Die Elemente der ökonomischen Integrationstheorie


Hausarbeit, 2002

30 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Zum Begriff „ökonomische Integration“

II. Formen und Ziele ökonomischer Integration
1. Formen ökonomischer Integration
1.1 Präferenzzone
1.2 Handelszone
1.3 Zollunion
1.4 Gemeinsame Märkte
1.5 Von der Wirtschaftsunion zur vollständigen Wirtschaftsunion
1.6 Politische Union
2. Ziele und Motive der ökonomischen Integration

III. Reale Integrationstheorie
1. Traditionelle und Neue Außenhandelstheorie
1.1 Die Traditionelle Außenhandelstheorie
1.2 Die Neue Außenhandelstheorie
2. Traditionelle Zollunionstheorie
3. Integration zu Protektionszwecken
4. Theorie des gemeinsamen Marktes
4.1. Faktormobilität im Zwei-Länder-Modell
4.2. Faktormobilität im Drei-Länder-Modell
5. Langfristige Wachstumseffekte
5.1 Die Neoklassische Wachstumstheorie
5.2 Die Neue Wachstumstheorie

Stellungnahme

Anhang

Q u e l l e n v e r z e i c h n i s

I n t e r n e t q u e l l e n

Referathandout

Referatsoftwäre

Einleitung

Der Zusammenschluss von Staaten zu regionalen Integrationsräumen gehört seit dem Ende des zweiten Weltkriegs zur signifikanten Entwicklung in den internationalen Beziehungen[1]. Insbesondere die ökonomische Integration hat sich seit dem Ende der 80er Jahre weiter erheblich beschleunigt. So wurden, nach einer Studie der WTO, allein zwischen 1990 und 1995 über 30 ökonomische Integrationsräume etabliert[2], vorwiegend in Europa, Nord- und Lateinamerika, in Asien, im arabischen Raum, aber auch in Afrika[3]. Dieses neue Phänomen (nämlich die Bildung ökonomischer Integrationsräume) wurde auch mit zahlreichen Veröffentlichung begleitet, die sich mit ihrem theoretischen Fundament beschäftigen. Ein neuer Wissenschaftszweig innerhalb der Volkswirtschaftslehre bildete sich heraus[4]. Typische Fragestellungen dieses Wissenschaftszweiges sind: Lohnt es sich für ein Land, internationalen Handel zu betreiben? Wäre es dabei sinnvoll, die Märkte für Güter und Dienstleistungen sowie Kapital und Arbeit gegenüber anderen Volkswirtschaften zu öffnen oder eine protektionistische Politik zu bevorzugen? Wie verteilen sich die Wohlfahrtsgewinne bzw. -verluste aus internationalen Integrationsbestrebungen auf die Teilnehmer und die einzelnen Wirtschaftssektoren innerhalb eines Integrationsraumes? Entsteht der restlichen Staatengemeinschaft durch regionale Integrationsfortschritte ein Schaden? Welche Kosten und Nutzen sind mit der Etablierung unwiderruflich fester Wechselkurse mit den Nachbarländern oder mit einer gemeinsamen Währung verbunden? Sollte eine politische Integration den realen und monetären Integrationsprozess begleiten? Führen Integrationsprozesse zu regionalen oder länderspezifischen Agglomerationen von Industrien oder doch eher zu einer diversifizierten Produktionsstruktur?[5] Die Antwort auf alle diese komplexen Fragestellungen bildet den Kernbereich dieser jungen Wissenschaftszweige der Volkswirtschaftslehre.

Im vorliegenden Beitrag wird versucht, eine allgemeine Darstellung wichtiger Elemente der ökonomischen Integrationstheorie zu skizzieren. Im einzelnen soll folgendermaßen vorgegangen werden: Das erste Kapitel widmet sich dem Begriff der ökonomischen Integration. Im weiteren Kapitel ( II ) werden die wichtigsten Formen ökonomischer Integration erörtert und zum Teil analysiert; im Anschluss werden die Motiven dieses ökonomischen Prozesses erwähnt. Dabei lässt sich feststellen, dass sich aus diesem Prozess sowohl Vor- als auch Nachteile ergeben. Im vierten Kapitel werden die wichtigsten ökonomisch-integrationstheoretischen Ansätze in Betracht kommen. Ein weiterer Ansatz der ökonomischen Integration ist eine Währungsunion, die eine vollständige Währungskonvertibilität, Beseitigung oder Begrenzung der Wechselkursschwankungen und vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der Union fordert, oder sogar eine gemeinsame Währung schafft. Dieser Ansatz bildet einen eigenständigen Teil (Teil II ), in dem er ausführlich diskutiert wird. Am Schluss dieser Arbeit werde ich zu einigen Schwächen der erwähnten integrationstheoretischen Ansätze Stellung nehmen.

I. Zum Begriff „ökonomische Integration“

Der Begriff „ökonomische Integration“ wurde erst ab den vierziger Jahren in der sozial-ökonomischen Literatur verwendet[6]. Er bezeichnet im allgemeinen einen „Zustand oder Prozess des Zusammengehens eigenständiger Volkswirtschaften zu einem größeren Wirtschaftsraum“[7], oder anders formuliert, Integration geht einher mit dem Abbau der die internationalen ökonomischen Aktivitäten zwischen den Mitgliedsländern einschränkenden Barrieren, die im Art 2 des EGW- Vertrags erwähnt werden[8]. Entsprechend dieser Definition bestehen zwei Perspektiven ökonomischer Integration, nämlich statische und dynamische Perspektive. In einer statischen Perspektive kann man die ökonomische Integration als Zustand sehen, in dem einzelne Länder nach einem abgeschlossenen Integrationsprozess als wirtschaftliche Einheit aufgefasst werden. Nach der dynamische Perspektive stellt die ökonomische Integration einen Prozess dar, durch die ökonomischen Barrieren zwischen den Produkten und Faktormärkten unabhängiger Volkswirtschaften innerhalb eines integralen Wirtschaftsraumes schrittweise abgebaut wird, um die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt der Mitgliedsländer zu steigern[9].

Dementsprechend ist die ökonomische Integration ein permanent kontinuierlicher Prozess, der verschiedene Formen und Ziele hat. Welche sind die Formen und Ziele dieses Prozess?

II. Formen und Ziele ökonomischer Integration

1. Formen ökonomischer Integration

In Anlehnung an die Balassa-Typologie (1965) lassen sich mehrer ökonomische Integrationsstufen beschreiben, die wie im Anhang Abbildung Nr.: 1 dargestellt werden[10].

Eine nicht in der Balassa-Typologie erwähnte Form der ökonomischen Integration ist die Präferenzzone[11]. Was versteht man eigentlich unter Präferenzzone als Modell ökonomischer Integration? Worin unterscheiden sich die verschiedenen Modelle bzw. Formen von- einander?

1.1 Präferenzzone

Die Entstehung einer Präferenzzone erfolgt, „wenn sich mindestens zwei Länder vertraglich verpflichten, sich Vorzugsbedingungen für den Handel mit bestimmten Gütern einzuräumen. Zölle für bestimmte Produkte werden teilweise oder ganz abgebaut. Dabei kann die Höhe der gegenseitig eingeräumten Präferenz unterschiedlich sein. Drittländern wird die Präferenz nicht zugestanden. Höhere Ein- und Ausführquoten, verglichen mit der Ausgangssituation, sind ebenso denkbar“[12]. Als Beispiel für eine Präferenzzone kann hier das British Commonwealth Preference Scheme genannt werden, das 1932 von Großbritannien und einigen ehemals dem British Empire angehörenden Staaten etabliert wurde.

1.2 Handelszone

Der Begriff „Freihandelsassoziation“ kann auch als Synonym zu „a free trade area“ gebraucht werden. Darunter versteht man: „ a group of two or more customs territories in which the duties and other restrictive regulations on commerce are eliminated on substantially all the trade between the constituent territories in products originating in such territories“[13]. Die Mitgliedsländer der Freihandelszone verpflichten sich in Verträgen, zwischen ihnen bestehende Handelshemmnisse zu beseitigen. Es gibt keine Importzölle und quantitativen Restriktionen, zwischen den Partnerländern herrscht Freihandel.

Gegenüber Drittländern gibt es keine gemeinsame Handelspolitik, jedes Land hat seine eigenen Außenzölle und kann autonom protektionistische Instrumente einsetzen. „ in a free-trade-area, as distinct from a customs union, the suppression of intra-area trade restrictions is not accompanied by the establishment of uniform duties and other regulations on commerce with third countries, but rather the member countries maintain their individual tariffs and the freedom of determining and modifying their commercial policies[14]. Um zu verhindern, dass Waren aus Drittländern über das Land mit dem geringsten externen Zolltarif in die Freihandelszone gelangen, müssen Ursprungszertifikate beiliegen, aus denen das Herkunftsland hervorgeht. Der Güterverkehr mit anderen Mitgliedsländern muss somit in einer Freihandelszone weiterhin kontrolliert werden. Die Europäische Freihandelszone (EFTA, European Free Trade Association) und die Nordamerikanische Freihandelszone (NAFTA, North American Free Trade Agreement) können als Beispiele hierfür gelten.

1.3 Zollunion

Zusätzlich zu den Charakteristika einer Freihandelszone wird in Zollunionen (customs union) ein gemeinsamer Außenzoll vereinbart. Wichtige Merkmale der „Customs union“ sind:

„..., a) the elimination of substantially all tariffs and other forms of trade restrictions among the participating countries and b) the establishment of uniform tariffs and other regulations on foreign trade with no participating economies[15] ”.

In anderen Worten, innerhalb der Zollunion erfolgt somit eine Abschaffung der Ein- und Ausfuhrzölle, während nach außen die Zolltarife und Zollvorschriften vereinheitlicht werden.

Der Deutsche Zollverein (1834) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 wiesen diese Merkmale auf[16].

1.4 Gemeinsame Märkte

“A higher form of economic integration is attained in a common market, where not only trade restrictions but also restrictions on factor movements are abolished“[17]. Während die bisherigen Integrationsformen sich ausschließlich auf den Güterverkehr beschränken, sind hier Bewegungen der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital uneingeschränkt liberalisiert. Dies bedeutet Niederlassungsfreiheit für Unternehmen, Freizügigkeit für Arbeitskräfte und freien Kapitalverkehr. Die Bürger der Mitgliedsländer des gemeinsamen Marktes können „sich in jedem Teilnehmerland jeweils zu den Bedingungen frei niederlassen, ein Gewerbe eröffnen und Vermögensgeschäfte tätigen, die auch für Einwohner dieses Landes gelten[18] “. In diesem Fall ist eine wirtschaftspolitische Harmonisierung erforderlich, um zu verhindern, dass Produktionsfaktoren nur in bestimmte Länder des gemeinsamen Marktes wandern; daher bedarf es eines gemeinsamen Ordnungsrahmens in der Wettbewerbspolitik. Darüber hinaus muss die Steuerpolitik ein Stück weit harmonisiert werden. Bei der EWG kann ab 1970 von einem Gemeinsamen Markt gesprochen werden. Spezialfälle, gewissermaßen Teilmengen Gemeinsamer Märkte, sind sektorspezifische gemeinsame Marktordnungen[19]. Solche gemeinsame Marktordnungen gibt es in der Europäischen Union für den Agrarsektor. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) könnte als anderes Beispiel genannt werden[20].

1.5 Von der Wirtschaftsunion zur vollständigen Wirtschaftsunion

Ein gewisser ansteigender Grad an Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitik der betroffenen Länder bezüglich der Handels- oder der Wettbewerbspolitik ist für die drei vorher genannten Integrationsformen notwendig, jedoch erfolgt in der Stufe des Gemeinsamen Markts ein hoher Grad an dieser Koordinierung. „An economic union, (…) combines the suppression of restrictions on commodity and factor movements with some degree of harmonization of national economic policies, in order to remove discrimination that was due to disparities in these policies[21] ”. Makroökonomische Stabilisierungspolitik, Geldpolitik (etwa wie die Zentralisierung der Geldpolitik innerhalb der Europäischen Wirtschaftsunion), Redistributionspolitik und Sozialpolitik sind wichtige Felder, die zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert oder gemeinsam gestaltet werden[22]. Zu einer Vereinheitlichung der gesamten Wirtschaftspolitik kommt es in einer vollständigen Wirtschaftsunion. „ Total economic integration presupposes the unification of monetary, fiscal, social and counter cyclical polices and requires the settings-up of a supra-national authority whose decisions are binding for the member states[23] ”.

1.6 Politische Union

Politische Union[24] kann der ökonomischen Integration folgen, in der gleichsam ökonomisch und politisch nur noch ein Land vorhanden ist. Die Mitgliedsstaaten verzichten auf ihre politische Souveränität und delegieren Entscheidungs- und Handlungskompetenzen an gemeinschaftlich gebildete, supernationale Institutionen[25]. Die Versuche der arabischen Staaten (Ägypten, Syrien, Jemen, Irak, Jordanien) im Jahr 1957 sind hierfür hier ein Beispiel. Zunehmende Interventionen von außen sowie die unstabile politische Lage in der Region liessen diese dreijährige politische Union scheitern[26].

Diese hierarchische Darstellung bedeutet auf keinen Fall, dass die genannten Formen graduell von untern (Freihandelszone) nach oben (vollständige Wirtschaftsunion) durchlaufen werden müssen. Theoretisch wie auch praktisch ist ein Sprung beispielsweise auf die dritte Ebene in der Tabelle möglich, vorausgesetzt, dass sich die Teilnehmländer darauf einigen können. Beispiel hierfür ist die Schaffung eines gemeinsamen Marktes des Südens „MERCOSUR, 1991“ in Südamerika.

Nun zu den Motiven, die hinter ökonomischen Integrationsbestrebungen stehen.

2. Ziele und Motive der ökonomischen Integration

Ökonomische Integration ist kein Selbstzweck, sondern wie Aristoteles in seiner Beschreibung der Reichtumsrelevanz schon sagte, nur ein„Mittel für andere Zwecke[27] “. Nach diesem aristotelischen Verständnis ist die ökonomische Integration nur ein Mittel, welches „höheren“ Zielsetzungen dient, vorrangig der Vergrößerung des Wohlstandes der beteiligten Volkswirtschaften. In Art 2 des EWG-Vertrages findet man beispielsweise solche Integrationsvorstellungen, die sowohl die Inhalte der Integration als auch die Absichten, die mittels jener Inhalte realisiert werden sollen. „Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annährung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebensumstände und engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in der Gemeinschaft zusammengeschlossen sind“[28].

Im folgenden Art. 3 des EWG-Vertrages werden die Instrumente und Tätigkeiten benannt, durch die die vorgenannten Inhalte und Zwecke verwirklicht werden sollen, und zwar u. a.:

- die Abschaffung der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie aller sonstigen Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten;
- die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs und einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber Dritt- ländern;
- die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten;
- die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet des Verkehrs;
- die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft;
- die Errichtung eines Systems, das den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen schützt;
- die Anwendung von Verfahren, welche die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und die Behebung von Störungen im Gleichgewicht ihrer Zahlungsbilanzen ermöglichen;
- die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren des Gemeinsamen Marktes erforderlich ist[29].

Bland, Clausen ,Wacker erörtern aus internationaler Sicht die Vorteile, die sich aus der ökonomischen Integration für die Mitgliedsstaaten ergeben können, welche die Hauptziele dieses Prozesses beinhalten, jedoch bleiben negative Konsequenzen bei diesem integrativen Prozess nicht ausgeschlossen[30].

Im weiteren sollen die verschiedenen integrationsökonomischen Ansätze in Betracht kommen.

[...]


[1] Vgl. Kaiser Robert, Von der regionalen zur kontinentalen Integration, in: http://www.robert-kaiser.de/BremenI.PDF

[2] World trade organization (WTO), Regionalism und the World Trading System, Genf 1995, S.1.

[3] Beispielsweise; afrikanische Union (OAU), oder Al Maghreb-Union (die nordafrikanischen Staaten: Algerien, Mauretanien; Algerien, Libyen, Tunesien, Marokko)

[4] Vgl. Blank/ Clausen/ Wacker, Internationale ökonomische Integration, (Vorwort)

[5] Vgl. Wim Kösters/ Rainer Beckmann / Martin Hebler, Elemente der ökonomischen Integrationstheorie, in: Loth, w., Geschichte der europäischen Integration: S., 36

[6] Vgl. Fritz Machlup, A History of Thought on Economic Integration, S., 9

[7] Blank / Clausen / Wacke r, 1998: Internationale ökonomische Integration, München: Vahlen. S. 31

[8] Siehe Kapitel II, 2,

[9] Vgl. Wim Kösters/ Rainer Beckmann / Martin Hebler, Elemente der ökonomischen Integrationstheorie, in: Loth, w., Geschichte der europäischen Integration: S., 35

[10] Siehe im Anhang, Abbildung Nr.:1 S., 25

[11] Zu dieser Form ökonomischer Integration siehe die Abbildung Nr.:2 S., 25

[12] Blank/ Clausen/ Wacker, Internationale ökonomische Integration, S., 32

[13] GATT, Basis Instruments and Selected Documents, Vol. I, Part III, Article XXXIV, Sec. 8(b)

[14] Bela Balassa, The theory of economic integration, S., 69-f

[15] Ebenda, S., 21

[16] Blank/ Clausen/ Wacker, Internationale ökonomische Integration, S., 32

[17] Bela Balassa, the theory of economic integration, S., 2

[18] Wim Kösters/ Rainer Beckmann / Martin Hebler, in: Loth, w., Geschichte der europäischen Integration: S., 38

[19] Die Mitgliedsländer schaffen im Rahmen einer Gemeinsamen Marktordnung einheitliche ökonomische Bedingungen, insbesondere ein Regelsystem für den Wettbewerb, aber auch Regulierungen preis- und mengenpolitischer Natur oder Abnahmegarantien.

[20] Frank Deppe (Hg.), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, zur politischen Ökonomie der westeuropäischen Integration, S.123

[21] Bela Balassa, the theory of economic integration, S.2

[22] Vgl. Blank/ Clausen/ Wacker, Internationale ökonomische Integration, S.33-34

[23] Bela Balassa, ebenda.

[24] Siehe die Abbildung Nr.: 3 , im Anhang S., 26 Politische Union kann auch als Form der ökonomischen Integration angesehen werden

[25] Vgl. Blank/ Clausen/ Wacker, Ebenda

[26] Vgl. Al-Massalmeh Khaled, Nationalismus im arabischen Raum,S.158ff

[27] Zitiert nach Amartya Sen, Ökonomie für den Menschen, S. 25

[28] Zitat nach Frank Deppe (Hg.), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, zur politischen Ökonomie der westeuropäischen Integration, S. 175f

[29] Ebenda, S. 176

[30] In Abbildung Nr.:4 im Anhang S., 27 werden diese Vor- und- Nachteile ökonomischer Integration kurz zusammengefasst.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Die Elemente der ökonomischen Integrationstheorie
Hochschule
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik)  (ök. Studiengang)
Veranstaltung
Projekt: Joint Ventures
Note
1,5
Autor
Jahr
2002
Seiten
30
Katalognummer
V32056
ISBN (eBook)
9783638328876
ISBN (Buch)
9783638692243
Dateigröße
797 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Elemente, Integrationstheorie, Projekt, Joint, Ventures
Arbeit zitieren
Abdelmajid Layadi (Autor:in), 2002, Die Elemente der ökonomischen Integrationstheorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32056

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