Die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG


Seminararbeit, 2004

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 GmbH & Co. KG – Grundlagen
1.1 Allgemeines
1.2 Vorteile der GmbH & Co. KG
1.3 Entwicklung der Hausarbeit

2 Ertragsteuerliche Behandlung – insbesondere Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
2.1 Grundlegende Besteuerung
2.1.1 Steuerliche Behandlung der Komplementär-GmbH
2.1.1.1 Körperschaftsteuer
2.1.1.2 Gewerbesteuer
2.1.2 Steuerliche Behandlung der KG als gewerblich geprägte Personengesellschaft
2.1.2.1 Einkommensteuer
2.1.2.2 Gewerbesteuer
2.1.2.2.1 GmbH & Co. KG als Gewerbebetrieb
2.1.2.2.2 Gewerbeertrag
2.2 Gewinnermittlung
2.2.1 Gewinnermittlung der GmbH
2.2.2 Gewinnermittlung der KG
2.2.3 Umfang des Betriebsvermögens der GmbH & Co. KG
2.2.3.1 Betriebsvermögen der GmbH
2.2.3.2 Betriebsvermögen der Kommanditisten
2.2.4 Besonderheiten in der Beziehung Gesellschafter - Gesellschaft
2.2.4.1 Geschäftsführervergütung
2.2.4.1.1 GmbH-Geschäftsführer ist kein Mitunternehmer der KG
2.2.4.1.2 GmbH-Geschäftsführer ist zugleich Mitunternehmer der KG
2.2.4.2 Pensionsrückstellung der GmbH
2.2.4.2.1 GmbH-Geschäftsführer ist kein Mitunternehmer der KG
2.2.4.2.2 GmbH-Geschäftsführer ist zugleich Mitunternehmer der KG
2.3 Gewinnverteilung
2.3.1 GmbH ist am Kapital der KG beteiligt
2.3.2 GmbH ist nicht am Kapital der KG beteiligt
2.4 Verlustausgleich und negatives Kapitalkonto

3 Aktuelle Besonderheiten bei weiteren Steuerarten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 GmbH & Co. KG – Grundlagen

1.1 Allgemeines

Die GmbH & Co. KG wurde zivilrechtlich im Jahre 1912 vom BayObLG[1] als Personengesellschaft anerkannt. Unter einer GmbH & Co. KG wird allgemein eine Kommanditgesellschaft verstanden, bei welcher zumindest ein Komplementär die Rechtsform der GmbH aufweist.

Eine KG ist eine Personengesellschaft und benötigt somit einen persönlich haftenden Gesellschafter. Genau dieser ist im Falle der GmbH & Co. KG eine juristische Person, die GmbH, während die Kommanditisten meistens natürliche Personen sind. Obwohl eine unbeschränkt haftende natürliche Person fehlt, und damit eine gewisse Nähe zur Kapitalgesellschaft gesehen werden kann, wurde auch steuerrechtlich die Anerkennung als Personengesellschaft akzeptiert.

Im Bereich der handelsrechtlichen Rechnungslegung scheint sich jedoch ein Umdenken anzubahnen. So sind bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses nach dem KapCoRiLiG Personengesellschaften ohne persönliche Haftung einer natürlichen Person weitgehend den Kapitalgesellschaften gleichgestellt worden.

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Erscheinungsformen. Eine echte GmbH & Co. KG liegt vor, wenn der einzige persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist. Bei einer typischen GmbH & Co. KG sind die Kommanditisten gleichzeitig meist anteilsgleiche Gesellschafter der GmbH[2]. Ferner gibt es noch die praxisnahe Einmann-GmbH & Co. KG, d.h. eine Person ist alleiniger Kommanditist und hält den vollen Anteil an der GmbH. Von Familien-GmbH & Co. KG spricht man, wenn alle Kommanditisten Familienangehörige sind. Bei der Publikums-GmbH & Co. KG fungieren die Kommanditisten letztendlich nur als Kapitalgeber, die Gesellschaftsform stellt also nur ein Instrument der Finanzierung dar[3].

Darüber hinaus ist auch eine doppelstöckige GmbH & Co. KG denkbar, d.h. als Komplementär fungiert eine weitere GmbH & Co. KG. Neben der GmbH & Co. KG sind auch Kommanditgesellschaften mit anderen Komplementären außer der GmbH vorstellbar, z.B. die AG & Co. KG oder auch die Stiftung & Co. KG.

1.2 Vorteile der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG weist sowohl in gesellschaftsrechtlicher als auch steuerrechtlicher Sicht einige Vorteile gegenüber Kapital- oder Personengesellschaften auf. So wird versucht, die Vorzüge der beiden Grundtypen zu verbinden und gleichzeitig deren Nachteile auszuräumen.

Die Sonderstellung der GmbH & Co. KG und damit der wesentliche Vorteil liegt wie schon angesprochen in der einzigartigen Form einer Personengesellschaft, bei der keine natürliche Person unbeschränkt persönlich haftet. Die unbeschränkte persönliche Haftung besteht weiterhin, aber diese übernimmt die Komplementär-GmbH. Dies spielt besonders dann eine tragende Rolle, wenn die Kommanditisten gleichzeitig GmbH-Gesellschafter sind. Die Kommanditisten haften mit ihrer Einlage.

Neben der Haftungsbeschränkung trägt besonders die Flexibilität dieser Gesellschaftsform zu ihrer Beliebtheit bei. So mag die größere Entscheidungsfreiheit des Personengesellschaftsrechts oder die freizügige Gestaltung des Gesellschaftsvertrags ein Grund sein. Beispielsweise können die GmbH-Gesellschaf-ter die GmbH-Geschäftsführer benennen, welche dann die KG leiten. Damit ist eine Trennung von Gesellschafterstellung und Leistungsbefugnis möglich, was bei reinen Personengesellschaften nicht der Fall ist[4]. Fehlende Mitbestimmung und die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung gegenüber der normalen GmbH sind zu beachten, was zur früher beliebten Publikums-GmbH & Co. KG führte.

Auch in steuerlicher Hinsicht ergeben sich Vorteile, die vor allem für Familienunternehmen interessant sind, z.B. flexiblere Zuordnung in die einzelnen Steuerbereiche, ErbSt-Begünstigung oder mögliche Verlustverrechnung mit anderen Einkünften.

So wurde die GmbH & Co. KG aufgrund der Vorteile gegenüber den Kapitalgesellschaften auch als Haftungsbeschränkungs-, Steuer-, Publizitäts- und Mitbestimmungsvermeidungs-Oase bezeichnet, wobei der Publizitätsvorteil nach

dem KapCoRiLiG nichtig ist[5].

1.3 Entwicklung der Hausarbeit

Zu Beginn soll die grundlegende Besteuerung der GmbH & Co. KG dargelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Komplementär-GmbH als eigenständiges Steuersubjekt zu behandeln ist, weshalb eine Aufteilung der zwei unterschiedlichen Besteuerungssysteme sinnvoll erscheint. Aufgrund des Umfangs wird der Schwerpunkt dabei vor allem auf die Ertragsteuern, also ESt, KSt und GewSt gelegt.

Anschließend wird gezeigt, wie sich der Gewinn der jeweiligen Gesellschaftsform ermitteln lässt. Als Problem taucht dabei der Umfang und die Zuordnung des jeweiligen Betriebsvermögens auf. Weiter wird noch auf Besonderheiten im Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft eingegangen.

Wie die Gewinne zu verteilen sind, wird im nächsten Abschnitt beleuchtet. Dabei ist die Regelung der verdeckten Gewinnausschüttung zu beachten, welche wie bei Kapitalgesellschaften angewandt wird.

Nachfolgend wird der Verlustausgleich und der dazugehörende § 15 a EStG erläutert.

Im dritten Kapitel wird noch kurz auf aktuelle Besonderheiten anderer Steuerarten in Bezug auf die GmbH & Co. KG eingegangen.

[...]


[1] Beschluss des BayObLG v. 16.12.1912.

[2] Siehe Abbildung 1 im Anhang.

[3] V. Wallis / Brandmüller / Schulze zur Wiesche, Besteuerung der Personen- u. Kapitalgesellschaften, 2002, S. 368.

[4] So Weimar / Grote, Grundfragen des Rechts der GmbH & Co. KG, 2003, S. 3774.

[5] Aus Binz / Sorg, Die GmbH & Co. KG, 2003, S. 10 bzw. S. 316.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG
Hochschule
Universität Hohenheim
Veranstaltung
Unternehmensbesteuerung
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V31896
ISBN (eBook)
9783638327756
Dateigröße
620 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Behandlung, GmbH, Unternehmensbesteuerung
Arbeit zitieren
Markus Schmid (Autor:in), 2004, Die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31896

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