Wie neutral ist die Schweiz? Untersuchung des Einsatzes der Schweizer Armee in Kosovo (Swisscoy)


Hausarbeit, 2015

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Schweizer Neutralität im Lichte von Swisscoy

3. Swisscoy
3.1. Der Einsatz
3.2. Wissenschaftliche und politische Meinungen

4. Swisscoy – Vereinbar mit der Neutralität?

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Seit Oktober 1999 beteiligt sich die Schweizer Armee mit der SWISSCOY – für Swiss Company – an der internationalen friedensfördernden Mission Kosovo Force (KFOR) in Kosovo. Die SWISSCOY setzt sich aus bis zu 235 freiwilligen, zum Selbstschutz mit Pistole, Sturmgewehr und Reizstoffsprühgerät (RSG) bewaffneten Angehörigen der Armee zusammen.“

(Schweizer Eidgenossenschaft o.J.)

Am 23. Juni 1999 entschied der Bundesrat der Schweiz, ein Kontingent von Soldaten der Armee XXI. zur Friedensförderung und Friedenssicherung in Kosovo abzustellen. Freiwillige Armeeangehörige sollten in Kooperation mit anderen Nationen der KFOR-Mission beistehen. Der Einsatz wurde erst 2014 um weitere drei Jahre verlängert und soll (so der jetzige Stand) 2017 beendet werden.

Seit die Truppen der Eidgenossen unter dem Namen „Swisscoy“ 1999 kosovarischen Boden betraten, war der Einsatz häufig Gegenstand von Diskussionen. Einerseits ging es dabei um militärtaktische Fragen, andererseits wurde der Einsatz als Anstoß genommen, um zu hinterfragen, wie es im 21. Jahrhundert in einem geeinten Europa und einer globalisierten Welt noch um die Neutralität der Schweiz bestellt ist. Gibt es sie noch? Und wenn ja: Worin liegen die Vorteile für die Eidgenossenschaft?

Die folgende Arbeit will klären, ob der Swisscoy-Einsatz in Kosovo vereinbar ist mit der Neutralität der Schweiz. Aus der Beantwortung dieser Frage kann man ableiten, ob die Schweiz bezogen auf diesen Fall weiterhin als neutraler Staat angesehen werden kann, oder ob sie doch ihre „neutralitätspolitschen Handlungsspielräume“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 54) nutzt.

Hierbei werde ich zunächst auf die Schweizer Neutralität an sich eingehen und wie sie bezogen auf den Swisscoy-Einsatz ausgelegt wird. Anhand von Schweizer Quellen, unter anderem der Schweizerischen Bundesverfassung, aber auch Aufsätzen aus der Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift, soll dargestellt werden, wie die Schweiz ihre Neutralität selbst definiert und welchen Spielraum sie hinsichtlich außenpolitischer Entscheidungen nutzt, um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden.

Darauf folgend werden die Gründe vorgestellt, welche die Schweiz dazu veranlasste den Friedenseinsatz zu beginnen. Hierbei möchte ich die Intentionen der Schweiz analysieren, die die Basis für die Entscheidung des Einsatzes bildeten und immer noch bilden. Es soll dabei um die Interessenlage der Schweiz gehen, welche sie dazu bewog die Swisscoy zu entsenden.

Des Weiteren wird der aktive Einsatz vor Ort im Fokus stehen. Auf welche Weise kann ein neutrales Land intervenieren und dann im Außeneinsatz handeln? Wo liegen Kompromisse die man machen muss, wenn man neutral bleiben will, jedoch gezwungen wird parteiisch zu agieren, wenn man im Krisengebiet vermitteln soll? Hier soll die Ausführung des Einsatzes dargestellt werden.

Danach werde ich auf die Diskussion innerhalb der Schweiz bezüglich der Neutralität sowie Swisscoy eingehen. Diese wird auf politischer, vorzugsweise auf wissenschaftlicher, jedoch auch auf bürgerlicher Ebene geführt. Die Interessenlage innerhalb der breiten Schweizer Bevölkerung soll in dieser Arbeit nur am Rande erwähnt werden. Aufgrund der entsprechenden Quellenlage, konzentriert sich die Arbeit auf Quellen welche die Swisscoy direkt thematisieren sowie Quellen über die Neutralität an sich. Die Forschung bezüglich der Neutralität hat sich seit 1999 nicht wesentlich weiterentwickelt. Anstoß der letzten Diskussion war der sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung von 1999 SIPOL B 2000, welcher in dieser Arbeit häufiger erwähnt werden wird. Als wichtiger Wissenschaftler auf dem Gebiet der Neutralität gilt Laurent Goetschel, der auch die Swisscoy in seinen Arbeiten erwähnt.

2. Schweizer Neutralität im Lichte von Swisscoy

„Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.“

(Schweizerische Bundeskanzlei: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen, 2014, S. 59)

Die Schweiz ist ein nach eigener Definition bewaffneter und neutraler Staat. Durch die Unterzeichnung des Haager Abkommens von 1907, das auch das Recht auf Neutralität beinhaltet (vgl. Nohlen 1994, S.328), wurde der Status der Schweiz allgemein anerkannt. Zweimal nur kommt der Begriff „Neutralität“ in der Bundesverfassung vor, ist jedoch neben der direkten Demokratie eine Besonderheit der Schweiz. Hinter der Neutralität steht ursprünglich eine verteidigungspolitische Idee:

„Neutralität ist in Bezug auf intentionale, das heisst absichtliche, militärische Konfliktformen zwischen Drittparteien definiert.“ (Kreis 2007, S. 84)

Sollte es in unmittelbarer Umgebung der Schweiz zu Konflikten zwischen Drittstaaten kommen, wollte (und will) die Schweiz versuchen nicht in diesen Konflikt hineingezogen zu werden. Das Lexikon der Politik aus dem Jahre 1994 liefert folgende Definition:

„Unter Neutralität wird eine ständige oder vorübergehende Selbstverpflichtung eines Staates verstanden, sich an Kriegen anderer Staaten weder direkt noch indirekt zu beteiligen, um dafür vom Kriegsgeschehen verschont zu bleiben.“ (Nohlen 1994, S. 328)

Neutralität im Friedensfalle wird in beiden Zitaten nicht berücksichtigt. Die zweite Aussage umfasst jedoch auch die Tatsache, dass eine Mitgliedschaft in einer internationalen Gemeinschaft die sich zu einem gemeinsamen militärischen agieren zusammenschließt, nicht zulässig ist. Aus diesem Grund ist auch die NATO-Mitgliedschaft ausgeschlossen (vgl. Kommunikation VBS o.J., S. 13). Die Grunddefinition von Neutralität ist bilanziert eine Enthaltung von kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Strategie der Neutralität hat z.B. während des Zweiten Weltkrieges gut funktioniert: die Schweiz wurde als einer der wenigen Staaten Europas nicht von den Achsenmächten attackiert (vgl. Däniker 1999, S. 6)[1]. Aber schon im Kalten Krieg, als die Schweiz sich zu der westlichen Wertegemeinschaft zählte, hatte die Neutralität ihren strategischen gegen einen identitätsstiftenden Charakter eingetauscht (vgl. Goetschel et al. 2002, S. 44). Nach der Auflösung der Blöcke und der Öffnung Osteuropas erkannte die Schweiz, dass eine Einbindung in ein Gefüge mit anderen Staaten von Vorteil sein könnte und trat 1994 der PfP (Partnerschaft für den Frieden) bei. Der Beitritt in eine dem Frieden dienende Gemeinschaft ohne militärische Verpflichtungen widersprach nicht der Verfassung, die sogar für den Einsatz der Schweiz bezüglich internationaler Friedensicherung steht (vgl. Schweizerische Bundeskanzlei 2014, S. 2). Im Jahre 1999 wiederum verfasste der Bundesrat einen sicherheitspolitschen Bericht mit dem Titel „SIPOL B 2000“. Er war an die Bundesversammlung adressiert und beschäftigte sich mit Gefahren für die Schweiz sowie den dazugehörigen Lösungen (vgl. Bundesrat der Schweiz 1999, S. 15). Bilanziert lief es darauf hinaus, dass die Schweiz ohne mehr Kooperation mit anderen Staaten einzugehen nur schwierig in internationale Prozesse eingreifen könne, die auch ihre eigenen Interessen berühren würden (vgl. Bundesrat der Schweiz 1999, S. 12). Im Verbund der PfP griff die Schweiz kurz danach in den Kosovo-Konflikt ein (DeVore/Stähli 2011, S. 17), nutzte also ihre schon vorhandene Kooperartion, um aktive Einmischungspolitik zu betreiben.[2] An dem PfP-Verband, welcher an der KFOR-Mission teilnehmen sollte, waren auch andere Staaten beteiligt (z.B. Österreich). Diese wurden in SIPOL B 2000 als Beispiele dafür genannt, dass neutrale Staaten in der Lage sind mit anderen zu kooperieren (vgl. Bundesrat der Schweiz 1999, S. 33). Die Neutralität wurde und wird sensibel behandelt, da sie als wesentliches Merkmal der Schweiz gesehen wird. Um neue Wege aufzuzeigen, bemühten die Unterstützer einer neuen Sicherheitspolitik in der Schweiz auch andere Länder wie das oben benannte Österreich, um aufzuzeigen, dass Neutralität und Aktivität sich nicht ausschließen. Die Schweiz legte bei ihrer Intervention 1999 ihre Form der Neutralität neu aus. SIPOL B 2000 bezog sich dabei auf den Auftrag der Armee der Eidgenossenschaft:

„Der Auftrag der Armee umfasst Beiträge zur internationalen Friedensunterstützung und Krisenbewältigung, die Raumsicherung und Verteidigung sowie subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren.1 Alle drei Teilaufträge sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz.“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 56)

Mit Blick auf den Kosovo gab der Auftrag der Armee der Schweiz die Grundlage einer Legitimation für die Intervention. Interessant ist der letzte Satz des Zitates, welcher auf die Sicherheit der Eidgenossenschaft aufmerksam macht. Er spiegelt wider, dass die Schweiz durch die Ausführung der genannten Grundsätze im eigenen Sicherheitsinteresse handelt. Es geht hier also um strategische Entscheidungen, die der Schweiz Vorteile bringen sollen. Immer mehr rückte der Begriff der „aktiven Neutralität“ in die Diskussion ein. Er ist noch häufig bei Recherchen anzutreffen. Laurent Goetschel, Politikwissenschaftler an der Universität Basel, sagt diesem einen geradezu progressiven Charakter zu. Die neue Auslegung solle Eingriffe in Friedensprozesse (also auch Intervention) „nicht mehr nur erlauben, sondern diese geradezu erfordern.“(Kreis 2007, S. 88). Der Begriff hat es bis in eine Informationsbroschüre zur Neutralität der Schweiz geschafft (vgl. Kommunikation VBS o.J., S. 3), wird jedoch nicht wirklich deutlich erklärt. Man kann es auslegen als eine Form der Neutralität, aus der heraus Interventionen getätigt werden, die jedoch ohne den Einsatz von schweren Waffen vollzogen werden soll. Auch diese Tatsache ist bedeutend für den Swisscoy-Einsatz, denn „als Ganzes gilt die Swisscoy [jedoch] als unbewaffneter Verband“ (Mäder, Markus/ Breitenmoser, Christoph 2000, S. 24). Des Weiteren berief sich die Schweiz 1999 darauf, dass die UN-Resolution 1244 die internationale Staatengemeinschaft dazu aufforderte, für bessere Verhältnisse in Kosovo einzustehen und den Weg für eine Intervention frei machte (vgl. UNO- Sicherheitsrat 1999, S. 37). Da das Ersuchen an die gesamte Staatengemeinschaft gerichtet war, und die Stationierung von Truppen zum Ziel hatte, eine Verbesserung der Strukturen in Kosovo und damit der Lebensumstände der Bürger vor Ort herbei zu führen, sahen die Eidgenossen den Einsatz als vereinbar mit der Neutralität an. Es ging nicht um das Eingreifen in einen Krieg zwischen Drittstaaten, sondern um die Lösung einer humanitären Krise.

Bezüglich der Schweizer Neutralität in den 1990er Jahren, und damit ihrer Interpretation bezogen auf die Swisscoy, ist also eine Lockerung der Doktrin von der konsequenten Neutralität festzustellen. Die Auffassung der Schweiz änderte sich hin zu einer Position, die es ihrem eigenen Gewissen erlaubte in internationale Prozesse einzugreifen, jedoch mit Vorsicht und unter Berücksichtigung der hohen Brisanz des Themas „Neutralität“. Mit dem Einsatz in Kosovo war ein weiterer Schritt in Richtung Umformung der Neutralität zu beobachten: von der strikten Auslegung zur Verteidigung, über das identifikationsstiftende Merkmal, hin zu Neutralität als Basis vorsichtiger Interventionspolitik.

3. Swisscoy

Laut SIPOL B 2000 sind die Konflikte der Zeit nach dem kalten Krieg keine Konflikte von Staaten mehr. Es sind Konflikte der Ebenen die darunter liegen – also ethnische, kulturelle, ideologische – welche zu Staatskrisen führen (vgl. Bundesrat der Schweiz 1999, S. 16). Staatskrisen führen oftmals zu humanitären Schieflagen, die der betroffene Staat nicht mehr lösen kann. Oftmals sind die Konflikte dermaßen außer Kontrolle geraten und werden auf so brutale Weise geführt, dass wichtige Strukturen dadurch vollkommen zerstört werden. So war es 1999 in Kosovo, und die UNO beschloss durch internationale Zusammenarbeit solche Strukturen wieder aufzubauen, die der Bevölkerung vor Ort wieder ein Leben in Frieden ermöglichen können. Die Schweiz entschied sich für eine Einsatzbeteiligung. Abgestellt wurde die Swiss Company: Swisscoy.

3.1. Der Einsatz

Die Intentionen für den Einsatz der Schweiz in Kosovo waren und sind vielseitig. Wie schon in Kapitel 2 erwähnt, sieht sich die Schweiz in der Verantwortung den internationalen Friedenprozess zu unterstützen. Diese moralische Begründung heranzuführen ist jedoch unzureichend um zu erklären, warum die Eidgenossen sich 1999 für den aktiven Einsatz in Kosovo aussprachen. Es gibt noch genug andere Krisenherde auf der Welt, in denen die Schweiz nicht aktiv interveniert. Warum also in Kosovo? Bei der Einsicht in die Literatur wird immer wieder deutlich, dass die Schweiz Sorge hat bezüglich Migration bzw. „Massenfluchtbewegungen“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 24). In SIPOL B 2000 wird dieses Problem und seine Folgen für die Schweiz immer wieder erwähnt. Der Bericht zeigt aber ferner auch die Gründe für die Migrationsbewegungen auf, welche es einzudämmen gilt, will man die sie verhindern. „Menschenrechtsverletzungen“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 12), „wirtschaftliche Notlagen“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 19) und „Ressourcenknappheit“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 12) werden unter anderem aufgeführt.

Doch die Migration an sich ist nicht das Problem, sondern die Folgen für die Schweiz. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Schweizer Angst hatten (und haben), dass ihr Land selbst zu einem Schauplatz gewaltsamer Konflikte werden könnte, wenn verschiedene Bevölkerungsgruppen innerhalb der Schweiz ihre Fehden weiter betreiben würden (vgl. Bundesrat der Schweiz 1999, S. 17). Diese Gefahr könnte „nicht ausgeschlossen werden“ (ebd.). Des Weiteren sehen die Verfasser des Berichtes eine Problematik bezüglich der internationalen Beziehungen der Eidgenossenschaft zu anderen Staaten:

„Wenn sich leitende Exponenten von Gruppierungen, die gegen die Staatsmacht in ihrem Herkunftsstaat kämpfen, in der Schweiz aufhalten, können sie politische Spannungen zwischen der Schweiz und diesem Heimatstaat auslösen.“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 17)

Offensichtlich ist es nicht im Schweizer Interesse, als neutrales Land seine Beziehungen zu anderen Staaten zu verschlechtern. Obwohl sie immer schon ein Hort für Exilanten war[3], sieht man dort die Gefahr durch den Zuzug von Migranten international an Anerkennung zu verlieren.

Neben der Angst vor innerstaatliche Konflikten und dem Verlust der internationalen Reputation wird die Gefahr durch Ausländerkriminalität dargestellt. Man bezieht sich auf

Zahlen, welche die Kriminalitätsrate zwischen 1991 und 1998 darstellen und kommt zu dem Schluss, dass gerade die von „Ausländern begangenen Straftaten“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 23) stark zugenommen hätten.

Der Bericht sieht großes Potenzial möglicher Migrationsbewegungen in Osteuropa (vgl. Bundesrat der Schweiz 1999,S. 24). Was benannt wird sind „strukturelle Probleme“ (Bundesrat der Schweiz 1999, S. 19), und deren Folge wiederum sei die schon vorher dargestellte Migration, welche zu weitreichenden Problemen, wie z.B. eine sich weiter erhöhenden Kriminalitätsrate, führen könnte. Diese Aussagen kann man auch auf Kosovo beziehen. Das Vorwort aus dem Jahresbericht der Swisscoy für das Jahr 2012, zeigt die Angst vor einer erhöhten Einwanderungsquote (am Beispiel von Kosovo) noch deutlicher auf:

„Fast zehn Prozent aller Kosovaren leben in der Schweiz. Wenn Kosovo wieder unruhig werden sollte, dürfte dieser Anteil rasch ansteigen. Wir haben das in der Vergangenheit erlebt. Aus diesem Grund ist unsere Präsenz in Kosovo ein Beitrag an die Zukunft dieses Landes, aber auch in unserem Interesse.“ (Schweizer Eidgenossenschaft 2012, S. 3)

Auf die Frage warum die Schweiz sich dazu entschied in den Friedensförderungsprozess in Kosovo einzugreifen, könnte man antworten, dass es sich um eine Mischung aus ideellen und zweckmäßigen Gründen handelte. Auf der einen Seite bekennt sich die Schweiz unter anderem in ihrer Bundesverfassung dazu, auf internationaler Ebene den Frieden zu fördern und für demokratische Strukturen zu sorgen. Auf der anderen Seite jedoch waren es auch eigene Interessen ohne ideellen Wert, die in dem Entscheidungsprozess eine nicht unerhebliche Rolle spielten. Die Angst vor mehr Migration, wirtschaftlicher Instabilität und dem Verlust internationaler Reputation waren wesentliche Argumente für die Stationierung der Swisscoy.

Auf die Frage der Gründe für den Einsatz folgt die Frage nach der Art des Einsatzes. Ein Zitat auf Seite 7 dieser Arbeit gibt wieder, dass man die Swisscoy als unbewaffnet bezeichnen kann (vgl. Mäder, Markus/Breitenmoser, Christoph 2000, S. 24). Eingesetzt ist die Swisscoy nicht um einen Feind zu bekämpfen, sondern für den Aufbau von Strukturen, die eine positive Zukunft des Kosovo gewährleisten. Deshalb sind schwere Waffen unnötig. Einzig die Selbstverteidigung soll gewährleistet sein, weshalb die Kompanie auf Maschinengewehre, Pistolen sowie Pfefferspray zurückgreift. Doch auch dieser Selbstschutz hat seine Grenzen, weswegen die Swisscoy von ihrem Österreichischen Pendant geschützt wird, dem Bataillon AUTCON:

„Um einen minimalen Selbstschutz zu für die schweizerischen Freiwilligen zu gewährleisten, fanden die Verantwortlichen eine nach dem schweizerischen Militärgesetz zwar zulässige, international jedoch wohl einzigartige Lösung. Die Schweizer werden primär vom österreichischen Bataillon (Aucon) (sic!) geschützt.“ (Mäder/ Breitenmoser 2000, S. 24)

Der Einsatz steht also unter Schutz. Es ist der Versuch den Einsatz möglichst in Einklang mit der Neutralität zu bringen, der die Eidgenossen dazu bewegte auf schweres Kriegsgerät zu verzichten und die Swisscoy in die Lage bringt im Ernstfall selber beschützt werden zu müssen. Im Vordergrund stehen die Aufgaben des Wiederaufbaus und nicht der Kampfeinsatz. Der Auftrag soll ausgeführt werden können, der Schutz der Truppe ist daher nur Mittel zum Zweck der eigenen Sicherheit und spielt eine untergeordnete Rolle (vgl. Mäder/ Breitenmoser 2000, S. 25). Enrique Steiger erwähnte 2006 in der ASMZ, dass sich die Mission gut ausführen lasse, wenn „die Einheit sich jedoch strikte an die humanitären Prinzipien der Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit hält“ (Steiger 2006, S. 37). Diese Aussage spielt auf das Verhalten jedes einzelnen Soldaten an, welches vollkommen frei von Parteilichkeit sein soll. Er geht noch weiter und spricht von „absolute[r] Transparenz sowie Gleichbehandlung“ die für eine gute Einsatzerfüllung notwendig sind. Auf Enrique Steiger werde ich in Kapitel 4. zurückkommen.

Dazu muss noch erwähnt werden, dass der Einsatz durch die Resolution 1244 der Vereinten Nationen nicht nur abgesegnet, sondern auch erwünscht ist. Die Schweiz hat mit ihrem Eingriff in den Prozess solange gewartet, bis „grünes Licht“ von den Vereinten Nationen kam, um ihre formale Neutralität nicht zu gefährden.

[...]


[1] Es soll nicht unterstellt werden, dass die Schweiz es alleine der Neutralität zu verdanken hat, dass sie während des Zweiten Weltkrieges nicht angegriffen wurde. Das Dritte Reich kannte keine Rücksichtnahme auf die Souveränität anderer Staaten. Dass die Schweiz es aber bewusst unterließ sich klar zu einer Seite zu bekennen, sondern ihre Grenzen sicherte, hat ihr zumindest so viel Zeit verschafft, dass der Krieg vorbei war, bevor sie angegriffen werden konnte.

[2] Dem Einsatz in Kosovo wurde ca. zwei Wochen nach der Präsentation von „SIPOL B2000“ zugestimmt. Wieviel Einfluss der Bericht auf das Abstimmungsverhalten der Parlamentarier hatte ist nicht bekannt, zumindest jedoch liefern Bericht und Abstimmung Informationen über den Wandel des Schweizer Selbstverständnisses, der 1999 Einzug hielt.

[3] siehe Wladimir Iljitsch Uljanow (Lenin); Institut für Sozialforschung; etc.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Wie neutral ist die Schweiz? Untersuchung des Einsatzes der Schweizer Armee in Kosovo (Swisscoy)
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen  (Institut für politische Wissenschaften)
Veranstaltung
Theorien der internationalen Beziehungen
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
21
Katalognummer
V314159
ISBN (eBook)
9783668128583
ISBN (Buch)
9783668128590
Dateigröße
454 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Swisscoy, Schweiz, Kosovo, KFOR, Neutralität
Arbeit zitieren
Lucas Giesen (Autor:in), 2015, Wie neutral ist die Schweiz? Untersuchung des Einsatzes der Schweizer Armee in Kosovo (Swisscoy), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314159

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