Häusliches Arbeitszimmer im Steuerrecht. Systematische Darstellung und kritische Analyse


Seminararbeit, 2016

25 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis ... II

Tabellenverzeichnis ... III

Abkürzungsverzeichnis ... IV

1. Einleitung ... 1

2. Grundlegung ... 2
2.1 Gesetzesgrundlage und Rechtsentwicklung ... 2
2.2 Geltungsbereich ... 2

3. Definition häusliches Arbeitszimmer ... 3
3.1.1 Wintergarten ... 4
3.1.2 Häuslichkeit ... 4

4. Die Abzugsregelungen beim häuslichen Arbeitszimmer ... 5
4.1.1 Mittelpunkt der Betätigung ... 5
4.1.2 Arbeitszimmer als ausschließlicher Arbeitsplatz ... 6
4.2 Unbeschränkter Abzug ... 6
4.3 Abzugsbegrenzung auf 1.250 € ... 7
4.4 Abzugsverbot ... 8

5. Abziehbare Aufwendungen ... 10

6. Nachweiserfordernis ... 13

7. Abgrenzung Werbungskosten und Betriebsausgaben ... 14

8. Zusammenfassung ... 16

Literaturverzeichnis... 18

Rechtsprechungsverzeichnis... 19

Rechtsquellenverzeichnis... 20

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Möglichkeiten über den Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer... 9

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Checkliste der abzugsfähigen Kosten... 12

Tabelle 2: Checkliste der Aufwendungen für Arbeitsmittel... 12

Abkürzungsverzeichnis

Abs. … Absatz
AfA … Absetzung für Abnutzung
Aufl. … Auflage
BFH … Bundesfinanzhof
BMF … Bundesministerium der Finanzen
BStBl. … Bundessteuerblatt
DHBW … Duale Hochschule Baden-Württemberg
Dr. … Doktor
EDV … Elektronische Datenverarbeitung
EStG … Einkommensteuergesetz
FG … Finanzgericht
i.d.R. … in der Regel
Nr. … Nummer
Prof. … Professor
Rz. … Randziffer
S. … Seite
StÄndG … Steueränderungsgesetz
StW … Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Vgl. … Vergleiche

1. Einleitung

Die Komplexität des deutschen Steuerrechts sorgt dafür, dass viele Bürger den Überblick verlieren und sich notgedrungen an einen Steuerberater wenden. Dadurch werden die Erwartungen an diesen immer größer. Die Auseinandersetzung mit Sachverhalten über das häusliche Arbeitszimmer ist selbst für die Steuerexperten sehr verwirrend, da Urteile seitens der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofs und die BMF-Schreiben zwingend beachtet werden müssen. Zudem ist eine eindeutige Definition des häuslichen Arbeitszimmers im Einkommensteuergesetz nicht vorzufinden.

Dadurch kamen in der Vergangenheit mehrere Einzelurteile zustande, da verschiede Berufsgruppen, vor allem Lehrer und Hochschuldozenten, ihr Recht vor dem höchsten Steuergericht suchten. Seit 1996 bis zum heutigen Zeitpunkt vollzog die Regelung eine kontinuierliche Wandlung.

Auf die besagten Einzelurteile des Bundesfinanzhofs wird im Laufe dieser Seminararbeit eingegangen.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden oft mit dem Hinweis des § 12 Abs. 1 EStG versehen. Dieser regelt die Abgrenzung der Aufwendungen zur privaten Lebensführung. Zudem ist zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten zu differenzieren. Eine korrekte Bewertung ist hierbei nicht immer zweifelsfrei.

In dieser Seminararbeit gehen wir auf Teilgebiete des häuslichen Arbeitszimmers ein. Diese lassen sich unterteilen in Gesetzesgrundlage, Geltungsbereich, Definition, Häuslichkeit, Abzugsregelungen, Abziehbare Aufwendungen, Nachweiserfordernis und ein abschließendes Fazit.

Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Komplexität des häuslichen Arbeitszimmers systematisch darzustellen und eine kritische Analyse über die Rechtfertigung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG.

2. Grundlegung

2.1 Gesetzesgrundlage und Rechtsentwicklung

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht abziehbar. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 € begrenzt. Die Beschränkung der Höhe gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet.

Dieser Paragraph bildet die Gesetzgebung des häuslichen Arbeitszimmers. Dieser ist seit dem Jahr 2007 im EStG festgelegt. Im Jahr 1996 wurde die Grundlage dieses Gesetzes beschlossen. Zuvor hatte der Gesetzgeber den Abzug des häuslichen Arbeitszimmers nicht beschränkt. Anschließend folgten zwei verfassungsgerichtliche Entscheidungen, da die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ein Eindringen in die Privatsphäre und der Unverletzlichkeit der Wohnung hervorrief. Dies veranlasste den Gesetzgeber den Abzug durch das StÄndG 2007 weiter einzuschränken. Hieraus ergibt sich, dass Aufwendungen seither nur noch als abzugsfähig gelten, wenn die gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigungen den Mittelpunkt in diesem Arbeitszimmer darstellen.1

2.2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des häuslichen Arbeitszimmers erstreckt sich für alle Steuerpflichtigen. Hier findet keine Unterscheidung statt. Demnach gelten die Regelungen auch für Land-und Forstwirte, Gewerbetreibende, Selbständige, bei Einkünften aus Kapitalvermögen, bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sowie bei Renteneinkünften. Selbst bei der eigenen Berufsausbildung sind keine Einschränkungen zu machen.2

3. Definition häusliches Arbeitszimmer

Der reine Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist gesetzlich nicht geregelt, wird jedoch nach der neuen Rechtsprechung eingegrenzt.3 Das häusliche Arbeitszimmer wird als Raum (unabhängig ob gemietet oder im Eigentum stehend) bezeichnet, der sowohl in seiner Lage, Funktion und Ausstattung in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Räume, die eine funktionale Einheit bilden, sind ebenfalls als ein häusliches Arbeitszimmer anzusehen. Hierbei ist zu beachten, dass das häusliche Arbeitszimmer, der (gedanklichen, schriftlichen oder verwaltungstechnischen) Erledigung erwerbstätiger Büroarbeiten dient.4 Hierbei wurde festgelegt, dass zum Beispiel ein Übungszimmer eines Musikers ein häusliches Arbeitszimmer darstelle,5 jedoch kein häusliches Tonstudio.6

Des Weiteren muss ein häusliches Arbeitszimmer durch eine Tür von den Privaträumen getrennt sein. Außerdem besteht die Vorschrift, dass jedem Bewohner des Hauses oder der Wohnung ein Privatzimmer zur Verfügung stehen muss.

Jedoch ist eine Abtrennung zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer und den privaten Räumlichkeiten durch einen Raumteiler nicht möglich.7 Eine private Mitbenutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist erlaubt, solange zu mindestens 90 % eine berufliche Nutzung vorliegt.8

An dieser Stelle besteht jedoch eine weitere Voraussetzung. Aus der geht einher, dass das häusliche Arbeitszimmer nicht häufig durchquert wird, um andere Bereiche des Wohnraums zu erreichen. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, liegt keine steuerliche Abzugsmöglichkeit vor.9

Dem häuslichen Arbeitszimmer muss eine betriebliche oder berufliche Nutzung in Bezug auf die Ausstattung zuzuweisen sein. Hieraus ergeht, dass Gegenstände, welche der privaten Nutzung unterfallen, nicht gestattet sind. Hierzu zählen zum Beispiel ein Fernseher, ein Bett, ein Kleiderschrank oder Ähnliches.10

3.1.1 Wintergarten

Ein Wintergarten in Form eines häuslichen Arbeitszimmers ist nicht möglich und untersteht dem Abzugsverbot, da es sowohl zu Repräsentationszwecken dient, als auch einem möglichen Durchgang zum Garten darstellt. Dieses Abzugsverbot bezieht sich sowohl auf den Wintergarten, als auch auf eine galerieartige Treppenhausfläche, sowie mit einem Wohnraum verbundene Empore.11

3.1.2 Häuslichkeit

Die Häuslichkeit des Arbeitszimmers ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Zugehörigkeit zum Wohnraum besteht. Demnach ist ein Büro im Dachgeschoss oder im Keller des eigenen Familienhauses als ein häusliches Arbeitszimmer anzusehen.

Ähnlich ist es mit einem Anbau zu einem Wohnhaus. Obwohl das häusliche Arbeitszimmer nur über einen separaten Eingang zu erreichen ist, ist die Räumlichkeit dem häuslichen Arbeitszimmer zugehörig, da es eine Nähe zum privaten Wohnhaus vorzuweisen hat. Diese Rechtslage ist auch auf eine Zweitwohnung, Einliegerwohnung oder einer auf verschiedene Geschosse verteilte Wohneinheit festgelegt.

Demnach kann das häusliche Arbeitszimmer sowohl als Lager oder Archiv, als auch als Werkstatt genutzt werden, solange keine atypische Ausstattung und Funktion vorzufinden ist. Dies gilt selbstverständlich vor allem für Ausstattungen, welche der privaten Lebensführung anzurechnen sind. Zusätzlich besteht die Vorschrift, dass dem häuslichen Arbeitszimmer ein Publikumsverbot unterliegt. Hierbei ist sowohl Publikum als solches, als auch fremdes Personal gemeint.12

Zusammenfassend ist ein Arbeitszimmer dann häuslich, wenn es eine Einheit mit dem Wohnhaus bildet. Bei einem Einfamilienhaus ist ein integriertes Arbeitszimmer zwangsläufig häuslich. Dabei ist gewährleistet, dass das Arbeitszimmer unmittelbar an den privaten Wohn- und Lebensbereich angrenzt.

[…]


1 Vgl. Tipke (2015), S. 368-369.
2 Vgl. BFH-Urteil vom 23.03.2005, III R 17/3, BFH/NV 05, S. 1537.
3 Vgl. BFH-Urteil vom 23.09.2009, IV R 21/08, BStBl. II 2010, S. 337.
4 Vgl. BFH-Urteil vom 19.09.2002, IV R 70/01, BStBl. II 2003, S. 139.
5 Vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2012, VIII R 44/10, BFH/NV 2013, S. 359.
6 Vgl. BFH-Urteil vom 28.08.2003, IV R 53/01, BStBl. II 2004, S. 55.
7 Vgl. BFH-Urteil vom 06.12.1991, VI R 101/87, BStBl. II 1992, S. 304.
8 Vgl. BMF–Schreiben vom 02.03.2011, IV C 6 – S 2145107/10002, BStBl. 2011 I, S. 195, Rz. 3.
9 Vgl. BFH-Urteil vom 19.8.1988, VI R 69/85, BStBl. 1988 II, S. 1000.
10 Vgl. Marcinek/Thönnes, (2011), S. 381.
11 Vgl. Küttner, (2013), S. 468.
12 Vgl. Küttner (2013), S. 468-469.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Häusliches Arbeitszimmer im Steuerrecht. Systematische Darstellung und kritische Analyse
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen
Note
2
Autoren
Jahr
2016
Seiten
25
Katalognummer
V320157
ISBN (eBook)
9783668188327
ISBN (Buch)
9783668188334
Dateigröße
491 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Steuerrecht, häusliches Arbeitszimmer
Arbeit zitieren
Mesut Ortac (Autor:in)Matthias Langenbacher (Autor:in)Marco Rasten (Autor:in), 2016, Häusliches Arbeitszimmer im Steuerrecht. Systematische Darstellung und kritische Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320157

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