Gewalt in der Familie. Erklärungsansätze, Folgen und sozialpädagogische Präventionsmaßnahmen


Seminararbeit, 2016

34 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1. Einführung

2. Gewalt innerhalb der Familie – ein geschichtlicher Hintergrund

3. Begriffsdefinitionen: Gewalt und Familien
3.1 Soziologischer Begriff der Gewalt
3.2 Gewaltbegriff im Kontext Ehe/Partnerschaft
3.3 Der Begriff der Familie

4. Innerfamiliäre Gewaltausübungen
4.1 Formen der Kindesmisshandlungen
4.1.1 körperliche Misshandlungen
4.1.2 Seelische und psychische Misshandlungen
4.1.3 Vernachlässigung
4.1.4 Sexuelle Gewalt
4.2 Gewalt in der Partnerschaft
4.2.1 Täter- und Opferrolle
4.2.2 Physische, psychische und sexuelle Gewalt
4.3 Was löst Gewalt in Familien aus?
4.3.1 Ursachen
4.3.2 Auslöser

5. Soziologische Erklärungsansätze von Kindesmisshandlung
5.1 Erklärungsansatz nach Gil: strukturelle Gewalt als Auslöser der Kindesmisshandlungen
5.2 Lebensbelastungen und Stressoren in Familien
5.3 Erklärungsansatz nach Heitmeyer – Gewalt als Folge von Desintegration

6. Prävention und Intervention
6.1 Prävention
6.1.1 Täterbezogener Ansatz
6.1.2 Öffentlichkeitsarbeit
6.1.3 Frühe Hilfen
6.1.4 Jugendhilfe im präventiven Kontext
6.1.5 Erziehungsberatungsstellen
6.2 Intervention
6.2.1 Die Exekutive
6.2.2 Der Platzverweis
6.2.3 Jugendhilfe im interventiven Kontext

7. Folgen der Kindesmisshandlung
7.1 Körperliche Folgen
7.2 Psychosoziale und psychische Folgen

8. Schlusswort und Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einführung

Gewalt in Familien war bis Ende der 70er Jahre in Deutschland ein Tabuthema. Erst durch die Frauenbewegung in den 80er Jahren wurde dies zu einem gesellschaftlichen Problem. Davon profitierten nicht nur die Frauen, welche Gewalt in ihrer Familie erlebt haben, sondern auch Kinder. Diese können oft nicht für ihre Rechte einstehen, da sie die Gesetze und die Möglichkeit sich darüber zu informieren nicht nutzen können oder nicht darüber Bescheid wissen. Gewalt in Familien lässt sich somit in zwei Hauptgruppen einteilen. Gewalt gegen den Partner und Gewalt gegen Kinder. (Gewalt der Kinder den Eltern gegenüber oder Gewalt von Geschwisterkindern wird in dieser Seminararbeit nicht behandelt) In diesem Vorwort wird zuerst die Gewalt gegen Kinder und anschließend Gewalt innerhalb einer Ehe oder Partnerschaft thematisiert

„Ein Klaps auf den Hintern oder mal ein paar hinter die Ohren, das hat doch wohl noch keinem geschadet!“[1] Eine Bagatellisierung dieser oder anderer Art erscheint des Öfteren, wenn die Thematik der Kindesmisshandlung angesprochen wird. Dabei fallen mehr als 200000 Kinder pro Jahr Erwachsenen zum Opfer, welche ihre Machtrolle ausnutzen und Gewalt an Schwächeren verüben. Um gleich zu Beginn noch konkreter in dieser Thematik zu werden: In der Bundesrepublik Deutschland sterben laut Polizeistatistik wöchentlich drei Kinder an den Verletzungen ihrer zugetragenen Misshandlungen. Ebenso geschehen wöchentlich 70 derartige Gewaltanwendungen gegen Kinder, dass diese ärztlich behandelt werden müssen.[2] Dabei scheint das Dunkelfeld ziemlich überragend zu sein. Verletzungen, Misshandlungen, Demütigungen, Beschimpfungen, langanhaltender Liebesentzug oder Beschädigungen der Psyche des Kindes sind schließlich nicht mit dem Fotoapparat festzuhalten – so erscheint ein Misshandlungsfall als eher zufällig entdeckt.

Dabei wird doch eigentlich von dem harmlosen Klaps auf den Hintern gesprochen. Oder vielleicht viel mehr von einer Entladung aggressiver Befähigungen gegenüber schwächeren Teilen einer Gemeinschaft - also Kindern? Und ist dies nicht ein klares Zeichen der Hilflosigkeit seitens der Eltern, ihre elterliche Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern nicht alleine bewerkstelligen zu können, auf die Bedürfnisse ihres Kindes nicht adäquat einwirken zu können und letzten Endes mit ihren ganz eigenen, individuellen Problemen im täglichen Leben nicht zurecht zu kommen?

Misshandlungsthematiken, Gewaltanwendungen in Familien sind Felder, in welchen differente Professionen tätig sind und sich unumgänglich damit beschäftigen. Pädagogen, Juristen, Sozialarbeiter, Soziologen, Psychologen und Ärzte.

„Familiendrama in Aachen – Mann schlägt Frau und Tochter krankenhausreif“[3] Zeitungsmeldungen wie diese sind in regionalen Zeitungen häufig zu finden und lösen in der Öffentlichkeit Betroffenheit und Unverständnis aus. Die Familie gilt als Ort für emotionale Nähe, Sicherheit und Wertschätzung. Es gibt auch eine Kehrseite der Medaille.

Noch vor weniger als einem halben Jahrhundert galt in Familien das Familienoberhaut -der Mann- als Person, welche Sorge zu tragen hatte, dass diese Gemeinschaft funktioniert. Der Staat hatte sich in diese Gemeinschaft nicht einzumischen. Was hinter geschlossenen Türen geschah, drang kaum an die Öffentlichkeit- selten nur an die staatlichen Kontrollorgane. In Gang gekommene Strafverfahren wurden meist eingestellt ohne zu einer beidseitigen Einigung zu kommen. In der Gegenwart gibt es keine Gewalt mehr in Familien, da diese durch Gesetzt, Maßnahmen, Beratungen, Aufklärung etc. vorgebeugt werden. Oder ist das ein Irrtum?[4] Findet in der modernen und aufgeklärten Zeit noch Gewalt in Familien statt?

Die vorliegende Arbeit soll nun ebenfalls einen kleinen Beitrag dazu leisten, die Thematik Gewalt in Familien näher zu beleuchten und Fragen nach der Mehrdimensionalität dieser Spannbreite an Gewaltanwendungen in dem Mikrosystem Familie darzulegen und zu erläutern. Denn auch wir als Studentinnen und Studenten der Sozialen Arbeit kommen immer wieder mit dieser Thematik der Gewaltanwendungen in Familien in Kontakt und müssen Entscheidungen zum Wohl und zum Schutz der Gewaltopfer treffen. Es wurde zunehmend deutlich, dass sich der Staat nicht aus dem familiären Geschehen heraushalten kann und darf, wenn Mitglieder der Familie im Rahmen von strafbaren gewaltsamen Verhaltensweisen durch ein weiteres Familienmitglied, zum Beispiel durch Körperverletzung oder Ähnliches, massiv geschädigt werden. Gerade bei solchen Straftaten darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Dunkelziffer äußerst weit oben angesetzt wird, da eine besondere Hemmschwelle bei der Erstattung einer Strafanzeige gegen den (Ehe-)Partner -oder den Kindern- vorhanden ist.[5]

Es geht im Folgenden darum, zunächst einmal einen geschichtlichen Umriss und geschichtliche Entwicklungen in Bezug auf Gewalt in Familien zu ermöglichen. Anschließend sollen die beiden Begrifflichkeiten, um welches es sich vordergründig in diesem Gebiet handelt, Familie sowie Gewalt beschrieben werden. Ebenso die Formen der Gewaltaktivität in Familien, welche ihren Ausdruck in vier verschiedenen Bereichen finden. Darauffolgend sollen verschiedene Erklärungsansätze dazu dienen, das zuvor Beschriebene verständlich zu machen und nach Ursachen von Misshandlungen, Sexueller Gewalt und Vernachlässigung zu forschen. Anschließend sollen differente Interventions- uns Präventionsmaßnahmen aufzeigen, in wie weit man gegen Gewalt in Familien vorgehen kann und wie durch verschiedene Netzwerke und sozialpädagogische Möglichkeiten zu einer Verbesserung dieser Thematik beigetragen wird. Abschließend sollen die physischen wie auch psychosozialen und psychische Folgen von Misshandlungen erläutert werden.

2. Gewalt innerhalb der Familie – ein geschichtlicher Hintergrund

Die am häufigsten auftretende Form von Gewalt ist die Gewalt in sozialen Nahbeziehungen.[6] Des Weiteren geht man von der Annahme aus, dass die Existenz der Menschen in den westlichen Gesellschaften unter anderem aus direkten und indirekten Gewalterfahrungen besteht. Das also jeder Mensch mit Gewaltanwendungen in Berührung kommt.[7] Wirft man den Blick weit zurück und auf den Teil der Gesellschaft, welcher am meisten Schutz benötigt, nämlich die Kinder, zeigt sich eine Jahrhundert lange Reihe von Züchtigungen, Kindstötungen, gar wurde ihnen eine Gleichstellung mit Waren zugesprochen, sodass auch Kinder verkauft werden durften, Kinderarbeit, Machtausübungen gegen das schwächere Glied der Familie etc. Noch vor dem 16. Jahrhundert wurden Kindstötungen nur sehr selten verfolgt und bestraft – was einen Einblick in das Bewusstsein gegenüber Kinder ebenso wie die Wertschätzung dieser in der Zeit noch vor dem 16. Jahrhundert wieder spiegelt. Kinder galten mehr als Gegenstand mit welchem in sämtliche Richtungen, Arten und Formen hantiert werden konnte. So galt beispielsweise auch im Mittelalter die Ohrfeige als Züchtigungsmittel und als Zeichen der minderwertigen Stellung gegenüber der Frau, den Kindern oder dem Gesinde.[8]

Noch in den 1950er Jahren galt die Züchtigung als eine sogenannte „adäquate Fürsorgemaßnahme der Eltern“[9]. Diese sogenannte Fürsorgemaßnahme sollte im damaligen Bewusstsein zu einer Wirkung zum Wohle des Kindes heranführen. Auch beim bekannten „Klaps“ handelte es sich in den 1970 Jahren als ein Mittel zur Erziehung welches als abgesichert galt. Es entsprach also der Norm, diese Verfügung in Kraft zu setzen. Das nun folgende Zitat von einem Münchner Kinderarzt veranschaulicht diese Denkweise:

„In nicht wenigen Situationen kann ein kleiner Klaps zur rechten Zeit überhaut die beste Erziehungshilfe sein. () Es gibt kein wissenschaftlich begründetes Ergebnis, nach dem die körperliche Bestrafung grundsätzlich schlecht ist. () Wir wissen heute, nicht zuletzt durch die Erkenntnisse aus der Verhaltenstherapie, daß das kleine Kind durch sofortige Belohnung oder Bestrafung besonders leicht zum richtigen Verhalten geführt werden kann. Wenn ein Kind noch nicht einsehen kann, daß es irgend etwas unter keinen Umständen tun darf, ist es besser, statt zu verbieten, einen Klaps zu geben...“[10]

Ausgangslage dieser Argumentation war wohl der ausschlaggebende Aspekt, dass mit Kindern nicht geredet werden kann und im Kleinkindalter das Verständnis fehlt. Somit blieb die Lösung des Züchtigungsvorgangs legitimiert.

Mehr Diskussionen zum Thema Kinderschutz wurden 1977 ausgelöst. Es wurde ein Züchtigungsverbot gegenüber Lehrerinnen und Lehrer deklariert und den Bereich der Züchtigung ausschließlich im Bereich des privaten, also der Familie, zugestanden. Bis dato war es jeglichen Erziehungspersonen erlaubt, körperliche Bestrafungen an den von ihnen Lehrenden auszuüben.[11]

Resultierend aus einer Studie der 90er Jahre, galt Gewaltanwendung als eine Möglichkeit zur Erziehung und war darüber hinaus in Deutschland eine weit verbreitete Art, mit dem Kind zu interagieren. Somit waren also das kräftige Hintern versohlen und harte Ohrfeigen ein legitimes Mittel, das nicht unbedingt Aufsehen erregte, sondern zur gemeinschaftlichen Entwicklung und speziell zur Entwicklung des Kindes dazugehörte.[12]

Um in der Zeit weiter zu gelangen, ergaben Untersuchungen von 1997, welche in vier deutschen Städten praktiziert wurden, dass von den befragten Jugendlichen insgesamt mehr als die Hälfte bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahr eine Art von Gewalt ausgehend von den Eltern erfahren mussten.[13]

Immer mehr kamen Diskussionen auf, welche die Sachlage des zweiten Artikels im zweiten Absatz des Grundgesetzes „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ ins Bewusstsein rief. Somit blitzte immer mehr der Gedanke in Vordergrund, dass auch Kinder das Recht auf eine geschützte und gewaltfreie Entwicklung haben. Dies wurde dann mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, welches für Deutschland 1992 verabschiedet wurde, als Grundlage für das Bewusstsein eines Verbots der Züchtigung wahrgenommen und somit der Grundstein auf eine gewaltfreie Erziehung verbunden mit Würde und Schutzmaßnahmen gegenüber den schwächeren Mitgliedern einer Gesellschaft gelegt. Ebenfalls erreichte der im Jahre 2000 reformierte §1631 im Bürgerlichen Gesetzbuch mehr Rechte für Kinder und zielte auf eine gewaltfreie Erziehung hin – auch im Hinblick auf die Entziehung des elterlichen Sorgerechts seitens eines Eingriffs des Staates.[14]

In der Gegenwart gibt es besondere Schwierigkeiten im Umgang mit häuslicher Gewalt. Für die freien wie auch für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe spielt das Doppelmandat dabei eine entscheidende Rolle. Der Spagat zwischen Hilfe leisten und Kontrolle ausüben stellt die Praktiker der Sozialen Arbeit vor eine schwere Aufgabe. So haben z.B. Sozialarbeitende des Jugendamtes einerseits die Aufgabe, Eltern in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen, auf der anderen Seite müssen sie kontinuierlich überprüfen ob die Eltern ihren Erziehungsaufgaben gewachsen sind oder möglicherweise ihre Fürsorgepflicht zu verletzen. Aus diesem Grund ist es schwierig, Kontrolle in diesem Setting richtig zu dosieren. Findet zu wenig Kontrolle statt, birgt es das Risiko frühe Anzeichen oder sogar eindeutige Hinweise für häusliche Gewalt zu übersehen. Durch zu viel Kontrolle können Familienmitglieder zu Unrecht als Täter verdächtigt werden. Als Sozialarbeiter beseht dann die Gefahr zu schnell in eine stigmatisierende Haltung der Klientel gegenüber zu verfallen.

Gewalt in der Familie ist nicht erst im letzten Jahrhundert entstanden oder in diesem „schlimmer“ geworden als früher, sondern wird in einer mehr und mehr aufgeklärten Gesellschaft als Problem deklariert und neu bewertet.[15]

Anfang der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bewegte sich der Gewaltkurs in Deutschland in eine neue Richtung. Gewalt in der Ehe oder der Partnerschaft. Durch die Frauenbewegung Mitte der 70er Jahre begann die Diskussion, ob es Gewalt in Familien oder häusliche Gewalt gibt. Die Öffentlichkeit wurde für dieses Thema sensibilisiert. Das Bestreben, körperliche Aggressionen gegen Frauen nicht mehr länger als Gewohnheitsrecht, sondern als strafrechtlich sanktionierbare Gewalt zu behandeln, wurde in den Gesetzesänderungen der 90er Jahre niedergeschrieben. Die sexuelle Selbstbestimmung in der Ehe wurde erst Ende des 20. Jahrhunderts (1997) gesetzlich festgehalten.[16]

3. Begriffsdefinitionen: Gewalt und Familien

3.1 Soziologischer Begriff der Gewalt

Das Aufkommen von Gewalt in Familie sowie in der Gesellschaft ist eine nicht selten auftretende Erscheinung. Dabei erscheint es als schwierig, den Begriff der Gewalt zu fassen, da seine Definitionen auf differenten Ebenen sowie unter verschiedenen Blickwinkel zu betrachten ist.[17]

Die Wortherkunft des Begriffs Gewalt bildet sich aus dem althochdeutschen Verb walten, was in der Bedeutung mit stark sein, beherrschen übereinkommt und letzten Endes das „Verfügen-können über das innerweltliche Sein“[18] ausdrückt. Demzufolge drückt der Begriff der Gewalt die Befähigung zur Ausführung einer Handlung, ohne darüber urteilen zu können, ob dies rechtens von statten geht oder nicht.[19]

Im heutigen Verständnis des Gewaltbegriffs bezeichnet es eine (rechtskräftige) Durchführung von Herrschaft. In Folge dessen erreicht der Begriff eine Machtposition, wie es beispielsweise in Form staatlicher Gewalt oder der elterlichen Gewalt vorkommt. Durch den Begriff der Staatsgewalt erreicht es eine gewisse Rechtsgültigkeit im politischen Sinne, da es sich um die ausführende Gewalt (Judikative, Exekutive, Legislative) handelt und in einem gesellschaftlichen Kontext mit Normen, Werten und Gesetzgebungen verbunden ist.[20] Ein weiterer Aspekt der Begrifflichkeit Gewalt liegt dem körperlichen und seelischen Schmerz zu Grunde, welcher Tieren gleichermaßen wie Menschen zugefügt werden kann. Unter diesem Blinkwinkel wird Gewalt als eine illegitime Durchführung von Zwangselementen beschrieben, da der Wille derer Menschen, welchen Gewalt zugefügt wird, übergangen oder nicht beachtet wird. Hierbei handelt es sich um Schädigungen psychischer und physischer Art gegenüber einer Person sowie die Androhung auf ein solches Vorhaben. Dabei vergegenwärtigt der Begriff der psychischen Gewalt Drohungen, Entwürdigungen sowie Beschimpfungen.[21]

Gewalt geschieht auf zwei Arten: einerseits wird sie ausgeführt und angewendet, andererseits wird sie erlebt und erfahren. Aufgrund dessen wird hierbei differenziert zwischen dem/ der Gewaltausübenden* und dem/derjenigen, welche/r in die Erfahrung der Gewalt hineinfällt. Also Täter und Opfer, ohne diesen beiden Wörtern zu viel Aufmerksamkeit zu schenken, da ich lieber anstelle von Opfer Beschädigte/r ausführen würde. Allerdings ist das Wort Opfer im gesellschaftlichen Sprachgebrauch verankert, warum ich diese Begrifflichkeit nun auch so übernehme. Diese Art der Kategorisierung Täter – Opfer scheint eindeutig und unwiderruflich, was es ebenfalls in den meisten Vorfällen einer Gewaltanwendung im Vernehmen der Ausübung und des Erlebens ist.

Im Folgenden möchte ich nun eine Auflistung der Autoren Birgit Mertens und Sabine Pankofer zum Thema Gewalt übernehmen, da es die verschiedenen Dimensionen dieses doch sehr komplexen Begriffs anschaulich und gut beschreibt und man somit einen Einblick darin verliehen bekommt, welche Ausmaße diese Begriffsdefinition der Gewalt mit sich bringt. Im Hinblick auf diese Seminararbeit, wird im weiteren Verlauf der Blick auf die strukturelle Gewalt, sowie auf physische, psychische und sexuelle Gewalt innerhalb der Familie geworfen und dahingehend erläutert.

- „physische Gewalt als gefühlte und erlebte Gewalt gegen den Körper und die physische Unversehrtheit
- psychische Gewalt als eine auf der Ebene der Emotionen gefühlte und erlebte Gewalt, die mit Gefühlen der Bedrohung oder Aggressionen einher gehen kann
- sexuelle Gewalt: erlebte und gefühlte Übergriffe auf der sexuellen Ebene
- kulturelle Gewalt: erlebte und gefühlte Angriffe aufgrund der kulturellen und ethnischen Zugehörigkeit
- zielgerichtete Gewalt
- unmittelbare Gewalt
- strukturelle Gewalt
- diskursive Gewalt
- politische Gewalt
- legitime Gewalt
- illegitime Gewalt
- höhere Gewalt“[22]

Durch diese ausführliche Auflistung an unterschiedlichen Gewaltformen wird erkennbar, dass ein Leben in Gemeinschaften durch mehrere Arten von Gewalt durchzogen ist.

Dabei gestaltet sich jede Gesellschaft ihre eigene Definition von Gewalt, da sie unterschiedliche und jeweils ihre individuellen Werte und Normen gegenüber dem Begriff der Gewalt hegen. Dahingehend ist der soziale Kontext, in welchem es zu einem Ausbruch der Gewalt kommt, wichtig zu beachten, ebenso wie deren Akzeptanz gegenüber dieser Gewalt.[23]

Um den Transfer zwischen Gewalt und Familie wiederherzustellen:

Max Horkheimer und Erich Fromm fanden heraus, dass die Gewaltmuster in einer Familie die selben ausmachen, wie die Gewaltmuster in der Gesellschaft. Somit ist die Familie „ein Spiegelbild dafür, wie gewaltbelastet die direkte Umwelt und damit die Gesellschaft an sich in ihrem jeweiligen historischen Kontext ist.“[24]

3.2 Gewaltbegriff im Kontext Ehe/Partnerschaft

Eine präzise Bestimmung und Eingrenzung dieser Gewalt ist bisher nicht gelungen, da Definition von Gewalt nicht nur von gesellschaftlichen Wertvorstellungen, soziostrukturellen und kulturellen Bedingungen und deren Wandel abhängen, sondern ganz entscheidend auch vom Blickwinkel und den Interessen der Definierenden. Damit ist die Begriffsbestimmung nicht zuletzt eine Frage der Perspektive, der wissenschaftlichen Disziplin und der Zweckmäßigkeit.[25]

Somit lässt sich Gewalt bereits definieren als „Gewalt ist das, was eine Frau als Gewalt empfindet“, über Verständnis von Gewalt als der ganzen „Breite von Handlungen oder Handlungszusammenhängen durch die Frauen in ihrer physischen oder psychischen Integrität verletzt oder in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden“, bis zur Einschränkung der Gewalt auf kriminalisierte und eindeutig strafbare Handlungen.[26] Auch wenn hier davon ausgegangen wird, dass die Gewaltaktion vom Mann ausgeht und die Frau die Opferrolle einnimmt, ist dies geschlechterunspezifisch zu sehen.

[...]


[1] Tsokos Michael, Guddat Saskia: Deutschland misshandelt seine Kinder, Droemer Verlag, 2014, S. 7

[2] Vgl. Tsokos Michael, Guddat Saskia: Deutschland misshandelt seine Kinder, Droemer Verlag, 2014, S. 9

[3] http://www.psychostudium.de/literaturincludes/probetexte/3621276815.pdf (Leseprobe aus: Jungbauer, Familienpsychologie

[4] Vgl. Kury, Helmut; Obergfell-Fuchs, Joachim (Hrsg.): Gewalt in Familien, Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau, 2005 S. 1

[5] Vgl. Kury, Helmut; Obergfell-Fuchs, Joachim (Hrsg.): Gewalt in Familien, Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau, 2005 S. 11

[6] Vgl. Kohl, Helmut; Landau Herbert (Hrsg.): Gewalt in sozialen Nahbeziehungen – Frankfurter Tage der Rechtspolitik 2000, Hermann Luchterhand Verlag, 2001, S. 12

[7] Vgl. Mertens, Birgit; Pankofer ,Sabine: Kindesmisshandlung, Ferdiand Schöning, Paderborn, 2011, S. 17

[8] Vgl. ebd.

[9] Mertens, Birgit; Pankofer ,Sabine: Kindesmisshandlung, Ferdiand Schöning, Paderborn, 2011, S. 44

[10] Mertens, Birgit; Pankofer ,Sabine: Kindesmisshandlung, Ferdiand Schöning, Paderborn, 2011, S. 44-45

[11] Vgl. ebd.

[12] Vgl. Kohl, Helmut; Landau Herbert (Hrsg.): Gewalt in sozialen Nahbeziehungen – Frankfurter Tage der Rechtspolitik 2000, Hermann Luchterhand Verlag, 2001, S. 12

[13] Vgl. ebd.

[14] Vgl. Mertens, Birgit; Pankofer ,Sabine: Kindesmisshandlung, Ferdiand Schöning, Paderborn, 2011, S. 46

[15] Vgl. Kury, Helmut; Obergfell-Fuchs, Joachim (Hrsg.): Gewalt in Familien, Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau, 2005, S 19

[16] Vgl. Kury, Helmut; Obergfell-Fuchs, Joachim (Hrsg.): Gewalt in Familien, Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau, 2005, S. 37f

[17] Vgl. Mertens, Birgit; Pankofer ,Sabine: Kindesmisshandlung, Ferdiand Schöning, Paderborn, 2011, S. 15

[18] Mertens, Birgit; Pankofer ,Sabine: Kindesmisshandlung, Ferdiand Schöning, Paderborn, 2011, S. 15

[19] Vgl. ebd.

[20] Vgl. ebd.

[21] Vgl. ebd. * Gendergerechtigkeit: beide Geschlechter sind gemeint und werden angesprochen.

[22] Mertens, Birgit; Pankofer ,Sabine: Kindesmisshandlung, Ferdiand Schöning, Paderborn, 2011, S. 16

[23] Vgl. ebd.

[24] Mertens, Birgit; Pankofer ,Sabine: Kindesmisshandlung, Ferdiand Schöning, Paderborn, 2011, S. 17

[25] Vgl. Kury, Helmut; Obergfell-Fuchs, Joachim (Hrsg.): Gewalt in Familien, Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau, 2005, S 19f

[26] Vgl. Kury, Helmut; Obergfell-Fuchs, Joachim (Hrsg.): Gewalt in Familien, Lambertus Verlag, Freiburg im Breisgau, 2005, S 20

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Gewalt in der Familie. Erklärungsansätze, Folgen und sozialpädagogische Präventionsmaßnahmen
Autor
Jahr
2016
Seiten
34
Katalognummer
V316389
ISBN (eBook)
9783668156326
ISBN (Buch)
9783668156333
Dateigröße
765 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Seminararbeit wurde nicht benotet, jedoch wurde sie vom Dozenten gelesen. Alle wichtigen Aspekte sind in dieser Seminararbeit enthalten. Es ist eine gute bis sehr gute Bearbeitung des Themas gewesen.
Schlagworte
Gewalt in Familien, Kindesmisshanlung, Gewalt gegen den Partner, Gewalt in der Ehe
Arbeit zitieren
Manuel Lemke (Autor:in), 2016, Gewalt in der Familie. Erklärungsansätze, Folgen und sozialpädagogische Präventionsmaßnahmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316389

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