Die EU Asylpolitik, das Dublin-III-Abkommen und die zukünftige Ausrichtung der EU-Migrationspolitik. Besteht ein Widerspruch zwischen der Dublin Verordnung und der geplanten Lastenteilung innerhalb der EU-Flüchtlingspolitik?


Seminararbeit, 2015

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Schlüsselbegriffe

Einleitung und These
Flüchtlings - und Asylbegriff

I. Historische Entwicklung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik - Vom Binnenmarktkonzept bis zur Vergemeinschaftung
Phase I: 1957-1990: koordinierte Politik der Mitgliedstaaten
Phase II: 1990-1999: zwischenstaatliche Zusammenarbeit
Phase III: 1999-heute: Migrationspolitik als echte Gemeinschaftsaufgabe
Zwischenfazit

II. Zoom - Die Dublin Verordnungen im Detail

III. Die Problematik: Das zwischenstaatliche Kooperationsdilemma der EU
Die nationalstaatliche Identität vs. Gemeinsame Werte und gegenseitige Unterstützung
Die Dublin-III- Verordnung und deren Widerspruch zur eventuellen Quotenregelung
Kritik am möglichen Quotensystem

Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Vorwort

Basierend auf den Master den ich zur Zeit an der RWTH Aachen absolviere, meinem vorherigen Europa Studium der an der Universität Maastricht und meinem besonderen Interesse an politischen Entwicklungen im Bereich des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, wird sich diese Arbeit vor allem mit dem Thema der europäischen Asylpolitik und der derzeitigen Flüchtlingsproblematik befassen. Das Problem der Handhabung und die ungerechte Verteilung der in die EU kommenden Menschen, beschäftigt nicht nur die Politik, sondern ist auch in der Gesellschaft aktueller denn je. Jeder scheint in der Debatte um mögliche Lösungen eine Meinung zu haben und die Medien präsentieren jeden Tag aufs Neue, wie dramatisch die Situation tatsächlich ist. Bereits verabschiedetes EU Sekundärrecht scheint angesichts der unübersichtlichen Situation zu bröckeln und Visionen, wie sie durch den gemeinsamen Binnenmarkt ohne Binnengrenzkontrollen Wirklichkeit geworden waren, verlieren an Priorität und erfahren einen Rückschritt, indem sie an manchen Orten wieder eingeführt werden. Viel Erreichtes scheint seinen Zweck nicht mehr zu erfüllen und ist im Lichte verschiedenster Probleme stark reformbedürftig. Dies möchte ich im Rahmen dieser Seminararbeit zum Anlass nehmen, diesen hochsensiblen Politikbereich zu diskutieren und vor allem den Vergleich zwischen bestehenden EU-Asylrechtrechtsakten und geplanten Veränderungen zu evaluieren. Dazu wird zu allererst ein allgemeiner Einblick in die Entwicklung der Politik des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gegeben und auf das Ziel und den dazu erlassenen Rechtsakten einer gemeinschaftlichen und harmonisierten Asylpolitik eingegangen. Darauffolgend werden insbesondere die Dubliner Abkommen näher betrachtet und in Verbindung mit der Diskussion über potenzielle Quotenregelungen gesetzt. Ziel soll es sein, dem Leser einen kurzen Überblick über gegenwärtige EU-Asylpolitik zu geben und zu zeigen, wie eine Krise Europa verändern kann, gemeinsame Werte und Standards manchmal an Priorität zu verlieren scheinen und dass Europa beweisen muss, dass die vor 70 Jahren vereinbarten solidarischen Vorsätze immer noch an erster Stelle stehen, indem gut durchdachte Umstrukturierungen in Angriff genommen werden..

Schlüsselbegriffe

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Flüchtlingskrise, EU-Asylpolitik, Migration, Lastenteilung, Dublin-III-Verordnung, Wertegemeinschaft

Einleitung und These

Weltweit befinden sich mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Die meisten von ihnen ziehen in direkte Nachbarländer - ein vergleichsweiser kleiner, aber wachsender Teil nimmt den gefährlichen Weg nach Europa auf sich. Die Anzahl Menschen, die in der EU Schutz gesucht haben, ist von 2012 bis 2013 um mehr als ein Viertel gestiegen. Ein Jahr später, erhöhte sich dieser Anteil noch einmal um 44 Prozent. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 626000 Asylanträge in der EU gestellt, davon 536000 Erstanträge. Für das Jahr 2015 liegen unterschiedliche Prognosen vor, klar ist allerdings längst, dass die Anzahl der Anträge exponentiell gestiegen sein wird (vgl. Eurostat Statistic Explained: Asylum Statistics & UNHCR Mid-Year Trends 2014). Obschon der in die EU gelangende Teil der Menschen verglichen mit vielen anderen Ländern noch relativ klein ist, werden die bisherigen Strukturen und Verfahren der EU durch die ansteigende Zahl von Zuwanderern dennoch herausgefordert und auf die Probe gestellt. Als im Jahr 2013 die Ansätze der gemeinsamen europäischen Asylpolitik teilweise überarbeitet wurden, basierten die Verhandlungen auf die vergangene und damals gegenwärtige Zuwanderungssituation. Das Ausmaß, welche der Flüchtlingsstrom aus sämtlichen Ländern noch erreichen würde, war zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht genau absehbar. Immer wieder, so auch im Mai 2015, befürwortete die Kommission aufgrund von enormen Flüchtlingsströmen die sich Richtung Europa bewegten eine Einigung der Mitgliedsstaaten bezüglich einer gemeinsamen Quotenregelung, die die Flüchtlinge auf die EU Staaten gerecht und anhand bestimmter Kriterien verteilen sollte. Dieser Lösungsvorschlag der Lastenteilung scheiterte jedoch bei den Verhandlungen im Ministerrat, da sich einige Staaten nicht dazu bereit erklären wollten, mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Man konnte sich lediglich auf freiwillige Aufnahmezahlen einigen. Trotz allem hält die Kommission weiter an ihrem Vorschlag fest, konkrete und vor allem verpflichtende Quoten zu beschließen, da dieser Schritt unter anderen Maßnahmen als eine der wichtigsten Vorgehensweisen gesehen wird, europäische Migrationspolitik gerechter für alle Mitgliedsstaaten, sowie übersichtlicher und menschenwürdiger für Flüchtlinge zu machen. Ein Problem, das diesem Vorhaben entgegensteht, sind nicht nur die nationalstaatlichen Interessen einzelner Mitgliedsstaaten, sondern auch die immer noch bestehende Dublin-III-Verordnung, die nach wie vor vorsieht, dass jeder Flüchtling nur in dem Land Anspruch auf Asyl hat, in dem er als erstes eingetroffen ist (vgl. Art. 3 & 7 VO (EU) Nr. 604/2013). Folgende Arbeit stellt die These auf, dass eine zukünftige, gesamteuropäische Flüchtlingspolitik mit gemeinsamen Standards nur realisiert werden kann, wenn von alten, bereits bestehenden Verordnungen abgesehen wird.1

Flüchtlings - und Asylbegriff

In Anbetracht des Fokus dieses Themas sollte der Begriff des Flüchtlings und der des Asyls definiert werden. Es läge nahe, in den entsprechenden Verträgen der EU zu untersuchen, welche Vorstellung die Gemeinschaft von den Eigenschaften eines Flüchtlings und von Asyl hat und welche Konnotationen sie dem Begriff zuschreibt. Allerdings ist in keinem der Verträge oder der Charta konkret definiert worden, was unter „ syl“ oder einem „Flüchtling“ zu verstehen ist und wie die Begriffe einzugrenzen sind. (vgl. Fröhlich, 2011, S. 160). In den Verträgen, der Charta und auch in den Dubliner Übereinkommen wird ausdrücklich auf das Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und das Protokoll vom 31. Januar 1967 verwiesen. Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, „die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann“ (vgl. UNHCR & Oswald, 2007, S. 181 & Art. 1A(2) GFK). Der Begriff "Asyl" stammt vom Griechischen "asylon" und bedeutet Heim oder Unterkunft (vgl. BpB).

I. Historische Entwicklung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik - Vom Binnenmarktkonzept bis zur Vergemeinschaftung

Bevor näher auf die aktuelle Migrations- und Flüchtlingspolitik der EU eingegangen werden kann, muss auf die Anfänge der Schaffung und dessen Bedeutungssteigerung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zurückgeblickt werden. Daher wird in diesem Abschnitt ein Blick auf die asylrelevanten Bestimmungen und Verankerungen in den EU Verträgen bezüglich dieses Politikbereichs geblickt. Dies ist im Umfang dieser Arbeit, nur in kurzer Form möglich, weshalb die Eckdaten und wichtigsten Einigungen der EU nur kurz angerissen werden. Der folgende Überblick soll nicht nur als Einstieg in das Thema dienen, sondern auch veranschaulichen, wie früh bereits erste Anstrengungen zur Erschaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unternommen wurden, wie langsam diese voranschritten, und wie sie bis heute nicht ausreichend ausgefeilt werden konnten. Auch der Konflikt der nationalstaatlichen Interessen die im Verlauf der gesamten Entwicklung oft im Vordergrund und somit im Weg standen, sollen hier nicht ausgelassen werden.

Phase I: 1957-1990: koordinierte Politik der Mitgliedstaaten

ls 1985 das „Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarkts“ von der Kommission vorgelegt wurde, war eine gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik noch nicht absehbar. Ein erster Schritt, einhergehend mit dem Binnenmarktkonzept, war das Schengener Abkommen, das im Juni 1985 von fünf Staaten vereinbart wurde und als internationales Übereinkommen zur Abschaffung nationaler Grenzkontrollen innerhalb Europa dienen sollte (vgl. Oswald, 2007, S. 178). Dieses Übereintreffen wurde damals als Schengen I Abkommen bezeichnet und im Juni 1990 nach in Kraft treten der Durchführungsverordnung von 1995 zu Schengen II umbenannt. Allerdings mussten zur Gewährleistung des freien und vor allem sicheren Personenverkehrs innerhalb der EU, die Außengrenzen geschützt werden. Um die Einreise von Drittstaatsangehörigen zu regeln, einigte man sich somit auf gemeinsame Vorschriften in Bezug auf Visa, Asylrecht und Außengrenzkontrollen (vgl. Die Europäische Union erklärt: Grenzen und Sicherheit, 2014, S. 3-5). Im Jahre 1986 legte die Einheitliche Europäische Akte die vier EU Grundfreiheiten fest, einschließlich der Freizügigkeit von Personen. In ihr befand sich Artikel 8a, welcher die Personenfreizügigkeit als eines der vier Hauptelemente des Gemeinsamen Markts definierte und diesen Bereich als der Zuständigkeit der Gemeinschaft und nicht nur zwischenstaatlicher Zusammenarbeit zuordnete. Einhergehend mit der Einheitlichen Europäischen Akte entstand eine erste zwischenstaatliche Fachgruppe, die sich mit dem Thema der Einwanderung und Asyl in Europa befassen sollte. Allerdings stellte man im Nachhinein fest, dass diese Arbeitsgruppen nicht die gewünschten Maßnahmen präsentieren konnten.

Phase II: 1990-1999: zwischenstaatliche Zusammenarbeit

Dies sollte sich auch nicht durch das in Kraft treten des Vertrags von Maastricht ändern. Die Asylpolitik, Fragen der Kontrollen an den Außengrenzen und die Einwanderungspolitik wurden lediglich zu "Angelegenheiten von Gemeinsamem Interesse" erklärt. Allein die Visapolitik wurde in die erste Säule verschoben und dadurch vergemeinschaftet (vgl. BpB). Durch den Maastricht Vertrag wurde 1993 die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres einem intergouvernemental strukturierten Politikbereich zugesprochen, der den EU Institutionen aber nach wie vor nur wenig Handlungsspielraum ließ. Unter dieser immer noch bestehenden, „nur“ zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, entstanden 1990 zum einen die Londoner Entschließungen sowie zum anderen das erste Übereinkommen von Dublin über die Zuständigkeit eines EU Staates bezüglich der Prüfung eines gestellten Asylantrags, auf das im Verlauf dieser Arbeit genauer eingegangen wird. Als fortschrittliche, politische Leitlinien waren die Londoner Entschließungen „über offensichtlich unbegründete sylanträge“ und die Entschließung „zu einem einheitlichen Konzept in Bezug auf ufnahmedrittländer“, sowie „Schlussfolgerungen betreffend Länder, in denen im allgemeinen keine ernstliche Verfolgungsgefahr besteht“; sogenannte „sicheren Drittstaaten“; anzusehen (vgl. Fröhlich, 2011, S. 150). Bei den Erschließungen ging es aber mehr darum, die Asylanträge im Allgemeinen zu reduzieren und in ihrer Zahl möglichst gering zu halten, als einen gemeinsamen Asylstatus zu definieren.

Die Londoner Entschließungen wurden durch weitere Absichten bestärkt und konkretisiert, welche allerdings ohne Rechtsbindung zu Stande kamen: erwähnenswert sind vor allem „die Entschließung über Mindestgarantien im sylverfahren vom 20. Juni 1995 (͙), der „gemeinsame Standpunkt vom 4. März 1996 betreffend die harmonisierte Anwendung der Definition des Begriffs ´Flüchtling´ (͙), die „Entschließung des Rates vom 25. September 1995 zur Lastenverteilung hinsichtlich der ufnahme und des vorrübergehenden ufenthalts von Vertriebenen“, sowie der „Beschluss des Rates vom 4. März 1996 über ein Warn - und Dringlichkeitsverfahren zur Lastenverteilung hinsichtlich der Aufnahme und des vorübergehenden Aufenthalts von Vertriebenen“ (vgl. Fröhlich, 2011, S. 151). Es war der intergouvernementalen Zusammenarbeit und insbesondere dem Einstimmigkeitsprinzip geschuldet, dass verbindliche Standards für eine effektive Harmonisierung des Asylrechts nicht zu verwirklichen möglich waren (vgl. Fröhlich, 2011 S. 153).

[...]


1 Da manche Vertiefungen den Rahmen dieser Arbeit sprengen würden, wird diese nicht auf die vielen verschiedenen Definitionen der Asylpolitik, Migration, und Ähnlichem eingehen, sondern setzt diese ein Stück weit voraus. Auch die verschiedenen Lösungsansätze eines Mehrfaktormodells der Lastenteilung und der länderspezifische, unterschiedliche Umgang mit Flüchtlingen werden nicht im Detail behandelt.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die EU Asylpolitik, das Dublin-III-Abkommen und die zukünftige Ausrichtung der EU-Migrationspolitik. Besteht ein Widerspruch zwischen der Dublin Verordnung und der geplanten Lastenteilung innerhalb der EU-Flüchtlingspolitik?
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen  (Philosophische Fakultät)
Veranstaltung
Eine Analyse des Widerspruchs zwischen der bereits bestehenden Dublin Verordnung und geplanter Lastenteilung innerhalb der EU-Flüchtlingspolitik
Note
1,7
Autor
Jahr
2015
Seiten
24
Katalognummer
V320049
ISBN (eBook)
9783668192669
ISBN (Buch)
9783668192676
Dateigröße
865 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Flüchtlingskrise, EU-Asylpolitik, Migration, Lastenteilung, Dublin-III-Verordnung, Wertegemeinschaft
Arbeit zitieren
Ellen Egyptien (Autor:in), 2015, Die EU Asylpolitik, das Dublin-III-Abkommen und die zukünftige Ausrichtung der EU-Migrationspolitik. Besteht ein Widerspruch zwischen der Dublin Verordnung und der geplanten Lastenteilung innerhalb der EU-Flüchtlingspolitik?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320049

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