Entwicklungshilfe. Bessere Koordination durch multilaterale Institutionen?


Seminararbeit, 2015

13 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entwicklungshilfe: Definition, Historie, Motive

3. Multi- versus bilaterale Entwicklungshilfe

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die internationale Gemeinschaft der Entwicklungshilfegeber umfasst eine Vielzahl von Staaten und Organisationen, die wiederum mit einer Vielzahl von eigenen Projekten, Interessen, Konzeptionen, Strukturen und Verfahren gespickt sind. Diese Vielzahl erhöht die Transaktionskosten der Entwicklungszusammenarbeit sowohl für Geber- als auch für Nehmerländer und reduziert somit mögliche Wirkungen von Entwicklungshilfe. Transaktionskosten entstehen nicht durch die eigentliche Finanzierung von Entwicklungshilfemaßnahmen, sondern durch deren Vorbereitung, Durchführung, Monitoring und Evaluierung. Das Konzept der Geberkoordinierung soll dem entgegenwirken und ist deshalb zu einem wichtigen Thema in der internationalen Diskussion zur Entwicklungszusammenarbeit geworden (Ashoff 2004: 1). Unter dem Begriff Geberkoordinierung ist in dieser Arbeit die Abstimmung zwischen Entwicklungshilfegebern mit dem Ziel, durch Kooperation und Arbeitsteilung Effizienz und Effektivität der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, gemeint (Ashoff 2003: 177).

Diese Arbeit soll, durch die Analyse bereits bestehender Literatur, untersuchen, ob das Ziel einer besseren Koordination von Entwicklungshilfen effizienter durch eine Fokussierung auf multilaterale Institutionen erreicht werden könnte, als es aktuell durch die Vielzahl bilateraler Partnerschaften der Fall ist. Dies ist vor allem deshalb relevant, weil der Entwicklungshilfeetats ein tendenziell schrumpfender Posten ist. Da also nicht allein auf eine Erhöhung der Beiträge zur Entwicklungshilfe gebaut werden kann, um für bessere Verhältnisse in den Entwicklungsländern zu sorgen, rückt ein effizienterer Umgang mit den gegebenen Ressourcen umso stärker in den Mittelpunkt (Eitel 2003: 187 - 188). Bevor sich der Bearbeitung dieser Fragestellung gewidmet wird, soll der Begriff der „Entwicklungshilfe“ sowie dessen bi- und multilaterale Ausprägungen für ein besseres Verständnis und angemessene Nachvollziehbarkeit näher erläutert werden. Der Begriff der „Entwicklungshilfe“ wird meist synonym mit anderen Begriffen wie „Entwicklungshilfepolitik“, „Entwicklungszusammenarbeit“ oder „Auslandshilfe“ verwendet. Der Ausdruck der „Entwicklungshilfe“ wird oft kritisiert, weil er stark wertbeladen ist. Er deutet ein Ungleichgewicht zwischen dem reichen, und somit mächtigeren „Geber“, und dem hilfsbedürftigen „Nehmer“ an (Lachmann 2010: 3). Bevorzugt wird daher oftmals der Begriff der „Entwicklungszusammenarbeit“, da dieser eher die Partnerschaft zwischen gleichberechtigten Akteuren ausdrückt. Ob dies wirklich auf die Realität der internationalen Entwicklung zutrifft, sei dahingestellt und soll an diesem Punkt nicht weiter diskutiert werden.

In dieser Arbeit werden die Begriffe „Entwicklungshilfe“ und „-zusammenarbeit“ synonym benutzt. Darunter zu verstehen sind finanzielle Ressourcentransfers an Entwicklungsländer durch sowohl nationalstaatliche Institutionen als auch internationale staatliche sowie nicht-staatliche Organisationen (Lachmann 2010: 2). Für diese Arbeit steht besonders die Unterscheidung zwischen bilateraler und multilateraler Entwicklungshilfe im Vordergrund. Unter bilateralen Hilfen versteht man die direkte Zusammenarbeit zwischen einem Geber- und einem Empfängerland, während der Geber der multilateralen Entwicklungshilfen aus einem Zusammenschluss mehrerer Akteure besteht. Beispiele für multilaterale Geber sind die Europäische Union, die Weltbank und regionale Entwicklungsbanken wie die Asiatische oder die Afrikanische Entwicklungsbank (Ashoff 2004: 2). Auf die Unterscheidung zwischen bi- und multilateral wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal detaillierter eingegangen.

2. Entwicklungshilfe: Definition, Historie, Motive

Wie bereits beschrieben, wird der Begriff Entwicklungshilfe in dieser Arbeit als finanzieller Ressourcentransfer definiert, der von verschiedenen Akteuren bereitgestellt wird. Die Entwicklungshilfe grenzt sich dadurch vom internationalen Waren- und Kapitalverkehr ab, da sie zu günstigeren Konditionen als den normalen Marktbedingungen erfolgt. Auch indirekte Maßnahmen der Außenhandelspolitik zur Steigerung von Exporterlösen von Entwicklungsländern fallen in den Bereich der Entwicklungshilfe. Die bereitgestellten Ressourcen dienen also dem wirtschaftlichen Wachstum und der Wirtschaftsentwicklung, weshalb Militärhilfen auch nicht der Entwicklungshilfe zugerechnet werden (Lachmann 2010: 2 - 3).

Die Definition von Entwicklungshilfe, welche Leistungen in ihren Bereich fallen und welche nicht, ist nicht unumstritten und hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte immer wieder gewandelt. Während Vertreter des politisch linken Spektrums für eine restriktive Definition plädieren, um ein Aufblähen statistischer Werte und somit eine übertriebene Betonung der Großzügigkeit der Geberländer zu verhindern, suchte das politisch rechte Spektrum nach einer Definition, die möglichst viele Bereiche der Hilfe einschließt und darstellt.

Die aktuell wichtigste und seit dem Jahr 1969 existierende Definition ist die des Fachausschusses für Entwicklungszusammenarbeit („DAC = Development Assistance Committee“), welcher ein Organ der OECD („Organisation for Economic Cooperation and Development“) ist. Als Entwicklungshilfe („ODA = Official Development Assistance“) definiert werden hier die Mittel, die DAC-Länder direkt (bilateral) oder durch internationale Organisationen (multilateral) für Entwicklungsvorhaben zur Verfügung stellen (BMZ 2015). Um Leistungen als ODA anrechnen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

-Leistung muss Zuschusselement von mindestens 25% beinhalten (Konzessionalität)1
- Leistung muss von öffentlicher Stelle kommen
- Leistung muss als Hauptziel die Förderung von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung haben
- Leistung muss an Entwicklungsländer oder an internationale Organisation zugunsten von Entwicklungsländern gehen

Die jeweiligen Entwicklungsleistungen der Geberländer werden anhand dieser Definition an der sogenannten ODA-Quote2 gemessen.

Das unveränderliche Kernziel von Entwicklungshilfe war zwar immer die Förderung von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, doch Veränderungen in der Weltpolitik haben immer wieder Einfluss auf die operativen Prioritäten genommen (Nuscheler 2005: 77 - 78). Während bis Anfang der 1960er Jahre Entwicklungshilfe hauptsächlich als Instrument der Sicherheitspolitik im Kalten Krieg diente, entwickelte die Entwicklungspolitik im Zuge der Dekolonisierung und der damit verbundenen Veränderung der politischen Weltkarte ein größer werdendes Eigengewicht (Nuscheler 2005: 78). Die Vereinten Nationen, deren Mitglieder nun mehrheitlich aus dem globalen Süden kam, rückten das Problem der Entwicklung in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten, indem sie Dekaden mit verschiedenen entwicklungsstrategischen Konzepten erarbeiteten (Nuscheler 2005: 78).

[...]


1 Das Kriterium der Konzessionalität dient dazu, Darlehen zu Marktbedingungen auszuschließen und einen bestimmten „Vergünstigungsgrad“ zu garantieren. ODA-anrechenbar sind Darlehen, die ein Zuschusselement („Schenkungselement“) von mindestens 25% beinhalten (BMZ 2015)

2 Anteil der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Entwicklungshilfe. Bessere Koordination durch multilaterale Institutionen?
Hochschule
Universität Bremen
Note
2,0
Jahr
2015
Seiten
13
Katalognummer
V319295
ISBN (eBook)
9783668184541
ISBN (Buch)
9783668184558
Dateigröße
788 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
entwicklungshilfe, bessere, koordination, institutionen
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Entwicklungshilfe. Bessere Koordination durch multilaterale Institutionen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/319295

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