Ein Vergleich der Vertragstheorien von Thomas Hobbes und John Locke mit Blick auf das Menschenbild


Hausarbeit, 2015

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vertragstheorie nach Thomas Hobbes
2.1 Menschenbild und Naturzustand
2.2 Rechtsverzicht und Vertragsabschluss
2.3 Der Staat

3. Vertragstheorie nach John Locke
3.1 Menschenbild und Naturzustand
3.2 Vertragsabschluss
3.3 Der Staat

4. Vergleich Hobbes - Locke

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Gendererklärung

1. Einleitung

Wenn man sich mit der Politischen Theorie oder der Politischen Philosophie beschäftigt, stößt man unumgänglich auf die Werke von Thomas Hobbes (1588 - 1679) und John Locke (1632 - 1704). Die beiden Briten zählen zu den bedeutendsten Theoretikern ihrer Zeit, wenn es um die Erforschung des politiktheoretischen Gebiets geht. Hierbei haben sie vor allem die Vertragstheorie entscheidend mitgeprägt. Trotz der Tatsache, dass beide ungefähr in der selben Zeit lebten und somit von den damals chaotischen politischen Verhältnissen beeinflusst wurden, gehen ihre jeweiligen Theorien in den Werken "Leviathan" von Hobbes und "Zwei Abhandlungen uber die Regierung" von Locke in verschiedene Richtungen. Gemein haben diese allerdings, dass es sich bei ihnen um ein Gedankenexperiment handelt und rein fiktiver Natur sind.

Diese Arbeit stellt einen Vergleich der Theorien von Hobbes und Locke mit Blick auf das jeweilige Menschenbild dar. Unterteilt sind beide Theorien jeweils als eigene Kapitel in den Naturzustand, den Vertragsabschluss und letztlich in den Staat, bei dem das Augenmerk auf der durch den Vertragsabschluss resultierenden Herrschaftsausubung und seiner Legitimität liegt.

In der genannten Einteilung wird zunächst die Vertragstheorie von Thomas Hobbes betrachtet, um im Anschluss jene von John Locke zu analysieren. Das darauffolgende Kapitel vergleicht beide Theorien miteinander, um mögliche Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten festzustellen. Der letzte Teil dieser Arbeit stellt das Fazit dar, welches alle wichtigen herausgearbeiteten Fakten zusammenträgt.

2. Vertragstheorie nach Thomas Hobbes

Thomas Hobbes (1588 - 1679) stellt sich aufgrund der Geschehnisse seiner Zeit, wie etwa Burgerkriege, die Frage, wie eine Gesellschaft idealerweise sein musste, damit die Menschen ein friedliches Zusammenleben auf Dauer genießen können. Seine Theorie basiert auf einem hypothetischen Gedankenexperiment eines nicht- staatlichen Zustands des menschlichen Zusammenlebens (vgl. CHWASZCZA 2011:211). Dazu beschreibt er, wie es vereinbar ist einen Herrscher einzusetzen, dem sich alle unterwerfen und seine Herrschaft anerkannt wird.

2.1 Menschenbild und Naturzustand

Fur Hobbes stellt der Naturzustand die elementaren Merkmale dar, wie der Mensch als solcher zu bezeichnen ist. Dieser Zustand verdeutlicht die Art und Weise, wie sich Menschen bei Abwesenheit von Gesetzen und Verträgen verhalten wurden (vgl. MACPHERSON 1973: 32).

Der Mensch stellt fur Hobbes nichts weiter als ein wildes Tier dar, welches von Leidenschaften angetrieben wird (vgl. SCHWAN 1991: 182). Dadurch wird der Mensch zu einem Machtwesen, dessen Willensantrieb egoistisch motiviert ist. Da im Naturzustand jegliche gemeinsame Macht fehlt, lebt der Mensch in einem Kriegszustand aller gegen alle, also bellum omnium contra omnes. Genauer gesagt bedroht der Mensch als homo homini lupus andere Menschen und furchtet sich gleichzeitig vor ihnen als homo homini lepus (vgl. ebd.: 183).

Im vorstaatlichen Zustand, also dem Naturzustand, erlässt Hobbes den Menschen eine absolute Handlungsfreiheit, die lediglich real existierende und keine rechtlichen Grenzen kennt (vgl. HOBBES 1992: 98). In diesem Zustand herrscht das jus naturale, welches jedem Menschen die Freiheit gewährt, alles das zu tun, was seine Existenz sichert. Der Begriff der Freiheit bezeichnet hier also das Nicht-Existieren von Hindernissen, was dazu fuhrt, dass die Menschen uber unendlich viel Freiheit verfugen (vgl. NIETZSCHE 2002: 86).

Im Zuge dieser Freiheit ist der Mensch nur am Angenehmen in seinem Leben interessiert und versucht alles Unangenehme zu vermeiden (vgl. HOBBES: 39ff.). Mit dem Wissen und der Annahme, dass der Mensch ein rationaler Egoist ist, der gemäß dem rationalen Kosten-Nutzen-Prinzip handelt, beschreibt Hobbes den Tod als größtes Übel und postuliert eine individuelle Handlungsfreiheit und sogar ein Handlungsgebot, welches der Selbsterhaltung dienen soll (vgl. ebd.: 99). Jedes Individuum kann demnach also alle im subjektiven Empfinden fur seine Selbsterhaltung denkbaren Mittel nutzen (vgl. ebd.: 75 ff.). Jeder Mensch ist somit nur daran interessiert, sein eigenes Überleben zu sichern und seine individuellen Interessen zu verfolgen. Resultat dessen ist die Unterwerfung anderer, was gleichzeitig die Gefahr fur diese anderen darstellt, da sie die selben selbsterhaltenen Interessen verfolgen, was Hobbes mit homo homini lupus est (lat.: der Mensch ist ein Wolf fur den Menschen) bezeichnet (vgl. NIETZSCHE 2002: 86). Da der Mensch von Natur aus darauf zielt ein angenehmes Leben zu fuhren, muss der Grund fur den Kriegszustand also im Zusammenleben der Menschen untereinander liegen (vgl. SCHAAL & HEIDENREICH 2006: 67). Die Menschen im Naturzustand sind im Prinzip alle gleich, was so viel heißt, dass jeder in der Lage ist einen anderen umzubringen. Sie sind also in Bezug auf ihre Fähigkeiten alle gleichwertig begabt, da auch der Schwächste, beispielsweise durch seine Intelligenz, in der Lage sein kann den Stärksten zu töten. Dies bringt eine ständige Angst des Besitzes und des eigenen Lebens beraubt zu werden, mit sich. Um dieser Furcht zu entkommen, konstruieren die Menschen einen Staat und entledigen sich somit des Naturzustandes (vgl. HOBBES 1992: 94 ff.). Der soeben erwähnte Besitz spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, wenn es um die Entstehung zwischenmenschlicher Konflikte geht. Fur Hobbes entsteht, in den sich ständig weiterentwickelnden subjektiven Begehrlichkeiten, ein Wettstreit um die Anhäufung möglichst großer Machtmittel. Mit dem Begriff der Macht meint Hobbes lediglich das Mittel zur Erlangung eines zukunftigen Guts und dient nicht als Selbstzweck. Jeder Mensch muss ständig damit rechnen, dass ihn andere seines Besitzes berauben (vgl. ebd.: 95).

Es wird immer Menschen geben, die ihre Macht uber die eigene Existenzsicherung hinaus ausnutzen und dadurch Menschen unterdrucken und einschränken wollen. Die Reaktion derer ist die Wehr und der Versuch ihre Macht ebenfalls zu erweitern, was in einen Teufelskreislauf resultiert. Es entsteht eine Endlosspirale. Jedes Individuum macht es sich zur Aufgabe die erworbene Macht durch weitere Macht zu sichern. Dies fuhrt dazu, dass jeder Mensch das Recht auf alles erlangen will und sie sich gegenseitig weiter einschränken. Die eigentlich bestehende Freiheit wird dadurch zwangsläufig zur Unfreiheit (vgl. HORSTER 2005: 87f.).

So existieren in der menschlichen Natur drei Kernkonfliktursachen, welche Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht sind (vgl. ebd.: 95). Überdies begunstigen drei Faktoren den latenten Kriegszustand. Hobbes geht nämlich davon aus, dass alle Menschen gleich, und jegliche Guter im Naturstand knapp vorhanden sind, weshalb die Menschen permanent in Konkurrenz zueinander stehen. Der letzte und entscheidende Faktor stellt das Naturrecht dar, welches jedem das Recht auf alles zuspricht und jedem alles erlaubt, was der Verteidigung oder dem Erlangen von Besitz dient (vgl. HOBBES 1992: 82). Diese unerträgliche Situation entsteht also nicht alleine aus den Gewalttaten der Menschen untereinander, sondern vielmehr aus der ständigen Angst vor Übergriffen und der Erwartung eines Angriffs. Somit rufen die Verteidigung von Angriffen und der Kampf als solcher um das eigene Überleben, die absolute Handlungsfreiheit des Kriegszustandes hervor und es beginnt ein sich immer verschlimmernder Gewaltzustand (vgl. JDANOFF 2006: 27). Hobbes entwirft also einen Naturzustand, der in höchstem Grade lebensfeindlich, und das menschliche Leben sehr kurz und brutal ist (vgl. SCHAAL & HEIDENREICH 2006: 68). Die Menschen sind hinsichtlich ihrer Handlungen theoretisch gleichberechtigt, können diese jedoch ohne die Entstehung eines Konfliktes nicht ausleben (vgl. JDANOFF 2006: 27). Die erwähnte Gleichberechtigung bringt die Hoffnung des Erreichens der Absichten, wenn aber zwei Menschen nach dem Selben zielen, werden aus ihnen Feinde und sie versuchen sich gegenseitig umzubringen. Der Tod stellt jedoch das Schlimmste dar und der Mensch furchtet sich eines gewaltsamen Todes (vgl. HOBBES 1992: 94).

Um nun aus diesem Dilemma zu entkommen und dem höchsten Gebot der Selbsterhaltung gerecht zu werden, muss ein Weg zum Frieden gefunden werden. Dies geschieht indem der Mensch als rationaler Nutzenmaximierer aus dem Naturstand fluchtet und dadurch Unsicherheiten vermeidet.

2.2 Vertragsabschluss und Rechtsverzicht

Die Menschen im Naturzustand erfahren keine Regeln und Gesetze, weshalb sie in anarchischen Zuständen leben, in denen sie ständig um ihr Leben kämpfen mussen. Hobbes verlangt deshalb die Einschränkung der ursprunglichen Freiheit, sodass die Sicherheit gewahrt werden kann und der Kampf aller gegen alle ein Ende hat. Die im beschriebenen Naturzustand bestehenden Naturrechte fordern einerseits die Selbsterhaltung und andererseits fuhrt dies ohne Gesetze und Regeln zum Krieg. Dies ist höchst widerspruchlich - könnte jedoch bekämpft werden, wenn jeder Mensch auf sein Naturrecht verzichtet.

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Details

Titel
Ein Vergleich der Vertragstheorien von Thomas Hobbes und John Locke mit Blick auf das Menschenbild
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
19
Katalognummer
V315227
ISBN (eBook)
9783668145467
ISBN (Buch)
9783668145474
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politische Theorie, John Locke, Thomas Hobbes, Vertragstheorie, Menschenbild
Arbeit zitieren
Nina Paus (Autor:in), 2015, Ein Vergleich der Vertragstheorien von Thomas Hobbes und John Locke mit Blick auf das Menschenbild, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315227

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