Das Elberfelder System der Armenfürsorge


Referat (Ausarbeitung), 1994

13 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Aufbau und Organisation des Elberfelder Systems
1. Die Anfänge
2. Die Organisation
3. Die Verbreitung

III. Die ehrenamtliche Armenbetreuung
1. Der Bezirksvorsteher
2. Der Armenpfleger
3. Armenverordnung der Stadt Elberfeld
4. Stellung des Hilfesuchenden
5. Das Elberfelder System früher und heute

IV. Die ehrenamtliche Altenbetreuung

V. Schlußbemerkung

VI. Anmerkungen

I. Einleitung

Die heutige Bundesrepublik Deutschland ist eines der reichsten und wirtschaftskräftigsten Länder in der Welt. Bekant ist sie aber auch für ihr soziale System, daß eines der Vorbildlichsten in der Welt darstellt.

Die Ursprünge für dieses System liegen im preußischen Staat, der bereits im Jahr 1794, im "Preußischem Allgemeinen Landrecht" (05. Februar 1794), Bestimmungen über die staatliche Armenpflege festlegte.[1]

Ihnen folgten 1854 die Arbeiterversicherung, die Grundlage der modernen Sozialversicherung wurde.

Danach kamen 1883 die Krankenversicherung der Arbeiter 1884 die Unfallversicherung der Arbeiter und 1889 die Rentenversicherung der Arbeiter.

Ab 1911 wird das "Soziale Netz" durch die "Reichsversicherungsordnung" geordnet. Im gleichen Jahr wurde auch die "Angestelltenversicherung" festgeschrieben. Ihm folgten 1927 die Arbeitslosenversicherung und 1953 ein eigenes Sozialrecht. Abschluß dieser Entwicklung einschließlich vieler Reformen, ist die Pflegeversicherung, die 1995 eingeführt wird.

In dem heutigen Referat stellen wir ein System der Armenpflege, in der preußischen Rheinprovinz vor, daß in weiterentwickelter Form, den heutigen Sozialämtern nahekommt.

II. Aufbau und Organisation des Elberfelder Systems

1. Die Anfänge

Die beginnende "Industrielle Revolution" und die daraus entstandenen sozialen Probleme in den 40ziger Jahren des 19.Jahrhunderts, riefen eine Steigerung der Armut hervor. Durch die Neuordnung des Armenwesens erhoffte man sich eine Verminderung des Aufwendungen für die Armen. Im preußischen Königreich war bisher das "Gesetz zur Armenfürsorge" vom 31. Dezember 1842 die Grundlage der Armenfürsorge. Im Bezug auf die Organisation und den Aufbau der Armenverwaltung gab es keine weiteren Bestimmungen. Es wurde lediglich auf die jeweilige Landesgesetzgebung hingewiesen. Diese waren aber in ihren Aussagen ebenfalls sehr zurückhaltend. Somit lag die Aufgabe der Organisation der Armenfürsorge bei den Gemeinden bzw. Städten selbst. Es ist klar, daß aus diesem Grund der Aufbau des Armenwesens von Gemeinde zu Gemeinde stark variierte.

Die Gemeinde Elberfeld entwickelte um 1850 in vorbildlicher Weise ein System, daß sogenannte "Elberfelder System" (01. Januar 1853). Im Elberfelder System wurden "offene" und "geschlossene" Armenpflege voneinander getrennt. Wir befassen uns jetzt nur mit der "offenen" Armenpflege, da der "geschlossenen" nur eine geringe Bedeutung beigemessen wird.

2. Die Organisation

Die Stadt Elberfeld wurde in 10 Bezirke aufgeteilt, welche wiederum in 15 Quartiere (später 14) untergliedert wurden. Jedem Quartier wurde ein ehrenamtlicher Armenpfleger zugeteilt, der aus einer Auswahl von vertrauenswürdigen Gemeindemitgliedern vom Gemeinderat gewählt wurden. Diese Armenpfleger soolten auch in dem ihnen zugeteilen Quartier seßhaft sein. Jeder Bezirk lag unter der Obhut eines Bezirkvorstandes. Er hatte den Vorsitz bei den Bezirksversammlungen, die 14tägig stattfanden. Er war bindendes Glied zwischen Pfleger und Verwaltung. Die Armenverwaltung bestand aus 4 Stadtverordneten, 15 stimmfähigen Bürgern, dem Oberbürgermeister und 3 Vertretern der Kirche. Diese Armenverwaltung stellte Geld und andere Hilfsmittel, den Armenpflegern zur Verfügung.

Stellte ein Hilfsbedürftiger Antrag auf Unterstützung, der direkt beim zuständigen Pfleger einzureichen war, war dieser verpflichtet, sich umgehend über den Fall in Kenntnis zu setzen. In äußerst dringenden Fällen, war der Pfleger befugt, sofort eine geringe Geldmenge vorzustrecken, ohne sich vorher eine Erlaubnis beim Amt zu holen. Jeder Antrag wurde auf den Bezirksversammlungen vorgestellt und dort auch entschieden.

Die Bewilligungsdauer der Unterstützung betrug immer 14 Tage. Danach mußte ein neuer Antrag gestellt werden. Die Ernennung zum ehrenamtlichen Armenpfleger erfolgte nach rein räumlichen Kriterien und nicht nach fachlicher Kompetenz. Die Erfolge des Elberfelder Systems waren schon bald nach dem Inkrafttreten zu spüren. Die Straßenbettelei verschwand, die Zahl der Unterstützungsfälle fielen trotz steigender Einwohnerzahl. Die Aufwendungen für die Armenfürsorge sanken. Dadurch konnten dem Einzelnen mehr Leistungen zugeteilt werden.

3. Die Verbreitung

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde nun versucht, das System auf breiter Ebene zu vereinheitlichen. Nach Erwägungen der Mängel des alten Systems, sollten die Ziele der Veränderung folgende sein: -Die Leitung sollte vereinfacht werden; die Befugnisse des einzelnen Armenpflegers sollten erweitert werden, die Zahl der Pfleger sollte erhöht und gleichzeitig die Höchstfallzahl pro Pfleger reduziert werden, um besser individuelle Betreuung zu gewährleisten; das System sollte "Hilfe zur Selbsthilfe" sein; Erfolgskontrollen sollten durchgeführt werden. Schon bald verbreitete sich das Elberfelder System in ganz Deutschland. Es wurde von den meisten Städten in leicht abgeänderter Form übernommen.

Die Voraussetzungen für das Gelingen des Elberfelder Systems war die überschaubare Größe der Stadt und die soziale Mischung der verschiedenen Klassen. Arm und Reich wohnten in gleichen Bezirken. Jeder kannte jeden. Zum Pfleger war eine vertrauensvolle Beziehung möglich.

Mit der einsetzenden Industrialisierung entstanden Schwierigkeiten, die das Elberfelder System schließlich zum Scheitern verurteilte. Durch die räumliche Trennung sozialter Schichten in den Großstädten, war das Quartiersystem nicht mehr wirksam. So waren die einen Bezirke völlig über-, andere unterfordert.

III. Die ehrenamtliche Armenbetreuung

1. Der Bezirksvorsteher

Ein Bezirksvorsteher verwaltet jeweils einen Bezirk mit 14 Quartieren. Er arbeitet ehrenamtlich und steht an der Spitze des Bezirkes. Er soll das verbindende Glied, der Vermittler zwischen Armenverwaltung und Armenpfleger sein.[2] Er beruft in regelmäßigen Abständen eine Bezirksversammlung ein, an der er und alle Armenpfleger seines Bezirkes teilnehmen, und er leitet den Vorsitz. Er kann die Beschlüsse der Bezirksversammlung beanstanden, und letztlich die Armenverwaltung darüber entscheiden lassen. Er leitet die Gelder aus der Armenverwaltung zu den Armenpflegern, muß aber darüber Rechnung legen. Ferner ist er angewiesen, hin und wieder Besuche bei den Armen abzustatten. Er übernimmt die Überwachung der Übereinstimmung der grundsätzlichen Behandlung der Fälle, und hat für kollegiale Beschlußfassung zu sorgen.[3]

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Das Elberfelder System der Armenfürsorge
Hochschule
Universität Kassel
Veranstaltung
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten an Problemen und Personen aus der Sozialpolitik
Note
2,0
Autor
Jahr
1994
Seiten
13
Katalognummer
V31830
ISBN (eBook)
9783638327220
Dateigröße
425 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Das Elberfelder System der Armenfürsorge ist wie die Sozialgesetzgebung ein wichtiger Bestandteil der Sozialgeschichte Preußens und Deutschlands. In gewisser Weise stellt es ein Vorläufermodell der Sozialämter und ihrer Hilfen zum Lebensunterhalt dar.
Schlagworte
Elberfelder, System, Armenfürsorge, Einführung, Arbeiten, Problemen, Personen, Sozialpolitik
Arbeit zitieren
M.A. Christian Bruno von Klobuczynski (Autor:in), 1994, Das Elberfelder System der Armenfürsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31830

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