Das aristotelische Konzept des guten Lebens in der Adaption von Martha Nussbaum


Hausarbeit, 2015

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Aristoteles
2.1 Der Staatsbürger bei Aristoteles
2.2 Die beste Staatsverfassung bei Aristoteles
2.3 Das Erziehungsprogramm bei Aristoteles

3. Nussbaum
3.1 Der Staatsbürger bei Nussbaum
3.2 Die beste Staatsverfassung bei Nussbaum (Konzeption des Menschen)
3.3 Das Erziehungsprogramm bei Nussbaum

4. Fazit

5. Bibliographie

6. Anlage

1. Einleitung

„Die Wesenskräfte des Menschen existieren als Bedürfnisse, die nach Erfüllung streben und für ihre wirklich menschlichen Entwicklung einer starken und vielfältigen Unterstützung durch die Menschen und die Natur bedürfen.“1

Martha Nussbaum entwickelte in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen eine sowohl ethische wie politische Konzeption, die gerade in der Entwicklungspolitik eine praktische Anwendung finden soll. Diese wurde von so großer Bedeutung, dass sie „[…] zur philosophisch-politischen Orientierung der UNO beigetragen […]“2 hat. Sie selbst entwickelte die Konzeption auf der Basis von Aristoteles weiter,da ihr Sens Ansatz zu unpräzise und schemenhaft im Bezug auf die grundlegenden Merkmale und Fähigkeiten des Menschen war.

In der folgenden Hausarbeit wird nun untersucht, inwieweit Martha Nussbaums Auslegung der aristotelische Konzeption vom guten Leben dem Original gerecht wird oder eine verzerrte und widersprüchliche Interpretation darstellt. Als kommunitaristischer3 Gegenentwurf zu Rawls liberaler Konzeption der „Theorie der Gerechtigkeit“ versucht Nussbaum mit ihrer Version vomcapabilities approach (Fähigkeiten-Ansatz)4 das Recht auf (die neuzeitliche zu verstehende) Individualität mit dem in der Gemeinschaft priorisiertem Gutem zu vereinen. Sie greift dabei Aristoteles anthropologischen Glücksbegriff und damit auch seine Zielrichtung auf ein vollkommenes Leben auf.

Dementsprechend wird diese Arbeit so strukturiert sein, dass zuerst Nussbaums Grundlage, die Aristotelische Politik (und Ethik) in ihren Grundzügen erläutert wird. Hauptaugenmerk wird auf die Definition eines Bürgers, die beste Staatsverfassung und das Erziehungsprogramm gelegt. Darauf aufbauend wird Nussbaums Auslegung und Adaptierung vorgestellt. Abschließend wird ein Fazit gezogen, ob Nussbaum es geschafft hat, Aristoteles Vorstellung vom guten Leben ohne eine „Entleerung“ und zu starker Umformung der ursprünglichen Theorie in die heutige Zeit transportiert zu haben. Die Leitfrage wird damit sein, ob Nussbaums Bezugnahme treffend und bündig ist.

Dabei wird sich diese Hausarbeit auf die frühen Werke von Martha Nussbaum beziehen, in der sie ihre Theorie vom aristotelischen Sozialdemokratismus ausbreitet. Insbesondere wird hier das Werk „Gerechtigkeit oder Das gute Leben“ verwendet werden, welche mehrere Aufsätze von ihr enthält, u.a. auch „Der aristotelische Sozialdemokratismus“. Die später in ihrem Wirken aufkommenden Arbeiten Nussbaums, in denen sie auf die Kritik am aristotelischen Sozialdemokratismus eingeht und ihr Denken so zum Teil erweitert und revidiert, werden nicht mit in die Betrachtung eingeschlossen. Dies würde den Rahmen der Arbeit überschreiten.

2. Aristoteles

Hauptuntersuchungsgegenstand ist die „Politik“ von Aristoteles. Dessen Argumentationsaufbaukann man aber nicht ohne die „Nikomachische Ethik“ verstehen. Daher wird auch diese zurate gezogen; beide Bücher komplett getrennt zu betrachten wäre kontraproduktiv. Im folgenden Teil werden bestimmte Aspekte von Aristoteles Konzeption näher beleuchtet, die Martha Nussbaum aufgreift und adaptiert.

Aristoteles Betrachtungen sind dabei - im Gegensatz zu seinen Vorgängern wie Platon - keine utopischen Entwürfe eines besten Staates, sondern zum Teil sehr konkrete Handlungsanweisungen. Dies ist eine Herangehensweise, wie es auch Nussbaum vorsieht: Ohne die Schaffung eines fiktiven Urzustandes oder einer Utopie sollen genaue Angaben zur Gestaltung des politischen Raums ausgeführt werden.

2.1 Der Staatsbürger bei Aristoteles

Den Status „Bürger“ und damit die Möglichkeit zu besitzen, ein gutes Leben zu führen, ist bei Aristotelesan verschiedene Bedingungen gekoppelt. Eine Theorie, bei der er dem Menschen unabänderliche Rechte zukommen lässt, vertritt er nicht. Je nach Staatsverfassung wird man als Bürger definiert, am ehesten in der Demokratie5. Grundsätzlich hält der Stagirit fest, dass man als Bürger die Möglichkeit haben muss, an beratenden oder rechtssprechendem Ämtern teilnehmen zu dürfen. „Er muss dieses Recht nicht nutzen und aktiv beim Fällen der Urteile teilnehmen, sondern es reicht aus, dass ihm die Möglichkeit offen steht, dies tun zu können.“6 Dies gilt natürlich nur in einer staatlichen Herrschaft (die despotische bzw. entartete lehnt Aristoteles ab und erklärt, warum sie existiert). Dabei erlernt der Bürger seine „Rolle“, indem er sich erst beherrschen lässt, um dann später die hypothetische Möglichkeit zu besitzen, selbst zu herrschen.7 Zusätzlich ist es für höhere Ämter ratsam, diese nur sehr tugendhaften Bürgern zu überlassen.

Grundsätzlich besitzen aber alle Bürger den gleichen Status, also sind alle Bürger gleich und frei. Bei der besten Verfassung bzw. dem besten Staat ist das Handeln der Bürger dabei auf die Verwirklichung eines guten und tugendhaften Lebens hin ausgerichtet. Das hat zur Konsequenz, dass in der Verfassungswirklichkeit ein Einwirken tief in die Lebenswelt eines jedes Bürgers durch den Staat stattfindet.

2.2 Die beste Staatsverfassung bei Aristoteles

Da sich die Tugend des guten Bürgers nach der Staatsverfassung richtet und jeder nach der eudaimonia (dem glückseligen und vollkommenen Leben) strebt, ist es auch Aufgabe des besten Staates, danach zu streben bzw. den Bürgern dieses Streben zu ermöglichen. Damit ist die Staatsverfassung eng an das glückliche Leben des einzelnen Bürgers gekoppelt. Eine Unterscheidung zwischen Individualethik und politischer Ethik entfällt. Der Politiker bzw. der Staatsmann oder König beurteilt nach Prüfung der Bürger welche Verfassung bzw. Verfassungsänderung sinnvoll ist. Daraus erschließt sich, dass die Wirkungsebene der Gesetze eine allgemeine und unpersönliche ist, aber eine parallele Betrachtung des guten Lebens eines Individuums und der Gemeinschaft notwendig wird.8 Dabei darf der Staat nicht nach Weiterem streben, sondern muss sich selbst genügsam (autarkeia) sein. Der Staat darf nicht zu klein sein, dass man nicht autark das Lebensnotwendige erreichen kann9, aber auch nicht zu groß, damit es überhaupt möglich ist, eine gemeinsame Basis zu finden.10 Um diese Autarkie zu erreichen, gibt es neben Bürgern, die nach dem Vollkommenen streben, auch Einwohner, die das Lebensnotwendige besorgen und damit die Grundlage des Staates schaffen.

Um die Eudaimonie zu erreichen, sind laut Aristoteles Güter notwendig. Der Stagirit stellt daher drei Güterklassen auf: äußere, körperliche / leibliche und seelische Güter.11 12 Es ist wichtig, alle Güter für ein glückliches Leben im ausreichenden Maße zu besitzen. Dabei nehmen die Güter der Seele die wichtigste Rolle ein. Diese sind z.B. die phronesis (Klugheit), also sehr „tugendrelevante“ Güter. Die äußeren Güter dienen einem gewissen, nicht näher definierten Lebensstandard und können auch vom Zufall abhängig sein (Glück im Sinne der eutychia)13. Zudem sollte man über einen gesunden Körper verfügen (körperliche / leibliche Güter).

2.3 Das Erziehungsprogramm bei Aristoteles

Das Erziehungsprogramm bei Aristoteles dient zur Tugendausbildung und ist die vornehmste Aufgabe des Politikers: „[…] die Gesetzgeber suchen die Bürger durch Gewöhnung zu veredeln, und dies ist die Tendenz eines jeden Gesetzgebers.“14 15 Es soll der Selbstzweck und nicht bloß das Lebensnotwendige erreicht werden. Wichtig dabei ist demnach, dass Edles immer ein Zweck in sich hat (so wie auch die Freundschaft, weshalb diese eine besondere Form der zwischenmenschlichen Interaktion ist).16 Arbeit ist notwendig, um Muße zu erlangen, diese hat wiederum einen Zweck in sich. Ebenso verhält es sich mit dem Krieg, der nur der Friedenssicherung dient. Die Tugend soll etwa nur um der Tugend willen ausgeübt werden und nicht, um damit einen materiellen Nutzen zu erreichen. Dafür ist die Muße notwendig, welche zielgerichtet zur Ausbildung der Tugend genutzt wird. „Es ist nämlich die Muße sowohl im Hinblick auf das Entstehen der Tugend als auch im Hinblick auf die staatsbürgerlichen Tätigkeiten vonnöten.“17 Da dies Zeit beansprucht und mit Tätigkeiten, die nicht lebensnotwendig sind, verbunden ist, können Sklaven, Handwerker und Bauern keine Tugend ausbilden und eudaimonia erlangen. Ein Glücksgefühl im Sinne der Tugend verspürt der Mensch nur wenn er im Sinn der eupraxia18 handelt. In der eupraxia findet eine Kopplung von gutem Handeln mit der damit einhergehenden Glückseligkeit statt; diese Haltung gilt es auszubilden. Gewissermaßen wird damit die eupraxia die eudaimonia in der Praxis.19

Die Erziehungsfaktoren20 (und damit die Faktoren um rechtschaffen zu handeln) sind die Physis (Naturanlage), der Ethos (Gewohnheit) und der Logos (Vernunft), da das nous (Prinzipienwissen) allein nicht ausreicht. Aristoteles erkennt unterschiedliche Prägungsphasen beim Heranwachsen des Menschen.21 Die nach drei Altersstufen eingeteilte Ordnung, soll eine der Natur des Menschen entsprechende sein.22 Dies korreliert auch mit seinem Herrschaftsgedanken, dass man entsprechend seiner Altersstufe beherrscht wird oder herrschen kann.23 Außerdem erläutert er eine weitere Einteilung nach Gewöhnung und Vernunft.24 So wird man erst mit Hilfe der Gewöhnung erzogen, dann durch Einflussnahme auf die Vernunft. Grund hierfür ist, dass erst der Körper entsteht (Einwirkungen kann man hier mit Gewöhnung erreichen), dann die Seele und damit ihr Vernunftteil, an die man appelliert. Die orexis (Streben) soll gelenkt werden und der logos (Vernunft) durch Einflussnahme ausgebildet werden.

Grundsätzlich sollen freie Bürger dabei keine niedrigen Tätigkeiten übernehmen, das Denken wird hierdurch entwertet.25 Ausnahmen kann man machen, „[…] wenn man etwas um seiner selbst willen tut oder für Freunde oder für die Tugend […]“26. Das edelste Fach ist die Musik, da sie während der Muße die Gemütsbildung besonders anregt.27

3. Nussbaum

Wie eingangs erwähnt, entwickelte Nussbaum ihre Konzeption als Gegenentwurf zur liberalen Theorie. Auf zwei Begriffe reduziert, stehen sich hier die „schwache“ grundlegende Gerechtigkeit zur Freiheit und die „starke“ Befähigungsgerechtigkeit28 für Freiheit gegenüber. Nussbaum erklärt, dass sich in ihrer Konzeption einerseits Punkte des Liberalismus finden, die sie teilt, denen sie andererseits widerspricht. Grundsätzlich sieht sie aber einen demokratischen Sozialstaat (skandinavischer Art) als Zielrichtung vor. In Aristoteles Werken findet sie dafür nach ihrer Ansicht die Grundlagen wieder. „Die eudämonistische Staatsteleologie Aristoteles wird so in die pluralistischen Verhältnisse des 20. Jahrhunderts übersetzt.“29 Im Gegensatz zu Rawls, der seine Theorie der Gerechtigkeit nur in Staaten mit liberal-demokratischer Tradition zu verwirklichen sieht, strebt Nussbaum nach einer kulturübergreifenden Theorie.30 Sie erkennt bei Aristoteles die Konzeption eines guten Lebens, dieses muss durch die politische Herrschaft entwickelt, erhalten und gefördert werden. Dabei bleibt das Privateigentum größtenteils erhalten.31 Wichtig ist dabei auch, dass im Gegensatz zu Rawls Reichtum und Besitznicht als fundamentales Grundgut angesehen wird, sondern der Fokus auf Dinge mit Selbstzweck bzw. intrinsischen Wert gelegt werden.32

Diese drei Punkte (gutes Leben, politische Herrschaft und Privateigentum) fasst sie in ihrer „starken vagen Konzeption des Guten“ zusammen. Solch eine Konzeption des Guten bildet die Grundlage für jegliche Form von sozialer Umverteilung, Nussbaum sieht hier also Aristoteles als beste Basis für die Verteilungsgerechtigkeit eines „Sozialstaates“.

„Nach Nussbaum handelt es sich also bei Aristoteles’ politischer Philosophie insofern um einen individualrechtsbasierten Ansatz, als in dieser Ansprüche des Einzelnen gegenüber dem Staat teleologisch aus einer essentialistischen Bestimmung des guten menschlichen Lebens abgeleitet werden.“33

Wie sie Aristoteles Konzeption einer Polis auf den modernen Sozialstaat transferiert wird nun anhand der Punkte, die bei dem Abschnitt über Aristoteles aufgearbeitet wurden, dargestellt.

3.1 Der Staatsbürger bei Nussbaum

Nussbaum sieht die westliche Vorstellung der Menschenrechte als Zielrichtung bei der Definition eines Bürgers an. Sie setzt damit „einen Schritt früher“ an und vertritt einen universalistischen Ansatz, der von einem substantiellen Egalitarismus der Menschen ausgeht. Dies steht erstmal offensichtlich in einem Widerspruch zu Aristoteles, der eine Klassifizierung bei den Bürgern vornimmt und ihnen grundsätzlich bestimmte Fähigkeiten abspricht. Die Ausgrenzung von Gesellschaftsschichten wie Handwerkern oder Frauen und die in der griechischen Antike fest verankerte Grundhaltung von der wirtschaftlichen und damit ethisch nicht zu hinterfragenden Notwendigkeit der Sklaverei sieht Nussbaum nicht als theoriekonstitutiv an. Sie sieht einen universalistischen Ansatz bei Aristoteles, der sich (vor allem bei ihren späteren Arbeiten) bis hin zu einem Würdebegriff interpretieren lässt.34 Sie schränkt Aristoteles Forderung nach Muße und damit den Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen ein.35 Über einen Umweg durch ihr Fähigkeiten-Konzept versucht sie den nicht eudamonie-fähigen Menschen das Recht auf Bildung zukommen zu lassen. Zudem müsste es eine starke Subventionierung des Bildungssystems geben, damit jeder trotz hoher Arbeitszeit die Bildungsangebote nutzen kann. Sie erweitert den Umfang des „Jedermanns“ (hostisoun), damit nicht nur männliche „Vollbürger“ eudaimonie-fähig sind. Das nicht theoriebildende Element der Ausgrenzung wird so aus Aristoteles Konzeption des Guten entfernt.

[...]


1 Nussbaum, Martha: Gerechtigkeit oder das gute Leben. S. 85

2 Knoll, Manuel: Aristokratische oder demokratische Gerechtigkeit? S. 14

3 Nussbaum sieht sich eher als Liberale denn als Kommunitaristin, in Europa wurde sie aber lange Zeit eher als solche eingeordnet.

4 Grundsätzlich werden in dieser Hausarbeit die deutschen Begriffe bezeichnet. Soweit diese den Gegenstand nur unzulänglich beschreiben, wird auf den in der ursprünglichen Sprache verfassten Begriff und nicht auf die Übersetzung zurückgegriffen.

5 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1275b 5.

6 Riesenkampff, Isabelle: Ethik und Politik. S. 87.

7 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1277b 10.

8 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1324a 5f.

9 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1275b 20

10 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1326b 1

11 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1323a 25

12 Vgl. Aristoteles: Nikomachische Ethik. Übers.: Dirlmeier, Franz. 1098b

13 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1332a 1

14 Aristoteles: Nikomachische Ethik. Übers.: Dirlmeier, Franz. 1103a 33

15 Auch in der Politik: vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1333b 35

16 Aristoteles: Nikomachische Ethik. Übers.: Dirlmeier, Franz. 1155a 3ff.

17 Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1329a 1

18 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1323a 25

19 Vgl. Horn, Christoph: Wörterbuch der antiken Philosophie. S. 163

20 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1332a 39f.

21 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1336a 21f.

22 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1337a 1

23 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1332b 36f.

24 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1334b 5ff.

25 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1337a 5ff.

26 Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1337b 19

27 Vgl. Aristoteles: Politik. Übers.: Schwarz, Franz. 1340b 10

28 Vgl. Heinig, Hans: Der Sozialstaat im Dienst der Freiheit. S. 223

29 Vgl. Heinig, Hans: Der Sozialstaat im Dienst der Freiheit. S. 223

30 Vgl. Nussbaum, Martha: Gerechtigkeit oder das gute Leben. S. 30

31 Vgl. Nussbaum, Martha: Gerechtigkeit oder das gute Leben. S. 27

32 Vgl. Nussbaum, Martha: Gerechtigkeit oder das gute Leben. S. 93

33 Weber, Simon: Herrschaft und Recht bei Aristoteles. S. 34f.

34 Vgl. Heinig, Hans: Der Sozialstaat im Dienst der Freiheit. S. 226

35 Vgl. Nussbaum, Martha: Gerechtigkeit oder das gute Leben. S. 116

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Das aristotelische Konzept des guten Lebens in der Adaption von Martha Nussbaum
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Aristoteles, Politik
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
14
Katalognummer
V321271
ISBN (eBook)
9783668204751
ISBN (Buch)
9783668204768
Dateigröße
395 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aristoteles, Nussbaum, Martha, Leben, Praktische, Philosophie, Staat, Sozialdemokratismus, Adaption, Politik, Ethik, Fähigkeiten, vollkommen, Gute, Gemeinschaft, Bürger, Verfassung, Kommunitarismus, Staatsbürger
Arbeit zitieren
Moritz Heinz Brylski (Autor:in), 2015, Das aristotelische Konzept des guten Lebens in der Adaption von Martha Nussbaum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/321271

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