Die Evolution des Ritualmordvorwurfs

Eine Untersuchung ausgewählter Quellen vom Hoch- bis zum Spätmittelalter


Examensarbeit, 2013

83 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Ritualmordvorwürfe - Ein historischer Überblick
Erste Aufkommen in Europa
Reaktionen und Folgen
Der Ritualmordvorwurf - Eine Geschichte des Antijudaismus

Mechanismen und Zusammenhänge im Mittelalter
Theologische Aspekte
Die Kirchenväter und die alte Kirche
Das Bild der Juden im Mittelalter
Christliches und jüdisches Brauchtum
Ökonomische und soziale Faktoren
Widerstand
Tradition
Ökonomie
Akteure
Psychologische Motive
Der Ritualmordvorwurf als Rechtfertigungsgrund christlichen Schuldgefühls
Angst
Lüge und Wahrheit - die fantasieprägende Kraft des Ritualmordvorwurfs
Rationalität als Motor für Ritualmordvorwürfe.
Stereotype der Beschuldigungen
Hostienschändung
Ritualmordvorwurf und Blutbeschuldigung

Prominente Ritualmorde in den Quellen
Norwich 1144
Zu den Ereignissen in Norwich
Quelle: Leben und Passion des heiligen Märtyrers Wilhelm von Norwich
Fulda 1235/36
Zu den Ereignissen in Fulda
Quelle: Das Privileg Friedrichs II. für die Juden in Deutschland
Der Trienter Ritualmordprozess 1475-1478
Zu den Ereignissen in Trient
Quelle: Österreichische Chronik

Fazit

Literatur, Quellen und Bilder

Anhang

Einleitung

In der österreichischen Zeitschrift „Zur Zeit“ veröffentlichte im Jahre 1991 der 2010 verstorbene Prof. Dr. Dr. Robert Prantner, Theologe, ehemaliger Studiendirektor der politischen Akademie der ÖVP, Ethik- und Gesellschaftslehrer sowie Hochschulpro- fessor einen Artikel, in welchem Folgendes zu lesen war:

(...) niemals schienen diese jüdischen Persönlichkeiten die Demut in ihrem eigenen Sinne und Gewissen zu mobilisieren, auch ein Wort, eine Geste, ein Zeichen des Bedauerns, der Reue, der Entschuldi- gung zu setzen: Angesichts der sogar blutigen Verbrechen jüdischer Vertreter (nicht „des Judentums“ an sich) an katholischen Christen. Es wäre eine Verfälschung der Geschichte, etwa bestimmte Ritual- morde zu mittelalterlicher Zeit dem phantasiebestimmten „Haß des Nationalsozialismus“ zuzuschreiben. Auch Verbrechen von jüdi- schen Menschen an Christen sind beklagenswerte Geschichte, an Kindern, wie etwa dem seligen Märtyrerkind Anderl von Rinn wie an erwachsenen Menschen zu vorösterlicher Zeit.

(...) Ökumene, auch zwischen Juden und Christen, kann niemals eine Einbahnstraße sein. Auch das Blut gemordeter Christen, vergossen durch jüdische Hand, schreit zum Himmel! So erwartet man einen Kongreß der Weltjudenheit auf religiöser Grundlage, in dessen Ver- lauf das „Neue Gottesvolk“ - des „Neuen Testaments“, geboren aus dem Blute Jesu, am Kreuze durch den Hohen Rat der Judenheit vor knapp 2000 Jahren - um Verzeihung gebeten wird. Damit die Jahr- tausendwende tatsächlich im Sinne des Heiligen Jahres 2000 die große Versöhnung bringe. (...) Zuvor aber bittet der Verfasser dieser Zeilen lieber um die himmlische Fürsprache des von der römisch- katholischen Kirche seliggesprochenen Märtyrerkindes Anderl von Rinn am „Judenstein“, dem das gläubige Volk die Treue hält. Denn „mündige Christen“ müssen ihrem Bischof gegenüber nicht zu allem Ja und Amen sagen.1

Die oben zitierten Zeilen sind bemerkenswert, und dies nicht nur weil sich in den Worten eines Theologen und Hochschulprofes- sors am Ende des 20. Jahrhunderts ein vom Antijudaismus ge- prägtes Denken spiegelt, wie es schon zu Beginn des 12. Jahr- hunderts zutage trat. Sie sind vor allem bemerkenswert, weil sie sich überdies eines längst überholt geglaubten Argumentariums bedienen, eines Argumentariums, welches einer Jahrhunderte währenden Entwicklung entspringt und ein unrühmliches Kapi- tel christlich-europäischer Geschichte durchzieht. Es ist ein Ar- gumentarium, das auch nach mehr als 800 Jahren Geschichte die Schlussfolgerung zulässt: Er ist scheinbar noch lebendig, der absurde Glaube an den jüdischen Ritualmord, verübt an Chris- ten.

Unverdeckt legen die wenigen Ausführungen Prantners wesent- lichen Züge der Stereotype offen, die über Jahrhunderte hinweg immer wieder zur Basis von Ritualmordvorwürfen wurden. Dies sind unter anderem Vorstellungen vom jüdischen Volk als ei- nem moralisch verderbten, dem Christentum unterstehenden Volk von Gottesmördern, ebenso die Vorstellung, der Ritual- mord werde in vorösterlicher Zeit begangen und vor allem an christlichen Kindern verübt und schließlich der Glaube an eine historische Faktizität des Ritualmordes. Ferner sind mit der Er- wähnung des Märtyrerkindes „Anderl von Rinn“ Märtyrerkulte infolge von angeblichen Ritualmorden angesprochen, welche in der Geschichte geradezu als Beweis für deren Faktizität ins Feld geführt wurden. In der modernen Forschung hingegen gilt wei- testgehend der Konsens, dass derartige Beschuldigungen unter anderem eine Projektions- oder Sündenbockfunktion einnahmen und als Stabilisator zentraler Fragen des christlichen Glaubens fungierten, welche den Glauben an Märtyrer, Heiligen- und Re- liquienverehrung, Wunderglaube sowie die Transsubstantiati- onslehre betreffen konnten.2 Die Frage, weshalb solche Stereo- type und Vorstellungen, wie sie in den Ausführungen Prantners zutage treten, geradezu bis in unsere Zeit hinein wirksam sein können, ist nicht nur die Frage eines gesunden Menschenver- standes, sondern drängt sich auch angesichts bereits stattgefun- dener Aufarbeitungsprozesse christlich-jüdischer Geschichte förmlich auf. Denn es ist nicht gerade so, als hätte die For- schung in den vergangenen Jahrhunderten zum Thema „jüdi- scher Ritualmord“ geschwiegen. So hat Hermann Strack schon in den Jahren 1891 und 1892 zwei ausführliche Werke vorge- legt, welche die bereits im Mittelalter auf Widerstand stoßende Legende vom jüdischen Ritualmord schlicht ad absurdum füh- ren.3 Für die jüngere Zeit erweist sich die Arbeit von Gavin I. Langmuir als überaus ertragreich.4 Der Fokus seiner Studien liegt insbesondere auf dem Ursprung der Ritualmordlegende im christlichen Europa, mit dem sich auch Gert Mentgen eingehend befasst.5 Langmuir macht überdies auf einen grundlegenden Unterschied zwischen dem klassischen Ritualmordvorwurf und der erst später einsetzenden Blutfrevelbeschuldigung aufmerk- sam. Ersterer tritt bereits im Jahre 1144 im englischen Norwich in Erscheinung, wobei das vordergründige Motiv hier die vor- gebliche Kreuzigung christlicher Kinder bildet. Letztere hinge- gen begegnet als erweiterte Variante der Ritualmordlegende erst im Jahre 1235 in Fulda. Ihr wiederum liegt die Vorstellung zu- grunde, Juden gebrauchten christliches Blut für verschiedene medizinische, sakrale oder profane Zwecke. Mit dem Sammel- band „Ritualmord“, herausgegeben von Susanna Buttaroni und Stanislaw Musial sowie dem Sammelband „Die Legende vom Ritualmord“, herausgegeben von Rainer Erb, liegen dem deutschsprachigen Raum überdies zwei umfangreiche Werke vor, welche das Phänomen Ritualmordvorwurf vielschichtig beleuchten, feinste Mechanismen aufzeigen und unter anderem Erklärungsansätze für die eingangs erwähnte Frage nach den bis in die Gegenwart strahlenden Überbleibseln der Ritualmord- legende liefern.

Die Beantwortung dieser Frage ist durchaus von Bedeutung, macht sie doch den Blick auf Strukturen und Mechanismen notwendig, wie sie dem Ritualmordvorwurf zu Grunde liegen. Diese Strukturen wiederum lassen eines deutlich werden: Der Ritualmordvorwurf ist ein komplexes Konstrukt, geformt in einem evolutionären Prozess, unterfüttert durch und basierend auf einer Vielzahl von theologischen, psychologischen, sozialen und ökonomischen Faktoren. Fast schon komisch mutet es daher an, wenn Robert Prantner gerade den Fall des „Andreas von Rinn“ als Beispiel für die Historizität von Ritualmorden heran- zieht. Denn wie bei kaum einer anderen Ritualmordlegende er- weist sich der angebliche Mord an dem kleinen Andreas als blo- ßer Auswuchs einer blühenden Fantasie des Arztes Hippolyt Guarinoni zur Mitte des 17. Jahrhunderts. Namen, Daten und Fakten dieser Legende sind fiktiv6 und beweisen allenfalls und abermals den Konstruktionscharakter solcher Beschuldigungen.7 Diesem Konstrukt und seiner Entwicklung gilt es im Folgenden nachzuspüren. Die Spur weisen dabei, neben den oben angeführ- ten Faktoren, vor allem tiefgreifende Umbrüche in der Entwick- lung des Ritualmordvorwurfs. Sie erst forcieren den bitteren Verlauf einer Geschichte von Blut, Mord und Hass, sie erst sto- ßen Türen auf zu immer neuen Beschuldigungen und letztlich zu einer Tradition des Antijudaismus, wie er im Vorwurf des Ritu- almordes begegnet und in seiner Reichweite bis in das 20. Jahr- hundert fassbar bleibt. Die Fälle von Norwich 1144, von Fulda 1235 und von Trient 1475 gelten in der Forschung als solche Umbruchstellen. An ihnen wird die Evolution des Ritualmordes sichtbar.

1. Insofern die Quellen keine andere Einsicht ermöglichen, muss als Präzedenzfall für den Ritualmordvorwurf auf Norwich ver- wiesen werden, auch wenn nicht auszuschließen ist, dass in England bereits vor 1144 ähnliche Beschuldigungen in Erschei- nung traten. 2. Mit der Blutfrevelbeschuldigung in Fulda 1235 hingegen wird die Anbindung an das Motiv der Kreuzigung umgangen und mit der Vorstellung des Gebrauchs von christli- chem Blut ein Weg von weitreichender Tragweite beschritten, da der Vorwurf des Blutfrevels nicht länger zwingend und zeit- lich an jüdisches oder christliches Brauchtum, wie beispielswei- se das Osterfest, gebunden ist. 3. Trient 1475 wiederum hebt den Ritualmordvorwurf, wie kein anderer Fall zuvor, auf eine neue Ebene der schriftlichen Fixierung und Rationalität, welche dem Ritualmordvorwurf erneuten Auftrieb und in seiner Rezep- tion die Autorität tradierter Wahrheit verleiht.

Dieser Evolution des Ritualmordvorwurfs und den genannten drei Bruchstellen sei die Aufmerksamkeit dieser Arbeit gewid- met. Anhand ausgewählter Quellen werden sie im Folgenden untersucht. Zuvor jedoch ist für ein besseres Verständnis dieser Evolution zweierlei notwendig: 1. Ein historischer Blick auf den Ritualmordvorwurf und 2. Der Fokus auf Mechanismen und Zusammenhänge, wie sie unter theologischen, ökonomischen, sozialen und psychologischen Aspekten dem Vorwurf zu Grun- de liegen.

Ritualmordvorwürfe - Ein historischer Überblick

Erste Aufkommen in Europa

Neu waren Ritualmordvorwürfe gegenüber religiösen Minder- heiten bereits im Mittelalter nicht mehr. Schon in der Antike mussten sich die frühen Christen des Vorwurfs erwehren, bei ihren Messen Kinder zu töten und ihr Blut und Fleisch zu genie- ßen.8 In Europa jedoch wurden solche Beschuldigungen erst im Mittelalter in aller Breite dann gegen Juden vorgebracht, wo sie hauptsächlich in katholisch geprägten Regionen weite Verbrei- tung fanden.9 Die ersten Vorwürfe solcher Art sind in England für die Städte Norwich im Jahre 1144 sowie Gloucester im Jahre 1168 bezeugt, von wo aus sie sich ihren Weg von Westen nach Osten über Spanien, Frankreich, Deutschland und Polen über ganz Europa bahnten. Zur raschen Verbreitung des Ritualmord- vorwurfes trug bei, dass einige der angeblichen Opfer, so auch in Norwich und Gloucester, bald als Märtyrer und Heilige ver- ehrt wurden.10 Zunächst wurde eine jährliche internationale Ver- schwörung der Juden zum Nachvollzug der Kreuzigung Jesu an einem unschuldigen Kind unterstellt. Die Quellen zu den Juden- pogromen in Erfurt 1221 und Fulda 1235 belegen jedoch eine baldige Anreicherung des Stereotyps um Motive des rituellen Kannibalismus und Blutabzapfens.11 Dies gilt vor allem für Fulda; quellenmäßig fassbar wird hier zum ersten Mal die Vor- stellung der Entnahme von christlichem Blut für den rituellen Verzehr oder zu verschiedenen religiösen, magischen oder me- dizinischen Zwecken, als dem eigentlichen Motiv der angeblichen Ritualmörder.12

Reaktionen und Folgen

Das hohe Aufkommen solcher Beschuldigungen in der Folgezeit erregte die Aufmerksamkeit sowohl der weltlichen als auch der kirchlichen Herrscher Europas. So veranlasste beispielsweise Kaiser Friedrich II. im Kontext der Ereignisse in Fulda 1235 eine Untersuchung und bat um eine Stellungnahme kirchlicher Autoritäten, in deren Folge 1236 das Augsburger Judenprivileg entstand, welches die Juden von derartigen Beschuldigungen freisprach und ihre Verbreitung verbot.13 Die Untersuchung ergab, dass auf Grundlage von Bibel und Talmud davon auszu- gehen sei, dass Juden zur Ausübung ihrer religiösen Bräuche kein Blut benötigen, sondern ihnen ihre Schriften vielmehr den Verzehr von menschlichem und tierischem Blut verbieten.

Darüber hinaus finden sich auch in der Folgezeit zahlreiche Er- lässe, Privilegien und Bullen, die sich gegen die Blutbeschuldi- gungen aussprechen. Zu diesen gehören unter anderem die Bulle von Papst Innozenz IV. 1247, das Judenprivileg von König Premysl Ottokar II. aus dem Jahre 1254, die Schutzbulle von Papst Gregor X. 1272, die Judenordnung von Rudolf von Habs- burg 1277, die Bulle von Papst Martin V. aus dem Jahre 142214 sowie die Schutzbulle von Papst Nikolaus V. 1447.15 Trotz aller Privilegien und Bullen, welche den Schutz der Juden zu gewähr- leisten suchten, riss die Welle der Blutbeschuldigungen und Ritualmordvorwürfe nie ab.16 Insbesondere von Seiten verschie- dener Kleriker wurde der Vorwurf des rituellen Kannibalismus immer wieder laut.17 Zudem ist festzuhalten, dass von der katho- lischen Kirche, trotz des Wissens, dass der Blutgenuss den in- nersten Geboten der jüdischen Religion zutiefst widerspricht, wiederkehrend Ausnahmen geduldet wurden, wenn es die Ver- ehrung verschiedener Opfer angeblicher Ritualmorde als „Mär- tyrer“ betraf.18 Eines der prominentesten Beispiele in diesem Kontext ist der Fall des ermordeten Knaben „Simon von Trient“ 1457. Durch diese spezifische Haltung der Kirche im Hinblick auf Märtyrer und Märtyrerkulte wurde in gewisser Hinsicht ein Sonderstatus geschaffen, wodurch ähnlich gelagerten Beschul- digungen keine grundsätzliche Abwegigkeit zuerkannt werden konnte. Dieser Umstand nahm zudem auch ernstgemeinten Ver- suchen kirchlicher Intervention ihre Glaubwürdigkeit.19

Nicht selten gingen Ritualmordbeschuldigungen mit Pogromen und Vertreibungen ganzer Gemeinden einher. Und mehr noch: In Geoffrey Chaucers „Canterbury Tales“ wird sogar die Ver- treibung und Ausweisung aller Juden aus England im Jahre 1290 im Zusammenhang mit einem Ritualmordvorwurf gese- hen.20 Durch die Jahrhunderte hindurch ist kaum ein Land Euro- pas von Vorgängen wie Diskriminierung, Vertreibung, Folter und Mord als Folge von Blutbeschuldigungen und Ritualmord- vorwürfen freizusprechen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass, abgesehen von Geständnissen, die unter Folter erzwungen wur- den, in keinem Fall ein wie auch immer gearteter Ritualmord je bewiesen werden konnte.21 Ironischerweise bedeutete dieser Umstand keinen Abbruch für den antijüdischen Aberglauben. Denn gerade auch die Prozessakten und Prozessprotokolle leis- teten neben den Chroniken und der erzählenden Literatur ihren ganz eigenen Beitrag für die Verbreitung und Tradierung eines solchen Aberglaubens. Die durch Folter erzwungenen und auf- gezeichneten Geständnisse konnten für verschiedene Autoritäten kopiert und für ähnliche Fälle und Prozesse eingesehen werden. Was womöglich zunächst nur über die mündliche Tradition greifbar war, wurde nun in Prozessakten schriftlich fixiert.22 Die Diffusität, die den Beschuldigungen gegenüber Juden zunächst noch zu eigen war, gewann in den und durch die Prozessakten eine Konkretheit, in deren Folge die scheinbare Logik des jüdi- schen Ritualmordes immer genauere Züge erlangte. Die Schilde- rungen der Delikte und die Tradierung der Umstände wurden nun so deutlich umrissen, dass die Ankläger in einem Ritual- mordprozess schon vor Prozessbeginn eine deutliche Vorstel- lung von den Geständnissen entwickeln konnten, die sie von den Angeklagten erwarteten.23

Der Ritualmordvorwurf - Eine Geschichte des Antijudais- mus

Im Vorwurf des Ritualmordes spiegelt sich nicht etwa bloß reli- giös angelegter Fanatismus oder eine gewisse Bildungsarmut der Massen, vielmehr bildete der Ritualmordvorwurf durch Jahrhunderte hindurch eine gewichtige Grundlage für antijüdi- sche Ideologien und wurde in sozialer und psychologischer Hin- sicht zur Rechtfertigung antijüdischer Agitation funktionali- siert.24 Die Geschichte des Ritualmordvorwurfs ist also in erster Linie eine Geschichte des Antijudaismus. Speziell die europäi- sche Geschichte hat dem Judentum zudem seine ganz eigene Rolle im wirtschaftlichen und geistigen Leben Europas zuge- wiesen. Abgeschnitten von traditionellen Bereichen der Wirt- schaft wurde es für Jahrhunderte in die Sphäre der Finanzen und des Handels zurückgedrängt, wodurch es sich stets als besonders verwundbarer Teil der Gesellschaft erwies; denn der Vorwurf des Wuchers bot in diesem Zusammenhang neben dem Ritual- mordvorwurf ebenfalls eine geeignete Angriffsfläche.25 Als Teil einer religiösen Minderheit befand es sich ferner ständig im Spannungsfeld religiöser, christlicher, inner- und interkonfessi- oneller Konflikte.26 Darüber hinaus schwankte das Schicksal des Judentums stets auch im Kampf um die Vormacht zwischen geistlicher und weltlicher Herrschaft. Für Papst Innozenz III. beispielsweise waren die Fürsten gegenüber den Juden entschie- den zu nachsichtig. Daher verfügte das 4. Laterankonzil im Jahre 1215, die Juden müssten auf ihren Gewändern das Abzeichen des Vogelfreien und auf ihren Köpfen einen kegelförmigen Spitzhut tragen. (...) Der hornförmige Hut sollte sie als Teufelsbrut erkennbar machen.27

Erst mit Anbruch des aufgeklärten Absolutismus kann für West- und Mitteleuropa ein Rückgang der Ritualmordvorwürfe wie auch der angeblichen Hostienschändung verzeichnet werden.28 Vom Übergang einer klerikalen zu einer rassisch geprägten Ju- denfeindschaft erlebte der Ritualmordvorwurf dann im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts wiederum einen Aufschwung von solcher Nachwirkung, dass die These von einer jüdischen Weltverschwörung und von Morden aus religiösen Gründen bis in unsere Gegenwart aufrecht erhalten werden konnte, in der Form wie sie zum Beispiel im Nahost-Konflikt zur Dämonisie- rung der israelischen Konfliktpartei immer wieder benutzt wur- de und wird.29

Mechanismen und Zusammenhänge im Mittelalter

Die Wurzeln der Ritualmordbeschuldigungen aufzuspüren er- weist sich als äußerst komplex und in all seiner Breite wird ein solches Vorhaben, zumal im Rahmen dieser Arbeit, nicht gelin- gen, da es für dieses Phänomen keine monokausalen oder al- leingültigen Erklärungen gibt. So stellt Marie France Rouart zwar zwei Ebenen von Legendenbildung fest, jene der Kleriker und jene der Laien,30 doch in der Tiefe breitet sich auf der Suche nach Erklärungsansätzen ein Netz von ökonomischen, sozialen, psychologischen und theologischen Aspekten aus, welche alle- samt in einander verwoben sind, sich gegenseitig bedingen und kaum durch scharfe Trennlinien von einander abzugrenzen sind. Ferner ist das Konstrukt „Ritualmord“ an sich bereits eingebun- den in ein noch breiteres Geflecht des in der Geschichte zutage tretenden Antijudaismus, dessen Struktur ganzheitlich kaum zu erfassen ist.

In Anbetracht dieser Feststellung werden daher im Folgenden nur einige in der Forschung vordergründig diskutierten Aspekte und Zusammenhänge, die auf die Wurzeln des Ritualmordvor- wurfs hinweisen und innerhalb seiner Evolution zum Tragen kommen, dargestellt. Mitunter handelt es sich dabei gar um Zu- sammenhänge, die nicht unmittelbar zum Vorwurf des Ritual- mordes überleiten, in ihrer weitreichenden Wirkung und Strahl- kraft jedoch im Kontext des Antijudaismus dem Ritualmord- vorwurf den Boden bereiten.

Theologische Aspekte

Die Kirchenväter und die alte Kirche

In einer Analyse der Ritualmordvorwürfe aus einer Perspektive der Dogmatik lenkt Jozef Niewiadomski den Blick auf eine Auslegung des Neuen und des Alten Testaments, wie sie seines Erachtens schon bei den Kirchenvätern zum Vorschein kommt. Damit sind ein einseitiges Schriftverständnis und eine Vernach- lässigung der paulinischen Israelstheologie angesprochen, wie sie ihm zufolge in Römer 9-11 zutage tritt und auf welche auch Kurt Hruby verweist.31 So hieß es laut Niewiadomski schon bei Augustinus, die Juden seien Zeugen ihrer Bosheit und unserer Wahrheit.32 Theologisch spiegelt sich überdies der Anspruch des Christentums wieder, das neue auserwählte Volk zu sein und an die Stelle Israels treten zu wollen.33 Bereits im zweiten Jahrhun- dert sind aus der theologischen Auseinandersetzung mit dem Judentum so Stereotype entstanden, die aus dem Neuen Testa- ment und den Schriften der Kirchenväter schöpfend der Be- schreibung des verwerflichen Charakters der Juden dienten.34 An dieser Stelle spiegelt sich ein durchaus neuer Ansatz im Hinblick auf die Beschaffenheit des Antijudaismus, wie er sich erst innerhalb einer christlich geprägten Umwelt vollzog.

„Während der vorchristliche Antijudaismus sporadisch, örtliche begrenzt, inoffiziell und (...) nicht ideologisch fundiert war, ist der christliche (...) dauerhaft, universal offiziell geschürt, grundsätzlich und durch ein ideologisches System untermauert.35

Neu ist demnach, dass die frühchristliche Einstellung gegenüber Juden nicht länger auf aktuellen Erfahrungen mit Juden beruhte, sondern den Bezugspunkt für ihr Urteil aus der „Auslegung ei- ner mit göttlicher Autorität ausgestatteten Beschreibung des jüdischen Charakters und der jüdischen Geschichte“36 bezog. Die positiven auf das Judentum bezogenen Aussagen der Bibel hingegen seien nach Niewiadomski als Aussagen über Christen uminterpretiert worden.37 Dem Kontext der prophetischen Schriften des Alten Testaments wiederum hätten viele Kirchen- väter die eindeutige Botschaft entnommen, dass die Juden ver- stopfte Ohren und verblendete Augen hätten und ihre Propheten verfolgten und töteten.38 Die entscheidende Anschuldigung je- doch sei, dass allein die Juden die Schuld an Jesu Tod tragen. Damit wurde den Juden eine Kollektivschuld zu Lasten gelegt, nach der sie sich an Gott selbst vergriffen haben sollen. „Dem Volk, das die Hand gegen Gott erhoben hat, ist nichts mehr hei- lig. Durch diese Aktion erwarb sich dieses Volk in den Augen der Kirchenväter gewissermaßen den Freibrief für alle Verbre- chen.“39 Im Kontext der Auffassung von der jüdischen Kollek- tivschuld ist für die frühchristliche Literatur daher eine konse- quente Judenfeindlichkeit zu konstatieren, die geradezu den Sta- tus einer offiziellen Ideologie annahm.40 Eine Ideologie, welche die gute, wahre Ekklesia der minderwertigen, verstockten und bösen Synagoge gegenüberstellt. Die judenfeindlichen Argu- mente und Stereotype waren jedoch auch bei den Kirchenvätern nie bloß theologischer Natur, sondern vermischten sich mit de- nen, die schon von der griechisch-römischen Gesellschaft vor- gebracht wurden.41 Diese Judenfeindlichkeit und die Vorstel- lung der jüdischen Kollektivschuld, wie sie sich bei den Kir- chenvätern äußert, bereiteten letztendlich den Nährboden für die im 12. Jahrhundert einsetzenden Ritualmordvorwürfe und Hostienschändungslegenden.

Das Bild der Juden im Mittelalter

Dem Bild von den Juden, das bereits der Patristik zu eigen war, fügte das Mittelalter nur wenig Neues hinzu. Das Motiv der ver- stockten Gottesmörder blieb konstant, wurde jedoch noch ange- reichert mit dem Bild einer „naturbedingten“ Unbekehrbarkeit des Juden.42 Der Antijudaismus wurde nachhaltig kirchlich ver- ankert und zu einem integralen Bestandteil der offiziellen Lehre gemacht.43 So sah beispielsweise auch Thomas von Aquin kei- nen Unterschied zwischen den Juden seiner Zeit und denen, die er für den Tod Jesu verantwortlich machte.44 Die Schlussfolge- rung, die sich schon bei den Kirchenvätern aus dem Gottesmord durch die Juden ableitete und in der mittelalterlichen Theologie fortgeführt wurde, war die Annahme, dass die Zerstörung des Tempels im Jahre 70 nach Christus und die Verstreuung der Juden über die ganze Welt Folge der jüdischen Kollektivschuld sei.45 Insofern die Juden die Göttlichkeit Christi verneint hatten, galten sie als zurecht bestraft, ihre rechtliche und faktische Min- derstellung sowie ihre Ausgrenzung wurden auf diese Weise legitimiert.46 Dieser Grundlinie folgt auch die Überzeugung, dass die unverzichtbare Aufgabe der Juden darin bestehe, „durch ihre Knechtschaft in der christlichen Gesellschaft bis ans Ende der Zeiten die Überlegenheit des Christentums über die wahre, aber unvollkommene Botschaft des Alten Bundes zu beweisen.“47 Da wo einer Zwangsbekehrung oder gar vollstän- digen Ausrottung der göttliche Heilsplan widersprochen hätte, ,3 dort waren wiederum rechtliche Benachteiligung und sichtbare Ausgrenzung geboten.48 So werden in einschlägigen Canones der Kirchenkonzilien Tendenzen sichtbar, jüdisch-christliche Kontakte einzuschränken und einen jüdischen Einfluss auf Christen zu unterbinden.49 Dass dies nicht durchweg gelingen konnte, zeigt die fortwährende Erneuerung solcher Canones nicht nur im Altertum, sondern durch das Mittelalter hindurch.50

Christliches und jüdisches Brauchtum

Der Blick auf die Geschichte der Ritualmordvorwürfe und Blut- beschuldigungen macht deutlich, dass eine Vielzahl der angebli- chen Schandtaten zeitlich immer wieder mit dem christlichen Osterfest in Verbindung gebracht wurde.51 Unter der Annahme des Ritualmordes als eines Konstrukts erscheint diese zeitliche Koinzidenz nur logisch. Denn so wie die christliche liturgische Osterfeier alljährlich die Kreuzigung Christi vergegenwärtigt, bestand auch die Annahme einer ins Negative verkehrten Form des Osterbrauches auf jüdischer Seite. Damit einher ging die Vorstellung, dass die der Ekklesia gegenübergestellte Synagoge zur Verspottung des Todes Christi alljährlich zur Osterzeit ein für ihre Erlösung notwendigen Opferakt vollzöge, wie er sich dann in der rituellen Tötung eines christlichen Knaben darstellt. Solche Motive begegnen bereits im Falle des William von Nor- wich im Jahre 1144.52 Neben den aus dem christlichen Glauben ins Gegenteil verkehrten und in die Bräuche des Judentums hin- eingetragenen Projektionen, begegnen jedoch auch solche Moti- ve, die aus einem real vorhanden jüdischen Brauchtum schöpfen und durch Verklärung und Umdeutung schließlich im Vorwurf des Ritualmordes verarbeitet werden.

Übersehen wurde von der Forschung über einen langen Zeit- raum, dass auch das jüdische Purimfest, je nach Jahr, in die zeit- liche Nähe des Osterfestes fällt.53 Bestandteil des Purimbrauches war es, mit regionalen Abweichungen in der Ausführung, eine Puppe, die an den Verräter Haman (einem Sinnbild des ewigen Widersachers und Feindes der Juden) erinnern sollte, an einer Säule aufzuhängen und mit Schlägen zu traktieren.54 In Rückbe- zug auf die Forschungen von Cecil Roth sieht Gerd Mentgen durchaus eine mögliche Missdeutung des jüdischen Purimfestes christlicherseits, im Sinne einer Persiflage der Kreuzigung Christi und sieht in der Folge eine Verknüpfung zwischen dem missverstandenen Brauch des Hängens und den Ritualmordbe- schuldigungen.55

Ökonomische und soziale Faktoren

In Anlehnung an Norbert Schindlers Aufsatz „Spuren in die Geschichte der anderen Zivilisation. Probleme und Perspektiven einer historischen Volkskulturforschung“56 versucht Winfried Frey einen Erklärungsansatz für das Phänomen „Judenhass“ mitunter anhand der Begriffe „Widerstand“, „Tradition“, und „Ökonomie“ zu skizzieren.57

Widerstand

Zum Begriff Widerstand schreibt Schindler Folgendes:

Der Widerstand der abhängigen Schichten gegen die Politik der Herrschenden, gegen die Zugriffe und Zumutungen der Grundherrn und Steuereintreiber, der Pfarrer und Lehrer, Richter und Henker, Händler und Militärs zieht sich wie ein roter Faden durch die Ge- schichte (...).58

Der Begriff Widerstand erscheint für einen Erklärungsansatz des Phänomens „Judenhass“ insofern fruchtbar, als nach Frey auch Juden in die Gruppe, gegen welche sich der Widerstand richtet, eingeschlossen werden können. Dort nämlich, wo Widerstand und Herrschaftsinteressen sich verschränken, ließen sich latente Aufmüpfigkeit und Unzufriedenheit der unteren Schichten leicht umlenken gegen eine Minderheit, die aus der Sicht dieser Schichten als die stereotype Gruppe von Geldverleihern zwar an der Herrschaft und auch an deren „Zugriffen und Zumutun- gen“59 teilhat, sich jedoch außerhalb des Status der Herrschen- den selbst befindet. Daher sei den oberen Schichten daran gele- gen gewesen, den vorhandenen Unmut auf die Juden umzulei- ten. Der Vorwurf des Ritualmordes erscheint in diesem Zusam- menhang als besonders effektiv, „da er dargestellt werden kann als Generalangriff auf die Christenheit insgesamt und das Liebs- te des Einzelnen, seine Kinder.“60

Zugleich konnte das, was mit den Juden infolge solcher Vorwür- fe geschah, den oberen Schichten als abschreckendes Mittel ge- gen den Widerstand von unten dienen; symbolhaft standen sie für das, was dem Unangepassten, dem Aufrührer zwangsläufig widerfährt.61

Tradition

In der Auseinandersetzung mit den Ansprüchen der Herrschen- den nimmt nach Schindler die Tradition, wie sie samt ihren Bräuchen, Riten und normativ aufgeladenen Gewohnheiten im Volk praktiziert wurde, einen nicht unerheblichen Stellenwert ein.62 Ihm zufolge waren Aneignung und Auslegung von Tradi- tion ständig umkämpft und dienten nicht selten als legitimes Mittel, um die Ansprüche der Herrschenden in die Schranken zu weisen.63 Angewandt auf den Vorwurf des Ritualmordes gegen- über Juden bedeutet dies nach Frey, dass auch da, wo Ver- nunftargumente seitens der Herrschenden für die jüdische Seite gesprochen haben mögen, diese angesichts von praktizierter Tradition wirkungslos blieben. Sie stießen vor allem da auf we- nig Resonanz im Volk, wo sie die Grundfesten von praktizierter Tradition wirklich oder vermeintlich zu bedrohen schienen. Frey verweist in diesem Kontext auf Gegenden, in denen sich nach angeblichen Ritualmorden Märtyrerkulte etablieren konnten, an denen die Bevölkerung trotz kirchlichen Widerstandes bis in das 20. Jahrhundert festhielt.64

Andererseits bot die Tradition wiederum einen Zugang, über welchen konservative Kräfte das Volk zu beeinflussen vermoch- ten: „Die Berufung auf das Alte und Wahre gibt ihrer Propagan- da in den Augen des Volkes den Schein der Wahrheit und wirkt so überzeugend.“65

[...]


1 Prantner: Gratwanderung, 4.

2 Vgl. Toch: Juden, 113.

3 Vgl. Strack: Christen und Juden; Strack: Menschheit.

4 Vgl. Langmuir: Cannibalism.

5 Vgl. Mentgen: Ritualmordfabel.

6 Vgl. Dorninger: Ritualmordvorwürfe, 21 ff,

7 Vgl. Brandstätter: Antijüdische Ritualmordvorwürfe, 495.

8 Vgl. Mentgen: Ritualmord, 1209.

9 Vgl. Reznik: Mythos Ritualmord, 3.

10 Vgl. van Eickels/Brüsch: Friedrich II., 315.

11 Vgl. Mentgen: Ritualmord, 1210.

12 Vgl. Erb: Ritualmordlegende, 14.

13 Vgl. Reznik: Mythos Ritualmord, 3.

14 Vgl. Schupp: Bullen, 25.

15 Vgl. Ebd., 4.

16 Vgl. Trepp: Die Juden, 66.

17 Vgl. Erb: Ritualmordlegende, 14.

18 Vgl. Ebd., 16.

19 Vgl. Ebd., 16.

20 Vgl. Trepp: Die Juden, 68.

21 Vgl. Reznik: Mythos Ritualmord, 4.

22 Vgl. Erb: Ritualmordlegende, 15f.

23 Vgl. Ebd., 15f.

24 Vgl. Reznik: Mythos Ritualmord, 4.

25 Vgl. Trepp: Die Juden,67.

26 Vgl. Reznik: Mythos Ritualmord,4.

27 Trepp: Die Juden,67.

28 Vgl. Reznik: Mythos Ritualmord,4 f.

29 Vgl. Erb: Ritualmordlegende,12.

30 Rouart: Argumentarium, 30.

31 Hruby: Legenden, 284.

32 Vgl. Niewiadomski: Gottesmörder, 47.

33 Hruby: Legenden, 283.

34 Vgl. Niewiadomski: Gottesmörder, 47f.

35 de Lange: Antisemitismus IV, 128.

36 de Lange: Antisemitismus IV, 128

37 Vgl. Niewiadomski: Gottesmörder, 48.

38 Vgl. Ebd., 48.

39 Ebd., 49.

40 de Lange: Antisemitismus IV, 131.

41 Vgl. Hruby: Legenden, 284.

42 Vgl. Eckert: Antisemitismus V, 137-139.

43 Vgl. de Lange: Antisemitismus IV, 128.

44 Vgl. Eckert: Antisemitismus V, 137.

45 Vgl. Ebd., 138.

46 Vgl. Graus: Judentum, 33.

47 Vgl. van Eickels/Brüsch: Friedrich II., 316.

48 Vgl. van Eickels/Brüsch: Friedrich II., 315.

49 Vgl. de Lange: Antisemitismus IV, 128.

50 Vgl. Ebd., 132.

51 Vgl. Schroubek: Tradierung, 18f.

52 Vgl. Ebd., 19.

53 Vgl. Mentgen: Ritualmordfabel, 407.

54 Vgl. Wolf: Ritualmordaffäre, 9.

55 Vgl. Ebd., 9; Mentgen: Ritualmordfabel, 407 ff.

56 Schindler: Spuren, 13-77.

57 Vgl. Frey: Judenhass, 190.

58 Schindler: Spuren, 15.

59 Frey: Judenhass, 190.

60 Ebd., 191.

61 Vgl. Ebd., 191.

62 Vgl. Schindler: Spuren, 16.

63 Vgl. Ebd., 16.

64 Vgl. Frey: Judenhass, 191.

65 Ebd., 192.

Ende der Leseprobe aus 83 Seiten

Details

Titel
Die Evolution des Ritualmordvorwurfs
Untertitel
Eine Untersuchung ausgewählter Quellen vom Hoch- bis zum Spätmittelalter
Hochschule
Universität zu Köln
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
83
Katalognummer
V314589
ISBN (eBook)
9783668132580
ISBN (Buch)
9783668132597
Dateigröße
2100 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ritualmord, Ritualmordvorwurf, Hostienschändung, Hostiensschändungslegenden, Mittelalter, Judenverfolgung, Brunnenvergiftung, Untersuchung, Blutmord, Hochmittelalter, Spätmittelalter, Antisemitismus, Legenden, Verfolgung, Schutzbrief, Ketzerei, Quellen, Kindermord, Kindsopfer, Menschenopfer, Opferung, Opfer, Kannibalismus, Blutabzapfung, Märtyrer, Heilige, Antijudaismus
Arbeit zitieren
Roman Salwasser (Autor:in), 2013, Die Evolution des Ritualmordvorwurfs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314589

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