Die Gesellschaftsverträge von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau im Vergleich


Hausarbeit, 2015

18 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Thomas Hobbes
2.1 Geschichtlicher Hintergrund und Menschenbild
2.2 Gesellschaftsvertrag nach Hobbes

3. Jean-Jacques Rousseau
3.1 Geschichtlicher Hintergrund und Menschenbild
3.2 Gesellschaftsvertrag nach Rousseau

4. Vergleich der Gesellschaftsverträge von Hobbes und Rousseau

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die beiden Staatstheoretiker Jean-Jacques Rousseau und Thomas Hobbes zählen zu den bedeutendsten Vertretern der Politikwissenschaft. Ihre Werke sind auch mehrere Jahrhunderte nach ihrem Tod von großer Bedeutung und haben die Entwicklungen der politischen Wissenschaft nachhaltig geprägt. Auch wenn Ihre Staatstheorien und ihr Menschenbild zum Teil stark kritisiert wurden und werden kann man die Bedeutung ihrer Aufzeichnungen nicht leugnen. Ihre Vorstellungen davon Elend und drohenden Zerfall der Gesellschaft zu verhindern haben die Wertvorstellungen der heutigen Politik entscheidend mitgeprägt. Sie gelten als bedeutende Vordenker für heutige Staatskonzeptionen und auch wenn man mit ihren Ideen nicht immer konform geht, weil man ihnen beispielsweise vorwirft diktatorische Strukturen zu begünstigen, so ist die Bedeutung ihrer Werke nicht zu leugnen.

Aus diesen Gründen ist es meiner Ansicht nach sinnvoll die beiden Gesellschaftsverträge „Leviathan“ von Thomas Hobbes, der sich selbst als Begründer der Politikwissenschaft sieht, und den „Contract Social“ von Jean Jacques Rousseau miteinander zu vergleichen und dabei ihre Kernaussagen bezüglich der Vorstellungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der differenten Gesellschaftsformen gegenüberzustellen.

Da es in einer Hausarbeit, aufgrund der relativ geringen Seitenzahl, schwierig ist ihre gesamten Theorien herauszuarbeiten und miteinander in Vergleich zu setzen, werde ich mich vor allem auf den Gesellschaftsvertrag in seiner Form und Umsetzung und die Notwendigkeit warum es einen solchen bedarf, beziehen. Zusätzlich werde ich für jeden der beiden Staatstheoretiker den geschichtlichen Hintergrund ihrer Zeit und ihr jeweiliges Menschenbild darstellen, damit man die Intention einen Gesellschaftsvertrag zu verfassen, besser nachvollziehen kann.

Um eine Darstellung und einen Vergleich der beiden Gesellschaftsverträge herauszuarbeiten werde ich mich primär mit ihren jeweiligen Werken „Leviathan“ und „Contract Social“ beschäftigen. Zusätzlich werde ich aber auch einige Sekundärliteratur verwenden, die mir zur Bearbeitung des Themas hilfreich schien.

Um meine Vorgehensweise kurz darzustellen, ich werde in den nachfolgenden Kapiteln jeweils herausarbeiten unter welchen Bedingungen und Motiven der jeweilige Gesellschaftsvertrag entstanden ist. Die gesellschaftlichen und historischen Umstände zu verstehen ist wichtig um die Motivation, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, nachvollziehen zu können. Der geschichtliche Hintergrund ist meiner Meinung nach von besonderer Bedeutung, da die Probleme der Zeit, in der die beiden Staatstheoretiker lebten, ihre Vorstellungen von einer idealen Gesellschaftsform entscheidend geprägt haben.

Anschließend werde ich die Verträge einzeln untersuchen und die genaue Form des Staates und der Herrschaftsform darstellen. Danach werde ich mich daran begeben einen Vergleich der beiden Gesellschaftsverträge zu erstellen, der die, meiner Meinung nach, wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten übersichtlich darstellen soll. Abschließend werde ich ein kurzes Fazit ziehen, in dem ich noch einmal auf die Verträge an sich und auch auf ihre Übertragbarkeit auf die heutige Zeit eingehen werde.

2. Thomas Hobbes

2.1 Geschichtlicher Hintergrund und Menschenbild

Thomas Hobbes berühmteste Schrift „Leviathan“ erschien im Jahr 1651. Nur zwei Jahre nach dem Ende des Englischen Bürgerkriegs, der von 1642 bis 1649 währte. Die Schrecken und Leiden, die der Bürgerkrieg mit sich brachte, motivierten Hobbes dazu, nach einer Lösung für eine optimale Gesellschaftsform zu suchen, in welcher die Menschen in friedlicher Gemeinschaft miteinander leben sollten. Das Chaos und die vielen Toten, die Folge des Bürgerkriegs waren, haben Hobbes’ Menschenbild nachhaltig geprägt und seinen Wunsch nach gesellschaftlicher Ordnung bekräftigt.

Anders als historische Philosophen wie beispielsweise Aristoteles, vertritt Hobbes die Ansicht, dass der Mensch von Natur aus nicht freiwillig nach Gemeinschaft strebt, sondern nur weil er sich von dieser einen persönlichen Vorteil erhofft. Dies macht er deutich mit seiner Aussage „Der Mensch sucht von Natur keine Gesellschaft um der Gesellschaft willen, sondern um von ihr [...] Vorteil zu erlangen.“[1]

Orientiert hat sich Hobbes, bei der Vorstellung über den Menschen im Naturzustand an dem Verhalten von damals wie heute existierenden wilden Völkern.[2] Thomas Hobbes sieht den Menschen in seinem Naturzustand als ein Wesen, das über völlige Handlungsfreiheit verfügt[3] und immer darauf bedacht ist, sich gegenüber seinen Mitmenschen hervorzuheben und besser sein möchte als sie. Dies ist für Hobbes ein Grund, weshalb sich Menschen zusammenschließen. Da aber, wenn alle Menschen gleich viel Ruhm oder Ehre besitzen, eine solche Verbindung nicht bestehen kann, hält Hobbes eine solche Übereinkunft für nichtig. Aus diesem Grund empfindet Thomas Hobbes es für sinnvoller, eine Herrschende Kraft, anstatt einer Verbindung unter Gleichberechtigten, zu haben. Als treibende Kraft einer solchen Herrschaftsform nennt Hobbes die Furcht, da laut seiner Aussage „der Ursprung aller großen und dauernden Verbindungen [...] in Furcht bestanden hat.“[4] Als Beispiel um die Wirkung der Furcht darzustellen erläutert Hobbes, dass zwei Menschen, die eigentlich Feinde sind nur aus (Todes-)Furcht voreinander Frieden schließen werden[5], um der Angst vor dem Tod entgehen. Da der Tod in Hobbes Aufzeichnungen vom Menschenbild das „größtmögliches Übel“[6] darstellt hat die Furcht eine solch immense Macht.

Die natürliche Gleichheit, die Hobbes den Menschen in ihrem Naturzustand attestiert, sieht er als ein an Problem und meint, dass sie ein friedliches Zusammenleben verhindert. Er sagt, dass die physischen Unterschiede zwischen den Menschen so gering sind, dass jeder in der Lage wäre den anderen zu töten. Aus diesem Grund sieht er den Naturzustand der Menschen als „lebens- und freiheitsbedrohend“[7]. Hobbes sagt, dass der Wunsch den Mitmenschen Schaden zuzufügen „im Naturzustande alle[r]„[8] liegt. Der häufigste Grund den Mitmenschen Schaden zufügen zu wollen ist die Uneinigkeit, die entsteht wenn mehrere Personen den gleichen Gegenstand begehren.

Im Naturzustand hat, laut Hobbes, jeder Mensch das Recht auf alles, jedem ist es erlaubt alles zu tun, was er möchte und alles in seinen Besitz zu nehmen, was er als begehrenswert empfindet. Ein Zusammenleben, in dem jeder Mensch alles besitzen und benutzen darf, kann nach Ansicht von Thomas Hobbes nicht funktionieren, da es in diesem Fall keine Möglichkeit gibt, sich von den Anderen abzuheben. Deshalb sagt Hobbes, dass der natürliche Zustand des Menschen der „Krieg aller gegen alle“[9] sei.

Da Menschen aber von Natur aus einen solchen Krieg nicht als gut ansehen können, da wie bereits erwähnt der Tod für sie das größtmögliche Übel darstellt, halten sie es für vernünftig diesen Zustand zu verlassen und sich zu einer Gemeinschaft zusammenzuschließen, die auf der Furcht vor dem Krieg, der Unsicherheit und dem Tod basiert.

Hobbes sagt, dass es ein Naturgesetz sei, dass die Menschen, aufgrund ihres Triebs nach Selbsterhaltung, nach einer friedensstiftenden Gemeinschaft streben. Einen Rückfall in den Naturzustand empfindet Hobbes als „stets präsente Drohung“[10], da dieser den Zerfall des souveränen Furchtmonopols bedeuten würde. Die Gesellschaftsform, die laut Hobbes Frieden und Sicherheit gewähren würde, wird im nachfolgenden Kapitel dargestellt.

2.2 Gesellschaftsvertrag nach Hobbes

„Die Menschen, die von Natur aus Freiheit und Herrschaft über andere lieben, führten die Selbstbeschränkung [...] mit dem Ziel und der Absicht ein, [...] dem elenden Kriegszustand zu entkommen.“[11] Thomas Hobbes Eingangszitat des zweiten Teils „Vom Staat“ seines Werks „Leviathan“ macht deutlich warum es seiner Meinung nach einen Gesellschaftsvertrag benötigte. Er war, laut Hobbes, notwendig, weil der Kriegszustand nicht „durch einen menschenfreundlichen Entschluß allein“[12] beendet werden konnte. Das bedeutet, dass Hobbes der Ansicht ist, dass es einen Vertrag benötigt, der nicht die natürlichen Attribute des Menschen bekräftigt, sondern sich gegen seine Natur richtet[13]. Die natürlichen Gesetze wie „Gerechtigkeit, Billigkeit, Bescheidenheit, Dankbarkeit“[14], also das Gesetz andere so zu behandeln, wie man es sich selbst wünscht, wirken laut Hobbes entgegen den natürlichen Gemütsbewegungen der Menschen und sind ohne eine treibende Macht wie die Furcht nicht einzuhalten. Er sagt, dass „Verträge ohne das Schwert [...] nur bloße Worte“[15] sind und attestiert den Menschen natürliche Leidenschaften wie „Parteilichkeit, Hochmut, Rachsucht“[16] etc., die sich mit dem Wunsch nach Frieden nicht vereinbaren lassen. Aus diesem Grund sagt er, dass es einer Macht bedarf, die sich um die Einhaltung der Naturgesetze bemüht und dafür als Werkzeug die Furcht verwendet. Diese Macht wird mithilfe des Gesellschaftsvertrags ins Leben gerufen.

Anders als beispielsweise Bienen und Ameisen, die von Natur aus danach streben übereinstimmende Gemeinschaften zu bilden und deshalb von Aristoteles als politische Lebewesen gesehen werden, muss dies beim Menschen künstlich, mithilfe eines Vertrags erzeugt werden. Der Grund dafür ist, dass der Mensch, wie im vorherigen Kapitel bereits erwähnt, im ständigen Wettkampf um Ehre und Würde mit seinen Mitmenschen ist und so von Natur aus keine homogene Gesellschaft bilden kann.

Die einzige Möglichkeit eine Gewalt zu errichten, die in der Lage ist, den Menschen Frieden und Sicherheit zu gewähren sieht laut Hobbes so aus, dass alle Menschen ihre „gesamte Macht und Stärke auf einen Menschen oder eine Versammlung von Menschen [...] reduzieren.“[17] Es wird also ein Mensch oder eine Versammlung von Menschen bestimmt, der bzw. die die gesamte Gemeinschaft verkörpert und legitimiert ist so zu handeln wie er bzw. sie es möchte, solange es dem „gemeinsamen Willen aller“[18], dem Verlangen nach Frieden und Sicherheit für die gesamte Bevölkerung, dient. Diese Person bzw. Versammlung von Personen nennt Hobbes den Leviathan bzw. den sterblichen Gott. Dieser ist, durch die auf ihn übertrage Macht und Stärke, in der Lage, den Willen aller Personen auf den Frieden innerhalb des Staates zu lenken und die dazu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Der Leviathan selbst bestimmt, welche Mittel er für notwendig hält um seinen Verpflichtungen nachzugehen. Er stellt den Souverän innerhalb des Staates dar, der über die höchste Macht verfügt. Seine primäre Aufgabe liegt in „der Sorge für die Sicherheit des Volkes“[19]. Alle anderen Personen neben dem Souverän werden als „Untertanen“[20] bezeichnet. Manche Politikwissenschaftler, wie beispielsweise Herfried Münkler, sind der Ansicht, dass es sich bei Hobbes’ Vertrag nicht nur um einen Gesellschaftsvertrag, sondern viel mehr um eine Mischung aus Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag handelt, andere bezeichnen ihn sogar als „Unterwerfungsvertrag unter einen allmächtigen Staat“[21].

Letztere Formulierung ist nachvollziehbar, da die Menschen ihren eigenen Willen und ihr eigenes Urteil dem des Leviathan unterwerfen und damit zu einer Einheit schmelzen, die daraus entsteht, dass jeder mit jedem einen Vertrag abschließt. Aus dieser vereinten Menge von Personen entsteht der Staat. Der Souverän selbst unterwirft sich nicht dem Vertrag, was damit begründet wird, dass ein „Einschränken seiner Handlungsoptionen“[22] verhindert werden soll.

Sobald der Souverän bestimmt worden ist, können ihm seine Souveränitätsrechte nicht mehr entzogen werden, da dies einen Vertragsbruch darstellen würde. Die Folge wäre die Auflösung des Staates und der Rückfall der Menschen in den Naturzustand. Für die Untertanen gilt, dass sie sich nach Vertragsschluss nicht mehr von der Unterwerfung befreien können.[23] An dieser Stelle ist Hobbes’ Tendenz zur Monarchie deutlich zu erkennen. Man könnte darüber diskutieren ob Thomas Hobbes eher als absolutistischer oder liberaler Staatstheoretiker einzuordnen ist.

Um das friedliche und sichere Zusammenleben innerhalb des Staates zu gewähren, bedarf es nach Hobbes sogenannten „bürgerlichen Gesetzen“. Bei diesen handelt es sich um Gesetze, die vom Souverän aufgestellt werden und an die sich jeder Untertan im Staat zu halten hat. Dazu hat sich jeder Untertan mit der Vertragsunterzeichnung verpflichtet. Einzig und allein der Souverän ist berechtigt die Gesetze zu erlassen und aufzuheben, er selbst ist den bürgerlichen Gesetzen nicht unterworfen. Die bürgerlichen Gesetze können die natürlichen Rechte der Menschen beschränken, solange sie dazu dienen den Frieden zu gewähren[24]. Als Beispiel könnte man aufführen, dass die bürgerlichen Gesetze den Menschen dahingehend einschränken, dass er nicht mehr berechtigt ist sich durch seine eigene, physische Kraft zu schützen, sondern allein das Gesetz dazu in der Lage ist.

Zusammenfassend kann man Hobbes’ Gesellschaftsvertrag als einen einseitigen und unaufhebbaren Vertrag bezeichnen, der als wichtigste Merkmale den Rechtsverzicht aller, die Begünstigung eines Einzelnen und die Autorisierung eines Souveräns besitzt und sich als primäres Ziel die Friedenssicherung gesetzt hat.

[...]


[1] Hobbes, Thomas (1918): Grundzüge der Philosophie. Lehre vom Menschen und vom Bürger. Verlag von Felix Meiner. S.80

[2] Vgl. Münkler, Herfried (1993): Thomas Hobbes. Frankfurt/New York: Campus Verlag. S.111

[3] Jdanoff, Denis (2006): Gehorsam und Widerstand in Hobbes’ „Leviathan“ und Rousseaus „Gesellschaftsvertrag“ – Ein Vergleich. Berlin: Wissenschaftlicher Verlag. S.25

[4] Hobbes, Thomas (1918): Grundzüge der Philosophie. S.83

[5] Münkler, Herfried (1993): Thomas Hobbes S.125

[6] Vgl. Jdanoff, Denis (2006): Gehorsam und Widerstand in Hobbes’ „Leviathan“ und Rousseaus „Geseschaftsvertrag“ – Ein Vergleich. S.25

[7] Höffe, Otfried (2010): Thomas Hobbes. München: Verlag C.H. Beck. S.145

[8] Hobbes, Thomas (1918): Grundzüge der Philosophie. S.84

[9] Hobbes, Thomas (1918): Grundzüge der Philosophie. S.87

[10] Münkler, Herfried (1993): Thomas Hobbes S.111

[11] Hobbes, Thomas (1651): Leviathan. oder Stoff, Form und Gewalt eines bürgerlichen und kirchlichen Staates. Stuttgart: Reclam-Verlag S.131

[12] Höffe, Otfried (2010): Thomas Hobbes. München: Verlag C.H. Beck. S.137

[13] Vgl. Münkler, Herfried (1993): Thomas Hobbes S.122

[14] Hobbes, Thomas (1651): Leviathan. S.131

[15] Hobbes, Thomas (1651): Leviathan. S.131

[16] Hobbes, Thomas (1651): Leviathan. S.131

[17] Hobbes, Thomas (1651): Leviathan. S.134

[18] Höffe, Otfried (2010): Thomas Hobbes. München: Verlag C.H. Beck. S.150

[19] Hobbes, Thomas (1651): Leviathan. S.255

[20] Hobbes, Thomas (1651): Leviathan. S.135

[21] Voigt, Rüdiger (2014): Den Staat denken. Der Leviathan im Zeichen der Krise, 3. Auflage. Baden-Baden: Nomos-Verlag S.179

[22] Münkler, Herfried (1993): Thomas Hobbes S. 130

[23] Vgl. Münkler, Herfried (1993): Thomas Hobbes S.135

[24] Vgl. Hobbes, Thomas (1651): Leviathan. S.205

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Gesellschaftsverträge von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau im Vergleich
Hochschule
Universität Siegen
Veranstaltung
Sozialwissenschaftliche Theorien
Note
2,0
Jahr
2015
Seiten
18
Katalognummer
V320201
ISBN (eBook)
9783668194502
ISBN (Buch)
9783668194519
Dateigröße
582 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hobbes, Rousseau, Thomas Hobbes, Gesellschaftsvertrag, Jean-Jacques Rousseau, Vergleich, Gesellschaftsverträge
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Die Gesellschaftsverträge von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320201

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