Möglichkeiten der 'Harmonisierung' von Berufsbildungsgängen und -abschlüssen in der Europäischen Union am Beispiel des Leonardo da Vinci-Programms


Hausarbeit, 2004

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einführung

2. Rechtliche Grundlage
2.1 Zielsetzung des Rates von Lissabon, März 2000
2.2 Zielsetzung des Rates von Stockholm, März 2001
2.3 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates, 10. Juli 2001
2.4 Tagung des Europäischen Rates in Barcelona, März 2002
2.5 Tagung des Rates „Bildung/Jugend“, 30.Mai 200
2.6 Erklärung von Kopenhagen, 30. November 2002

3. Das Leonardo da Vinci-Programm
3.1 Erste Phase von Leonardo da Vinci
3.2 Zweite Phase von Leonardo da Vinci
3.3 Zentrale Ziele von Leonardo da Vinci
3.4 Förderungsmaßnahmen
3.4.1 Verfahrenseinteilung
3.4.2 Erläuterung der Maßnahmen
3.4.2.1 Mobilität
3.4.2.2 Pilotprojekte
3.4.2.3 Sprachenkompetenz
3.4.2.4 Transnationale Netze
3.4.2.5 Vergleichsmaterialien
3.4.2.6 Thematische Aktionen
3.4.2.7 Gemeinsame Aktionen
3.5 Förderungsvoraussetzungen
3.5.1 Transnationalität
3.5.2 Eigenfinanzierung
3.5.3 Akteursvielfalt
3.6 Beurteilung des Leonardo da Vinci-Programms

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einführung

Die Europäische Union steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Zunächst ist schon in der Charta der Grundrechte, insbesondere im Artikel 14[1], festgelegt, dass jede Person das Recht auf Bildung, sowie auf Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung hat. Zudem haben die EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit (Artikel 15 der Charta[2] ) auf dem europäischen Arbeitsmarkt, das heißt, die Menschen dürfen an jedem Ort im Gebiet der EU Wohnsitz nehmen und dort unter denselben Voraussetzungen wie Einheimische beruflich tätig werden. Die Bürger können dies derzeit jedoch nur begrenzt nutzen, da die nationalen beruflichen Qualifikationen bei ausländischen Unternehmen meist noch nicht anerkannt werden. Die europaweite rechtliche Anerkennung von Abschlüssen beschränkt sich bisher auf Berufe, die eine Zugangsvoraussetzung haben (z.B. bei Medizinern und Juristen). Ausgenommen sind aber beispielsweise alle Abschlüsse des Dualen Systems aus Deutschland. In diesem Fall wurden bisher nur bilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich geschlossen.[3] Das und die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen machen eine europaweite „Harmonisierung“ der Berufsbildungsgänge, d.h. eine europäische Dimension zu Bildung & Ausbildung, unumgänglich. Im Zuge der Entwicklung zu einer wissensbasierten Wirtschaft und nachhaltigem Wirtschaftswachstum ist vor allem auch die Personalentwicklung betroffen.

Die Globalisierung und das Zusammenwachsen Europas stellen neue Anforderungen, Möglichkeiten und Erfordernisse an die berufliche Aus- und Weiterbildung. Denn unter Globalisierung versteht man nicht nur international ausgerichtete Märkte und Arbeitsplätze, sowie Medien- und Fremdsprachenkompetenz, sondern auch zukünftiges grenzüberschreitendes Lernen und Arbeiten. Die Entscheidung zur verstärkten europäischen Kooperation in der Berufsbildung und die Forcierung gemeinsamer Bildungsziele hat auch in der deutschen Berufsbildungspolitik ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die politische Richtung wird zudem durch intensivere Zusammenarbeit in der Berufsbildungsforschung und die Kooperation mit europäischen Berufsbildungsinstitutionen bestimmt. Aus diesem Grund hat auch der Aus- und Weiterbildungsstandort Deutschland und das deutsche Berufsbildungssystem im internationalen Wettbewerb an Bedeutung gewonnen.[4]

Die Anpassung an das Berufsleben und die Beschäftigungsmöglichkeiten junger Menschen und Erwachsener verbessern sich um ein Vielfaches mit dem Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Erstausbildung. Die Möglichkeit, vorhandenes Wissen zu aktualisieren und während des gesamten Erwerbslebens neue Kenntnisse zu erwerben, unterstützt den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Eine Verbindung zwischen allgemeiner und beruflicher Erstausbildung und Weiterbildung trägt dazu bei, die Fragmentierung zwischen den verschiedenen Angeboten zu überwinden und die positive Vielfalt des aktuellen Berufsbildungsangebots in Europa in vollem Umfang zu nutzen.[5]

Die Europäische Union widmet sich diesen Problemen auf verschiedenen Wegen. Dazu gehören neben Aktionsplänen und anderen Maßnahmen auch verschiedene Finanzierungsprogramme. Diese dienen der Förderung von Projekten aus den Breichen der beruflichen und allgemeinen Bildung. Das Programm „Sokrates“ der Europäischen Kommission hat die allgemeine Bildung zum Gegenstand, d.h. Schulbildung, Hochschulbildung, Sprachunterricht etc. Weiterhin bestehen zwei Kooperationsprogramme zwischen der EU/USA und EU/Kanada.

Diese Hausarbeit widmet sich „Leonardo da Vinci“, dem Aktionsprogramm zur Umsetzung der Berufsbildungspolitik der Europäischen Union. Im ersten Teil wird die rechtliche Grundlage aufgezeigt, danach wird das Programm dargestellt und erläutert und am Ende folgt eine Beurteilung und ein Ausblick in die Zukunft.

2. Rechtliche Grundlage

2.1 Zielsetzung des Rates von Lissabon, März 2000

Bei einer Zusammenkunft des Europäischen Rates in Lissabon wurde festgestellt, dass Bildung ein wichtiger Bestandteil der Wirtschafts- und Sozialpolitik ist. Sie kann als Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dienen und gewährleistet den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die freie Entfaltung ihrer Bürger.[6] Nur mit einer qualitativ hochwertigen Berufsbildung ist es möglich, die soziale Eingliederung, die Kohäsion, die Mobilität und die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.[7]

Als primäres Ziel legte der Rat fest, „Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen.“[8]

2.2 Zielsetzung des Rates von Stockholm, März 2001

Der Rat von Stockholm billigte den Bericht über die „konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung“[9], welcher neue Bereiche für europäische Aktionen aufzeigt. Diese sollen der Erfüllung folgender Ziele dienen:

- die Verbesserung der Qualität und der Wirksamkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme
- der erleichterte Zugang zu Bildung für alle
- Öffnung der Bildungssysteme gegenüber der Welt.

2.3 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates, 10. Juli 2001

Die Empfehlung beinhaltet die Förderung der Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft. Dieses Ziel verfolgte auch der vom Europäischen Rat von Nizza (Dezember 2000) gebilligte Aktionsplan zur Förderung der Mobilität. Aus diesen Beschlüssen gehen eine Reihe von Maßnahmen hervor, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden soll.[10]

2.4 Tagung des Europäischen Rates in Barcelona, März 2002

Der Rat beschloss die Billigung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung des Ziels, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. Die drei Grundprinzipien des detaillierten „Arbeitsprogramms für 2010“ entsprechen den unter Punkt 2.2 aufgeführten Zielen des Stockholmer Rates.

Die Bildungsminister und die Kommission haben zum ersten Mal bei der Frühjahrstagung 2004 über die effektive Umsetzung des Programms Bericht erstattet. Auf die Ergebnisse wird später noch eingegangen. In diesem Zusammenhang rief der Rat in Barcelona auch dazu auf, weitere Maßnahmen zur Einführung von Instrumenten zu treffen, welche die Transparenz von Diplomen und Qualifikationen gewährleisten.[11] Außerdem soll die Aneignung von Grundkenntnissen, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in mindestens zwei Sprachen sowie die Entwicklung einer digitalen Kompetenz und die Förderung der europäischen Dimension im Unterricht umgesetzt werden.

2.5 Tagung des Rates „Bildung/Jugend“, 30.Mai 2002

Hier wurde die Entschließung zum lebensbegleitenden Lernen gebilligt. Im Rahmen des primären Ziels der Aufwertung des Lernens bildet sie insbesondere eine Grundlage für die forcierte Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung. Die darauf abzielende Initiative in den Bereichen Transparenz, Anerkennung und Übertragbarkeit, Qualität und transnationale Projekte, wird somit den Schlussfolgerungen von Lissabon und Barcelona gerecht.[12]

2.6 Erklärung von Kopenhagen, 30. November 2002

Nach der „Brügge-Initiative“ der Generaldirektoren für Berufsbildung (Oktober 2001) zur Förderung einer verstärkten Kooperation in der beruflichen Bildung, haben die Europäischen Bildungsminister und die Europäische Kommission in der Erklärung von Kopenhagen folgendes festgestellt:

Der erfolgreiche Aufbau der europäischen Bildungs- und Ausbildungsprogramme war ein Schlüsselfaktor für eine verbesserte Kooperation auf europäischer Ebene. Die Entwicklung hochwertiger Berufsbildung und Ausbildung ist ein entscheidender und integraler Bestandteil, die Ziele des Europäischen Rates von Lissabon zu erreichen, besonders in bezug auf die Förderung sozialer Integration, Kohäsion, Mobilität, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.[13]

Eine Hauptherausforderung für die Berufausbildungssysteme in Europa ist die Entwicklung eines wissensbasierten Europa. Weiterhin gilt es, den Europäischen Arbeitsmarkt, der für alle offen ist, sicherzustellen. Wie schon in Gliederungspunkt 1 dargestellt, besteht eine weitere Anforderung an diese Systeme in der Anpassung an die stetig neuen Entwicklungen und die Forderungen der Gesellschaft. Eine verbesserte Kooperation in der Berufsausbildung ist ein wichtiger Beitrag in Richtung einer erfolgreichen Vergrößerung der Europäischen Union. Das CEDEFOP (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsausbildung) und die European Training Foundation sind wichtige Institutionen bei der Unterstützung dieser Kooperation.

Auf die folgenden Schwerpunkte wird durch eine verbesserte Kooperation in der Berufsbildung eingegangen:

Europäische Dimension

Stärkung der Europäischen Dimension mit dem Ziel, das Profil der Europäischen Bildung und Ausbildung in einem internationalen Kontext anzuheben, so dass Europa als weltweite Referenz für Lernende anerkannt wird. Dazu sollen die Mobilität und die Entwicklung der inter-institutionellen Zusammenarbeit und andere transnationale Initiativen erleichtert und gefördert werden.

[...]


[1] Vgl. http://www.eu-kommission.de/pdf/dokumente/ChartaGrundrechte.pdf, 15.05.04, S.11.

[2] Vgl. http://www.eu-kommission.de/pdf/dokumente/ChartaGrundrechte.pdf, 15.05.04, S.11.

[3] Vgl. Küppers/Leuthold/Pütz, Handbuch Berufliche Aus- und Weiterbildung, 2.Aufl., München 2001, S.186.

[4] Vgl. Berufsbildungsbericht 2003, Bonn 2003, S.231.

[5] Vgl. Entwurf einer Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit, Brüssel 2002, S.4.

[6] Vgl. Entwurf einer Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit, Brüssel 2002, S.3, Nr.5.

[7] Vgl. Entwurf einer Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit, Brüssel 2002, S.3, Nr.5.

[8] Verstärkte europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung der „Brügge-Kopenhagen-Prozess“, Kommissions- mitglied Viviane Reding, Konferenz von Kopenhagen, 29.November 2002; Pressemitteilung des BMBF 228/02, http://www.bmbf.de/press/567.php, 01.05.04; Detailliertes Arbeitsprogramm des Europäischen Rates, 14.6.2002, S.3 Punkt 1.1 auf http://europa.eu.int/comm/education/doc/official/keydoc/2002/progobj_de.pdf, 01.06.04.

[9] Entwurf einer Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit, Brüssel 2002, S.3, Nr.6.

[10] Vgl. Entwurf einer Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit, Brüssel 2002, S.3 Nr.7.

[11] Vgl. Entwurf einer Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit, Brüssel 2002, S.3 Nr.8.

[12] Vgl. Entwurf einer Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit, Brüssel 2002, S.4, Nr.9.

[13] Vgl. Kopenhagen-Erklärung, Originaltitel, “The Copenhagen Declaration”, Englisch, Kopenhagen 2002, übers. von Yvette Tresp.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten der 'Harmonisierung' von Berufsbildungsgängen und -abschlüssen in der Europäischen Union am Beispiel des Leonardo da Vinci-Programms
Hochschule
Hochschule Bremen
Veranstaltung
Berufliche Aus- und Weiterbildung
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
17
Katalognummer
V31583
ISBN (eBook)
9783638325356
Dateigröße
564 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Möglichkeiten, Harmonisierung, Berufsbildungsgängen, Europäischen, Union, Beispiel, Leonardo, Vinci-Programms, Berufliche, Aus-, Weiterbildung
Arbeit zitieren
Yvette Tresp (Autor:in), 2004, Möglichkeiten der 'Harmonisierung' von Berufsbildungsgängen und -abschlüssen in der Europäischen Union am Beispiel des Leonardo da Vinci-Programms, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31583

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