Zukunft des Dualen Systems


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

19 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Einführung in das Duale System

3. Zukunft des Dualen Systems
3.1 Überblick über die Modernisierungsdiskussion
3.2 Modularisierungstendenzen
3.3 Entstehung neuer Ausbildungsberufe
3.4 Spezifische Probleme der Berufsschule
3.5 Perspektiven für das Duale System

4. Exkurs: Die Diskussion über die Ausbildungsplatzabgabe

5. Fazit

6. Literatur

7. Anhang

1. Einleitung

Die Hausarbeit befasst sich mit der Zukunft des deutschen Systems der Dualen Berufsausbildung. Sie ist die schriftliche Ausarbeitung bzw. Weiterführung zum Referat „Einführung in das Duale System“, welches von Andrea van Huet und Martin Reuter im Hauptseminar „Bildungsplanung, -politik, -recht“ im Sommersemester 2004 gehalten wurde.

Die Hausarbeit schafft nach dieser Einleitung im zweiten Kapitel eine aufgrund der Kürze nur grobe Einführung in das Duale System. Im dritten Kapitel wird die Zukunft des Dualen Systems dargestellt. Hierzu wird ein Überblick über die Modernisierungsdebatte gegeben, ehe auf die derzeitige Diskussion um Modularisierung und Schaffung neuer verkürzter Ausbildungsgänge eingegangen wird. Im darauffolgenden vierten Kapitel wird ein Überblick über die Diskussion der Ausbildungsplatzabgabe gegeben. Die Hausarbeit schließt mit einem Fazit.

2. Einführung in das Duale System

Der Begriff „Duales System“ für das Berufsbildungssystem in Deutschland besteht seit den 1960er Jahren, als der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen diesen Begriff erstmals benutzte und somit prägte. „Dual“ ist das System der Berufsausbildung in Deutschland aufgrund des Zusammenarbeitens von Betrieb und Berufsschule als den zwei Lernorten der Ausbildung, aber auch aufgrund der dualen Zuständigkeiten zwischen Staat und privater Wirtschaft.

Entstanden ist dieses Ausbildungssystem aus der Lehrlingsausbildung des Handwerks, wie sie sich seit dem Mittelalter darstellte. Der schulische Teil der Ausbildung entwickelte sich ab dem 18. Jahrhundert in gewerblichen Sonntagsschulen, die die Lehrlinge zusätzlich zu ihrer Ausbildung im Betrieb besuchen mussten. Mit der zunehmenden Industrialisierung übernahm die Industrie das System der handwerklichen Ausbildung, da man sich von ihr eine „herrschaftsstabilisierende Sozialisationsleistung“[1] versprach.

Zuständig für das Duale System sind aufgrund des föderalistischen Systems der Bundesrepublik der Bund und die Länder gleichermaßen. Hinzu kommt den Arbeitgebern und den Gewerkschaften eine hohe Verantwortung zu.

Rechtlich ist das Duale System vor allem durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 geregelt. Hierin werden alle wesentlichen Aspekte der Berufsbildung in den Betrieben geregelt. Arnold nennt es das „Grundgesetz der betrieblichen Berufsausbildung“[2]. So definiert das BBiG die Begriffe Berufsbildung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung und macht in den folgenden Paragraphen Aussagen

- über das Berufsausbildungsverhältnis (Begründung, Inhalt, Beginn und Beendigung, Probezeit, Kündigung, Urlaub usw.),
- über das Ausbildungspersonal und den Ausbildungsbetrieb (vor allem über deren Eignung),
- über den Ausbildungsberuf und die Ausbildungsordnung,
- über die Prüfungen,
- über die überwachenden Stellen und
- über die berufliche Fortbildung und Umschulung.

Neben dem BBiG ist auch die Handwerksordnung von besonderer Bedeutung für die rechtliche Regelung des Dualen Systems. Die Handwerksordnung ersetzt einige Paragraphen des BBiG und regelt somit die Ausbildung im Handwerk.

Neben diesen Gesetzen sind vor allem die Ausbildungsordnungen für die heute 345 Ausbildungsberufe von Wichtigkeit. Diese sind nach § 25 des BBiG die Grundlage für eine geordnete einheitliche Berufsausbildung. Sie werden durch Rechtsordnung vom Bund erlassen und umfassen zumindest die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen. Ausbildungsordnungen werden im Bundesinstitut für Berufsbildung vorbereitet. Dieses Institut wurde im Zuge des BBiG als gemeinsames Institut von allen Beteiligten in der Berufsbildung gegründet: Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeiten gemeinsam.

Von Wichtigkeit im rechtlich-gesetzlichen System der Berufsausbildung sind die Kammern, welche als Vereinigungen der Wirtschaft neben verwaltenden Aufgaben auch gemäß BBiG die zuständigen Stellen für die Berufsausbildung in den Betrieben sind. Vor den Kammern werden Prüfungen abgelegt, die Kammern entscheiden über die Ausbildungsfähigkeit der Betriebe.

Auf Seiten der Berufsschule sind im föderalistischen System der Bundesrepublik aufgrund ihrer Kulturhoheit die Länder zuständig. Dieses System entstand gegen den Zentralismus im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung im Dritten Reich.

Der Bund gibt mit den Rahmenlehrplänen die Rahmenbedingungen auch für den Lehrstoff in der Berufsschule. Die Kultusministerien der Länder erlassen die Lehrpläne der Berufsschule.

Neben den berufsbezogenen Fächern besteht der Lehrplan der Berufsschule auch aus allgemeinem Unterricht. Innerhalb des Unterrichts lassen sich drei Bereiche unterscheiden:[3]

1. Der berufstheoretische Unterricht z. B. mit den Fächern Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen, Rechnungswesen oder Ernährungslehre,
2. der fachpraktische Unterricht z. B. mit den Fächern praktische Fachkunde, Laborübungen, Maschinenschreiben, Kochen und
3. der allgemeine Unterricht z. B. mit den Fächern Sport, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Religion, Fremdsprachen.

Berufsschulpflichtig sind alle Auszubildenden in der Dualen Berufsausbildung. Sie werden von ihren Betrieben für den Besuch der Berufsschule laut Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9) freigestellt.[4]

Das Duale System hat sich allerdings in ein „plurales System“ gewandelt, da neben den beiden Lernorten „Betrieb“ und „Berufsschule“ seit den 1970er ein weiterer Lernort an Bedeutung gewonnen hat: Die „Überbetriebliche Berufsbildungsstätte“. Diese Einrichtung dient denjenigen Betrieben, vorwiegend im Handwerk, die ausbilden wollen, „aber das vorgeschriebene Ausbildungsprogramm nicht vollständig anbieten können“[5]. Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein kleinerer Handwerksbetrieb nicht alle Werkzeuge – vor allem neuere – in seiner Werkstatt benutzt. Er schickt seinen Auszubildenden zur Ausbildung an diesen Werkzeugen in die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte. Träger dieses Lernortes im Dualen System sind meist Kammern oder andere Wirtschaftsvereinigungen wie Innungen oder auch ein Zusammenschluss aus mehreren Betrieben.

3. Zukunft des Dualen Systems

3.1 Überblick über die Modernisierungsdiskussion

Seit den 1960er Jahren wird in Deutschland vom „Dualen System“ gesprochen. Dieser Begriff wurde – wie schon erwähnt – vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen: „Das in Deutschland bewährte ‚duale’ Ausbildungssystem wird beibehalten. Bei ihm kommt es darauf an, eine optimale Beziehung zwischen praktischer Tätigkeit und vertiefendem Lernen zu erreichen.“[6] Doch war das Duale System nicht immer unumstritten. Schon in den 1970er Jahren kam eine Kritik am System auf, die sich in den 1990er Jahren auf die Frage zuspitzte, ob das Duale System in noch eine Zukunft habe. Folgende Probleme ergaben sich damals und ergeben sich auch heute noch aus dem Aufbau und der Struktur des Dualen Systems:[7]

- Das System ist konjunkturabhängig, d. h., dass in Zeiten der wirtschaftlichen Flaute Ausbildung gemieden wird.
- Die Ausbildung ist zu teuer.
- Das Konstrukt der Beruflichkeit gerät zunehmend ins Wanken und bewirkt einen Bedeutungsverlust für die in der Ausbildung erworbenen Qualifikationen.
- Zwischen den Lernorten entstehen Abstimmungsprobleme, sodass eher nebeneinanderher statt miteinander verknüpft gelehrt und gelernt wird.
- Zuständigkeitsprobleme entstehen zwischen den zuständigen Stellen: Kammern, Berufsschule, Betrieb.
- Die Ausbildungsordnungen sind veraltet, da die Verwaltungsgremien bei der Erstellung neuer Ordnungen zu langsam arbeiten, zum Teil dauert es Jahre bis eine neue Ausbildungsordnung entsteht.
- Die Attraktivität einzelner Berufe nimmt zu, andere jedoch werden total vernachlässigt und nicht mehr gewählt.
- Die Berufsschule nimmt eine periphere Stellung ein, da sie der Erfolg an der Berufsschule nicht prüfungsrelevant ist, und diese somit zu einer „Verwahranstalt“ werden kann.

Schon diese Auflistung zeigt, wie vielfältig sich die Probleme des Dualen Systems darstellen. Jeder, der sich mit diesen Problemen beschäftigt hat einen anderen Blickwinkel, oder wie es im Vorwort von Dieter Eulers und Peter Sloanes Buch heißt:

„Das Spektrum der Stimmen reicht [...] von der „Bewahrung des Bewährten“ bis zur Prophezeiung des Verfalls und dem damit verbundenen Appell zum rechtzeitigen Aufbau eines neuen Systems. Die einen wollen die Mängel durch Abschaffung beseitigen, die anderen die Vorzüge durch Reformen retten. Neben den Lob- und Grabgesängen sind erste Vorboten aus der Zukunft erkennbar, die Konturen möglicher Veränderungen andeuten.“[8]

[...]


[1] Cortina 2003, S: 534.

[2] Arnold 2000, S. 51.

[3] Vgl.: Arnold 2000, S. 91.

[4] Vgl.: Greinert 1997, S. 72.

[5] Greinert 1997, S. 67.

[6] Gutachten des Deutschen Ausschusses über das berufliche Ausbildungs- und Schulwesen, zit. n.: Pätzold 2003, S. 472.

[7] Die Auflistung ist den eigenen Mitschriften während des Seminars entnommen.

[8] Euler 1997, S. V.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Zukunft des Dualen Systems
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Pädagogik, Fachbereich Wirtschaftspädagogik)
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2004
Seiten
19
Katalognummer
V31795
ISBN (eBook)
9783638326940
Dateigröße
555 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zukunft, Dualen, Systems, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Martin Reuter (Autor:in), 2004, Zukunft des Dualen Systems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31795

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