Häusliche sexuelle Gewalt gegen Kinder. Begriff, Vorkommen, Motive, Signale


Hausarbeit, 2014

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 2

2. Begrifflichkeiten ... 2
2.1. Familie ... 3
2.2. Gewalt ... 3
2.3. Häusliche Gewalt ... 4
2.4. Sexuelle Gewalt ... 5

3. Wann beginnt sexueller Missbrauch gegen Kinder? ... 6
3.1. Häufigkeit ... 6
3.2. Tatbestandvoraussetzungen ... 7
3.3. Auslöser ... 7

4. Motive ... 8
4.1. Das Schweigegebot ... 9
4.2. Pädosexualität ... 10
4.3. Täter ... 11

5. Signale erkennen ... 13
5.1. Die Rolle der Mutter ... 13
5.2. Bedeutung für die Soziale Arbeit ... 14
5.3. Familienstruktur ... 15

6. Fazit ... 16

Literaturverzeichnis ... 19

1. Einleitung

Eine soziologische Betrachtungsweise des Geschehens in einer Familie, speziell bei sexueller Gewalt gegen die eigenen Kinder, dokumentiert vielfältige Formen und Ursachen.

Ich werde mich zunächst allgemein halten und verschiedene Aspekte der häuslichen sexuellen Gewalt gegen Kinder in Deutschland näher beleuchten. Danach möchte ich meine Ausführungen speziell auf die männlichen Täter richten.

Wie kommt es, dass ein erwachsener Mann aus dem nahen Familienumkreis eines Kindes, zum Täter von sexuellem Missbrauch wird?

Auf den Bereich des Geschwisterinzests sowie den eines weiblichen Täters möchte ich nicht näher eingehen. Dies würde zum einen den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen und zum anderen liegt zum Thema der Täterinnen noch zu wenig Literatur vor.

Vorab möchte ich die wichtigsten Begrifflichkeiten bezogen auf die „häusliche Gewalt“ erläutern. So muss zunächst geklärt werden, was unter dem Begriff „häusliche Gewalt" zu verstehen ist und auf welche Weise Gewalt begrifflich angemessen bestimmt werden kann.

2. Begrifflichkeiten

Die Vieldeutigkeit und Vielschichtigkeit von dem Begriff dieser Art der Gewalt hat ein angemessenes Verständnis hierzu durchgehend erschwert. Um Gewalt zu verstehen, sollte man sich nicht in den verschiedenen Ausdifferenzierungen von Gewaltverständnissen verlieren.1 Aus diesem Grund werde ich die häusliche sexuelle Gewalt gegen Kinder stufenweise erläutern.

2.1. Familie

Die Familie ist ein soziales Gefüge und kulturunabhängig. Ihre Hauptaufgabe liegt darin sich Fortzupflanzen, die Kinder aufzuziehen und sie zu erziehen. Eine „physische Stabilisierung“ und „psychische Regeneration“ wird hinzukommend erwartet.2 Darüber hinaus hat die Familie auch eine Funktion der Überwachung. Es werden unter Umständen Drohungen und verbale Degradierung verwendet, um die familiäre Struktur aufrecht zu erhalten. Dies kann, wenn es ausartet, zu psychischen Misshandlungen oder auch zu manifester Form von Gewalt in der Familie und gegen die eigenen Kinder kommen. Diese Form der Gewalt lag lange Zeit unter dem Schutz der „garantierten Privatsphäre“, bis es das Interesse der Öffentlichkeit trat und bewusst wurde.[3] Gleichwohl besteht in diesem Bereich weiterhin eine hohe Dunkelziffer.4

2.2. Gewalt

Die Definition des Gewaltbegriffs stellt sich als problematisch dar, nicht zuletzt weil er entgegen aller scheinbaren Offensichtlichkeit sehr unscharf ist.5 Mit den sieben W-Fragen (wer, was, wie, wem, warum, wozu, weshalb) werden die verschiedenen Bausteine des Gewaltbegriffs zu differenzieren versucht, wobei die physische Gewalt als Kernbereich fungiert.6 Gewalt hat immer mit der Absicht einer Verletzung zu tun, sei es physischer oder psychischer Natur. Sie wird Mittels Macht ausgeübt. Diese Macht kann unterschieden werden in die „bloße Aktionsmacht“ (Gewaltvollzug) und die „bindende Aktionsmacht“ (dauerhafte Unterwerfung, erzielt durch Drohungen).7 Wohingegen der Begriff der strukturellen Gewalt sich abkapselt. Strukturelle Gewalt ist entpersonalisiert - sie ist täterlos und ein überall vorhandener Dauerzustand. Sie wird mit sozialer Ungerechtigkeit gleichgesetzt.8 Die Ausbeutung des Individuums gilt hier als Basismotiv.9 Weiterhin ist noch der Begriff der kulturellen (symbolischen) Gewalt wichtig. Sie steht quasi für die Genehmigung - die von der Öffentlichkeit geduldeten, als kulturell bezeichneten Aspekte - die die Durchführung struktureller und direkter Gewalt in einer Gesellschaft betrifft10 (z. B. die Beschneidung von Kindern).

Ein grundsätzliches Problem im deutschsprachigen Gewaltdiskurs besteht darin, dass das Wort „Gewalt“ im internationalen Vergleich die Unterscheidung zwischen direkter persönlicher Gewalt und legitimer institutioneller Gewalt nicht mitvollzogen hat. Einzig und allein im deutschsprachigen Raum steht das Wort „Gewalt“ sowohl für den körperlichen Angriff, als auch für die behördliche Amts- bzw. Staatsgewalt.11

2.3. Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt bezeichnet die physische, sexuelle, psychische, verbale oder auch gegen Sachen gerichtete Aggression.12 Sie umfasst quasi alle Formen der genannten Gewaltphänomene zwischen Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben. Hierbei findet das Rechtsverhältnis (z. B. Ehe, Partnerschaft), das Geschlecht, das Alter oder die sexuelle Orientierung der Parteien keine Bedeutung. Da es sich hier um Übergriffe handelt, die aus der Bezeichnung „häusliche Gemeinschaft“ stammen, ist der Ort des Geschehens nicht von Belang. In den meisten Fällen ist der Tatort zwar die eigene Wohnung, jedoch können auch Bereiche außerhalb der Wohnung zum Tatort werden.13 Häusliche Gewalt kann in vielerlei Formen zu Tage treten. Sei es durch subtile Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die die Bedürfnisse des Opfers ignorieren; durch Demütigungen; durch Beleidigungen oder auch durch psychische, physische und sexuelle Misshandlungen, die bis hin zu Vergewaltigung oder Tötung führen können.14 Man spricht hier auch von „privater Gewalt“, da die Gewaltphänomene im sozialen Nahbereich, noch dazu unbeobachtet von der Öffentlichkeit, ausgeübt werden.[15] Häusliche Gewalt kann aus dem Zwangscharakter heraus, dass man sich innerhalb einer Familie verständigen und verstehen muss, entstehen und kann sich somit schnell zu einem „Hort der Gewalt“ entwickeln.[16]

„Gewalt ist nicht nur Ausfluss von sozialen Problemen, sondern auch deren Lösung. Sie ist nicht nur eine Störung der Normalität, sondern deren Teil. Sie ist nicht an sich krankhaft und böse. Sie entspringt jenseits von Gut und Böse, als eine elementare Kraft des sozialen Lebens.“[17]

2.4. Sexuelle Gewalt

Aufgrund vielerlei Begrifflichkeiten und Definitionen über sexuelle Gewalt, führt dies oftmals zu Missverständnissen unter den Parteien. Bis heute gibt es keine allgemein gültige Definition, die in der Forschung, Diagnostik, Behandlung und öffentlichen Diskussion relevant wäre.18 Es gibt eine Vielzahl weiterer Bezeichnungen, die die sexuelle Gewalt beschreiben, wie z. B. die sexuelle Misshandlung (am weitverbreitetsten), sexueller Übergriff, Seelenmord, sexuelle Belästigung u. v. m.19 Im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (§ 174 ff.) wird sexueller Missbrauch an Kindern grob so definiert, als dass sexuelle Handlungen an oder vor einer Person unter 18 Jahren vorgenommen werden. Dies wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft.20 Zu beachten ist zusätzlich, dass Freiheitsstrafen unter zwei Jahren in Deutschland zur Bewährung ausgesetzt werden können (§ 56 StGB).21

Nach Enders (2003) ist sexueller Missbrauch vorliegend, ‚wenn ein Mädchen oder Junge von einem Erwachsenen (…) als Objekt der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt wird. Kinder (…) sind aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten und emotionalen Entwicklung nicht in der Lage, sexuelle Beziehungen zu Erwachsenen wissentlich zuzustimmen. Fast immer nützt der Täter ein Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis aus.‘22

Eine klare Abgrenzung zwischen sexuellem Missbrauch und dem bloßen Verlangen nach Zärtlichkeit erfolgt dahingehend, als dass sexueller Missbrauch nur dann vorliegt, wenn sich ein Erwachsener einem Kind in der Absicht nähert, um ‚sich sexuell zu erregen oder zu befriedigen.‘23 Für Außenstehende kann es schwierig erscheinen, die Grenze zu definieren. Das Kind jedoch spürt, „wo die Ausbeutung des Körpers anfängt.“24

3. Wann beginnt sexueller Missbrauch gegen Kinder?

Sexueller Missbrauch beginnt dort, wo sexuelle Bedürfnisse eines Erwachsenen an einem Kind befriedigt werden sollen.25 Dies kann sich durch vielerlei Ereignisse zeigen, z. B. durch die unangemessene Aufklärung des Kindes, die zur Bedürfnisbefriedigung des Erwachsenen dient; durch Beobachten des Kindes beim Umziehen, Waschen oder Baden; durch Küssen des Kindes auf intime Weise; durch exhibitionistische Verhaltensweise vor dem Kind u. v. m.26

3.1. Häufigkeit

In der Bundesrepublik Deutschland steht „kein geeignetes Datenmaterial zur Verfügung, auf dessen Grundlage Aussagen über die Entwicklung von Gewalt in der Familie gemacht werden können“27 Dies gilt auch noch im Jahr 2012.28 Durch die enorm groß geschätzte Dunkelziffer sind genaue Angaben hierzu nicht möglich. Jedoch zeigen internationale Studien, dass Mädchen im Durchschnitt zwei bis vier Mal häufiger Opfer sexueller Übergriffe werden als Jungen.29 Eine Studie aus Deutschland, die 64 verurteilte Täter wegen Kindesmissbrauchs in der Zeit von Oktober 2000 bis April 2005 befragte, ergab, dass der Täter bei 6% der leibliche Vater, bei 27% der Stiefvater und bei 9% ein enger Verwandter war. Somit kamen hier die Täter zu 42% aus der eignen Familie.30

3.2. Tatbestandvoraussetzungen

Ein Modell nach Finkelhor (1984)31 basiert auf vier Tatbeständen, die als Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sexuelle Gewalt gegen Kinder entstehen kann:
Der/die potentielle Täter/in mussmotiviert sein. Hier sind drei Komponenten zu unterscheiden: die sexuelle Handlung mit Kindern muss emotional stimmig sein, sie muss erregen und sie muss etwas befriedigen, was eine sexuelle Handlung mit Erwachsenen nicht kann.
Der/die potentielle Täter/in muss seine/ihre inneren Hemmungen überwinden, um Missbrauch zu begehen.
Der/die potentielle Täter/in muss auch die äußeren Hemmungen überwinden, indem z. B. eine Gelegenheit herbeigeführt wird, in welcher der/die Täter/in mit dem Kind alleine ist.
Der/die potentielle Täter/on muss Vorarbeit leisten, damit das Kind über den Missbrauch schweigen wird und sich nicht dagegen wehrt. Dies kann nach Finkelhor durch fehlende oder falsche sexuelle Aufklärung, emotionale Vernachlässigung, aber auch durch die Anwendung von Zwang und Gewalt erreicht werden.

3.3. Auslöser

Der Gelegenheitsfaktor ist ein nicht zu unterschätzender Punkt (die Mutter hat z. B. Nachtschicht im Krankenhaus). Täter und Opfer sind hier über längere Zeiträume alleine. Auch kann akuter Stress unmittelbarer Auslöser für sexuelle Übergriffe darstellen (z. B. durch Eheprobleme, Arbeitslosigkeit oder ein neues Kind in der Familie).32 Sexuelle Gewalt tritt häufig auch als alternative Gewaltform auf, wenn andere Lösungen von Spannungen in sozialen Beziehungen nicht mehr funktionieren.33 Zentrale These vieler soziologischer Erklärungsmodelle ist die Annahme, dass Kinder deshalb Opfer von Missbrauch werden, weil die Eltern durch eine Reihe von Lebensbelastungen überfordert sind und diese Überforderung durch Bezug auf die in der eigenen Herkunftsfamilie erlernten Erziehungsmethoden in Form von Aggression an die Kinder weitergeben. Diesen Erklärungsmodellen zufolge kann die Weitergabe von Gewalt nur durch soziale Unterstützungssysteme verhindert werden, die das familiäre Geschehen überwachen und in Krisenzeiten auch entlasten.34

[...]


[1] Vgl. Bonacker/ Imbusch 2010, S. 83

[2] Nave-Herz 2001, S. 207, 214

[3] Bonacker/Imbusch 2010, S. 92

[4] Vgl. Lamnek/Luedtke/Ottermann/Vogl 2012, S. 53

[5] Ders., S. 6

[6] Vgl. Bonacker/Imbusch 2010, S. 83 ff.

[7] Popitz 2004, S. 44 ff.

[8] Vgl. Tillmann 2000, S. 10 ff.

[9] Vgl. Galtung 1998, S. 347

[10] Ders., S.341

[11] Vgl. Imbusch 2002, S. 28 f.

[12] Vgl. Schneider 1990, S 508

[13] Vgl. Polizeiliche Kriminalprävention in www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt.html (letzter Zugriff am 21.07.2014)

[14] Vgl. Polizeiliche Kriminalprävention in www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt.html (letzter Zugriff am 21.07.2014)

[15] Godenzi, zit. n. Bonacker/Imbusch 2010, S. 91

[16] O’Toole/Schiffman, zit. n. Bonacker/Imbusch 2010, S. 92

[17] Hondrich, O.: Warum Gewalt normal ist, in: Fluter 2003, Nr. 8, S. 13

[18] Vgl. Streicher-Pehböck/Winkler-Kirchberger 2010, S. 4

[19] Ders.

[20] Vgl. Strafgesetzbuch 2014, § 174 ff.

[21] Vgl. Strafgesetzbuch 2014, § 56

[22] Enders, zit. n. Streicher-Pehböck/Winkler-Kirchberger 2010, S. 4

[23] Steinhage, zit. n. Streicher-Pehböck/Winkler-Kirchberger 2010, S. 4

[24] Streicher-Pehböck/Winkler-Kirchberger 2010, S. 4

[25] Vgl. Hilfeportal Missbrauch in www.hilfeportal-missbrauch.de/informationen/uebersicht-sexueller-missbrauch/sexueller-missbrauch-was-ist-das.html (letzter Zugriff am 20.07.2014)

[26] Vgl. Streicher-Pehböck/Winkler-Kirchberger 2010, S. 5

[27] Schneider 1995, S. 45

[28] Vgl. Lamnek/Luedtke/Ottermann/Vogl 2012, S. 53

[29] Vgl. Lamnek/Luedtke/Ottermann/Vogl 2012, S. 142

[30] Vgl. Peter/Bogerts: Eine Hellfeld-Analyse rechtskräftig abgeschlossener Verfahren, in: Neue Kriminalpolitik 2010, Nr. 2, S. 45 ff.

[31] Finkelhor, vgl. n. Streicher-Pehböck/Winkler-Kirchberger 2010, S. 15

[32] Vgl. Joraschky/Petrowski 2004 S.133

[33] Vgl. Hondrich, O.: Warum Gewalt normal ist, in: Fluter 2003, Nr. 8, S. 14

[34] Vgl. Lamnek/Luedtke/Ottermann/Vogl 2012, S. 165

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Häusliche sexuelle Gewalt gegen Kinder. Begriff, Vorkommen, Motive, Signale
Hochschule
Hochschule Darmstadt
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
21
Katalognummer
V318153
ISBN (eBook)
9783668173927
ISBN (Buch)
9783668173934
Dateigröße
609 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
häusliche, gewalt, kinder, begriff, vorkommen, motive, signale
Arbeit zitieren
Christina Schneider (Autor:in), 2014, Häusliche sexuelle Gewalt gegen Kinder. Begriff, Vorkommen, Motive, Signale, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/318153

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