Leseprobe
Inhalt
1 Einleitung
1.1 Stand der Forschung
1.2 Methodik
2 Der Doppelcharakter von Gewerkschaften
2.1 Ordnungsfaktor
2.2 Gegenmacht
3 Rüstungsproduktion in der BRD
3.1 Entwicklung der Rüstungsproduktion seit 1945
3.1.1 1945 bis 1980er Jahre
3.1.2 1980er Jahre bis 2013
3.2 Die bundesdeutsche Rüstungsbranche
3.2.1 EADS
3.2.2 Rheinmetall
3.2.3 ThyssenKrupp
3.2.4 KMW
3.2.5 Diehl Stiftung
3.3 Rechtliche Bedingungen für Produktion und Absatz
4 Friedenspolitik in der IGM und dem DGB
4.1 Wiederaufrüstung
4.2 Paulskirchenbewegung und Kampf dem Atom-Tod
4.3 Notstandsgesetze
4.4 NATO-Doppelbeschluss
5 Konversionsstrategien in der Rüstungsproduktion
5.1 Idee der betrieblichen Konversion
5.2 Praxis der Arbeitskreise „Alternative Fertigung“
5.2.1 Messerschmitt-Bölkow-Blohm
5.2.2 Blohm & Voss
5.3 Bremer Konversionsprogramm
5.4 Gründe für das Scheitern der Konversionsprojekte
6 Jüngste Positionierung der IGM zur Rüstungsproduktion
6.1 Kasseler und Ottobrunner Erklärung
6.2 Funktionär_innen in den Rüstungsbetrieben
6.3 Perspektiven des militärischen Schiffbaus
6.4 Positionspapier zur wehr- und sicherheitstechnischen Industrie
6.5 Workshop von DGB und Bundeswehr
7 Fazit
II Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Beschäftigte der Rüstungsindustrie werden überwiegend von der IG Metall (IGM) organisiert. Die Satzung der Gewerkschaft schreibt den Einsatz „[...] für Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung [...]“[1] vor. Ihr Dachverband – der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – fordert ebenfalls das Eintreten „[...] für eine allgemeine und weltweite kontrollierte Abrüstung, für die Verwirklichung und Erhaltung des Friedens und der Freiheit im Geiste der Völkerverständigung [...]“[2]. Innerhalb der IGM befasst sich insbesondere der Betriebsräte-Arbeitskreis „Wehrtechnik und Arbeitsplätze“ mit der Doppelrolle, die Gewerkschaften in der Rüstungsproduktion einnehmen: Zum einen die Verpflichtung auf Frieden und Abrüstung und zum anderen die Verpflichtung zur Interessenvertretung der Beschäftigten der Branche, deren Arbeitsplatzsicherheit in erster Linie von der Nachfrage abhängt. Eine vermeintliche Lösung dieses Zielkonflikts bilden Rüstungskonversionen, also die Umstellung industrieller Rüstungsproduktion auf zivile Fertigung, deren Umsetzung auf Grundlage der Eigentumsverhältnisse schwierig bis unmöglich ist. Trotzdem wurde das Projekt Rüstungskonversion vor allem zwischen 1970 und 2000 durch verschiedene Initiativen von Betriebsrät_innen und Vertrauensleuten der IGM vorangetrieben und durch Forschungen begleitet.
Spätestens seit den 2000er Jahren verschwanden derartige Projekte allerdings und die Rüstungsproduktion scheint seitdem kaum noch grundsätzliche Kritik durch die IGM-Führung zu erfahren. Im Gegenteil häufen sich Aussagen von IGM-Funktionär_innen, die zur Rüstungsproduktion und Rüstungsexportförderung aufrufen, um so die Arbeitsplätze in der Rüstungsindustrie zu bewahren. In Verbindung mit Aufrufen des DGB zu mehr Kooperation zwischen Militär und Gewerkschaften stellt sich die Frage, inwieweit die friedenspolitischen Forderungen der IGM noch Aktualität besitzen. Die vorliegende Arbeit untersucht deshalb den Umgang der IGM mit dem vermeintlichen Zielkonflikt zwischen Abrüstung und Frieden einerseits und der Vertretung der Interessen der abhängig Beschäftigten in der Branche andererseits.
Zunächst erfolgt in Kapitel 2 eine Betrachtung des Doppelcharakters der Gewerkschaften. Diesen kommen aus Sicht von Staat, Kapital und Arbeit zunächst ordnungspolitische Aufgaben zu. Ein aktiver Einsatz für Frieden und Abrüstung setzt jedoch voraus, dass Gewerkschaften unter gegebenen Umständen als Gegenmacht fungieren. Das Kapitel diskutiert beide Begriffe, um so die Kategorien zu definieren, die im Folgenden zur Charakterisierung der Politik der IGM dienen. Kapitel 3 betrachtet die Entwicklung der bundesdeutschen Rüstungsproduktion seit 1945, die aktuell umsatzstärksten Rüstungskonzerne sowie die Rahmenbedingungen für den Export, um die Bedeutung der Industrie und ihre aktuellen Probleme darzulegen. In Kapitel 4 wird das historische Verhältnis der IGM zur Friedenspolitik anhand wesentlicher Militarisierungsschritte der BRD bis Mitte der 1980er Jahre betrachtet, um im darauffolgenden Kapitel 5 die Entstehung von Rüstungskonversionsstrategien nachvollziehen zu können. Diese werden theoretisch erläutert und anschießend anhand ihrer Praxis beurteilt. Rüstungskonversionen spielten im Anschluss an die Konversionsprojekte eine untergeordnete Rolle in der IGM. Der Arbeitskreis „Wehrtechnik und Arbeitsplätze“ war faktisch die einzige Instanz, die sich umfangreich mit der Strategie in der Rüstungsfrage befasste. Er veröffentlichte seit 2005 mehrere Branchenreporte, die – ergänzt durch Äußerungen von IGM-Funktionär_innen – der Positionsbestimmung der IGM in der Rüstungsfrage in Kapitel 6 dienen. Kapitel 7 schließt die Arbeit mit einem Fazit auf Grundlage der vorangegangenen Untersuchung ab.
1.1 Stand der Forschung
Aktuelle Literatur, die sich in größerem Umfang mit der formulierten Fragestellung befasst, ist nicht vorhanden, sodass diese Arbeit auf Forschungen in der Vergangenheit aufbaut und sich einzelner Beiträge aus Zeitschriften, Zeitungen und Sammelbänden zum Thema bedient. Ausreichende Literatur findet sich vor allem in Bezug auf Rüstungsexporte, allerdings unter der Einschränkung, dass diese in der Regel nicht oder nur fragmentarisch Bezug auf Gewerkschaftspolitik nimmt. Der Teil der Literatur, der sich umfassender zum Themenkomplex Gewerkschaften und Frieden äußert, konzentriert sich auf den Zeitraum 1980 bis 1990. Insbesondere die betrieblichen Arbeitskreise „Alternative Fertigung“ waren in den 1980er Jahren vielfach Gegenstand von Untersuchungen. Die Forschungen reichen allerdings nicht weiter als Mitte der 1990er Jahre. Während das historische Verhältnis von IGM und DGB zu Rüstungsfragen auf Grundlage der Literatur ausreichend erforscht ist, finden sich keine ausführlichen Untersuchungen für die 2000er Jahre. Die wesentlichen Publikationen der IGM sind die Broschüren des Arbeitskreises „Wehrtechnik und Arbeitsplätze“ zu einzelnen Bereichen des Militärs. Von Seiten der Friedensbewegung erfolgten lediglich punktuelle Stellungnahmen, sodass die Positionierung der IGM auf Basis historischer Forschung in das größere Konzept der grundsätzlichen Frage Ordnungs- oder Gegenmacht, eingeordnet wird.
1.2 Methodik
Zur Annäherung an das Thema dieser Arbeit werden zunächst die Begriffe Ordnungs- und Gegenmachtsfunktion definiert, da sie bestimmende Analysekriterien im weiteren Verlauf der Untersuchung bilden. Zudem bilden sich hier die Thesen, dass Gewerkschaften prinzipiell offen für beide Funktionen sind und dass sich im Rahmen ordnungspolitischen Verhaltens keine friedenspolitische Forderung der IGM durchsetzen kann. Nach einem Überblick über die Entwicklung der Rüstungsproduktion der führenden Unternehmen und der Rahmenbedingungen können in einem nächsten Schritt die historischen Versuche der IGM, Abrüstung zu fördern bzw. Aufrüstung zu verhindern, nachvollzogen und in das Konzept eingeordnet werden. Im Folgenden werden die jüngeren Publikationen auf ihren Gehalt an gegenmächtigen Positionen untersucht, sodass die Frage der Positionierung der IGM in der Rüstungsfrage unmittelbar an das gegenmächtige Potential geknüpft wird. Alle Teilaspekte werden mit Hilfe einer Literaturanalyse bearbeitet.
2 Der Doppelcharakter von Gewerkschaften
Die Rolle der Gewerkschaften im industriellen System ist vor allem in innergewerkschaftlichen Debatten umstritten, u. a. aufgrund der historischen Spaltung der Arbeiter_innenbewegung in reformerische und revolutionäre Strömungen. Vor dem Hintergrund der Niederlage der deutschen Arbeiter_innenbewegung gegen den Faschismus stand die Einheit der Gewerkschaften im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg im Fokus. Jene Einzelgewerkschaften, die sich seit 1949 dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) anschlossen, unterschieden sich von anderen Gewerkschaften[3] durch das Prinzip der Einheitsgewerkschaft, als direkte Lehre aus den Erfahrungen in der Weimarer Republik, in der es den Gewerkschaften nicht gelungen war, ihre ideologischen Differenzen zu überwinden und eine Einheitsfront zur Abwehr des Nationalsozialismus zu bilden. Die Trennung in sozialistische, christliche und liberale Verbände sollte so überwunden werden.[4] Die angestrebte allgemeine Gewerkschaft wurde jedoch von den westlichen Besatzungsmächten verhindert, sodass die nach dem Industrieverbandsprinzip funktionierenden – und im Gegensatz zum DGB über Tarifkompetenz verfügenden – Einzelgewerkschaften des DGB zunehmend einflussreicher wurden, während der DGB immer mehr an Bedeutung verlor.[5] In der Folge finden sich innerhalb der DGB-Gewerkschaften verschiedene politische Flügel mit unterschiedlichen Ansichten zur Rolle der Organisation, die sich unmittelbar auf die Positionierung zu friedenspolitischen Themen auswirken. Im Wesentlichen stehen sich dabei zwei Konzepte gegenüber, die im Folgenden dargestellt werden – nämlich ein Verständnis von Gewerkschaften als Ordnungsfaktor und/oder eines als Gegenmacht.
2.1 Ordnungsfaktor
Das bundesdeutsche System der industriellen Beziehungen zeichnet sich durch den Dualismus von Tarifautonomie und betrieblicher Mitbestimmung aus. Diese Institutionalisierung des Interessensantagonismus zwischen Kapital und Arbeit ist durch eine Arbeitsteilung zwischen überbetrieblichen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und betrieblichen (Management und Betriebsrat) Akteuren geprägt.
Die Kernaufgabe von Gewerkschaften besteht in der Aushandlung von Tarifverträgen, wohingegen sich das Aufgabenfeld des Betriebsrats auf die betriebliche Arbeitnehmer_innenvertretung konzentriert. Tarifpolitische Aufgaben nimmt der Betriebsrat idealtypisch nur indirekt durch die Überwachung der Einhaltung der Normen des Tarifvertrags wahr.[6] Die Betriebsratsarbeit hat das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Grundlage und bildet trotz ihrer formalen Unabhängigkeit die Basisebene gewerkschaftlicher Arbeit. Die 1952 verabschiedete Urfassung wurde in den folgenden Jahrzehnten in einigen Punkten novelliert, allerdings wurde das sozialpartnerschaftliche Prinzip nicht angetastet. Die Mitbestimmungsrechte konzentrieren sich auf soziale Angelegenheiten (z. B. vorübergehende Verlängerung/Verkürzung der Arbeitszeit, betriebliche Urlaubsplanung, Arbeitsschutz etc.) und personelle Einzelmaßnahmen (z. B. Eingruppierung, Einstellung, Versetzung etc.). Eine alleinige Entscheidung in diesen Fragen durch das Management ist also ausgeschlossen. Im Konfliktfall wird eine Einigungsstelle gebildet (soziale Angelegenheiten) oder das Arbeitsgericht eingeschaltet (personelle Angelegenheiten).[7] Bei zentralen wirtschaftlichen und personellen Entscheidungen, die z. B. das Produkt, die Investitionen, Rationalisierungen, Schließungen u. v. m. betreffen, greift der Grundsatz: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“ (§ 903 BGB). Das BetrVG schließt eine Verpflichtung von Arbeitgeber und Betriebsrat zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ zum „Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs“ (§ 2 Abs. 1 BetrVG) ein. Damit einher geht die Verpflichtung „[...] Betätigungen zu unterlassen, durch die Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden“ (§ 74 Abs. 2 BetrVG).
Somit erscheinen Gewerkschaften und Betriebsräte als bloßer Ordnungsfaktor zum Erhalt der Ware Arbeitskraft im kapitalistischen Produktionssystem und als in ein staatliches Gesamtgefüge eingeordnet. Gewerkschaften verhandeln demnach den Preis und die Verwertungsbedingungen der Ware Arbeitskraft und sorgen somit aus staatlich keynesianischer Sicht u. a. für eine Nachfragestabilisierung in Zeiten konjunktureller Einbrüche. Durch die Ausschaltung der Kostenkonkurrenz um die Dimension des Lohnes und der Arbeitsbedingungen rücken Produkt- und Prozessinnovationen in den Vordergrund und die mit der Friedenspflicht einhergehende Stabilisierung ökonomischer Verflechtungsbeziehungen begünstigt eine volkswirtschaftliche Entwicklung. In der Folge erfüllt die Tarifautonomie eine Entlastungsfunktion, indem sich staatliches Agieren auf die Festlegung gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie, unter Umständen, die Einnahme einer Schlichterrolle in Arbeitskonflikten konzentriert.[8] Der Betriebsrat besitzt keinerlei Kampfmittel, da das Streikrecht auf Gewerkschaften in Tarifrunden beschränkt ist, und das BetrVG zementiert eine Sozialpartnerschaft durch drei Grundzüge: Mitbestimmung nur in sozialen Angelegenheiten, keine Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebsfriedens.[9]
Diese alle Gewerkschaften betreffenden ordnungspolitischen Funktionen werden dem Anspruch der DGB-Gewerkschaften allerdings nicht gerecht. So lässt sich der satzungsgemäße Auftrag der IGM, sich „[...] für Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung [...]“[10] einzusetzen, rein ordnungspolitisch nicht umsetzen. Zwar bestimmen Gewerkschaften über die Konditionen, zu denen Arbeitskraft verkauft wird, mit, nicht aber über das zu produzierende Gut. Eine Einflussnahme in diesem Bereich ist nur durch einen Angriff auf das Direktionsrecht der Kapitaleigner_innen oder die politischen Entscheidungen umsetzbar, was ordnungspolitisch nicht vorgesehen ist. Für beides ist unter den gegebenen Kräfteverhältnissen die Bildung von Gegenmacht erforderlich.
2.2 Gegenmacht
Das Betriebsverfassungsgesetz wurde u. a. in der IGM nicht als Erfolg verstanden. Exemplarisch dafür steht ein Kommentar des ehemaligen IGM-Vorsitzenden Otto Brenner von 1966:
„Die dem Gesetzeswerk innewohnende Ideologie entspricht einer Zeit, die wir 1945 ein für allemal überwunden glaubten. Ein Textvergleich mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 macht deutlich, was ich meine [...]. Seit Jahren müssen wir erleben, wie die spezifisch nationalsozialistische Ideologie von der ‚Volks- und Betriebsgemeinschaft‘ dem Gesetz unterschoben [sic!] wird.“[11]
Die hier geäußerte Ablehnung zeigt sehr deutlich, dass eine reine ordnungspolitische Funktion nicht dem Verständnis der damaligen IGM-Führung entsprach, da dem innerkapitalistisch unlösbaren Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit durch das BetrVG nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Dem gewerkschaftlichen Verständnis als Ordnungsfaktor steht das Verständnis als Gegenmacht gegenüber, das eng mit der historischen Rolle als Selbsthilfe- und Widerstandsorganisation verknüpft ist. Der Diskurs über die Rolle von Gewerkschaften wurde insbesondere durch die Student_innenbewe-gung um 1968 wiederbelebt. Vor dem Hintergrund der Streikbewegung von 1969 wuchs die Hoffnung, dass sich „die gegenmächtige Funktion der Gewerkschaften [...] zugunsten gesellschaftsreformerischer Eingriffe stärken [ließe; D. B.]“[12].
Wo die Ordnungsfunktion aufhört und wo Gegenmacht beginnt, ist nicht abschließend zu klären. Die in der Literatur vertretene Bandbreite reicht von einem Zustand, in dem Gewerkschaften ökonomisch-politische Widerstandsorganisationen der Arbeiter_innen-klasse gegen die Macht von Staat und Kapital, demzufolge antikapitalistische und revolutionäre Kampfverbände, sind, bis hin zu einem Zustand, in dem sich gewerkschaftliche Aktionen gegen parlamentarische Beschlüsse richten und somit über die Kernaufgaben Tarifpolitik (Gewerkschaften) und betriebliche Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten (Betriebsrat) hinausgehen.
Dem Politologen und Verfassungsrechtler Jürgen Seifert zufolge bedeutet Gegenmacht zweierlei: Sie meint zunächst ein Gegengewicht gegen Herrschaft und andere politische und soziale Machtgruppen, mit der Folge, dass Gewerkschaften die Gegenspieler der Kapitalmacht sind und auch im politischen bzw. parlamentarischen Geschehen eine Rolle spielen. Zudem richtet sich eine Gewerkschaft, die sich als Gegenmacht versteht, so Seifert Ende der 1980er weiter, gegen die bestehende Machtverteilung und zielt auf Neuordnung der Gesellschaft.[13]
Um die Produktion von Rüstungsgütern zu reduzieren oder zu verhindern, ist ein Verständnis als Gegenmacht demnach unerlässlich, da erstere in hohem Maße von parlamentarischen Entscheidungen abhängig ist (vgl. Kapitel 3.3) und ein ordnungspolitisches Verständnis die Akzeptanz der parlamentarischen Entscheidung voraussetzt. Mit Blick auf die ursprüngliche Rolle der Gewerkschaften, widerspricht die Historikerin Helga Grebing einer Ausdehnung von Gewerkschaften auf ihre Gegenmachtsfunktion. Als Vertreterinnen der unmittelbaren Arbeiter_inneninteressen hätten die Gewerkschaften primär Schutzfunktionen zu erfüllen, wodurch sie „[...] keine revolutionären Zusammenschlüsse zur Transformation des Kapitalismus in den Sozialismus sein können [...]“[14]. Sie sind dem Kapitalismus stattdessen immanent. Seifert zufolge sind die Gewerkschaften „[...] in ihrer bisherigen Geschichte nur in Ausnahmesituationen revolutionäre Organisationen gewesen und können es dauernd ihrer Struktur nach auch nicht sein.“[15] Trotzdem erfüllten Gewerkschaften nach Grebing in Deutschland „[...] immer auch eine emanzipatorische und damit tendenziell das kapitalistische System überwindende Funktion [...]“[16], die sich direkt aus der unterschiedlichen Stellung von Kapital und Arbeit zu den Produktionsmitteln ergibt.
Grebing und Seifert attestieren den Gewerkschaften somit eine Doppelfunktion. Aus der sozialen Verantwortung gegenüber den Arbeiter_innen ergibt sich die Schutzfunktion, die durch eine Gegenmachtskonzeption erweitert wird. Bei Grebing wie Seifert ist Gegenmacht konstituierendes Element einer Gewerkschaft.[17] Rainer Zoll, ehemaliger Pressesprecher der IGM (später Gewerkschaftssoziologe an der Universität Bremen), bezieht sich in seiner Analyse des Doppelcharakters der Gewerkschaften auf Karl Marx, der diesen mit der Kurzformel „Kampf im Lohnsystem“ und „Kampf gegen das Lohnsystem“ beschrieb. Der „unvermeidliche[n] Kleinkrieg“[18], also die regelmäßige Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit, sollte nicht überschätzt werden, da nur Wirkungen und nicht Ursachen bekämpft würden. Dennoch seien sie notwendig, um sich nicht der Fähigkeit zu berauben, „[...] irgendeine umfassendere Bewegung ins Werk zu setzen.“[19] Demzufolge sollen Gewerkschaften nicht in Lohnkämpfe aufgehen, sondern „Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalttaten des Kapitals“[20] sein und „als [...] Hebel zur schließlichen [sic!] Befreiung der Arbeiterklasse [...]“[21] fungieren. Zoll schließt, dass, obwohl sie „[...] definitionsgemäß keine revolutionäre Organisation [...]“[22] sei, die Gewerkschaft durch die Öffnung für andere Bewegungen „revolutionären Charakter“[23] haben könne. Gegenmacht und Kampf gegen das Lohnsystem sind hier synonym.
Welche Rolle Gewerkschaften einnehmen, ist verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben. Aus der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes ergibt sich das allgemeine Recht zur „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“ (Art. 9 Abs. 3 GG). Konkretisiert wird dieser Artikel durch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die ihrer Tendenz nach den Ordnungsfaktor betont.[24]
Es bleibt festzuhalten, dass Gewerkschaften zu keinem Zeitpunkt nur Ordnungsfaktor oder Gegenmacht waren. Abhängig von der konkreten historischen Zusammensetzung der Mitgliederschaft und den gesamtgesellschaftlichen Kräfteverhältnissen fungieren Gewerkschaften als Ordnungs- oder Gegenmacht. Relevant im Sinne der Fragestellung ist, dass die Ordnungsfunktion weder historisch noch theoretisch die alleinige Funktion von Gewerkschaften war und ist und somit der gesellschaftliche Gestaltungsanspruch, wie er u. a. durch das Ziel der Abrüstung und des Friedens formuliert wird, konstituierender Teil einer Gewerkschaft ist.
3 Rüstungsproduktion in der BRD
Die Produktion von Rüstungsgütern ist in der BRD ein Sonderfall kapitalistischer Produktionsverhältnisse. Begründet ist dies in dem hohen Maß der Abhängigkeit der Rüstungsindustrie von politischen Entscheidungen, da vor allem der Staat die Produktion beeinflusst. Zum einen geht es dabei um die Ausrüstung der bundesdeutschen Streitkräfte und zum anderen um die Regelung der Exportbestimmungen, in deren Folge die Marktgröße und die Marktchancen staatlich geregelt werden.[25]
In der Regel verlaufen Waffenbeschaffungen zyklisch, sodass die Auslastung der Rüstungsindustrie schwankt. Zunächst fallen erhebliche Aufwendungen für Forschung und Entwicklung an, für die entsprechende Produktionskapazitäten notwendig sind. Im Anschluss an die auslaufende Serienproduktion mangelt es dann an weiteren Aufträgen, die die aufgebauten Kapazitäten auslasten können. Hinzu kommt ein hohes Risiko, dass in Folge von politischen Entwicklungen oder Finanzierungsproblemen Rüstungsaufträge gekündigt werden.[26] Eine anhaltende Innovation und Neubeschaffung im Rüstungsbereich hat somit aus Sicht der Industrie oberste Priorität. Dieses Ziel kann durch Unternehmen der Rüstungsindustrie auf drei Arten erreicht werden: Umstellung der Produktion, Erhöhung des Exports und/oder Erhöhung der Inlandsnachfrage.
3.1 Entwicklung der Rüstungsproduktion seit 1945
Dass nach 1945 überhaupt wieder Rüstungsgüter in der BRD produziert wurden, war keine Selbstverständlichkeit. Michael Brzoska, heute wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik in Hamburg, identifizierte vier Phasen der Rüstungsproduktion zwischen 1945 und 1980, die – ergänzt um nachträgliche Entwicklungen – im Folgenden dargestellt werden.
3.1.1 1945 bis 1980er Jahre
Die erste Phase umfasst die Zeit vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis 1955, in der die bundesdeutsche Rüstungsproduktion langsam erneut anlief. Bis 1951 war diese durch das Kontrollrats-Recht der Alliierten verboten. Das Verbot wurde danach allerdings durch eine Überwachung der Produktion und des Exports durch die Alliierten ersetzt. 1955 ging das Kontrollrecht an die Bundesregierung über, was mit einer Verpflichtung im Rahmen der Verträge der Westeuropäischen Union (WEU) einherging, keine atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie keine weitreichenden Raketen und Kriegsschiffe ab einer bestimmten Größe herzustellen.[27]
Die zweite Phase ist gekennzeichnet durch die bundesdeutsche Wiederaufrüstung gegen den Widerstand aus Gewerkschaften, SPD und Teilen der Industrie. Die Herstellung der ersten Waffengeneration umfasste überwiegend im Ausland produzierte oder dort entwickelte Waffen, die dann in Lizenz in der BRD gefertigt wurden.[28]
1961 beginnt die dritte Phase, gekennzeichnet u. a. durch die Akzeptanz der Wiederaufrüstung durch die Führungen von SPD und Gewerkschaften. Die zweite Beschaffungswelle durch die Bundeswehr sorgte für einen Wachstumsschub in der Industrie. Ab 1967 wurden Rüstungsaufträge bewusst aus konjunkturpolitischen Erwägungen vergeben, allerdings mit bescheidenem Erfolg. Die Beschäftigung nahm trotz steigender Exporte und Subventionen durch die Regierungen rapide ab. Zwischen 1962 und 1970 verloren 40 % der Beschäftigten (ca. 124.000 Menschen) ihren Arbeitsplatz in der Rüstungsindustrie. Während die Unternehmen massiv rationalisierten, konnten trotz erheblicher Investitionen in Forschung und Entwicklung kaum technologische Durchbrüche erreicht werden. So kaufte die BRD die zweite Serie Zerstörer auf Druck der Bundesmarine in den USA, ähnlich verhielt es sich in der Luftfahrtindustrie. Die bundesdeutsche Panzerindustrie konnte sich hingegen mit der Produktion des Leopard I auch international wettbewerbsfähig präsentieren, wie Exporte in eine Reihe von NATO-Staaten zeigen. Die Kleinwaffenhersteller waren ebenfalls erfolgreich, insbesondere in Bezug auf den Export von Anlagen zur Herstellung von Kleinwaffen. Das damalige Standardgewehr G3 wurde in 50 Streitkräften der Welt eingesetzt, überwiegend allerdings als Nachbau und Export anderer Länder.[29]
Die vierte Phase der Rüstungsproduktion setzte ab ca. 1973 ein. Die bundesdeutsche Rüstungsindustrie konnte in vielen Bereichen der Produktion aus den USA Konkurrenz machen. Stellvertretend für diesen technologischen Sprung stehen für Heer, Marine und Luftwaffe die Produktion des Leopard-II-Panzers, von sechs lenkwaffenbestückten Fregatten und des MRCA/Tornado mit moderner Schwenkflügeltechnologie. Neben den technologischen Fortschritten zeigt die vierte Phase einen Wandel im politischen Bewusstsein der Kapitaleigner_innen, die ihre Rüstungsproduktion z. B. offensiv bewarben. Hinzu kommt in dieser Phase die massive Ausweitung der Exporte, die 1971 durch die sozialliberale Regierung zunächst für Länder der Dritten Welt eingeschränkt worden waren, wobei die Einschränkungen 1982 in Folge großen Drucks seitens der Rüstungshersteller wieder fielen. Trotz bestehender Regelungen konnten ab 1975 die Zuwachsraten im bundesdeutschen Rüstungsexport erhöht werden, was Brzoska auf eine freigiebigere Genehmigungspraxis der Regierung als Reaktion auf die wirtschaftliche Krise zurückführt.[30]
3.1.2 1980er Jahre bis 2013
Der Bundestagswahl 1983 folgte bis 1998 eine Koalition aus CDU/CSU und FDP. In diesem Zeitraum wuchs das Volumen bundesdeutscher Waffentransfers von 325 Mio. auf 1,064 Mrd. US-Dollar. Maßgeblich verantwortlich für diesen Anstieg waren der Zusammenbruch der UdSSR und damit eines großen Teils ihrer Waffenproduktion und die mit dem Ausbruch des Zweiten Golfkrieges verbundenen Waffenlieferungen ab 1990.[31] Nach Daten des „Stockholm International Peace Research Institute“ (SIPRI) konnte die BRD 1994 das relative Maximum im Rüstungsexport als zweitgrößter Exporteur nach den USA mit einem Transfervolumen in Höhe von 2,637 Mrd. US-Dollar erreichen.[32] Dem Ende des Kalten Krieges folgten internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge, die Beendigung von Kriegen in einigen Ländern der Dritten Welt und generelle Kürzungen der Militärhaushalte. Dadurch stand eine große Menge gebrauchter oder überschüssiger Waffen zur Verfügung, was eine direkte Konkurrenz zwischen Rüstungsindustrie und Streitkräften zur Folge hatte. So übernahm die Bundeswehr die Nationale Volksarmee der DDR und damit deren Ausrüstung, die zu einem großen Teil an die Türkei und Griechenland exportiert wurde.[33] Zwischen 1990 und 2000 konnten sich insbesondere die deutschen Werften laut dem Rüstungsexportbericht der „Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung“ (GKKE) wettbewerbsfähig positionieren. Sie konnten einen Anteil an den weltweiten Transfers von ca. 60 % bei Fregatten, von 58 % bei U-Booten und 26 % bei Minenkampf- und Schnellbooten erreichen. Damit bestand der deutsche Rüstungsexport wertmäßig im Durchschnitt zu 90 % aus Kriegsschiffen.[34]
[...]
[1] IG Metall (Hrsg.) (2012): Satzung der IG Metall. URL: <http://www.igmetall.de/docs_0181619_4257762_IGM_Satzung_48357db0f7c54cd1bf9fa79cc24dffe3ad04275d.pdf>; Stand: 15.12.2013, S. 8.
[2] Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.) (2010): Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes. URL: <http://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/satzung/++co++3141cc2c-6c9f-11df-59ed-00188b4dc422>; Stand: 15.12.2013, S. 5
[3] Die beiden größten Dachverbände neben dem DGB sind der „dbb beamtenbund und tarifunion“, unter dessen Dach sich seit 2003 einzelne Berufsgewerkschaften zusammenschlossen und der 1955 gegründete „Christliche Gewerkschaftsbund“ als politische Richtungsgewerkschaft.
[4] Vgl. Schleifstein, Josef (1982): Zu den historischen Quellen und politischen Grundlagen der Bildung von Einheitsgewerkschaften nach 1945. In: Deppe, Frank/Müller, Ludwig/Pickshaus, Klaus/Schleifstein, Josef: Einheitsgewerkschaft. Quellen Grundlagen Probleme. Nachrichten-Verlags GmbH. Frankfurt/Main. S. 9-19, S. 13 ff.
[5] Vgl. Klönne, Arno (2013): Ordnungsfaktor? Gegenmacht? Bemerkungen zum Funktionswandel der DGB-Gewerkschaften. In: Jacob, Burkhard (Hrsg.): DGB heute. Ordnungsfaktor, Gegenmacht, Auslaufmodell. Pahl-Rugenstein Verlag. Bonn. S. 10-16, S. 11.
[6] Vgl. Bispinck, Reinhard/Schulten, Thorsten (2003): Verbetrieblichung der Tarifpolitik? Tendenzen und Einschätzungen aus Sicht von Betriebs- und Personalräten. In: Wagner, Hilde/Schild, Armin (Hrsg.): Der Flächentarif unter Druck. Die Folgen von Verbetrieblichung und Vermarktlichung. Hamburg. S. 87-109, S. 87.
[7] Vgl. Bigus, Achim (2013): Betriebsratsarbeit: zwischen Mitbestimmung und „Betriebsfrieden“. In: Jacob, Burkhard (Hrsg.): DGB heute. Ordnungsfaktor, Gegenmacht, Auslaufmodell. Pahl-Rugenstein Verlag. Bonn . S. 120-137, S. 122.
[8] Vgl. Hinke, Robert (2005): Der Flächentarifvertrag – Erinnerungsarbeit zu dessen Sinn und Zweck. URL: <http://labournet.de/diskussion/gewerkschaft/tarifpolitik/hinke.pdf >; Stand: 01.01.2014. S. 17 f.
[9] Vgl. Bigus (2013): Betriebsratsarbeit. A. a. O., S. 122 ff.
[10] IG Metall (Hrsg.) (2012): Satzung der IG Metall. A. a. O., S. 8.
[11] Brenner, Otto (1966): Gewerkschaftliche Dynamik in unserer Zeit. Europäische Verlagsanstalt. Frankfurt/Main, S. 125.
[12] Klönne (2013): Ordnungsfaktor? Gegenmacht? A. a. O., S. 10.
[13] Vgl. Seifert, Jürgen (1988): Gewerkschaft als Gegenmacht in der Verfassungsordnung. In: Haus der Gewerkschaftsjugend (Oberursel) (Hrsg.): Zwischen Kooperation und Konfrontation. Beiträge zur Geschichte von außerparlamentarischer Bewegung und Gewerkschaften. S. 41-45, S. 42.
[14] Grebing, Helga (1973): Gewerkschaften als Ordnungsfaktor oder als Gegenmacht? In: Gewerkschaftliche Monatshefte, H. 7, Jg. 1973. S. 393-400, S. 394 f.
[15] Seifert (1988): Gewerkschaft als Gegenmacht in der Verfassungsordnung. A. a. O., S. 43.
[16] Grebing (1973): Gewerkschaften als Ordnungsfaktor oder als Gegenmacht? A. a. O., S. 395.
[17] Vgl. Seifert (1988): Gewerkschaft als Gegenmacht in der Verfassungsordnung. A. a. O., S. 44 und Grebing (1973): Gewerkschaften als Ordnungsfaktor oder als Gegenmacht? A. a. O., S. 396 f.
[18] Marx, Karl (2009): Lohn, Preis und Profit. Bernd Müller Verlag. Norderstedt, S. 63.
[19] Ebd., S. 62.
[20] Ebd., S. 63.
[21] Ebd.
[22] Zoll, Rainer (1976): Der Doppelcharakter der Gewerkschaften. Suhrkamp. Frankfurt/Main, S. 156.
[23] Ebd.
[24] Vgl. Bigus (2013): Betriebsratsarbeit. A. a. O., S. 123.
[25] Vgl. Schomacker, Klaus/Wilke, Peter/Wulf, Herbert (1987): Alternative Produktion statt Rüstung. Gewerkschaftliche Initiativen für sinnvolle Arbeit und sozial nützliche Produkte. Bund-Verlag. Köln, S. 20.
[26] Vgl. SPIEGEL (Hrsg.) (1981): Mehr Arbeit durch Waffenexport? In: SPIEGEL, H. 36, Jg. 1981. S. 70-76, S. 70 f.
[27] Vgl. Brzoska, Michael (1982): Die bundesdeutsche Rüstungsindustrie. In: Brzoska, Michael/Guha, Anton-Andreas/Wellmann, Christian: Das Geschäft mit dem Tod. Fakten & Hintergründe der Rüstungsindustrie. Eichborn Verlag. Frankfurt/Main. S. 9-52, S. 9 f.
[28] Vgl. Ebd., S. 11.
[29] Vgl. Ebd., S. 11 ff.
[30] Vgl. Ebd., S. 14 ff.
[31] Vgl. Grässlin, Jürgen (2013): Schwarzbuch Waffenhandel. Wie Deutschland am Krieg verdient. Wilhelm Heyne Verlag. München, S. 41 f.
[32] Vgl. Ebd., S. 55.
[33] Vgl. Wulf, Herbert (1996): Wandel im Handel mit Waffen. URL:
<http://library.fes.de/fulltext/stabsabteilung/00395.htm#E10E1>; Stand: 17.12.2013.
[34] Vgl. Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (Hrsg.) (2001): Rüstungsexportbericht 2001. URL: <http://www3.gkke.org/index.php?id=16&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2Fbericht_ruestungsexport_2001.pdf&juSecure=1&mimeType=application%2Fpdf&locationData=16%3Att_content%3A27&juHash=bc9e2383cafc84d17ae7b8a334c73f0734c35c6e>; Stand: 10.12.2013, S. 34.
- Arbeit zitieren
- Anonym, 2014, Die IG Metall und die Rüstungsindustrie. Der Doppelcharakter von Friedenspolitik und Rüstungsproduktion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315169
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