Metternich und die polnisch-sächsische Krise. Quelleninterpretation einer diplomatischen Note Metternichs an Hardenberg vom 22. April 1814


Quellenexegese, 2014

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Quellenanalyse / Quellenbeschreibung

2. Quelleninterpretation
a) Inhaltsangabe
b) Interpretation / Einordnung in den historischen Kontext und Zusammenhang

3. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Quellenanalyse / Quellenbeschreibung

Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um einen Auszug aus einer während des Wiener Kongresses entstandenen schriftlichen diplomatischen Note1 des österreichischen Staats- und Außenministers und Bevollmächtigten Klemens Wenzel Lothar von Metternich2 an den preußischen Staatskanzler und preußischen Bevollmächtigten für den Wiener Kongress Karl August von Hardenberg3. Verfasser der Note ist folglich Metternich im Namen des österreichischen Kaisers Franz I., Adressat folglich Hardenberg und damit die preußische Regierung bzw. der preußische König Friedrich Wilhelm III. Metternich war seit 1809 österreichischer Außenminister und avancierte seit 1813 durch sein politisches und diplomatisches Geschick zu einem der führenden Staatsmänner Europas. Metternich stellte aufgrund seines Verhandlungsgeschicks und seinen politischen Zügen die dominierende Persönlichkeit auf dem Wiener Kongress, welchen er leitete, dar. Hardenberg, von 1804-1806 preußischer Außenminister, einer der Hauptinitiatoren der Preußischen Reformen und seit 1810 preußischer Staatskanzler, war mit Wilhelm von Humboldt einer der beiden preußischen Gesandten und Vertreter auf dem Wiener Kongress. Beide, Metternich und Hardenberg, waren folglich Vertreter, Repräsentanten und Teil ihrer jeweiligen staatlichen Regierungen und politische Bevollmächtigte ihrer Souveräne bzw. Monarchen auf dem Wiener Kongress (Kaiser von Österreich bzw. König von Preußen).

Überliefert und Abgedruckt ist der Auszug aus der Note in dem Dokumententeil der Darstellung „Der Wiener Kongreß. Der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem“ von Peter Burg sowie in „Vom Wiener Kongreß. Zeit- und Sittenbilder“ von Jean de Bourgoing.4 Von der Echtheit und Authentizität der Note kann zweifelsfrei ausgegangen werden, da es sich um eine edierte Quelle handelt, die in seriösen wissenschaftlichen Editionen und Darstellungen überliefert und abgedruckt ist.

Datiert ist die Note auf den 22. Oktober 1814. Entstehungs- und Ausstellungsort der Note ist der Wiener Kongress5 in Wien. Der Wiener Kongress ist somit der zeitliche und historische Rahmen, Zeitraum und Kontext, in welchem die Note entstanden und eingebettet ist. Durch die Datierung und den Inhalt lässt sich feststellen, dass die Note zu Anfang der zeitlich bis Januar 1815 andauernden, auf dem Wiener Kongress aufgetretenen sog. polnisch-sächsischen Krise6 entstand. Diese Krise war demnach Anlass für die Note und ist zeitlicher Rahmen und Kontext im engeren Sinne.

Sprachlich und stilistisch ist noch anzumerken, dass Metternich in der Note die österreichische Position, sprich seine mit dem Kaiser abgestimmte Position, nicht aus seiner Ich-Perspektive schildert, sondern größtenteils als Meinung, Interessen, Wünsche, Einschätzungen und Überzeugungen des Kaisers, welcher die Habsburgermonarchie bzw. das Kaisertum Österreich als Staat in seiner Person verkörpert, darlegt. Metternich ist sozusagen das offizielle Sprachrohr des Kaisers, was seiner Funktion als hoher Regierungsbeamter und höchster österreichischer Diplomat entspricht. Diese auf die Person des Kaisers bezogene Form der Note ist begründet im monarchischen Prinzip, nach welchem der Fürst bzw. Monarch souveräner Träger der Staatsgewalt ist und diese einheitliche Staatsgewalt in seiner alleinigen persönlichen Hand liegt. Die Abkürzung „S.K.M.“, welche in der Note einige Male auftaucht, steht für „Seine Kaiserliche Majestät“.7

2. Quelleninterpretation

Für die Quelleninterpretation maßgebliche Leitfragen:

- In welchen zeitlichen und historischen Rahmen und Kontext ist die Note eingebettet und welche historische Entwicklung und welche Ereignisse bedingten ihre Entstehung? Wie sieht der historische Zusammenhang aus?
- Welche Ziele verfolgte Metternich mit der Note und welche Intentionen hatte er? Was waren die Gründe für das Verfassen der Note? Was versuchte er mit ihr zu bezwecken?

a) Inhaltsangabe

Im ersten Abschnitt des Auszugs der Note stellt Metternich zunächst klar, dass das Wohlergehen Preußens im Interesse des österreichischen Kaisers liegt und dieses entgegengebrachte Interesse am Wohlergehen keiner ausdrücklichen Versicherung von Seiten des österreichischen Kaisers bedarf. Denn nach Metternichs weiterer Ausführung konnte seit dem Tag an dem der österreichische Kaiser dem preußischen König riet und ihn darin unterstütze und ihn dazu bewog sich Ende 1812 den militärischen Aktionen des russischen Kaisers gegen Napoleon anzuschließen, nicht mehr bezweifelt werden, dass die Interessen Österreichs von denen Preußens nicht zu trennen sind. Weiter schreibt Metternich, dass sich der Kaiser zum Zwecke der Rettung Europas und der Aufteilung der Kriegsbemühungen und der Gefahren des Krieges mit Preußen und der antinapoleonischen Koalition verband, er keinen Augenblick aus der Koalition ausgeschert ist und nun nach gewonnenem Krieg gegen Napoleon jede Gelegenheit ergreift, um sein Vertrauen zu den befreundeten Herrschern, seine Rücksicht für ihre Interessen und seine Fürsorge für Preußen zu beweisen.

Im zweiten Abschnitt führt Metternich weiter aus, dass der Kaiser der Überzeugung ist, dass das einzige den Anstrengungen des Krieges und den Opfern angemessene Ergebnis der Verhandlungen ein auf eine gerechte Kräfteverteilung der Mächte begründetes Staatensystem wäre und der Kaiser daher die Rekonstruktion des preußischen Staates im Rahmen seiner größten früheren Ausdehnung als eine der ersten Grundlagen dieses neuen Systems ansieht und er die Wiederherstellung und Erstarkung Preußens über seine Grenzen hinaus ohne Neid anerkennen und befürworten würde.

Im dritten Abschnitt schreibt Metternich, dass die Initiative zu dem ursprünglichen Gedanken der Errichtung und Wiederherstellung eines „auf die innigste Verbundenheit Österreichs und Preußens aufgebauten Zwischenmächtesystems“, welches durch einen die deutschen Staaten umfassenden und unter gleichgewichtigem Einfluss Österreichs und Preußens stehenden Deutschen Bund verstärkt und unterstützt werden müsse, von der österreichischen Regierung ausging. Ferner führt er aus, dass das ganze Vorgehen und Agieren Österreichs und die durch Österreich abgeschlossenen Verträge von diesem Geist jenes Gedankens „beseelt“ sind. Laut Metternich würde dieser Geist und Gedanke in seiner durch die enge und starke Verbundenheit der Zentralmächte Preußen und Österreich herbeigeführten Entwicklung und Verwirklichung, „Deutschland eine Garantie für die Ruhe und ganz Europa ein Unterpfand für den Frieden bieten“.

Im vierten Abschnitt spricht Metternich von den in der jüngsten Zeit gestellten Forderungen, welche das angestrebte „heilbringende“ System der Mächte und Staaten jedoch verhindern. Er teilt drei Gegenstände bzw. Probleme mit, welche, so heißt es, „die beiden Kabinette besonders besorgt machen“: die Absichten und Forderungen Russlands [bzgl. Polen, Anm. des Verfassers], welche den Frieden in Europa bedrohen und dem Wortlaut der Bündnisse mit Österreich und Preußen widersprechen als ersten Punkt sowie das Schicksal Sachsens und die Verteilung der durch die Alliierten provisorisch besetzten Territorien als die beiden anderen Punkte bzw. problematischen Gegenstände.

Im fünften Abschnitt geht Metternich dann folgend auf das Herzogtum Warschau ein und schreibt, dass der Kaiser das zukünftige Schicksal des Herzogtums Warschau als zu eng und untrennbar mit dem direkten Interesse Österreichs und Preußens sowie ganz Europas verknüpft betrachtet, „um es mit irgendeinem anderen in Zusammenhang zu bringen“.

Weiter führt Metternich dann im sechsten Abschnitt aus, dass Preußen zumindest ebenso starke und bedeutsame Gründe wie Österreich habe, dass Russland gewisse Grenzen nicht überschreite, damit es sich vor allem nicht der für Preußen und Österreich notwendigen Verteidigungsstellungen bemächtigen kann. Metternich schreibt ferner, dass sich der Kaiser ebenso und nicht weniger als der preußische König wünscht, dass „das Seiner Gesinnung am meisten entsprechende Anhänglichkeits- und persönliche Dankbarkeitsgefühl dem Kaiser von Rußland gegenüber sich befestige“, er aber nicht zu glauben vermag, dass diese guten und freundschaftlichen Beziehung auf Dauer Bestand haben können, wenn „sie nicht auf Prinzipien beruhen, die durch die Grundsätze einer gesunden Politik begründet sind“.

Im letzten Abschnitt schreibt Metternich schließlich, dass der Kaiser keinen Zweifel daran hat, dass der preußische König seine Ansichten, Gefühle und Prinzipien teilt und er mit seiner Unterstützung in dieser Frage, „für die sich die ersten Mächte Europas aussprechen und zu deren Gunsten die präzisesten Ausdrücke der Verträge und die Prinzipien sprechen, die Kaiser Alexander persönlich in seiner schönen Laufbahn geleitet haben“, rechnet.

b) Interpretation / Einordnung in den historischen Kontext und Zusammenhang

Wie oben schon erwähnt, ist der Wiener Kongress der zeitliche und historische Rahmen, Zeitraum und Kontext, in welchem die Note entstanden und eingebettet ist. Der Kongress, welcher infolge des Siegs der antinapoleonischen Koalition in den Befreiungskriegen und Napoleons Abdankung Mitte April 1814 und seinem Gang ins Exil nach Elba von Oktober 1814 bis Juni 1815 in Wien tagte, hatte nach über 20 Jahren territorialen und politischen Umwälzungen, Krieg und französischer Hegemonie die Aufgabe einer Neuordnung des europäischen Staatensystems und der Wiederherstellung einer auf dem Gleichgewicht beruhenden Staatenordnung.8 Neben dieser gesamteuropäischen Neuordnung stellte sich auf dem Kongress die wichtige Aufgabe der unweigerlich damit eng verknüpften territorialen und gesamtorganisatorischen Neuordnung Deutschlands. Es musste ein adäquater politischer Verfassungsrahmen für die Gesamtheit der deutschen Staaten gefunden werden, nachdem das Heilige Römische Reich im Zuge der napoleonischen Hegemonialpolitik untergegangen war. Die deutschen Angelegenheiten wurden angesichts ihres Umfangs und wahrscheinlichen Konfliktpotentials getrennt von den übrigen Sachverhalten besprochen und auf dem Wiener Kongress ein eigens für Deutschland zuständiger Ausschuss gebildet, der über die deutsche Verfassungsfrage und die staatliche Neuordnung Deutschlands verhandelte und beriet.9

[...]


1 Vgl. dazu Artikel „Note“, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14, Leipzig 1908, S. 812-813: „[...] Im diplomatischen Verkehr heißt N[ote] eine von einer Regierung der andern gemachte Mitteilung, die sowohl direkt an die betreffende Regierung gerichtet sein und im Wege des gewöhnlichen gesandtschaftlichen Verkehrs oder durch außerordentliche Botschaft an dieselbe gelangen, als auch bloß an den Gesandten der sie erlassenden Regierung ergehen kann, und zwar mit der Weisung, der Regierung, bei der er beglaubigt ist, mündliche (Verbalnote) oder schriftliche Mitteilung davon zu machen. Bei Verbalnoten wird zuweilen eine Abschrift von der N[ote] gegeben oder genommen, nachdem sie der Gesandte verlesen hat“. Sowie Artikel „Note“, in: Munzinger Online / Brockhaus - Enzyklopädie in 30 Bänden, 21. Auflage. Aktualisiert mit Artikeln aus der Brockhaus-Redaktion, URL: http://www.munzinger.de/document/12016000822 (abgerufen am 20.04.2014): „[…] jede förmliche schriftliche Mitteilung im diplomatischen Verkehr zwischen Regierungen oder zwischen einer diplomatischen Vertretung und dem Außenministerium eines Staates“.

2 Zu Metternich vgl. Karl Otmar Freiherr von Aretin, Clemens Graf von Metternich-Winnenburg, in: Neue Deutsche Biographie 17, Berlin 1994, S. 236-243 und die Darstellungen / Biographien: Wolfram Siemann, Metternich. Staatsmann zwischen Restauration und Moderne, München 2010; Alan Palmer, Metternich. Der Staatsmann Europas. Eine Biographie, Düsseldorf 1977; Guillaume de Bertier de Sauvigny, Metternich. Staatsmann und Diplomat im Zeitalter der Restauration, München 1996 und Heinrich von Srbik, Metternich. Der Staatsmann und der Mensch, 2 Bde., München 1925.

3 Zu Hardenberg vgl. Hans Haussherr / Walter Bußmann, Hardenberg, Carl August Fürst von, in: Neue Deutsche Biographie 7, Berlin 1966, S. 658–663 und die Darstellungen / Biographien: Peter G. Thielen, Karl August von Hardenberg 1750–1822. Eine Biographie, Köln / Berlin 1967 und Ingo Herrmann, Hardenberg. Der Reformkanzler, Berlin 2003.

4 Vgl. Peter Burg, Der Wiener Kongreß. Der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem, München 1984, S. 140-142 und Freiherr Jean de Bourgoing, Vom Wiener Kongreß. Zeit- und Sittenbilder, Brünn / München / Wien 1943, S. 365f. (Auszug in deutscher Übersetzung).

5 Zum Wiener Kongress allgemein vgl. die ganze Darstellung von Peter Burg, Der Wiener Kongress. Der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem, München 1984; Karl Griewank, Der Wiener Kongress und die europäische Restauration 1814/15, 2. Aufl., Leipzig 1954; Manfred Botzenhart, Reform, Restauration, Krise. Deutschland 1789-1847, Frankfurt am Main 1985; Heinz Duchhardt, Der Wiener Kongress. Die Neugestaltung Europas 1814/15, München 2013; Elisabeth Fehrenbach, Vom Ancien Regime zum Wiener Kongress, 3. Aufl., München 1993 und Wolfram Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806-1871, München 1995.

6 Vgl. zur polnisch-sächsischen Krise Punkt 2.b, S. 4 dieser Arbeit (Interpretation / Einordnung der Quelle in den historischen Kontext und Zusammenhang). Zu einer detaillierten Darstellung der polnisch-sächsischen Krise vgl. u.a. Griewank, Der Wiener Kongress, S. 193-206; Michael Erbe, Revolutionäre Erschütterungen und erneutes Gleichgewicht. Internationale Beziehungen 1785-1830, Paderborn 2004, S. 346f. und vor allem Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1, Reform und Restauration 1789-1830, 2. Aufl., Stuttgart 1967, S. 564-571.

7 Vgl. Johann Friedrich Heigelin (Hg.), Allgemeines Fremdwörter-Handbuch für Teutsche, oder Erklärung aller fremdartigen Ausdrücke der teutschen Conversations-Sprache. Ein gemeinnütziges Handbuch, 2. Aufl., Tübingen 1838, S. XXVI.

8 Vgl. Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat, 6. Aufl., München 1993, S. 89. Zum metternischen Prinzip der Restauration, Stabilität und des Gleichgewichts siehe Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, S. 531-537. Vgl. auch Burg, Der Wiener Kongress. Der Deutsche Bund im europäischen, S. 52: „An die Stelle der napoleonischen Hegemonie sollte der bewährte Grundsatz des Gleichgewichts der Mächte treten“. Zu Metternichs Konzept siehe Siemann, Metternich, S. 53: „Metternich hegte die Vision eines sich geordneten Mitteleuropas. Die deutschen Länder, die Habsburgermonarchie und Italien sollten durch ein lockeres föderatives Band miteinander verflochten sein“.

9 Vgl. Siemann, Vom Staatenbund zum Nationalstaat, S. 314. Außerdem gab es gesonderte Ausschüsse für die einzelnen Themenkomplexe europäische Angelegenheiten, Gebietsfragen, Sklavenhandel und Flussschifffahrt. Vgl. hierzu ebd., S. 314.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Metternich und die polnisch-sächsische Krise. Quelleninterpretation einer diplomatischen Note Metternichs an Hardenberg vom 22. April 1814
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Seminar für Neuere Geschichte - Neuere Geschichte)
Veranstaltung
Deutschland in Europa 1815-1870/71: Quellenlektüre zur Vorlesung
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
16
Katalognummer
V313735
ISBN (eBook)
9783668128255
ISBN (Buch)
9783668128262
Dateigröße
487 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wiener Kongress, Metternich, Quelleninterpretation, Hardenberg, Polnisch-Sächsische Krise
Arbeit zitieren
Johannes Ehrengruber (Autor:in), 2014, Metternich und die polnisch-sächsische Krise. Quelleninterpretation einer diplomatischen Note Metternichs an Hardenberg vom 22. April 1814, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313735

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