Die IG Metall und die Rüstungsindustrie. Der Doppelcharakter von Friedenspolitik und Rüstungsproduktion


Bachelorarbeit, 2014

54 Seiten, Note: 14

Anonym


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Stand der Forschung
1.2 Methodik

2 Der Doppelcharakter von Gewerkschaften
2.1 Ordnungsfaktor
2.2 Gegenmacht

3 Rüstungsproduktion in der BRD
3.1 Entwicklung der Rüstungsproduktion seit 1945
3.1.1 1945 bis 1980er Jahre
3.1.2 1980er Jahre bis 2013
3.2 Die bundesdeutsche Rüstungsbranche
3.2.1 EADS
3.2.2 Rheinmetall
3.2.3 ThyssenKrupp
3.2.4 KMW
3.2.5 Diehl Stiftung
3.3 Rechtliche Bedingungen für Produktion und Absatz

4 Friedenspolitik in der IGM und dem DGB
4.1 Wiederaufrüstung
4.2 Paulskirchenbewegung und Kampf dem Atom-Tod
4.3 Notstandsgesetze
4.4 NATO-Doppelbeschluss

5 Konversionsstrategien in der Rüstungsproduktion
5.1 Idee der betrieblichen Konversion
5.2 Praxis der Arbeitskreise „Alternative Fertigung“
5.2.1 Messerschmitt-Bölkow-Blohm
5.2.2 Blohm & Voss
5.3 Bremer Konversionsprogramm
5.4 Gründe für das Scheitern der Konversionsprojekte

6 Jüngste Positionierung der IGM zur Rüstungsproduktion
6.1 Kasseler und Ottobrunner Erklärung
6.2 Funktionär_innen in den Rüstungsbetrieben
6.3 Perspektiven des militärischen Schiffbaus
6.4 Positionspapier zur wehr- und sicherheitstechnischen Industrie
6.5 Workshop von DGB und Bundeswehr

7 Fazit

II Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Beschäftigte der Rüstungsindustrie werden überwiegend von der IG Metall (IGM) orga­nisiert. Die Satzung der Gewerkschaft schreibt den Einsatz „[...] für Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung [...]“[1] vor. Ihr Dachverband – der Deutsche Gewerkschafts­bund (DGB) – fordert ebenfalls das Eintre­ten „[...] für eine allge­meine und weltweite kontrol­lierte Abrüstung, für die Verwirklichung und Erhal­tung des Friedens und der Frei­heit im Geiste der Völkerverständigung [...]“[2]. Innerhalb der IGM befasst sich insbeson­dere der Be­triebsräte-Arbeitskreis „Wehrtechnik und Arbeitsplätze“ mit der Doppelrolle, die Ge­werkschaften in der Rüstungsproduktion einnehmen: Zum einen die Verpflichtung auf Frieden und Abrüstung und zum an­deren die Verpflichtung zur Interessenvertretung der Beschäftigten der Branche, deren Arbeitsplatz­sicherheit in erster Linie von der Nach­frage abhängt. Eine ver­meintliche Lö­sung dieses Zielkonflikts bilden Rüstungskonversi­onen, also die Um­stellung industrieller Rüstungsproduktion auf zivile Fertigung, deren Umset­zung auf Grundlage der Eigentumsverhältnisse schwierig bis un­mög­lich ist. Trotz­dem wurde das Projekt Rüstungskonversion vor allem zwischen 1970 und 2000 durch ver­schiedene Initiativen von Be­triebs­rät_innen und Vertrauensleuten der IGM voran­ge­trie­ben und durch Forschun­gen begleitet.

Spätestens seit den 2000er Jahren verschwanden der­artige Projekte aller­dings und die Rüstungsproduktion scheint seitdem kaum noch grundsätz­liche Kritik durch die IGM-Führung zu erfahren. Im Gegenteil häufen sich Aus­sagen von IGM-Funktionär_innen, die zur Rüstungsproduktion und Rüstungsex­portförderung aufrufen, um so die Arbeits­plätze in der Rüstungsindustrie zu bewahren. In Verbindung mit Aufrufen des DGB zu mehr Ko­operation zwischen Militär und Ge­werkschaften stellt sich die Frage, inwieweit die frie­denspolitischen Forderungen der IGM noch Aktualität besitzen. Die vorliegende Arbeit untersucht deshalb den Umgang der IGM mit dem vermeintli­chen Zielkonflikt zwischen Abrüstung und Frieden einerseits und der Vertretung der Interessen der abhän­gig Be­schäftigten in der Branche andererseits.

Zunächst erfolgt in Kapitel 2 eine Betrachtung des Doppelcharakters der Gewerkschaften. Diesen kommen aus Sicht von Staat, Kapital und Arbeit zunächst ord­nungs­politische Aufgaben zu. Ein aktiver Einsatz für Frieden und Abrüstung setzt jedoch voraus, dass Gewerkschaften unter gegebenen Umständen als Gegenmacht fungieren. Das Kapitel dis­kutiert beide Begriffe, um so die Kategorien zu defi­nieren, die im Folgen­den zur Charak­terisierung der Politik der IGM dienen. Kapitel 3 betrachtet die Entwick­lung der bundes­deutschen Rüstungsproduktion seit 1945, die aktuell umsatz­stärksten Rüstungskonzerne sowie die Rahmenbedingungen für den Export, um die Be­deutung der Industrie und ihre aktuellen Probleme darzulegen. In Kapitel 4 wird das historische Verhältnis der IGM zur Friedens­politik anhand wesentlicher Mi­li­tarisierungs­schritte der BRD bis Mitte der 1980er Jahre betrachtet, um im darauffolgenden Ka­pitel 5 die Entste­hung von Rüstungs­konversionsstrategien nachvollziehen zu können. Diese werden theo­retisch erläutert und anschießend anhand ihrer Praxis beurteilt. Rüs­tungs­konver­sionen spielten im An­schluss an die Konversionsprojekte eine un­tergeordnete Rolle in der IGM. Der Arbeits­kreis „Wehrtech­nik und Arbeitsplätze“ war faktisch die einzige Instanz, die sich umfang­reich mit der Strategie in der Rüstungsfrage befasste. Er veröf­fentlichte seit 2005 mehre­re Branchen­reporte, die – ergänzt durch Äußerungen von IGM-­Funktio­när_innen – der Po­si­tionsbestim­mung der IGM in der Rüstungsfrage in Kapitel 6 dienen. Kapitel 7 schließt die Arbeit mit einem Fazit auf Grund­lage der vorangegangenen Untersu­chung ab.

1.1 Stand der Forschung

Aktuelle Literatur, die sich in größerem Umfang mit der formulierten Fragestellung be­fasst, ist nicht vorhanden, sodass diese Arbeit auf Forschungen in der Vergan­gen­heit auf­baut und sich einzelner Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen und Sammel­bän­den zum Thema bedient. Ausreichende Literatur findet sich vor allem in Bezug auf Rüstungs­ex­porte, allerdings unter der Einschränkung, dass diese in der Regel nicht oder nur frag­mentarisch Bezug auf Gewerkschaftspolitik nimmt. Der Teil der Literatur, der sich um­fassender zum Themenkomplex Gewerkschaften und Frieden äußert, konzentriert sich auf den Zeitraum 1980 bis 1990. Insbesondere die betrieblichen Arbeitskreise „Al­terna­tive Fertigung“ waren in den 1980er Jahren vielfach Gegenstand von Untersuchun­gen. Die Forschungen reichen allerdings nicht weiter als Mitte der 1990er Jahre. Wäh­rend das historische Verhältnis von IGM und DGB zu Rüstungsfragen auf Grundlage der Li­teratur ausreichend erforscht ist, finden sich keine ausführlichen Untersuchungen für die 2000er Jahre. Die wesentlichen Publikationen der IGM sind die Broschüren des Arbeits­kreises „Wehrtechnik und Arbeitsplätze“ zu einzelnen Bereichen des Militärs. Von Seiten der Frie­densbewegung erfolgten lediglich punktuelle Stel­lung­nahmen, sodass die Positi­onie­rung der IGM auf Basis historischer Forschung in das grö­ßere Konzept der grundsätzli­chen Frage Ordnungs- oder Gegenmacht, eingeordnet wird.

1.2 Methodik

Zur Annäherung an das Thema dieser Arbeit werden zunächst die Begriffe Ordnungs- und Ge­genmachtsfunktion definiert, da sie bestimmende Analysekriterien im weiteren Verlauf der Untersuchung bilden. Zudem bilden sich hier die Thesen, dass Gewerkschaf­ten prinzipiell offen für beide Funktionen sind und dass sich im Rah­men ord­nungspoliti­schen Verhaltens keine friedenspolitische Forderung der IGM durch­setzen kann. Nach einem Überblick über die Entwicklung der Rüstungsproduktion der führenden Unterneh­men und der Rahmenbedingungen können in einem nächsten Schritt die historischen Ver­suche der IGM, Abrüstung zu fördern bzw. Aufrüstung zu verhindern, nachvollzogen und in das Konzept eingeordnet werden. Im Folgenden werden die jüngeren Publikationen auf ihren Gehalt an gegenmächtigen Positionen untersucht, sodass die Frage der Positio­nierung der IGM in der Rüs­tungsfrage unmittelbar an das gegenmächtige Potential ge­knüpft wird. Alle Teilas­pekte werden mit Hilfe einer Literaturanalyse bearbeitet.

2 Der Doppelcharakter von Gewerkschaften

Die Rolle der Gewerkschaften im industriellen System ist vor allem in inner­ge­werk­schaftlichen Debatten umstritten, u. a. aufgrund der historischen Spaltung der Arbei­ter_innenbewegung in reformerische und revolutionäre Strömungen. Vor dem Hinter­grund der Nieder­lage der deutschen Arbeiter_innenbewegung gegen den Faschismus stand die Einheit der Gewerk­schaften im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg im Fokus. Jene Ein­zelgewerkschaften, die sich seit 1949 dem Deutschen Ge­werkschaftsbund (DGB) anschlossen, unterschieden sich von anderen Ge­werkschaften[3] durch das Prinzip der Ein­heitsgewerkschaft, als direkte Lehre aus den Erfahrungen in der Weimarer Re­publik, in der es den Gewerkschaften nicht gelungen war, ihre ideologischen Differenzen zu über­winden und eine Einheits­front zur Abwehr des Nationalsozialismus zu bil­den. Die Tren­nung in sozi­alistische, christliche und liberale Ver­bände sollte so überwunden wer­den.[4] Die angestrebte allgemeine Gewerkschaft wurde jedoch von den westlichen Besat­zungs­mäch­ten verhindert, sodass die nach dem In­dustrie­verbandsprinzip funktionieren­den – und im Gegensatz zum DGB über Tarifkompetenz verfügenden – Ein­zelge­werkschaften des DGB zuneh­mend einflussreicher wurden, während der DGB im­mer mehr an Bedeu­tung verlor.[5] In der Folge finden sich innerhalb der DGB-Ge­werk­schaften ver­schiedene politi­sche Flü­gel mit unterschiedlichen Ansich­ten zur Rolle der Or­ganisation, die sich unmittelbar auf die Positionierung zu friedenspo­li­tischen Themen auswirken. Im Wesent­lichen stehen sich dabei zwei Konzepte ge­gen­über, die im Folgen­den dar­gestellt werden – nämlich ein Ver­ständnis von Gewerkschaften als Ord­nungsfaktor und/oder eines als Gegen­macht.

2.1 Ordnungsfaktor

Das bundesdeutsche System der industriellen Beziehungen zeichnet sich durch den Dua­lismus von Tarifautonomie und betrieblicher Mitbestimmung aus. Diese Insti­tutionalisie­rung des Interessensantagonismus zwischen Kapi­tal und Arbeit ist durch eine Arbeits­tei­lung zwischen überbetrieblichen (Arbeit­ge­berverbände und Gewerkschaften) und be­trieblichen (Management und Betriebsrat) Akteuren ge­prägt.

Die Kernaufgabe von Ge­werkschaften besteht in der Aushandlung von Tarif­verträ­gen, wohingegen sich das Aufgabenfeld des Betriebsrats auf die be­triebliche Ar­beitneh­mer_innenvertretung konzentriert. Tarifpoliti­sche Auf­gaben nimmt der Be­triebsrat ideal­typisch nur indirekt durch die Überwachung der Einhal­tung der Nor­men des Tarifvertrags wahr.[6] Die Be­triebsratsarbeit hat das Betriebsverfas­sungsge­setz (BetrVG) zur Grundlage und bildet trotz ihrer formalen Unabhängigkeit die Basisebene gewerkschaftli­cher Arbeit. Die 1952 verabschiedete Urfassung wurde in den folgenden Jahrzehnten in einigen Punk­ten novel­liert, allerdings wurde das sozialpartner­schaftliche Prinzip nicht angetastet. Die Mitbestimmungsrechte kon­zentrie­ren sich auf soziale Angele­genheiten (z. B. vorüber­ge­hende Verlänge­rung/Verkürzung der Arbeitszeit, betriebli­che Urlaubsplanung, Arbeits­schutz etc.) und personelle Einzelmaßnahmen (z. B. Eingruppierung, Einstel­lung, Ver­setzung etc.). Eine alleinige Entscheidung in die­sen Fragen durch das Ma­nagement ist also ausgeschlossen. Im Konfliktfall wird eine Einigungsstelle gebil­det (soziale Angele­genheiten) oder das Ar­beitsgericht einge­schaltet (perso­nelle Ange­legenheiten).[7] Bei zent­ralen wirtschaftlichen und perso­nellen Ent­scheidungen, die z. B. das Produkt, die In­ves­ti­tionen, Rationalisierun­gen, Schließungen u. v. m. betref­fen, greift der Grundsatz: „Der Ei­gentümer einer Sache kann, soweit nicht das Ge­setz oder Rechte Dritter entge­genste­hen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung aus­schlie­ßen“ (§ 903 BGB). Das BetrVG schließt eine Verpflichtung von Arbeit­geber und Be­triebsrat zur „vertrauensvol­len Zusam­menarbeit“ zum „Wohl der Arbeitnehmer und des Be­triebs“ (§ 2 Abs. 1 Be­trVG) ein. Damit einher geht die Verpflichtung „[...] Betäti­gun­gen zu un­terlassen, durch die Arbeits­ablauf oder der Frieden des Betriebs be­einträch­tigt werden“ (§ 74 Abs. 2 Be­trVG).

Somit erscheinen Gewerkschaften und Betriebsräte als bloßer Ordnungsfak­tor zum Erhalt der Ware Arbeitskraft im kapitalistischen Produktionssystem und als in ein staatliches Ge­samtgefüge eingeordnet. Gewerkschaften verhandeln demnach den Preis und die Ver­wer­tungsbedingungen der Ware Arbeitskraft und sorgen somit aus staatlich keynesi­ani­scher Sicht u. a. für eine Nachfragestabilisierung in Zeiten kon­junktureller Einbrüche. Durch die Aus­schaltung der Kosten­konkur­renz um die Di­mension des Lohnes und der Ar­beits­bedingungen rücken Produkt- und Prozessin­novationen in den Vorder­grund und die mit der Friedenspflicht einherge­hende Sta­bilisierung ökonomi­scher Verflechtungsbe­ziehun­gen begünstigt eine volkswirt­schaftliche Ent­wicklung. In der Folge erfüllt die Ta­rifauto­nomie eine Entlastungs­funktion, indem sich staatliches Agieren auf die Festlegung ge­setz­licher Rahmen­bedin­gungen sowie, unter Umständen, die Einnahme einer Schlich­ter­rolle in Ar­beitskonflikten konzentriert.[8] Der Betriebsrat besitzt keinerlei Kampfmittel, da das Streikrecht auf Gewerkschaften in Tarifrunden beschränkt ist, und das BetrVG ze­mentiert eine Sozialpartnerschaft durch drei Grundzüge: Mit­bestimmung nur in so­zia­len Angelegenheiten, keine Mitbestimmung in wirt­schaftlichen Angelegenhei­ten und Ver­pflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebsfriedens.[9]

Diese alle Gewerkschaften betreffenden ordnungspolitischen Funktionen werden dem Anspruch der DGB-Gewerkschaften allerdings nicht gerecht. So lässt sich der satzungs­gemäße Auftrag der IGM, sich „[...] für Frieden, Abrüstung und Völ­kerver­ständigung [...]“[10] einzusetzen, rein ordnungspolitisch nicht umsetzen. Zwar bestimmen Gewerk­schaften über die Konditionen, zu denen Arbeitskraft verkauft wird, mit, nicht aber über das zu produzierende Gut. Eine Einflussnahme in diesem Bereich ist nur durch einen An­griff auf das Direktionsrecht der Kapitaleig­ner_innen oder die politischen Entscheidun­gen um­setz­bar, was ordnungspolitisch nicht vorgesehen ist. Für beides ist unter den ge­gebe­nen Kräf­teverhältnissen die Bil­dung von Gegenmacht erforderlich.

2.2 Gegenmacht

Das Betriebsverfassungsgesetz wurde u. a. in der IGM nicht als Erfolg verstanden. Exemplarisch dafür steht ein Kommentar des ehemaligen IGM-Vorsitzenden Otto Bren­ner von 1966:

„Die dem Gesetzeswerk innewohnende Ideologie entspricht einer Zeit, die wir 1945 ein für allemal überwunden glaubten. Ein Textvergleich mit dem Gesetz zur Ord­nung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 macht deut­lich, was ich meine [...]. Seit Jahren müssen wir erleben, wie die spezifisch nationalsozialistische Ideologie von der ‚Volks- und Be­triebsgemeinschaft‘ dem Gesetz unterschoben [sic!] wird.“[11]

Die hier geäußerte Ablehnung zeigt sehr deutlich, dass eine reine ordnungs­politi­sche Funktion nicht dem Verständnis der damaligen IGM-Führung entsprach, da dem inner­kapitalistisch unlösbaren Widerspruch zwischen Ka­pital und Arbeit durch das BetrVG nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Dem ge­werkschaft­lichen Verständnis als Ordnungsfaktor steht das Verständnis als Gegen­macht ge­genüber, das eng mit der histo­rischen Rolle als Selbst­hilfe- und Widerstandsorga­nisation verknüpft ist. Der Diskurs über die Rolle von Gewerkschaften wurde insbe­sondere durch die Stu­dent_innenbewe-gung um 1968 wiederbelebt. Vor dem Hin­tergrund der Streikbewegung von 1969 wuchs die Hoff­nung, dass sich „die gegen­mächtige Funktion der Gewerk­schaf­ten [...] zugunsten ge­sellschaftsreformerischer Eingriffe stärken [ließe; D. B.]“[12].

Wo die Ordnungsfunktion aufhört und wo Gegenmacht beginnt, ist nicht abschließend zu klären. Die in der Literatur vertretene Bandbreite reicht von einem Zustand, in dem Ge­werkschaften ökonomisch-politische Widerstandsor­ganisationen der Arbei­ter_innen-klasse gegen die Macht von Staat und Kapital, demzufolge antikapitalis­tische und revo­lutionäre Kampfverbände, sind, bis hin zu einem Zu­stand, in dem sich gewerkschaftliche Aktionen gegen parlamentarische Be­schlüsse richten und somit über die Kernaufgaben Tarifpolitik (Gewerkschaf­ten) und betriebliche Interessen­vertretung in sozialen Angele­genheiten (Be­triebsrat) hinausgehen.

Dem Politologen und Verfassungsrechtler Jürgen Sei­fert zufolge bedeutet Gegen­macht zweierlei: Sie meint zunächst ein Gegengewicht gegen Herrschaft und an­dere politische und soziale Macht­gruppen, mit der Folge, dass Gewerkschaften die Gegenspieler der Ka­pital­macht sind und auch im politi­schen bzw. parlamentari­schen Geschehen eine Rolle spielen. Zudem richtet sich eine Gewerkschaft, die sich als Gegenmacht versteht, so Sei­fert Ende der 1980er weiter, gegen die bestehende Macht­verteilung und zielt auf Neu­ord­nung der Gesellschaft.[13]

Um die Produktion von Rüs­tungsgütern zu reduzieren oder zu verhindern, ist ein Ver­ständnis als Gegenmacht demnach unerlässlich, da erstere in hohem Maße von parlamen­tarischen Entscheidungen ab­hängig ist (vgl. Kapitel 3.3) und ein ordnungs­politisches Ver­ständnis die Akzeptanz der parlamentari­schen Entscheidung voraus­setzt. Mit Blick auf die ursprüngliche Rolle der Gewerkschaften, widerspricht die Historikerin Helga Gre­bing einer Ausdehnung von Gewerk­schaften auf ihre Gegen­machtsfunktion. Als Vertreterin­nen der unmittelbaren Arbei­ter_inneninteressen hätten die Gewerkschaften primär Schutzfunktionen zu erfüllen, wodurch sie „[...] keine revolutionären Zu­sammen­schlüsse zur Trans­formation des Kapita­lismus in den Sozialismus sein kön­nen [...]“[14]. Sie sind dem Kapi­talismus stattdessen immanent. Seifert zufolge sind die Ge­werkschaf­ten „[...] in ih­rer bisherigen Ge­schichte nur in Ausnahmesi­tuationen revolutio­näre Orga­nisatio­nen gewe­sen und können es dauernd ihrer Struktur nach auch nicht sein.“[15] Trotz­dem erfüllten Ge­werkschaften nach Grebing in Deutschland „[...] immer auch eine eman­zipatorische und damit tenden­ziell das kapitalistische System überwin­dende Funk­tion [...]“[16], die sich direkt aus der unterschiedlichen Stellung von Kapital und Arbeit zu den Produk­tions­mit­teln ergibt.

Grebing und Seifert attestieren den Gewerkschaften somit eine Doppel­funktion. Aus der sozia­len Verantwortung gegenüber den Arbeiter_innen ergibt sich die Schutzfunk­tion, die durch eine Gegenmachtskonzeption erweitert wird. Bei Grebing wie Sei­fert ist Ge­gen­macht kon­stituierendes Element einer Ge­werkschaft.[17] Rainer Zoll, ehemaliger Pres­se­sprecher der IGM (später Gewerkschaftssoziologe an der Universität Bremen), be­zieht sich in seiner Analyse des Doppelcha­rakters der Gewerkschaf­ten auf Karl Marx, der die­sen mit der Kurzformel „Kampf im Lohnsystem“ und „Kampf ge­gen das Lohnsystem“ beschrieb. Der „unvermeid­liche[n] Kleinkrieg“[18], also die regel­mäßige Auseinanderset­zung zwischen Kapital und Arbeit, sollte nicht über­schätzt werden, da nur Wirkun­gen und nicht Ur­sachen be­kämpft würden. Dennoch seien sie notwen­dig, um sich nicht der Fähigkeit zu berauben, „[...] irgendeine umfassendere Be­wegung ins Werk zu set­zen.“[19] Dem­zufolge sollen Gewerkschaften nicht in Lohnkämpfe auf­gehen, sondern „Sammel­punkte des Wi­derstands gegen die Gewalttaten des Kapi­tals“[20] sein und „als [...] Hebel zur schließlichen [sic!] Befreiung der Arbeiterklasse [...]“[21] fun­gieren. Zoll schließt, dass, obwohl sie „[...] definitionsgemäß keine re­volutionäre Organisa­tion [...]“[22] sei, die Ge­werkschaft durch die Öffnung für an­dere Bewegungen „revoluti­onären Charakter“[23] ha­ben könne. Ge­gen­macht und Kampf gegen das Lohnsys­tem sind hier synonym.

Welche Rolle Gewerkschaften einnehmen, ist verfassungsrechtlich nicht vor­ge­schrieben. Aus der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes ergibt sich das all­ge­meine Recht zur „Wah­rung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbe­dingun­gen Vereinigungen zu bilden“ (Art. 9 Abs. 3 GG). Konkretisiert wird dieser Artikel durch die ständige Recht­sprechung des Bundesarbeitsgerichts, die ihrer Tendenz nach den Ordnungsfaktor be­tont.[24]

Es bleibt festzuhalten, dass Gewerkschaften zu keinem Zeitpunkt nur Ord­nungsfak­tor oder Gegenmacht waren. Abhängig von der konkreten histori­schen Zusammen­setzung der Mitgliederschaft und den gesamtgesellschaftlichen Kräfteverhältnissen fun­gieren Ge­werk­schaften als Ordnungs- oder Gegen­macht. Relevant im Sinne der Fragestellung ist, dass die Ordnungsfunktion weder historisch noch theoretisch die alleinige Funktion von Ge­werkschaften war und ist und somit der gesellschaftliche Gestaltungsanspruch, wie er u. a. durch das Ziel der Abrüstung und des Friedens formuliert wird, konstituierender Teil ei­ner Gewerkschaft ist.

3 Rüstungsproduktion in der BRD

Die Produktion von Rüstungsgütern ist in der BRD ein Sonderfall kapitalisti­scher Pro­duktionsverhältnisse. Begründet ist dies in dem hohen Maß der Ab­hängigkeit der Rüs­tungsindustrie von politischen Entscheidungen, da vor allem der Staat die Produktion be­einflusst. Zum einen geht es dabei um die Ausrüstung der bundesdeutschen Streitkräfte und zum anderen um die Regelung der Exportbestim­mungen, in deren Folge die Markt­größe und die Marktchancen staatlich geregelt werden.[25]

In der Regel verlaufen Waffen­beschaffun­gen zyklisch, sodass die Auslastung der Rüs­tungsindustrie schwankt. Zunächst fallen erhebliche Aufwendungen für For­schung und Entwicklung an, für die entsprechende Produktions­kapazitäten notwendig sind. Im An­schluss an die auslaufende Serienproduktion mangelt es dann an weiteren Aufträ­gen, die die aufgebauten Kapazitäten auslasten können. Hinzu kommt ein hohes Risiko, dass in Folge von politischen Entwicklungen oder Finanzierungsproblemen Rüstungs­aufträge gekün­digt wer­den.[26] Eine anhaltende Innovation und Neubeschaffung im Rüs­tungsbe­reich hat somit aus Sicht der Industrie oberste Prio­rität. Dieses Ziel kann durch Unterneh­men der Rüstungsindust­rie auf drei Arten erreicht werden: Umstellung der Produktion, Erhöhung des Exports und/oder Erhöhung der Inlandsnachfrage.

3.1 Entwicklung der Rüstungsproduktion seit 1945

Dass nach 1945 überhaupt wieder Rüstungsgüter in der BRD produziert wurden, war keine Selbst­verständlichkeit. Michael Brzoska, heute wissen­schaftlicher Direktor des In­stituts für Friedensforschung und Sicherheitspo­litik in Ham­burg, identifizierte vier Pha­sen der Rüstungsproduktion zwischen 1945 und 1980, die – ergänzt um nachträgliche Ent­wicklungen – im Folgenden dargestellt werden.

3.1.1 1945 bis 1980er Jahre

Die erste Phase umfasst die Zeit vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis 1955, in der die bundes­deutsche Rüs­tungspro­duktion langsam erneut anlief. Bis 1951 war diese durch das Kontrollrats-Recht der Alliierten ver­boten. Das Verbot wurde danach allerdings durch eine Überwachung der Produktion und des Exports durch die Alliierten ersetzt. 1955 ging das Kontrollrecht an die Bundesregierung über, was mit einer Verpflichtung im Rahmen der Verträge der Westeuropäischen Union (WEU) einherging, keine atoma­ren, biologi­schen und chemischen Waffen sowie keine weitreichenden Raketen und Kriegsschiffe ab einer bestimmten Größe herzustellen.[27]

Die zweite Phase ist gekennzeichnet durch die bundesdeutsche Wiederaufrüstung gegen den Widerstand aus Gewerkschaften, SPD und Teilen der Industrie. Die Herstel­lung der ersten Waffengeneration umfasste überwiegend im Ausland produzierte oder dort entwi­ckelte Waffen, die dann in Lizenz in der BRD gefertigt wurden.[28]

1961 beginnt die dritte Phase, gekennzeichnet u. a. durch die Akzeptanz der Wiederauf­rüs­tung durch die Führungen von SPD und Gewerkschaften. Die zweite Beschaf­fungs­welle durch die Bundeswehr sorgte für einen Wachstumsschub in der Industrie. Ab 1967 wur­den Rüstungsaufträge bewusst aus konjunkturpolitischen Erwägungen verge­ben, al­ler­dings mit bescheidenem Erfolg. Die Beschäftigung nahm trotz steigender Ex­porte und Subventionen durch die Regierungen rapide ab. Zwischen 1962 und 1970 ver­loren 40 % der Beschäftigten (ca. 124.000 Menschen) ihren Arbeitsplatz in der Rüstungs­industrie. Während die Unternehmen massiv rationalisierten, konnten trotz erheblicher In­vestitio­nen in Forschung und Entwicklung kaum technologische Durchbrüche erreicht werden. So kaufte die BRD die zweite Serie Zerstörer auf Druck der Bundesmarine in den USA, ähnlich verhielt es sich in der Luftfahrtindustrie. Die bundesdeutsche Panzer­industrie konnte sich hingegen mit der Produktion des Leopard I auch international wett­bewerbs­fähig präsentieren, wie Exporte in eine Reihe von NATO-Staaten zeigen. Die Kleinwaf­fenhersteller waren ebenfalls erfolgreich, insbesondere in Bezug auf den Export von An­lagen zur Herstellung von Kleinwaffen. Das damalige Standardgewehr G3 wurde in 50 Streitkräften der Welt eingesetzt, überwiegend allerdings als Nachbau und Export an­derer Länder.[29]

Die vierte Phase der Rüstungsproduktion setzte ab ca. 1973 ein. Die bundesdeutsche Rüs­tungsindustrie konnte in vielen Bereichen der Produktion aus den USA Konkurrenz ma­chen. Stellvertretend für diesen technologischen Sprung stehen für Heer, Marine und Luftwaffe die Produktion des Leopard-II-Panzers, von sechs lenkwaffenbestückten Fre­gatten und des MRCA/Tornado mit moderner Schwenkflügeltechnologie. Neben den technologischen Fortschritten zeigt die vierte Phase einen Wandel im politischen Be­wusstsein der Kapitaleigner_innen, die ihre Rüstungsproduktion z. B. offensiv bewarben. Hinzu kommt in dieser Phase die massive Ausweitung der Exporte, die 1971 durch die sozialliberale Regierung zunächst für Länder der Dritten Welt eingeschränkt worden wa­ren, wobei die Einschränkungen 1982 in Folge großen Drucks seitens der Rüs­tungsher­steller wieder fielen. Trotz bestehender Regelungen konnten ab 1975 die Zu­wachsraten im bundesdeutschen Rüstungsexport erhöht werden, was Brzoska auf eine freigiebigere Genehmigungspraxis der Regierung als Reaktion auf die wirtschaftliche Krise zurück­führt.[30]

3.1.2 1980er Jahre bis 2013

Der Bundestagswahl 1983 folgte bis 1998 eine Koalition aus CDU/CSU und FDP. In diesem Zeitraum wuchs das Volumen bundesdeutscher Waffentransfers von 325 Mio. auf 1,064 Mrd. US-Dollar. Maßgeblich verantwortlich für diesen Anstieg waren der Zusam­menbruch der UdSSR und damit eines großen Teils ihrer Waffenproduktion und die mit dem Ausbruch des Zweiten Golfkrieges verbundenen Waffenlieferungen ab 1990.[31] Nach Daten des „Stockholm International Peace Research Institute“ (SIPRI) konnte die BRD 1994 das relative Maximum im Rüstungsexport als zweitgrößter Exporteur nach den USA mit einem Transfervolumen in Höhe von 2,637 Mrd. US-Dollar erreichen.[32] Dem Ende des Kalten Krieges folgten in­ternationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge, die Beendigung von Kriegen in einigen Län­dern der Dritten Welt und generelle Kürzungen der Militärhaus­halte. Dadurch stand eine große Menge gebrauchter oder überschüssiger Waffen zur Ver­fügung, was eine direkte Konkurrenz zwischen Rüstungsindustrie und Streitkräften zur Folge hatte. So übernahm die Bundeswehr die Nationale Volksarmee der DDR und damit deren Ausrüs­tung, die zu einem großen Teil an die Türkei und Grie­chenland exportiert wurde.[33] Zwi­schen 1990 und 2000 konnten sich insbesondere die deutschen Werften laut dem Rüs­tungsexportbe­richt der „Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung“ (GKKE) wett­bewerbsfähig positionieren. Sie konnten einen Anteil an den weltweiten Transfers von ca. 60 % bei Fregatten, von 58 % bei U-Booten und 26 % bei Minenkampf- und Schnell­booten errei­chen. Damit bestand der deutsche Rüstungsex­port wertmäßig im Durchschnitt zu 90 % aus Kriegsschiffen.[34]

[...]


[1] IG Metall (Hrsg.) (2012): Satzung der IG Metall. URL: <http://www.igmetall.de/docs_0181619_4257762_IGM_Satzung_48357db0f7c54cd1bf9fa79cc24dffe3ad04275d.pdf>; Stand: 15.12.2013, S. 8.

[2] Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.) (2010): Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes. URL: <http://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/satzung/++co++3141cc2c-6c9f-11df-59ed-00188b4dc422>; Stand: 15.12.2013, S. 5

[3] Die beiden größten Dachverbände neben dem DGB sind der „dbb beamtenbund und tarifunion“, unter des­sen Dach sich seit 2003 einzelne Berufsgewerkschaften zusammenschlossen und der 1955 gegrün­dete „Christliche Gewerkschaftsbund“ als politische Richtungsgewerkschaft.

[4] Vgl. Schleifstein, Josef (1982): Zu den historischen Quellen und politischen Grundlagen der Bildung von Einheitsgewerkschaften nach 1945. In: Deppe, Frank/Müller, Ludwig/Pickshaus, Klaus/Schleifstein, Josef: Einheitsgewerkschaft. Quellen Grundlagen Probleme. Nachrichten-Verlags GmbH. Frankfurt/Main. S. 9-19, S. 13 ff.

[5] Vgl. Klönne, Arno (2013): Ordnungsfaktor? Gegenmacht? Bemerkungen zum Funktionswandel der DGB-Gewerkschaften. In: Jacob, Burkhard (Hrsg.): DGB heute. Ordnungsfaktor, Gegenmacht, Aus­lauf­modell. Pahl-Rugenstein Verlag. Bonn. S. 10-16, S. 11.

[6] Vgl. Bispinck, Reinhard/Schulten, Thorsten (2003): Verbetrieblichung der Tarifpolitik? Tendenzen und Einschätzungen aus Sicht von Betriebs- und Personalräten. In: Wagner, Hilde/Schild, Armin (Hrsg.): Der Flächentarif unter Druck. Die Folgen von Verbetrieblichung und Vermarktlichung. Hamburg. S. 87-109, S. 87.

[7] Vgl. Bigus, Achim (2013): Betriebsratsarbeit: zwischen Mitbestimmung und „Betriebsfrieden“. In: Jacob, Burkhard (Hrsg.): DGB heute. Ordnungsfaktor, Gegenmacht, Auslaufmodell. Pahl-Rugenstein Verlag. Bonn . S. 120-137, S. 122.

[8] Vgl. Hinke, Robert (2005): Der Flächentarifvertrag – Erinnerungsarbeit zu dessen Sinn und Zweck. URL: <http://labournet.de/diskussion/gewerkschaft/tarifpolitik/hinke.pdf >; Stand: 01.01.2014. S. 17 f.

[9] Vgl. Bigus (2013): Betriebsratsarbeit. A. a. O., S. 122 ff.

[10] IG Metall (Hrsg.) (2012): Satzung der IG Metall. A. a. O., S. 8.

[11] Brenner, Otto (1966): Gewerkschaftliche Dynamik in unserer Zeit. Europäische Verlagsanstalt. Frank­furt/Main, S. 125.

[12] Klönne (2013): Ordnungsfaktor? Gegenmacht? A. a. O., S. 10.

[13] Vgl. Seifert, Jürgen (1988): Gewerkschaft als Gegenmacht in der Verfassungsordnung. In: Haus der Ge­werkschaftsjugend (Oberursel) (Hrsg.): Zwischen Kooperation und Konfrontation. Beiträge zur Ge­schichte von außerparlamentarischer Bewegung und Gewerkschaften. S. 41-45, S. 42.

[14] Grebing, Helga (1973): Gewerkschaften als Ordnungsfaktor oder als Gegenmacht? In: Gewerkschaft­liche Monatshefte, H. 7, Jg. 1973. S. 393-400, S. 394 f.

[15] Seifert (1988): Gewerkschaft als Gegenmacht in der Verfassungsordnung. A. a. O., S. 43.

[16] Grebing (1973): Gewerkschaften als Ordnungsfaktor oder als Gegenmacht? A. a. O., S. 395.

[17] Vgl. Seifert (1988): Gewerkschaft als Gegenmacht in der Verfassungsordnung. A. a. O., S. 44 und Grebing (1973): Gewerkschaften als Ordnungsfaktor oder als Gegenmacht? A. a. O., S. 396 f.

[18] Marx, Karl (2009): Lohn, Preis und Profit. Bernd Müller Verlag. Norderstedt, S. 63.

[19] Ebd., S. 62.

[20] Ebd., S. 63.

[21] Ebd.

[22] Zoll, Rainer (1976): Der Doppelcharakter der Gewerkschaften. Suhrkamp. Frankfurt/Main, S. 156.

[23] Ebd.

[24] Vgl. Bigus (2013): Betriebsratsarbeit. A. a. O., S. 123.

[25] Vgl. Schomacker, Klaus/Wilke, Peter/Wulf, Herbert (1987): Alternative Produktion statt Rüstung. Ge­werkschaftliche Initiativen für sinnvolle Arbeit und sozial nützliche Produkte. Bund-Verlag. Köln, S. 20.

[26] Vgl. SPIEGEL (Hrsg.) (1981): Mehr Arbeit durch Waffenexport? In: SPIEGEL, H. 36, Jg. 1981. S. 70-76, S. 70 f.

[27] Vgl. Brzoska, Michael (1982): Die bundesdeutsche Rüstungsindustrie. In: Brzoska, Michael/Guha, Anton-Andreas/Wellmann, Christian: Das Geschäft mit dem Tod. Fakten & Hintergründe der Rüs­tungsindustrie. Eichborn Verlag. Frankfurt/Main. S. 9-52, S. 9 f.

[28] Vgl. Ebd., S. 11.

[29] Vgl. Ebd., S. 11 ff.

[30] Vgl. Ebd., S. 14 ff.

[31] Vgl. Grässlin, Jürgen (2013): Schwarzbuch Waffenhandel. Wie Deutschland am Krieg verdient. Wilhelm Heyne Verlag. München, S. 41 f.

[32] Vgl. Ebd., S. 55.

[33] Vgl. Wulf, Herbert (1996): Wandel im Handel mit Waffen. URL:

<http://library.fes.de/fulltext/stabsabteilung/00395.htm#E10E1>; Stand: 17.12.2013.

[34] Vgl. Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (Hrsg.) (2001): Rüstungsexportbericht 2001. URL: <http://www3.gkke.org/index.php?id=16&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2Fbericht_ruestungsexport_2001.pdf&juSecure=1&mimeType=application%2Fpdf&locationData=16%3Att_content%3A27&juHash=bc9e2383cafc84d17ae7b8a334c73f0734c35c6e>; Stand: 10.12.2013, S. 34.

Ende der Leseprobe aus 54 Seiten

Details

Titel
Die IG Metall und die Rüstungsindustrie. Der Doppelcharakter von Friedenspolitik und Rüstungsproduktion
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
14
Jahr
2014
Seiten
54
Katalognummer
V315169
ISBN (eBook)
9783668141902
ISBN (Buch)
9783668141919
Dateigröße
572 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
metall, rüstungsindustrie, doppelcharakter, friedenspolitik, rüstungsproduktion
Arbeit zitieren
Anonym, 2014, Die IG Metall und die Rüstungsindustrie. Der Doppelcharakter von Friedenspolitik und Rüstungsproduktion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315169

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