vorteil von einer allgemeinen Definition auszugehen und sich im Anschluss genauer die christliche Initiation und die dazu anschließende Initiationsriten zu betrachten.

Unter der Initiation im Allgemeinen versteht das Lexikon für Psychologie und Pädagogik (Stangl, 2011):

Die Einführung eines Außenstehenden (Anwärters) in eine soziale Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen Seinszustand wie eben vom Kind zum Erwachsenen, vom Novizen zum Mönch bzw. zur Nonne.

Diese Beschreibung erläutert bereits Vorgänge, die wir so ebenfalls in der Kirche wiederfinden. Auch die Kirche kann als eine soziale Gemeinschaft betrachtet werden, in die Außenstehende eintreten und Mitglieder werden.

Eine weitere Darstellung fügt einen Aspekt hinzu und beschreibt die Initiation als eine „durch bestimmte Bräuche geregelte Aufnahme eines Neulings in eine Standes- oder Altersgemeinschaft, einen Geheimbund o.Ä., besonders die Einführung der Jugendlichen in den Kreis der Erwachsenen“ (Bibliographisches Institut GmbH - Duden Verlag, 2014, online abrufbar unter: http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Altersgemeinschaft). Auch hier lässt sich die Kirche gut verorten. Besteht sie als eine Art Gemeinschaft doch aus einer Fülle von festgelegten Abläufen, Handlungen und Riten.

3.2 Die Initiation im Horizont des Christentums

Thomas Ruster (2014) definiert die Initiation ähnlich, fasst sich allerdings wesentlich kürzer und erwähnt die Initiation aus einer christlichen Sichtweise heraus. Er schreibt, dass unter dem Begriff der Initiation eine Eingliederung zu verstehen ist (Ruster, 2014, S. 47). Diese Eingliederung, so der Autor weiter, beinhaltet im Horizont des Christentums die „Eingliederung in die Kirche, [den] Empfang der Gaben des Heiligen Geistes und [die] erste Teilnahme an der eucharistischen Kommunion“ (Ruster, 2014, S.47). Die Initiation scheint also als Funktion für den Eintritt, auch in die christliche Welt, zu dienen. Es fällt auf, dass Ruster die drei Sakramente Taufe, Firmung und Eucharistie erwähnt und diese bereits mit ihrer jeweiligen Funktion erläutert hat. Hier benennt er die in der katholischen Kirche vorhandenen Initiationsriten.

3.3 Taufe, Firmung und Eucharistie als Initiationssakramente

Auch die Religionswissenschaft fasst diese drei Sakramente unter dem Begriff der Initiation zusammen. Meßner (2001) geht hierbei noch einen Schritt weiter und schreibt über die Initiation, sie sei „der ganze Prozess der Christwerdung“ (Meßner, 2001, S. 59f). Ein Prozess, der freilich von den Beteiligten aktiv mitgestaltet werden muss. Aus diesem Grund solle die christliche Initiation nicht als ein punktueller Ritus gesehen werden, etwa in der Taufe oder der Firmung, sondern vielmehr als ein Lebensweg mit Herausforderungen. Hierzu gehöre auch die Einübung christlicher Lebensweisen (Meßner, 2001, S. 60f). Die Firmung wird auch von der Pastoral-Kommission (1993) der deutschen Bischöfe als „Stufe des Initiationsprozesses“ (Die deutschen Bischöfe, 1993, S. 49) bezeichnet. Dort wird die Initiation ebenfalls als sozialer Vorgang beschrieben.

Daraus lässt sich erkennen, dass die Initiation in der christlichen Kirche eine wesentliche Rolle spielt. Sie fungiert in Form der Taufe als Eintritt (Ruster, 2014, S. 48), ist aber mit ihr keineswegs abgeschlossen, da sie als Prozess bzw. sozialer Vorgang zu verstehen ist (Die deutschen Bischöfe, 1993, S. 51; Meßner 2011, S. 61). Es bleibt offen, welche genaue Funktion nun das Sakrament der Firmung in der Katholischen Kirche hat. Wurde man doch bereits mit der Taufe in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. Zur Klärung dieser Frage ist es von großer Bedeutung einen Blick in die Geschichte zu werfen und sich den Werdegang des Firmsakramentes genauer zu betrachten.

4. Die Geschichte des Firmsakramentes

4.1 Allgemein

Wer nun erwartet, dass schon zu neutestamentlichen Zeiten oder gar im Alten Testament eigene Firmfeiern und -riten Erwähnung fanden, der wird enttäuscht. Die christliche Initiation der ersten Jahrhunderte bestand aus einer einzigen Feier (Testa, 1997, S. 146f) – der Taufe. Diese hatte die Funktion der Sündenvergebung und verlieh den Heiligen Geist. Mit der Zeit entwickelte sich daraus die Firmung als ein eigenes, von der Taufe abweichendes Sakrament. Der Kern heutiger Firmfeiern, die Handauflegung und das Gebet, fungierten damals zusammen mit Salbung und Besiegelung als Vollendung des Taufgeschehens (Jilek, 1996, S. 203; Müller, 1995, S. 673). Bis jedoch eigenständige Firmungen stattfanden, durchliefen sie einige Veränderungen. Diese lassen sich allerdings nicht auf einzelne Ereignisse festlegen. Nocke (1997) erwähnt in diesem Zusammenhang, dass man „nur nach einzelnen Elementen suchen [kann], welche einen Anknüpfungspunkt für die spätere Praxis und Theologie der Firmung bieten“ (Nocke, 1997, S. 130), da im Neuen Testament kein eigener Ritus der Geistmitteilung, also des Firmsakramentes, zu erkennen ist.

Um einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen im Laufe der Geschichte zu erhalten, ist es sinnvoll zuerst die neutestamentliche Zeit zu betrachten. Da es hier um die Entwicklung der Firmung gehen soll, werden die Anfänge und Ursprünge der Taufe außen vor gelassen (interessante Beiträge zur Entstehung der Taufe finden sich in: Müller, 1995).

In der Apostelgeschichte gibt es einige Stellen, die sowohl den Ritus (die Taufe), als auch die Geistmitteilung in der selben Handlung beschreiben. Eine, die immer wieder von Theologen genannt wird, ist Apg 2, 38. Es wird erwähnt, dass am Pfingsttag jedem, der an Jesus Christus glaubt, von den Aposteln die Taufe angeboten wurde (Ruster, 2014, S. 49). Wörtlich heißt es dort:

Petrus antwortete ihnen: Kehrt um und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung seiner Sünden; dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen. (Apg 2, 38)

In zwei dieser Stellen (Apg 8, 17f; 19, 6) finden wir außerdem die Geistverleihung in Zusammenhang mit einer Handauflegung (Nocke, 1997, S. 130), was im Laufe der Zeit eine wichtige Rolle einnehmen wird. Es lässt sich erkennen, dass hier der Ritus der Taufe als „einmaliges Heilsangebot Gottes im Anbrechen des Reiches Gottes zu verstehen“ (Faber, 2011, S. 77) war. In der Taufe wurde die gesamte Initiation gespendet, was sich bis in die ersten beiden Jahrhunderte fortsetzte.

4.2 Das 1./2. Jahrhundert

In diesen ersten beiden Jahrhunderten ergaben sich einige bedeutende Veränderungen. Vorweg sei erwähnt, dass bereits zu dieser Zeit Teile heutiger Firmpraxis Bestandteil des Taufritus waren. Die Geistverleihung geschah damals durch zwei Zeichenhandlungen: Zum einen durch die bischöfliche Handauflegung und zum anderen durch die Signierung der Stirn. Mit dieser Vermittlung des Heiligen Geistes war der Neugetaufte vollwertiges Mitglied der Kirchengemeinde und konnte diese mit seinem Engagement unterstützen (Wallner, 2004, S. 71). Für die damaligen Christen war der Taufgottesdienst zweifellos der Eindrucksvollste des Lebens (Ruster, 2014, S. 50).

4.2.1 Katechumenat

Bis es jedoch soweit war, hatte der Anwärter eine Vorbereitungszeit vor sich. Das sogenannte Katechumenat entstand ab dem 2. Jahrhundert. Diese Zeit der Vorbereitung, deren Ziel der Empfang der Taufe war, dauerte bis zu drei Jahre. Unterrichtet wurden die Anwärter im Gemeindegottesdienst. Das Gebet wurde jedoch getrennt von den Vollmitgliedern abgehalten, wie Faber (2011, S. 83) bemerkt. Den Katechumenen, denen die Eucharistie, der Friedensgruß und, wie oben erwähnt, das gemeinsame Gebet in dieser Zeit der Vorbereitung noch verwehrt war, wurden Paten zur Seite gestellt. Diese bürgten vor der Taufe für die Bewerber (Ruster, 2014, S. 49). Zur Tauffeier gelangten die Katechumenen, wenn sie zu Täuflingen, aufgrund eines veränderten Lebensstils, ausgewählt wurden (Faber, 2011, S. 83). Dieser Lebensstil äußerte sich durch ein ehrbares Leben, welches sich durch regelmäßige Teilnahme an Wortgottesdiensten und der Unterstützung für Kranke und Witwen und weiterer guter Werke auszeichnete (Lange, Leonhard & Olbrich, 2008, S. 8). In den vierzig Tagen bis zur Taufe wurden die Taufbewerber schließlich intensiv vorbereitet. Wortgottesdienste wurden nun regelmäßig besucht und es fanden Exorzismen statt (Lange, Leonhard & Olbrich, 2008, S. 8). In dieser Zeit trennte man sie auch von den übrigen Katechumenen (Faber, 2011, S. 83). Bei der Tauffeier, die in der Osternacht nach mehreren Exorzismen stattfand, wurden die Anwärter schließlich vom Bischof gesalbt, nachdem man sie im Namen des dreifaltigen Gottes getauft hatte. Diese Salbung (lat. confirmatio) wurde „als eschatologische Versiegelung verstanden“ (Ruster, 2014, S. 49). Im Anschluss daran folgte die Eucharistie, in der die Getauften das erste Mal die Kommunion empfingen (Ruster, 2014, S. 49).

In diesen ersten Jahrhunderten wurde somit die christliche Initiation in einem gesamten Ritus, dem Katechumenat, gespendet. Trotzdem deuten sich hier schon Formen eigener Riten an. Erstens die Taufe im Namen des dreifaltigen Gottes. Zweitens die Salbung, die man aus heutiger Sicht als Firmung verstehen kann und zum dritten die Feier der Heiligen Kommunion, welche die Eucharistie darstellt.

4.2.2 Die Apostolische Überlieferung – traditio apostolica

Das erste Mal berichtet wurde von diesem gesamten christlichen Initiationsritus in der 215 entstandenen Apostolischen Überlieferung des römischen Presbyters Hippolyt (†235). Diese Überlieferung gilt als großer Einflussfaktor der damaligen Zeit, denn „sämtliche Liturgien in Ost und West sind von dieser Kirchenordnung beeinflusst worden“ (Saxer, 1988, zitiert nach Hauke, 1999, S. 65). In dieser sogenannten traditio apostolica wird eine ausführliche Liturgie beschrieben, welche die liturgische Situation in Rom um das Jahr 200 bezeugt (Hauke, 1999, S. 64).

Der Ablauf der dort beschriebenen Taufe zeigt deutlich, wie sich schon zu dieser Zeit die Firmung als Ansatz eines eigenen Ritus im gesamten Taufritus wiederfindet.

Begonnen wurde, nach der Apostolischen Überlieferung, mit einem Gebet des Bischofs über das Wasser. Anschließend sollten die Täuflinge ihre Kleidung ablegen. Es wurden zuerst die Kinder getauft, danach die Männer und zum Schluss die Frauen. Bei letzteren wurde darauf geachtet, dass diese die Haare geöffnet und den Schmuck abgelegt hatten. Es kann davon ausgegangen werden, dass zusammen gebundene Haare und Schmuck als Verstecke für Dämonen galten und man versuchte dies zu vermeiden. Auch die Mitnahme fremder Gegenstände wurde verboten. In einem nächsten Schritt begann der Bischof mit dem Danksagungsgebet über das Öl und goss es in ein Gefäß. Dieses Öl wurde als das Öl der Danksagung betitelt. Im direkten Anschluss nahm der Bischof ein weiteres Öl und sprach den Exorzismus darüber. Hatte er diese beiden Schritte getan, nahm jeweils ein Diakon eines der beiden Öle und stellte sich zur Linken bzw. Rechten des Presbyters auf. Der Presbyter empfing dann jeden einzelnen Täufling und forderte ihn auf, dem Satan zu widersagen. Anschließend folgte die Salbung des Presbyters mit dem Öl des Exorzismus, begleitet von den Worten: „Jeder böse Geist weiche von dir“. War der Täufling gesalbt, wurde er unbekleidet dem Bischof übergeben und stieg mit einem Diakon in das Taufbecken hinab. War der Täufling im Wasser, legte der Täufer ihm die Hand auf und fragte: „Glaubst du an Gott, den allmächtigen Vater?“ Daraufhin sollte der Täufling bejahen. Sodann wurde er, mit aufgelegter Hand, das erste Mal getauft. Die zweite Taufe folgte nachdem der Täufling das Glaubensbekenntnis (ähnlich dem Apostolischen Glaubensbekenntnis) bejaht hatte. Zuletzt wurde nach dem Heiligen Geist, der heiligen Kirche und nach der Auferstehung des Fleisches gefragt. Hatte der Täufling auch dies mit Ja beantwortet, fand die dritte Taufe statt. Nach dieser dreimaligen Taufe im Taufbecken stieg der Täufling wieder herauf und empfing die Salbung des Presbyters. Hierfür wurde das Öl der Dankbarkeit benutzt und die Worte gesprochen: „Ich salbe dich mit heiligem Öl im Namen Jesu Christi.“ Die Täuflinge gingen daraufhin abgetrocknet und angezogen in die Kirche. Dort legte ihnen der Bischof die Hand auf und betete:

Herr, Gott, du hast sie gewürdigt, durch das Bad der Wiedergeburt des Heiligen Geistes die Vergebung der Sünden zu erlangen, mache sie auch würdig, mit Heiligem Geist erfüllt zu werden. Sende in sie deine Gnade, damit sie dir nach deinem Willen dienen. Denn dein ist die Herrlichkeit, Vater und Sohn mit dem Heiligen Geist in der heiligen Kirche, jetzt und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

Dann goss er das Öl der Danksagung in seine eigenen Hände, legte sie dem Täufling auf das Haupt und sprach: „Ich salbe dich mit heiligem Öl in Gott, dem allmächtigen Vater, in Christus Jesus und im Heiligen Geist.“ Nach der Stirnbekreuzigung und einem Kuss, sagte er: „Der Herr sei mit dir.“ Anschließend folgte ein gemeinsames Gebet, bevor zur Feier der Eucharistie übergegangen wurde (Hauke, 1999, S. 64ff; Schöllgen & Hippolytus, 1991, S. 257ff).

Es ist bemerkenswert, dass schon damals im Wesentlichen alle Motive heutiger Firmriten bekannt waren. Eine weitere Quelle aus diesen ersten Jahrhunderten erzählt ebenfalls von der Taufe und deren Ablauf.

4.2.3 Über die Taufe – de baptismo

Diese wichtige Quelle entstammt dem nordafrikanischen Bischof Tertullian (†220). Manfred Hauke (1999) hält diese für eine der Ausführlichsten. Beachtenswert ist, dass auch Tertullian den Ablauf der Taufe, und insbesondere der Firmung so beschrieb, dass sie im Wesentlichen an heutige Firmriten erinnert. Diese sind die Taufwasserweihe, die Absage an den Satan und das Wasserbad, welches mit dem trinitarischen Glaubensbekenntnis verbunden ist. Anschließend erwähnt er die Salbung, die Bezeichnung auf der Stirn und die Handauflegung. Seine Schrift „de baptismo“, was übersetzt „über die Taufe“ bedeutet, gewährt eine gute Einsicht in die damalige Eingliederung der Anwärter in die Kirche (Hauke, 1999, S. 53ff).

4.3 Das 4. Jahrhundert

Ein Wandel in der Tauftheologie fand dann durch die veränderte Stellung des Christentums im 4. Jahrhundert statt. In dieser Zeit „verfiel das Katechumenat zusehends“ (Ruster, 2014, S. 50). „Viele Menschen wenden sich der Kirche zu, bleiben aber an der Schwelle der Kirche, im Katechumenat, stehen“ (Faber, 2011, S. 84). Die Entscheidung, sich schlussendlich taufen zu lassen, trafen viele Menschen erst in lebensbedrohlichen Situationen oder auf dem Sterbebett (Faber, 2011, S. 84f). Als Konsequenz darauf ergab sich eine „Ausgestaltung der Katechumenatsriten“ (Faber, 2011, S.85).

Hierzu erläutert Simonis (2006), dass während der gesamten patristischen Zeit auch die eigentliche Tauffeier „liturgisch mit etlichen Symbolhandlungen erweitert und ausgestaltet“ (Simonis, 2006, S. 86) wurde. Diese Erweiterungen beinhalteten auch „die Salbung und Handauflegung durch den Bischof, die ihm reserviert war“ (Simonis, 2006, S. 86). Bereits in der Apostolischen Überlieferung des Hippolyt[1] fand die Handauflegung Erwähnung.

Die Privilegien der Handauflegung, Hauptsalbung und Signation, wie sie unter anderem von Hippolyt als ausschließlich vom Bischof vorgenommenen Ritus beschrieben wurden (Müller, 1995, S. 673), werden sich im 9. Jahrhundert als wichtigen Punkt erweisen und wesentlich zur Trennung und Abspaltung von Taufe und Firmung beitragen[2].

Speziell zur bischöflichen Handauflegung, welche als Zeichen der Geistmitteilung verstanden wurde, muss noch erwähnt werden, dass sie von der Urkirche nie als eigenständiges Sakrament betrachtet wurde (Simonis, 2006). Vielmehr gehörte sie „zum Ritus der Taufe, sie machte [die] kirchliche Bedeutung der Taufe ausdrücklich“ (Simonis, 2006, S. 85).

Im Jahre 416 äußerte sich auch Papst Innozenz I. in einem Brief (DH 215) an den Bischof von Gubbion zu den bischöflichen Privilegien:

Was aber die Firmung der Kinder betrifft, so ist es offenkundig, dass sie von keinem anderen als dem Bischof vollzogen werden darf [...]. Den Priestern ist es erlaubt, wenn sie [...] taufen, die Getauften mit Chrisam zu salben, das jedoch vom Bischof geweiht wurde; nicht jedoch, die Stirn mit demselben Öl zu bezeichnen, was allein den Bischöfen zusteht, wenn sie den Geist, den Beistand, übertragen.

In dieser Mitteilung wurde nicht nur die Firmung namentlich erwähnt und die Stellung des Bischofs erneut hervorgehoben. Eine weitere Änderung in der Tauftheologie der Alten Kirche wurde deutlich, die den Weg für eigenständige Firmfeiern entscheidend ebnete: Die Aufteilung der einzelnen Handlungen zwischen Priestern und Bischof. Diese waren ein erstes Indiz für die spätere Aufspaltung von Taufe und Firmung, wie Courth (1995, S. 130f) treffend bemerkt. Hier seien unterstützend die Klinikertaufen erwähnt. Dort wurden die Menschen auf dem Krankenbett getauft und mussten erst nach ihrer Genesung den Bischof aufsuchen, um sich salben zu lassen (Müller, 1995, S. 674).

4.4 Das 9. Jahrhundert

Die Ansätze der Aufspaltung vorangegangener Jahrhunderte äußerten sich dann im 9. Jahrhundert in der Loslösung der Firmung von der Taufe. Dies hatte primär einen praktischen Sinn. Durch die Entstehung von Landkirchen und die immer größer werdende Gemeinde der Christen, war es dem Bischof unmöglich, bei allen Tauffeiern anwesend zu sein (Simonis, 2006, S. 86). So wurde die „Ausfaltung und Streckung der Initiation gefordert“ (Courth, 1995, S. 131). Die Priester konnten nun die christliche Eingliederung bekräftigen oder vervollständigen (Testa, 1995, S. 146ff). Es blieb jedoch eine Einschränkung: es musste der vom Bischof geweihte Chrisam verwendet werden, als „Beweis für ihre Abhängigkeit vom einzigen Hirten der Gemeinde und vom höchsten Spender der von Jesus Christus hinterlassenen Heilsgaben“ (Testa, 1995, S. 147). Diese Aufspaltung erlaubte nun die Spendung von Taufe und Firmung räumlich und zeitlich, nicht nur in Klinikertaufen, getrennt voneinander zu vollziehen. Der Bischof firmte die von den Priestern Getauften so zu einem späteren Zeitpunkt in der Mutterkirche (Müller, 1995, S. 674). Zu erwähnen ist, dass trotz sich abspaltender Firmfeiern, der Bezug zur Taufe einen hohen Stellenwert hatte. Franz Courth (1995, S. 130f) erwähnt hierbei Fristen von bis zu drei Jahren, in denen die Firmung vollzogen werden musste.

4.5 Das 11./12. Jahrhundert

Mitte des 12. Jahrhunderts hatte sich schließlich die Firmung durch einen eigenen Ritus klar herausgestellt (Müller, 1995, S. 674f). Ein wesentlicher Schritt, der zu dieser Ablösung von Firmung und Taufe beitrug und eigenständige Firmfeiern förderte, war das Aufkommen von Firmreisen der Bischöfe im 11. und 12. Jahrhundert. Der Bischof kam in die kleineren Gemeinden, denn die großen Kathedralkirchen wurden nicht mehr unbedingt als Taufabschluss gesehen. Die Neugetauften warteten so lange auf die Firmung, bis der Bischofsbesuch in ihrer Gemeinde anstand (Ruster, 2014, S. 50f; Scharer, 2004, S. 68). Ruster (2014) erläutert ergänzend die sich verändernde Beziehung von Kirche und Gesellschaft. Die Taufe, meist als Säuglingstaufe vollzogen, fungierte nun als Eintritt in die Gesellschaft.

Durch diese Abspaltung im 12. Jahrhundert war es für die Theologie von großer Bedeutung, der Firmung eine berechtigte Existenz nachweisen zu können. Gerade die westliche Theologie versuchte dies durch deutliche Abgrenzung von der Taufe (Nocke, 1997, S. 130f). Diese Loslösung und Aufspaltung von Firmung und Taufe lässt sich jedoch theologisch nicht einwandfrei begründen. Ein Argument der Frühscholastik ist die Stärkung des Glaubens, sowie die Vermehrung der Gnade durch die Firmung (Courth, 1995, S. 131f). Die Frage nach der Einsetzung hingegen erweist sich als schwieriger. Thomas von Aquin (†1274) beispielsweise sieht in der Firmung die „Verheißung“ Jesu (Nocke, 1997, S. 134). Eine ausführliche Darstellung seiner Thesen findet sich im Kapitel zur Sakramentalität der Firmung.

4.6 Das 13./14. Jahrhundert

4.6.1 Allgemein

Im 13. Jahrhundert war es schließlich nichts Ungewöhnliches mehr, den Bischof kommen zu lassen, um mit den bereits Getauften die Firmung feiern zu können (Courth, 1995, S. 133f). Die Erstkommunion, als weiteres Initiationssakrament, begann sich in diesen Jahrhunderten ebenfalls als eigener Ritus durchzusetzen. Hier wurde vor allem die Kinderkommunion populär (Müller, 1995, S. 674). Aufgrund der daraus resultierenden späteren Feier der Firmung, entwickelte sich eine neue Reihenfolge der Sakramente. Nach der Taufe folgte die Erstkommunion und schließlich die Firmung (Ruster, 2014, S. 50). Diese Reihenfolge, so erläutert Scharer (2004, S. 68), sei jedoch falsch. Eigentlich gehörten Taufe und Firmung unmittelbar in die Nähe zueinander. Begründet sei dies dadurch, dass im eigentlichen Sinne Taufe und Firmung auf die Eucharistie hinführen sollten, die Eucharistie also die Taufe besiegelt. Zudem sei im heutigen Gesellschaftskontext die falsche Reihenfolge noch heikler, da es mittlerweile vereinzelt sogar zum ersten Eucharistieempfang käme, ohne dass eine Taufe stattgefunden habe (Scharer, 2004, S. 68). Dennoch finden wir die Initiationssakramente noch heute in vielen Gemeinden in dieser Reihenfolge.

4.6.2 Das Konzil von Florenz

Erwähnt wurde die Firmung als eigenes Sakrament auch im Armenierdekret (Decretum pro Armeniis) des Konzils von Florenz im Jahre 1439 (Denzinger, 1991, S. 454ff). Es gilt als das wichtigste Dokument dieser Zeit (Müller, 1995, S. 677). Explizit benennt es die Firmung als Sakrament der Stärkung des Glaubens und erwähnt das Pfingstereignis, in dem die Apostel ebenfalls in ihrem Glauben gestärkt wurden (DH 1318; Testa, 1995, S. 150). Das Konzil erwähnt das Zustandekommen der Sakramente durch dreierlei Dinge: durch die Materie, das Wort und den Spender des Sakramentes (DH 1312). Hauke (1999) bemerkt dazu, dass die Erwähnung von Materie, Form, Spender und der Wirkung typisch für die Scholastik waren. Mit diesem vierfachen Raster wurden die Sakramente gekennzeichnet (Hauke, 1999, S. 170ff). Weiterhin weist das Konzil auch hier erneut auf den Bischof als ordentlichen Spender des Sakramentes hin. Es erwähnt jedoch auch die Möglichkeit, dass ein „einfacher Priester mit Chrisam, das durch den Bischof bereitet wurde, dieses Sakrament der Firmung“ (DH 1318) spenden kann. Das Armenierdekret kann aus heutiger Sicht als dogmatische Unterweisung verstanden und mit den Schriften des 2. Vatikanischen Konzil gleichgestellt werden (Hauke, 1999, S. 172).

4.7 Das 20. Jahrhundert

Weitere bedeutende Veränderungen erlebte das Sakrament der Firmung erst im Zuge der liturgischen Restauration im 20. Jahrhundert. Die katholische Theologie bekräftigt die Ganzheit der Initiation nun wieder mehr. Hier werden speziell die Paten als Wegbegleiter genannt, außerdem sollen die Firmfeiern mit der ganzen Gemeinde vollzogen werden und in der Eucharistie enden (Nocke, 1997, S. 135). Somit wird auf die ursprüngliche Reihenfolge der Initiationssakramente wieder stärker wert gelegt, wie dies bereits im 13. Jahrhundert der Fall war.

4.7.1 Das 2. Vatikanische Konzil

Auch das 2. Vatikanische Konzil (1962-1965) bestätigte die Einheit und den Zusammenhang der Initiationssakramente (Ruster, 2014, S. 51) und setzte „neue Akzente in der Gemeinsamkeit und Unterschiedenheit“ (Auer & Ratzinger, 1972, S. 98) von Taufe und Firmung. Gerade im Bezug zur Firmung wird ihre Wirkung als „Teilhabe an der Sendung der Kirche“ (Testa, 1995, S. 150) hervorgehoben. Es veröffentlichte verschiedene Schriften mit Passagen, welche die enge Verbindung von Kirche und Firmung hervorheben. Ebenfalls erwähnt wird in diesem Zusammenhang die Bestellung der Laien zum Apostolat.

Auch zur Liturgie der Sakramente äußert sich das 2. Vatikanische Konzil. Es differenziert im Ritus der Taufe, die Kindertaufe und die Initiation Erwachsener. Die Feier der Taufe wurde ebenfalls grundlegend verändert und neu strukturiert. Als Beispiel erwähnt Faber (2011) hier die „Wiedereinführung des Lobpreises und der Anrufung Gottes über dem Wasser und somit eines Hochgebets in jeder Tauffeier“ (Faber, 2011, S. 88).

In der Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, wird die Firmung erwähnt. Das Konzil fordert hier eine Überarbeitung des Sakraments, um die Rückbindung an die restliche Initiation besser herausstellen zu können. Aus diesem Grund solle die Firmfeier eine Erneuerung des Taufversprechens beinhalten. Außerdem könne sie auch während der Messe gespendet werden (Rahner & Vorgrimler, 1966, S. 73f; SC 73-74). Es wird also explizit erwähnt, dass nicht mehr der Bischof alleiniger Firmspender sein muss, sondern auch während der Messe die Firmung durch einen Priester vollzogen werden kann. Noch eine weitere Neuerung in Sacrosanctum Concilium unterstützte die Ausweitung der nicht-bischöflichen Firmungen maßgeblich (Meßner, 2001, S. 140f). Der Bischof als ehemaliger minister ordinarius, wird von nun an als minister originarius (LG 26) betitelt. Unter minister originarius (erstberufener Spender) versteht man vor allem, dass die Spendung der Firmung vom Bischof ausgeht, da er für jede Heiligungsfunktion verantwortlich und an ihn jede Sakramentenspendung gebunden ist (Testa, 1995, S. 149f). Allerdings wird erneut erwähnt, dass der Priester als Spender der Firmung eintreten kann, sofern es dem Bischof nicht möglich ist, selbst die Firmung zu vollziehen. Lediglich das vom Bischof geweihte Öl sollte hierzu herangezogen werden (Müller, 1995, S. 678).

4.7.2 Divinae Consortium Naturae

Die Beschlüsse des 2. Vatikanums, welche die Firmung betreffen, setzte Papst Paul VI. schließlich in der Apostolischen Konstitution Divinae Consortium Naturae am 15. August 1971 um. Diese treten mit einer Übergangszeit von knapp zwei Jahren 1973 verbindlich in Kraft. Dort wird der Ablauf der Firmung wie folgt beschrieben: „Das Sakrament der Firmung wird gespendet durch die Salbung mit Chrisam auf der Stirne unter Auflegen der Hand und durch die Worte: »Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist«“ (Die Feier der Firmung, 1974; Hauke, 1999, S. 219). Das materielle Zeichen besteht aus den zusammengefügten Elementen von Handauflegung, Salbung und Besiegelung[3]. In der Apostolischen Konstitution wurde außerdem auf eine alte Formulierung aus dem 4. Jahrhundert zurückgegriffen und somit die seit dem Mittelalter bekannte Spendenformel abgelöst. Die Formulierung aus dem 4. Jahrhundert geht auf die antiochenische Liturgie zurück (Müller, 1995, S. 678) und verdeutlicht „die Firmung als Besiegelung der Initiation“ (Nocke, 1997, S. 135). Bastel (2004, S. 78) erwähnt die große Gabe des Heiligen Geistes, die in dem Dokument klar im Vordergrund zu finden ist.

4.7.3 Der Katechismus der Katholischen Kirche

Ein „handliches Schema für die Erklärung des Firmsakraments“ (Hauke, 1999, S. 225) erscheint 1993 (Überarbeitung 1997) unter dem Namen Katechismus der Katholischen Kirche. Dieser benennt das Sakrament der Firmung als Notwendigkeit zur Vollendung der Taufgnade (KKK 1285). Ebenfalls nicht neu ist die Tatsache, dass die gefirmten Christen nun „vermehrt an der Sendung Jesu Christi und an der Fülle des Heiligen Geistes Anteil“ (KKK 1294) haben. Hier wird die schon seit Jahrhunderten erwähnte Stärkung erneut aufgegriffen. Die Firmung fungiert „zum Wachstum und zur Vertiefung der Taufgnade“ (KKK 1303), als Verwurzelung in der Gotteskindschaft und als tiefere und festere Vereinigung mit Jesus Christus. Außerdem werden die Gaben des Heiligen Geistes gemehrt und die Bindung mit der Kirche verstärkt. Auch der Missionsbefehl, den Glauben als Zeugen Christi zu verbreiten und gegebenenfalls zu verteidigen, wird erneut erwähnt (KKK 1303). Weiterhin werden die Sakramente als eine Einheit gesehen. Es wird gesagt, dass ohne die Firmung und die Eucharistie „das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam, aber die christliche Initiation noch unvollendet“ (KKK 1306) ist. Die klare Stellung der Taufe als eigenes, vollständiges Sakrament wird zwar deutlich, im Kontext der christlichen Initiation wird sie jedoch nur als ein Teil betrachtet.

Es wurde nun deutlich, welche Entwicklung die Firmung im Laufe der Zeit erfahren hat. Zwar war sie in den ersten Jahrhunderten schon als Teilritus in der Taufe vorhanden, eine Eigenständigkeit lässt sich aber erst ab dem 9. Jahrhundert erkennen. Es stellt sich nun die berechtigte Frage, ob die Sakramentalität der Firmung als solche überhaupt Berechtigung findet. Ist die Firmung als wahres Sakrament zu verstehen oder beruht ihre Existenz lediglich auf der geschichtlichen Entwicklung im Kontext von Firmreisen der Bischöfe und anderer praktischer Gründe?

5. Die Sakramentalität der Firmung

5.1 Allgemein

Durch den gemeinsamen Ursprung und die tiefe Verwurzelung von Taufe und Firmung ergaben sich in der Geschichte immer wieder Kontroversen darüber, inwieweit man die Firmung als eigenständiges und von der Taufe verschiedenes Sakrament betrachten könne (diese Punkte wurden in den vorherigen Kapiteln erläutert). Auch die Tatsache, dass beide Sakramente in der Ostkirche noch heute gemeinsam gespendet werden und dies in der Erwachsenentaufe der Westkirche ebenfalls so gehandhabt wird, zeigt den innigen Zusammenhang beider Sakramente (Auer & Ratzinger 1972, S. 82). Zwar wird auf katholischer Seite schon seit frühester Zeit die Firmung als eigenständig angeführt (Koch, 1940, S. 105f), der enge Zusammenhang beider Sakramente bietet dennoch Raum für andere Meinungen. Diese sehen die Firmung beispielsweise lediglich als Taufabschluss und lehnen eine Vollwertigkeit ab (Müller, 1995, S. 679). Um die Eigenständigkeit der Firmung als Sakrament aufzuzeigen, ist zuerst eine Überlegung über die Einsetzung dieses Sakraments durch Christus sinnvoll.

5.2 Einsetzung durch Jesus Christus

Als Voraussetzung für ein Sakrament bestimmte das Konzil von Trient (1545 – 1563) die Einsetzung durch Jesus Christus. Im Bezug auf die Firmung bleibt jedoch offen, in welcher Weise er diese kundgetan hatte. Bedauerlicherweise findet sich in der Bibel kein Bericht darüber, dass Jesus Christus das Sakrament der Firmung wahrhaftig eingesetzt hatte. Seit der Frühscholastik bildeten sich aus diesem Grund zwei Richtungen heraus. Die eine Richtung sieht das Sakrament der Firmung ausschließlich von Christus eingesetzt und führt es auf ihn zurück. Die andere Gruppe hingegen sieht das Sakrament nicht von Jesus Christus, sondern von den Aposteln selbst eingesetzt. Dies meint nicht, dass die Apostel das Sakrament ausführten, vielmehr ist hier die Bekanntgabe des Ritus gemeint (Hauke, 1999, S. 233).

Vertreter, die sich klar für eine Einsetzung durch Jesus Christus aussprechen, begründen dies mit biblischen Schriften (Auer & Ratzinger, 1972, S. 91f). Im Johannesevangelium heißt es: „Wenn aber der Beistand kommt, den ich euch vom Vater aus senden werde, der Geist der Wahrheit, der vom Vater ausgeht, dann wird er Zeugnis für mich ablegen“ (Joh 15, 26). Es zeigt sich hier, dass Jesu sein Werk nicht selbst, sondern durch den gesandten Geist vollenden wollte. Weitere Stellen bekräftigen diese These (Joh 16, 13-15; Lk, 24,48; Apg 1,8). Das Pfingsereignis fungiert als Neubeginn der Gemeinde, als „Vollendung des Werkes Christi“ (Auer & Ratzinger, 1972, S. 92). Der zweite Aspekt schließt sich direkt an das Pfingstereignis an. Die Apostel, sowie die neuentstandene Gemeinde sahen die Sendung des Geistes an Pfingsten als so fundamental an, dass sie dies nun durch einen eigenen Ritus verkündeten. In der Handauflegung wird die Geistgabe vermittelt (Apg 8,17). Der dritte Aspekt beschäftigt sich mit der Funktion der Apostel. Diese fungieren im Auftrag von Jesus Christus und werden als seine Diener verstanden. Auer & Ratzinger (1972, S. 91f) erläutern die Einsetzung der Firmung als Auftrag von Christus an die Apostel. Der neuentstandene Ritus der Handauflegung in der Taufe wäre als Handeln Jesu zu verstehen, da die Apostel einen solchen Ritus nicht unüberlegt selbst neu eingeführt hätten. Auf die Frage, wie Christus den Aposteln den Auftrag übermittelte, geben Auer & Ratzinger (1972) jedoch keine Antwort.

Entschieden abgelehnt wurden diese Ansichten von den Reformatoren. Besonders und ausgiebig äußerte sich Martin Luther (†1546) in seinen Schriften zur fehlenden Verheißung von Jesus Christus: „Es ist genug, die Firmung als einen kirchlichen Brauch oder eine sakramentale Zeremonie gleich anderer Zeremonien wie Weihe des Wassers oder anderer Dinge anzusehen“ (1520, zitiert nach Hauke, 1999, S. 177). Somit distanziert sich Luther von der Annahme, die Firmung sei von Jesus Christus ausgegangen. Er benennt die Kirche als eigentliche „Erfinderin“ der Firmung und versteht die Feier der Firmung lediglich als kirchlichen Brauch.

Thomas von Aquin hingegen hält an der Einsetzung des Sakramentes durch Jesus Christus fest. Er schränkt seine Aussage jedoch ein, in dem er schreibt, dass Jesus Christus „dieses Sakrament nur promittendo, non exhibendo eingesetzt“ (Auer & Ratzinger, 1972, S. 91) habe. Sinngemäß bedeutet dies, dass Jesus Christus das Sakrament der Firmung lediglich verhieß und nicht darbot (Hareide, 1971).

[...]


[1] Vgl. Kapitel 4.2.2, S. 13

[2] Vgl. Kapitel 4.4, S. 16

[3] Vgl. Kapitel 8, S. 36ff

Ende der Leseprobe aus 75 Seiten

Details

Titel
Die Firmung als Initiationssakrament der katholischen Kirche
Untertitel
Theologische Analyse und fachdidaktische Umsetzung für die Sekundarstufe 1
Hochschule
Pädagogische Hochschule Freiburg im Breisgau
Note
1,5
Autor
Jahr
2015
Seiten
75
Katalognummer
V321479
ISBN (eBook)
9783668222748
ISBN (Buch)
9783668222755
Dateigröße
833 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unterrichtsentwurf, Firmung, Didaktik, Initioationssakrament, Katholiken, katholisch, Kirche, Sakrament
Arbeit zitieren
Saskia Ragg (Autor:in), 2015, Die Firmung als Initiationssakrament der katholischen Kirche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321479

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