Möglichkeiten des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge


Hausarbeit (Hauptseminar), 2015

111 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis 5

Tabellenverzeichnis 6

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis 7

1 Das „Drei-Schichten-System“ der Altersvorsorge 8

1.1 Einleitung 8

1.2 Private Altersvorsorge 9

1.2.1 Die erste Schicht – Basisvorsorge 10

1.2.2 Die zweite Schicht – Zusatzvorsorge 10

1.2.3 Die dritte Schicht – Kapitalanlageprodukte 11

1.3 Einführung - Riester Rente 11

1.3.1 Staatliche Förderung 12

1.4 Zulagen und Steuervorteile durch den Staat 14

1.5 Rentenbezugsmodalitäten 16

1.5.1 Anlageformen 17

1.6 Eigenheimrente – "Wohn-Riester" 19

1.7 Fazit 23

2 Immobilien und Bausparen 25

2.1 Immobilien 25

2.1.1 Definition der Immobilie 25

2.1.2 Entwicklungen der Immobilienbranche in Deutschland 26

2.1.3 Gründe für einen Immobilienerwerb 30

2.1.4 Vor- und Nachteile einer Immobilie 31

2.1.5 Alternative Immobilienanlagen 35

2.2 Bausparen 37

2.2.1 Funktionsweise und Phasen des Bausparens 37

2.2.2 Vor- und Nachteile des Bausparens 41

2.3 Fazit 42

3 Möglichkeiten der Anlagen am Kapitalmarkt 44

3.1 Hedgefonds Entstehung 44

3.2 Entwicklung am Hedgefonds-Markt 48

3.2.1 Rechtlicher Sitz der Hedgefonds 50

3.2.2 Fonds-Manager 51

3.3 Hedgefonds-Strategien 52

3.4 Hedgefonds und Dachfonds in Deutschland 55

3.4.1 Dachfonds 55

3.5 Kontrolle der EU über Hedgefonds 60

3.6 Altersvorsorge-Fonds 61

3.7 Fazit 62

4 Ausgewählte exotische Kapitalanlagen 64

4.1 Crowdfunding 65

4.1.1 Begriff 65

4.1.2 Crowdfunding als Geldanlage 66

4.1.3 Online-Plattformen für das Crowdfunding 67

4.1.4 Beispiele 69

4.2 Diamanten 70

4.2.1 Begriff 70

4.2.2 Diamanten als Geldanlage 70

4.2.3 Fallbeispiel „Naomi Campbell“ 72

4.2.4 Resümee 73

4.3 Kunst als Geldanlage 73

4.3.1 Besonderheiten des Kunstmarktes 74

4.3.2 Schattenseiten des Kunstmarktes 76

4.3.3 Fallbeispiel „Perelman gegen Gagosian“ 78

4.3.4 Vor und Nachteile der Kunst als Geldanlage 79

4.4 Fazit der exotischen Geldanlagen 80

5 Beispielhafte Vorgehensweise der Altersvorsorge in der Praxis 82

5.1 Situation der Altersvorsorge in Deutschland 82

5.2 Planung der Altersvorsorge 84

5.2.1 Annahmen für das Beispiel 84

5.2.2 Lebenshaltungskosten, Gespartes und Einsparmöglichkeiten 84

5.2.3 Definition der Sparziele 85

5.2.4 Lebenshaltungskosten im Ruhestand 85

5.2.5 Rente und andere Vorsorgeansprüche 86

5.1.6 Sonstiges Vermögen und Vermögensaufteilung 87

5.2.7 Vermögensaufteilung auf Assetklassen 88

5.2.8 Notwendiges Vermögen für den Ruhestand 89

5.2.9 Auswahl der Anlageform 90

5.3 Börsengehandelte Indexfonds als Altersvorsorge 91

5.3.1 Grundwissen 91

5.3.2 Cost – Average - Effekt bei Sparplänen 92

5.3.3 Kriterien für die Auswahl des Index 93

5.3.4 Beispiel eines geeigneten Produktes für den Altersvorsorge-Sparplan 94

5.4 Fazit 96

Literaturverzeichnis 98

Anhang 109

Einleitung

An privater Altersvorsorge führt in Deutschland kein Weg mehr vorbei, denn nimmt man das Thema Rente ernst, muss schon heute für morgen Sorge getragen werden indem man private Altersvorsorge betreibt. In der folgenden Hausarbeit werden einzelne Möglichkeiten aus verschiedensten Bereichen behandelt, das wären: Riester-Rente, Bausparen, Kapitalmarktanlagen, Exotische Anlagen und zum Abschluss Portfoliotheorien. Beginnen wird der Verfasser mit der bedeutsamen Rolle des „Drei-Schichten-Systems“ um im Nachhinein genauer auf die staatlich geförderte Zusatzvorsorge - Riester Rente einzugehen. Darüber hinaus wird die Staatliche Förderung erläutert welche dann auch die Zulagen und Steuervorteile durch den Staat betreffen. Abschließend zu den Anlageformen der Riester Rente wird die aktuelle Thematik der Eigenheimrente, auch bekannt als „Wohn-Riester“ aufgegriffen.

Private Altersvorsorge

Besonders wichtig ist für die private Absicherung im Alter ist die private Altersvorsorge. Der Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Rentenansprüche in Zukunft nicht mehr ausreichen werden, um den im Alter erwünschten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Deutsche Rentensystem beruht auf dem Generationenvertrag, was so viel heißt, wie das die Rente der älteren Bevölkerung durch die Rentenbeiträge der Berufstätigen finanziert wird. Diese gesetzliche Altersvorsorge ist aber nur dann möglich, wenn es mehr junge Berufstätige gibt als Rentner. Die Herausforderung des demografischen Wandels hat man schon erkannt und möchte den strukturellen Problemen der gesetzlichen Rentenversicherung mit unter anderem der Privaten Altersvorsorge entgegenwirken. In den letzten Jahren wurde das Renteneintrittsalter wurde bereits angehoben und verschiedene Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge eingeführt. Die Belastung für das Altersvorsorgesystem in Deutschland wächst zunehmend aufgrund verschiedener Faktoren, es gibt immer mehr ältere Menschen, die auch noch länger leben als früher aufgrund des medizinischen Fortschritts. Des Weiteren schrumpft di Bevölkerung in Deutschland, da auch zu wenige Kinder geboren werden. Im Umkehrschluss heißt das, der Generationenvertrag kann nicht zu 100% eingehalten werden. Die jüngere Bevölkerung stand heute, muss mit geringeren Rentenleistungen rechnen und somit kommt es in der Zukunft des Rentenalters zur Versorgungslücke, der man entgegenwirken kann indem man sich z.B. private Altersvorsorge betreibt.

Die Versorgungslücke oder Altersarmut bezeichnen den Zustand im Rentenalter, in dem man eine zu geringe Rente erhält. Meist weniger als erwartet. Auch bekannt als Differenz zwischen dem angestrebten Einkommen im Rentenalter und dem zu erwartenden Alterseinkommen.

Die erste Schicht – Basisvorsorge

Die erste Schicht der Altersvorsorge umfasst die Gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup Rente, die in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, dessen Auszahlungen aber zu versteuern sind (nachgelagerte Besteuerung). Die Rürup-Rente ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt der privaten Rentenversicherung, für die jedoch besondere Bedingungen zu beachten sind.

Zum einen dürfen die späteren Leistungen nur als lebenslange Rentenzahlungen erfolgen, zum anderen müssen die Rentenzahlungen monatlich stattfinden und dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Bei Todesfall sind die Ansprüche aus dem Vertrag nicht vererblich, nicht übertragbar und nicht beleihbar. Die Beiträge zur Rentenversicherung (Basisvorsorge) sind während des Erwerbslebens steuerfrei, jedoch im Alter steuerpflichtig.

Die zweite Schicht – Zusatzvorsorge

In der zweiten Schicht wir die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die staatlich geförderte private Zusatzvorsorge, wie Riester Rente (kapitalgedeckte Altersvorsorge) zusammengefasst. Beide Zusatzvorsorgeprodukte sind durch ihre steuerlichen Vorteile sehr empfehlenswert, die betriebliche Altersvorsorge wird in allen Durchführungswegen direkt durch steuerliche Vorteile der Einzahlungen gefördert. Die „Riester-Rente“ hingegen erhält unmittelbare Zulagen und ggf. zusätzliche steuerliche Begünstigungen.

Die dritte Schicht – Kapitalanlageprodukte

Die privaten Lebens- und Rentenversicherungen zählen zu den Kapitalanlageprodukten der privaten Zusatzvorsorge. Ein wichtiger Indikator für die dritte Schicht ist, das diese nicht die Kriterien der ersten und zweiten Schicht erfüllen. In der Ansparphase werden diese somit auch nicht steuerlich gefördert. Die Flexibilität gegenüber den staatlich geförderten Produkten hingegen ist weit reichender, da keine weiteren Voraussetzungen vorliegen. Schon vor dem Renteneintrittsalter(67) kann der Rentenbeginn liegen, Vererbung ist möglich, genauso wie die Kapitalauszahlung und Entnahmen innerhalb der Laufzeit. Die Beiträge werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.

Einführung - Riester Rente

Seit 2002 hat der Staat mit der Riester Rente eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge angefertigt und beruht auf private Einlagen, die staatlich finanziert werden. Es müssen regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten erfolgen, damit auch im Alter eine Rente aus einem Riester Vertrag ausgezahlt werden kann. Der Versicherungsnehmer kann dabei die Höhe der Beiträge abwandeln und diese flexibel je nach Einkommenssteuer absenken, erhöhen oder aussetzen.

Um einen Grundzuschuss für Ledige in Höhe von (i.H.v) 154 Euro zu erhalten, müssen „Riester-Kunden“ seit dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommens einzahlen. Hinzu zahlt der Staat pro Kind einen Beitrag in Höhe von 185,00 Euro (geboren vor 2008), 300,00 Euro (geboren nach 2008). Laut §10a des Einkommensteuergesetzes können jährlich bis zu 2.100,00 Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Staatliche Förderung

Um die Staatliche Förderung für den jeweiligen „Riester-Vertrag“ zu erhalten muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wobei man hier geförderte und nicht geförderte Personenkreise hat, das heißt auch das nicht jeder die staatliche Förderung in Anspruch nehmen kann. Als Voraussetzung muss der Anleger zum förderungsfähigen Personenkreis gehören und er muss einen einkommensabhängigen Eigenbeitrag leisten. Das Ganze soll in einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag erfolgen, wobei alle zulagenberechtigten Personen ihren Wohnsitz in Deutschland haben und unbeschränkt steuerpflichtig sein müssen.

Zu dem geförderten Personenkreis und somit berechtigt zur Zulage sind Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, alle die Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I und II) beziehen, Beamte, nichterwerbstätige Eltern in den Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Vorruhestandsgeld.

Als nicht geförderter Personenkreis gelten alle Selbstständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, geringfügige Beschäftigte die keine Sozialabgaben leisten, Rentner bei Vollrentenbezug wegen des Alters sowie Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte).

Eine Besonderheit für Eheleute hat der Gesetzgeber auch ausgearbeitet um das „Riestern“ zu fördern aber auch um Personen, die nicht zum geförderten Personenkreis gehören, die Möglichkeit zu geben über den Ehegatten der zulagenberechtigt ist und einen eigenen Altersvorsorgevertrag hat für die Zulage berechtigt zu werden. Dabei müsste ein auf seinen Namen laufender Altersvorsorgevertrag bestehen. Der selbstständige Ehegatte z.B., der nicht unmittelbar begünstigt ist zahlt keine Eigenbeitrag, erhält aber dennoch die eigene Grund- und gegebenenfalls Kinderzulage. Neu ist hierbei seit 2012 der sogenannte Sockelbeitrag/Mindestbeitrag i.H.v. 60 Euro um Nullverträge abzuschaffen, da bei sehr geringem Einkommen oder bei keinerlei Einzahlungen durch den mittelbaren „Riester-Bezieher“ sich ein Minus in der Eigenleistung ergibt. Um die maximale Grundzulage von 154,00 Euro zu erhalten muss der Sockelbeitrag geleistet werden. Auch hier besteht die Voraussetzung, dass der Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt. Per Gesetz gemäß

§1567 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lebt man dann getrennt, wenn zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Einfacher ausgedrückt, sobald jeder einen eigenen Wohnsitz hat. Ist dies der Fall, verliert der Vertrag des nicht dem Personenkreis dazugehörigen Ehegatten seinen Förderungsanspruch.

Zulagen und Steuervorteile durch den Staat

Die staatliche Förderung erfolgt über Zulagen und Steuervorteile. Diese werden beide für die gesamte Förderung gegengerechnet. Um die volle Riester – Förderung zu erhalten, müssen jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt werden, der Maximale Förderbeitrag liegt jedoch bei 2100 Euro. Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro förderberechtigter Person. Eine Kinderzulage von 185 Euro für Kinder kommt für Kinder die vor 2008 geboren wurden noch hinzu. 300 Euro für alle Kinder die 2008 oder später geboren wurden. Grundsätzlich gilt für die Kinderzulage folgendes: Solange das Kind Kindergeldberechtigt ist also bis zum 25 Lebensjahr (Schule/Studium) bzw. maximal bis zum 27 Lebensjahr (Wehr-/Zivildienst).

Hier ordnet man die Kindergeldzulage grundsätzlich der Mutter zu, falls aber ein Antrag beider Elternteile vorliegt, dann dem Vater. Bei Alleinerziehenden steht die Kinderzulage dem Partner zu in wessen Haushalt das Kind lebt. Für Berufseinsteiger die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, finanziert der Staat die Verträge zu einmalig mit einer erhöhten Grundzulage um 200 Euro.

Um die volle Förderung zu erhalten, ist ein jährlicher Gesamtbeitrag zu leisten. Wird dies nicht erfüllt und ein niedriger Eigenbeitrag gezahlt, so verringert sich auch die staatliche Förderung anteilig (§ 86 EstG).

Um die Zulagen zu erhalten müssen Riester-Sparer diese beim Anbieter beantragen, entweder manuell oder über einen Dauerzulagenantrag. Der Anbieter wird somit bevollmächtigt und der Sparer ist dazu verpflichtet, jegliche Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse anzugeben. Diese können sein, die Heirat oder die Geburt eines Kindes.

Netto-Entgeltumwandlung:

Bei der Nettoentgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Nettolohns. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden also vorher vom Gehalt abgezogen. Dafür erhält der Sparer staatliche Zulagen oder er kann seine Aufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Der Steuervorteil in der Ansparphase ergibt sich über das geltend machen der geleisteten Riester-Renten-Beiträge sowie der Zulagen als Sonderausgaben. Seit 2008 liegt der absetzbare Riester-Betrag pro Jahr bei 2100 Euro. Sollten die Steuerersparnisse jedoch größer sein als die

staatlichen Zulagen, so wird dem Sparer die Differenz als Steuergutschrift zurückerstattet. Die gezahlten Zulagen verbleiben im Riester-Vertrag.

Rentenbezugsmodalitäten

Bei Rentenbeginn, kann sich der Empfänger bis zu 30% des angesparten Kapitals direkt auszahlen lassen, über welches er frei verfügen kann. Die 70% Restrente, dient dann zur Finanzierung der lebenslangen Rente.

Voll versteuert werden hierbei die Sparbeiträge und die erzielten Erträge, da diese während der Ansparphase steuerfrei sind. Die Besteuerung findet in der Auszahlungsphase statt und wird als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet. Als schädliche Verwendung des angesparten Kapitals bezeichnet man z.B. eine Auszahlung vor Vollendung des 60. bzw. 62.Lebensjahres oder nicht als lebenslange Rente. Da in diesem Fall die Verwendung nicht dem ursprünglichen Zweck der Altersrente dient oder anders Verwendet wird, müssen die Altersvorsorgezulagen und steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden. Die Besteuerung der Erträge und Wertsteigerungen im Zeitpunkt der schädlichen Verwendung sind nachzuholen.

Unschädliche Zahlungen hingegen sind z.B. Monatliche Leistungen in Form von:

einer lebenslangen gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente,

einer Hinterbliebenenrente,

einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit.

Anlageformen

Die Masse an Anbietern für Riester-Rente ist enorm und somit ergeben sich erhebliche Unterschiede in den vertraglichen Vereinbarungen, den Kosten und den langfristig zu erwartenden Rendite um die es letztendlich geht. Die staatliche Förderung ist Produktunabhängig, trotzdem ist die Auswahl eine der wichtigsten Entscheidungen um sich auf die Zeit nach der Erwerbstätigkeit vorzubereiten. Wichtig ist und bleibt für die Förderung in allen Anlageformen das Brutto-Vorjahreseinkommen und die Grund- bzw. Kinderzulage.

Die wichtigsten Riester Anlageformen sind:

der Riester-Banksparplan,

die klassische Riester-Rentenversicherung

und der Riester-Fondssparplan.

Wohnriester wird heutzutage auch als eigene Anlageform akzeptiert, jedoch dazu gleich mehr im Abschnitt 1.6.

Der Riester-Banksparplan:

Der Banksparplan gehörte bislang zu den klassischen Geldanlagen, für die ein fester Sparplan entwickelt wurde. Der Wertzuwachs war gering und die Renditeaussichten mager, deshalb hat man hier keine Abschlussgebühren. Durch die staatliche Riester-Förderung jedoch wird der Riester-Banksparplan nun zu einer interessanten Geldanlage für den Bürger und ist zudem noch sehr sicher. Zu beachten ist dennoch das die Rendite zwar durch die staatlichen Zuschüsse und der Steuerersparnisse deutlich ansteigt, die Rendite aber vom Einkommen, den familiären Verhältnissen und den Vertragskonditionen abhängig ist. Im Hinterkopf sollte man beachten, dass die ausgerechneten Renditeerwartungen der Banken in keinem Fall garantiert sind und bereits die kleinsten Veränderungen des Zinssatzes zu ganz anderen Ergebnissen führen können. So gibt es von der Seite der Banken keine Kostengarantie.

Ändert sich die Konditionen zum Nachteil des Anlegers, kann er höchstens die Bank wechseln, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Die klassische Riester-Rentenversicherung:

Hierbei entscheidet die Versicherung, wie die Einzahlungen anlegt werden. Sie investiert in sichere Anlagen wie Anleihen und aktuell sind diese Verträge an den jährlichen Garantiezins von 1,75% der Lebensversicherungen gebunden. Die klassische Riester-Rentenversicherung eignet sich für Sparer, die sicherheitsorientiert denken und bereits bei Vertragsbeginn wissen wollen, wie hoch die Auszahlungen im Rentenalter mindestens sein werden. Bei anderen Riester-Produkten wie dem Banksparplan steht die Mindestauszahlung nicht fest. Den Vorteil der garantierten Auszahlung bringt aber auch Kosten mit sich. Man zahlt Abschlussgebühren, die in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn von Ihren Sparbeiträgen abgezogen werden. Im Gegenzug kann sich die Rendite durch die Beteiligung an den Überschüssen (Anlageerfolg) steigern. Ob sich die Variante lohnt ist abhängig von den Kosten welche erhebliche Unterschiede von Versicherung zur Versicherung mit sich bringt. Die klassische Riester-Rente ist nicht dafür geeignet, während der Laufzeit Kapital zu entnehmen.

Riester-Fondssparplan:

Eine weitere Anlagevariante der Riester-Rente, gute Aussichten auf Rendite bieten die Fondssparpläne alle mal. Vom Staat wurde das Risiko eines Fondssparplans in Verbindung mit der Riester-Förderung deutlich minimiert. Hier kann man in kurzer Zeit viel Guthaben sichern und Erträge erwirtschaften, jedoch wo es Chancen gibt, gibt es auch Risiken. Durch einen Börsencrash z.B. kann der Anleger alle Beträge schnell verlieren. Es wird in Aktienfonds, Immobilienfonds, Renten und Geldmarktfonds investiert und somit ist der Fondssparplan abhängig von den Schwankungen des Aktienmarktes. Der Versicherte hat im schlechtesten Fall eine Rendite von null %, da er bei Laufzeitende den Mindestanspruch auf die eingezahlten Beträge und staatliche Zuschüsse hat.

Eigenheimrente – "Wohn-Riester"

Die Aktualität und Attraktivität von "Wohn-Riester“ ist aktuell so hoch wie nie zuvor. Die Gründe liegen auf der Hand, das eigene Zuhause ist und bleibt für die Menschen in Deutschland ein zentrales Lebensziel. Eine Immobilie, das Eigenheim stellt eine stabile Geldanlage dar, eine verlässliche Altersvorsorge und nicht zuletzt die Möglichkeit sich selbst in den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Die aktuelle Niedrigzinslage und die günstigen Finanzierungsbedingungen sind ein Segen für die Förderung der zukünftigen Hauseigentümer oder dem Schulden Abbau der Hauseigentümer.

Das besondere seit Januar 2014 an der Wohn-Riester-Förderung ist, das viele Hauseigentümer und Eigentümer von Eigentumswohnungen bestehende Finanzierungen attraktiver gestalten können.

Wie es funktioniert:

Zunächst gilt es zu klären wer Anspruch auf die Riester-Förderung hat. Dies wurde bereits im Abschnitt 1.3.1 ff. erklärt und wir halten fest, dass alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf Riester haben.

Die Wohn-Riester-Förderung kann nicht nur für das Eigenheim (Haus/Wohnung), sondern auch für den Kauf einer Immobilie, Bau eines Hauses, für Altersgerechte Umbauten oder letztendlich für die Entschuldung von Darlehen genutzt werden.

Auch hier sind die Zulagen und Steuervorteile wichtig, denn diese gibt es erst wenn 4% des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulage in einen Riester-Vertrag oder in die Tilgung fließen. Weitere Details zu den Zulagen und Steuervorteilen wurden bereits im Abschnitt 1.4 erläutert.

Eigentümer mit Riester-Verträgen wie z.B. Banksparer, Investmentfonds, Versicherungsverträge etc. können den Vertrag auflösen und das angesparte Guthaben für den Kauf oder die Entschuldung einsetzen. Gleiches gilt für Darlehen aus Kombikredit Bausparen, Riester Bankdarlehen, Bauspardarlehen und die Bau- / Finanzierungskosten zu tilgen.

Alle geforderten Beträge werden bei Wohn-Riester auf einem fiktiven Wohnförderkonto festgehalten und mit 2% im Jahr verzinst. Das Endkapital wird im Alter in einer Summe oder in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Ein Wechsel von der jährlichen Versteuerung zur Einmalversteuerung ist jederzeit möglich.

Ratenversteuerung:

Das Guthaben wird ab dem Rentenbeginn in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuert.

Sofortbesteuerung:

Das bestehende Guthaben minus 30%, somit bleiben 70% die sofort bei Rentenbeginn versteuert werden.

Praxisbeispiel Wohn-Riester:

Im Folgenden auf der nächsten Seite Beispiel werden zwei Finanzierungen mit und ohne Wohnriester vergleichend gegenübergestellt; aus Vereinfachungsgründen sind alle Zahlungen jährlich vorschüssig kalkuliert.

[…]

Ende der Leseprobe aus 111 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge
Hochschule
Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln
Veranstaltung
Bankenmanagement
Autoren
Jahr
2015
Seiten
111
Katalognummer
V320056
ISBN (eBook)
9783668201781
ISBN (Buch)
9783668201798
Dateigröße
1743 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Private Altersvorsorge, Immobilien, Kapitalmarktsparen, ETF, Exotische Geldanlagen, Staatlich-subventionierte Vorsorge
Arbeit zitieren
Anton Nikitin (Autor:in)Harish Kakkar (Autor:in)Nicole Kobek (Autor:in)Yuriy Glushtrom (Autor:in)Janis Strelnieks (Autor:in), 2015, Möglichkeiten des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320056

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Möglichkeiten des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden