Die Nürnberger Armenverordnung von 1522. Kontinuitäten und Wandel


Hausarbeit, 2011

14 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Bedeutung der Armenfürsorge

3. Neue Ordnungen über das Almosenwesen

4. Einkünfte der Almosen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Armut ist ein Begriff, mit dem jeder Mensch im Laufe seines Lebens konfrontiert wird. Im Laufe der Menschheitsgeschichte war die Armut stets ein Problem, welches fortlaufend existierte und dies heutzutage stets noch tut. Der Blickwinkel jedoch auf diese Problematik obliegt einem kontinuierlichen Wandel, von den anfänglichen Almosenspenden im Mittelalter bis hin zu Armenverordnungen für die dafür gesehene Armenfürsorge Mitte des 16. Jahrhunderts. Diese Arbeit soll den Wandel bzw. die Kontinuitäten der Armenfürsorge in der Stadt Nürnberg untersuchen. Auf der einen Seite soll die Entwicklung der Armenfürsorge untersucht werden, ausgehend von den aus christlicher Nächstenliebe gespendeten Almosen bis hin zu einer Armenverordnung mit einer strukturellen Organisation der Almosenvergabe, auf der anderen Seite die dabei entstandenen Fortschritte bzw. Rückgänge in der Regelung der Armutsbekämpfung bzw. der Problematik. In dieser Arbeit sollen genannte Punkte untersucht und die Effektivität der Bewältigung der Armutsproblematik durchleuchtet werden.

2. Die Bedeutung der Armenfürsorge

Im Mittelalter repräsentierte der Glaube zu Christus die Stadt mitsamt der Bevölkerung. Der Glaube und die Nächstenliebe charakterisierten die Eigenschaften eines noblen Christen und machten dessen Verhalten aus[1].Der Glaube war die Darstellung eines jeden Frömmigkeit und der Liebe zu Christus selbst.[2] Die Nächstenliebe jedoch hatte zu damaliger Zeit in der Gesellschaft einen bedeutenden Stellenwert. Man solle seinen Nächsten wie Christus selbst lieben und ihm das wiederfahren lassen, was man auch möchte, dass einem selbst wiederfährt.[3] Die Notwendigkeit eines derartigen Glaubens stand außer Frage, da sich jedes Geschöpf Gottes mit ihm identifizierte und in seinem Ausleben sich zu Christus näher fühlte, wodurch ihm Frömmigkeit zu erlangen gelang.[4] Dieses Ausleben des Glaubens sollte jedoch öffentlich vollzogen werden, sodass jedes Subjekt dies sehen, bewundern oder sogar nachahmen konnte, denn der Glaube im Menschen konnte nicht verborgen bleiben und musste an die Öffentlichkeit treten in Form von sogenannten guten Werken.[5] Die Nächstenliebe spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Sie diente als Argument für den Beweis eines vorhandenen Glaubens und wurde zu den bereits erwähnten guten Werken gezählt, sodass bei nicht offenkundiger Liebe die Existenz des Glaubens stark bezweifelt wurde.[6] Im Allgemeinen definierte sich die Nächstenliebe als Hilfe den Bedürftigen gegenüber, sodass diese nicht notleiden müssen und ihr Überleben gesichert ist, wobei jedoch erwähnenswert ist, dass die Nächstenliebe sogar einen Schritt weiterging und sich ebenfalls auch als Beistand und Rat diesen bereits genannten Bedürftigen äußerte.[7] Diese Hilfe war nicht nur den Bedürftigen von großem Nutzen, sondern ließ jeden Gläubigen eine stärkere Verbindung bzw. ein tieferes Vertrauen zu und auf Gott haben und in seinem Handeln und Tun daher bekräftigt werden.[8] Das Vollziehen der guten Werke in Form von Hilfen den Notleidenden gegenüber war für jeden Christen der Beweis für das Vertrauen auf Gott bzw. auch für die Liebe zu Christus, für die ein jeder am Jüngsten Tag Rechenschaft ablegen muss und eventuell bei Fehlen solcher Taten, das auf einen Zweifel bzw. Misstrauen Gott gegenüber bedeutete, bestraft wird.[9] Somit herrschte bei jedem Menschen ein innerer Zwang, der sie dazu verleiten ließ die Nächstenliebe so auszuführen, wie Christi sie selbst zu seiner Zeit vollzogen hatte, um in Frömmigkeit und vollstem Vertrauen Gott gegenüber leben zu können.[10]

Die Armenfürsorge basierte somit auf die Nächstenliebe, die zu den Pflichten eines jeden Christen gehörte und ihm dazu verhalf seinen Glauben auszuleben und sich ihm näher zu fühlen. Obwohl diese Tatsache in jeder christlichen Gemeinde, so auch in der Stadt Nürnberg, bekannt zu sein schien, gab es dennoch sehr viele notleidende Bürger, die trotz der vorherrschenden Almosenvergabe gezwungen waren auf öffentlichen Plätzen zu betteln, um so Almosen zu erbitten.[11] Diese Gegebenheit war zutiefst beschämend für die gesamte Stadt, da in einer christlichen Gemeinde das Betteln gar nicht erst existieren sollte aufgrund der Norm, dass man seinen Nächsten nicht verhungern oder gar notleiden lassen sollte.[12] Diese Scham und Beleidigung Christus und insbesondere dem Glauben gegenüber musste schnellstmöglich behoben werden, indem das System der Almosenvergabe durch die Nürnberger Armenverordnung von 1522 bearbeitet wurde und neue Elemente hinzugefügt wurden, da trotz den reichlich gesammelten Almosen die dazu stehende Relevanz notleidender Bürger nicht behoben werden konnte bzw. sogar anzusteigen begann.[13] Der Grund hierfür war, dass das Erbitten von Almosen meist nicht von notleidenden Bürgern kam, sondern von auswärtigen Bettlern, Bürgern, die ihr Handwerk für das Betteln vernachlässigten, Kinder, die für das Almosenerbitten erzogen wurden und anderen Bürgern, die durchaus in der Lage waren ihren Lebensunterhalt sich selbst zu finanzieren.[14] Ein weiterer Grund war, dass Bürger, die Almosenspenden bekamen, diese ohne weiteres Bedenken so unüberlegt ausgaben, dass sie dennoch gezwungen waren zu betteln.[15] Das Betteln war überwiegend für Kinder ein ernsthaftes Problem, da diese meist dazu erzogen wurden, um ihren Eltern finanziell beizustehen. Auf Dauer ist hier die Gefahr sehr hoch, dass diese Kinder kein Handwerk erlernten oder gar irgendeine Form der Bildung erreichten, sodass sie im späteren Leben ebenfalls allein durch Bettelei ihr Überleben sichern können.[16] All diese genannten Punkte sollten in der Armenverordnung berücksichtigt werden und den Wandel bzw. die Kontinuitäten der Armenfürsorge herausstellen.

3. Neue Ordnungen über das Almosenwesen

Um die Armut in der Stadt Nürnberg weitestgehend zu verringern und eine Ausbreitung zu verhindern, wurde die Almosenvergabe durch den Rat der Stadt Nürnberg mit Veränderungen versehen. Ziel war es, das Betteln an öffentlichen Plätzen wie in Kirchen oder auf Gassen überflüssig zu machen. Auch wollte man mit der neuen Armenverordnung eine Kontrolle über die Almosenempfänger schaffen, sodass gewährleistet werden konnte, ob diese tatsächlich auf das Empfangen von Almosen angewiesen waren oder jedoch im Stande waren, ihren Lebensunterhalt sich eigenhändig zu verdienen.[17] Daher bestimmte der Rat zwei Ratsherren und zehn Bürger, die über die Almosenspenden und –abgaben genauestens Buch führen sollten, indem sie zuständig für die Verwaltung der Almosen waren.[18] Wichtig bei diesen Tätigkeiten ist jedoch der Bezug zur Nächstenliebe. Keinem der oben erwähnten Verwalter war es genehmigt, für ihre geleisteten Aufgaben die entsprechende Vergütung zu verlangen, da sie ihre vollbrachten Anstrengungen nur um Christi und der Nächstenliebe willen durchgeführt haben und als frommer Christ nicht der Entlohnung um solche Tätigkeiten benötigten.[19] Ein wichtiger Punkt ist, dass die Verwaltung über die Almosen von ehrbaren und angesehenen Bürgern ausgeführt wurde.[20] Der Grund hierfür war, dass der Rat diese wichtigen Positionen nur Bürgern anvertraute, die gebildet waren und etwas von Buchhaltung und Verwaltung verstanden bzw. auch sich in dieses Wesen einfinden konnten. Denn willkürlich beliebige Bürger diese Posten anzuvertrauen stand für den Rat außer Frage, um der Korrektheit und Richtigkeit der Almosenspenden und –vergaben Protokoll führen zu können.[21] Die Kriterien für einen solchen Bürger, sich dieser Tätigkeit hinzugeben, waren anspruchsvoll, da diese selbst nicht Almosen empfangen durften, d.h. über einen gewissen Wohlstand verfügen mussten, da die Gefahr sonst zu hoch wäre, dass sie bei der Almosenverwaltung etwas für sich selbst unterschlagen könnten.[22] Um einer solch hohen Verantwortung gewachsen sein zu können, wurden den sogenannten Armenpflegern, die gerade aus den oben genannten Bürgen bestanden, vier Knechte zugeordnet, die ihnen halfen ihre Aufgaben zu erfüllen und den Armenpflegern verpflichtet waren.[23] Die Aufgabengestaltung beinhaltete außerdem noch, dass die Knechte die Almosen den Bedürftigen wöchentlich übergaben und über diese Rechnungen führten. Zudem kam hinzu, dass die Bedürftigen von den Knechten genauestens kontrolliert wurden, wie etwa ihre Bildung, Tätigkeiten, Familienmitglieder und auch der Verdienst durch das Betteln.[24] Darüber hinaus wurde die Bedürftigkeit exakt überprüft, da es sehr oft vorkam, dass Bürger, die in der Lage waren zu arbeiten oder deren Kinder sie finanziell unterstützen konnten, um Almosen bettelten. Es ist zu sehen, dass die Nürnberger Armenverordnung von 1522 eine sehr genaue Kontrolle und Überprüfung der Bedürftigen verlangte, um die Almosen dementsprechend zu verteilen. Die Überprüfung ging sogar soweit, dass die Knechte Befragungen in der Nachbarschaft durchführten, um so auszuschließen, dass die Bedürftigen keine Almosen benötigten, jedoch sich diese erbaten.[25] Außerdem kontrollierten die Knechte ebenfalls den Lebensstil der Almosenempfänger und urteilten über die Frömmigkeit und den Glaubensbezug dieser, wobei festzustellen ist, dass wenn bei den Recherchen ein sündhaftes Leben hervortrat, die Almosenvergabe abgebrochen und entzogen wurde.[26] Durch den Entzug sollte die Frömmigkeit und der Glaube bzw. der Bezug zu Gott wiederhergestellt werden, sodass nach dieser Erkenntnis sie wieder befähigt wurden Almosen zu bekommen.[27] Ein wichtiges Faktum hierbei ist, dass nicht nur die Nächstenliebe, die offensichtlich mehr bei den wohlhabenden Bürgern vorzufinden sein musste, sondern auch die Gottesfurcht und die Liebe zu Gott, die bei den Bedürftigen existieren musste, ein wichtiges Kriterium für die Armenfürsorge war. Demnach mussten auf beiden Seiten des Almosensystems der Glaube und die Liebe zu Gott vorzufinden sein und bei einem Fehlen wurde ein jeder mit Scham und Beleidigung in Verbindung gebracht. Dies zeichnete sich auch in den Almosenabgaben aus: es wurde bei den Verteilungen zwischen Gottlosen und den Frommen unterschieden, wobei die Gottlosen in den meisten Fällen kein Recht auf Almosen bekamen und dies ihnen erst wieder zugeteilt wurde, wenn sie sich bekehrten und den Glauben zu Gott wiederhergestellt hatten.[28] Auch herrschte unter den Knechten selbst eine Kontrolle, da jeder von ihnen Almosen in einem der vier Bezirke der Stadt Nürnberg verteilen sollte und wöchentlich dieser Bezirk getauscht wurde, sodass jeder Knecht jeden Bezirk schon einmal mit Almosenabgaben besuchte.[29] Der wichtige Punkt jedoch ist, dass bei den Besuchen auch die Sorgfalt und Korrektheit des jeweils vorher dagewesen Knechten untersucht wurde und bei Mängeln oder Fehlen sofort der Rat informiert wurde, woraus eine Bestrafung oder aber auch Entlassung als Konsequenz folgte.[30] Die Intensität der Kontrolle war nicht nur auf Seiten der Almosenempfänger, sondern auch auf Seiten derjenigen, die sich um das Almosenwesen kümmerten, enorm und ließ so ein Privatleben einschränken, zum Teil sogar unmöglich machen. Diese Tatsache jedoch ist nicht durch die Armenverordnung von 1522 entstanden, sondern war auch vorher in Spitälern und Stiftungen gegenwärtig. Auch in derartigen Einrichtungen war die Existenz einer Privatsphäre unmöglich und genaue Kontrollen über die Bedürftigkeit und den Lebensstil allgegenwärtig. Dieser Gesichtspunkt hat sich also durch die Armenverordnung nicht geändert, welches jedoch zu damaliger Zeit positiv empfunden wurde, da diese Kontrollen notwendig waren, um die Almosen gerecht und nur an die „wirklich“ Bedürftigen verteilt werden konnte und somit nichts verschwendet wurde. Zwar gab es immer noch diese Einrichtungen, jedoch stieg die Zahl derer, die von den Knechten für die Almosenspenden eingetragen wurden,[31] da diese Art von Unterstützung einen erheblich größeren Vorteil versprach, und zwar die Tatsache, dass es einem möglich war in seinem eigenen Haus wohnen bleiben zu können. Bedürftige waren aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr gezwungen in Spitälern oder Stiftungen unterzukommen, sondern konnten dank der Almosenspenden sich ihr eigenes Heim noch leisten. Das gestaltete das sich Einfügen in das Almosenwesen sehr attraktiv. Weniger attraktiv waren jedoch die Messingzeichen, die jeder Almosenempfänger in der Öffentlichkeit tragen musste und dadurch für jeden Bürger identifizierbar war.[32] Ziel war es, dass diese Bürger aufgrund des Zeichens keine Möglichkeit hatten zu betteln, das schließlich auch für alle Almosenempfänger strikt untersagt war.[33] Wurde dennoch auf öffentlichen Plätzen ohne Tragen dieses Zeichens gebettelt, waren Strafen die unmittelbare Konsequenz daraus und auch der Entzug von Almosen und somit vom Almosenwesen.[34] Die Funktion des Zeichens war es ebenfalls den Almosenempfänger nicht sündigen zu lassen, da das Betreten von Einrichtungen wie Tavernen oder Wirtshäuser für diese Menschen verboten war, sodass sie erst gar nicht in Verführung kamen das Almosen zu verspielen oder vertrinken.[35] Die Kontrolle und Mitbestimmung des Lebensstils der Almosenempfänger durch den Rat wird hier nochmals deutlich. Vergleichbar wäre diese Situation mit der der Bewohner von Stiftungen. Wenn diese das Haus ausschließlich zu Kirchen- und Messebesuchen verließen, mussten sie Gewänder tragen, welches sie als Bewohner dieser Stiftung identifizieren sollte. Auch sollten sie den Stifter und dessen Nächstenliebe repräsentieren. Jedoch muss hierbei eine Unterscheidung vorgenommen werden: Almosenempfänger wurde ihr Leben im eigenen Heim bewilligt und sogar finanziell unterstützt und der Ausgang keinesfalls eingeschränkt. Diese Bürger konnten ihr Heim jederzeit verlassen, jedoch nicht an jeden Ort sich befinden. Die Bewegungsfreiheit war dennoch existent. Bei Bewohnern Stiftungen jedoch war lediglich der Ausgang für Kirchen- oder Messebesuche offen, da in den Einrichtungen alles, was sie benötigten bereit stand und ein Ausflug auf öffentliche Plätze überflüssig wurde. Ein positives Kriterium, das die Armenverordnung mit sich brachte, ist demnach das weiterhin mögliche Bewohnen des eigenen Heims und die Bewegungsfreiheit. Zwar war die Privatsphäre sehr eingeschränkt, doch die Bewegungsfreiheit und schließlich auch das Empfangen von Almosen ließen dem Bedürftigen eine Art Freiheit empfinden.[36] Unter allen Bedürftigen, die auf das Almosen angewiesen waren und ohne diese Hilfe ihre Lebenschance keine Garantie hatte, gab es auch die sogenannten verschämten Armen, die sich, wie es der Name schon sagt, schämten auf öffentlichen Plätzen zu betteln oder gar Almosen zu beanspruchen, wobei sie jedoch ohne Hilfe nicht in der Lage wären zu überleben.[37] Die Knechte versuchten diese Bürger durch Nachbarschaftsbefragungen ausfindig zu machen und ihnen die Hilfe anzubieten, die sie so dringend benötigten.[38] An diesem Punkt ist ein Fortschritt erkennbar. Wo vor der neuen Armenverordnung verschämte Arme übersehen wurden bzw. diese, die nicht um Hilfe baten, nicht wahrgenommen wurden, hatte der Rat nun die Knechte dazu beauftragt solche ausfindig zu machen und ihnen dementsprechend die notwendige Hilfe anzubieten. Um der Scham zu entgehen, waren diese Bedürftigen von der Tragung des messingschen Zeichens befreit, sodass deren Ehre nicht besudelt werden konnte.[39] Eine weitere besondere Gruppe der Almosenempfänger waren Schüler. Ihnen wurde besonders viel Aufmerksamkeit geschenkt, da sie mit jungen Jahren bereits bettelten, um so für die Kosten der Schule aufzukommen.[40] Das Betteln wurde zur obersten Priorität, sodass die Schulbildung vernachlässigt oder gar abgebrochen wurde. Somit wären diese Schüler im späteren Leben auf fremde Hilfe angewiesen, da es ohne eine erreichte Bildung sehr schwierig war auf eigenen Beinen zu stehen. Um dies zu verhindern, unterstützte der Rat sie, indem in allen Schulen eine gewisse Anzahl von armen Schülern vorherrschen musste, und diese auch mit Almosen versorgt wurden, sodass sie sich auf ihre Schulbildung konzentrieren konnten und das Betteln überflüssig wurde.[41] Der Rat förderte somit die Bildung, sodass diese Schüler sich ausgiebig auf ihren Werdegang fokussieren konnten. Ziel war es diese Schüler soweit zu bilden, dass sie nach einem erfolgreich abgeschlossenen Schulabschluss ein Handwerk erlernen konnten, sodass sie im Erwachsenenalter nicht mehr auf Almosen angewiesen waren und dadurch ihre Selbstständigkeit gefördert und verstärkt wurde.[42] Der Rat unterstützte demnach nicht nur die Bedürftigen, sondern verhalf ihnen auch zur Selbstständigkeit, sodass sie eines Tages nicht mehr Almosen benötigten, sondern durch Arbeit und Fleiß ihren Lebensunterhalt eigenhändig verdienen konnten. All die bereits genannten Almosenempfänger waren ausschließlich Bürger der Stadt Nürnberg. Auswärtigen wurden solche Rechte erst gar nicht ausgehändigt und das Betteln auf öffentlichen Plätzen strikt untersagt. Vor der Armenverordnung von 1522 war dies auch schon der Fall, wobei jedoch der Rat bei Fällen von Krankheiten oder Unwissen über die neue Armenverordnung Ausnahmen machte und ihnen soweit Hilfe anbot, bis diese entweder auf die Beine kamen und die Stadt verließen, oder jedoch sich als verzeichneter Almosenempfänger eintrugen und dementsprechend auch das Zeichen tragen mussten.[43] Die Kontinuität hierbei ist demnach das gänzlich untersagte Betteln auf öffentlichen Plätzen, da dies in keiner christlichen Gemeinde gern gesehen wurde und es eine Beleidigung aller Bürger darstellte, da diese aufgrund der vorhandenen Bettelei nicht über ausreichender Nächstenliebe verfügten, um den Bedürftigen zu helfen und ihnen das Betteln überflüssig zu machen. Das Resultat war ein komplettes Bettelverbot.

[...]


[1] Ehrle, Nürnberger Armenordnung (1888), S.67 Z.2ff

[2] Ebd. Z.3-7

[3] Ebd. Z. 3-6

[4] Ebd. Z.3-7

[5] Ebd. Z. 7-11

[6] Ebd. Z. 11f

[7] Ebd. Z. 14-18

[8] Ebd. Z. 19ff

[9] Ebd. Z.21-29

[10] Ebd.

[11] Ebd. Z.30-34

[12] Ebd. Z.30-39

[13] Ebd.

[14] Ebd. Z.41-44

[15] Ebd. Z.44f

[16] Ebd. S. 68, Z. 1-4

[17] Ebd. Z. 8-11

[18] Ebd. Z.15-19

[19] Ebd.

[20] Ebd.

[21] Ebd.

[22] Ebd. Z.24-28

[23] Ebd. Z. 39-43

[24] Ebd. S.69 Z.1-5

[25] Ebd. Z.9-15

[26] Ebd.

[27] Ebd. Z. 15ff

[28] Ebd. Z. 15-19

[29] Ebd. Z.25-31

[30] Ebd. Z. 31-35

[31] Ebd. S. 67 Z.30ff

[32] Ebd. S.69 Z. 36ff

[33] Ebd. Z. 38ff

[34] Ebd. Z.44-S.70 Z.2

[35] Ebd. Z. 2-8

[36] Ebd. Z. 9-12

[37] Ebd. Z. 20-24

[38] Ebd. Z. 23-29

[39] Ebd. Z. 31ff

[40] Ebd. S. 71 Z. 4ff

[41] Ebd. Z. 13-21

[42] Ebd.

[43] Ebd. S. 72 Z. 15-22

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Nürnberger Armenverordnung von 1522. Kontinuitäten und Wandel
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Geisteswissenschaften)
Veranstaltung
Das Erlöschen des Fegefeuers
Note
2,3
Autor
Jahr
2011
Seiten
14
Katalognummer
V313551
ISBN (eBook)
9783668124684
ISBN (Buch)
9783668124691
Dateigröße
419 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
nürnberger, armenverordnung, kontinuitäten, wandel
Arbeit zitieren
Sevgi Bozkurt (Autor:in), 2011, Die Nürnberger Armenverordnung von 1522. Kontinuitäten und Wandel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/313551

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