Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie


Diplomarbeit, 2004

137 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Schaubildverzeichnis

Anlagenverzeichnis

1 Einleitung

2 Historie der Europäischen Beschäftigungsstrategie
2.1 Begriffsdefinitionen: „Beschäftigungspolitik, Europäische Union und Europäische Kommissi- on“
2.2 Rückblick
2.3 Weißbuch für „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Europäischen Kommission von 1993
2.4 Europäischer Rat in Essen im Dezember 1994
2.5 EU-Gipfel von Amsterdam im Juni 1997
2.6 Luxemburger Beschäftigungsgipfel von 1997
2.7 Europäischer Beschäftigungspakt von 1999
2.8 Lissabon Strategie - EU-Gipfel vom März 2000
2.9 Zusammenfassung

3 Europäische Beschäftigungsstrategie, 1997

4 Beschäftigungspolitischen Leitlinien
4.1 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 1998
4.1.1 Quantifizierung der Zielvorgaben
4.1.2 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
4.1.3 Entwicklung des Unternehmergeistes
4.1.4 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeit- nehmer
4.1.5 Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit
4.2 Veränderungen der beschäftigungspolitischen Leitlinien, 1999/2000
4.2.1 Quantitative Zielvorgaben und Indikatoren
4.2.2 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
4.2.3 Entwicklung des Unternehmergeistes
4.2.4 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeit- nehmer
4.2.5 Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit „Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie“
4.3 Veränderungen der beschäftigungspolitischen Leitlinien, 2001/2002
4.3.1 Querschnittsziele
4.3.2 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
4.3.3 Entwicklung des Unternehmergeistes und Schaffung von Arbeitsplätzen
4.3.4 Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Be- schäftigten
4.3.5 Verstärkung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer
4.4 Zusammenfassung

5 Europäische Beschäftigungsstrategie, 2003
5.1 Beschäftigungspolitische Leitlinien
5.2 Veränderungen und Auswirkungen

6 Schlussfolgerung

Anlagen

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Beschäftigungsquoten in der EU15, den USA und Japan, 1975 - 1994 (ca. Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter).

2 Beschäftigungsquote (in Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1975 - 1994.

3 Entwicklung der Arbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1975 - 1994.

4 Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung in der Europäi- schen Union (E15), 1975 - 1994.

5 Amsterdamer Vertrag, Kapitel 2, Artikel 105, 1997.

6 Vertrag über die Europäische Union (Maastricht), Artikel B, 1992.

7 EGV - Erster Teil - Grundsätze - Artikel 1-5, 1997.

8 EGV - Titel VII - Beschäftigung - Artikel 125 - 130, 1997.

9 Chronologie der beschäftigungsrelevanten Gipfel, 1970 bis 2002.

10 Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung in der Europäi- schen Union (E15), 1993 - 1997.

11 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 1998.

12 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 1999/2000.

13 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 2001/2002.

14 Querschnittsziele der beschäftigungspolitischen Leitlinien, 2002

15 Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung in der Europäi- schen Union (E15), 1998 - 2002.

16 Drei übergreifende Ziele der beschäftigungspolitischen Leitlinien, 2003.

17 Beschäftigungspolitische Leitlinien, 2003.

Schaubildverzeichnis

1 Arbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung) in der Europäi- schen Union (E15), 1975 - 1994.

2 Erwerbslose Personen innerhalb der Europäischen Union (E15), 1975 - 1998 (in Millionen).

3 Die vier Säulen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäi- schen Union, 1998 - 2002.

Anlagenverzeichnis

1 Beschäftigungsquote (in Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1998 - 2002.

2 Entwicklung der Arbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung 15+) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1998 - 2002.

3 Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevöl- kerung 15-24) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1985 - 2002.

1 Einleitung

Es ist auffallend, dass der Beschäftigungspolitik seit einigen Jahren die ent- scheidende Rolle bei der Bekämpfung der ständig wachsenden Arbeitslosig- keit und beim Aufbau von Beschäftigung nicht nur aus deutscher, sondern auch aus europäischer Sicht zugebilligt wird. Dies war zuvor anders.

Bis in die 90er Jahre wurde die Beschäftigungspolitik nicht als ein gemein- sam zu bekämpfendes Problem der europäischen Politik verstanden.1 Das lag vor allem daran, dass sich die Europäische Union2 (EU) und deren Mit- gliedstaaten jahrzehntelang nur mit Fragen der Agrar- und Strukturpolitik, der Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, der Wettbewerbspolitik sowie der Geldwertstabilität beschäftigten. Demzufolge waren die Diskussi- onen in der Europäischen Union nur von den wirtschaftspolitischen Schwer- punkten bestimmt,3 welches sich erst Anfang der 90er Jahre änderte. Zu die- sem Zeitpunkt flammte in ganz Europa eine Debatte zum Thema „Beschäfti- gungspolitik“ auf, in deren Zusammenhang auch innerhalb der Europäi- schen Union Fragen zum Arbeitsmarkt bis hin zur Beschäftigungspolitik dis- kutiert wurden.4

Um nur einen Auslöser für diese Debatte zu nennen, war die Erkenntnis, dass die wirtschaftlichen und sozialen Probleme5 als Folge der Erdölkrisen der letzten Jahrzehnte, der Rezession zu Beginn der 80er und der Währungs- krise Anfang der 90er Jahre zum größten Teil von Europa selbstverschuldet waren.6 Einerseits hatte sich die europäische Integration in den Bereichen der Agrar-, Struktur- und Wettbewerbspolitik sowie bei der Schaffung eines ein- heitlichen Binnenmarktes und der Geldwertstabilität beschleunigt, anderer- seits verfügte die Europäische Union nicht über ausreichende arbeitsmarkt- politische Instrumente. Auch waren keine einheitlichen Strategien vorhan- den, um mit solchen makroökonomischen Schocks wie in den 70er, 80er und 90er Jahren und deren beschäftigungspolitischen Folgen umzugehen. Europa hatte keine effizient funktionierenden Rezepte gegen die hohe und hartnä- ckige Arbeitslosigkeit, gegen die Langzeitarbeitslosigkeit und andere struk- turelle Problematiken, die sich immer stärker auf den europäischen Arbeits- märkten ausbreiteten, parat.7 Diese Problembereiche waren bis dahin zu Gunsten der Schaffung eines europäischen Wirtschafts- und Währungs- raums, dessen oberste Ziele die Geldwertstabilität sowie die Haushaltskonsolidierung beinhalteten, unberücksichtigt geblieben.8

Des Weiteren trug die Dominanz der anderen Politikfelder9 ebenfalls nicht zu einer Verbesserung der Situation auf den Europäischen Arbeitsmärkten bei, sondern führte vielmehr zu einer makroökonomischen Entkoppelung zwischen wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung, deren Folgen eine deutliche Absenkung des Beschäftigungsniveaus in der Europäischen Ge- meinschaft10 (EG) zu Beginn der 90er Jahre nach sich zog.11 Hinzu kam 1993 der Konjunktureinbruch, wodurch die Arbeitslosenquote in der Europäischen Union weiterhin dramatisch anstieg.12

Nun sah sich die Europäische Union im Zugzwang und unternahm erste, zaghafte Bemühungen, Fragen bezüglich des Arbeitsmarktes im europäi- schen Zusammenhang zu bringen.13 Die sich anschließenden politischen De- batten führten zur Konzeption einer „Europäischen Beschäftigungsstrategie“ (EBS), welche zur Verabschiedung der „beschäftigungspolitischen Leitlinien“ und schließlich zum „Europäischen Beschäftigungspakt“ führten.14

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der „Europäischen Beschäftigungs- strategie“, in denen in mehr oder weniger präziser Form Politikfelder und Aktionsschwerpunkte benannt, Ziele definiert und Instrumente vorgeschla- gen werden,15 stellen einen Katalog dar,16 mit dem die Europäische Union seit 1997 versucht, die nationale Beschäftigungspolitik ihrer Mitgliedsstaaten, unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Besonderheiten flexibel zu gestalten und zu koordinieren. Nach fünf Jahren veranlasste die Europäische Kommission (KOM) die Bestandsaufnahme der Europäischen Beschäfti- gungsstrategie sowie deren beschäftigungspolitische Leitlinien, woraufhin sie im April 2003 dessen Neufassung verabschiedete.17

All dies ist ein guter Anlass, die Europäische Beschäftigungsstrategie und deren beschäftigungspolitische Leitlinien bis Ende 20018 näher zu betrach- ten. Zu diesem Zweck wird untersucht, welche Schwerpunkte19 in den Leit- linien gesetzt wurden, welchen Veränderungsprozessen diese in den letzten fünf Jahren unterworfen waren und wie diese für das Jahr 2003 aussahen.

Um sich dieser Thematik zu nähern, wird die Arbeit wie nachfolgend darge- stellt aufgebaut, wobei aufgrund des vorgegebenen Rahmens und der Kom- plexität des Themas „Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie“ nicht alle Aspekte abschließend behandelt bzw. berücksichtigt werden kön- nen.

Nach einer kurzen Einleitung sowie Anmerkungen zum Aufbau dieser Ar- beit im ersten Kapitel werden im zweiten Kapitel zunächst die Begriffe Be- schäftigungspolitik, Europäische Union und Europäische Kommission näher erläutert und definiert, bevor ein Rückblick auf die Europäische Union und deren Beschäftigungspolitik folgt. In diesem Zusammenhang werden Treffen bzw. Tagungen der Mitgliedstaaten chronologisch aufgezeigt, welche zu den Leitlinien der europäischen Beschäftigungsstrategie bis hin zum Europäi- schen Beschäftigungspakt führten.

Das dritte Kapitel befasst sich mit der Ausgangssituation der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie ihren Zielen und Aufgaben, die schließlich zum vierten Kapital, den beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäi- schen Beschäftigungsstrategie führen. Hier werden die Leitlinien konkret benannt und inhaltlich dargestellt. Anschließend folgen die jährlichen Ver- änderungen bzw. Anpassungen, die sich auf Grund des wirtschafts- und so- zialpolitischen Geschehens innerhalb der Europäischen Union von 1998 bis 2002 ergaben.

Einen Einblick in die europäische Beschäftigungsstrategie des Jahres 2003, die Neuerungen und Änderungen sowie deren Leitlinien vermittelt das fünf- te Kapitel. Zu diesem Zweck erfolgt nach fünf Jahren eine Bestandsaufnahme der berufsfördernden Maßnahmen, der Zielerreichung sowie des Abbaus von Beschäftigungshemmnissen usw., was zu einer „neuen Beschäftigungs- strategie mit neuen Leitlinien“ und ganz konkreten Zielvorgaben führte.

Mit einer Schlussbetrachtung und einem eigenen Fazit endet diese Arbeit im sechsten Kapitel.

2 Historie der Europäischen Beschäftigungsstrategie

Die Europäische Beschäftigungsstrategie, deren Kern die jährlich zu verab- schiedenden beschäftigungspolitischen Leitlinien bilden, kann als Ergebnis eines politischen Prozesses angesehen werden, der mit dem „Weißbuch20 zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Europäischen Kommission von 1993 begann. Daher ist zunächst ein Rückblick auf die Vor- geschichte der Europäischen Beschäftigungsstrategie sinnvoll. Bevor jedoch diese Entwicklung im Einzelnen aufgezeigt wird, werden zum besseren Ver- ständnis der nachfolgenden Arbeit die Begriffe Beschäftigungspolitik, Euro- päische Union sowie Europäische Kommission definiert und erläutert.21

Begriffsdefinitionen:

„Beschäftigungspolitik, Europäische Union und Europäische Kom- mission“

Beschäftigungspolitik:

Unter Beschäftigungspolitik wird die Gesamtheit von Maßnahmen staatlicher und anderer Institutionen verstanden, die dazu beitragen,22

- Höhe und Struktur der Beschäftigung in Einklang mit dem Erwerbsper- sonenpotenzial zu bringen und zu halten,
- die vollwertige Beschäftigung aller Erwerbstätigen zu sichern sowie
- die regionalen und sektoralen Beschäftigungsstrukturen zu verbessern.

Sie konzentriert sich im Gegensatz zur Arbeitsmarktpolitik23 auf die Nach- frageseite des Marktes und somit auf die Förderung des gesamtwirtschaftli- chen Wachstums, um die Nachfrage nach Arbeitskräften zu vergrößern. Auf europäischer Ebene ist die Beschäftigungspolitik in der Europäischen Be- schäftigungsstrategie zusammengefasst, auf welcher diese Arbeit basiert.24

Europäische Union:

Die Europäische Union ist eine auf Grundlage des Vertrags von Maastricht am 1. November 1993 von den 12 EG-Mitgliedern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien) geschaffene überstaatliche Organisation, die den institutionellen Rahmen für

- eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP),
- die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik sowie
- die Europäischen Gemeinschaften (EG; Europäische Wirtschaftsgemein- schaft, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Atomgemeinschaft) bildet.

1995 traten der Europäischen Union drei weitere Staaten (Finnland, Öster- reich und Schweden) und am 1. Mai 2004 weitere zehn Staaten (Estland, Lett- land, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) bei, wodurch sie heute aus 25 Mitgliedsstaaten be- steht.25

Europäische Kommission:

Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel ist ein überstaatliches Organ der Europäischen Union. Ihre Aufgabe ist es,

- als europäische Exekutive die Ratsbeschlüsse durchzuführen bzw. die Bestimmungen der europäischen Verträge umzusetzen und zu überwachen sowie
- dem Rat Vorschläge zur Entwicklung der Gemeinschaftspolitik zu unter- breiten.

Sie besteht aus 20 Mitgliedern (mit 19 Kommissaren und einem Präsidenten), die von den Regierungen der europäischen Länder vorgeschlagen und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments26 für fünf Jahre ernannt werden.

Die Kommission der Europäischen Union wird nach einem Proporzsystem27 besetzt, nach dem Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland und Spanien je zwei Positionen und den restlichen Mitgliedsstaaten je eine Position zugestanden werden.28

2.2 Rückblick

Bis zum Beginn der 90er Jahre waren die Mitgliedstaaten der Europäischen Union souverän für Fragen der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zu- ständig.29 Erst durch die zunehmenden Probleme, welche die europäischen Arbeitsmärkte regelrecht überschwemmten, trat die europäische Beschäfti- gungskrise auf die politische Agenda30 der Europäischen Union, wofür unter anderem folgende Gründe zu nennen sind:

Erstens lenkte die Europäische Kommission zu Beginn der 90er Jahre die Aufmerksamkeit auf Problembereiche, von denen die meisten Volkswirt- schaften der Europäischen Union betroffen waren. Hierbei handelte es sich um die niedrigen Beschäftigungsquoten31 sowie um die niedrige Beschäfti- gungsintensität des Wirtschaftswachstums. Beides bedrohte die Wettbe- werbsfähigkeit Europas sowie die Finanzierung der sozialen Sicherungssys- teme.32

So nahm z. B. die Beschäftigung in der Europäischen Union von 1970 bis 1990 nur um 9 Prozent zu, bei einem gleichzeitigen Wirtschaftswachstum des Bruttoinlandsproduktes33 (BIP) von 81 Prozent. Die USA konnten hingegen für den gleichen Zeitraum einen geringeren Zuwachs (von 70 Prozent) des Bruttoinlandsproduktes verzeichnen, bei einem gleichzeitigen Beschäftigungszuwachs von 49 Prozent.34

In Europa sank die Beschäftigungsquote sogar von 64,2 Prozent im Jahre 1975 auf 62,6 Prozent im Jahre 1990 und lag 1994 nur noch bei 60,1 Prozent, während sie in den USA und Japan deutlich anstieg, wie die nachfolgende Tabelle 1 anschaulich darstellt.35

Tabelle 1. Beschäftigungsquoten in der EU15, den USA und Japan, 1975 - 1994 (ca. Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Europäische Kommission (1998) und Siebern-Thomas, Frank (2003): Seite 10.

Des Weiteren verdeutlicht Tabelle 2, dass die Beschäftigungsquote in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union recht unterschiedlich ver- lief. Während sie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zwischen 1975 und 1994 sank, stieg sie in Ländern wie den Niederlanden und Österreich leicht an. In Dänemark und Deutschland blieb die Beschäfti- gungsquote über die Jahre relativ konstant bei ca. 72 bzw. 65 Prozent.

Tabelle 2. Beschäftigungsquote (in Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, 1975 - 1994.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Europäische Kommission (1998) und (2003a).

Zweitens wollte die Europäische Kommission die Akzeptanz sowie die poli- tische Legitimation der europäischen Integration auf eine breitere Basis stel- len, um mit den Vorurteilen, wie z. B. „Europa sei eine bürgerfremde Büro- kratie, die sich vorrangig mit Agrarsubventionen und der Abfassung von Normen und Richtlinien befasst“, nicht aber mit den wirklichen Problematiken der Europäerinnen und Europäer, deren größte Sorge die hohe Arbeitslosigkeit war, aufzuräumen.36

Tatsächlich war die Arbeitsmarktproblematik in Europa bereits chronisch geworden und verschärfte sich in den 90er Jahren weiter. So stieg die Ar- beitslosenquote im europäischen Durchschnitt von 7,7 Prozent 1990 auf 11,1 Prozent im Jahr 1994. Dies entsprach einer Anzahl von 18,448 Millionen ar- beitslosen Menschen.37

Schaubild 1. Arbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung) in der Europäischen Union (E15), 1975 - 1994.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Europäische Kommission (1998) und (2003a).

Auch hier waren innerhalb der Europäischen Union beträchtliche Unter- schiede bezüglich der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, wie Tabelle 3 zeigt. So lag die Arbeitslosenquote 1975 in Luxemburg bei 1,1 Prozent und in Irland bei 7,3 Prozent, welches einer Differenz von 6,6 Prozent entsprach. 1994 lag die Spanne sogar bei 13,4 Prozent, wobei Luxemburg die niedrigste (3,2 Pro- zent) und Spanien die höchste (19,8 Prozent) Arbeitslosenquote auswies.38

Tabelle 3. Entwicklung der Arbeitslosenquote (in Prozent der Erwerbsbevölkerung) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 1975 - 1994.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Europäische Kommission (1998) und (2003a).

Aber nicht nur die Höhe und die ungleiche Verteilung der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union stellten ein Problem dar, sondern auch die Struktur der Arbeitslosigkeit zeigte seit vielen Jahren dieselben Merkmale, wie Tabelle

4 verdeutlicht.

Tabelle 4. Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung in der Europäi- schen Union (E15), 1975 - 1994.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Europäische Kommission (1998) und (2003a).

So traf die Arbeitslosigkeit vor allem gering Qualifizierte oder Arbeitskräfte, deren Qualifikationen nicht mehr der Zeit entsprachen. Problematisch war auch, dass über die Hälfte der erwerbslosen Personen der Europäischen Uni- on bereits über 12 Monate ohne eine Tätigkeit war. Betroffen waren hier zu- nehmend auch ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Hinzu kam die Jungendarbeitslosigkeit, die zwischen 1975 und 1994 im Europäischen Durchschnitt bei 20 Prozent lag. Eine weitere Problemgruppe auf den Euro- päischen Arbeitsmärkten stellten die Frauen dar, deren Arbeitslosenquote rund 3 Prozent über der der Männerarbeitslosigkeit (12,7 Prozent gegenüber 10 Prozent im Jahr 1994) lag.39

Ein weiterer Grund für die Europäische Kommission, die Durchsetzung ei- ner europaweit koordinierten Beschäftigungspolitik in Angriff zu nehmen, war die Europäische Währungsunion40, deren Erfolg maßgeblich vom Ver- trauen der Europäerinnen und Europäer abhing und weiterhin abhängt. Die- ses Vertrauen wurde allerdings erschüttert, da der drastische Anstieg der Arbeitslosenquote nicht zuletzt aus der Umsetzung der Maastricht- Kriterien41 resultierte.42 Folglich musste Europa eine Lösung für das europäi- sche Problem „der hohen Arbeitslosigkeit“ finden, denn ohne deren Be- kämpfung würde auf Dauer keine stabile Währungsunion möglich sein.43 Ein weiter Grund in diesem Zusammenhang war, dass eine gemeinsame Wäh- rung eine nationale Geld- und Fiskalpolitik obsolet werden oder sie sogar ins Leere laufen lässt.44 Da die Staaten die an der Währungsunion teilnehmen, ihre geldpolitische Souveränität an die Europäische Zentralbank übertragen bzw. abgaben.45

Diese Überlegungen bzw. Feststellungen bewegten die Europäische Kom- mission in den Folgejahren und noch heutzutage zu einer Vielzahl von Initia- tiven, um eine europäische Beschäftigungspolitik ins Leben zu rufen.46 Diese Initiativen haben die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zum Ziel und sollen das „Binnenmarkt- sowie das Maastricht-Programm“ um soziale und be- schäftigungspolitische Aspekte ergänzen.47 Der Ausgangspunkt hierfür war das „Weißbuch für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Europäischen Kommission von 1993.48

2.3 Weißbuch für „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti- gung“ der Europäischen Kommission von 1993

Den Ausgangspunkt für eine ganze Reihe von Initiativen für eine europäische Beschäftigungspolitik stellt, wie bereits erwähnt, das Weißbuch „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung: Herausforderung der Gegenwart und Weg ins 21. Jahrhundert“ der Europäischen Kommission von 1993 dar, welches unter der Federführung des damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delores entstand.49

Der Anlass zur Vorlage des Weißbuches war die europaweit einsetzende Re- zession im Jahr 1992, welche die Arbeitslosigkeit auf ein neues Rekordhoch steigen und das Wirtschaftswachstum dramatisch sinken ließ. Zur Bekämp- fung dieser Krise drängte Delores auf eine europäisch einheitliche Strategie. Der einberufene europäische Gipfel, der im Juni 1993 in Kopenhagen tagte, beauftragte die Kommission, dieses Weißbuch zu erstellen, welches Ende 1993 vorgelegt und auf dem im Dezember 1993 tagenden Gipfel der Europäi- schen Gemeinschaft erst beraten und schließlich beschlossen wurde.50

Da die Europäische Union jedoch noch keine Handhabe für eine Koordinie- rung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik besaß und somit nicht auf Maßnahmen der Mitgliedstaaten einwirken konnte, musste sich das Weißbuch auf die „Analyse der Stärken und Schwächen der europäischen Ökonomie“ beschränken.51 Dabei verdeutlichten die Ergebnisse im DelorsWeißbuch schon damals, dass die europäischen Arbeitsmarktprobleme als Folge der niedrigen Beschäftigungsquote sowie der geringen Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums zu sehen waren.52

Als Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit wurde:

- das stark gestiegene Arbeitskräftepotenzial,
- die Vernachlässigung von Zukunftsmärkten,
- die relativen hohen Kosten für gering qualifizierte Arbeit, die Rationali- sierungsinvestitionen begünstigte und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor hemmte,
- die veralteten Beschäftigungssysteme53,
- die zu geringe internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sowie
- die Tatsache, dass zu viele (arbeitssparende) Prozess- und zu wenige Produktinnovationen vorgenommen wurden, identifiziert, wodurch das Weißbuch die Probleme den europäischen Ar- beitsmärkten und den dort versäumten strukturellen Anpassungen zu- schrieb.54

Folgezeit eine deutlich höhere Wachstumsrate der Wirtschaft und ein Beschäftigungswachstum von neun Millionen Arbeitsplätzen verzeichnet werden konnten.

Diese wissenschaftlich fundierte Analyse der Stärken und Schwächen der europäischen Ökonomie sollte die Grundlage für einen „makroökonomischen Referenzrahmen“ bilden, welcher die Mitgliedstaaten „anleiten“ sollte, Veränderungen auf den Arbeitsmärkten vorzunehmen.55 Aus diesem Grund enthielt das Weißbuch u. a. auch eine Reihe von struktur-, wettbewerbs- und beschäftigungspolitischen Vorschlägen sowie Empfehlungen, um die Lage auf den Arbeitsmärkten zu verbessern.56

Diesem folgte ein „Aktionsprogramm zur Beschäftigungsförderung“, in dem z. B.

- ein Infrastrukturprogramm zur Schaffung „transeuropäischer Netze“ in den Bereichen: „Verkehr, Telekommunikation und Umwelt“,
- Präventionsmaßnahmen bei Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit durch bessere Qualifizierung,
- eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts, der Arbeitszeit und der Arbeitsor- ganisation,
- die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder im Dienstleistungs- und Um- weltbereich sowie
- die Förderung des „Lebenslangen Lernens“ vorgeschlagen wurden.57

Mit diesem koordinierten Wachstumsprogramm und den Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (u. a. durch stabile Haushalts- und Geldpolitik) sollten nicht nur Europas Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, son- dern auch bestehende Arbeitsplätze erhalten und notwendige neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.58

Hinzu kamen detaillierte und quantitative Zielvorgaben der Europäischen Kommission, wie z. B. die Halbierung der Arbeitslosenquote bis zum Jahre 2000 durch die Schaffung von mindestens 15 Millionen neuer Arbeitsplätze usw.59

Zu diesem Zweck sollten von den Mitgliedstaaten innerhalb von fünf Jahren 600 Milliarden ECU60 aufgebracht werden, was dazu führte, dass die Mit- gliedstaaten die Erosion ihrer finanz- und wirtschaftpolitischen Unabhän- gigkeit fürchteten und in der Folge den Delors-Vorschlägen nur wenig Be- achtung schenkten.61 So konzentrierten sie ihre europapolitischen Aktivitäten weiterhin hauptsächlich auf die Entwicklung der Europäischen Währungs- und Wirtschaftsunion.62

Trotz dieser geringen Beachtung durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union war das Weißbuch bis zur Verabschiedung der beschäftigungspoliti- schen Leitlinien (1997 in Luxemburg) Bezugspunkt für die europäischen Ini- tiativen zur Beschäftigungspolitik,63 wodurch es zur ideologischen, politischen und analytische Grundlage für ein koordiniertes europäisches Beschäftigungskonzept wurde.64

2.4 Europäischer Rat in Essen im Dezember 1994

Als Europäischer Rat65 (ER) werden die regelmäßigen Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet. Er tagt seit 1974 mindestens zweimal jährlich - im jeweiligen Land der EU-Präsidentschaft66 - und gibt der Europäischen Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse. Auch werden dort die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für die weitere Entwicklung festgelegt, wie im Dezember 1994 in Essen.67

Die Arbeitslosigkeit stieg auch 1994 weiterhin an, wodurch sich der Hand- lungsdruck auf die Regierungen der Europäischen Mitgliedstaaten verstärk- te. Außerdem war der „gemeinsame Kampf“ gegen die Arbeitslosigkeit nicht mehr ohne weiteres „renationalisierbar68 “, nachdem er durch das Weißbuch, auf die Tagesordnung der Europäischen Union gelangt war.69 Des Weiteren erwarteten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union endlich Ta- ten und nicht mehr nur leere Worte.70 Zumal das Weißbuch keine Harmoni- sierung der europäischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik einforderte, sondern konkrete Politikvorschläge machte, wie die Arbeitslosigkeit am besten zu bekämpfen sei.71

Vor diesem Hintergrund beschloss der Europäische Rat in Essen 1994 eine Strategie zur Zusammenarbeit und zur Beschäftigungsförderung der Mit- gliedstaaten, die sich überwiegend an den Vorschlägen des Weißbuches ori- entierte.72 Außerdem räumte der Essener Gipfel, wie bereits im Weißbuch der Kommission von 1993 ausgeführt, ein, dass das wirtschaftliche Wachs- tum die Probleme der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Europa allein nicht lösen kann.73

Nach dieser Erkenntnis wurden insgesamt fünf Prioritäten nationaler Beschäftigungspolitik, die einen ersten qualitativen Sprung in der Europäischen Union darstellten, formuliert:74

- Die Förderung von Investitionen in die Berufsbildung.
- Die Steigerung der Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums.
- Die Senkung der Lohnnebenkosten.
- Der Übergang von passiver zu aktiver Arbeitsmarktpolitik.
- Der Ausbau von Maßnahmen zugunsten von Problemgruppen des Ar- beitsmarktes.

Um die Arbeitsmärkte in Europa zu modernisieren, wurden die Mitglied- staaten der Europäischen Union aufgefordert, die Empfehlung der Europäi- schen Kommission in Mehrjahresprogramme75 umzuarbeiten, mit denen vor- rangig die fünf beschäftigungspolitischen Prioritäten umgesetzt werden soll- ten.76

Auch wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, über die Umsetzung der Vorschläge der Europäischen Kommission jährlich Bericht zu erstatten. Diese Berichte sollten die zentralen Maßnahmen beinhalten, die von den Mitglied- staaten zur Umsetzung der Mehrjahresprogramme ergriffen wurden, deren Wirkung auf die Beschäftigungssituation erfassen und innovative Maßnah- men hervorheben.77

Gleichzeitig wurden die Europäische Kommission und die zuständigen Mi- nisterräte beauftragt, auf Basis dieser vorzulegenden Fortschrittsberichte, die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zu „beobachten“ und zu „überprü- fen“,78 womit der Grundstein für den politischen Prozess, die Umsetzung und Überwachung der beschäftigungspolitischen Empfehlungen gelegt wurde.79 Dieses sogenannte Monitoring-Verfahren, das in der Folge als „Es- sener Prozess“ bezeichnet wurde, diente zweieinhalb Jahre später als Vorlage für einen eigenen Titel „Beschäftigung“ in dem EG-Vertrag von Amster- dam.80

Außerdem kann der Essener Gipfel als ein weiterer Schritt in Bezug auf eine gemeinsame Beschäftigungspolitik betrachtet werden, da viele Mitgliedstaa- ten unter dem Druck der Konvergenzkriterien81 sowie unter Bezug auf die Essener-Prioritäten dazu neigten, einer weiteren Deregulierung der Arbeitsmärkte und einem Abbau der Systeme zur sozialen Sicherung zuzustimmen. Für einen durchschlagenden Erfolg auf den Arbeitsmärkten in Europa fehlte es jedoch weiterhin an verbindlichen quantitativen und qualitativen Zielvorgaben, wodurch positive Resultate ausblieben.82

Die folgenden Europäischen Räte widmeten sich in den Jahren 1995 und 1996, insbesondere in Cannes, Madrid, Florenz und Dublin, einer Konkreti- sierung des in Essen begonnenen Prozesses und bekräftigten diesen in ihren Beschlüssen. So wurden z. B. in Madrid nicht nur spezifische Interventions- prioritäten erstellt, sondern es wurde auch auf die Notwendigkeit verwiesen, sich auf gemeinsame Indikatoren zu verständigen, um die nationalen Poli- tikergebnisse miteinander vergleichen zu können. In Dublin wurde dieser Gedanke weitergeführt und ein effektives Monitoring, eine Evaluierung so- wie die Identifizierung von „best practice-Projekten83 “ vereinbart. Hierdurch kristallisierte sich der Koordinationsmodus - Leitlinien, Definition prioritärer Interventionsfelder, Indikatorenvorgabe, Monitoring der Umsetzung sowie Evaluierung der Ergebnisse - heraus.84

Diese Vorgaben wurden später auf dem Luxemburger Gipfel im Dezember 1997 in Form eines klar gegliederten dreistufigen Verfahrens präzisiert, wor- auf im Abschnitt 2.6 noch näher eingegangen wird. Inhaltlich blieb es jedoch bis auf weiteres bei der Konzentration der Koordinierungsprozesse bezüglich der Arbeitsmarktpolitik.85

Generell markierte das Jahr 1997 den Beginn der „europäischen Beschäfti- gungsstrategie“. Die Themen „Arbeitslosigkeit und Beschäftigung“ fanden sich plötzlich auf den Tagesordnungen der Europäischen Räte sowie bei den Ministerräten wieder. Im Juni 1997 einigten sich die Staats- und Regierungs- chefs auf die Aufnahme eines Beschäftigungstitels in das Primärrecht86 der Gemeinschaft.87

2.5 EU-Gipfel von Amsterdam im Juni 1997

Die Regierungskonferenz zur Revision des Maastrichter Vertrages („Maastricht II“), die 1996/1997 stattfand, führte schließlich zur Vertragsreform von Amsterdam.88 Mit diesem Vertrag wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Beschäftigungspolitik eingeleitet und zugleich die Dramatik der anhaltenden und wachsenden Arbeitslosigkeit als ein gemeinsames Problem der Europäischen Union unterstrichen.89 1997 herrschte in den Mitgliedstaaten noch immer eine hohe strukturelle Arbeitslosigkeit, von der 17,951 Millionen Menschen betroffen waren, wie das nachfolgende Schaubild 2 verdeutlicht.

Schaubild 2. Erwerbslose Personen innerhalb der Europäischen Union (E15), 1975 - 1998 (in Millionen).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: EU-Nachrichten (2002): Seite 3.

Vor diesem Hintergrund und mit diesem Wissen wurde im Amsterdamer Vertrag ein neues Kapitel zur „Beschäftigungspolitik“ aufgenommen, wodurch dieses Thema zu einem Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union wurde. Hierdurch erhielt die Beschäftigungssituation in Europa ökonomisch und politisch eine höhere Priorität, die seit langem von der europäischen Wirtschaftspolitik, von den Gewerkschaften sowie von den sozialdemokratischen Parteien gefordert wurde.90

Mit der Aufnahme dieses Beschäftigungskapitels wurde der ordnungspoliti- sche Rahmen für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion grund- legend verändert. Das Beschäftigungsziel stand nun gleichrangig neben dem Ziel der Geldwertstabilität,91 wodurch die beschäftigungspolitische Dimensi- on nun in allen Politikbereichen mit zu berücksichtigten war.92 Für die Euro- päische Zentralbank (EZB) ergibt sich hieraus z. B. die Pflicht, bei der Inflati- onsvermeidung mögliche Beschäftigungseffekte nicht außer acht zu lassen.93

Diese Interpretation wurde allerdings von den führenden Geldpolitikern, damals sowie heutzutage, nicht geteilt. Sie wiesen und weisen darauf hin, dass die Europäische Zentralbank seit dem Vertrag von Maastricht (1992) primär dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet ist und dieses Ziel allen ande- ren Zielen übergeordnet werden muss. Zumal die Unabhängigkeit der Euro- päischen Zentralbank von den europäischen Regierungen und der Europäi- schen Kommission ihr dieses gestatte. Der Paragraph des Amsterdamer Ver- trages (Kapitel 2, Artikel 105) räumt daher noch immer der Preisstabilität einen Vorrang vor anderen Zielen ein.94

Tabelle 5. Amsterdamer Vertrag, Kapitel 2, Artikel 105, 1997.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten95

Quelle: Auswärtiges Amt (www.13.04.2004).

Dies bedeutet, dass die Europäische Zentralbank und mit ihr ein relevanter Teil der nationalen Regierungen keine beschäftigungsorientierten Impulse setzten, was sich rückblickend bestätigten lässt.96

Schade, denn ein gutes Beispiel dafür, dass die Arbeitslosigkeit bei gleichzei- tiger Preisstabilität nachhaltig gesenkt werden kann, zeigt z. B. der Blick auf die USA und deren Notenbank. Durch ein vorsichtiges und flexibles Reagie- ren auf rezessive Entwicklungen der amerikanischen Wirtschaft, setzte die Amerikanische Notenbank den Rahmen für ein anhaltendes hohes Wirt- schaftswachstum. Würde Europa hingegen ausschließlich nach dem Stabili- tätspakt vorgehen, so müsste jedes Land, dessen Haushaltsdefizit die drei- Prozent-Marke überschreitet, mit empfindlichen Sanktionen rechnen.97 Die Furcht hiervor zwingt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ihre Ausgaben dramatisch zu reduzieren. Hierdurch entsteht wiederum eine all- gemeine Wachstumsbremse, deren Folgen vermutlich ein Konjunkturein- bruch wäre.98

Welche Veränderungen wurden nun bei der Revision des Maastrichter Ver- trages vorgenommen, um das neu eingefügte Ziel „Erhöhung des Beschäfti- gungsniveaus“ aufzunehmen und das neue Vertragswerk diesem anzupas- sen?

Es wurde beispielsweise der alte Artikel B EVU99 um das neue Ziel, der För- derung eines hohen Beschäftigungsniveaus, ergänzt. Dementsprechend wurde der Artikel 2 EGV100 dahingehend geändert, dass den Aufgaben der Europäischen Union und deren „neuem“ Ziel ein hohes Maßes an sozialem Schutz sowie ein hoher Grad an Wettbewerbsfähigkeit hinzugefügt wur- den.101

Tabelle 6. Vertrag über die Europäische Union (Maastricht), Artikel B, 1992.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Das Portal der Europäischen Union (www.08.07.2004).

In Artikel 3 des EGV wurde als neues Tätigkeitsfeld der Europäischen Ge- meinschaft „die Förderung der Koordinierung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verstärkung ihrer Wirksamkeit durch die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungspolitik“ aufgenom- men.102

Die zentralen Bestimmungen der künftigen Beschäftigungspolitik der Euro- päischen Union wurden nach dem Titel VI des EGV als neuer, eigenständiger Beschäftigungstitel (Titel VIII EGV) eingefügt, der aus sechs Artikeln und zwei Erklärungen bestand. In diesem Titel verpflichten sich die Europäische Gemeinschaft sowie die einzelnen Mitgliedstaaten, auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie hinzuarbeiten (Artikel 1 des neuen Titels). Die Mitgliedstaaten behalten ihre ausschließliche Zuständigkeit auf diesem Gebiet. Sie müssen jedoch ihre Beschäftigungspolitik mit den Grund- zügen der Wirtschaftspolitik der Europäischen Gemeinschaft in Überein- stimmung bringen und die Förderung der Beschäftigung als ein gemeinsa- mes Interesse betrachten (Artikel 2). Die Europäische Gemeinschaft hat wie- derum die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung eines hohen Beschäftigungsniveaus zu achten und deren Zusammenarbeit zu för- dern bzw. zu ergänzen (Artikel 3). In den Artikeln 4 und 5 des Beschäfti- gungstitels definiert der Vertrag die Instrumente, welche die Entwicklung und das Monitoring103 der neuen, koordinierten europäischen Beschäfti- gungspolitik ermöglichen sollen.104

Tabelle 7. EGV - Erster Teil - Grundsätze - Artikel 1-5, 1997.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 vgl. Enquete-Kommission (2002): Seite 232. Die einzige wesentliche Ausnahme stellt die 1968 vereinbarte Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar, auf die im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht näher eingegangen wird.

2 siehe unter Kapitel 2, Abschnitt 2.1 „Begriffsdefinitionen“.

3 vgl. Buchholz-Will, Wiebke/Schratzenstaller, Margit (2002): Seite 678 und Schweighof, Johannis (2003): Seite 1.

4 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1. Fragen wie z. B.: Ob eine gemeinsame Beschäftigungspolitik in Europa zu positiven Effekten bezüglich der Arbeitsmarktproblematiken führen könnte.

5 Hervorgerufen durch eine hohe und stetig wachsende Arbeitslosigkeit oder durch die im Vergleich zu anderen Industrieregionen relativ niedrige Beschäftigungsquote.

6 vgl. Europäische Kommission (2002a): Seite 47 f. Die europäische Arbeitslosenquote ist seit Mitte der 70er Jahre nicht allmählich, sondern in drei Schüben gestiegen und zwar in den Jahren 1974/75, 1981-83 und 1993/94. In diesem Zeitraum hat sich die Arbeitslosenquote in der Europäischen Union annähernd vervier- facht (von 3,7 Prozent auf fast 11 Prozent im Jahr 1994). Der Grund hierfür war, dass es den meisten Mitgliedstaaten in der Europäischen Union nur teilweise gelang, den Anstieg der Arbeitslosigkeit in den konjunkturellen Abschwungsphasen auf das ursprüngliche Niveau zurückzuführen, wodurch sich das Niveau der Arbeitslosigkeit von Zyklus zu Zyklus er- höhte.

7 vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.05.03.2004): Seite 1.

8 vgl. Maier, Friederike (2002): Seite 61.

9 Wirtschafts-, Finanz-, Steuer-, Geld- und Sozialpolitik usw.

10 Abkürzung EG, Sammelbezeichnung für die Europäische Gemeinschaft, Euratom und Montanunion, die über gemeinsame Organe verfügen; 1993 in der Europäischen Union aufgegangen.

11 Seit Mitte der 70er Jahre bis Mitte der 90er Jahre war die Beschäftigungsquote im europäi- schen Durchschnitt um mehr als 4 Prozent von 64,2 Prozent auf 60,1 Prozent gesunken.

12 vgl. Thomas, Sven (1999): Seite 8.

13 vgl. Schweighof, Johannis (2003): Seite 1.

14 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

15 vgl. Maier, Friederike (2002): Seite 62.

16 vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.08.03.2004): Seite 1.

17 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1.

18 In diesem Zusammenhang wird darauf hinzuweisen, dass sich diese Arbeit nur mit den Mitgliedstaaten befasst, die vor dem 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten wa- ren.

19 Aus den Schwerpunktbereichen wurden vier Grundpfeiler gebildet, in denen nach Auffas- sung der Europäischen Kommission der größte Handlungsbedarf bestand.

20 Weißbücher enthalten förmliche Vorschläge für ein Tätigwerden der Europäischen Ge- meinschaft innerhalb eines bestimmten Politikbereiches sowie deren Entwicklung, vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.02.07.2004): Seite 4 f.

21 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

22 vgl. Pätzold, Jürgen (www.19.08.2004): Seite 1 ff.

23 Als Arbeitsmarktpolitik werden alle Maßnahmen und Programme staatlicher und nicht- staatlicher Einrichtungen verstanden, die die Beseitigung der grundlegenden Ursachen des Beschäftigungsproblems zum Ziel haben sowie unmittelbar das Angebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen oder auf die Arbeitsvermittlung einwirken. Sie kann in passive und aktive Arbeitsmarktpolitik unterteilt werden, wobei die passive Arbeitsmarktpolitik den Arbeitslosen durch finanzielle Leistungen hilft, während die ak- tive Arbeitsmarktpolitik die Aufgabe hat, durch Beratungs- und Vermittlungsangebote, Umschulungen und Arbeitsbeschaffungsprogramme, die Wiedereingliederung von Ar- beitslosen in den Arbeitsmarkt zu forcieren, vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.19.08.2004): Seite 2.

24 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.19.08.2004): Seite 2.

25 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 1 und wissen.de (www.13.04.2004): Seite 1.

26 Das Europäische Parlament ist das gemeinsame parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Straßburg, Brüssel und Luxemburg und wurde 1979 gegrün- det, vgl. Brockhaus.de (www.08.07.2004): Seite 1 und Bundeszentrale für politische Bil- dung (www.13.04.2004): Seite 2.

27 Bei dem Proporzsystem handelt es sich um ein Verteilungssystem von Mandaten, Ämtern usw. nach dem Verhältnis der Stimmen bei der Proportionalwahl (Verhältniswahl) er- reicht wurden, vgl. lexexakt.de (www.02.07.2004): Seite 1.

28 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 1 und wissen.de (www.13.04.2004): Seite 1 f.

29 vgl. Schmid, Günther/Kull, Silke (2004): Seite 1.

30 Bei einer Agenda handelt es sich um Tagesordnungen bzw. um Zusammenstellungen der zu erörternden Fragen.

31 Die Beschäftigungsquote spiegelt den Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren wieder und stellt diese der erwerbsfähigen Bevölkerung dieses Alters ge- genüber.

32 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1.

33 Dabei handelt es sich um den Wert aller in einer Volkswirtschaft erzeugten Güter und Dienstleistungen.

34 vgl. Walwei, Ulrich/Werner, Heinz (1994): Seite 2.

35 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1 f. sowie die Europäische Kommission (1998a): Seite 149. Das bedeutet, dass in der Europäischen Union ein hohes Maß an ungenutztem Arbeitkräf- tepotential vorhanden war, anders als z. B. in den USA oder Japan.

36 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1.

37 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 1 f. und Europäische Kommission (1998): Seite 149.

38 Die großen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit kommen dadurch zustande, dass es eini- gen Ländern in der Europäischen Union besser - als den anderen - gelang, die makroöko- nomischen Schocks der 70er, 80er und der 90er Jahre zu überwinden. Fest steht jedoch, dass kein Land innerhalb der Europäischen Union in der nachfolgenden Aufschwung- phase die Arbeitslosigkeit auf ihr ursprüngliches Niveau zurückführen konnte.

39 vgl. Hörburger, Hortense (1999): Seite 11 ff.

40 vgl. Schmid, Günter (2004): Seite 11. Eine Währungsunion besteht aus mindestens zwei Ländern (in Europa handelt es sich um 12 Staaten), denen eine Institution (in Europa die Europäische Zentralbank) übersteht, die eine gemeinsame Geld- und Währungspolitik betreibt. Es gibt eine Währung (in Europa der Euro) bzw. mehrere Währungen, die fest aneinander gekettet sind. D. h., dass innerhalb der Währungsunion keine Wechselkursschwankungen mehr bestehen, vgl. Mundschenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan (1999): Seite 9.

41 Hierunter werden die fünf Kriterien (Preis- und Währungsstabilität, langfristige Zinssätze, Haushaltsdefizit sowie öffentliche Verschuldung) verstanden, welche u. a. die Grundlage für die Auswahl der Länder bilden, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen. Oftmals werden diese Kriterien auch als Konvergenzkriterien bezeichnet, vgl. Mund- schenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan (1999): Seite 9.

42 vgl. Schmid, Günther/Kull, Silke (2004): Seite 2.

43 vgl. Mundschenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan (1999): Seite 50.

44 vgl. Schmid, Günter (2004): Seite 11.

45 vgl. Mundschenk, Susanne/Schwarzer, Daniela/Collignon, Stefan (1999): Seite 9 f.

46 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 2. Obgleich diese Initiativen innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten zuerst auf heftigen Widerstand stießen, wurden sie durchgesetzt. Die Gegner argumentierten damit, dass in- nerhalb der einzelnen Länder der Europäischen Union große Unterschiede bezüglich so- wohl der Arbeitsmarktlage als auch der institutionellen Rahmenbedingungen bestehen, wodurch eine „zentrale“ europäische Strategie wenig erfolgversprechend sei.

47 vgl. Schweighof, Johannis (2003): Seite 4. An der grundsätzlichen Ausrichtung der Europäischen Wirtschaftspolitik sowie am Verständnis für die Ursachen der Arbeitslosigkeit sollte sich vorerst nichts ändern.

48 vgl. Rhein, Thomas (2003): Seite 2.

49 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 33. Das Weißbuch wird aus diesem Grund oftmals auch als „Delors-Weißbuch“ bezeichnet.

50 vgl. König, Heinz (1994): Seite 7 ff. Delors wollte hiermit an den Erfolg des Weißbuchs zur Vollendung des Binnenmarktes von 1985 anknüpfen. Dies hatte die Kommission aufgrund der Wirtschaftskrise, bedingt durch die Rezession Anfang der siebziger und achtziger Jahre, vorgelegt, wodurch in der

51 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 33 f.

52 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

53 Hierunter werden im Weißbuch die Bereiche: „Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Beschäf- tigungspolitik, Bildungssysteme“ und der gesamte Bereich der „sozialen Sicherungssys- teme“ subsummiert.

54 vgl. König, Heinz (1994): Seite 7 ff.

55 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 33 f.

56 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

57 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

58 vgl. Keller, Prof. Dr. Berndt (1999): Seite 142. In dem Weißbuch werden weiter zwei alternative Wege zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit in Europa aufgezeigt, auf welche im Zuge dieser Arbeit jedoch nicht näher eingegangen wird. Siehe hierzu: Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 ff.

59 vgl. Keller, Prof. Dr. Berndt (1999): Seite 142.

60 European Currency Unit = engl.: Europäische Währungseinheit). Der ECU war eine Kunstwährung bzw. Rechengröße, die im Rahmen des Europäischen Währungssystems eingerichtet wurde. Er basierte auf einem Warenkorb, der die Währungen der ersten zwölf EU-Länder entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft mit festen Beträgen enthielt (z. B. 0,6242 DM, 0,1976 Dän. Kronen etc.). Er fungierte von 1981 bis 1999 als Rechnungseinheit im Bereich der Europäischen Union und wurde als Bezugsgröße für den Wechselkursmechanismus verwendet, vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 1 und wissen.de (www.13.04.2004): Seite 1.

61 vgl. Bauer, Michael W/Knöll, Ralf (2003): Seite 33 f.

62 vgl. Hardes, H.-Dieter (1999): Seite 208. Die europäische Wirtschaftsunion umfasst einen einheitlichen Markt mit freiem Güter-, Kapital- und Personenverkehr, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für die Wirtschaftspolitik, vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.19.08.2004): Seite 3 und Pätzold, Jürgen (www.19.08.2004): Seite 9 f.

63 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

64 vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.05.03.2004): Seite 1.

65 Der Europäische Rat war und ist noch heute die oberste Entscheidungsinstanz der Europä- ischen Union und erstattet dem Europäischen Parlament Bericht über seine Arbeit und über die Fortschritte der Europäischen Union.

66 Den Vorsitz führt jeweils der Regierungschef dieses Landes.

67 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (www.13.04.2004): Seite 1 f. und wissen.de (www.13.04.2004): Seite 3.

68 In diesem Zusammenhang bedeutet „renationalisierbar“, dass die Themenfelder Arbeits- losigkeit und Beschäftigung nicht mehr ohne weiteres von der europäischen Ebene auf die nationalen Ebenen zurückgegeben werden konnten.

69 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 34.

70 vgl. Hörburger, Hortense (1999): Seite 13.

71 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 34.

72 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

73 vgl. Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 f.

74 vgl. Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 f.

75 Diese Mehrjahresprogramme werden auch als „Nationale Aktionsprogramm“ (NAP) be- zeichnet.

76 vgl. Thomas, Sven (1999): Seite 36.

77 vgl. Thomas, Sven (1999): Seite 36.

78 vgl. Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 f.

79 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

80 vgl. Schweighof, Johannis (2003): Seite 6.

81 Als Konvergenzkriterien werden die im Maastrichter EU-Vertrag festgelegten Erfordernis- se verstanden, die ein EU-Mitglied erfüllen muss, um der Währungsunion beitreten zu können. Die Kriterien betreffen Preisstabilität, Währungsstabilität, langfristige Zinssätze, Haushaltsdefizit und öffentliche Verschuldung, vgl. Das Portal der Europäischen Union (www.02.07.2004): Seite 4 und Bundeszentrale für politische Bildung (www.19.08.2004): Seite 4.

82 vgl. Hassel, Anke/Hoffmann, Reiner (1999): Seite 14 f.

83 Hiermit sind arbeitsmarktpolitische Programme der Mitgliedstaaten gemeint, die sich als erfolgreich erwiesen haben. Sie werden auch als sogenannte „bewährte Verfahren“ be- zeichnet. Die Kommission wollte damit den Informationsaustausch über erfolgreiche Maßnahmen fördern und den Wettbewerb auf diesem Gebiet anregen, vgl. Rhein, Tho- mas (1999): Seite 4 f.

84 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 34.

85 vgl. Bauer, Michael W./Knöll, Ralf (2003): Seite 34.

86 Bei den Rechtsvorschriften der Europäischen Union wird zwischen Primär- und Sekun- därrecht unterschieden. Das Primärrecht bilden z. B. der EG-Vertrag (EGV) sowie die Ver- träge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Das Sekundärrecht ist hingegen das von den Organen der Europäischen Gemeinschaft geschaffene Recht, vgl. WZB Zentrale zur Be- kämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (www.08.07.2004): Seite 1.

87 vgl. Schweighof, Johannis (2003): Seite 1.

88 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2.

89 vgl. Buchholz-Will, Wiebke/Schratzenstaller, Margit (2002): Seite 678.

90 vgl. Fontaine, Pascal (www.05.03.2004): Seite 14.

91 vgl. Lesch, Hagen (2000): Seite 7.

92 vgl. Rhein, Thomas (1999): Seite 2 und das Portal der Europäischen Union (Hwww.05.03.2004H): Seite 2 f.

93 vgl. Kasten, Gabriele/Soskice, David (2001): Seite 26.

94 vgl. Maier, Friederike (2002): Seite 63 f.

95 Abkürzung für Europäisches System der Zentralbanken.

96 vgl. Maier, Friederike (2002): Seite 63 f. Die Dominanz der Geldwertstabilität und der restriktiven Haushaltskonsolidierung, wel- che über allen anderen ökonomischen Zielen stand, war mit ein Grund, warum sich die Europäische Kommission im Bereich der Beschäftigungspolitik lange Zeit nicht mit dem Vorschlag, konkrete Zielvorgaben zu verabschieden, durchsetzen konnte.

97 Dies gilt besonders für die 12 Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion, die seit dem 1. Januar 1999 den Euro eingeführt und ihre geldpolitische Souveränität an die Euro- päische Zentralbank übertragen haben, vgl. Mundschenk, Susanne/Schwarzer, Danie- la/Collignon, Stefan (1999): Seite 9 f.

98 vgl. Kasten, Gabriele/Soskice, David (1999): Seite 20.

99 EVU: Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 (Maastricht).

100 EGV: Vertrag über die Europäische Gemeinschaft/Union vom 2. Oktober 1997 (Amster- dam).

101 vgl. Thomas, Sven (1999): Seite 44 und Lesch, Hagen (2000): Seite 7.

102 vgl. Schweighof, Johannis (2003): Seite 10. Jedoch bleibt festzustellen, dass weitgehende Forderungen zur Erreichung dieser Ziele im Vertrag nicht berücksichtigt wurden. Insbesondere fand der Vorschlag des Europäi- schen Parlamentes, ein hohes Beschäftigungsniveau aufzunehmen, keine Berücksichti- gung.

103 Monitoring-Verfahren analog dem Essener Prozess.

104 vgl. Thomas, Sven (1999): Seite 44 f. und Lesch, Hagen (2000): Seite 7.

Ende der Leseprobe aus 137 Seiten

Details

Titel
Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie
Hochschule
Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
137
Katalognummer
V32015
ISBN (eBook)
9783638328562
Dateigröße
984 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Analyse, Beschäftigungsstrategie
Arbeit zitieren
Karola Schmelzer (Autor:in), 2004, Analyse der europäischen Beschäftigungsstrategie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32015

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