„Stalking“ als besondere Form der Kriminalität im sozialen Nahraum. Kriminologische, strafrechtswissenschaftliche und psychologische Aspekte der Nachstellung


Studienarbeit, 2015

47 Seiten, Note: 14


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2.Der Begriff „Stalking“
2.1 Wortursprung und allgemeiner Sprachgebrauch
2.2 Klinisch-Medizinische Definitionsversuche
2.3 Legislative Definitionsversuche
2.4 Ergebnis

3. Die Verbreitung von Stalking
3.1 Internationale Studien
3.2 Die Verbreitung von Stalking in Deutschland
3.3 Ergebnis

4.Die Erscheinungsformen des Stalking
4.1 Mildes Stalking
4.2 Schweres Stalking

5.Die Täter von Stalking
5.1 Stalking – ein geschlechtsspezifisches Problem?
5.2 Die Tätertypologie nach Mullen und Kollegen (1999)
5.2.1 „Rejected stalker“
5.2.2 „Intimacy seeker“
5.2.4 „Resentful stalker“
5.2.5 „Predatory stalker“
5.2.6 Kritische Würdigung der Typologie
5.3 Die Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) des Stalkers
5.3.1 Psychotische Stalker
5.3.2 Stalker mit psychopathologischer Entwicklung
5.3.3 Stalker ohne psychopathologische Befunde

6.Die Viktimologie
6.1 Risikofaktoren einer Viktimisierung
6.2 Auswirkungen von Stalking
6.3 Die Täter-Opfer-Beziehung
6.3.1 Numerisches Verhältnis
6.3.2 Art der Beziehung

7.Der strafrechtliche Rechtsschutz in Deutschland
7.1 Strafrechtlicher Rechtsschutz in Deutschland vor Einführung des § 238 StGB
7.2 Strafrechtliche Rechtsschutz in Deutschland seit Einführung des § 238 StGB
7.2.1 Rechtsdogmatik des § 238 StGB
7.2.2 Kritische Aspekte des § 238 StGB
7.3 Die Entwicklung der Sanktionspraxis

8.Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

1.Einleitung

„Stalking“ – vereinfacht umschrieben als obsessive Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person – ist keine ausschließliche Erscheinung der Neuzeit. Bereits in diversen Abhandlungen aus der Antike, dem Altertum und dem Mittelalter finden sich Hinweise auf derartige Verhaltensweisen.1 In einer seiner Metamorphosen beschreibt Ovid etwa die Geschichte des griechischen Sonnengottes Apollo, der sich durch einen Pfeil von Amor unsterblich in Daphne, die Tochter des Peneus, verliebt. Daphne erwidert diese Liebe nicht und flieht, durch die Zuneigung des Apollo zunehmend verängstigt, vor ihrem Verehrer. Als die Begierde des Apollo immer größer wird wendet sich Daphne völlig verzweifelt an Peneus: „Vater, rette mich […] oder nimm durch eine Verwandlung die Schönheit von mir, durch die ich zu sehr gefiel!“ Als sich Daphne daraufhin in einen Lorbeerbaum verwandelt, flicht Apollo sich von diesem Baum einen Kranz und trägt diesen fortan immer bei sich, um die geliebte Daphne stets in seiner Nähe zu haben.2

Die gesellschaftliche Haltung gegenüber zudringlichem Verhalten hat sich seit dem 19. Jahrhundert jedoch verändert. Während derartige Verhaltensweisen früher akzeptiert und als romantische Geste wahrgenommen wurden, werden sie heutzutage weitgehend missbilligt und kriminalisierend als „Stalking“ klassifiziert.3

In der breiten Öffentlichkeit wurde das Phänomen erstmals in den 1980er Jahren in den USA präsent. Durch die Betroffenheit zahlreicher prominenter Persönlichkeiten (z.B. Rebecca Schaeffer, Jodie Foster) wurde die Thematik zum Gegenstand einiger tagesaktueller Pressemeldungen. Mit zunehmender Betrachtung des Phänomens zeigte sich zudem, dass Stalking auch in der Normalbevölkerung weit verbreitet ist.4

Die Thematik „Stalking“ wurde v.a. in England, Australien und den USA nunmehr vermehrt zum Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtungen aus den Bereichen der Psychologie, Psychiatrie, Kriminologie, Sozial- und Rechtswissenschaften. Es wurden zudem vermehrt Anti-Stalking-Gesetze verabschiedet, um einen effektiven Rechtsschutz für die Opfer zu gewährleisten.5

In Deutschland wird das Phänomen „Stalking“ erst seit kurzem erforscht. Die inländischen Studien reichen daher nicht aus, um die Thematik ausreichend zu beschreiben. Es muss somit primär auf die angelsächsischen Studien zurückgegriffen werden.

Eine erste, primär zivilrechtliche Rechtsschutzmöglichkeit gegen Stalker wurde in Deutschland durch das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz geschaffen. Darüber hinaus wurde zum 31.03.2007 ein eigenständiger Stalking-Straftatbestand (§ 238 StGB6 ) in das Strafgesetzbuch eingeführt.

Die vorliegende Studienarbeit beschäftigt sich mit den kriminologischen, psychologischen und strafrechtswissenschaftlichen Aspekten der Nachstellung („Stalking“). Sie beschränkt sich hierbei auf das Stalking als eine besondere Form der Kriminalität im sozialen Nahraum, sodass die Besonderheiten des medienwirksamen Prominentenstalking bei der Darstellung weitgehend außer Betracht bleiben. Dabei werden zunächst die verschiedenen Definitionsversuche von Stalking näher betrachtet, um eine Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes zu ermöglichen. Anschließend wird unter Bezugnahme auf die Polizeiliche Kriminalstatistik und (inter-) nationale Dunkelfeldstudien die Verbreitung von Stalking in der Gesellschaft analysiert. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet daraufhin die kriminologisch-psychologische Betrachtung von Stalking. Es werden die Erscheinungsformen von Stalking näher erläutert und das Phänomen aus Sicht der Täter und der Opfer dargestellt. Danach wird die Thematik aus strafrechtlicher Sicht beleuchtet. Eine Zusammenfassung mit Ausblick wird den Abschluss der Arbeit darstellen.

2. Der Begriff „Stalking“

Um sich mit dem Thema wissenschaftlich auseinandersetzen zu können, muss der Begriff „Stalking“ zunächst definiert werden. In der klinischen, der Rechts- und der Sprachwissenschaft gab es einige Versuche die Bedeutung von Stalking genauer zu bestimmen. Eine endgültige und allgemein akzeptierte Definition gibt es jedoch wegen der Vielgestaltigkeit des Phänomens nicht.7 Problematisch gestaltet sich v.a. die Abgrenzung lästigen, aber sozialadäquaten Verhaltens gegenüber Stalking. Die Übergänge beider Handlungsformen sind oft fließend.8

Die unterschiedlichen Definitionen lassen sich v.a. auf die unterschiedlichen Zielrichtungen der einzelnen Wissenschaftszweige zurückführen.9 Gesetzliche Definitionen beschreiben kriminelles Verhalten mit dem Ziel, dieses Verhalten strafrechtlich verfolgen zu können. Die auf einem klinischen Verständnis beruhenden medizinischen Definitionsversuche dienen dagegen primär dem wissenschaftlichen Interesse an der Erforschbarkeit des Phänomens.10 Aber auch innerhalb der Wissenschaftszweige unterscheiden sich die Definitionen mitunter erheblich.

2.1 Wortursprung und allgemeiner Sprachgebrauch

Der Begriff „Stalking“ ist ein Anglizismus und kommt von dem englischen Verb „to stalk“.11 Übersetzt werden kann „to stalk“ mit „sich anpirschen“, „sich anschleichen“ oder „(einher-) stolzieren“. „To stalk somebody“ kann „jemandem nachstellen“ bedeuten.12 Ursprünglich kommt der Begriff „Stalking“ aus der englischen Jägersprache und wird dort mit „der Anschleicher“ übersetzt.13

Im allgemeinen Sprachgebrauch etablierte sich der Begriff Ende der 1980-er Jahre zunächst in den USA. Die amerikanische Presse charakterisierte Stalking als „Phänomen der Celebrities“ und beschrieb dadurch das Verhalten von Fans, die ihren prominenten Idolen nachreisten und diese belästigten.14 Mittlerweile wird der Begriff verallgemeinernd für das andauernde Belästigen einer anderen Person verwendet.15

2.2 Klinisch-Medizinische Definitionsversuche

In der klinischen Wissenschaft gibt es einige Bestrebungen, den Begriff „Stalking“ näher zu bestimmen. Einer der ersten Definitionsversuche stammt von Meloy, der Stalking als beabsichtigtes, böswilliges und wiederholtes Verfolgen und Belästigen einer anderen Person verstand.16 Pathé und Mullen umschrieben Stalking als eine belästigende Verhaltensweise, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Stalker wiederholt versucht, mit dem Opfer in von diesem unerwünschten Kontakt zu kommen.17 Voß wiederum definiert Stalking als Bedrohung der Unversehrtheit und Sicherheit einer Person, die durch die absichtliche und wiederholte Verfolgung oder Belästigung seitens einer anderen Person ausgelöst wird.18 Eine weitgehend anerkannte Umschreibung von Stalking anhand von quantitativen Kriterien stammt von Mullen et al.. Sie definierten Stalking als den mindestens zehnmaligen Versuch einer unerwünschten Annäherung über einen Zeitraum von vier Wochen.19 Ob das Verhalten des Stalkers darüber hinaus dazu geeignet sein muss, bei dem Opfer Angst auszulösen, wird unterschiedlich beantwortet.20

2.3 Legislative Definitionsversuche

Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es Versuche der Legislative, den Begriff „Stalking“ gesetzlich zu definieren. Das erste Anti-Stalking-Gesetz wurde 1990 in Kalifornien verabschiedet.21 Heutzutage verfügen viele Länder über einen eigenen Stalking-Straftatbestand. Meist wird Stalking von den Gesetzgebern als wiederholtes Verfolgen und Bedrohen definiert, durch welches bei dem Opfer ein Angstgefühl erzeugt wird.22 Uneinigkeit besteht dagegen in der Frage, welche Anforderungen an die Intensität und Frequenz der Handlungen zu stellen sind, um sie als strafbares Verhalten einzuordnen. Eine sehr weite Definition wird in dem amerikanischen „Model State Anti-Stalking Statute“ verwendet. Nach section 1 (b) des Statuts soll unter Umständen bereits das zweimalige unerwünschte Aufsuchen physischer Nähe oder die zweimalige Bedrohung des Opfers bzw. seiner Familienmitglieder strafbar sein.23 Derart weitreichende Definitionen bergen jedoch die Gefahr in sich, dass die Folgen für die Opfer schwerer Stalking-Angriffe durch einen inflationären Gebrauch des Begriffs verharmlost werden.24

Ein erster Definitionsversuch des deutschen Gesetzgebers wurde durch § 1 II Nr. 2 b) GewSchG vorgenommen. Im Rahmen dieser Norm wird Stalking als Verhaltensweise beschrieben, durch die eine Person „…eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.“ Ein solcher Definitionsansatz, der durch die Aufzählung typischer Verhaltensweisen („Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“) des Stalkers den Begriff „Stalking“ zu definieren versucht, greift jedoch angesichts der Vielfältigkeit an möglichen Stalkingmethoden zu kurz.25 Auch der deutsche Anti-Stalking-Paragraf (§ 238) umschreibt das Phänomen „Stalking“ lediglich, statt es zu definieren.26 Die bloße Übersetzung des Begriffs als „Nachstellung“ ist jedenfalls nicht ausreichend.27 Eine hinreichende Legaldefinition von Stalking existiert daher in der deutschen Rechtsordnung nicht.

2.4 Ergebnis

Die obige Darstellung macht deutlich, dass es viele verschiedene Versuche gibt, das Phänomen „Stalking“ abschließend zu definieren. Dennoch gibt es gewisse Merkmale, die in vielen Beschreibungen vorkommen und daher das Wesen von Stalking primär auszumachen scheinen. Stalking wird überwiegend als der einseitige, wiederholte, kontinuierliche und zwanghafte Versuch einer Person verstanden, durch Kombination mehrerer Einzelhandlungen mit einer anderen Person in Kontakt zu kommen, obwohl der nachgestellten Person eine solche Kontaktaufnahme offensichtlich unerwünscht ist. Darüber hinaus muss das Verhalten jedenfalls objektiv dazu geeignet sein, das psychische bzw. physische Wohlbefinden des Opfers nicht nur unerheblich einzuschränken.28 Durch diese Kriterien ist es möglich, dem Phänomen „Stalking“ einen äußeren Rahmen zu geben. Dennoch erscheint es im Folgenden notwendig, die Charakteristika von Stalking näher zu untersuchen, um eine präzisere Abgrenzung von Stalking zu anderen Formen der unerwünschten Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

3. Die Verbreitung von Stalking

3.1 Internationale Studien

Es gibt einige internationale Studien, die sich mit der Lebenszeitprävalenz und dem Ausmaß von Stalking auseinandergesetzt haben. Je nach zugrundeliegender Definition von Stalking kamen die Studien zu unterschiedlichen Resultaten. Bei einer Befragung in den USA gaben unter Zugrundelegung einer engen Definition 8 % der Frauen und 2 % der Männer an, dass sie bereits einmal in ihrem Leben Opfer eines Stalkingvorfalls wurden. Wurde eine weite Definition verwendet, erhöhten sich die Prävalenzraten bei den weiblichen Befragten auf 12 % und bei den männlichen Probanden auf 4 %.29 Unter Verwendung einer weiten Definition ermittelten Budd und Mattinson in Großbritannien bei Frauen eine Lebenszeitprävalenz von 16,1 % und bei Männern von 6,8 %.30 Eine Studie von Mullen et al. in Australien ergab, dass 14,9-32,4 % der Frauen und 6,1-12,8 % der Männer mindestens einmal während ihres Lebens Opfer von Stalking werden.31

3.2 Die Verbreitung von Stalking in Deutschland

Um sich einen Überblick über die Verbreitung von Stalking in Deutschland zu verschaffen, ist es notwendig zwischen dem Hell- und dem Dunkelfeld zu unterscheiden. Während man unter dem Hellfeld die bekannt gewordene und aufgedeckte Kriminalität erfasst, bezeichnet das Dunkelfeld die Gesamtheit an Delikten, die nicht bekannt werden.32

Zur Ermittlung des Hellfeldes kann die von dem Bundeskriminalamt herausgegebene Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) herangezogen werden. Durch die PKS lässt sich die Verbreitung von Stalking in Deutschland anhand der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten im Bereich des § 238 ermitteln. Eine eigenständige und vollständige Erfassung von Straftaten i.S.d. § 238 durch die PKS ist seit 2008 möglich.33 Im Jahr 2014 belief sich die Zahl der polizeilich registrierten Stalkingfälle auf 21.857. Dabei lag in 21.583 Fällen eine Nachstellung gemäß § 238 I, in 263 Fällen eine Nachstellung gemäß § 238 II und in 11 Fällen eine Nachstellung i.S.v. § 238 III vor. Der Anteil der erfassten Nachstellungsfälle an der Gesamtkriminalität ist mit 0,4 % verhältnismäßig gering.34

Im Berichtsjahr 2013 wurden 23.831 Fälle registriert.35 Insgesamt zeigen die Zahlen der Berichtsjahre 2008 bis 2014 eine rückläufige Entwicklung hinsichtlich der polizeilich erfassten Stalkingfälle.36 Dieser Rückgang ist jedoch sehr gering.

Die Aussagekraft der PKS ist angesichts der hohen Dunkelziffer beim Stalking sehr begrenzt. Das Verhältnis der Anzahl polizeilich bekanntgewordener Stalkingfälle zu der Anzahl polizeilich nicht bekanntgewordener Stalkingfälle (Dunkelziffer-Relation) dürfte bei mindesten 1:2 liegen.37 Dieses große Dunkelfeld ist insbesondere auf die niedrige Anzeigebereitschaft der Betroffenen zurückzuführen. Eine amerikanische Studie zeigte, dass nur etwa 50 % der Stalkingopfer eine Anzeige bei der Polizei erstatten.38 Hierfür sollen v.a. das geringe Vertrauen der Betroffenen in die Justiz, die Angst, dass das Verhalten des Stalkers nach der Anzeige eskalieren könnte und Zweifel an der Beweisbarkeit verantwortlich sein.39 Einige Opfer verzichten aufgrund von Schuldgefühlen, Selbstzweifeln oder Mitgefühl mit dem Täter auf eine Anzeige.40 Wegen der hohen Dunkelziffer sind verlässliche Ergebnisse zur Verbreitung von Stalking nur durch Dunkelfeldstudien ermittelbar. Eine erste repräsentative deutsche Dunkelfelduntersuchung ergab hierbei eine Lebenszeitprävalenz für Stalking von 11,6 %.41 Vergleicht man dieses Resultat mit den obig angeführten angelsächsischen Studien, so kommt man zu dem Ergebnis, dass die Häufigkeit von Stalking in Deutschland im Verhältnis zu der Verbreitung von Stalking in den angelsächsischen Ländern vergleichbar sein dürfte.

3.3 Ergebnis

Je nach zugrundeliegender Definition, verwendeter Untersuchungsmethode und untersuchter Probandengruppe kommen die repräsentativen Dunkelfeldstudien zu unterschiedlichen Prävalenzraten.42 Zusammenfassend wird jedoch deutlich, dass Stalking heutzutage ein weit verbreitetes und ernstzunehmendes Phänomen ist. Die durchschnittlichen Prävalenzraten lassen sich in Abhängigkeit von der Intensität des Stalking in einem Trichtermodell zusammenfassen.43 Etwa 11-13 % der Bürger werden mindestens einmal Opfer von mittelschwerem Stalking. Immerhin 5-7 % der Menschen sind mindestens einmal von schwerem Stalking betroffen. Für die Manifestierung des Stalking-Problems sollen u.a. die gesteigerte Mobilität, neue Kommunikationsmittel, die zunehmende Anzahl an Trennungen und die damit einhergehende steigende Isolation verantwortlich sein.44

4. Die Erscheinungsformen des Stalking

Das Verhalten eines Stalkers ist dadurch gekennzeichnet, dass er viele verschiedene Handlungen vornimmt, um eine Kontaktaufnahme mit dem Opfer zu erreichen. Eine repräsentative Studie von Mullen et al. ergab, dass Stalkingopfer von den Tätern im Durchschnitt mit drei bis fünf verschiedenen Verhaltensweisen konfrontiert werden.45 Häufig wird das Vorgehen des Täters durch eigene individuelle Taktiken komplettiert.46 Daher ist eine abschließende Benennung aller Verhaltensweisen, die im Kontext des Stalking auftreten können, nicht möglich. Einige Handlungen werden von Stalkern jedoch besonders häufig angewendet. Diese werden kriminologisch grundsätzlich nach ihrem Intensitätsgrad in mildes und schweres Stalking unterteilt.47 Der Übergang zwischen beiden Erscheinungsformen ist mitunter fließend.

4.1 Mildes Stalking

Mildes Stalking ist dadurch gekennzeichnet, dass der Unrechtsgehalt der Einzelhandlungen sehr gering ist. Die im Alltag üblichen Verhaltensweisen verlieren ihre soziale Adäquanz erst durch die Verknüpfung mit weiteren Handlungen und ihr hohes Maß an Kontinuität.48 Durch das milde Stalking versucht der Täter, mit dem Opfer in Kontakt zu kommen.49 Das gängigste Mittel ist der Telefonanruf.50 Hierfür dürfte insbesondere der Umstand verantwortlich sein, dass Telefone und Handys in der Gesellschaft weit verbreitet sind und dass der Stalker sein Opfer über das (Mobil-) Telefon permanent erreichen kann.51 Häufig bedienen sich Stalker zudem wiederholter schriftlicher Kommunikation durch Briefe, Postkarten, SMS oder MMS.52 Einige Stalker beobachten und verfolgen ihre Opfer am Arbeitsplatz, in der Wohnung oder an öffentlichen Orten.53 Zum Teil geben sich die Stalker ihrem Opfer dabei zu erkennen, zum Teil verfolgen sie die Geschädigten heimlich. Weitere Formen des milden Stalking sind die Kontaktaufnahme über das Internet („Cyberstalking“), das Zusenden von Gegenständen mit teils bedrohlichem Charakter, das Stehlen der Post des Betroffenen und das Ausfragen von Freunden des Opfers.54

4.2 Schweres Stalking

Die Verhaltensweisen, die sich dem schweren Stalking zuordnen lassen, sind dagegen bereits als Einzelhandlungen sozial inadäquat.55 Durch das hohe Eskalationspotential ist das Opfer bei dieser Form des Stalking extrem gefährdet.56 Es kann im Rahmen des schweren Stalking zu Körperverletzungen, sexuellen Übergriffen und selten zu Gewalthandlungen mit Todesfolge kommen.57 Ferner lassen sich ausdrückliche oder konkludente Drohungen gegen den Geschädigten oder gegen dessen Angehörige dem schweren Stalking zuordnen.58 Werden Gewaltdrohungen ausgesprochen, so führt dies oft dazu, dass der Täter im Verlaufe des Stalking tatsächlich gewalttätig wird. Solche Drohungen sind daher sehr ernst zu nehmen. Weiterhin sind Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Diebstähle oder das Eindringen in die Wohnung des Betroffenen typische Verhaltensweisen des schweren Stalking.59

5. Die Täter von Stalking

Die meisten Studien zum Thema Stalking setzen sich mit dem Phänomen aus der Sicht der Täter auseinander, um die Persönlichkeitsstruktur von Stalkern zu erfassen.60 Der typische Stalker wurde häufig als alleinstehender oder geschiedener Mann beschrieben, der dreißig bis vierzig Jahre alt, überdurchschnittlich intelligent und arbeitslos ist, sowie häufig eine kriminelle oder psychiatrische Vergangenheit hat.61 Mittlerweile hat man jedoch erkannt, dass es den klassischen Stalker nicht gibt. Die Täter kommen vielmehr aus allen sozialen Schichten, Altersgruppen und Berufen.62 Neue wissenschaftliche Ansätze befassen sich daher v.a. mit der typologisierenden Klassifizierung von Stalkern. Im Rahmen solcher Typologien werden die Täter aufgrund gemeinsamer Merkmale in bestimmten Gruppen zusammengefasst. Das Ziel einer solchen Typologie ist es, das Verhalten der Täter besser einschätzen zu können und damit Möglichkeiten einer effektiven Prävention bzw. Intervention zu entwickeln.63

5.1 Stalking – ein geschlechtsspezifisches Problem?

Obwohl nach überwiegender Ansicht der typische Stalker nicht existiert, zeigen fast alle Studien, dass etwa 80 % der Stalker männlich sind.64 Auch die PKS weist für das Berichtsjahr 2014 von den 18.245 Tatverdächtigen 14.762 als Männer aus (80,9 %).65 Daher wird Stalking mitunter als besondere Form der Gewalt von Männern gegen Frauen charakterisiert und als geschlechtsspezifisches Problem verstanden.66 Diese Auffassung ist für Fälle des schweren Stalking weitgehend anerkannt.

Fraglich erscheint jedoch, ob die Täter bei mildem Stalking ebenfalls überwiegend männlich sind. Viele Studien, die einen überdurchschnittlichen Anteil männlicher Täter zeigten, befassten sich nämlich tendenziell kaum mit mildem Stalking.67 Dafür ist v.a. die Wahl der entsprechenden Probandengruppe verantwortlich. Eine repräsentative Untersuchung von Mullen et al. bezog sich etwa nur auf Stalker, die in einer psychiatrischen Klinik behandelt wurden.68 Die Fälle schweren Stalkings dürften hier extrem überrepräsentiert sein, da die Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlung in der Regel nur bestehen wird, wenn es im Kontext des Stalking zu Gewaltanwendungen gekommen ist. Es dürfte auch einen Unterschied machen, ob lediglich Studenten oder eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe befragt wird.69 Einige Untersuchungen zeigten zudem, dass der Geschlechterabstand mit zunehmender Milde des Stalking abnimmt.70 Desto weniger die Tat somit durch Gewalteinwirkungen geprägt ist, desto höher ist der prozentuale Anteil weiblicher Täter. Insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Fälle von (in der Regel) mildem „Cyberstalking“ kann daher von einer ansteigenden Zahl weiblicher Stalker ausgegangen werden.71 Darüber hinaus ist zu beachten, dass männliche Opfer seltener und später als weibliche Betroffene eine Anzeige gegen ihren Stalker erstatten.72 Männer fühlen sich grundsätzlich später bedroht als Frauen oder verzichten aus Scham auf eine entsprechende Anzeige. Die Dunkelziffer männlicher Opfer dürfte dementsprechend hoch sein. Da Stalker oft gegengeschlechtliche Personen verfolgen73, lässt dies einen hohen Anteil unbekannter weiblicher Täter vermuten.

Im Ergebnis stellt mildes Stalking somit kein geschlechtsspezifisches Problem dar. Die Zahl weiblicher und männlicher Stalker dürfte hier annähernd identisch sein.74 Im Rahmen des schweren Stalking sind die Täter dagegen weit überwiegend Männer.

5.2 Die Tätertypologie nach Mullen und Kollegen (1999)

Die Motivationen von Stalkern, aufgrund derer sie ihre Opfer obsessiv verfolgen, sind vielfältig. Um das Verhalten des Stalkers einschätzen zu können, sind Kenntnisse über die Motivation des Stalkers jedoch unerlässlich. Daher gab es in den letzten Jahren einige Versuche, die Stalker nach ihren Grundmotiven zu kategorisieren. Die am weitesten verbreitete Typologie stammt von Mullen et. al..75 Sie unterteilten die Stalker in fünf Kategorien:

5.2.1 „Rejected stalker“

Eine erste Gruppe bilden die „rejected stalker“ (zurückgewiesene Stalker). Die Opfer dieser Stalker sind Personen, die früher eine enge Beziehung zum Täter hatten (z.B. ehemalige Partner, enge Freunde, Familienmitglieder).76 Das Stalking beginnt nach der vom Täter als ungerecht empfundenen Beendigung der Beziehung. Häufig kam es in dieser ehemaligen Beziehung bereits zu psychischer und physischer Gewaltanwendung durch den Stalker.77 Die Täter sind grundsätzlich männlich und leiden oft an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung.78 Abgesehen von dem Stalkee79 haben sie wegen ihrer sozialen Inkompetenz häufig kein soziales Umfeld. Daher sind sie in hohem Maße von dem Opfer abhängig. Diese Abhängigkeit wurde bereits in der damaligen Beziehung durch vermehrte Eifersucht des Stalkers deutlich.80 Ziel der „rejected stalker“ ist es, entweder die Beziehung wiederherzustellen oder sich für die Abweisung des Opfers zu rächen. Zurückgewiesene Stalker sind sehr ausdauernd und gewalttätig.81 Auf wiederkehrende Zurückweisungen reagieren sie mit einer Intensivierung ihres Verhaltens. Sie beenden das Stalking häufig erst, wenn sie eine Ersatzobsession gefunden haben. Dieser neue Kontakt ist dann selbst wiederum sehr gefährdet, später Opfer des Stalkers zu werden.82

5.2.2 „Intimacy seeker“

Die „intimacy seeker“ (intimitätssuchende Stalker) wünschen sich eine romantische Beziehung zu dem Betroffenen.83 Sie glauben, dass dieser Wunsch von dem Opfer erwidert wird und sind fest davon überzeugt, dass sie eines Tages mit dem Opfer eine gefestigte Beziehung führen werden.84 Die Stalkees sind oftmals Fremde. Mitunter kommen die Opfer aber auch aus dem sozialen Umfeld des Täters.85 Intimitätssuchende Stalker sind wegen ihres mangelhaften Sozialverhaltens kaum in der Lage, Beziehungen einzugehen oder sie aufrechtzuerhalten, weshalb sie meist allein oder bei ihren Eltern leben.86 Häufig leiden sie zudem an einer psychischen Störung (v.a. Erotomanie). Daher sind psychologische und psychiatrische Behandlungen des Täters aussichtsreicher, als die Verhängung gerichtlicher Sanktionen.87 „ Intimacy seeker“ sind sehr ausdauernd, wenden wegen ihrer Liebe zu dem Stalkee aber selten Gewalt an.88

5.2.3 „Incompetent suitor“

„Incompetent suitor“ (inkompetente Verehrer) haben nur geringe intellektuelle und soziale Fähigkeiten und leiden häufig an einem hohen Maß an Selbstüberschätzung.89 Sie sind kaum dazu in der Lage sich in andere Menschen einzufühlen und leben deshalb oft alleine.90 Das Verhalten dieser Stalker ist dadurch geprägt, dass sie den Stalkee extrem bedrängen und sich nicht zurückweisen lassen. Sie zielen primär auf einen sexuellen Kontakt zu dem Opfer ab.91 Obwohl diese Stalker ihren Opfern häufig massiv drohen, kommt es nur selten zu tatsächlichen Übergriffen.92 Zudem haben „incompetent suitor“ meist nur ein kurzzeitiges Interesse an ihren Opfern, da sie im Gegensatz zu den ersten beiden Gruppen keine tiefere Verbindung zu dem Stalkee empfinden.93 Aufgrund dieses nur kurzzeitig vorhandenen Interesses sind gerichtliche Sanktionen gegen diese Täter sehr erfolgsversprechend.94 Bei permanenter Zurückweisung oder gerichtlicher Sanktionierung suchen sich diese Stalker schnell ein neues Opfer. Wegen der hohen Rückfallgefahr werden sie mitunter als „Serienstalker“ bezeichnet.95

5.2.4 „Resentful stalker“

Die „resentful stalker“ zielen darauf ab, das Opfer durch die Demonstration der eigenen Stärke und Macht zu ängstigen.96 Diese Stalker glauben, dass die Stalkees ihnen geschadet haben und machen sie daher für persönliche Misserfolge verantwortlich. Angesichts des (vermeintlich) widerfahrenen Unrechts halten sie ihr eigenes Verhalten für gerechtfertigt.97 Die Verängstigung des Opfers versuchen sie primär durch die Ausübung extremer psychischer Gewalt zu erreichen. Die Anwendung physischer Gewalt durch den „resentful stalker“ kommt dagegen selten vor.98 Die Betroffenen sind häufig Vorgesetzte, Kollegen, Nachbarn und professionelle Kontakte des Täters.99 Als erfolgsversprechende Interventionsmöglichkeit kommt v.a. die frühe juristische Sanktionierung des Täters in Betracht.100

[...]


1 Ein diesbezüglicher Überblick findet sich bei: Dreßing (2005), S. 11 (12).

2 Ovid, met. 1, 452-567.

3 Dreßing (2005), S. 11 (12).

4 Vgl. zu diesem Abschnitt: Schandl (2014), S. 37 ff.

5 Vgl. zu diesem Abschnitt: Müller (2013), S. 15 f.

6 Alle zitierten §§ sind, soweit nicht anders kenntlich gemacht, solche des StGB.

7 LPK StGB/Krehl, § 238, Rn. 1.

8 Bieszk/Sadtler (2007), NJW, 3382 (3384).

9 Fiebig (2005), S. 24.

10 Bettermann (2003), KrimJ, 267 (268).

11 Höffler (2013), S. 7 (16).

12 dict.cc: https://www.dict.cc/?s=to+stalk [02.08.2015]

13 Sadtler (2009), S. 25.

14 Sadtler (2009), S. 26.

15 LPK StGB/Krehl, § 238, Rn. 1.

16 Meloy (1996), AVB, 147 (147 ff).

17 Pathé/Mullen (1997), BrJP, 12 (12 ff).

18 Voß (2008), S. 75 (76).

19 Mullen/Pathé/Purcell/Stuart (1999), AmJP, 1244 (1245).

20 Voß (2008), S. 75 (76).

21 Fiedler (2006), S. 17.

22 Dreßing (2005), S. 11 (15).

23 Zitiert nach: Smischek (2006), S. 125.

24 Aul (2009), S. 39.

25 Aul (2009), S. 43.

26 Sadtler (2009), S. 24.

27 Voß (2008), S. 75 (76).

28 Fiedler (2006), S. 16.

29 Thoennes/Tjaden (1998), S. 10.

30 Zitiert nach: Dreßing/Gallas/Klein (2010), S. 19.

31 Mullen/Pathé/Purcell (2002), ANZJP, 114 (116).

32 Neubacher (2014), S. 36.

33 Schandl (2014), S. 132.

34 Vgl. zu diesem Abschnitt: Bundeskriminalamt (2015), Tabelle 01.

35 Vgl. Bundeskriminalamt (2014), Tabelle 01.

36 Vgl. Abbildung 1 (Anhang, S. 41)

37 Schandl (2014), S. 132.

38 Zitiert nach: Aul (2009), S. 115.

39 Heubrock/Rusch/Stadler (2006), Kriminalistik, 171 (175).

40 Heubrock/Rusch/Stadler (2006), Kriminalistik, 171 (175).

41 Dreßing/Gass/Kühner (2006 a), S. 27 (38).

42 Aul (2009), S. 128.

43 Vgl. Abbildung 2 (Anhang, S. 41).

44 Hoffmann (2006), S. 13.

45 Mullen/Pathé/Purcell/Stuart (1999), AmJP, 1244 (1246).

46 Dreßing/Gass/Kühner (2006 b), FPR, 176 (179).

47 Löbmann (2002), MschrKrim, 25 (25 f).

48 Nowicki (2011), S. 24.

49 Bieszk/Sadtler (2007), NJW, 3382 (3384).

50 Vgl. etwa Abbildung 3 (Anhang, S. 42).

51 Sadtler (2009), S. 54.

52 Bieszk/Sadtler (2007), NJW, 3382 (3384).

53 Sadtler (2009), S. 56.

54 Bieszk/Sadtler (2007), NJW, 3382 (3384); Löbmann (2002), MschrKrim, 25 (25).

55 Sadtler (2009), S. 54.

56 Nowicki (2011), S. 23.

57 Wolfgramm (2010), S. 64.

58 Wolfgramm (2010), S. 64.

59 Bieszk/Sadtler (2007), NJW, 3382 (3384).

60 Smischek (2006), S. 86.

61 Blaauw/Davies/Sheridan (2003), TVA, 148 (154 f); Küken/Voß (2006), FPR, 180 (182).

62 Höffler (2013), S. 7 (63).

63 Fiedler (2006), S. 43.

64 Dreßing/Gass/Maul-Backer (2007), NStZ, 253 (253); Mullen/Pathé/Purcell/Stuart (1999), AmJP, 1244 (1245).

65 Vgl.: Bundeskriminalamt (2015), Tabelle 01.

66 So etwa: Harzer (2009), NK, 95 (96).

67 Gerhold (2009), NK, 101 (101 f).

68 Mullen/Pathé/Purcell/Stuart (1999), AmJP 1244 (1244).

69 Löbmann (2002), MschrKrim, 25 (31).

70 Hoffmann/Wondrak/Voß (2006), S. 93 (103).

71 Sadtler (2009), S. 109.

72 Smischek (2006), S. 107.

73 Sadtler (2009), S. 109.

74 So auch: Hoffmann (2006), S. 8.

75 Mullen/Pathé/Purcell/Stuart (1999), AmJP, 1244 (1246 f).

76 Mullen/Pathé/Purcell/Stuart (1999), AmJP, 1244 (1246).

77 Löbmann (2002), MschrKrim, 25 (26).

78 Fiebig (2005), S. 67.

79 Eine andere Bezeichnung für die „Opfer von Stalking“.

80 Fiebig (2005), S. 67 f.

81 Vgl. Tabelle 1 (Anhang, S. 39).

82 Dreßing/Gass/Kühner (2006 b), FPR, 176 (177).

83 Mullen/Pathé/Purcell/Stuart (1999), AmJP, 1244 (1246).

84 MacKenzie/Mullen (2004), S. 51 (55).

85 MacKenzie/Mullen (2004), S. 51 (55).

86 Schandl (2014), S. 87.

87 Aul (2009), S. 81.

88 Vgl. Tabelle 1 (Anhang, S. 39).

89 Mullen/Pathé/Purcell/Stuart (1999), AmJP, 1244 (1246).

90 Aul (2009), S. 82.

91 Schandl (2014), S. 89.

92 Vgl. Tabelle 1 (Anhang, S. 39).

93 MacKenzie/Mullen (2004), S. 51 (56).

94 Aul (2009), S. 82.

95 Hoffmann (2006), S. 73.

96 Hoffmann (2006), S. 74.

97 Schandl (2014), S. 88.

98 Vgl. Tabelle 1 (Anhang, S. 39).

99 Höffler (2013), S. 7 (67).

100 Fiebig (2005), S. 75.

Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Details

Titel
„Stalking“ als besondere Form der Kriminalität im sozialen Nahraum. Kriminologische, strafrechtswissenschaftliche und psychologische Aspekte der Nachstellung
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Seminar
Note
14
Autor
Jahr
2015
Seiten
47
Katalognummer
V319869
ISBN (eBook)
9783668195783
ISBN (Buch)
9783668195790
Dateigröße
890 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
stalking, form, kriminalität, nahraum, kriminologische, aspekte, nachstellung
Arbeit zitieren
Maximilian Meier (Autor:in), 2015, „Stalking“ als besondere Form der Kriminalität im sozialen Nahraum. Kriminologische, strafrechtswissenschaftliche und psychologische Aspekte der Nachstellung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319869

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