Leseprobe
Gliederung
A. Einführung
B. Allgemeines zu Schiedsrichter und Ringrichter
C. Differenzierung nach Sporttypen
I. Sportarten ohne körperlichen Kontakt
II. Sportarten gegeneinander mit regelmäßigem Körperkontakt
III. Sportarten gegeneinander mit Verletzungsziel
D. Strafbarkeit des Schiedsrichters bzw. Ringrichters
I. Körperverletzung durch aktives Tun
1. Vorsätzlich
a) Täterschaft
b) Teilnahme
2. Fahrlässig
II. Körperverletzung durch Unterlassen
1. Vorsätzlich
2. Fahrlässig
a) Durch Entgleitenlassen eines Spiels
b) Durch nicht Herbeirufen eines Arztes
c) Durch Nichtabbruch eines Spiels trotz Gewitters
d) Durch Anpfiff oder Nichtabbruch bei gefährlichem Untergrund
e) Durch Nichtabbruch eines Kampfes trotz Verteidigungsunfähigkeit
f) Durch nicht ausreichende Kontrolle der Ausrüstung
3. Garantenstellung
a) Aus Gesetz
b) Aus freiwilliger Übernahme
aa) Durch Vertrag
bb) Kraft faktischer Übernahme
c) Aus Ingerenz
d) Zwischenergebnis
E. Ausschluss der Strafbarkeit aufgrund sporttypischer Besonderheiten
I. Möglichkeiten eines Strafbarkeitsausschlusses für Körperverletzungen von Sportlern untereinander
1. Einwilligung
2. Soziale Adäquanz
3. Erlaubtes Risiko
4. Stellungnahme
II. Übertragung auf Schieds- und Ringrichter
1. Vorsätzliche Körperverletzungen
2. Fahrlässige Körperverletzungen
a) Durch aktives Tun
b) Durch Unterlassen
F. Fazit
- Arbeit zitieren
- Marcel Djurein (Autor:in), 2014, Die Strafbarkeit des Schiedsrichters oder Ringrichters wegen der Beteiligung an Körperverletzungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/317428
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